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Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

Gutachten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Vorbemerkung zur Begrifflichkeit zur heutigen Veranstaltung<br />

„Gutachten“ =<br />

Verkehrswertgutachten im Sinn von § 194 BauGB (resp. § 74 a ZVG), an<strong>der</strong>e<br />

Gutachten, etwa Beleihungswertgutachten, sind nachfolgend nicht Gegenstand<br />

<strong>der</strong> Betrachtung.<br />

Privatgutachten =<br />

vollständige Verkehrswertgutachten, nicht etwa so genannte „Kurzgutachten“.<br />

Gerichtsgutachten =<br />

Gutachten, <strong>die</strong> - insbeson<strong>der</strong>e von <strong>Zwangsversteigerung</strong>sgerichten - zum Zweck<br />

<strong>der</strong> Ermittlung des Verkehrswerts beauftragt sind, bei denen also <strong>der</strong><br />

Beweisbeschluss allein auf <strong>die</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong> abzielt.<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Folie: 3

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