Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Gutachten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Vorbemerkung zur Begrifflichkeit zur heutigen Veranstaltung<br />
„Gutachten“ =<br />
Verkehrswertgutachten im Sinn von § 194 BauGB (resp. § 74 a ZVG), an<strong>der</strong>e<br />
Gutachten, etwa Beleihungswertgutachten, sind nachfolgend nicht Gegenstand<br />
<strong>der</strong> Betrachtung.<br />
Privatgutachten =<br />
vollständige Verkehrswertgutachten, nicht etwa so genannte „Kurzgutachten“.<br />
Gerichtsgutachten =<br />
Gutachten, <strong>die</strong> - insbeson<strong>der</strong>e von <strong>Zwangsversteigerung</strong>sgerichten - zum Zweck<br />
<strong>der</strong> Ermittlung des Verkehrswerts beauftragt sind, bei denen also <strong>der</strong><br />
Beweisbeschluss allein auf <strong>die</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong> abzielt.<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Folie: 3