Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Einführung in die Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren müssen aus Gründen der • Transparenz, • Nachvollziehbarkeit, • Vollständigkeit zusätzlich zum „Verkehrswert im unbelasteten Zustand“, auch den Wert darstellen, den ein Ersteher eines Grundstücks auf dem „freien Markt“ zahlen müsste, also den Verkehrswert im eigentlichen Sinn des § 194 BauGB unter Berücksichtigung aller Werteinflüsse (wie z.B. auch aller Einflüsse der Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs), somit auch den „Verkehrswert im belasteten Zustand“, sofern Belastungen vorliegen. Köln, 10.11.2012 © Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Folie: 20
Einführung in die Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens Der Umstand, dass im Rahmen der Zwangsversteigerung dingliche Eintragungen aus Abt. II des Grundbuchs untergehen können und somit ihr Werteinfluss ausfallen kann, muss daher für den Gang der Verkehrswertermittlung auch für Gerichtsgutachten zunächst unbeachtlich bleiben. Gleichwohl ergeben sich strukturelle und inhaltliche Abweichungen zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten , die nachfolgend Gegenstand der Betrachtungen sind. Köln, 10.11.2012 © Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Folie: 21
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />
Der Umstand, dass im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong> dingliche<br />
Eintragungen aus Abt. II des Grundbuchs untergehen können und<br />
somit ihr Werteinfluss ausfallen kann, muss daher <strong>für</strong> den Gang <strong>der</strong><br />
<strong>Verkehrswertermittlung</strong> auch <strong>für</strong> Gerichtsgutachten zunächst unbeachtlich<br />
bleiben.<br />
Gleichwohl ergeben sich strukturelle und inhaltliche Abweichungen<br />
zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten , <strong>die</strong> nachfolgend<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Betrachtungen sind.<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
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