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Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />

Verkehrswertgutachten im <strong>Zwangsversteigerung</strong>sverfahren<br />

müssen aus Gründen <strong>der</strong><br />

• Transparenz,<br />

• Nachvollziehbarkeit,<br />

• Vollständigkeit<br />

zusätzlich zum „Verkehrswert im unbelasteten Zustand“, auch den Wert<br />

darstellen, den ein Ersteher eines Grundstücks auf dem „freien Markt“<br />

zahlen müsste,<br />

also den Verkehrswert im eigentlichen Sinn des § 194 BauGB unter<br />

Berücksichtigung aller Werteinflüsse (wie z.B. auch aller Einflüsse <strong>der</strong><br />

Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs),<br />

somit auch den „Verkehrswert im belasteten Zustand“, sofern<br />

Belastungen vorliegen.<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Folie: 20

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