Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />
Verkehrswertgutachten im <strong>Zwangsversteigerung</strong>sverfahren<br />
müssen aus Gründen <strong>der</strong><br />
• Transparenz,<br />
• Nachvollziehbarkeit,<br />
• Vollständigkeit<br />
zusätzlich zum „Verkehrswert im unbelasteten Zustand“, auch den Wert<br />
darstellen, den ein Ersteher eines Grundstücks auf dem „freien Markt“<br />
zahlen müsste,<br />
also den Verkehrswert im eigentlichen Sinn des § 194 BauGB unter<br />
Berücksichtigung aller Werteinflüsse (wie z.B. auch aller Einflüsse <strong>der</strong><br />
Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs),<br />
somit auch den „Verkehrswert im belasteten Zustand“, sofern<br />
Belastungen vorliegen.<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Folie: 20