Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Einführung in die Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken Gutachten für die Zwangsversteigerung Einige Schlaglichter zum Thema „Gutachten für die Zwangsversteigerung“ Köln, 10.11.2012 © Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Folie: 2
Einführung in die Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken Gutachten für die Zwangsversteigerung Vorbemerkung zur Begrifflichkeit zur heutigen Veranstaltung „Gutachten“ = Verkehrswertgutachten im Sinn von § 194 BauGB (resp. § 74 a ZVG), andere Gutachten, etwa Beleihungswertgutachten, sind nachfolgend nicht Gegenstand der Betrachtung. Privatgutachten = vollständige Verkehrswertgutachten, nicht etwa so genannte „Kurzgutachten“. Gerichtsgutachten = Gutachten, die - insbesondere von Zwangsversteigerungsgerichten - zum Zweck der Ermittlung des Verkehrswerts beauftragt sind, bei denen also der Beweisbeschluss allein auf die Verkehrswertermittlung abzielt. Köln, 10.11.2012 © Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Folie: 3
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Gutachten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Einige Schlaglichter<br />
zum Thema<br />
„Gutachten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong>“<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
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