Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />
„Der Verkehrswert (Marktwert)<br />
•wird durch den Preis bestimmt,<br />
•<strong>der</strong> in dem Zeitpunkt, auf den sich <strong>die</strong> Wertermittlung bezieht,<br />
•im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
•nach den rechtlichen Gegebenheiten und<br />
•tatsächlichen Eigenschaften,<br />
•<strong>der</strong> sonstigen Beschaffenheit und <strong>der</strong><br />
•Lage des Grundstücks o<strong>der</strong> des sonstigen Gegenstands <strong>der</strong><br />
Wertermittlung<br />
•ohne Rücksicht auf ungewöhnliche o<strong>der</strong> persönliche Verhältnisse<br />
zu erzielen wäre.“<br />
u.a. Abt. II<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Folie: 19