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Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />

„Der Verkehrswert (Marktwert)<br />

•wird durch den Preis bestimmt,<br />

•<strong>der</strong> in dem Zeitpunkt, auf den sich <strong>die</strong> Wertermittlung bezieht,<br />

•im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

•nach den rechtlichen Gegebenheiten und<br />

•tatsächlichen Eigenschaften,<br />

•<strong>der</strong> sonstigen Beschaffenheit und <strong>der</strong><br />

•Lage des Grundstücks o<strong>der</strong> des sonstigen Gegenstands <strong>der</strong><br />

Wertermittlung<br />

•ohne Rücksicht auf ungewöhnliche o<strong>der</strong> persönliche Verhältnisse<br />

zu erzielen wäre.“<br />

u.a. Abt. II<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Folie: 19

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