Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />
Dem Bietinteressenten / Ersteher im <strong>Zwangsversteigerung</strong>sverfahren<br />
muss ebenso bekannt sein, was er bei freihändigem Erwerb, also auch<br />
außerhalb <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong>, <strong>für</strong> eine Immobilie bezahlen müsste,<br />
wie dem Erwerber außerhalb eines <strong>Zwangsversteigerung</strong>sverfahrens, <strong>der</strong><br />
ein Privatgutachten beauftragt<br />
und dem Grundpfandrechtsgläubiger, <strong>der</strong> ggf. <strong>die</strong> Zustimmung zum freien<br />
Erwerb erteilen will.<br />
Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Gutachten, das zunächst <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong> erstellt wird, später dennoch ohne<br />
Kenntnis des Sachverständigen in an<strong>der</strong>em Zusammenhang Verwendung<br />
findet.<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Folie: 18