Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Grundsatz zum Inhalt des Gutachtens<br />
Grundsatz zum Inhalt von Verkehrswertgutachten<br />
Der „objektive Wert“ eines Grundstücks muss unabhängig von <strong>der</strong> Art des<br />
Erwerbs, sei es<br />
• <strong>der</strong> freihändige Erwerb im „gewöhnlichen Geschäftsverkehr“<br />
o<strong>der</strong><br />
• <strong>der</strong> Erwerb im Zusammenhang mit einem <strong>Zwangsversteigerung</strong>sverfahren<br />
1)zunächst gleich und<br />
2)aus dem Verkehrswertgutachten ersichtlich sein.<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
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