Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

19.01.2015 Aufrufe

Einführung in die Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken „Gesamteinschätzung“ Strukturelle Ergänzungen von Gerichts- und Privatgutachten Ergänzung der • textorientierten Objekt-Beschreibung (I) und • kalkulationsorientierten Wert-Ermittlung (II) durch eine strukturelle Verbindung - quasi als Klammer zwischen beiden Teilen, als verbale Be-„Urteilung“ ein Kapitel „Gesamteinschätzung“. Köln, 10.11.2012 © Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Folie: 14

Einführung in die Wertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken „Gesamteinschätzung“ Diese „Gesamteinschätzung“ mag etwa enthalten: • die zusammenfassende Beurteilung der Lage, • die zusammenfassende Beurteilung des Grundstücks, • die zusammenfassende Beurteilung des Gebäudes, • die zusammenfassende Beurteilung von Wohnung / Gewerbeeinheit. Die Beurteilung („Gesamteinschätzung“) soll dem Adressaten des Privatgutachtens an zentraler Stelle im Gutachten die übersichtliche, zusammenfassende Objekteinschätzung des Sachverständigen vermitteln, für Gerichtsgutachten dient diese Zusammenfassung zusätzlich zu Veröffentlichungszwecken, die dort formal gefordert wird. Köln, 10.11.2012 © Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung Folie: 15

Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

„Gesamteinschätzung“<br />

Diese „Gesamteinschätzung“ mag etwa enthalten:<br />

• <strong>die</strong> zusammenfassende Beurteilung <strong>der</strong> Lage,<br />

• <strong>die</strong> zusammenfassende Beurteilung des Grundstücks,<br />

• <strong>die</strong> zusammenfassende Beurteilung des Gebäudes,<br />

• <strong>die</strong> zusammenfassende Beurteilung von Wohnung / Gewerbeeinheit.<br />

Die Beurteilung („Gesamteinschätzung“) soll dem Adressaten des<br />

Privatgutachtens an zentraler Stelle im Gutachten <strong>die</strong> übersichtliche,<br />

zusammenfassende Objekteinschätzung des Sachverständigen vermitteln,<br />

<strong>für</strong> Gerichtsgutachten <strong>die</strong>nt <strong>die</strong>se Zusammenfassung zusätzlich zu<br />

Veröffentlichungszwecken, <strong>die</strong> dort formal gefor<strong>der</strong>t wird.<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

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