20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern
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(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />
vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und<br />
auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren<br />
Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere<br />
Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn<br />
des ersten Fußballspiels des ersten Spieltages) gesichert ist und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Wettrunde bezahlt worden<br />
sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />
vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
weitergeleitet werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für<br />
die Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag<br />
hingewiesen wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />
der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulation oder sonst rechtswidriger<br />
Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />
ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten.<br />
(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />
bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(11) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 11 Abs. 10 –<br />
unter seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
(12) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />
so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />
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