19.01.2015 Aufrufe

20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />

vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und<br />

auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren<br />

Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere<br />

Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn<br />

des ersten Fußballspiels des ersten Spieltages) gesichert ist und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Wettrunde bezahlt worden<br />

sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />

vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

weitergeleitet werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für<br />

die Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag<br />

hingewiesen wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />

der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulation oder sonst rechtswidriger<br />

Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />

ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten.<br />

(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />

bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(11) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 11 Abs. 10 –<br />

unter seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

(12) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />

so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />

- 98 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!