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20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

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(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

21. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

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