20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern
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(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
23. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Freitag, den 01. Februar 2013.<br />
München, 01. Februar 2013<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
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