19.01.2015 Aufrufe

20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />

gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). Werden in<br />

der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder<br />

mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen Satz<br />

1 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen.<br />

(8) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />

(9) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />

Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />

verteilt.<br />

(10) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />

(11) Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis zur<br />

Fälligkeit des Gewinns gemäß Nr. 17 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche<br />

festgestellt werden.<br />

(12) Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />

Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />

gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />

(13) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />

(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 10 oder verfallenden Gewinnen<br />

gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

17. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- werden nach Ablauf einer Woche seit<br />

dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur<br />

Auszahlung gebracht.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

18. Gewinnbenachrichtigung<br />

(4) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />

haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

19. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

- 102 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!