20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern
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(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />
gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). Werden in<br />
der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder<br />
mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen Satz<br />
1 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen.<br />
(8) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />
(9) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />
verteilt.<br />
(10) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />
(11) Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis zur<br />
Fälligkeit des Gewinns gemäß Nr. 17 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche<br />
festgestellt werden.<br />
(12) Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />
Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />
gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />
(13) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />
(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 10 oder verfallenden Gewinnen<br />
gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
17. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- werden nach Ablauf einer Woche seit<br />
dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur<br />
Auszahlung gebracht.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
18. Gewinnbenachrichtigung<br />
(4) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />
haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
19. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
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