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20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern

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<strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />

EUROJACKPOT<br />

GlücksSpirale<br />

Spiel 77<br />

SUPER 6<br />

KENO<br />

plus 5<br />

TOTO<br />

<strong>Internet</strong>-<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

für Lotterien<br />

Ausgabe Mai 2013


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

<strong>LOTTO</strong> 6aus49 .......................................................................................................... 3<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

EUROJACKPOT ...................................................................................................... 17<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

GlücksSpirale.......................................................................................................... 31<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

Spiel 77.................................................................................................................... 44<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

SUPER 6 .................................................................................................................. 55<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

KENO ....................................................................................................................... 65<br />

<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

plus 5 ....................................................................................................................... 82<br />

<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

TOTO 6aus45 Auswahlwette.................................................................................. 92<br />

<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

TOTO 13-er Ergebniswette................................................................................... 105<br />

- 2 -


<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

<strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />

Gültig ab der Ziehung am Samstag, 04. Mai 2013<br />

Präambel<br />

P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2<br />

P 3<br />

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird <strong>LOTTO</strong> 6aus49 mit anderen<br />

Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />

nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an <strong>LOTTO</strong> 6aus49 über das <strong>Internet</strong>. Es wird<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />

Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des <strong>LOTTO</strong> 6aus49 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen (z. B. ergänzende Bedingungen für Systemspiele und<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />

Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

- 3 -


3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des <strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />

(1) Im Rahmen des <strong>LOTTO</strong> 6aus49 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und<br />

eine am Samstag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />

Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei<br />

übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren Mittwochsund<br />

/ oder Samstagsziehungen wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle<br />

Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochsbzw.<br />

Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den<br />

Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen.<br />

(3) Gegenstand (Spielformel) von <strong>LOTTO</strong> 6aus49 ist die Voraussage von 6 Zahlen aus der<br />

Zahlenreihe 1 bis 49 und zusätzlich die Voraussage einer 1-stelligen Superzahl aus der<br />

Zahlenreihe 0 bis 9; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann am <strong>LOTTO</strong> 6aus49 teilnehmen, indem er mittels der von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 12).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt zwischen<br />

dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung jeweils<br />

für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />

kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />

zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />

Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />

Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />

zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />

während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />

des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />

- 4 -


Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />

abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />

das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />

Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />

und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />

Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />

und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />

Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />

Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />

Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />

verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />

Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />

zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />

Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />

und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />

einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />

Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />

möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />

Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />

möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />

Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />

Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />

letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />

akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />

wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />

erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

- 5 -


(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />

des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />

Spielteilnehmer.<br />

Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer Spielscheine im <strong>Internet</strong> vorab ausfüllen und in<br />

seinem Benutzerprofil unter einer Kurzbezeichnung abspeichern. Der jeweilige Schein kann<br />

unter seiner Kurzbezeichnung im <strong>Internet</strong> direkt oder als ABO aktiviert und gespielt werden.<br />

(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen mittels<br />

eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />

(3) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte Ziffer<br />

die Voraussage der Superzahl ist, wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und<br />

kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(4) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />

wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />

mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(5) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf<br />

den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs. 4<br />

Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

(6) Für den Abschluss von Systemspielen sowie für das Spielen von Anteilen eines Anteilsystems<br />

kann sich der Spielteilnehmer nur einer von der Gesellschaft zugelassenen verkürzten<br />

Schreibweise bedienen, die von der Gesellschaft in Sonderbedingungen für Systemspiele<br />

festgelegt ist.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(1) Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung € 1,00. Der Spieleinsatz für einen Anteil eines<br />

Anteilsystems beträgt je Ziehung € 4,--.<br />

(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />

(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer ist auf einen<br />

Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />

Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die Möglichkeit,<br />

ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und damit<br />

Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das Einzahlungs- und<br />

damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen<br />

wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen<br />

Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />

(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />

erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt die für<br />

die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer anfallenden<br />

Kosten nicht mit ein.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

- 6 -


(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />

Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />

wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />

Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />

Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />

nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />

Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />

Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />

dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />

werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />

vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />

negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />

gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />

Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />

auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />

Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />

abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />

Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />

– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />

erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />

gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />

Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />

angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />

binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />

- 7 -


Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />

erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />

angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />

binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />

Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />

Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />

Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />

und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />

nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />

bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

10. Anteilscheine/Anteilsystem<br />

(1) Der Spielteilnehmer kann auch einen Spielauftrag über einen oder mehrere Anteile an einem<br />

Anteilsystem erteilen. Das Anteilsystem wird aus einem oder mehreren Systemen (siehe<br />

Nummer 6 Abs. 6) gebildet. Der Spielteilnehmer ist nach Zahl seiner Anteile am gesamten<br />

Gewinn des Anteilsystems beteiligt.<br />

(2) Die mögliche Teilnahme an den Zusatzlotterien Super 6 / Spiel 77 bzw. an der Lotterie<br />

GlücksSpirale erfolgt dagegen ungeteilt.<br />

(3) Jeder Spielteilnehmer eines Anteilsystems erteilt der Staatlichen Lotterieverwaltung einen von<br />

den anderen Spielteilnehmern unabhängigen, rechtlich selbständigen Spielauftrag für die von<br />

ihm gewählte Zahl und Art der Anteile.<br />

(4) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist zur Entgegennahme der Anteilscheine nicht verpflichtet.<br />

Insbesondere kann die Annahme der Anteilschein-Spielaufträge vor Annahmeschluss<br />

(Nummer 9) beendet werden.<br />

(5) Alle Voraussagen und die Superzahl werden mittels eines Zufallszahlengenerators durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung vergeben. Die Voraussagen und die Superzahl aller Anteile<br />

eines Anteilsystems sind jeweils identisch.<br />

(6) Hinsichtlich der Losnummer gilt Nummer 6 Abs. 3.<br />

11. ABO-Spielteilnahmen<br />

(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />

aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />

wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />

widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder<br />

Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich kann eine<br />

widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der Unterdeckung des<br />

Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen Girokonto des<br />

Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der Spielteilnehmer hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug<br />

von seinem Girokonto möglich ist.<br />

(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, der Losnummer sowie der<br />

Teilnahme/Nichtteilnahme an den Lotterien Spiel 77 und/oder Super 6 und / oder<br />

„GlücksSpirale“ ist ausgeschlossen. Für eine Änderung ist die Deaktivierung / Kündigung des<br />

- 8 -


alten ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs erforderlich. Abweichend hiervon<br />

werden bei Anteilscheinen/Anteilsystemen automatisch für jede Teilnahmeperiode generell<br />

neue Spielvoraussagen und eine neue Superzahl mittels eines Zufallszahlengenerators<br />

vergeben und per E-Mail mitgeteilt. Die übrigen Festlegungen sowie die Losnummer bleiben<br />

bestehen. Diesbezügliche Änderungen erfordern ebenfalls eine Deaktivierung/Kündigung des<br />

alten ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs.<br />

(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Teilnahmeperiode<br />

durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die<br />

Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Staatliche Lotteriegesellschaft liegt<br />

ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Verdacht<br />

einer strafbaren Handlung besteht oder die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet<br />

ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn<br />

Ansprüche des Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-<br />

Spielteilnahme endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />

Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />

Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />

während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die Bearbeitungsgebühr<br />

von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />

(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen.<br />

Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich<br />

sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail benachrichtigt, sodass er<br />

Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten Ziehung wird die ABO-<br />

Spielteilnahme fortgesetzt.<br />

12. Spielbenachrichtigung<br />

(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale<br />

der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der<br />

Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />

(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten.<br />

(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />

in Nummer 13 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme oder<br />

Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />

• bei Systemspielen die Art des Systems sowie bei Anteilscheinen zusätzlich die Zahl der<br />

Anteile<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische Bestätigungsmail (E-<br />

Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in Nummer 13 Abs. 9 bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />

Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />

dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />

Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />

und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

- 9 -


13. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer<br />

abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom Spielteilnehmer unterbreitete<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe der Nummer 13 Absatz 3<br />

annimmt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />

vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf<br />

dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium<br />

abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen<br />

oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />

gesichert ist und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind,<br />

d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />

Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />

bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />

führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />

Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />

werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde bzw.<br />

dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(10) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche Lotterieverwaltung –<br />

- 10 -


unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 13 Abs. 9 – unter seiner der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

(11) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />

kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />

geltend machen.<br />

(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />

14. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(1) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

(3) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

(4) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(5) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

(6) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

(8) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

(9) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

(10) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

- 11 -


(11) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

(12) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

IV. GEWINNERMITTLUNG<br />

15. Ziehung der Gewinnzahlen<br />

(1) Für das <strong>LOTTO</strong> 6aus49 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am<br />

Samstag statt; bei jeder Ziehung<br />

• werden die jeweiligen 6 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 49 ermittelt, wobei jede Zahl<br />

nur einmal gezogen werden kann,<br />

und<br />

• wird jeweils eine Superzahl aus der Zahlenreihe 0 - 9 ermittelt.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

16. Auswertung<br />

(1)Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 13 Abs. 3) abgespeicherten<br />

Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen, der Superzahl und den ergänzenden<br />

Bedingungen für Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).<br />

Es gewinnen im <strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />

17. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />

in der Klasse 1<br />

in der Klasse 2<br />

in der Klasse 3<br />

in der Klasse 4<br />

in der Klasse 5<br />

in der Klasse 6<br />

in der Klasse 7<br />

in der Klasse 8<br />

in der Klasse 9<br />

die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnzahlen in einem<br />

Spiel richtig vorausgesagt haben und deren<br />

Losnummer in der Endziffer mit der gezogenen<br />

1stelligen Superzahl übereinstimmt,<br />

die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnzahlen<br />

die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen und die<br />

Superzahl<br />

die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen<br />

die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen und die<br />

Superzahl l<br />

die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen<br />

die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen und die<br />

Superzahl<br />

die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen<br />

die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen und die<br />

Superzahl<br />

in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.<br />

- 12 -


18. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />

Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />

(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen wie folgt:<br />

Klasse 1 (6 Gewinnzahlen und Superzahl) 12,80 %<br />

und<br />

Gewinnbetrag der (Anzahl der Gewinne multipliziert mit dem festen Gewinnbetrag der<br />

Klasse 9 Gewinnklasse 9 von € 5,00)<br />

(4) Die verbleibende Gewinnsumme verteilt sich auf die weiteren Gewinnklassen wie folgt:<br />

Klasse 2 (6 Gewinnzahlen) 10 %<br />

Klasse 3 (5 Gewinnzahlen und Superzahl) 5 %<br />

Klasse 4 (5 Gewinnzahlen) 15 %<br />

Klasse 5 (4 Gewinnzahlen und Superzahl) 5 %<br />

Klasse 6 (4 Gewinnzahlen) 10 %<br />

Klasse 7 (3 Gewinnzahlen und Superzahl) 10 %<br />

Klasse 8 (3 Gewinnzahlen) 45 %<br />

(5) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />

den einzelnen Gewinnklassen:<br />

Klasse 1 1 : 139.838.160<br />

Klasse 2 1 : 15.537.573<br />

Die Gewinnwahrscheinlichkeit für Gewinnklasse 2 berücksichtigt, dass theoretisch von 10<br />

Spielscheinen mit unterschiedlicher Superzahl alle 6 Richtige aufweisen, jedoch nur Einer<br />

eine richtige Superzahl und somit die Gewinnklasse 1 erzielt hat. – Ohne Berücksichtigung<br />

der Superzahl beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit 1: 13.983.816.<br />

Klasse 3 1 : 542.008<br />

Klasse 4 1 : 60.223<br />

Klasse 5 1 : 10.324<br />

Klasse 6 1 : 1.147<br />

Klasse 7 1 : 567<br />

Klasse 8 1 : 63<br />

Klasse 9 1 : 76<br />

(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

- 13 -


(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />

gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Jackpot).<br />

(8) Werden in einer Gewinnklasse nach 12 aufeinander folgenden Ziehungen (6 Wochen) auch in<br />

der nächstfolgenden Ziehung keine Gewinne ermittelt, so wird in dieser Ziehung die<br />

Gewinnsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse, in der ein oder mehrere Gewinne<br />

festgestellt werden, zugeschlagen.<br />

(9) Werden in der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein<br />

oder mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen<br />

Absatz 6 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Ziehung zugeschlagen.<br />

(10) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />

(11)Abs. 10 findet wegen des festen Gewinnbetrages von € 5,00 in der Gewinnklasse keine<br />

Anwendung.<br />

(12)Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen.<br />

(13)Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider Gewinnklassen<br />

zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen verteilt.<br />

(14)Abs. 12 und 13 finden keine Anwendung auf die Gewinnklasse 9. In Abhängigkeit der<br />

Gewinne in den anderen Gewinnklassen kann die Gewinnklasse 9 den Gewinnbetrag in den<br />

anderen Gewinnklassen überschreiten.<br />

(15)Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />

(16)Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis<br />

zur Fälligkeit des Gewinns gemäß Nummer 18 Absatz 1 weitere berechtigte<br />

Gewinnansprüche festgestellt werden. Dies gilt entsprechend für die Auszahlung der hierauf<br />

basierenden anteiligen Gewinne von Anteilschein-Spielaufträgen der Anteilsysteme.<br />

(17)Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />

Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />

gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />

(18)Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />

(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Nr. 20 Abs. 1 oder verfallenen<br />

Gewinnen gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

19. Verteilung der Gewinne bei Anteilscheinen / Anteilsystemen<br />

(1) Der Gesamtgewinn eines Anteilschein-Spielauftrages wird gewinnklassenbezogen errechnet.<br />

Hierzu werden in einem Anteilsystem für jede Gewinnklasse alle nach Nr. 18 anfallenden<br />

Einzelgewinne addiert und durch die Gesamtanzahl der Anteile des jeweiligen Anteilsystems<br />

geteilt. Dieser Gewinn pro Gewinnklasse und Einzelanteil eines Anteilsystems ist mit der<br />

Anzahl der jeweils erworbenen Anteile zu multiplizieren und wird auf durch € 0,01 teilbare<br />

Beträge abgerundet.<br />

(2) Die Summe der jeweils nach Absatz 1 ermittelten gewinnklassenbezogenen Gewinne eines<br />

Anteilschein-Spielauftrages stellt den Gesamtgewinn eines Anteilschein-Spielauftrages dar.<br />

(3) Die Abrundungsbeträge verbleiben bei der Staatlichen Lotterieverwaltung und werden auch zu<br />

Sonderauslosungen verwendet.<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

- 14 -


20. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

1) Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- werden nach Ablauf einer<br />

Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung<br />

gebracht. Dies gilt entsprechend für die Auszahlung der hierauf basierenden anteiligen<br />

Gewinne von Anteilschein-Spielaufträgen der Anteilsysteme.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

21. Gewinnbenachrichtigung<br />

(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,--<br />

erzielt haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

22. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

- 15 -


23. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

24. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

25. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

VIII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Samstag, den 4. Mai 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 16 -


<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

EUROJACKPOT<br />

P 1<br />

Gültig ab der Ziehung am Freitag, 01. Februar 2013<br />

Präambel<br />

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2<br />

P 3<br />

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird EUROJACKPOT mit anderen<br />

Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />

nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an EUROJACKPOT über das <strong>Internet</strong>. Es wird<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />

Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> führt EUROJACKPOT koordiniert mit anderen deutschen und<br />

europäischen Unternehmen durch.<br />

(3) Für die Durchführung von EUROJACKPOT werden zwei von einander unabhängige<br />

Kontrollzentren eingesetzt, an die vor der jeweiligen Ziehung der Gewinnzahlen von jedem<br />

Unternehmen die Kombinationsdatei aller gespielten Voraussagen der betreffenden Ziehung<br />

zu Poolungszwecken übermittelt wird.<br />

(4) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des EUROJACKPOT im <strong>Internet</strong> sind allein diese<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />

maßgebend.<br />

- 17 -


(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />

Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des EUROJACKPOT<br />

(1) Im Rahmen des EUROJACKPOT wird wöchentlich eine Ziehung, in der Regel am Freitag<br />

durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der<br />

jeweiligen Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die<br />

dem Annahmeschluss folgt, wenn die Kombinationsdatei vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig<br />

vor der Ziehung an die Kontrollzentren zur Ziehung übermittelt wurde (vgl. Nummer 1 Abs. 3).<br />

(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren Ziehungen<br />

wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten<br />

bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden,<br />

an der/den Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen, wenn die Kombinationsdatei<br />

der jeweiligen Ziehung vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig vor der Ziehung an die<br />

Kontrollzentren zur Poolung übermittelt wurde (vgl. Nummer 1 Abs. 3).<br />

(3) Gegenstand (Spielformel) von EUROJACKPOT ist die Voraussage von 5 Zahlen aus der<br />

Zahlenreihe 1 bis 50 und zusätzlich die Voraussage von zwei Zahlen aus der Zahlenreihe 1<br />

bis 8; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann am EUROJACKPOT teilnehmen, indem er mittels der von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 11).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />

zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />

- 18 -


kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />

zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />

Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />

Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />

zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />

während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />

des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />

Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />

abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />

das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />

Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />

und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />

Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />

und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />

Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />

Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />

Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />

verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />

Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />

zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />

Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />

und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />

einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />

Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />

möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />

Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />

möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />

Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

- 19 -


(10)Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />

Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />

letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />

akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />

wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />

erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />

des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />

Spielteilnehmer.<br />

Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer Spielscheine im <strong>Internet</strong> vorab ausfüllen und in<br />

seinem Benutzerprofil unter einer Kurzbezeichnung abspeichern. Der jeweilige Schein kann<br />

unter seiner Kurzbezeichnung im <strong>Internet</strong> direkt oder als ABO aktiviert und gespielt werden.<br />

(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen mittels<br />

eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />

wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />

mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />

auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />

4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(1) Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung € 2,00.<br />

(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />

(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer ist auf einen<br />

Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />

Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die Möglichkeit,<br />

ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und damit<br />

Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das Einzahlungs- und<br />

damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen<br />

wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen<br />

Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />

(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />

erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt die für<br />

die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer anfallenden<br />

Kosten nicht mit ein.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />

Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

- 20 -


Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />

wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />

Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />

Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />

nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />

Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />

Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />

dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />

werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />

vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />

negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />

gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />

Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />

auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />

Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />

abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />

Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />

– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />

erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />

gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />

Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />

angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />

binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />

erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

- 21 -


Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />

angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />

binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />

Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />

Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />

Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />

und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />

nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />

bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

10. ABO-Spielteilnahmen<br />

(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />

aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />

wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />

widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder<br />

Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich kann eine<br />

widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der Unterdeckung des<br />

Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen Girokonto des<br />

Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der Spielteilnehmer hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug<br />

von seinem Girokonto möglich ist.<br />

(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele und der Spielvoraussagen ist ausgeschlossen. Für eine<br />

Änderung ist die Deaktivierung/Kündigung des alten ABOs und Aktivierung eines neuen<br />

geänderten ABOs erforderlich.<br />

(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Teilnahmeperiode<br />

durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die<br />

Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Staatliche Lotteriegesellschaft liegt<br />

ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Verdacht<br />

einer strafbaren Handlung besteht oder die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet<br />

ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn<br />

Ansprüche des Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-<br />

Spielteilnahme endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />

Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />

Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />

während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die Bearbeitungsgebühr<br />

von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />

(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen.<br />

Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich<br />

sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail benachrichtigt, sodass er<br />

Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten Ziehung wird die ABO-<br />

Spielteilnahme fortgesetzt.<br />

11. Spielbenachrichtigung<br />

- 22 -


(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale<br />

der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der<br />

Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />

(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten.<br />

(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />

in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme,<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische Bestätigungsmail<br />

(E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in Nummer 12 Abs. 9 bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />

Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />

dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />

Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />

und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

12. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer<br />

abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom Spielteilnehmer unterbreitete<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe der Nummer 12 Absatz 3<br />

annimmt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />

vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf<br />

dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium<br />

abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen<br />

oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />

gesichert ist und<br />

• die Kombinationsdatei der jeweiligen Ziehung vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig vor der<br />

Ziehung an die Kontrollzentren zur Poolung übermittelt wurde (vgl. Nummer 1 Abs. 3) und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind,<br />

d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />

Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />

bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />

führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

- 23 -


(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />

Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />

werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde bzw.<br />

dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(10)Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche Lotterieverwaltung –<br />

unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 12 Abs. 9 – unter seiner der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

(11)Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />

kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />

geltend machen.<br />

(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />

13. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(13) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

(14) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

(15) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

- 24 -


(16) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(17) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

(18) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

(19) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

(20) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

(21) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

(22) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

(23) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

(24) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

IV. GEWINNERMITTLUNG<br />

14. Ziehung der Gewinnzahlen<br />

(1) Für EUROJACKPOT finden wöchentlich am Freitag eine Ziehung statt; bei jeder Ziehung<br />

• werden die jeweiligen 5 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 50 (5 aus 50) ermittelt,<br />

und<br />

• zusätzlich zwei Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 8 (2 aus 8) ermittelt, wobei jede<br />

Zahl der jeweiligen Zahlenreihe nur einmal gezogen werden kann.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

15. Auswertung<br />

(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 12 Abs. 3 Satz 1)<br />

abgespeicherten Daten, deren Kombinationsdatei fehlerfrei und rechtzeitig vor der Ziehung<br />

der Gewinnzahlen an die Kontrollzentren zur Poolung übermittelt wurde.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen.<br />

16. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />

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Es gewinnen im EUROJACKPOT<br />

in der Klasse 1 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen (5 aus 50) und die 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 2 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 3 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen (5 aus 50)<br />

in der Klasse 4<br />

die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen (5 aus 50) und<br />

die 2 Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 5 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 6 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen (5 aus 50)<br />

in der Klasse 7 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen (5 aus 50) und die 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 8 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 9 die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen (5 aus 50) und die 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 10 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen (5 aus 50),<br />

in der Klasse 11 die Spielteilnehmer, die 1 Gewinnzahl (5 aus 50) und die 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in der Klasse 12 die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />

Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />

in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.<br />

17. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />

Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Von der Gewinnausschüttung werden<br />

22 % einem sogenannten Boosterfonds zugeführt, dessen Funktion in den folgenden<br />

Absätzen erläutert wird.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />

(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen und den Boosterfonds wie folgt:<br />

Klasse 1 (5 und 2 Gewinnzahlen ) 22,00%<br />

Klasse 2 (5 Gewinnzahlen und 1 Gewinnzahl) 5,00 %<br />

Klasse 3 (5 Gewinnzahlen) 1,30 %<br />

Klasse 4 (4 und 2 Gewinnzahlen) 1,20 %<br />

Klasse 5 (4 Gewinnzahlen und 1 Gewinnzahl) 0,95 %<br />

Klasse 6 (4 Gewinnzahlen) 0,60 %<br />

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Klasse 7 (3 und 2 Gewinnzahlen) 0,85 %<br />

Klasse 8 (3 Gewinnzahlen und 1 Gewinnzahl) 4,10 %<br />

Klasse 9 (2 und 2 Gewinnzahlen) 3,45 %<br />

Klasse 10 (3 Gewinnzahlen) 3,60 %<br />

Klasse 11 (1 Gewinnzahl und 2 Gewinnzahlen) 12,00 %<br />

Klasse 12 (2 Gewinnzahl und 1 Gewinnzahl) 22,95 %<br />

Boosterfonds 22,00 %<br />

(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />

den einzelnen Gewinnklassen:<br />

Klasse 1 1 : 59 325 280<br />

Klasse 2 1 : 4 943 773<br />

Klasse 3 1 : 3 955 019<br />

Klasse 4 1 : 263 668<br />

Klasse 5 1 : 21 972<br />

Klasse 6 1 : 17 578<br />

Klasse 7 1 : 5 992<br />

Klasse 8 1 : 499<br />

Klasse 9 1 : 418<br />

Klasse 10 1 : 399<br />

Klasse 11 1 : 80<br />

Klasse 12 1 : 35<br />

(5) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(6) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklasse gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />

(7) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />

Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />

verteilt.<br />

(8) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet. Die sich aus der<br />

Abrundung ergebenden Beträge werden dem Boosterfonds zugeführt.<br />

(9) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />

gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Jackpot).<br />

(10)In der Gewinnklasse 1 erfolgt für jede Ziehung eine Gewinnausschüttung von mindestens 10<br />

Mio. € (Mindestgewinnsumme).<br />

(11)Um die Mindestgewinnsumme zu gewährleisten, wird ein Boosterfonds gebildet. Die<br />

Zuführungen zum Boosterfonds erfolgen durch<br />

- 27 -


• jeweils 22 % der Gewinnsumme jeder Ziehung (siehe Absatz 3)<br />

• die sich aus den Quotenabrundungen ergebenen Beträge (siehe Absatz 8)<br />

und<br />

• die nicht abgeholten Einzelgewinne, die den Betrag (Quote) von 10 Mio. € überschreiten<br />

(siehe Absatz 16).<br />

Liegt der Anteil der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 betragsmäßig unterhalb der<br />

Mindestgewinnsumme, erfolgt eine Aufstockung des fehlenden Differenzbetrages aus den<br />

Mitteln des Boosterfonds.<br />

(12)Erreicht die Gewinnsumme in der Gewinnklasse 1 zusammen mit dem Boosterfonds nicht die<br />

Mindestgewinnsumme, so erfolgt eine Aufstockung des fehlenden Differenzbetrages durch<br />

die Unternehmen (siehe Präambel). Erfolgte in einer oder mehreren Ziehungen eine<br />

Aufstockung des fehlenden Differenzbetrages durch die Unternehmen, erhöhen die<br />

Zuführungen nach den Boosterfonds so lange nicht, bis alle Aufstockungsbeträge der<br />

Unternehmen an die Unternehmen zurückgeflossen und wieder ausgeglichen sind.<br />

(13) Übersteigt das Guthaben des Boosterfonds mit den Zuführungen der aktuellen Ziehung den<br />

Betrag von 20 Mio. €, wird der diesen Betrag übersteigende Anteil in der nächsten Ziehung,<br />

die der Überschreitung der 20 Mio. € folgt, der Gewinnklasse 1 zugeführt und ausgeschüttet.<br />

Wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 auf die Mindestgewinnsumme aufgestockt und<br />

werden in der Gewinnklasse 1 keine Gewinne ermittelt, so wird die Mindestgewinnsumme der<br />

Gewinnklasse 1 der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Absatz 9).<br />

(14) Die Gewinnausschüttung in der Gewinnklasse 1 und 2 ist jeweils auf einen Betrag von 90<br />

Mio. € begrenzt. Überschreitet in einer Ziehung die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1<br />

den Betrag von 90 Mio. €, wird der über diesen Betrag hinausgehende Anteil der<br />

Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 der gleichen Ziehung zugeschlagen. Überschreitet<br />

in einer Ziehung die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 den Betrag von 90 Mio. €, wird<br />

der über diesen Betrag hinausgehende Anteil der Gewinnausschüttung der nächstniedrigeren<br />

Gewinnklasse der gleichen Ziehung zugeschlagen, in der ein oder mehrere Gewinne<br />

festgestellt werden.<br />

(15)Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />

Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />

gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />

(16)Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />

(z.B. zur Ausspielung von verfallenen Gewinnen nach Abschnitt VI Abs. 1 mit Ausnahme nicht<br />

ausgezahlter Einzelgewinne ab einer Quote von 10 Mio. €, die dem Boosterfonds zugeführt<br />

werden).<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

18. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

(1) Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- werden nach Ablauf einer<br />

Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung<br />

gebracht.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

19. Gewinnbenachrichtigung<br />

(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-<br />

- erzielt haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

- 28 -


20. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

21. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

22. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

- 29 -


(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

23. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

VIII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Freitag, den 01. Februar 2013.<br />

München, 01. Februar 2013<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 30 -


<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

GlücksSpirale<br />

Gültig ab der Ziehung am Samstag, 5. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2<br />

P 3<br />

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird GlücksSpirale mit anderen<br />

Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />

nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an der GlücksSpirale über das <strong>Internet</strong>. Es<br />

wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />

Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen der GlücksSpirale im <strong>Internet</strong> sind allein diese<br />

<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich<br />

eventuell ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für<br />

Sonderauslosungen) maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den <strong>Internet</strong>-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen<br />

und Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

- 31 -


3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der GlücksSpirale<br />

(1) Im Rahmen der GlücksSpirale wird wöchentlich eine Ziehung, und zwar am Samstag<br />

durchgeführt.<br />

(2) Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen<br />

Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem<br />

Annahmeschluss folgt.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann die Teilnahme an einer oder mehreren Samstagsziehungen<br />

wählen (Spielzeitraum).<br />

(4) In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />

Annahmeschluss der Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den<br />

Ziehung/en teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen.<br />

(5) Gegenstand (Spielformel) der GlücksSpirale ist die Voraussage einer 7-stelligen Zahl aus<br />

dem Zahlenbereich 0 000 000 bis 9 999 999; die Gewinnermittlung richtet sich nach<br />

Abschnitt IV.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann an der GlücksSpirale teilnehmen, indem er mittels der von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss<br />

eines Spielauftrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 11).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />

zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort)<br />

im Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern<br />

der Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben<br />

macht, kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom<br />

Spielvertrag zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem<br />

festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf<br />

elektronischem Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen<br />

persönlichen Daten zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche<br />

Identifizierung des Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

- 32 -


verschiedene Verfahren, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher<br />

erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und<br />

Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines<br />

verbundenen Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu<br />

überprüfen und eine abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-<br />

Annahmestelle oder über das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw.<br />

geänderten Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung<br />

des Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal<br />

registrieren und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat<br />

der Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen<br />

anzugeben und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als<br />

Zugangsparameter für die Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein<br />

von ihm gewähltes sicheres Passwort ein. Beides kann später vom Spielteilnehmer nach<br />

Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine<br />

Registrierung zu verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der<br />

Spielteilnehmer eine Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem<br />

Freischaltcode zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und<br />

Bezahlung mittels Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den<br />

Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher<br />

Identifizierung und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher<br />

Aufladung des Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“<br />

mit einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“)<br />

bereits vor Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste<br />

Lastschrift möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme<br />

nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers<br />

(vgl. Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

(10)Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z.<br />

Bsp. Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

- 33 -


seit der letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen<br />

Version akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich<br />

jederzeit wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine<br />

Aktivität, so erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im<br />

Rahmen des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von einer 7-stelligen<br />

Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />

(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 wird durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel<br />

teilnehmen zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten<br />

Voraussagen oder der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen<br />

Voraussagen vornehmen. Bei mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur<br />

manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines<br />

Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag<br />

nach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 5,--.<br />

(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />

(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je<br />

Spielteilnehmer ist auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />

Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die<br />

Möglichkeit, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und<br />

damit Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das<br />

Einzahlungs- und damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer<br />

Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits<br />

verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />

(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />

erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt<br />

die für die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer<br />

anfallenden Kosten nicht mit ein.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht<br />

die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per<br />

Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und<br />

aus wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

- 34 -


Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit<br />

einem Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die<br />

jeweils von der Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die<br />

geltenden Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag<br />

kann nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.<br />

Das Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich,<br />

wenn dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort,<br />

Überweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist<br />

beauftragt, vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />

Bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das<br />

Spielkonto gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG,<br />

Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene<br />

Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener<br />

Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an<br />

die Fa. TeleCash abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei<br />

TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben<br />

oder Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels<br />

Kreditkarten – jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht.<br />

Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm<br />

angegebene und gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender<br />

Wirkung für die Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf<br />

das angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom<br />

Spielteilnehmer binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten<br />

Geltendmachung erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom<br />

Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf<br />

dem Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung<br />

(Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist<br />

dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren<br />

- 35 -


erfolglosen Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der<br />

Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten<br />

Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine<br />

Verzinsung erfolgt nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />

bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

10. ABO-Spielteilnahmen<br />

(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />

aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />

wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />

widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn<br />

jeder Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich<br />

kann eine widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der<br />

Unterdeckung des Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen<br />

Girokonto des Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der<br />

Spielteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung<br />

des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten<br />

Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug von seinem Girokonto möglich ist.<br />

(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, der Losnummer sowie der<br />

Teilnahme/Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien Spiel 77 und/oder Super 6 ist<br />

ausgeschlossen. Für eine Änderung ist die Deaktivierung / Kündigung des alten ABOs<br />

und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs erforderlich.<br />

(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer<br />

Teilnahmeperiode durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung<br />

verlängert sich die Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft liegt ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung<br />

insbesondere dann vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht oder die<br />

Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet ist oder die ordnungsgemäße<br />

Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn Ansprüche des<br />

Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-Spielteilnahme<br />

endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />

Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />

Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />

während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die<br />

Bearbeitungsgebühr von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />

(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist<br />

ausgeschlossen. Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen<br />

Gründen nicht möglich sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail<br />

benachrichtigt, sodass er Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten<br />

Ziehung wird die ABO-Spielteilnahme fortgesetzt.<br />

11. Spielbenachrichtigung<br />

(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten<br />

in der Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />

(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten.<br />

- 36 -


(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der<br />

Regelung in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />

oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische<br />

Bestätigungsmail (E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in<br />

Nummer 12 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />

(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst.<br />

Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem<br />

Kontoauszug auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit<br />

welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht<br />

zustande gekommen ist und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

12. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem<br />

Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom<br />

Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />

der Nummer 12 Absatz 3 annimmt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />

vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und<br />

auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren<br />

Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere<br />

Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn<br />

der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden<br />

sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode<br />

vorliegen. Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme<br />

nicht zustande bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene<br />

Lastschrifteinzüge führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

- 37 -


• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />

vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

weitergeleitet werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />

bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(10)Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 12 Abs. 9 – unter<br />

seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

(11)Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />

so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />

(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />

13. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(1) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch<br />

grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen,<br />

und sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309<br />

Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen<br />

insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des<br />

Spielgeschäftes für die Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer<br />

besteht.<br />

(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten<br />

beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

(3) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer<br />

sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher<br />

Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig<br />

vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

(4) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(5) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

- 38 -


Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit.<br />

(6) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen<br />

Einrichtungen, derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B.<br />

Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch<br />

strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer,<br />

Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten<br />

hat, hervorgerufen werden.<br />

(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

(8) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten<br />

zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang<br />

mit dem Spielvertrag.<br />

(9) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

(10) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter<br />

sich regeln.<br />

(11) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

(12) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

IV. GEWINNERMITTLUNG<br />

14. Ziehung der Gewinnzahlen<br />

(1) Für die GlücksSpirale findet jeden Samstag eine Ziehung statt, bei der die jeweiligen<br />

Gewinnzahlen gemäß Gewinnplan ermittelt werden.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

15. Auswertung<br />

(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 10 Abs. 4) abgespeicherten<br />

Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen.<br />

16. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />

Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 40 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />

folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr. Die<br />

Gewinnwahrscheinlichkeiten werden kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />

- 39 -


(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet:<br />

• Gewinnklasse 1<br />

Es wird eine 1stellige Gewinnzahl gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in der Endziffer mit der gezogenen Gewinnzahl<br />

übereinstimmt, gewinnen je € 10,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 10.<br />

• Gewinnklasse 2<br />

Es wird eine 2stellige Gewinnzahl gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 2 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />

der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 20,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 100.<br />

• Gewinnklasse 3<br />

Es wird eine 3stellige Gewinnzahl gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 3 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />

der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 50,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 000.<br />

• Gewinnklasse 4<br />

Es wird eine 4stellige Gewinnzahl gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 4 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />

der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 500,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 10 000.<br />

• Gewinnklasse 5<br />

Es wird eine 5stellige Gewinnzahl gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 5 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />

der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 5.000,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 100 000.<br />

• Gewinnklasse 6<br />

Es werden zwei verschiedene 6stellige Gewinnzahlen gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 6 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />

einer der gezogenen Gewinnzahlen übereinstimmt, gewinnen je € 100.000,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 500 000.<br />

Die Gesamtgewinnsumme für diese Gewinnklasse ist auf € 10.000.000,- begrenzt. Werden<br />

mehr als 100 Gewinner (mit einem Gesamtspieleinsatz von mehr als € 500,-) ermittelt, wird<br />

die Gewinnsumme der Gewinnklasse 6 in Höhe von 100 x € 100.000,- auf die Gesamtzahl<br />

der Gewinne entsprechend ihrem Spieleinsatz aufgeteilt.<br />

• Gewinnklasse 7<br />

(„monatliche Sofortrente von mindestens € 7.500,-“)<br />

Es werden zwei verschiedene 7stellige Gewinnzahlen gezogen.<br />

Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer mit einer der gezogenen Gewinnzahlen<br />

übereinstimmen, gewinnen je eine Sofortrente bei einem Versicherungsunternehmen von zzt.<br />

€ 7.500,- monatlich für eine 18jährige Spielteilnehmerin<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 5 000 000.<br />

Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />

a) Die Staatliche Lotterieverwaltung zahlt mit befreiender Wirkung € 2.100.000,- an ein von<br />

ihm benanntes Versicherungsunternehmen zugunsten des Gewinners.<br />

b) Die Gesamtgewinnsumme für diese Gewinnklasse ist auf € 21.000.000,- begrenzt. Werden<br />

mehr als 10 Gewinner (mit einem Gesamtspieleinsatz von mehr als € 50,-) ermittelt, wird die<br />

befreiende Zahlung an das Versicherungsunternehmen in Höhe von 10 x € 2.100.000,- auf<br />

die Gesamtzahl der Gewinne entsprechend ihrem Spieleinsatz aufgeteilt. Entsprechend<br />

mindert sich die unter Gewinnklasse 7 Satz 2 genannte Sofortrente.<br />

- 40 -


c) Die Verpflichtung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf die Zahlung des Betrages gemäß<br />

Gewinnklasse 7 a) oder b) Satz 1 beschränkt.<br />

d) Der Gewinner erhält von dem Versicherungsunternehmen ein individuelles Angebot auf<br />

Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, zu<br />

diesem Zweck Name und Adresse des Gewinners dem Versicherungsunternehmen<br />

mitzuteilen. Der Gewinner kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Angebotes der<br />

Sofortrente eine ganze oder teilweise Ablösung des an das Versicherungsunternehmen<br />

gezahlten Betrages wählen. Anfallende Zinsen erhält der Gewinner. Die Entscheidung ist dem<br />

Versicherungsunternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />

(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(5) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />

(z. B. zur Ausspielung von verfallenen Gewinnen gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

17. Fälligkeit des Gewinnanspruches<br />

(1) Gewinne der 7. Gewinnklasse (Rentengewinne) werden nach Ablauf einer Woche seit der<br />

Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und nach Maßgabe der Nr. 14 Abs. 3,<br />

Gewinnklasse 7 a) bis d), zur Auszahlung gebracht.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

18. Gewinnbenachrichtigung<br />

(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der Gewinnklasse 7 erzielt haben, erhalten eine<br />

schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

19. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

- 41 -


(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

21. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

- 42 -


VIII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Samstag, den 5. Januar 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 43 -


<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

Spiel 77<br />

Gültig ab der Ziehung am Mittwoch, 2. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird Spiel 77 mit anderen Unternehmen<br />

mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4<br />

Die in diesen <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an Spiel 77 über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der Glücksspielaufsicht<br />

der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des Spiel 77 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />

maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den <strong>Internet</strong>-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />

Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

- 44 -


3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des Spiel 77<br />

(1) Im Rahmen des Spiel 77 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am<br />

Samstag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss<br />

der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden,<br />

nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt. Die Teilnahme erfolgt an einer<br />

oder mehreren Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen bzw. an einer oder mehreren<br />

Samstagsziehungen (Spielzeitraum).<br />

(2) Die Teilnahme an der Mittwochs- oder Samstagsziehung des Spiel 77 (Zusatzlotterie) und der<br />

Spielzeitraum richten sich nach der Teilnahme an den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

durchgeführten Hauptlotterien nach Satz 2 und 3.<br />

An der Mittwochsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der<br />

Regel am selben Mittwoch oder am folgenden Donnerstag oder Freitag beginnt. An der<br />

Samstagsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der<br />

Regel am selben Samstag oder am folgenden Sonntag, Montag oder Dienstag beginnt. In<br />

diesen Fällen nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss<br />

der jeweiligen Mittwochs- bzw. Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden,<br />

an der / den Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die dem Annahmeschluss<br />

folgt/folgen.<br />

(3) Gegenstand (Spielformel) von Spiel 77 ist die Voraussage einer 7-stelligen Zahl aus dem<br />

Zahlbereich von 0 000 000 bis 9 999 999; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt III.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann, zusätzlich zu einer Hauptlotterie am Spiel 77 teilnehmen, indem er<br />

mittels der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielauftrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 16).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt II und<br />

Abschnitt V zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist freiwillig und erfolgt nur in Verbindung mit der Teilnahme<br />

an vom Unternehmen veranstalteten / durchgeführten Hauptlotterien mit den jeweils für die<br />

Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />

kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />

zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

- 45 -


(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />

Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />

Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />

zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />

während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />

des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />

Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />

abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />

das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />

Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />

und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />

Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />

und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />

Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />

Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />

Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />

verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />

Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />

zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />

Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />

und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />

einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />

Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />

möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />

Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />

möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />

Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

- 46 -


(10)Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />

Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />

letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />

akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />

wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />

erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />

des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von einer 7-stelligen<br />

Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />

(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 wird durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />

wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />

mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />

auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />

4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 2,50.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(2) Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.<br />

(3) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />

Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />

wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />

Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />

Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />

nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

- 47 -


Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />

Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />

Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />

dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />

werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />

vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />

negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />

gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />

Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />

auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />

Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />

abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />

Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />

– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />

erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />

gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />

Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />

angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />

binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />

erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />

angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />

binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />

Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />

Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />

Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />

und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />

nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />

bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

- 48 -


III. GEWINNERMITTLUNG<br />

10. Ziehung der Gewinnzahl<br />

(1) Für Spiel 77 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am Samstag<br />

statt; bei jeder Ziehung wird jeweils eine 7-stellige Zahl aus dem Zahlenbereich von 0 000 000<br />

bis 9 999 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

11. Auswertung<br />

(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahl.<br />

12. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 42,40 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />

folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten werden<br />

kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />

(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet.<br />

• Gewinnklasse 1<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer mit der gezogenen<br />

Gewinnzahl übereinstimmt im Mindestfall € 177.777,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 10 000 000.<br />

Für die Gewinnklasse 1 werden 7,11 % des Gesamtbetrages der jeweiligen Einsätze als<br />

Gewinnsumme bereitgestellt.<br />

Die Gewinnsumme wird auf die Gewinne dieser Klasse gleichmäßig verteilt, und zwar derart,<br />

dass der Gewinn € 177.777,-, € 277.777,-, € 377.777,- usw. (d. h. jeweils volle € 100.000,-<br />

mehr) beträgt.<br />

Der Gewinn in Gewinnklasse 1 kann sich ändern, wenn bis zur Fälligkeit des Gewinns gemäß<br />

Nr. 13 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche festgestellt werden.<br />

Soweit die Gewinnsumme einer Ziehung nicht ausgeschüttet wird, wird sie der Gewinnsumme<br />

der Gewinnklasse 1 der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Jackpot).<br />

Werden in der Gewinnklasse 1 nach 12 aufeinander folgenden Ziehungen (6 Wochen) auch in<br />

der nächstfolgenden Ziehung keine Gewinne ermittelt, so wird in dieser Ziehung die<br />

Gewinnsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse, in der ein oder mehrere Gewinne<br />

festgestellt werden, zugeschlagen und die Gewinnsumme wird innerhalb dieser<br />

Gewinnklasse gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />

Werden mehr als 50 Gewinne ermittelt, wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 auf 50 x €<br />

177.777,- oder – wenn diese höher ist – auf die gemäß Satz 3 und 6 festgestellte<br />

Gewinnsumme begrenzt und auf die Gesamtzahl der Gewinne aufgeteilt.<br />

• Gewinnklasse 2<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 6 Endziffern mit den<br />

6 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt €<br />

77.777,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111 111.<br />

• Gewinnklasse 3<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 5 Endziffern mit den<br />

5 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 7.777,-<br />

- 49 -


ei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111 111.<br />

• Gewinnklasse 4<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 4 Endziffern mit den<br />

4 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 777,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 :11 111.<br />

• Gewinnklasse 5<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 3 Endziffern mit den<br />

3 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 77,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111.<br />

• Gewinnklasse 6<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 2 Endziffern mit den<br />

2 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 17,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111.<br />

• Gewinnklasse 7<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in der Endziffer mit der<br />

Endziffer der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt € 5,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11.<br />

(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(5) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />

Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />

verteilt.<br />

(6) Der einzelne Gewinn wird auf einen durch € 0,10 teilbaren Betrag abgerundet.<br />

(7) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden (z.<br />

B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 6 oder verfallenen Gewinnen gemäß<br />

Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

IV. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

13. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- werden nach Ablauf einer Woche<br />

seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung gebracht.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

14. Gewinnbenachrichtigung<br />

(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />

haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

- 50 -


15. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

16. Ergänzende Bestimmungen<br />

(1)Im Übrigen gelten die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung für<br />

die jeweils gewählte Hauptlotterie (zzt. die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für <strong>LOTTO</strong><br />

6aus49 und GlücksSpirale).<br />

(2) Dies gilt unter anderem für<br />

a) die Spielbenachrichtigung<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />

in Nummer 13 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />

oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />

• bei Systemspielen die Art des Systems sowie bei Anteilscheinen zusätzlich die Zahl der<br />

Anteile<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />

Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />

dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />

Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />

und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

b) den Abschluss des Spielvertrages;<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

- 51 -


Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und / oder die Daten des<br />

Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />

die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das<br />

sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor<br />

Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und der Spieleinsatz sowie die<br />

Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind, d. h. eine Abbuchung vom<br />

Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />

Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />

bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />

führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

c) Rücktritt vom Spielvertrag etc.;<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />

Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />

werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

d) die Haftungsbestimmungen.<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

- 52 -


für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

- 53 -


VII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Mittwoch, den 2. Januar 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 54 -


<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

SUPER 6<br />

Gültig ab der Ziehung am Mittwoch, 2. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird SUPER 6 mit anderen Unternehmen<br />

mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an SUPER 6 über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch<br />

die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />

Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des SUPER 6 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />

maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den <strong>Internet</strong>-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />

Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

- 55 -


3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der SUPER 6<br />

(1) Im Rahmen der SUPER 6 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine<br />

am Samstag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />

Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei<br />

übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt. Die<br />

Teilnahme erfolgt an einer oder mehreren Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen<br />

(Spielzeitraum).<br />

(2) Die Teilnahme an der Mittwochs- oder Samstagsziehung der SUPER 6 (Zusatzlotterie) und<br />

der Spielzeitraum richten sich nach der Teilnahme an der von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung durchgeführten Hauptlotterien nach Satz 2 und 3. An der Mittwochsziehung<br />

der SUPER 6 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der Regel am selben<br />

Mittwoch oder am folgenden Donnerstag oder Freitag beginnt. An der Samstagsziehung der<br />

SUPER 6 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der Regel am selben<br />

Samstag oder am folgenden Sonntag, Montag oder Dienstag beginnt. In diesen Fällen<br />

nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen<br />

Mittwochs- bzw. Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den<br />

Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen.<br />

(3) Gegenstand (Spielformel) von SUPER 6 ist die Voraussage einer 6-stelligen Zahl aus dem<br />

Zahlenbereich von 000 000 bis 999 999; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt III.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann, zusätzlich zu einer Hauptlotterie an der SUPER 6 teilnehmen,<br />

indem er mittels der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielauftrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 16).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt II und<br />

Abschnitt V zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist freiwillig und erfolgt nur in Verbindung mit der Teilnahme<br />

an vom Unternehmen veranstalteten / durchgeführten Hauptlotterien mit den jeweils für die<br />

Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />

kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />

zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

- 56 -


(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />

Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />

Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />

zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />

während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />

des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />

Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />

abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />

das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />

Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />

und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />

Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />

und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />

Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />

Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />

Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />

verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />

Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />

zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />

Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />

und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />

einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />

Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />

möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />

Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />

möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />

Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

- 57 -


(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />

Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />

letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />

akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />

wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />

erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />

des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von sechs Endziffern einer 7-<br />

stelligen Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />

(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 wird durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />

wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />

mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />

auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />

4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 1,25.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(2) Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.<br />

(3) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />

Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />

wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />

Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />

Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />

nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

- 58 -


Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />

Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />

Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />

dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />

werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />

vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />

negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />

gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />

Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />

auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />

Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />

abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />

Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />

– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />

erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />

gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />

Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />

angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />

binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />

erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />

angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />

binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />

Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />

Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />

Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />

und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />

nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt<br />

die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

bekannt gegeben.<br />

- 59 -


III. GEWINNERMITTLUNG<br />

10. Ziehung der Gewinnzahl<br />

(1) Für SUPER 6 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am Samstag<br />

statt; bei jeder Ziehung wird jeweils eine 6-stellige Zahl aus dem Zahlenbereich von 000 000<br />

bis 999 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

11. Auswertung<br />

(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahl.<br />

12. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />

Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 44,67 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />

folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten werden<br />

kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />

(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet.<br />

Gewinnklasse 1<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 6 Endziffern mit<br />

der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 100.000,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 000 000.<br />

Werden mehr als 100 Gewinne ermittelt, wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 auf 100<br />

X € 100.000,- begrenzt und auf die Gesamtzahl der Gewinne aufgeteilt.<br />

Gewinnklasse 2<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 5 Endziffern mit<br />

den 5 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />

€ 6.666,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111 111.<br />

Gewinnklasse 3<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 4 Endziffern mit<br />

den 4 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />

€ 666,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11 111.<br />

Gewinnklasse 4<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 3 Endziffern mit<br />

den 3 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />

€ 66,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111.<br />

Gewinnklasse 5<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 2 Endziffern mit<br />

den 2 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />

€ 6,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111.<br />

Gewinnklasse 6<br />

- 60 -


Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in der Endziffer mit der<br />

Endziffer der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt € 2,50<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11.<br />

(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(5) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />

Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />

verteilt.<br />

(6) Der einzelne Gewinn wird auf einen durch € 0,10 teilbaren Betrag abgerundet.<br />

(7) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden (z.<br />

B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Absatz 6 oder verfallenen Gewinnen<br />

gemäß VI. Absatz 1).<br />

IV. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

13. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

Die Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes Zögern<br />

ausgezahlt.<br />

14. Gewinnbenachrichtigung<br />

Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn über<br />

den Gewinn informiert.<br />

15. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

16. Ergänzende Bestimmungen<br />

(1)Im Übrigen gelten die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung für<br />

die jeweils gewählte Hauptlotterie (zzt. die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für <strong>LOTTO</strong><br />

6aus49 und GlücksSpirale).<br />

- 61 -


(2) Dies gilt unter anderem für<br />

a) die Spielbenachrichtigung<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />

in Nummer 13 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />

oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />

• bei Systemspielen die Art des Systems sowie bei Anteilscheinen zusätzlich die Zahl der<br />

Anteile<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />

Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />

dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />

Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />

und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

b) den Abschluss des Spielvertrages;<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und / oder die Daten des<br />

Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />

die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das<br />

sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor<br />

Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und der Spieleinsatz sowie die<br />

Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind, d. h. eine Abbuchung vom<br />

Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />

Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />

bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />

führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

c) Rücktritt vom Spielvertrag etc.;<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />

Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />

werden,<br />

- 62 -


- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

d) die Haftungsbestimmungen.<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />

Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

- 63 -


Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Mittwoch, den 2. Januar 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

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<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

KENO<br />

Gültig ab der Ziehung am Dienstag, 1. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt ,die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird KENO mit anderen Unternehmen mit<br />

gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an KENO über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der Glücksspielaufsicht<br />

der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen von KENO im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />

maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />

Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

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3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand von KENO<br />

(1) Im Rahmen von KENO wird täglich eine Ziehung durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren<br />

vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die<br />

dem Annahmeschluss folgt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren aufeinander<br />

folgenden Ziehungen wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren<br />

vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale<br />

fehlerfrei übertragen wurden, an der/den Ziehung/en teil, die dem Annahmeschluss<br />

folgt/folgen.<br />

(3) Gegenstand (Spielformel) von KENO ist die Voraussage von 2 bis 10 Zahlen je Spiel aus der<br />

Zahlenreihe 1 bis 70. Der KENO-Typ ergibt sich aus der Anzahl gewählter Voraussagen je<br />

Spiel (KENO-Typ 2 bis 10); die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann am KENO teilnehmen, indem er mittels der von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 11).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />

zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung jeweils<br />

für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />

kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />

zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />

Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />

Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />

zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />

während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />

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Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />

des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />

Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />

abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />

das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />

Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />

und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />

Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />

und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />

Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />

Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />

Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />

verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />

Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />

zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />

Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />

und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />

einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />

Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />

möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />

Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />

möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />

Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />

des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

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6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />

Spielteilnehmer.<br />

Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer Spielscheine im <strong>Internet</strong> vorab ausfüllen und in<br />

seinem Benutzerprofil unter einer Kurzbezeichnung abspeichern. Der jeweilige Schein kann<br />

unter seiner Kurzbezeichnung im <strong>Internet</strong> direkt oder als ABO aktiviert und gespielt werden.<br />

(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen mittels<br />

eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />

(3) Die 5-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 00 000 bis 99 999 wird durch die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(4) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />

wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />

mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(5) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf<br />

den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs. 4<br />

Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(1) Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt nach Wahl des Spielteilnehmers je Ziehung 1,-- €, 2,-- €,<br />

5,-- € oder 10,-- €.<br />

(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />

(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer ist auf einen<br />

Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />

Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die Möglichkeit,<br />

ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und damit<br />

Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das Einzahlungs- und<br />

damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen<br />

wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen<br />

Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />

(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />

erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt die für<br />

die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer anfallenden<br />

Kosten nicht mit ein.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />

Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />

wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

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Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />

Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />

Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />

nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />

Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />

Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />

dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />

werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />

vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />

negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />

gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />

Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />

auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />

Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />

abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />

Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />

– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />

erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />

gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />

Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />

angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />

binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />

erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />

angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />

binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />

Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />

Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />

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Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />

und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />

nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt<br />

die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

bekannt gegeben.<br />

10. ABO-Spielteilnahmen<br />

(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />

aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />

wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />

widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder<br />

Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich kann eine<br />

widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der Unterdeckung des<br />

Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen Girokonto des<br />

Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der Spielteilnehmer hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug<br />

von seinem Girokonto möglich ist.<br />

(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, sowie der<br />

Teilnahme/Nichtteilnahme an der Zusatzlotterie plus 5 ist ausgeschlossen. Für eine Änderung<br />

ist die Deaktivierung/Kündigung des alten ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten<br />

ABOs erforderlich. Die übrigen Festlegungen sowie die Losnummer bleiben bestehen.<br />

Diesbezügliche Änderungen erfordern ebenfalls eine Deaktivierung/Kündigung des alten<br />

ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs.<br />

(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Teilnahmeperiode<br />

durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die<br />

Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Staatliche Lotteriegesellschaft liegt<br />

ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Verdacht<br />

einer strafbaren Handlung besteht oder die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet<br />

ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn<br />

Ansprüche des Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-<br />

Spielteilnahme endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />

Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />

Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />

während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die Bearbeitungsgebühr<br />

von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />

(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen.<br />

Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich<br />

sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail benachrichtigt, sodass er<br />

Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten Ziehung wird die ABO-<br />

Spielteilnahme fortgesetzt.<br />

11. Spielbenachrichtigung<br />

(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale<br />

der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der<br />

Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />

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(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten.<br />

(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />

in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme oder<br />

Nichtteilnahme an der Zusatzlotterie,<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische Bestätigungsmail<br />

(E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in Nummer 12 Abs. 9 bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />

Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />

dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />

Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />

und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

12. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer<br />

abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom Spielteilnehmer unterbreitete<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe der Nummer 12 Absatz 3<br />

annimmt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />

vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf<br />

dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium<br />

abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen<br />

oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />

gesichert ist und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind,<br />

d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />

Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />

bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />

führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

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• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />

Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />

werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde bzw.<br />

dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(10)Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche Lotterieverwaltung –<br />

unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 12 Abs. 9 – unter seiner der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

(11)Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />

kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />

geltend machen.<br />

(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />

13. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(25) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

(26) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

(27) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

(28) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(29) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

- 72 -


Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

(30) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

(31) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

(32) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

(33) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

(34) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

(35) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

(13) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

IV. GEWINNERMITTLUNG<br />

14. Ziehung der Gewinnzahlen<br />

(1) Für KENO findet täglich eine Ziehung statt; bei jeder Ziehung werden 20 Zahlen<br />

(Gewinnzahlen) aus der Zahlenreihe 1 bis 70 ermittelt.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

15. Auswertung<br />

(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 12 Abs. 3 Satz 1)<br />

abgespeicherten Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen und des Gewinnplanes für die jeweiligen<br />

KENO-Typen.<br />

16. Gewinnplan / KENO-Typen und Gewinnklassen<br />

Der Gewinnplan ist in neun KENO-Typen (von KENO-Typ „2“ bis „10“) untergliedert.<br />

Der KENO-Typ bestimmt sich anhand der Anzahl der gewählten Voraussagen (von 2 bis 10)<br />

je Spiel.<br />

Für jeden KENO-Typ gibt es definierte Gewinnklassen, die sich jeweils aus der Anzahl der<br />

richtigen Voraussagen ergeben.<br />

- 73 -


Dabei ist nicht bei jedem KENO-Typ jeder Anzahl richtiger Voraussagen eine Gewinnklasse<br />

zugeordnet.<br />

Bei den KENO-Typen 8 bis 10 gibt es auch Gewinnklassen für 0 richtige Voraussagen.<br />

Hieraus ergibt sich folgender Gewinnplan:<br />

KENO-Typ<br />

(= Anzahl gewählter<br />

Voraussagen)<br />

Gewinnklasse<br />

(= Anzahl richtiger Voraussagen)<br />

10 10, 9, 8, 7, 6, 5, 0<br />

9 9, 8, 7, 6, 5, 0<br />

8 8, 7, 6, 5, 4, 0<br />

7 7, 6, 5, 4<br />

6 6, 5, 4, 3<br />

5 5, 4, 3<br />

4 4, 3, 2<br />

3 3, 2<br />

2 2<br />

17. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 49,44 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />

folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />

(3) Jeder Gewinnklasse eines jeden KENO-Typs ist eine feste Quote (Gewinnbetrag) zugeordnet.<br />

Der jeweilige Gewinnbetrag ergibt sich aus der für den Spieleinsatz entsprechenden Tabelle.<br />

(4) Die Gewinne bei 1,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />

KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />

10 10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

9 9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

8 8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

0<br />

100.000,-- €<br />

1.000,-- €<br />

100,-- €<br />

15,-- €<br />

5,-- €<br />

2,-- €<br />

2,-- €<br />

50.000,-- €<br />

1.000,-- €<br />

20,-- €<br />

5,-- €<br />

2,-- €<br />

2,-- €<br />

10.000,-- €<br />

100,-- €<br />

15,-- €<br />

2,-- €<br />

1,-- €<br />

1,-- €<br />

- 74 -


7 7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

1.000,-- €<br />

100,-- €<br />

12,-- €<br />

1,-- €<br />

6 6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

500,-- €<br />

15,-- €<br />

2,-- €<br />

1,--€<br />

5 5<br />

4<br />

3<br />

100,-- €<br />

7,-- €<br />

2,-- €<br />

4 4<br />

3<br />

2<br />

22,-- €<br />

2,-- €<br />

1,-- €<br />

3 3<br />

2<br />

16,-- €<br />

1,-- €<br />

2 2 6,-- €<br />

Die Gewinne bei 2,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />

KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />

10 10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

9 9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

8 8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

0<br />

7 7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

200.000,-- €<br />

2.000,-- €<br />

200,-- €<br />

30,-- €<br />

10,-- €<br />

4,-- €<br />

4,-- €<br />

100.000,-- €<br />

2.000,-- €<br />

40,-- €<br />

10,--€<br />

4,--€<br />

4,--€<br />

20.000,-- €<br />

200,-- €<br />

30,-- €<br />

4,-- €<br />

2,--€<br />

2,--€<br />

2.000,-- €<br />

200,-- €<br />

24,-- €<br />

2,-- €<br />

- 75 -


6 6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

1.000,-- €<br />

30,-- €<br />

4,-- €<br />

2,--€<br />

5 5<br />

4<br />

3<br />

200,-- €<br />

14,-- €<br />

4,-- €<br />

4 4<br />

3<br />

2<br />

44,-- €<br />

4,-- €<br />

2,--€<br />

3 3<br />

2<br />

32,-- €<br />

2,-- €<br />

2 2 12,-- €<br />

Die Gewinne bei 5,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />

KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />

10 10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

9 9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

8 8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

0<br />

7 7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

500.000,-- €<br />

5.000,-- €<br />

500,-- €<br />

75,-- €<br />

25,-- €<br />

10,-- €<br />

10,-- €<br />

250.000,-- €<br />

5.000,-- €<br />

100,-- €<br />

25,-- €<br />

10,-- €<br />

10,-- €<br />

50.000,-- €<br />

500,-- €<br />

75,-- €<br />

10,-- €<br />

5,-- €<br />

5,-- €<br />

5.000,-- €<br />

500,-- €<br />

60,-- €<br />

5,-- €<br />

- 76 -


6 6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2.500,-- €<br />

75,-- €<br />

10,-- €<br />

5,-- €<br />

5 5<br />

4<br />

3<br />

500,-- €<br />

35,-- €<br />

10,-- €<br />

4 4<br />

3<br />

2<br />

110,-- €<br />

10,-- €<br />

5,-- €<br />

3 3<br />

2<br />

80,-- €<br />

5,-- €<br />

2 2 30,-- €<br />

Die Gewinne bei 10,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />

KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />

10 10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

9 9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

0<br />

8 8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

0<br />

7 7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

1.000.000,-- €<br />

10.000,-- €<br />

1.000,-- €<br />

150,-- €<br />

50,-- €<br />

20,-- €<br />

20,-- €<br />

500.000,-- €<br />

10.000,-- €<br />

200,-- €<br />

50,-- €<br />

20,-- €<br />

20,-- €<br />

100.000,-- €<br />

1.000,-- €<br />

150,-- €<br />

20,-- €<br />

10,-- €<br />

10,-- €<br />

10.000,-- €<br />

1.000,-- €<br />

120,-- €<br />

10,-- €<br />

- 77 -


6 6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

5.000,-- €<br />

150,-- €<br />

20,-- €<br />

10,-- €<br />

5 5<br />

4<br />

3<br />

1.000,-- €<br />

70,-- €<br />

20,-- €<br />

4 4<br />

3<br />

2<br />

220,-- €<br />

20,-- €<br />

10,--€<br />

3 3<br />

2<br />

160,-- €<br />

10,-- €<br />

2 2 60,-- €<br />

(5) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(6) Die Gewinnbeträge<br />

• der Gewinnklasse 10 beim KENO-Typ 10 und<br />

• der Gewinnklasse 9 beim KENO-Typ 9<br />

können sich ändern, wenn mehr als 5 bzw. 10 Gewinne erzielt werden; dies geschieht wie<br />

folgt: Zunächst werden - unabhängig von der Höhe des jeweiligen Spieleinsatzes - sämtliche<br />

Gewinne der KENO-Typen 10 Gewinnklasse 10 bzw. der KENO-Typen 9 Gewinnklasse 9<br />

zusammengezählt.<br />

(7) Werden in der Gewinnklasse 10 des KENO-Typs 10 mehr als 5 Gewinne erzielt, reduzieren<br />

sich die im Gewinnplan aufgeführten Gewinnbeträge sämtlicher 10. Gewinnklassen nach<br />

folgender Formel:<br />

• 100.000 (Gewinnbetrag beim Spielseinsatz von 1,--€ / Quote), dividiert durch die Anzahl<br />

der Gewinne, multipliziert mit 5 = Reduzierter Gewinnbetrag beim Spieleinsatz von 1,-- € /<br />

Reduzierte Quote.<br />

• Die Gewinnbeträge bei den Spieleinsätzen in Höhe von 2, 5 und 10 € errechnen sich durch<br />

Multiplikation der reduzierten Quote mit dem Spieleinsatz für das betreffende Spiel.<br />

(8) Werden in der Gewinnklasse 9 des KENO-Typs 9 mehr als 10 Gewinne erzielt, reduzieren<br />

sich die im Gewinnplan aufgeführten Gewinnbeträge sämtlicher 9. Gewinnklassen nach<br />

folgender Formel:<br />

• 50.000 (Gewinnbetrag beim Spieleinsatz von 1,-- € / Quote), dividiert durch die Anzahl der<br />

Gewinne, multipliziert mit 10 = Reduzierter Gewinnbetrag beim Spieleinsatz von 1,-- € /<br />

Reduzierte Quote.<br />

• Die Gewinnbeträge bei den Spieleinsätzen in Höhe von 2, 5 und 10 € errechnen sich durch<br />

Multiplikation der reduzierten Quote mit dem Spieleinsatz für das betreffende Spiel.<br />

(9) Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />

Gewinne der beteiligten Unternehmen für die Berechnung nach Abs. 7 und 8<br />

zusammengezählt und nach Errechnung gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser<br />

Unternehmen verteilt.<br />

Für jeden KENO-Typ gilt, dass der Gewinnbetrag einer Gewinnklasse den Gewinnbetrag<br />

einer höheren Gewinnklasse nicht übersteigen darf.<br />

Tritt in Folge der Abs. 7 und 8 dennoch ein derartiger Fall ein,<br />

• wird der Gewinnbetrag (Quote) der niedrigeren Gewinnklasse mit der reduzierten Quote der<br />

höheren Gewinnklasse addiert und<br />

• die Summe durch 2 dividiert.<br />

Das Ergebnis von Satz 1 ist in beiden Gewinnklassen ein gleich hoher Quotient.<br />

- 78 -


Die Gewinnbeträge aller betreffenden Gewinnklassen errechnen sich durch Multiplikation des<br />

Quotienten mit dem Spieleinsatz für das betreffende Spiel.<br />

Sollte die nach Abs. 7 und / oder 8 errechnete Quote keine ganze Zahl sein, wird die Quote<br />

auf einen durch 1,00 € teilbaren Betrag abgerundet.<br />

(10) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen für<br />

die jeweils höchste Gewinnklasse (alle Zahlen richtig getippt) aller KENO-Typen:<br />

KENO-Typ<br />

10 1 : 2.147.181<br />

9 1 : 387.197<br />

8 1 : 74.941<br />

7 1 : 15.464<br />

6 1 : 3.383<br />

5 1 : 781<br />

4 1 : 189<br />

3 1 : 48<br />

2 1 : 13<br />

(11) Der Gewinnplan oder einzelne KENO-Typen und / oder Gewinnklassen können für einzelne<br />

Ziehungen durch Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis<br />

erweitert werden (z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 9 oder<br />

verfallenen Gewinnen gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

18. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

Die Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung fällig und ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

19. Gewinnbenachrichtigung<br />

Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn über<br />

den Gewinn informiert.<br />

20. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

- 79 -


Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

21. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

22. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

23. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

VIII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Dienstag, den 1. Januar 2013.<br />

- 80 -


München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 81 -


<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

plus 5<br />

Gültig ab der Ziehung am Dienstag, 1. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />

für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />

und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />

Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird KENO mit anderen Unternehmen mit<br />

gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an plus 5 über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />

Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen von plus 5 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />

maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />

- 82 -


Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand von plus 5<br />

(1) Im Rahmen von plus 5 wird täglich eine Ziehung durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren<br />

vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die<br />

dem Annahmeschluss folgt. Die Teilnahme erfolgt an einer oder mehreren Tages-Ziehungen<br />

(Spielzeitraum). Die Teilnahme an den Ziehungen von plus5 (Zusatzlotterie) und der<br />

Spielzeitraum richtet sich nach der Teilnahme an der von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

durchgeführten Hauptlotterie KENO nach Abs. 2 S. 1.<br />

(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren aufeinander<br />

folgenden Ziehungen wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren<br />

vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale<br />

fehlerfrei übertragen wurden, an der/den Ziehung/en teil, die dem Annahmeschluss<br />

folgt/folgen.<br />

(3) Gegenstand (Spielformel) von plus 5 ist die Voraussage einer 5-stelligen Zahl aus dem<br />

Spielbereich 00 000 bis 99999; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt III.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />

Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />

Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann zusätzlich zur Hauptlotterie KENO an plus 5 teilnehmen, indem er<br />

mittels der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 16).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />

zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist freiwillig und erfolgt nur in Verbindung mit der Teilnahme<br />

an vom Unternehmen veranstalteten / durchgeführten Hauptlotterien mit den jeweils für die<br />

Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />

kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />

zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />

Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />

Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />

- 83 -


zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />

während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />

des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />

Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />

abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />

das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />

Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />

Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />

und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />

Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />

und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />

Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />

Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />

Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />

verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />

Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />

zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />

Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />

und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />

einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />

Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />

möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />

Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />

Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />

möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />

Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />

des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

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6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von einer 5-stelligen<br />

Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />

(2) Die 5-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 00 000 bis 99 999 wird durch die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />

wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />

mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />

auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />

4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 0,75.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(2) Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.<br />

(3) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />

Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />

wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />

Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />

Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />

nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />

Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />

Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />

dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

- 85 -


Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />

werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />

vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />

negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />

gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />

Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />

auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />

Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />

abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />

Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />

– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />

erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />

gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />

Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />

Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />

angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />

binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />

erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />

angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />

binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />

Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />

Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />

Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />

und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />

nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt<br />

die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

bekannt gegeben.<br />

III. GEWINNERMITTLUNG<br />

10. Ziehung der Gewinnzahl<br />

(1) Für plus 5 finden täglich eine Ziehung statt, bei jeder Ziehung wird jeweils eine 5-stellige Zahl<br />

aus dem Zahlenbereich von 00 000 bis 99 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

11. Auswertung<br />

- 86 -


(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahl.<br />

12. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />

Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 48,67 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />

folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten werden<br />

kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />

(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet:<br />

• Gewinnklasse 1<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 5 Endziffern mit der<br />

gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 5.000,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 100 000.<br />

• Gewinnklasse 2<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 4 Endziffern mit den<br />

4 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 500,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11 111.<br />

• Gewinnklasse 3<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 3 Endziffern mit den<br />

3 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 50,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111.<br />

• Gewinnklasse 4<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 2 Endziffern mit den<br />

2 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 5,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111.<br />

• Gewinnklasse 5<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den Endziffern mit der<br />

Endziffern übereinstimmt € 2,-<br />

bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11.<br />

(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(5) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis verweigert werden.<br />

IV. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

13. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

Die Gewinne werden nach der Gewinnfeststellung ohne schuldhaftes Zögern ausgezahlt.<br />

14. Gewinnbenachrichtigung<br />

Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn über<br />

den Gewinn informiert.<br />

- 87 -


15. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

16. Ergänzende Bestimmungen<br />

(1) Im Übrigen gelten die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung für<br />

die jeweils gewählte Hauptlotterie (zzt. die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für KENO).<br />

(2) Dies gilt unter anderem für<br />

a) die Spielbenachrichtigung<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />

Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />

in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />

oder Nichtteilnahme an der Zusatzlotterie,<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />

Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />

dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />

Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />

und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

b) den Abschluss des Spielvertrages;<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />

Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und / oder die Daten des<br />

Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />

die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das<br />

sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor<br />

- 88 -


Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und der Spieleinsatz sowie die<br />

Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind, d. h. eine Abbuchung vom<br />

Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />

ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />

Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />

bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />

führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />

Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

c) Rücktritt vom Spielvertrag etc.;<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />

Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />

werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />

Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />

wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />

Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

d) die Haftungsbestimmungen.<br />

Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />

Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

- 89 -


Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />

Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />

Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

- 90 -


VII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Ziehung am Dienstag, den 1. Januar 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 91 -


<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

TOTO 6aus45 Auswahlwette<br />

Gültig ab der Ziehung am Samstag, 12. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1<br />

P 2<br />

P 3<br />

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die<br />

Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />

darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in<br />

geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung<br />

von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folgeund<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird die TOTO 6aus45 Auswahlwette mit<br />

anderen Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />

nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an der TOTO 6aus45 Auswahlwette über<br />

das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333<br />

München, unter der Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an der Wettrunde der TOTO 6aus45 Auswahlwette im <strong>Internet</strong> sind<br />

allein diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen (z. B. ergänzende Bedingungen für<br />

Systemspiele und <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen<br />

und Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

- 92 -


3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand<br />

(3) Im Rahmen der TOTO 6aus45 Auswahlwette wird wöchentlich eine Wettrunde, in der<br />

Regel von Samstag bis Sonntag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige<br />

Daten bis zum Annahmeschluss des ersten Spieltages der Wettrunde zur Zentrale<br />

fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an dieser Wettrunde teil.<br />

(2) Gegenstand der TOTO 6aus45 Auswahlwette (Spielformel: 6 aus 45) ist die Voraussage<br />

des unentschiedenen Ausganges von 6 Fußballspielen, die aus einer festgesetzten Reihe<br />

von 45 Spielen (Spielplan) auszuwählen sind; die Gewinnermittlung richtet sich nach<br />

Abschnitt IV.<br />

(3) Der Spielplan einer jeden Wettrunde wird von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

festgelegt und bekannt gegeben. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bekannt<br />

gewordener Spielausfälle sowie Änderungen des Austragungsortes oder<br />

Austragungszeitpunktes besteht nicht.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name<br />

des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben<br />

werden. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann an der TOTO 6aus45 Auswahlwette teilnehmen, indem er mittels<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf<br />

Abschluss eines Spielvertrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 10).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />

zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Wettrunden ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben<br />

macht, kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom<br />

Spielvertrag zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem<br />

festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf<br />

elektronischem Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen<br />

persönlichen Daten zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche<br />

Identifizierung des Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

verschiedene Verfahren, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher<br />

erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und<br />

Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines<br />

- 93 -


verbundenen Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu<br />

überprüfen und eine abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-<br />

Annahmestelle oder über das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw.<br />

geänderten Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung<br />

des Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal<br />

registrieren und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat<br />

der Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen<br />

anzugeben und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als<br />

Zugangsparameter für die Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein<br />

von ihm gewähltes sicheres Passwort ein. Beides kann später vom Spielteilnehmer nach<br />

Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine<br />

Registrierung zu verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der<br />

Spielteilnehmer eine Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem<br />

Freischaltcode zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und<br />

Bezahlung mittels Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den<br />

Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher<br />

Identifizierung und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher<br />

Aufladung des Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“<br />

mit einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“)<br />

bereits vor Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste<br />

Lastschrift möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme<br />

nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers<br />

(vgl. Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z.<br />

Bsp. Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

seit der letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen<br />

Version akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich<br />

jederzeit wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine<br />

Aktivität, so erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

- 94 -


(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im<br />

Rahmen des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

(12) Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Fußballspieles Einfluss<br />

haben sowie von diesen Personen beauftragte Dritte sind von der Spielteilnahme an der<br />

entsprechenden Wettrunde ausgeschlossen. Der Spielteilnehmer erklärt mit Abgabe des<br />

Spielauftrags, vom Ausgang des jeweiligen Fußballspieles keine Kenntnis zu haben.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Wettrunden erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />

Spielteilnehmer.<br />

(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen<br />

mittels eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />

(3) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte<br />

Ziffer die Voraussage der Superzahl ist, wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(4) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel<br />

teilnehmen zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten<br />

Voraussagen oder der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen<br />

Voraussagen vornehmen. Bei mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur<br />

manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(5) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines<br />

Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag<br />

nach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

(6) Für den Abschluss von Systemspielen kann sich der Spielteilnehmer nur einer von der<br />

Gesellschaft zugelassenen verkürzten Schreibweise bedienen, die von der Gesellschaft<br />

in Sonderbedingungen für Systemspiele festgelegt ist.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(2) Der Spieleinsatz für einen Tipp beträgt je Wettrunde € 0,65.<br />

(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />

(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je<br />

Spielteilnehmer ist auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />

Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die<br />

Möglichkeit, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und<br />

damit Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das<br />

Einzahlungs- und damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer<br />

Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits<br />

verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />

(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />

erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt<br />

die für die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer<br />

anfallenden Kosten nicht mit ein.<br />

8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

- 95 -


(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht<br />

die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per<br />

Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und<br />

aus wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit<br />

einem Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die<br />

jeweils von der Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die<br />

geltenden Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag<br />

kann nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.<br />

Das Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich,<br />

wenn dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort,<br />

Überweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist<br />

beauftragt, vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />

Bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das<br />

Spielkonto gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG,<br />

Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene<br />

Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener<br />

Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an<br />

die Fa. TeleCash abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei<br />

TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben<br />

oder Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels<br />

Kreditkarten – jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht.<br />

Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm<br />

angegebene und gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender<br />

Wirkung für die Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

- 96 -


Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf<br />

das angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom<br />

Spielteilnehmer binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten<br />

Geltendmachung erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom<br />

Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf<br />

dem Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung<br />

(Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist<br />

dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren<br />

erfolglosen Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der<br />

Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten<br />

Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine<br />

Verzinsung erfolgt nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Wettrunden<br />

bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Er wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

10. Spielbenachrichtigung<br />

(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten<br />

in der Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />

(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten.<br />

(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der<br />

Regelung in Nummer 11 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />

oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />

• bei Systemspielen die Art des Systems<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische<br />

Bestätigungsmail (E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in<br />

Nummer 11 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />

(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst.<br />

Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem<br />

Kontoauszug auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit<br />

welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht<br />

zustande gekommen ist und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

11. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem<br />

Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom<br />

Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />

der Nummer 11 Absatz 3 annimmt.<br />

- 97 -


(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />

vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und<br />

auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren<br />

Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere<br />

Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn<br />

des ersten Fußballspiels des ersten Spieltages) gesichert ist und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Wettrunde bezahlt worden<br />

sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />

vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

weitergeleitet werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für<br />

die Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag<br />

hingewiesen wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />

der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulation oder sonst rechtswidriger<br />

Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />

ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten.<br />

(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />

bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(11) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 11 Abs. 10 –<br />

unter seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

(12) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />

so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />

- 98 -


(13) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />

12. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(36) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

(37) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

(38) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

(39) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(40) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

(41) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

(42) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

(43) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

(44) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

(45) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

(46) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

(47) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

- 99 -


IV. GEWINNERMITTLUNG<br />

13. Ermittlung von Gewinnreihen<br />

(1) Bei der TOTO 6aus45 Auswahlwette werden die Gewinnspiele in der Regel durch den<br />

Ausgang der betreffenden Fußballspiele ermittelt. Maßgebend für die Wertung ist das nach<br />

Ablauf der Spielzeit festgestellte Ergebnis. Eine eventuelle Verlängerung der Spielzeit sowie<br />

ein eventuelles Elfmeterschießen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.<br />

(2) Wird ein Fußballspiel wiederholt, so wird das erste Fußballspiel und nicht das<br />

Wiederholungsspiel gewertet, gleichgültig an welchem Tag es ausgetragen wird.<br />

(3) Eine nachträgliche Änderung oder Annullierung von Spielergebnissen durch sportliche<br />

Instanzen ist für die Wertung bei der Auswahlwette ohne Bedeutung.<br />

(4) Jedes Fußballspiel wird ohne Rücksicht auf seine Bezeichnung als Meisterschaftsspiel,<br />

Pokalspiel, Freundschaftsspiel usw. gewertet.<br />

(5) Alle Fußballspiele werden ohne Rücksicht auf einen etwaigen Platzwechsel zwischen dem<br />

erstgenannten und dem zweitgenannten Verein oder eine sonstige Verlegung des<br />

Austragungsortes stets so gewertet, wie sie auf dem Spielplan stehen.<br />

(6) Bei der TOTO 6aus45 Auswahlwette werden sechs Fußballspiele als Gewinnspiele und ein<br />

weiteres Fußballspiel als Zusatzspiel gewertet. Die zu wertenden Fußballspiele werden aus<br />

den unentschiedenen Fußballspielen und, wenn diese nicht ausreichen, aus den<br />

Fußballspielen mit dem geringsten Torunterschied ermittelt, wobei<br />

• Fußballspiele mit höherer Gesamt-Torzahl (z. B. 5:5 vor 4:4 vor 3:3 usw., bzw. 5:4<br />

oder 4:5 vor 4:3 oder 3:4 vor 3:2 oder 2:3 usw.) und<br />

• bei gleichen Torzahlen die Fußballspiele mit der niedrigeren Nummer (Nummer der<br />

Reihenfolge auf dem Spielplan) den Vorrang haben.<br />

(7) Für Spiele,<br />

• die vor dem für die jeweilige Wettrunde festgelegten Annahmeschluss begonnen<br />

haben,<br />

• vor Ablauf der Spielzeit im Sinne des Abs. 1 Satz 2 abgebrochen worden sind, sowie<br />

• die an den Spieltagen der betreffenden Wettrunde nicht stattgefunden haben,<br />

gilt - gleichwertig den Ergebnissen ausgetragener Spiele - eine durch Auslosung unter<br />

Berücksichtigung sportlicher Gesichtspunkte ermittelte Ersatzwertung („1“, „0“ oder „2“).<br />

(8) Es gelten die Spiele<br />

• mit der Ersatzwertung “1” wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis “1:0”,<br />

• mit der Ersatzwertung “0” wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis “0:0”,<br />

• mit der Ersatzwertung “2” wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis “0:1”.<br />

(9) Die Ersatzauslosung erfolgt in der Weise, dass die von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

bekannt gegebene Wahrscheinlichkeit des Spielausganges (Tendenz) unter angemessener<br />

(in der Regel prozentualer) Berücksichtigung aller Möglichkeiten zugrunde gelegt wird. Art,<br />

Ort und Zeitpunkt der Auslosung bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Die Auslosung<br />

ist öffentlich und findet unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

14. Auswertung<br />

(1)Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 11 Abs. 3) abgespeicherten<br />

Daten.<br />

- 100 -


(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinntippreihe und den ergänzenden Bedingungen für<br />

Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).<br />

15. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />

Es gewinnen in der TOTO 6aus45 Auswahlwette<br />

in der Klasse 1 die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnspiele<br />

in der Klasse 2 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnspiele und das Zusatzspiel<br />

in der Klasse 3<br />

in der Klasse 4<br />

in der Klasse 5<br />

in der Klasse 6<br />

die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnspiele<br />

die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnspiele<br />

die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnspiele und das Zusatzspiel<br />

die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnspiele<br />

in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.<br />

16. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />

Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />

(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen in der Auswahlwette wie folgt:<br />

Klasse 1 (6 Gewinnspiele) 40 %<br />

Klasse 2 (5 Gewinnspiele und Zusatzspiel) 5 %<br />

Klasse 3 (5 Gewinnspiele) 7,5 %<br />

Klasse 4 (4 Gewinnspiele) 15 %<br />

Klasse 5 (3 Gewinnspiele und Zusatzspiel) 7,5 %<br />

Klasse 6 (3 Gewinnspiele) 25 %<br />

(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />

den einzelnen Gewinnklassen:<br />

Klasse 1 1: 8.145.060<br />

Klasse 2 1: 1.357.510<br />

Klasse 3 1: 35.724<br />

Klasse 4 1: 733<br />

Klasse 5 1: 579<br />

Klasse 6 1: 48<br />

(5) Hinsichtlich der Gewinnwahrscheinlichkeit bei einem Systemtipp wird auf die Systembroschüre<br />

verwiesen.<br />

- 101 -


(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />

gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). Werden in<br />

der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder<br />

mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen Satz<br />

1 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen.<br />

(8) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />

(9) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />

Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />

verteilt.<br />

(10) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />

(11) Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis zur<br />

Fälligkeit des Gewinns gemäß Nr. 17 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche<br />

festgestellt werden.<br />

(12) Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />

Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />

gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />

(13) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />

(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 10 oder verfallenden Gewinnen<br />

gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

17. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- werden nach Ablauf einer Woche seit<br />

dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur<br />

Auszahlung gebracht.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

18. Gewinnbenachrichtigung<br />

(4) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />

haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

19. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

- 102 -


Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der Wettrunde des Spielzeitraumes<br />

(siehe Nr. 3 Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der<br />

Wettrunde des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

21. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

- 103 -


(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

VIII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Wettrunde am Samstag, den 12. Januar 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

- 104 -


<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

TOTO 13-er Ergebniswette<br />

Gültig ab der Ziehung am Samstag, 12. Januar 2013<br />

Präambel<br />

P 1<br />

P 2<br />

P 3<br />

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die<br />

Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. 2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten<br />

Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der<br />

Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung<br />

und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten<br />

entgegenzuwirken,,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene<br />

Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />

ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird die TOTO 13er Ergebniswette mit<br />

anderen Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />

nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />

Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />

einer gemeinsamen Poolung statt.<br />

P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />

gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />

Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Organisation<br />

(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an der TOTO 13er Ergebniswette über das<br />

<strong>Internet</strong>. Es wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333<br />

München, unter der Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />

(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />

2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für die Teilnahme an der Wettrunde der TOTO 13er Ergebniswette im <strong>Internet</strong> sind allein<br />

diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich<br />

eventuell ergänzender Bedingungen (z. B. ergänzende Bedingungen für Systemspiele<br />

und <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />

ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />

Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />

(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen<br />

- 105 -


und Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />

Bedingungen.<br />

3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand<br />

(4) Im Rahmen der TOTO 13er Ergebniswette wird wöchentlich eine Wettrunde, in der Regel<br />

von Samstag bis Sonntag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis<br />

zum Annahmeschluss des ersten Spieltages der Wettrunde zur Zentrale fehlerfrei<br />

übertragen wurden, nehmen an dieser Wettrunde teil.<br />

(2) Gegenstand der TOTO 13er Ergebniswette (Spielformel: 13er-Wette) ist die Voraussage<br />

(Tippreihe) des Ausganges von 13 Fußballspielen (Spielplan), wobei zwischen dem Sieg<br />

des in den Spielpaarungen erstgenannten Vereins, dem unentschiedenen Ergebnis und<br />

dem Sieg des in den Spielpaarungen zweitgenannten Vereines zu wählen ist (1-0-2); die<br />

Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />

(3) Der Spielplan einer jeden Wettrunde wird von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

festgelegt und bekannt gegeben. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bekannt<br />

gewordener Spielausfälle sowie Änderungen des Austragungsortes oder<br />

Austragungszeitpunktes besteht nicht.<br />

4. Spielgeheimnis<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name<br />

des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben<br />

werden. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann an der TOTO 13er Ergebniswette teilnehmen, indem er mittels<br />

der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf<br />

Abschluss eines Spielvertrages abgibt.<br />

(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />

elektronischem Wege (vgl. Nummer 10).<br />

(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />

zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />

5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an der Wettrunde der TOTO 13er Ergebniswette ist nur mit den von der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf<br />

den Web-Seiten möglich.<br />

(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />

Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />

Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />

(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />

Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />

Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben<br />

macht, kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom<br />

Spielvertrag zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />

(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem<br />

festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf<br />

elektronischem Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen<br />

persönlichen Daten zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche<br />

- 106 -


Identifizierung des Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

verschiedene Verfahren, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher<br />

erläutert werden.<br />

Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und<br />

Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines<br />

verbundenen Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu<br />

überprüfen und eine abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-<br />

Annahmestelle oder über das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw.<br />

geänderten Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung<br />

des Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />

Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal<br />

registrieren und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat<br />

der Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen<br />

anzugeben und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als<br />

Zugangsparameter für die Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein<br />

von ihm gewähltes sicheres Passwort ein. Beides kann später vom Spielteilnehmer nach<br />

Bedarf geändert werden.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine<br />

Registrierung zu verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der<br />

Spielteilnehmer eine Bestätigungsmail.<br />

Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />

Fehler mitzuteilen.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />

(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem<br />

Freischaltcode zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und<br />

Bezahlung mittels Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den<br />

Spielteilnehmer möglich.<br />

(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher<br />

Identifizierung und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher<br />

Aufladung des Spielkontos möglich.<br />

(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“<br />

mit einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“)<br />

bereits vor Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste<br />

Lastschrift möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme<br />

nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />

• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />

per Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des<br />

Spielkontos möglich.<br />

Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />

Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers<br />

(vgl. Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />

(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />

Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z.<br />

- 107 -


Bsp. Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

seit der letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen<br />

Version akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich<br />

jederzeit wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine<br />

Aktivität, so erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />

(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im<br />

Rahmen des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />

(12) Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Fußballspieles Einfluss<br />

haben sowie von diesen Personen beauftragte Dritte sind von der Spielteilnahme an der<br />

entsprechenden Wettrunde ausgeschlossen. Der Spielteilnehmer erklärt mit Abgabe des<br />

Spielauftrags, vom Ausgang des jeweiligen Fußballspieles keine Kenntnis zu haben.<br />

6. Teilnahme<br />

(1) Die Teilnahme an den Wettrunden erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />

Spielteilnehmer.<br />

(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte<br />

Ziffer die Voraussage der Superzahl ist, wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel<br />

teilnehmen zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten<br />

Voraussagen oder der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen<br />

Voraussagen vornehmen. Bei mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur<br />

manuellen Korrektur aufgefordert.<br />

(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines<br />

Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag<br />

nach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />

(5) Für den Abschluss von Systemspielen kann sich der Spielteilnehmer nur einer von der<br />

Gesellschaft zugelassenen verkürzten Schreibweise bedienen, die von der Gesellschaft<br />

in Sonderbedingungen für Systemspiele festgelegt ist.<br />

7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />

(3) Der Spieleinsatz für einen Tipp beträgt je Wettrunde € 0,50.<br />

(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />

(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je<br />

Spielteilnehmer ist auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />

Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die<br />

Möglichkeit, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und<br />

damit Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das<br />

Einzahlungs- und damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer<br />

Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits<br />

verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />

(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />

erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />

Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt<br />

die für die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer<br />

anfallenden Kosten nicht mit ein.<br />

- 108 -


8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />

(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht<br />

die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />

Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per<br />

Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und<br />

aus wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />

(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />

Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit<br />

einem Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die<br />

jeweils von der Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die<br />

geltenden Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />

Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />

Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />

Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag<br />

kann nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />

(Spieleinsatzbindung).<br />

(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />

Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />

Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />

Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />

Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.<br />

Das Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />

Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />

Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />

Bayerische Landesbank,<br />

BLZ: 700 500 00,<br />

KtoNr: 440 24 805.<br />

(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich,<br />

wenn dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />

Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort,<br />

Überweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist<br />

beauftragt, vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />

Bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das<br />

Spielkonto gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />

Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG,<br />

Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene<br />

Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener<br />

Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an<br />

die Fa. TeleCash abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei<br />

TeleCash.<br />

Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />

Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />

Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />

(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben<br />

oder Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels<br />

Kreditkarten – jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht.<br />

Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm<br />

- 109 -


angegebene und gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender<br />

Wirkung für die Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />

Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf<br />

das angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom<br />

Spielteilnehmer binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten<br />

Geltendmachung erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom<br />

Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf<br />

dem Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung<br />

(Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist<br />

dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren<br />

erfolglosen Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der<br />

Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />

(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten<br />

Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine<br />

Verzinsung erfolgt nicht.<br />

9. Annahmeschluss<br />

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Wettrunden<br />

bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Er wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />

10. Spielbenachrichtigung<br />

(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten<br />

in der Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />

(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten.<br />

(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der<br />

Regelung in Nummer 11 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />

(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />

• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />

• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />

• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />

oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />

• bei Systemspielen die Art des Systems<br />

• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />

und<br />

• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />

(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische<br />

Bestätigungsmail (E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in<br />

Nummer 11 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />

(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst.<br />

Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />

Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem<br />

Kontoauszug auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit<br />

welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht<br />

zustande gekommen ist und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />

11. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

- 110 -


(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem<br />

Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom<br />

Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />

der Nummer 11 Absatz 3 annimmt.<br />

(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />

durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />

(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

• die übertragenen Daten sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der<br />

Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium<br />

abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten<br />

auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn des ersten Fußballspieles des ersten Spieltages)<br />

gesichert ist und<br />

• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Wettrunde bezahlt worden<br />

sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />

(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.<br />

(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />

maßgebend.<br />

(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />

Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

abzulehnen.<br />

(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />

• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />

oder<br />

• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />

Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />

vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />

weitergeleitet werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für<br />

die Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag<br />

hingewiesen wird,<br />

- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />

steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />

der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulation oder sonst rechtswidriger<br />

Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />

ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten.<br />

(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />

Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />

bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(11) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 11 Abs. 9 – unter<br />

seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />

- 111 -


(12) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />

so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />

Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />

(13) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />

12. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(48) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />

fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />

sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />

spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />

die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />

(49) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />

die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

(50) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />

Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />

für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />

(51) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />

Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(52) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />

Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />

Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

(53) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />

derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />

Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />

Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />

entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

(54) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />

Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />

(55) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />

Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />

Spielvertrag.<br />

(56) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />

(57) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

(58) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />

Vertragsschluss entstanden ist.<br />

- 112 -


(59) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

IV. GEWINNERMITTLUNG<br />

13. Ermittlung von Gewinnreihen<br />

(1) Bei der TOTO 13er Ergebniswette wird die Gewinntippreihe in der Regel durch den Ausgang<br />

der betreffenden Fußballspiele entschieden. Maßgebend für die Wertung ist das nach Ablauf<br />

der Spielzeit festgestellte Ergebnis. Eine eventuelle Verlängerung der Spielzeit sowie ein<br />

eventuelles Elfmeterschießen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.<br />

(2) Wird ein Fußballspiel wiederholt, so wird das erste Fußballspiel und nicht das<br />

Wiederholungsspiel gewertet, gleichgültig an welchem Tag es ausgetragen wird.<br />

(3) Eine nachträgliche Änderung oder Annullierung von Spielergebnissen durch sportliche<br />

Instanzen ist für die Wertung bei der Ergebniswette ohne Bedeutung.<br />

(4) Jedes Fußballspiel wird ohne Rücksicht auf seine Bezeichnung als Meisterschaftsspiel,<br />

Pokalspiel, Freundschaftsspiel usw. gewertet.<br />

(5) Alle Fußballspiele werden ohne Rücksicht auf einen etwaigen Platzwechsel zwischen dem<br />

erstgenannten und dem zweitgenannten Verein oder eine sonstige Verlegung des<br />

Austragungsortes stets so gewertet, wie sie auf dem Spielplan stehen.<br />

(6) Für Spiele,<br />

• die vor dem für die jeweilige Wettrunde festgelegten Annahmeschluss begonnen haben,<br />

• vor Ablauf der Spielzeit im Sinne des Abs. 1 Satz 2 abgebrochen worden sind, sowie<br />

• für Spiele, die an den Spieltagen der betreffenden Wettrunde nicht stattgefunden haben,<br />

gilt - gleichwertig den Ergebnissen ausgetragener Spiele - eine durch Auslosung unter<br />

Berücksichtigung sportlicher Gesichtspunkte ermittelte Ersatzwertung („1“, „0“ oder „2“).<br />

(7) Die Ersatzauslosung erfolgt in der Weise, dass die von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

bekannt gegebene Wahrscheinlichkeit des Spielausganges (Tendenz) unter angemessener<br />

(in der Regel prozentualer) Berücksichtigung aller Möglichkeiten zugrunde gelegt wird. Art,<br />

Ort und Zeitpunkt der Auslosung bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Die Auslosung<br />

ist öffentlich und findet unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

14. Auswertung<br />

(1)Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 11 Abs. 3) abgespeicherten<br />

Daten.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinntippreihe und den ergänzenden Bedingungen für<br />

Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).<br />

Es gewinnen in der TOTO 13er Ergebniswette<br />

15. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />

in der Klasse 1<br />

in der Klasse 2<br />

die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 0 Fehlern,<br />

die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 1 Fehler,<br />

- 113 -


in der Klasse 3<br />

in der Klasse 4<br />

die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 2 Fehlern,<br />

die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 3 Fehlern<br />

erzielt haben.<br />

16. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />

Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />

vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />

(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen in der Ergebniswette wie folgt:<br />

Klasse 1 (0 Fehler) 25 %<br />

Klasse 2 (1 Fehler) 25 %<br />

Klasse 3 (2 Fehler) 25 %<br />

Klasse 4 (3 Fehler) 25 %<br />

(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />

den einzelnen Gewinnklassen:<br />

Klasse 1 1: 1.594.323<br />

Klasse 2 1: 61.320<br />

Klasse 3 1: 5.110<br />

Klasse 4 1: 697<br />

(5) Hinsichtlich der Gewinnwahrscheinlichkeit bei einem Systemtipp wird auf die Systembroschüre<br />

verwiesen.<br />

(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />

Gewinnklasse aus.<br />

(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />

gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). Werden in<br />

der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder<br />

mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen Satz<br />

1 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen.<br />

(8) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />

(9) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />

nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />

Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />

verteilt.<br />

(10) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />

(11) Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis zur<br />

Fälligkeit des Gewinns gemäß Nr. 17 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche<br />

festgestellt werden.<br />

- 114 -


(12) Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />

Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />

gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />

(13) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch<br />

Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />

(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 9 oder verfallenden Gewinnen<br />

gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />

V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />

17. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />

(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- werden nach Ablauf einer Woche seit<br />

dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur<br />

Auszahlung gebracht.<br />

(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />

Zögern ausgezahlt.<br />

18. Gewinnbenachrichtigung<br />

(5) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />

über den Gewinn informiert.<br />

(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />

haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />

19. Gewinnauszahlung<br />

(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />

Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />

(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />

Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />

(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />

Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />

des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />

des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />

(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />

Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />

gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />

Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />

zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />

Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />

Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />

6.<br />

VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der Wettrunde (siehe Nr. 3 Abs. 2)<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

- 115 -


(2) Ebenfalls erlöschen<br />

• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />

sowie<br />

• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />

Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der<br />

Wettrunde gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />

der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />

(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />

Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

21. Datenschutz<br />

(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />

angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />

des Spielvertrages notwendig ist.<br />

(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />

<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />

Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />

zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />

22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />

(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />

sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />

(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />

Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />

VIII. INKRAFTTRETEN<br />

Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />

erstmals für die Wettrunde am Samstag, den 12. Januar 2013.<br />

München,<br />

Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />

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