20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern
20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern
20130504 Internet-Teilnahmebedingungen - LOTTO Bayern
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<strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />
EUROJACKPOT<br />
GlücksSpirale<br />
Spiel 77<br />
SUPER 6<br />
KENO<br />
plus 5<br />
TOTO<br />
<strong>Internet</strong>-<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
für Lotterien<br />
Ausgabe Mai 2013
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
<strong>LOTTO</strong> 6aus49 .......................................................................................................... 3<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
EUROJACKPOT ...................................................................................................... 17<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
GlücksSpirale.......................................................................................................... 31<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
Spiel 77.................................................................................................................... 44<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
SUPER 6 .................................................................................................................. 55<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
KENO ....................................................................................................................... 65<br />
<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
plus 5 ....................................................................................................................... 82<br />
<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
TOTO 6aus45 Auswahlwette.................................................................................. 92<br />
<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
TOTO 13-er Ergebniswette................................................................................... 105<br />
- 2 -
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
<strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />
Gültig ab der Ziehung am Samstag, 04. Mai 2013<br />
Präambel<br />
P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2<br />
P 3<br />
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird <strong>LOTTO</strong> 6aus49 mit anderen<br />
Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />
nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an <strong>LOTTO</strong> 6aus49 über das <strong>Internet</strong>. Es wird<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />
Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des <strong>LOTTO</strong> 6aus49 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen (z. B. ergänzende Bedingungen für Systemspiele und<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />
Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
- 3 -
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des <strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />
(1) Im Rahmen des <strong>LOTTO</strong> 6aus49 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und<br />
eine am Samstag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />
Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei<br />
übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren Mittwochsund<br />
/ oder Samstagsziehungen wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle<br />
Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochsbzw.<br />
Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den<br />
Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen.<br />
(3) Gegenstand (Spielformel) von <strong>LOTTO</strong> 6aus49 ist die Voraussage von 6 Zahlen aus der<br />
Zahlenreihe 1 bis 49 und zusätzlich die Voraussage einer 1-stelligen Superzahl aus der<br />
Zahlenreihe 0 bis 9; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann am <strong>LOTTO</strong> 6aus49 teilnehmen, indem er mittels der von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 12).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt zwischen<br />
dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung jeweils<br />
für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />
kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />
zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />
Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />
Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />
zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />
während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />
des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />
- 4 -
Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />
abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />
das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />
Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />
und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />
Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />
und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />
Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />
Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />
Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />
verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />
Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />
Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />
zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />
Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />
und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />
einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />
Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />
möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />
Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />
möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />
Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />
Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />
letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />
akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />
wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />
erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
- 5 -
(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />
des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />
Spielteilnehmer.<br />
Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer Spielscheine im <strong>Internet</strong> vorab ausfüllen und in<br />
seinem Benutzerprofil unter einer Kurzbezeichnung abspeichern. Der jeweilige Schein kann<br />
unter seiner Kurzbezeichnung im <strong>Internet</strong> direkt oder als ABO aktiviert und gespielt werden.<br />
(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen mittels<br />
eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />
(3) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte Ziffer<br />
die Voraussage der Superzahl ist, wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und<br />
kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(4) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />
wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />
mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(5) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf<br />
den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs. 4<br />
Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
(6) Für den Abschluss von Systemspielen sowie für das Spielen von Anteilen eines Anteilsystems<br />
kann sich der Spielteilnehmer nur einer von der Gesellschaft zugelassenen verkürzten<br />
Schreibweise bedienen, die von der Gesellschaft in Sonderbedingungen für Systemspiele<br />
festgelegt ist.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(1) Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung € 1,00. Der Spieleinsatz für einen Anteil eines<br />
Anteilsystems beträgt je Ziehung € 4,--.<br />
(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />
(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer ist auf einen<br />
Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />
Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die Möglichkeit,<br />
ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und damit<br />
Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das Einzahlungs- und<br />
damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen<br />
wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen<br />
Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />
(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />
erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt die für<br />
die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer anfallenden<br />
Kosten nicht mit ein.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
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(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />
Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />
Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />
wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />
Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />
Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />
nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />
Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />
dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />
werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />
vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />
negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />
gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />
Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />
auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />
Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />
abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />
Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />
– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />
erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />
gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />
angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />
binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />
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Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />
erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />
angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />
binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />
Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />
Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />
Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />
und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />
nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />
bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
10. Anteilscheine/Anteilsystem<br />
(1) Der Spielteilnehmer kann auch einen Spielauftrag über einen oder mehrere Anteile an einem<br />
Anteilsystem erteilen. Das Anteilsystem wird aus einem oder mehreren Systemen (siehe<br />
Nummer 6 Abs. 6) gebildet. Der Spielteilnehmer ist nach Zahl seiner Anteile am gesamten<br />
Gewinn des Anteilsystems beteiligt.<br />
(2) Die mögliche Teilnahme an den Zusatzlotterien Super 6 / Spiel 77 bzw. an der Lotterie<br />
GlücksSpirale erfolgt dagegen ungeteilt.<br />
(3) Jeder Spielteilnehmer eines Anteilsystems erteilt der Staatlichen Lotterieverwaltung einen von<br />
den anderen Spielteilnehmern unabhängigen, rechtlich selbständigen Spielauftrag für die von<br />
ihm gewählte Zahl und Art der Anteile.<br />
(4) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist zur Entgegennahme der Anteilscheine nicht verpflichtet.<br />
Insbesondere kann die Annahme der Anteilschein-Spielaufträge vor Annahmeschluss<br />
(Nummer 9) beendet werden.<br />
(5) Alle Voraussagen und die Superzahl werden mittels eines Zufallszahlengenerators durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung vergeben. Die Voraussagen und die Superzahl aller Anteile<br />
eines Anteilsystems sind jeweils identisch.<br />
(6) Hinsichtlich der Losnummer gilt Nummer 6 Abs. 3.<br />
11. ABO-Spielteilnahmen<br />
(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />
aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />
wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />
widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder<br />
Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich kann eine<br />
widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der Unterdeckung des<br />
Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen Girokonto des<br />
Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der Spielteilnehmer hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug<br />
von seinem Girokonto möglich ist.<br />
(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, der Losnummer sowie der<br />
Teilnahme/Nichtteilnahme an den Lotterien Spiel 77 und/oder Super 6 und / oder<br />
„GlücksSpirale“ ist ausgeschlossen. Für eine Änderung ist die Deaktivierung / Kündigung des<br />
- 8 -
alten ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs erforderlich. Abweichend hiervon<br />
werden bei Anteilscheinen/Anteilsystemen automatisch für jede Teilnahmeperiode generell<br />
neue Spielvoraussagen und eine neue Superzahl mittels eines Zufallszahlengenerators<br />
vergeben und per E-Mail mitgeteilt. Die übrigen Festlegungen sowie die Losnummer bleiben<br />
bestehen. Diesbezügliche Änderungen erfordern ebenfalls eine Deaktivierung/Kündigung des<br />
alten ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs.<br />
(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Teilnahmeperiode<br />
durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die<br />
Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Staatliche Lotteriegesellschaft liegt<br />
ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Verdacht<br />
einer strafbaren Handlung besteht oder die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet<br />
ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn<br />
Ansprüche des Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-<br />
Spielteilnahme endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />
Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />
Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />
während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die Bearbeitungsgebühr<br />
von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />
(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen.<br />
Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich<br />
sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail benachrichtigt, sodass er<br />
Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten Ziehung wird die ABO-<br />
Spielteilnahme fortgesetzt.<br />
12. Spielbenachrichtigung<br />
(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale<br />
der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der<br />
Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />
(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />
gespeicherten Daten.<br />
(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />
in Nummer 13 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme oder<br />
Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />
• bei Systemspielen die Art des Systems sowie bei Anteilscheinen zusätzlich die Zahl der<br />
Anteile<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische Bestätigungsmail (E-<br />
Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in Nummer 13 Abs. 9 bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />
Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />
dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />
Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />
und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
- 9 -
13. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer<br />
abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom Spielteilnehmer unterbreitete<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe der Nummer 13 Absatz 3<br />
annimmt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />
vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf<br />
dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium<br />
abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen<br />
oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />
gesichert ist und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind,<br />
d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />
Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />
bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />
führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />
werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde bzw.<br />
dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(10) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche Lotterieverwaltung –<br />
- 10 -
unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 13 Abs. 9 – unter seiner der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
(11) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />
kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />
geltend machen.<br />
(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />
14. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />
(1) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
(3) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
(4) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
(6) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
(8) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
(9) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
(10) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
- 11 -
(11) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
(12) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
IV. GEWINNERMITTLUNG<br />
15. Ziehung der Gewinnzahlen<br />
(1) Für das <strong>LOTTO</strong> 6aus49 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am<br />
Samstag statt; bei jeder Ziehung<br />
• werden die jeweiligen 6 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 49 ermittelt, wobei jede Zahl<br />
nur einmal gezogen werden kann,<br />
und<br />
• wird jeweils eine Superzahl aus der Zahlenreihe 0 - 9 ermittelt.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
16. Auswertung<br />
(1)Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 13 Abs. 3) abgespeicherten<br />
Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen, der Superzahl und den ergänzenden<br />
Bedingungen für Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).<br />
Es gewinnen im <strong>LOTTO</strong> 6aus49<br />
17. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />
in der Klasse 1<br />
in der Klasse 2<br />
in der Klasse 3<br />
in der Klasse 4<br />
in der Klasse 5<br />
in der Klasse 6<br />
in der Klasse 7<br />
in der Klasse 8<br />
in der Klasse 9<br />
die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnzahlen in einem<br />
Spiel richtig vorausgesagt haben und deren<br />
Losnummer in der Endziffer mit der gezogenen<br />
1stelligen Superzahl übereinstimmt,<br />
die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnzahlen<br />
die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen und die<br />
Superzahl<br />
die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen<br />
die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen und die<br />
Superzahl l<br />
die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen<br />
die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen und die<br />
Superzahl<br />
die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen<br />
die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen und die<br />
Superzahl<br />
in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.<br />
- 12 -
18. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />
Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />
(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen wie folgt:<br />
Klasse 1 (6 Gewinnzahlen und Superzahl) 12,80 %<br />
und<br />
Gewinnbetrag der (Anzahl der Gewinne multipliziert mit dem festen Gewinnbetrag der<br />
Klasse 9 Gewinnklasse 9 von € 5,00)<br />
(4) Die verbleibende Gewinnsumme verteilt sich auf die weiteren Gewinnklassen wie folgt:<br />
Klasse 2 (6 Gewinnzahlen) 10 %<br />
Klasse 3 (5 Gewinnzahlen und Superzahl) 5 %<br />
Klasse 4 (5 Gewinnzahlen) 15 %<br />
Klasse 5 (4 Gewinnzahlen und Superzahl) 5 %<br />
Klasse 6 (4 Gewinnzahlen) 10 %<br />
Klasse 7 (3 Gewinnzahlen und Superzahl) 10 %<br />
Klasse 8 (3 Gewinnzahlen) 45 %<br />
(5) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />
den einzelnen Gewinnklassen:<br />
Klasse 1 1 : 139.838.160<br />
Klasse 2 1 : 15.537.573<br />
Die Gewinnwahrscheinlichkeit für Gewinnklasse 2 berücksichtigt, dass theoretisch von 10<br />
Spielscheinen mit unterschiedlicher Superzahl alle 6 Richtige aufweisen, jedoch nur Einer<br />
eine richtige Superzahl und somit die Gewinnklasse 1 erzielt hat. – Ohne Berücksichtigung<br />
der Superzahl beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit 1: 13.983.816.<br />
Klasse 3 1 : 542.008<br />
Klasse 4 1 : 60.223<br />
Klasse 5 1 : 10.324<br />
Klasse 6 1 : 1.147<br />
Klasse 7 1 : 567<br />
Klasse 8 1 : 63<br />
Klasse 9 1 : 76<br />
(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
- 13 -
(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />
gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Jackpot).<br />
(8) Werden in einer Gewinnklasse nach 12 aufeinander folgenden Ziehungen (6 Wochen) auch in<br />
der nächstfolgenden Ziehung keine Gewinne ermittelt, so wird in dieser Ziehung die<br />
Gewinnsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse, in der ein oder mehrere Gewinne<br />
festgestellt werden, zugeschlagen.<br />
(9) Werden in der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein<br />
oder mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen<br />
Absatz 6 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Ziehung zugeschlagen.<br />
(10) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />
(11)Abs. 10 findet wegen des festen Gewinnbetrages von € 5,00 in der Gewinnklasse keine<br />
Anwendung.<br />
(12)Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen.<br />
(13)Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider Gewinnklassen<br />
zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen verteilt.<br />
(14)Abs. 12 und 13 finden keine Anwendung auf die Gewinnklasse 9. In Abhängigkeit der<br />
Gewinne in den anderen Gewinnklassen kann die Gewinnklasse 9 den Gewinnbetrag in den<br />
anderen Gewinnklassen überschreiten.<br />
(15)Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />
(16)Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis<br />
zur Fälligkeit des Gewinns gemäß Nummer 18 Absatz 1 weitere berechtigte<br />
Gewinnansprüche festgestellt werden. Dies gilt entsprechend für die Auszahlung der hierauf<br />
basierenden anteiligen Gewinne von Anteilschein-Spielaufträgen der Anteilsysteme.<br />
(17)Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />
Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />
gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />
(18)Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />
(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Nr. 20 Abs. 1 oder verfallenen<br />
Gewinnen gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
19. Verteilung der Gewinne bei Anteilscheinen / Anteilsystemen<br />
(1) Der Gesamtgewinn eines Anteilschein-Spielauftrages wird gewinnklassenbezogen errechnet.<br />
Hierzu werden in einem Anteilsystem für jede Gewinnklasse alle nach Nr. 18 anfallenden<br />
Einzelgewinne addiert und durch die Gesamtanzahl der Anteile des jeweiligen Anteilsystems<br />
geteilt. Dieser Gewinn pro Gewinnklasse und Einzelanteil eines Anteilsystems ist mit der<br />
Anzahl der jeweils erworbenen Anteile zu multiplizieren und wird auf durch € 0,01 teilbare<br />
Beträge abgerundet.<br />
(2) Die Summe der jeweils nach Absatz 1 ermittelten gewinnklassenbezogenen Gewinne eines<br />
Anteilschein-Spielauftrages stellt den Gesamtgewinn eines Anteilschein-Spielauftrages dar.<br />
(3) Die Abrundungsbeträge verbleiben bei der Staatlichen Lotterieverwaltung und werden auch zu<br />
Sonderauslosungen verwendet.<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
- 14 -
20. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
1) Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- werden nach Ablauf einer<br />
Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung<br />
gebracht. Dies gilt entsprechend für die Auszahlung der hierauf basierenden anteiligen<br />
Gewinne von Anteilschein-Spielaufträgen der Anteilsysteme.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
21. Gewinnbenachrichtigung<br />
(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,--<br />
erzielt haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
22. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
- 15 -
23. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />
(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />
der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />
(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />
Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
24. Datenschutz<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />
angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />
des Spielvertrages notwendig ist.<br />
(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
25. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Samstag, den 4. Mai 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 16 -
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
EUROJACKPOT<br />
P 1<br />
Gültig ab der Ziehung am Freitag, 01. Februar 2013<br />
Präambel<br />
Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2<br />
P 3<br />
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird EUROJACKPOT mit anderen<br />
Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />
nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an EUROJACKPOT über das <strong>Internet</strong>. Es wird<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />
Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> führt EUROJACKPOT koordiniert mit anderen deutschen und<br />
europäischen Unternehmen durch.<br />
(3) Für die Durchführung von EUROJACKPOT werden zwei von einander unabhängige<br />
Kontrollzentren eingesetzt, an die vor der jeweiligen Ziehung der Gewinnzahlen von jedem<br />
Unternehmen die Kombinationsdatei aller gespielten Voraussagen der betreffenden Ziehung<br />
zu Poolungszwecken übermittelt wird.<br />
(4) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des EUROJACKPOT im <strong>Internet</strong> sind allein diese<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />
maßgebend.<br />
- 17 -
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />
Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des EUROJACKPOT<br />
(1) Im Rahmen des EUROJACKPOT wird wöchentlich eine Ziehung, in der Regel am Freitag<br />
durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der<br />
jeweiligen Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die<br />
dem Annahmeschluss folgt, wenn die Kombinationsdatei vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig<br />
vor der Ziehung an die Kontrollzentren zur Ziehung übermittelt wurde (vgl. Nummer 1 Abs. 3).<br />
(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren Ziehungen<br />
wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten<br />
bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden,<br />
an der/den Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen, wenn die Kombinationsdatei<br />
der jeweiligen Ziehung vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig vor der Ziehung an die<br />
Kontrollzentren zur Poolung übermittelt wurde (vgl. Nummer 1 Abs. 3).<br />
(3) Gegenstand (Spielformel) von EUROJACKPOT ist die Voraussage von 5 Zahlen aus der<br />
Zahlenreihe 1 bis 50 und zusätzlich die Voraussage von zwei Zahlen aus der Zahlenreihe 1<br />
bis 8; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann am EUROJACKPOT teilnehmen, indem er mittels der von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 11).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />
zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />
- 18 -
kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />
zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />
Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />
Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />
zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />
während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />
des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />
Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />
abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />
das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />
Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />
und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />
Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />
und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />
Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />
Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />
Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />
verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />
Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />
Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />
zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />
Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />
und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />
einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />
Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />
möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />
Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />
möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />
Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
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(10)Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />
Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />
letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />
akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />
wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />
erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />
des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />
Spielteilnehmer.<br />
Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer Spielscheine im <strong>Internet</strong> vorab ausfüllen und in<br />
seinem Benutzerprofil unter einer Kurzbezeichnung abspeichern. Der jeweilige Schein kann<br />
unter seiner Kurzbezeichnung im <strong>Internet</strong> direkt oder als ABO aktiviert und gespielt werden.<br />
(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen mittels<br />
eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />
wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />
mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />
auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />
4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(1) Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung € 2,00.<br />
(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />
(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer ist auf einen<br />
Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />
Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die Möglichkeit,<br />
ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und damit<br />
Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das Einzahlungs- und<br />
damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen<br />
wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen<br />
Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />
(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />
erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt die für<br />
die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer anfallenden<br />
Kosten nicht mit ein.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />
Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
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Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />
Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />
wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />
Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />
Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />
nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />
Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />
dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />
werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />
vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />
negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />
gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />
Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />
auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />
Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />
abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />
Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />
– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />
erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />
gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />
angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />
binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />
erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
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Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />
angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />
binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />
Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />
Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />
Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />
und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />
nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />
bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
10. ABO-Spielteilnahmen<br />
(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />
aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />
wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />
widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder<br />
Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich kann eine<br />
widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der Unterdeckung des<br />
Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen Girokonto des<br />
Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der Spielteilnehmer hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug<br />
von seinem Girokonto möglich ist.<br />
(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele und der Spielvoraussagen ist ausgeschlossen. Für eine<br />
Änderung ist die Deaktivierung/Kündigung des alten ABOs und Aktivierung eines neuen<br />
geänderten ABOs erforderlich.<br />
(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Teilnahmeperiode<br />
durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die<br />
Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Staatliche Lotteriegesellschaft liegt<br />
ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Verdacht<br />
einer strafbaren Handlung besteht oder die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet<br />
ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn<br />
Ansprüche des Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-<br />
Spielteilnahme endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />
Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />
Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />
während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die Bearbeitungsgebühr<br />
von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />
(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen.<br />
Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich<br />
sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail benachrichtigt, sodass er<br />
Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten Ziehung wird die ABO-<br />
Spielteilnahme fortgesetzt.<br />
11. Spielbenachrichtigung<br />
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(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale<br />
der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der<br />
Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />
(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />
gespeicherten Daten.<br />
(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />
in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme,<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische Bestätigungsmail<br />
(E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in Nummer 12 Abs. 9 bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />
Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />
dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />
Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />
und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
12. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer<br />
abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom Spielteilnehmer unterbreitete<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe der Nummer 12 Absatz 3<br />
annimmt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />
vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf<br />
dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium<br />
abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen<br />
oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />
gesichert ist und<br />
• die Kombinationsdatei der jeweiligen Ziehung vollständig, fehlerfrei und rechtzeitig vor der<br />
Ziehung an die Kontrollzentren zur Poolung übermittelt wurde (vgl. Nummer 1 Abs. 3) und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind,<br />
d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />
Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />
bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />
führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
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(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />
werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde bzw.<br />
dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(10)Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche Lotterieverwaltung –<br />
unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 12 Abs. 9 – unter seiner der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
(11)Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />
kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />
geltend machen.<br />
(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />
13. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />
(13) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
(14) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
(15) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
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(16) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
(17) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
(18) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
(19) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
(20) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
(21) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
(22) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
(23) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
(24) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
IV. GEWINNERMITTLUNG<br />
14. Ziehung der Gewinnzahlen<br />
(1) Für EUROJACKPOT finden wöchentlich am Freitag eine Ziehung statt; bei jeder Ziehung<br />
• werden die jeweiligen 5 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 50 (5 aus 50) ermittelt,<br />
und<br />
• zusätzlich zwei Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 8 (2 aus 8) ermittelt, wobei jede<br />
Zahl der jeweiligen Zahlenreihe nur einmal gezogen werden kann.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
15. Auswertung<br />
(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 12 Abs. 3 Satz 1)<br />
abgespeicherten Daten, deren Kombinationsdatei fehlerfrei und rechtzeitig vor der Ziehung<br />
der Gewinnzahlen an die Kontrollzentren zur Poolung übermittelt wurde.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen.<br />
16. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />
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Es gewinnen im EUROJACKPOT<br />
in der Klasse 1 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen (5 aus 50) und die 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 2 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 3 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen (5 aus 50)<br />
in der Klasse 4<br />
die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen (5 aus 50) und<br />
die 2 Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 5 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 6 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen (5 aus 50)<br />
in der Klasse 7 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen (5 aus 50) und die 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 8 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 9 die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen (5 aus 50) und die 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 10 die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnzahlen (5 aus 50),<br />
in der Klasse 11 die Spielteilnehmer, die 1 Gewinnzahl (5 aus 50) und die 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in der Klasse 12 die Spielteilnehmer, die 2 Gewinnzahlen (5 aus 50) und eine der 2<br />
Gewinnzahlen (2 aus 8),<br />
in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.<br />
17. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />
Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Von der Gewinnausschüttung werden<br />
22 % einem sogenannten Boosterfonds zugeführt, dessen Funktion in den folgenden<br />
Absätzen erläutert wird.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />
(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen und den Boosterfonds wie folgt:<br />
Klasse 1 (5 und 2 Gewinnzahlen ) 22,00%<br />
Klasse 2 (5 Gewinnzahlen und 1 Gewinnzahl) 5,00 %<br />
Klasse 3 (5 Gewinnzahlen) 1,30 %<br />
Klasse 4 (4 und 2 Gewinnzahlen) 1,20 %<br />
Klasse 5 (4 Gewinnzahlen und 1 Gewinnzahl) 0,95 %<br />
Klasse 6 (4 Gewinnzahlen) 0,60 %<br />
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Klasse 7 (3 und 2 Gewinnzahlen) 0,85 %<br />
Klasse 8 (3 Gewinnzahlen und 1 Gewinnzahl) 4,10 %<br />
Klasse 9 (2 und 2 Gewinnzahlen) 3,45 %<br />
Klasse 10 (3 Gewinnzahlen) 3,60 %<br />
Klasse 11 (1 Gewinnzahl und 2 Gewinnzahlen) 12,00 %<br />
Klasse 12 (2 Gewinnzahl und 1 Gewinnzahl) 22,95 %<br />
Boosterfonds 22,00 %<br />
(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />
den einzelnen Gewinnklassen:<br />
Klasse 1 1 : 59 325 280<br />
Klasse 2 1 : 4 943 773<br />
Klasse 3 1 : 3 955 019<br />
Klasse 4 1 : 263 668<br />
Klasse 5 1 : 21 972<br />
Klasse 6 1 : 17 578<br />
Klasse 7 1 : 5 992<br />
Klasse 8 1 : 499<br />
Klasse 9 1 : 418<br />
Klasse 10 1 : 399<br />
Klasse 11 1 : 80<br />
Klasse 12 1 : 35<br />
(5) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(6) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklasse gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />
(7) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />
verteilt.<br />
(8) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet. Die sich aus der<br />
Abrundung ergebenden Beträge werden dem Boosterfonds zugeführt.<br />
(9) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />
gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Jackpot).<br />
(10)In der Gewinnklasse 1 erfolgt für jede Ziehung eine Gewinnausschüttung von mindestens 10<br />
Mio. € (Mindestgewinnsumme).<br />
(11)Um die Mindestgewinnsumme zu gewährleisten, wird ein Boosterfonds gebildet. Die<br />
Zuführungen zum Boosterfonds erfolgen durch<br />
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• jeweils 22 % der Gewinnsumme jeder Ziehung (siehe Absatz 3)<br />
• die sich aus den Quotenabrundungen ergebenen Beträge (siehe Absatz 8)<br />
und<br />
• die nicht abgeholten Einzelgewinne, die den Betrag (Quote) von 10 Mio. € überschreiten<br />
(siehe Absatz 16).<br />
Liegt der Anteil der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 betragsmäßig unterhalb der<br />
Mindestgewinnsumme, erfolgt eine Aufstockung des fehlenden Differenzbetrages aus den<br />
Mitteln des Boosterfonds.<br />
(12)Erreicht die Gewinnsumme in der Gewinnklasse 1 zusammen mit dem Boosterfonds nicht die<br />
Mindestgewinnsumme, so erfolgt eine Aufstockung des fehlenden Differenzbetrages durch<br />
die Unternehmen (siehe Präambel). Erfolgte in einer oder mehreren Ziehungen eine<br />
Aufstockung des fehlenden Differenzbetrages durch die Unternehmen, erhöhen die<br />
Zuführungen nach den Boosterfonds so lange nicht, bis alle Aufstockungsbeträge der<br />
Unternehmen an die Unternehmen zurückgeflossen und wieder ausgeglichen sind.<br />
(13) Übersteigt das Guthaben des Boosterfonds mit den Zuführungen der aktuellen Ziehung den<br />
Betrag von 20 Mio. €, wird der diesen Betrag übersteigende Anteil in der nächsten Ziehung,<br />
die der Überschreitung der 20 Mio. € folgt, der Gewinnklasse 1 zugeführt und ausgeschüttet.<br />
Wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 auf die Mindestgewinnsumme aufgestockt und<br />
werden in der Gewinnklasse 1 keine Gewinne ermittelt, so wird die Mindestgewinnsumme der<br />
Gewinnklasse 1 der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Absatz 9).<br />
(14) Die Gewinnausschüttung in der Gewinnklasse 1 und 2 ist jeweils auf einen Betrag von 90<br />
Mio. € begrenzt. Überschreitet in einer Ziehung die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1<br />
den Betrag von 90 Mio. €, wird der über diesen Betrag hinausgehende Anteil der<br />
Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 der gleichen Ziehung zugeschlagen. Überschreitet<br />
in einer Ziehung die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 den Betrag von 90 Mio. €, wird<br />
der über diesen Betrag hinausgehende Anteil der Gewinnausschüttung der nächstniedrigeren<br />
Gewinnklasse der gleichen Ziehung zugeschlagen, in der ein oder mehrere Gewinne<br />
festgestellt werden.<br />
(15)Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />
Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />
gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />
(16)Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />
(z.B. zur Ausspielung von verfallenen Gewinnen nach Abschnitt VI Abs. 1 mit Ausnahme nicht<br />
ausgezahlter Einzelgewinne ab einer Quote von 10 Mio. €, die dem Boosterfonds zugeführt<br />
werden).<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
18. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
(1) Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- werden nach Ablauf einer<br />
Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung<br />
gebracht.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
19. Gewinnbenachrichtigung<br />
(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-<br />
- erzielt haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
- 28 -
20. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
21. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />
(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />
der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />
(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />
Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
22. Datenschutz<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />
angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />
des Spielvertrages notwendig ist.<br />
- 29 -
(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
23. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Freitag, den 01. Februar 2013.<br />
München, 01. Februar 2013<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 30 -
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
GlücksSpirale<br />
Gültig ab der Ziehung am Samstag, 5. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2<br />
P 3<br />
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird GlücksSpirale mit anderen<br />
Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />
nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an der GlücksSpirale über das <strong>Internet</strong>. Es<br />
wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />
Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen der GlücksSpirale im <strong>Internet</strong> sind allein diese<br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich<br />
eventuell ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für<br />
Sonderauslosungen) maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den <strong>Internet</strong>-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen<br />
und Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
- 31 -
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der GlücksSpirale<br />
(1) Im Rahmen der GlücksSpirale wird wöchentlich eine Ziehung, und zwar am Samstag<br />
durchgeführt.<br />
(2) Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen<br />
Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem<br />
Annahmeschluss folgt.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann die Teilnahme an einer oder mehreren Samstagsziehungen<br />
wählen (Spielzeitraum).<br />
(4) In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />
Annahmeschluss der Ziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den<br />
Ziehung/en teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen.<br />
(5) Gegenstand (Spielformel) der GlücksSpirale ist die Voraussage einer 7-stelligen Zahl aus<br />
dem Zahlenbereich 0 000 000 bis 9 999 999; die Gewinnermittlung richtet sich nach<br />
Abschnitt IV.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann an der GlücksSpirale teilnehmen, indem er mittels der von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss<br />
eines Spielauftrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 11).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />
zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort)<br />
im Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern<br />
der Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben<br />
macht, kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom<br />
Spielvertrag zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem<br />
festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf<br />
elektronischem Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen<br />
persönlichen Daten zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche<br />
Identifizierung des Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
- 32 -
verschiedene Verfahren, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher<br />
erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und<br />
Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines<br />
verbundenen Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu<br />
überprüfen und eine abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-<br />
Annahmestelle oder über das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw.<br />
geänderten Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung<br />
des Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal<br />
registrieren und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat<br />
der Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen<br />
anzugeben und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als<br />
Zugangsparameter für die Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein<br />
von ihm gewähltes sicheres Passwort ein. Beides kann später vom Spielteilnehmer nach<br />
Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine<br />
Registrierung zu verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der<br />
Spielteilnehmer eine Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem<br />
Freischaltcode zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und<br />
Bezahlung mittels Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den<br />
Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher<br />
Identifizierung und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher<br />
Aufladung des Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“<br />
mit einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“)<br />
bereits vor Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste<br />
Lastschrift möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme<br />
nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers<br />
(vgl. Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
(10)Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z.<br />
Bsp. Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
- 33 -
seit der letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen<br />
Version akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich<br />
jederzeit wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine<br />
Aktivität, so erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im<br />
Rahmen des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von einer 7-stelligen<br />
Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />
(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 wird durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel<br />
teilnehmen zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten<br />
Voraussagen oder der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen<br />
Voraussagen vornehmen. Bei mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur<br />
manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines<br />
Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag<br />
nach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 5,--.<br />
(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />
(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je<br />
Spielteilnehmer ist auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />
Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die<br />
Möglichkeit, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und<br />
damit Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das<br />
Einzahlungs- und damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer<br />
Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits<br />
verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />
(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />
erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt<br />
die für die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer<br />
anfallenden Kosten nicht mit ein.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht<br />
die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per<br />
Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und<br />
aus wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
- 34 -
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit<br />
einem Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die<br />
jeweils von der Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die<br />
geltenden Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag<br />
kann nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.<br />
Das Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich,<br />
wenn dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort,<br />
Überweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist<br />
beauftragt, vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />
Bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das<br />
Spielkonto gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG,<br />
Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene<br />
Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener<br />
Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an<br />
die Fa. TeleCash abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei<br />
TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben<br />
oder Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels<br />
Kreditkarten – jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht.<br />
Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm<br />
angegebene und gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender<br />
Wirkung für die Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf<br />
das angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom<br />
Spielteilnehmer binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten<br />
Geltendmachung erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom<br />
Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf<br />
dem Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung<br />
(Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist<br />
dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren<br />
- 35 -
erfolglosen Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der<br />
Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten<br />
Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine<br />
Verzinsung erfolgt nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />
bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
10. ABO-Spielteilnahmen<br />
(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />
aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />
wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />
widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn<br />
jeder Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich<br />
kann eine widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der<br />
Unterdeckung des Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen<br />
Girokonto des Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der<br />
Spielteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung<br />
des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten<br />
Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug von seinem Girokonto möglich ist.<br />
(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, der Losnummer sowie der<br />
Teilnahme/Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien Spiel 77 und/oder Super 6 ist<br />
ausgeschlossen. Für eine Änderung ist die Deaktivierung / Kündigung des alten ABOs<br />
und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs erforderlich.<br />
(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer<br />
Teilnahmeperiode durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung<br />
verlängert sich die Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht<br />
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft liegt ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung<br />
insbesondere dann vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht oder die<br />
Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet ist oder die ordnungsgemäße<br />
Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn Ansprüche des<br />
Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-Spielteilnahme<br />
endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />
Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />
Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />
während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die<br />
Bearbeitungsgebühr von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />
(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist<br />
ausgeschlossen. Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen<br />
Gründen nicht möglich sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail<br />
benachrichtigt, sodass er Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten<br />
Ziehung wird die ABO-Spielteilnahme fortgesetzt.<br />
11. Spielbenachrichtigung<br />
(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten<br />
in der Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />
(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />
gespeicherten Daten.<br />
- 36 -
(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der<br />
Regelung in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />
oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische<br />
Bestätigungsmail (E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in<br />
Nummer 12 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />
(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst.<br />
Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem<br />
Kontoauszug auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit<br />
welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht<br />
zustande gekommen ist und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
12. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem<br />
Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom<br />
Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />
der Nummer 12 Absatz 3 annimmt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />
vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und<br />
auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren<br />
Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere<br />
Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn<br />
der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden<br />
sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode<br />
vorliegen. Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme<br />
nicht zustande bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene<br />
Lastschrifteinzüge führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
- 37 -
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />
vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
weitergeleitet werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />
bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(10)Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 12 Abs. 9 – unter<br />
seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
(11)Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />
so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />
(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />
13. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />
(1) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch<br />
grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen,<br />
und sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309<br />
Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen<br />
insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des<br />
Spielgeschäftes für die Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer<br />
besteht.<br />
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten<br />
beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
(3) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer<br />
sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher<br />
Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig<br />
vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
(4) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
(5) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
- 38 -
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />
der Gesundheit.<br />
(6) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen<br />
Einrichtungen, derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B.<br />
Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch<br />
strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer,<br />
Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten<br />
hat, hervorgerufen werden.<br />
(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
(8) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten<br />
zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang<br />
mit dem Spielvertrag.<br />
(9) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
(10) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter<br />
sich regeln.<br />
(11) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
(12) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
IV. GEWINNERMITTLUNG<br />
14. Ziehung der Gewinnzahlen<br />
(1) Für die GlücksSpirale findet jeden Samstag eine Ziehung statt, bei der die jeweiligen<br />
Gewinnzahlen gemäß Gewinnplan ermittelt werden.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
15. Auswertung<br />
(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 10 Abs. 4) abgespeicherten<br />
Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen.<br />
16. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />
Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 40 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />
folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr. Die<br />
Gewinnwahrscheinlichkeiten werden kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />
- 39 -
(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet:<br />
• Gewinnklasse 1<br />
Es wird eine 1stellige Gewinnzahl gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in der Endziffer mit der gezogenen Gewinnzahl<br />
übereinstimmt, gewinnen je € 10,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 10.<br />
• Gewinnklasse 2<br />
Es wird eine 2stellige Gewinnzahl gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 2 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />
der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 20,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 100.<br />
• Gewinnklasse 3<br />
Es wird eine 3stellige Gewinnzahl gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 3 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />
der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 50,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 000.<br />
• Gewinnklasse 4<br />
Es wird eine 4stellige Gewinnzahl gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 4 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />
der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 500,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 10 000.<br />
• Gewinnklasse 5<br />
Es wird eine 5stellige Gewinnzahl gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 5 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />
der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt, gewinnen je € 5.000,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 100 000.<br />
• Gewinnklasse 6<br />
Es werden zwei verschiedene 6stellige Gewinnzahlen gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer in den 6 Endziffern in der richtigen Reihenfolge mit<br />
einer der gezogenen Gewinnzahlen übereinstimmt, gewinnen je € 100.000,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 500 000.<br />
Die Gesamtgewinnsumme für diese Gewinnklasse ist auf € 10.000.000,- begrenzt. Werden<br />
mehr als 100 Gewinner (mit einem Gesamtspieleinsatz von mehr als € 500,-) ermittelt, wird<br />
die Gewinnsumme der Gewinnklasse 6 in Höhe von 100 x € 100.000,- auf die Gesamtzahl<br />
der Gewinne entsprechend ihrem Spieleinsatz aufgeteilt.<br />
• Gewinnklasse 7<br />
(„monatliche Sofortrente von mindestens € 7.500,-“)<br />
Es werden zwei verschiedene 7stellige Gewinnzahlen gezogen.<br />
Alle Spielteilnehmer, deren Losnummer mit einer der gezogenen Gewinnzahlen<br />
übereinstimmen, gewinnen je eine Sofortrente bei einem Versicherungsunternehmen von zzt.<br />
€ 7.500,- monatlich für eine 18jährige Spielteilnehmerin<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 5 000 000.<br />
Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />
a) Die Staatliche Lotterieverwaltung zahlt mit befreiender Wirkung € 2.100.000,- an ein von<br />
ihm benanntes Versicherungsunternehmen zugunsten des Gewinners.<br />
b) Die Gesamtgewinnsumme für diese Gewinnklasse ist auf € 21.000.000,- begrenzt. Werden<br />
mehr als 10 Gewinner (mit einem Gesamtspieleinsatz von mehr als € 50,-) ermittelt, wird die<br />
befreiende Zahlung an das Versicherungsunternehmen in Höhe von 10 x € 2.100.000,- auf<br />
die Gesamtzahl der Gewinne entsprechend ihrem Spieleinsatz aufgeteilt. Entsprechend<br />
mindert sich die unter Gewinnklasse 7 Satz 2 genannte Sofortrente.<br />
- 40 -
c) Die Verpflichtung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf die Zahlung des Betrages gemäß<br />
Gewinnklasse 7 a) oder b) Satz 1 beschränkt.<br />
d) Der Gewinner erhält von dem Versicherungsunternehmen ein individuelles Angebot auf<br />
Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, zu<br />
diesem Zweck Name und Adresse des Gewinners dem Versicherungsunternehmen<br />
mitzuteilen. Der Gewinner kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Angebotes der<br />
Sofortrente eine ganze oder teilweise Ablösung des an das Versicherungsunternehmen<br />
gezahlten Betrages wählen. Anfallende Zinsen erhält der Gewinner. Die Entscheidung ist dem<br />
Versicherungsunternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />
(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(5) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />
(z. B. zur Ausspielung von verfallenen Gewinnen gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
17. Fälligkeit des Gewinnanspruches<br />
(1) Gewinne der 7. Gewinnklasse (Rentengewinne) werden nach Ablauf einer Woche seit der<br />
Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und nach Maßgabe der Nr. 14 Abs. 3,<br />
Gewinnklasse 7 a) bis d), zur Auszahlung gebracht.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
18. Gewinnbenachrichtigung<br />
(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der Gewinnklasse 7 erzielt haben, erhalten eine<br />
schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
19. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
- 41 -
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />
(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />
der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />
(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />
Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
21. Datenschutz<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />
angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />
des Spielvertrages notwendig ist.<br />
(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
- 42 -
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Samstag, den 5. Januar 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 43 -
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
Spiel 77<br />
Gültig ab der Ziehung am Mittwoch, 2. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird Spiel 77 mit anderen Unternehmen<br />
mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />
Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4<br />
Die in diesen <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an Spiel 77 über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der Glücksspielaufsicht<br />
der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des Spiel 77 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />
maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den <strong>Internet</strong>-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />
Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
- 44 -
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des Spiel 77<br />
(1) Im Rahmen des Spiel 77 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am<br />
Samstag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss<br />
der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden,<br />
nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt. Die Teilnahme erfolgt an einer<br />
oder mehreren Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen bzw. an einer oder mehreren<br />
Samstagsziehungen (Spielzeitraum).<br />
(2) Die Teilnahme an der Mittwochs- oder Samstagsziehung des Spiel 77 (Zusatzlotterie) und der<br />
Spielzeitraum richten sich nach der Teilnahme an den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
durchgeführten Hauptlotterien nach Satz 2 und 3.<br />
An der Mittwochsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der<br />
Regel am selben Mittwoch oder am folgenden Donnerstag oder Freitag beginnt. An der<br />
Samstagsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der<br />
Regel am selben Samstag oder am folgenden Sonntag, Montag oder Dienstag beginnt. In<br />
diesen Fällen nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss<br />
der jeweiligen Mittwochs- bzw. Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden,<br />
an der / den Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die dem Annahmeschluss<br />
folgt/folgen.<br />
(3) Gegenstand (Spielformel) von Spiel 77 ist die Voraussage einer 7-stelligen Zahl aus dem<br />
Zahlbereich von 0 000 000 bis 9 999 999; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt III.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann, zusätzlich zu einer Hauptlotterie am Spiel 77 teilnehmen, indem er<br />
mittels der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielauftrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 16).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt II und<br />
Abschnitt V zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist freiwillig und erfolgt nur in Verbindung mit der Teilnahme<br />
an vom Unternehmen veranstalteten / durchgeführten Hauptlotterien mit den jeweils für die<br />
Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />
kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />
zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
- 45 -
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />
Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />
Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />
zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />
während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />
des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />
Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />
abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />
das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />
Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />
und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />
Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />
und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />
Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />
Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />
Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />
verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />
Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />
Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />
zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />
Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />
und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />
einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />
Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />
möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />
Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />
möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />
Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
- 46 -
(10)Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />
Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />
letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />
akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />
wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />
erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />
des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von einer 7-stelligen<br />
Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />
(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 wird durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />
wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />
mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />
auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />
4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 2,50.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(2) Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.<br />
(3) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />
Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />
Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />
wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />
Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />
Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />
nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
- 47 -
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />
Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />
dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />
werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />
vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />
negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />
gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />
Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />
auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />
Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />
abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />
Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />
– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />
erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />
gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />
angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />
binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />
erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />
angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />
binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />
Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />
Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />
Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />
und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />
nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen<br />
bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
- 48 -
III. GEWINNERMITTLUNG<br />
10. Ziehung der Gewinnzahl<br />
(1) Für Spiel 77 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am Samstag<br />
statt; bei jeder Ziehung wird jeweils eine 7-stellige Zahl aus dem Zahlenbereich von 0 000 000<br />
bis 9 999 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
11. Auswertung<br />
(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahl.<br />
12. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 42,40 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />
folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten werden<br />
kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />
(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet.<br />
• Gewinnklasse 1<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer mit der gezogenen<br />
Gewinnzahl übereinstimmt im Mindestfall € 177.777,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 10 000 000.<br />
Für die Gewinnklasse 1 werden 7,11 % des Gesamtbetrages der jeweiligen Einsätze als<br />
Gewinnsumme bereitgestellt.<br />
Die Gewinnsumme wird auf die Gewinne dieser Klasse gleichmäßig verteilt, und zwar derart,<br />
dass der Gewinn € 177.777,-, € 277.777,-, € 377.777,- usw. (d. h. jeweils volle € 100.000,-<br />
mehr) beträgt.<br />
Der Gewinn in Gewinnklasse 1 kann sich ändern, wenn bis zur Fälligkeit des Gewinns gemäß<br />
Nr. 13 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche festgestellt werden.<br />
Soweit die Gewinnsumme einer Ziehung nicht ausgeschüttet wird, wird sie der Gewinnsumme<br />
der Gewinnklasse 1 der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen (Jackpot).<br />
Werden in der Gewinnklasse 1 nach 12 aufeinander folgenden Ziehungen (6 Wochen) auch in<br />
der nächstfolgenden Ziehung keine Gewinne ermittelt, so wird in dieser Ziehung die<br />
Gewinnsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse, in der ein oder mehrere Gewinne<br />
festgestellt werden, zugeschlagen und die Gewinnsumme wird innerhalb dieser<br />
Gewinnklasse gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />
Werden mehr als 50 Gewinne ermittelt, wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 auf 50 x €<br />
177.777,- oder – wenn diese höher ist – auf die gemäß Satz 3 und 6 festgestellte<br />
Gewinnsumme begrenzt und auf die Gesamtzahl der Gewinne aufgeteilt.<br />
• Gewinnklasse 2<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 6 Endziffern mit den<br />
6 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt €<br />
77.777,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111 111.<br />
• Gewinnklasse 3<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 5 Endziffern mit den<br />
5 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 7.777,-<br />
- 49 -
ei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111 111.<br />
• Gewinnklasse 4<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 4 Endziffern mit den<br />
4 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 777,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 :11 111.<br />
• Gewinnklasse 5<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 3 Endziffern mit den<br />
3 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 77,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111.<br />
• Gewinnklasse 6<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 2 Endziffern mit den<br />
2 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 17,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111.<br />
• Gewinnklasse 7<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in der Endziffer mit der<br />
Endziffer der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt € 5,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11.<br />
(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(5) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />
verteilt.<br />
(6) Der einzelne Gewinn wird auf einen durch € 0,10 teilbaren Betrag abgerundet.<br />
(7) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden (z.<br />
B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 6 oder verfallenen Gewinnen gemäß<br />
Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
IV. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
13. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- werden nach Ablauf einer Woche<br />
seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung gebracht.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
14. Gewinnbenachrichtigung<br />
(1) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />
haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
- 50 -
15. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
16. Ergänzende Bestimmungen<br />
(1)Im Übrigen gelten die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung für<br />
die jeweils gewählte Hauptlotterie (zzt. die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für <strong>LOTTO</strong><br />
6aus49 und GlücksSpirale).<br />
(2) Dies gilt unter anderem für<br />
a) die Spielbenachrichtigung<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />
in Nummer 13 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />
oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />
• bei Systemspielen die Art des Systems sowie bei Anteilscheinen zusätzlich die Zahl der<br />
Anteile<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />
Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />
dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />
Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />
und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
b) den Abschluss des Spielvertrages;<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
- 51 -
Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und / oder die Daten des<br />
Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />
die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das<br />
sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor<br />
Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und der Spieleinsatz sowie die<br />
Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind, d. h. eine Abbuchung vom<br />
Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />
Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />
bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />
führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
c) Rücktritt vom Spielvertrag etc.;<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />
Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />
werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
d) die Haftungsbestimmungen.<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
- 52 -
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
- 53 -
VII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Mittwoch, den 2. Januar 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 54 -
<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
SUPER 6<br />
Gültig ab der Ziehung am Mittwoch, 2. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird SUPER 6 mit anderen Unternehmen<br />
mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />
Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an SUPER 6 über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch<br />
die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />
Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen des SUPER 6 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />
maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den <strong>Internet</strong>-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />
Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
- 55 -
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der SUPER 6<br />
(1) Im Rahmen der SUPER 6 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine<br />
am Samstag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />
Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei<br />
übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss folgt. Die<br />
Teilnahme erfolgt an einer oder mehreren Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen<br />
(Spielzeitraum).<br />
(2) Die Teilnahme an der Mittwochs- oder Samstagsziehung der SUPER 6 (Zusatzlotterie) und<br />
der Spielzeitraum richten sich nach der Teilnahme an der von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung durchgeführten Hauptlotterien nach Satz 2 und 3. An der Mittwochsziehung<br />
der SUPER 6 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der Regel am selben<br />
Mittwoch oder am folgenden Donnerstag oder Freitag beginnt. An der Samstagsziehung der<br />
SUPER 6 können nur die Teilnehmer der von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
durchgeführten Hauptlotterien teilnehmen, deren Gewinnermittlung in der Regel am selben<br />
Samstag oder am folgenden Sonntag, Montag oder Dienstag beginnt. In diesen Fällen<br />
nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen<br />
Mittwochs- bzw. Samstagsziehung zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den<br />
Mittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen.<br />
(3) Gegenstand (Spielformel) von SUPER 6 ist die Voraussage einer 6-stelligen Zahl aus dem<br />
Zahlenbereich von 000 000 bis 999 999; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt III.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann, zusätzlich zu einer Hauptlotterie an der SUPER 6 teilnehmen,<br />
indem er mittels der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielauftrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 16).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt II und<br />
Abschnitt V zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist freiwillig und erfolgt nur in Verbindung mit der Teilnahme<br />
an vom Unternehmen veranstalteten / durchgeführten Hauptlotterien mit den jeweils für die<br />
Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />
kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />
zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
- 56 -
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />
Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />
Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />
zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />
während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />
des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />
Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />
abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />
das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />
Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />
und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />
Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />
und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />
Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />
Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />
Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />
verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />
Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />
Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />
zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />
Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />
und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />
einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />
Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />
möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />
Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />
möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />
Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
- 57 -
(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z. Bsp.<br />
Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> seit der<br />
letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen Version<br />
akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich jederzeit<br />
wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine Aktivität, so<br />
erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />
des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von sechs Endziffern einer 7-<br />
stelligen Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />
(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 wird durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />
wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />
mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />
auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />
4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 1,25.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(2) Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.<br />
(3) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />
Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />
Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />
wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />
Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />
Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />
nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
- 58 -
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />
Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />
dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />
werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />
vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />
negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />
gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />
Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />
auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />
Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />
abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />
Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />
– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />
erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />
gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />
angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />
binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />
erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />
angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />
binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />
Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />
Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />
Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />
und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />
nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt<br />
die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
bekannt gegeben.<br />
- 59 -
III. GEWINNERMITTLUNG<br />
10. Ziehung der Gewinnzahl<br />
(1) Für SUPER 6 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am Samstag<br />
statt; bei jeder Ziehung wird jeweils eine 6-stellige Zahl aus dem Zahlenbereich von 000 000<br />
bis 999 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
11. Auswertung<br />
(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahl.<br />
12. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />
Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 44,67 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />
folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten werden<br />
kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />
(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet.<br />
Gewinnklasse 1<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 6 Endziffern mit<br />
der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 100.000,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 000 000.<br />
Werden mehr als 100 Gewinne ermittelt, wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 auf 100<br />
X € 100.000,- begrenzt und auf die Gesamtzahl der Gewinne aufgeteilt.<br />
Gewinnklasse 2<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 5 Endziffern mit<br />
den 5 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />
€ 6.666,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111 111.<br />
Gewinnklasse 3<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 4 Endziffern mit<br />
den 4 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />
€ 666,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11 111.<br />
Gewinnklasse 4<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 3 Endziffern mit<br />
den 3 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />
€ 66,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111.<br />
Gewinnklasse 5<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in den 2 Endziffern mit<br />
den 2 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt<br />
€ 6,- bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111.<br />
Gewinnklasse 6<br />
- 60 -
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren (Los-) Nummer in der Endziffer mit der<br />
Endziffer der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt € 2,50<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11.<br />
(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(5) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />
verteilt.<br />
(6) Der einzelne Gewinn wird auf einen durch € 0,10 teilbaren Betrag abgerundet.<br />
(7) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden (z.<br />
B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Absatz 6 oder verfallenen Gewinnen<br />
gemäß VI. Absatz 1).<br />
IV. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
13. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
Die Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes Zögern<br />
ausgezahlt.<br />
14. Gewinnbenachrichtigung<br />
Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn über<br />
den Gewinn informiert.<br />
15. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
16. Ergänzende Bestimmungen<br />
(1)Im Übrigen gelten die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung für<br />
die jeweils gewählte Hauptlotterie (zzt. die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für <strong>LOTTO</strong><br />
6aus49 und GlücksSpirale).<br />
- 61 -
(2) Dies gilt unter anderem für<br />
a) die Spielbenachrichtigung<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />
in Nummer 13 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />
oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />
• bei Systemspielen die Art des Systems sowie bei Anteilscheinen zusätzlich die Zahl der<br />
Anteile<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />
Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />
dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />
Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />
und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
b) den Abschluss des Spielvertrages;<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und / oder die Daten des<br />
Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />
die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das<br />
sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor<br />
Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und der Spieleinsatz sowie die<br />
Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind, d. h. eine Abbuchung vom<br />
Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />
Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />
bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />
führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
c) Rücktritt vom Spielvertrag etc.;<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />
Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />
werden,<br />
- 62 -
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
d) die Haftungsbestimmungen.<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> Lotto 6 aus 49:<br />
Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
- 63 -
Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Mittwoch, den 2. Januar 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
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<strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
KENO<br />
Gültig ab der Ziehung am Dienstag, 1. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt ,die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird KENO mit anderen Unternehmen mit<br />
gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />
Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an KENO über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der Glücksspielaufsicht<br />
der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen von KENO im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />
maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />
Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
- 65 -
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand von KENO<br />
(1) Im Rahmen von KENO wird täglich eine Ziehung durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren<br />
vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die<br />
dem Annahmeschluss folgt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren aufeinander<br />
folgenden Ziehungen wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren<br />
vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale<br />
fehlerfrei übertragen wurden, an der/den Ziehung/en teil, die dem Annahmeschluss<br />
folgt/folgen.<br />
(3) Gegenstand (Spielformel) von KENO ist die Voraussage von 2 bis 10 Zahlen je Spiel aus der<br />
Zahlenreihe 1 bis 70. Der KENO-Typ ergibt sich aus der Anzahl gewählter Voraussagen je<br />
Spiel (KENO-Typ 2 bis 10); die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann am KENO teilnehmen, indem er mittels der von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 11).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />
zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung jeweils<br />
für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />
kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />
zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />
Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />
Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />
zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />
während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />
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Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />
des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />
Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />
abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />
das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />
Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />
und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />
Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />
und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />
Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />
Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />
Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />
verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />
Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />
Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />
zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />
Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />
und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />
einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />
Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />
möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />
Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />
möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />
Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />
des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
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6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />
Spielteilnehmer.<br />
Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer Spielscheine im <strong>Internet</strong> vorab ausfüllen und in<br />
seinem Benutzerprofil unter einer Kurzbezeichnung abspeichern. Der jeweilige Schein kann<br />
unter seiner Kurzbezeichnung im <strong>Internet</strong> direkt oder als ABO aktiviert und gespielt werden.<br />
(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen mittels<br />
eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />
(3) Die 5-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 00 000 bis 99 999 wird durch die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(4) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />
wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />
mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(5) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf<br />
den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs. 4<br />
Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(1) Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt nach Wahl des Spielteilnehmers je Ziehung 1,-- €, 2,-- €,<br />
5,-- € oder 10,-- €.<br />
(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />
(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer ist auf einen<br />
Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />
Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die Möglichkeit,<br />
ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und damit<br />
Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das Einzahlungs- und<br />
damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen<br />
wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen<br />
Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />
(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />
erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt die für<br />
die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer anfallenden<br />
Kosten nicht mit ein.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />
Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />
Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />
wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
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Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />
Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />
Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />
nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />
Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />
dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />
werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />
vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />
negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />
gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />
Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />
auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />
Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />
abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />
Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />
– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />
erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />
gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />
angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />
binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />
erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />
angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />
binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />
Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />
Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />
- 69 -
Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />
und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />
nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt<br />
die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
bekannt gegeben.<br />
10. ABO-Spielteilnahmen<br />
(1) Der Spielteilnehmer kann einen Spielschein oder abgespeicherten Spielschein als ABO<br />
aktivieren. Die Laufzeit des ABOs ist unbegrenzt und unterteilt sich in verschieden lang<br />
wählbare Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Kündigungen erfolgen. Voraussetzung ist die<br />
widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder<br />
Teilnahmeperiode vom Spielkonto des Spielteilnehmers abzubuchen. Zusätzlich kann eine<br />
widerrufliche Ermächtigung erteilt werden, um eventuelle Fälle der Unterdeckung des<br />
Spielkontos durch jeweiligen Lastschrifteinzug von dem angegebenen Girokonto des<br />
Spielteilnehmers auszugleichen („Automatisches Aufladen“). Der Spielteilnehmer hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr mittels Abbuchung vom gedeckten Spielkonto und/oder Lastschrifteinzug<br />
von seinem Girokonto möglich ist.<br />
(2) Eine Änderung der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, sowie der<br />
Teilnahme/Nichtteilnahme an der Zusatzlotterie plus 5 ist ausgeschlossen. Für eine Änderung<br />
ist die Deaktivierung/Kündigung des alten ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten<br />
ABOs erforderlich. Die übrigen Festlegungen sowie die Losnummer bleiben bestehen.<br />
Diesbezügliche Änderungen erfordern ebenfalls eine Deaktivierung/Kündigung des alten<br />
ABOs und Aktivierung eines neuen geänderten ABOs.<br />
(3) Die ABO-Spielteilnahme kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Teilnahmeperiode<br />
durch Deaktivierung des ABOs gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die<br />
Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Staatliche Lotteriegesellschaft liegt<br />
ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Verdacht<br />
einer strafbaren Handlung besteht oder die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet<br />
ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist oder wenn<br />
Ansprüche des Spielteilnehmers gegen die Gesellschaft gepfändet werden. Die ABO-<br />
Spielteilnahme endet auch, wenn Gründe vorliegen, die beim Normalspiel zur Abweisung des<br />
Spielauftrages führen, wie z.B. bei Überschreitung des Spieleinsatzlimits, bei einer<br />
Spielsuchtsperre, bei einer Unterdeckung des Spielkontos etc. Endet die Spielteilnahme<br />
während der Teilnahmeperiode, so wird der Spieleinsatz, nicht aber die Bearbeitungsgebühr<br />
von der Gesellschaft anteilig erstattet.<br />
(4) Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen.<br />
Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich<br />
sein, wird der Spielteilnehmer unverzüglich durch eine E-Mail benachrichtigt, sodass er<br />
Gelegenheit hat, das ABO manuell zu spielen. Zur nächsten Ziehung wird die ABO-<br />
Spielteilnahme fortgesetzt.<br />
11. Spielbenachrichtigung<br />
(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale<br />
der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der<br />
Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />
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(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />
gespeicherten Daten.<br />
(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />
in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme oder<br />
Nichtteilnahme an der Zusatzlotterie,<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische Bestätigungsmail<br />
(E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in Nummer 12 Abs. 9 bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />
Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />
dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />
Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />
und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
12. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer<br />
abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom Spielteilnehmer unterbreitete<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe der Nummer 12 Absatz 3<br />
annimmt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />
vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf<br />
dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium<br />
abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen<br />
oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)<br />
gesichert ist und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind,<br />
d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />
Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />
bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />
führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
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• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />
werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde bzw.<br />
dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(10)Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche Lotterieverwaltung –<br />
unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 12 Abs. 9 – unter seiner der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
(11)Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />
kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />
geltend machen.<br />
(12) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />
13. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />
(25) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
(26) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
(27) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
(28) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
(29) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
- 72 -
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
(30) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
(31) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
(32) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
(33) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
(34) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
(35) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
(13) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
IV. GEWINNERMITTLUNG<br />
14. Ziehung der Gewinnzahlen<br />
(1) Für KENO findet täglich eine Ziehung statt; bei jeder Ziehung werden 20 Zahlen<br />
(Gewinnzahlen) aus der Zahlenreihe 1 bis 70 ermittelt.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
15. Auswertung<br />
(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 12 Abs. 3 Satz 1)<br />
abgespeicherten Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen und des Gewinnplanes für die jeweiligen<br />
KENO-Typen.<br />
16. Gewinnplan / KENO-Typen und Gewinnklassen<br />
Der Gewinnplan ist in neun KENO-Typen (von KENO-Typ „2“ bis „10“) untergliedert.<br />
Der KENO-Typ bestimmt sich anhand der Anzahl der gewählten Voraussagen (von 2 bis 10)<br />
je Spiel.<br />
Für jeden KENO-Typ gibt es definierte Gewinnklassen, die sich jeweils aus der Anzahl der<br />
richtigen Voraussagen ergeben.<br />
- 73 -
Dabei ist nicht bei jedem KENO-Typ jeder Anzahl richtiger Voraussagen eine Gewinnklasse<br />
zugeordnet.<br />
Bei den KENO-Typen 8 bis 10 gibt es auch Gewinnklassen für 0 richtige Voraussagen.<br />
Hieraus ergibt sich folgender Gewinnplan:<br />
KENO-Typ<br />
(= Anzahl gewählter<br />
Voraussagen)<br />
Gewinnklasse<br />
(= Anzahl richtiger Voraussagen)<br />
10 10, 9, 8, 7, 6, 5, 0<br />
9 9, 8, 7, 6, 5, 0<br />
8 8, 7, 6, 5, 4, 0<br />
7 7, 6, 5, 4<br />
6 6, 5, 4, 3<br />
5 5, 4, 3<br />
4 4, 3, 2<br />
3 3, 2<br />
2 2<br />
17. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 49,44 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />
folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />
(3) Jeder Gewinnklasse eines jeden KENO-Typs ist eine feste Quote (Gewinnbetrag) zugeordnet.<br />
Der jeweilige Gewinnbetrag ergibt sich aus der für den Spieleinsatz entsprechenden Tabelle.<br />
(4) Die Gewinne bei 1,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />
KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />
10 10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
9 9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
8 8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
0<br />
100.000,-- €<br />
1.000,-- €<br />
100,-- €<br />
15,-- €<br />
5,-- €<br />
2,-- €<br />
2,-- €<br />
50.000,-- €<br />
1.000,-- €<br />
20,-- €<br />
5,-- €<br />
2,-- €<br />
2,-- €<br />
10.000,-- €<br />
100,-- €<br />
15,-- €<br />
2,-- €<br />
1,-- €<br />
1,-- €<br />
- 74 -
7 7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
1.000,-- €<br />
100,-- €<br />
12,-- €<br />
1,-- €<br />
6 6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
500,-- €<br />
15,-- €<br />
2,-- €<br />
1,--€<br />
5 5<br />
4<br />
3<br />
100,-- €<br />
7,-- €<br />
2,-- €<br />
4 4<br />
3<br />
2<br />
22,-- €<br />
2,-- €<br />
1,-- €<br />
3 3<br />
2<br />
16,-- €<br />
1,-- €<br />
2 2 6,-- €<br />
Die Gewinne bei 2,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />
KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />
10 10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
9 9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
8 8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
0<br />
7 7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
200.000,-- €<br />
2.000,-- €<br />
200,-- €<br />
30,-- €<br />
10,-- €<br />
4,-- €<br />
4,-- €<br />
100.000,-- €<br />
2.000,-- €<br />
40,-- €<br />
10,--€<br />
4,--€<br />
4,--€<br />
20.000,-- €<br />
200,-- €<br />
30,-- €<br />
4,-- €<br />
2,--€<br />
2,--€<br />
2.000,-- €<br />
200,-- €<br />
24,-- €<br />
2,-- €<br />
- 75 -
6 6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
1.000,-- €<br />
30,-- €<br />
4,-- €<br />
2,--€<br />
5 5<br />
4<br />
3<br />
200,-- €<br />
14,-- €<br />
4,-- €<br />
4 4<br />
3<br />
2<br />
44,-- €<br />
4,-- €<br />
2,--€<br />
3 3<br />
2<br />
32,-- €<br />
2,-- €<br />
2 2 12,-- €<br />
Die Gewinne bei 5,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />
KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />
10 10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
9 9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
8 8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
0<br />
7 7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
500.000,-- €<br />
5.000,-- €<br />
500,-- €<br />
75,-- €<br />
25,-- €<br />
10,-- €<br />
10,-- €<br />
250.000,-- €<br />
5.000,-- €<br />
100,-- €<br />
25,-- €<br />
10,-- €<br />
10,-- €<br />
50.000,-- €<br />
500,-- €<br />
75,-- €<br />
10,-- €<br />
5,-- €<br />
5,-- €<br />
5.000,-- €<br />
500,-- €<br />
60,-- €<br />
5,-- €<br />
- 76 -
6 6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2.500,-- €<br />
75,-- €<br />
10,-- €<br />
5,-- €<br />
5 5<br />
4<br />
3<br />
500,-- €<br />
35,-- €<br />
10,-- €<br />
4 4<br />
3<br />
2<br />
110,-- €<br />
10,-- €<br />
5,-- €<br />
3 3<br />
2<br />
80,-- €<br />
5,-- €<br />
2 2 30,-- €<br />
Die Gewinne bei 10,-- € Einsatz pro Spiel verteilen sich wie folgt:<br />
KENO-Typ Gewinnklasse Gewinnbetrag<br />
10 10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
9 9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
0<br />
8 8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
0<br />
7 7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
1.000.000,-- €<br />
10.000,-- €<br />
1.000,-- €<br />
150,-- €<br />
50,-- €<br />
20,-- €<br />
20,-- €<br />
500.000,-- €<br />
10.000,-- €<br />
200,-- €<br />
50,-- €<br />
20,-- €<br />
20,-- €<br />
100.000,-- €<br />
1.000,-- €<br />
150,-- €<br />
20,-- €<br />
10,-- €<br />
10,-- €<br />
10.000,-- €<br />
1.000,-- €<br />
120,-- €<br />
10,-- €<br />
- 77 -
6 6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
5.000,-- €<br />
150,-- €<br />
20,-- €<br />
10,-- €<br />
5 5<br />
4<br />
3<br />
1.000,-- €<br />
70,-- €<br />
20,-- €<br />
4 4<br />
3<br />
2<br />
220,-- €<br />
20,-- €<br />
10,--€<br />
3 3<br />
2<br />
160,-- €<br />
10,-- €<br />
2 2 60,-- €<br />
(5) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(6) Die Gewinnbeträge<br />
• der Gewinnklasse 10 beim KENO-Typ 10 und<br />
• der Gewinnklasse 9 beim KENO-Typ 9<br />
können sich ändern, wenn mehr als 5 bzw. 10 Gewinne erzielt werden; dies geschieht wie<br />
folgt: Zunächst werden - unabhängig von der Höhe des jeweiligen Spieleinsatzes - sämtliche<br />
Gewinne der KENO-Typen 10 Gewinnklasse 10 bzw. der KENO-Typen 9 Gewinnklasse 9<br />
zusammengezählt.<br />
(7) Werden in der Gewinnklasse 10 des KENO-Typs 10 mehr als 5 Gewinne erzielt, reduzieren<br />
sich die im Gewinnplan aufgeführten Gewinnbeträge sämtlicher 10. Gewinnklassen nach<br />
folgender Formel:<br />
• 100.000 (Gewinnbetrag beim Spielseinsatz von 1,--€ / Quote), dividiert durch die Anzahl<br />
der Gewinne, multipliziert mit 5 = Reduzierter Gewinnbetrag beim Spieleinsatz von 1,-- € /<br />
Reduzierte Quote.<br />
• Die Gewinnbeträge bei den Spieleinsätzen in Höhe von 2, 5 und 10 € errechnen sich durch<br />
Multiplikation der reduzierten Quote mit dem Spieleinsatz für das betreffende Spiel.<br />
(8) Werden in der Gewinnklasse 9 des KENO-Typs 9 mehr als 10 Gewinne erzielt, reduzieren<br />
sich die im Gewinnplan aufgeführten Gewinnbeträge sämtlicher 9. Gewinnklassen nach<br />
folgender Formel:<br />
• 50.000 (Gewinnbetrag beim Spieleinsatz von 1,-- € / Quote), dividiert durch die Anzahl der<br />
Gewinne, multipliziert mit 10 = Reduzierter Gewinnbetrag beim Spieleinsatz von 1,-- € /<br />
Reduzierte Quote.<br />
• Die Gewinnbeträge bei den Spieleinsätzen in Höhe von 2, 5 und 10 € errechnen sich durch<br />
Multiplikation der reduzierten Quote mit dem Spieleinsatz für das betreffende Spiel.<br />
(9) Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />
Gewinne der beteiligten Unternehmen für die Berechnung nach Abs. 7 und 8<br />
zusammengezählt und nach Errechnung gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser<br />
Unternehmen verteilt.<br />
Für jeden KENO-Typ gilt, dass der Gewinnbetrag einer Gewinnklasse den Gewinnbetrag<br />
einer höheren Gewinnklasse nicht übersteigen darf.<br />
Tritt in Folge der Abs. 7 und 8 dennoch ein derartiger Fall ein,<br />
• wird der Gewinnbetrag (Quote) der niedrigeren Gewinnklasse mit der reduzierten Quote der<br />
höheren Gewinnklasse addiert und<br />
• die Summe durch 2 dividiert.<br />
Das Ergebnis von Satz 1 ist in beiden Gewinnklassen ein gleich hoher Quotient.<br />
- 78 -
Die Gewinnbeträge aller betreffenden Gewinnklassen errechnen sich durch Multiplikation des<br />
Quotienten mit dem Spieleinsatz für das betreffende Spiel.<br />
Sollte die nach Abs. 7 und / oder 8 errechnete Quote keine ganze Zahl sein, wird die Quote<br />
auf einen durch 1,00 € teilbaren Betrag abgerundet.<br />
(10) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen für<br />
die jeweils höchste Gewinnklasse (alle Zahlen richtig getippt) aller KENO-Typen:<br />
KENO-Typ<br />
10 1 : 2.147.181<br />
9 1 : 387.197<br />
8 1 : 74.941<br />
7 1 : 15.464<br />
6 1 : 3.383<br />
5 1 : 781<br />
4 1 : 189<br />
3 1 : 48<br />
2 1 : 13<br />
(11) Der Gewinnplan oder einzelne KENO-Typen und / oder Gewinnklassen können für einzelne<br />
Ziehungen durch Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis<br />
erweitert werden (z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 9 oder<br />
verfallenen Gewinnen gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
18. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
Die Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung fällig und ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
19. Gewinnbenachrichtigung<br />
Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn über<br />
den Gewinn informiert.<br />
20. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
- 79 -
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
21. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />
(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />
der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />
(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />
Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
22. Datenschutz<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />
angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />
des Spielvertrages notwendig ist.<br />
(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
23. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Dienstag, den 1. Januar 2013.<br />
- 80 -
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 81 -
<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
plus 5<br />
Gültig ab der Ziehung am Dienstag, 1. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen<br />
für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten<br />
Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
P 2 In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird KENO mit anderen Unternehmen mit<br />
gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden<br />
Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
P 3 Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an plus 5 über das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333 München, unter der<br />
Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an den Ziehungen von plus 5 im <strong>Internet</strong> sind allein diese <strong>Internet</strong>-<br />
<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen (z. B. <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen)<br />
maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und<br />
- 82 -
Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand von plus 5<br />
(1) Im Rahmen von plus 5 wird täglich eine Ziehung durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren<br />
vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die<br />
dem Annahmeschluss folgt. Die Teilnahme erfolgt an einer oder mehreren Tages-Ziehungen<br />
(Spielzeitraum). Die Teilnahme an den Ziehungen von plus5 (Zusatzlotterie) und der<br />
Spielzeitraum richtet sich nach der Teilnahme an der von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
durchgeführten Hauptlotterie KENO nach Abs. 2 S. 1.<br />
(2) Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren aufeinander<br />
folgenden Ziehungen wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren<br />
vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Tages-Ziehung zur Zentrale<br />
fehlerfrei übertragen wurden, an der/den Ziehung/en teil, die dem Annahmeschluss<br />
folgt/folgen.<br />
(3) Gegenstand (Spielformel) von plus 5 ist die Voraussage einer 5-stelligen Zahl aus dem<br />
Spielbereich 00 000 bis 99999; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt III.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des<br />
Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden.<br />
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann zusätzlich zur Hauptlotterie KENO an plus 5 teilnehmen, indem er<br />
mittels der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 16).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />
zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen ist freiwillig und erfolgt nur in Verbindung mit der Teilnahme<br />
an vom Unternehmen veranstalteten / durchgeführten Hauptlotterien mit den jeweils für die<br />
Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben macht,<br />
kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom Spielvertrag<br />
zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten<br />
Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem<br />
Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen persönlichen Daten<br />
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zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung verschiedene Verfahren, die<br />
während der Registrierung auf den Web-Seiten näher erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und Adressangaben<br />
des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines verbundenen<br />
Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu überprüfen und eine<br />
abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle oder über<br />
das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw. geänderten<br />
Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung des<br />
Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal registrieren<br />
und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat der<br />
Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben<br />
und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als Zugangsparameter für die<br />
Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner<br />
Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein von ihm gewähltes sicheres Passwort ein.<br />
Beides kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu<br />
verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine<br />
Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren im<br />
Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem Freischaltcode<br />
zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und Bezahlung mittels<br />
Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher Identifizierung<br />
und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“ mit<br />
einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“) bereits vor<br />
Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste Lastschrift<br />
möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme nach erfolgter<br />
Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto per<br />
Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des Spielkontos<br />
möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers (vgl.<br />
Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
(11)Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im Rahmen<br />
des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
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6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch die Voraussage von einer 5-stelligen<br />
Losnummer durch den Spielteilnehmer.<br />
(2) Die 5-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 00 000 bis 99 999 wird durch die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu<br />
wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten Voraussagen oder<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen Voraussagen vornehmen. Bei<br />
mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes<br />
auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag nach § 312 d Abs.<br />
4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
(1) Der Spieleinsatz beträgt je Ziehung € 0,75.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(2) Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.<br />
(3) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht die<br />
Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per Kreditkarte,<br />
Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und aus<br />
wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit einem<br />
Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die jeweils von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die geltenden<br />
Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag kann<br />
nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung die<br />
Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Das<br />
Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich, wenn<br />
dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
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Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort, Überweisungen<br />
werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist beauftragt,<br />
vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei einer<br />
negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das Spielkonto<br />
gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad-<br />
Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene Forderungen<br />
auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den<br />
Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an die Fa. TeleCash<br />
abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben oder<br />
Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels Kreditkarten<br />
– jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht. Der Spielteilnehmer<br />
erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm angegebene und<br />
gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender Wirkung für die<br />
Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des<br />
Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf das<br />
angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom Spielteilnehmer<br />
binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten Geltendmachung<br />
erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom Spielteilnehmer<br />
angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf dem Spielkonto<br />
binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung (Spieleinsätze,<br />
Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist dieser<br />
Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren erfolglosen<br />
Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der Anspruch auf<br />
Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten Gelder<br />
und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine Verzinsung erfolgt<br />
nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Ziehungen bestimmt<br />
die Staatliche Lotterieverwaltung und wird auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
bekannt gegeben.<br />
III. GEWINNERMITTLUNG<br />
10. Ziehung der Gewinnzahl<br />
(1) Für plus 5 finden täglich eine Ziehung statt, bei jeder Ziehung wird jeweils eine 5-stellige Zahl<br />
aus dem Zahlenbereich von 00 000 bis 99 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
11. Auswertung<br />
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(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahl.<br />
12. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />
Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 48,67 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der<br />
folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten werden<br />
kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />
(3) Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet:<br />
• Gewinnklasse 1<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 5 Endziffern mit der<br />
gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 5.000,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 100 000.<br />
• Gewinnklasse 2<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 4 Endziffern mit den<br />
4 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 500,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11 111.<br />
• Gewinnklasse 3<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 3 Endziffern mit den<br />
3 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 50,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 1 111.<br />
• Gewinnklasse 4<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den 2 Endziffern mit den<br />
2 Endziffern der gezogenen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt € 5,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 111.<br />
• Gewinnklasse 5<br />
Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer in den Endziffern mit der<br />
Endziffern übereinstimmt € 2,-<br />
bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 : 11.<br />
(4) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(5) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Ziehungen durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis verweigert werden.<br />
IV. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
13. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
Die Gewinne werden nach der Gewinnfeststellung ohne schuldhaftes Zögern ausgezahlt.<br />
14. Gewinnbenachrichtigung<br />
Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn über<br />
den Gewinn informiert.<br />
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15. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
16. Ergänzende Bestimmungen<br />
(1) Im Übrigen gelten die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung für<br />
die jeweils gewählte Hauptlotterie (zzt. die <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für KENO).<br />
(2) Dies gilt unter anderem für<br />
a) die Spielbenachrichtigung<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />
Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der Regelung<br />
in Nummer 12 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />
oder Nichtteilnahme an der Zusatzlotterie,<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst. Wird die<br />
Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem Kontoauszug auf<br />
dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit welchem Inhalt ein<br />
Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht zustande gekommen ist<br />
und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
b) den Abschluss des Spielvertrages;<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />
Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und / oder die Daten des<br />
Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind,<br />
die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das<br />
sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor<br />
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Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen) gesichert ist und der Spieleinsatz sowie die<br />
Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind, d. h. eine Abbuchung vom<br />
Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. Bei einem<br />
ABO-Spiel müssen die Voraussetzungen für jede Ziehung der Teilnahmeperiode vorliegen.<br />
Fehlt oder entfällt eine der Voraussetzungen, kommt die ABO-Spielteilnahme nicht zustande<br />
bzw. endet sie. Vom Kreditinstitut nicht ausgeführte bzw. widerrufene Lastschrifteinzüge<br />
führen zum Ausschluss am Lastschrifteinzugsverfahren.<br />
Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
c) Rücktritt vom Spielvertrag etc.;<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot<br />
auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />
Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung weitergeleitet<br />
werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für die<br />
Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag hingewiesen<br />
wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie der<br />
Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
d) die Haftungsbestimmungen.<br />
Auszug aus den <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> KENO:<br />
Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
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Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (siehe Nr. 3<br />
Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des<br />
Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
- 90 -
VII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Ziehung am Dienstag, den 1. Januar 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 91 -
<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
TOTO 6aus45 Auswahlwette<br />
Gültig ab der Ziehung am Samstag, 12. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1<br />
P 2<br />
P 3<br />
Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die<br />
Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel<br />
darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in<br />
geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung<br />
von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folgeund<br />
Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird die TOTO 6aus45 Auswahlwette mit<br />
anderen Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />
nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an der TOTO 6aus45 Auswahlwette über<br />
das <strong>Internet</strong>. Es wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333<br />
München, unter der Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an der Wettrunde der TOTO 6aus45 Auswahlwette im <strong>Internet</strong> sind<br />
allein diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen (z. B. ergänzende Bedingungen für<br />
Systemspiele und <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen<br />
und Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
- 92 -
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand<br />
(3) Im Rahmen der TOTO 6aus45 Auswahlwette wird wöchentlich eine Wettrunde, in der<br />
Regel von Samstag bis Sonntag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige<br />
Daten bis zum Annahmeschluss des ersten Spieltages der Wettrunde zur Zentrale<br />
fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an dieser Wettrunde teil.<br />
(2) Gegenstand der TOTO 6aus45 Auswahlwette (Spielformel: 6 aus 45) ist die Voraussage<br />
des unentschiedenen Ausganges von 6 Fußballspielen, die aus einer festgesetzten Reihe<br />
von 45 Spielen (Spielplan) auszuwählen sind; die Gewinnermittlung richtet sich nach<br />
Abschnitt IV.<br />
(3) Der Spielplan einer jeden Wettrunde wird von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
festgelegt und bekannt gegeben. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bekannt<br />
gewordener Spielausfälle sowie Änderungen des Austragungsortes oder<br />
Austragungszeitpunktes besteht nicht.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name<br />
des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben<br />
werden. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann an der TOTO 6aus45 Auswahlwette teilnehmen, indem er mittels<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf<br />
Abschluss eines Spielvertrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 10).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />
zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Wettrunden ist nur mit den von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf den Web-Seiten möglich.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben<br />
macht, kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom<br />
Spielvertrag zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem<br />
festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf<br />
elektronischem Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen<br />
persönlichen Daten zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche<br />
Identifizierung des Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
verschiedene Verfahren, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher<br />
erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und<br />
Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines<br />
- 93 -
verbundenen Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu<br />
überprüfen und eine abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-<br />
Annahmestelle oder über das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw.<br />
geänderten Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung<br />
des Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal<br />
registrieren und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat<br />
der Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen<br />
anzugeben und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als<br />
Zugangsparameter für die Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein<br />
von ihm gewähltes sicheres Passwort ein. Beides kann später vom Spielteilnehmer nach<br />
Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine<br />
Registrierung zu verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der<br />
Spielteilnehmer eine Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem<br />
Freischaltcode zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und<br />
Bezahlung mittels Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den<br />
Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher<br />
Identifizierung und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher<br />
Aufladung des Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“<br />
mit einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“)<br />
bereits vor Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste<br />
Lastschrift möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme<br />
nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers<br />
(vgl. Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z.<br />
Bsp. Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
seit der letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen<br />
Version akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich<br />
jederzeit wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine<br />
Aktivität, so erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
- 94 -
(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im<br />
Rahmen des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
(12) Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Fußballspieles Einfluss<br />
haben sowie von diesen Personen beauftragte Dritte sind von der Spielteilnahme an der<br />
entsprechenden Wettrunde ausgeschlossen. Der Spielteilnehmer erklärt mit Abgabe des<br />
Spielauftrags, vom Ausgang des jeweiligen Fußballspieles keine Kenntnis zu haben.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Wettrunden erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />
Spielteilnehmer.<br />
(2) Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die Staatliche Lotterieverwaltung Voraussagen<br />
mittels eines Zufallszahlengenerators vorschlagen.<br />
(3) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte<br />
Ziffer die Voraussage der Superzahl ist, wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(4) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel<br />
teilnehmen zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten<br />
Voraussagen oder der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen<br />
Voraussagen vornehmen. Bei mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur<br />
manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(5) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines<br />
Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag<br />
nach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
(6) Für den Abschluss von Systemspielen kann sich der Spielteilnehmer nur einer von der<br />
Gesellschaft zugelassenen verkürzten Schreibweise bedienen, die von der Gesellschaft<br />
in Sonderbedingungen für Systemspiele festgelegt ist.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(2) Der Spieleinsatz für einen Tipp beträgt je Wettrunde € 0,65.<br />
(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />
(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je<br />
Spielteilnehmer ist auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />
Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die<br />
Möglichkeit, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und<br />
damit Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das<br />
Einzahlungs- und damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer<br />
Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits<br />
verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />
(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />
erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt<br />
die für die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer<br />
anfallenden Kosten nicht mit ein.<br />
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
- 95 -
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht<br />
die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per<br />
Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und<br />
aus wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit<br />
einem Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die<br />
jeweils von der Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die<br />
geltenden Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag<br />
kann nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.<br />
Das Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich,<br />
wenn dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort,<br />
Überweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist<br />
beauftragt, vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />
Bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das<br />
Spielkonto gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG,<br />
Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene<br />
Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener<br />
Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an<br />
die Fa. TeleCash abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei<br />
TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben<br />
oder Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels<br />
Kreditkarten – jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht.<br />
Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm<br />
angegebene und gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender<br />
Wirkung für die Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
- 96 -
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf<br />
das angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom<br />
Spielteilnehmer binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten<br />
Geltendmachung erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom<br />
Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf<br />
dem Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung<br />
(Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist<br />
dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren<br />
erfolglosen Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der<br />
Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten<br />
Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine<br />
Verzinsung erfolgt nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Wettrunden<br />
bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Er wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
10. Spielbenachrichtigung<br />
(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten<br />
in der Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />
(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />
gespeicherten Daten.<br />
(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der<br />
Regelung in Nummer 11 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />
oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />
• bei Systemspielen die Art des Systems<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische<br />
Bestätigungsmail (E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in<br />
Nummer 11 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />
(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst.<br />
Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem<br />
Kontoauszug auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit<br />
welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht<br />
zustande gekommen ist und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
11. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem<br />
Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom<br />
Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />
der Nummer 11 Absatz 3 annimmt.<br />
- 97 -
(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten und / oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale<br />
vergebenen Daten in der Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und<br />
auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren<br />
Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere<br />
Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn<br />
des ersten Fußballspiels des ersten Spieltages) gesichert ist und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Wettrunde bezahlt worden<br />
sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />
vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
weitergeleitet werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für<br />
die Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag<br />
hingewiesen wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />
der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulation oder sonst rechtswidriger<br />
Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />
ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten.<br />
(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />
bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(11) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 11 Abs. 10 –<br />
unter seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
(12) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />
so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />
- 98 -
(13) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />
12. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />
(36) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
(37) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
(38) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
(39) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
(40) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
(41) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
(42) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
(43) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
(44) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
(45) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
(46) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
(47) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
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IV. GEWINNERMITTLUNG<br />
13. Ermittlung von Gewinnreihen<br />
(1) Bei der TOTO 6aus45 Auswahlwette werden die Gewinnspiele in der Regel durch den<br />
Ausgang der betreffenden Fußballspiele ermittelt. Maßgebend für die Wertung ist das nach<br />
Ablauf der Spielzeit festgestellte Ergebnis. Eine eventuelle Verlängerung der Spielzeit sowie<br />
ein eventuelles Elfmeterschießen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.<br />
(2) Wird ein Fußballspiel wiederholt, so wird das erste Fußballspiel und nicht das<br />
Wiederholungsspiel gewertet, gleichgültig an welchem Tag es ausgetragen wird.<br />
(3) Eine nachträgliche Änderung oder Annullierung von Spielergebnissen durch sportliche<br />
Instanzen ist für die Wertung bei der Auswahlwette ohne Bedeutung.<br />
(4) Jedes Fußballspiel wird ohne Rücksicht auf seine Bezeichnung als Meisterschaftsspiel,<br />
Pokalspiel, Freundschaftsspiel usw. gewertet.<br />
(5) Alle Fußballspiele werden ohne Rücksicht auf einen etwaigen Platzwechsel zwischen dem<br />
erstgenannten und dem zweitgenannten Verein oder eine sonstige Verlegung des<br />
Austragungsortes stets so gewertet, wie sie auf dem Spielplan stehen.<br />
(6) Bei der TOTO 6aus45 Auswahlwette werden sechs Fußballspiele als Gewinnspiele und ein<br />
weiteres Fußballspiel als Zusatzspiel gewertet. Die zu wertenden Fußballspiele werden aus<br />
den unentschiedenen Fußballspielen und, wenn diese nicht ausreichen, aus den<br />
Fußballspielen mit dem geringsten Torunterschied ermittelt, wobei<br />
• Fußballspiele mit höherer Gesamt-Torzahl (z. B. 5:5 vor 4:4 vor 3:3 usw., bzw. 5:4<br />
oder 4:5 vor 4:3 oder 3:4 vor 3:2 oder 2:3 usw.) und<br />
• bei gleichen Torzahlen die Fußballspiele mit der niedrigeren Nummer (Nummer der<br />
Reihenfolge auf dem Spielplan) den Vorrang haben.<br />
(7) Für Spiele,<br />
• die vor dem für die jeweilige Wettrunde festgelegten Annahmeschluss begonnen<br />
haben,<br />
• vor Ablauf der Spielzeit im Sinne des Abs. 1 Satz 2 abgebrochen worden sind, sowie<br />
• die an den Spieltagen der betreffenden Wettrunde nicht stattgefunden haben,<br />
gilt - gleichwertig den Ergebnissen ausgetragener Spiele - eine durch Auslosung unter<br />
Berücksichtigung sportlicher Gesichtspunkte ermittelte Ersatzwertung („1“, „0“ oder „2“).<br />
(8) Es gelten die Spiele<br />
• mit der Ersatzwertung “1” wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis “1:0”,<br />
• mit der Ersatzwertung “0” wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis “0:0”,<br />
• mit der Ersatzwertung “2” wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis “0:1”.<br />
(9) Die Ersatzauslosung erfolgt in der Weise, dass die von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
bekannt gegebene Wahrscheinlichkeit des Spielausganges (Tendenz) unter angemessener<br />
(in der Regel prozentualer) Berücksichtigung aller Möglichkeiten zugrunde gelegt wird. Art,<br />
Ort und Zeitpunkt der Auslosung bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Die Auslosung<br />
ist öffentlich und findet unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
14. Auswertung<br />
(1)Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 11 Abs. 3) abgespeicherten<br />
Daten.<br />
- 100 -
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinntippreihe und den ergänzenden Bedingungen für<br />
Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).<br />
15. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />
Es gewinnen in der TOTO 6aus45 Auswahlwette<br />
in der Klasse 1 die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnspiele<br />
in der Klasse 2 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnspiele und das Zusatzspiel<br />
in der Klasse 3<br />
in der Klasse 4<br />
in der Klasse 5<br />
in der Klasse 6<br />
die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnspiele<br />
die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnspiele<br />
die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnspiele und das Zusatzspiel<br />
die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnspiele<br />
in einem Spiel richtig vorausgesagt haben.<br />
16. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />
Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />
(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen in der Auswahlwette wie folgt:<br />
Klasse 1 (6 Gewinnspiele) 40 %<br />
Klasse 2 (5 Gewinnspiele und Zusatzspiel) 5 %<br />
Klasse 3 (5 Gewinnspiele) 7,5 %<br />
Klasse 4 (4 Gewinnspiele) 15 %<br />
Klasse 5 (3 Gewinnspiele und Zusatzspiel) 7,5 %<br />
Klasse 6 (3 Gewinnspiele) 25 %<br />
(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />
den einzelnen Gewinnklassen:<br />
Klasse 1 1: 8.145.060<br />
Klasse 2 1: 1.357.510<br />
Klasse 3 1: 35.724<br />
Klasse 4 1: 733<br />
Klasse 5 1: 579<br />
Klasse 6 1: 48<br />
(5) Hinsichtlich der Gewinnwahrscheinlichkeit bei einem Systemtipp wird auf die Systembroschüre<br />
verwiesen.<br />
- 101 -
(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />
gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). Werden in<br />
der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder<br />
mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen Satz<br />
1 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen.<br />
(8) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />
(9) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />
verteilt.<br />
(10) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />
(11) Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis zur<br />
Fälligkeit des Gewinns gemäß Nr. 17 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche<br />
festgestellt werden.<br />
(12) Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />
Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />
gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />
(13) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />
(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 10 oder verfallenden Gewinnen<br />
gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
17. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- werden nach Ablauf einer Woche seit<br />
dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur<br />
Auszahlung gebracht.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
18. Gewinnbenachrichtigung<br />
(4) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />
haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
19. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
- 102 -
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der Wettrunde des Spielzeitraumes<br />
(siehe Nr. 3 Abs. 2) gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der<br />
Wettrunde des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />
(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />
der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />
(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />
Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
21. Datenschutz<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />
angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />
des Spielvertrages notwendig ist.<br />
(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
- 103 -
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Wettrunde am Samstag, den 12. Januar 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 104 -
<strong>Internet</strong> <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
TOTO 13-er Ergebniswette<br />
Gültig ab der Ziehung am Samstag, 12. Januar 2013<br />
Präambel<br />
P 1<br />
P 2<br />
P 3<br />
Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:<br />
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die<br />
Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. 2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten<br />
Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der<br />
Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung<br />
und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten<br />
entgegenzuwirken,,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene<br />
Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein<br />
ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird die TOTO 13er Ergebniswette mit<br />
anderen Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den<br />
nachfolgenden Bedingungen veranstaltet / durchgeführt.<br />
Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen<br />
einer gemeinsamen Poolung statt.<br />
P 4 Die in diesen <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> aufgeführten Begrifflichkeiten gelten<br />
gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum<br />
Nachteil eines Geschlechts verwendet.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Organisation<br />
(1) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ermöglicht die Teilnahme an der TOTO 13er Ergebniswette über das<br />
<strong>Internet</strong>. Es wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung, Karolinenplatz 4, 80333<br />
München, unter der Glücksspielaufsicht der Regierung der Oberpfalz betrieben.<br />
(2) Das Vertriebsgebiet umfasst den Freistaat <strong>Bayern</strong>.<br />
2. Verbindlichkeit der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
(1) Für die Teilnahme an der Wettrunde der TOTO 13er Ergebniswette im <strong>Internet</strong> sind allein<br />
diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Staatlichen Lotterieverwaltung einschließlich<br />
eventuell ergänzender Bedingungen (z. B. ergänzende Bedingungen für Systemspiele<br />
und <strong>Teilnahmebedingungen</strong> für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />
(2) Der Spielteilnehmer erkennt diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> einschließlich eventuell<br />
ergänzender Bedingungen erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede<br />
Spielteilnahme spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes als verbindlich an.<br />
(3) Diese <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung einzusehen und ausdruckbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen<br />
- 105 -
und Ergänzungen der <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie für eventuell ergänzende<br />
Bedingungen.<br />
3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand<br />
(4) Im Rahmen der TOTO 13er Ergebniswette wird wöchentlich eine Wettrunde, in der Regel<br />
von Samstag bis Sonntag durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis<br />
zum Annahmeschluss des ersten Spieltages der Wettrunde zur Zentrale fehlerfrei<br />
übertragen wurden, nehmen an dieser Wettrunde teil.<br />
(2) Gegenstand der TOTO 13er Ergebniswette (Spielformel: 13er-Wette) ist die Voraussage<br />
(Tippreihe) des Ausganges von 13 Fußballspielen (Spielplan), wobei zwischen dem Sieg<br />
des in den Spielpaarungen erstgenannten Vereins, dem unentschiedenen Ergebnis und<br />
dem Sieg des in den Spielpaarungen zweitgenannten Vereines zu wählen ist (1-0-2); die<br />
Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.<br />
(3) Der Spielplan einer jeden Wettrunde wird von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
festgelegt und bekannt gegeben. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bekannt<br />
gewordener Spielausfälle sowie Änderungen des Austragungsortes oder<br />
Austragungszeitpunktes besteht nicht.<br />
4. Spielgeheimnis<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name<br />
des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben<br />
werden. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
II. Spielvertrag<br />
(1) Ein Spielteilnehmer kann an der TOTO 13er Ergebniswette teilnehmen, indem er mittels<br />
der von der Staatlichen Lotterieverwaltung bereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf<br />
Abschluss eines Spielvertrages abgibt.<br />
(2) Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Spielangebotes eine Spielbenachrichtigung auf<br />
elektronischem Wege (vgl. Nummer 10).<br />
(3) Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt<br />
zwischen dem Spielteilnehmer und der Staatlichen Lotterieverwaltung zustande.<br />
5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an der Wettrunde der TOTO 13er Ergebniswette ist nur mit den von der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Verfahren auf<br />
den Web-Seiten möglich.<br />
(2) Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich unzulässig. Der<br />
Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und<br />
Authentifizierung gewährleistet. Die Staatliche Lotterieverwaltung beteiligt sich am<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem.<br />
(3) Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mit Wohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) im<br />
Vertriebsgebiet der Staatlichen Lotterieverwaltung (Freistaat <strong>Bayern</strong>) zulässig. Sofern der<br />
Spielteilnehmer über seinen Wohnsitz und/oder sein Geburtsdatum falsche Angaben<br />
macht, kann die Staatliche Lotterieverwaltung gemäß Nummer 13 Abs. 7 vom<br />
Spielvertrag zurücktreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtums anfechten.<br />
(4) Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem<br />
festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf<br />
elektronischem Wege über die Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung mit seinen<br />
persönlichen Daten zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine persönliche<br />
- 106 -
Identifizierung des Spielteilnehmers. Hierzu nutzt die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
verschiedene Verfahren, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher<br />
erläutert werden.<br />
Insbesondere ist die Staatliche Lotterieverwaltung berechtigt, die Alters- und<br />
Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien eines<br />
verbundenen Auskunftsinstitutes (z. Bsp. Schufa Identitätscheck Premium, etc.) zu<br />
überprüfen und eine abschließende persönliche Identifizierung in einer bayerischen Lotto-<br />
Annahmestelle oder über das Postident-Verfahren zu verlangen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich die Einführung von weiteren bzw.<br />
geänderten Identifizierungsverfahren, wie z. Bsp. die alleinige persönliche Identifizierung<br />
des Spielteilnehmers in einer bayerischen Lotto-Annahmestelle vor.<br />
Für die Auskunftseinholung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(5) Während der Registrierung erhält der Spielteilnehmer seine persönliche <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer, sowie ein Spielkonto. Jeder Spielteilnehmer darf sich nur einmal<br />
registrieren und erhält lediglich ein Spielkonto. Für die Einrichtung seines Spielkontos hat<br />
der Spielteilnehmer eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen<br />
anzugeben und die Zustimmung zum Lastschriftverfahren zu erteilen. Als<br />
Zugangsparameter für die Spielteilnahmen („Anmelden“ und „Abmelden“) trägt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung seine gültige E-Mail Adresse und ein<br />
von ihm gewähltes sicheres Passwort ein. Beides kann später vom Spielteilnehmer nach<br />
Bedarf geändert werden.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung hat das Recht, aus wichtigen Gründen eine<br />
Registrierung zu verweigern. Erst nach erfolgreicher Registrierung erhält der<br />
Spielteilnehmer eine Bestätigungsmail.<br />
Der Spielteilnehmer hat die Richtigkeit der registrierten Daten unverzüglich zu prüfen und<br />
Fehler mitzuteilen.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, für die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Spielkontos einen postalischen Brief<br />
(Freischaltbrief) an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse mit einem<br />
Freischaltcode zu übersenden. In diesem Fall ist eine Aufladung des Spielkontos und<br />
Bezahlung mittels Lastschrifteinzuges erst nach erfolgter Freischaltung durch den<br />
Spielteilnehmer möglich.<br />
(8) Eine Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung, einschließlich erfolgreicher<br />
Identifizierung und erfolgter Zustimmung zum Lastschriftverfahren, sowie erfolgreicher<br />
Aufladung des Spielkontos möglich.<br />
(9) Die Staatliche Lotterieverwaltung kann Spielteilnehmern ein sogenanntes „Spontanspiel“<br />
mit einer auf den Web-Seiten bekannt gegebenen maximalen Höhe („Spontanlimit“)<br />
bereits vor Abschluss der Identifizierung ermöglichen.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Kreditkarte nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Lastschrifteinzug nach erfolgter Registrierung und Freischaltung für die erste<br />
Lastschrift möglich. Soweit kein Freischaltbrief versendet wurde, ist die Spielteilnahme<br />
nach erfolgter Registrierung sofort möglich.<br />
• Die Spielteilnahme im Rahmen des „Spontanspiels“ ist bei Bezahlen über das Spielkonto<br />
per Überweisung nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Aufladung des<br />
Spielkontos möglich.<br />
Voraussetzung für eine Abschöpfung, insbesondere eine Gewinnabschöpfung beim<br />
Spontanspiel ist eine erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers<br />
(vgl. Nummer 8 Absatz 6). Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.<br />
(10) Die Anmeldung und Authentifizierung für eine Spielteilnahme erfolgt mit der bei der<br />
Registrierung angegebenen E-Mail Adresse und dem gewählten Passwort. Die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung behält sich eine Änderung des Authentifizierungsverfahrens vor (z.<br />
- 107 -
Bsp. Authentifizierung mittels mTan-Verfahren). Sofern sich die <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />
seit der letzten Anmeldung geändert haben, muss der Spielteilnehmer diese in der neuen<br />
Version akzeptieren, bevor er sich anmelden kann. Ein angemeldeter Kunde kann sich<br />
jederzeit wieder abmelden. Erfolgt innerhalb einer Sitzung für eine gewisse Zeit keine<br />
Aktivität, so erfolgt eine automatische Abmeldung.<br />
(11) Der weitere Ablauf einer Spielteilnahme im Einzelnen wird dem Spielteilnehmer im<br />
Rahmen des <strong>Internet</strong>-Angebotes der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannt gemacht.<br />
(12) Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Fußballspieles Einfluss<br />
haben sowie von diesen Personen beauftragte Dritte sind von der Spielteilnahme an der<br />
entsprechenden Wettrunde ausgeschlossen. Der Spielteilnehmer erklärt mit Abgabe des<br />
Spielauftrags, vom Ausgang des jeweiligen Fußballspieles keine Kenntnis zu haben.<br />
6. Teilnahme<br />
(1) Die Teilnahme an den Wettrunden erfolgt durch die Voraussage von Zahlen durch den<br />
Spielteilnehmer.<br />
(2) Die 7-stellige Losnummer im Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte<br />
Ziffer die Voraussage der Superzahl ist, wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
vergeben und kann vom Spielteilnehmer geändert werden.<br />
(3) Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabe seiner Erklärung, am Spiel<br />
teilnehmen zu wollen, eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronisch gewählten<br />
Voraussagen oder der von der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgeschlagenen<br />
Voraussagen vornehmen. Bei mangelhaften Eintragungen wird der Spielteilnehmer zur<br />
manuellen Korrektur aufgefordert.<br />
(4) Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines<br />
Angebotes auf den Abschluss eines Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag<br />
nach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht möglich.<br />
(5) Für den Abschluss von Systemspielen kann sich der Spielteilnehmer nur einer von der<br />
Gesellschaft zugelassenen verkürzten Schreibweise bedienen, die von der Gesellschaft<br />
in Sonderbedingungen für Systemspiele festgelegt ist.<br />
7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr<br />
(3) Der Spieleinsatz für einen Tipp beträgt je Wettrunde € 0,50.<br />
(2) Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden.<br />
(3) Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kann von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der Höchsteinsatz je<br />
Spielteilnehmer ist auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt.<br />
Der Spielteilnehmer hat bei der Registrierung und im Anschluss zu jeder Zeit die<br />
Möglichkeit, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- und<br />
damit Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Will der Spielteilnehmer das<br />
Einzahlungs- und damit Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer<br />
Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- und damit Verlustlimits<br />
verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.<br />
(4) Für jeden Spielauftrag kann die Staatliche Lotterieverwaltung eine Bearbeitungsgebühr<br />
erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
(5) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner<br />
Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr schließt<br />
die für die Nutzung des <strong>Internet</strong> oder sonstige Kommunikation beim Spielteilnehmer<br />
anfallenden Kosten nicht mit ein.<br />
- 108 -
8. Zahlungsverkehr über das Spielkonto<br />
(1) Das im Rahmen der Registrierung unter Nummer 5 eingerichtete Spielkonto ermöglicht<br />
die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung. Hierzu kann der<br />
Spielteilnehmer sein Spielkonto auch für eine spätere Spielteilnahme jederzeit per<br />
Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung aufladen.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung behält sich vor, weitere Zahlungsarten anzubieten und<br />
aus wichtigen Gründen Spielteilnehmern Zahlungsarten zu verweigern.<br />
(2) Zahlungsverkehr über Kreditkarte<br />
Angeboten werden für das Bezahlen über Kreditkarte entsprechende Verfahren mit<br />
einem Sicherheitsschlüssel nach dem jeweiligen Stand der Informationstechnik. Die<br />
jeweils von der Staatlichen Lotterieverwaltung akzeptierten Kreditkarten, sowie die<br />
geltenden Sicherheitsstandards werden auf den Web-Seiten bekannt gemacht.<br />
Eine erfolgreiche Bezahlung und damit Spielteilnahme kann nur stattfinden, wenn die<br />
Kreditkarte nicht gesperrt ist.<br />
Der durch das Aufladen per Kreditkarte jeweils dem Spielkonto gutgeschriebene Betrag<br />
kann nur für die Bezahlung der Spielteilnahme verwendet, nicht aber abgeschöpft werden<br />
(Spieleinsatzbindung).<br />
(3) Zahlungsverkehr über das Spielkonto mittels Lastschrifteinzug oder Überweisung<br />
Das Spielkonto ermöglicht neben der Kreditkartenzahlung auch die Bezahlung per<br />
Lastschrifteinzug und Banküberweisung.<br />
Mit jedem Lastschriftauftrag erteilt der Spielteilnehmer der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen<br />
Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.<br />
Das Girokonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.<br />
Bei Banküberweisungen auf das Spielkonto ist im Verwendungszweck die <strong>Internet</strong>-<br />
Kundennummer anzugeben. Die Bankverbindung lautet wie folgt:<br />
Bayerische Landesbank,<br />
BLZ: 700 500 00,<br />
KtoNr: 440 24 805.<br />
(4) Eine Bezahlung und Spielteilnahme über das Spielkonto ist immer nur dann möglich,<br />
wenn dieses eine ausreichende Deckung aufweist.<br />
Kreditkartenzahlungen und Lastschriften werden auf dem Spielkonto sofort,<br />
Überweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrags auf dem Sammelkonto der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung auf dem Spielkonto verbucht und zur Spieleinsatzzahlung<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
(5) Die Firma infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, ist<br />
beauftragt, vor der Freischaltung des Spielkontos eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />
Bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift wird das<br />
Spielkonto gegen Aufladung per Lastschrift gesperrt.<br />
Für die Abwicklung von Rücklastschriften ist die Firma TeleCash GmbH & Co. KG,<br />
Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel als Zahlungsdienstleister beauftragt. Offene<br />
Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener<br />
Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Staatlichen Lotterieverwaltung an<br />
die Fa. TeleCash abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei<br />
TeleCash.<br />
Für die Bonitätsüberprüfung durch die Staatliche Lotterieverwaltung erteilt der<br />
Spielteilnehmer im Rahmen des Registrierungs- und Identifizierungsverfahrens – in<br />
Übereinstimmung mit den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sein Einverständnis.<br />
(6) Der Spielteilnehmer ist nach vollständiger Identifizierung berechtigt, sich sein Guthaben<br />
oder Teile seines Guthabens – ausgenommen nicht verbrauchte Einzahlungen mittels<br />
Kreditkarten – jederzeit auszahlen zu lassen, soweit keine Auszahlungssperre besteht.<br />
Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlbetrag per Banküberweisung auf die von ihm<br />
- 109 -
angegebene und gespeicherte inländische Bankverbindung mit jeweils schuldbefreiender<br />
Wirkung für die Staatliche Lotteriegesellschaft gutgeschrieben. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht.<br />
Auszahlungen aus dem Spielkonto, die dem Spielteilnehmer nach Anforderung nicht auf<br />
das angegebene inländische Bankkonto überwiesen werden können, müssen vom<br />
Spielteilnehmer binnen vier Wochen nach Erteilung des Auszahlungsauftrages bei der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung München reklamiert werden. Im Falle der verspäteten<br />
Geltendmachung erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, das Guthaben auf das vom<br />
Spielteilnehmer angegebene inländische Bankkonto befreiend zu überweisen, soweit auf<br />
dem Spielkonto binnen einer Frist von sechs Monaten keinerlei Kontobewegung<br />
(Spieleinsätze, Gewinngutschriften, Überweisungen, Lastschriften) stattgefunden hat. Ist<br />
dieser Anweisungsversuch erfolglos verlaufen, so erlischt nach einem weiteren<br />
erfolglosen Kontaktierungsversuch sowie einer weiteren Frist von drei Monaten der<br />
Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.<br />
(7) Die Staatliche Lotterieverwaltung verwaltet die von den Spielteilnehmern eingezahlten<br />
Gelder und die angefallenen Gewinne treuhänderisch für die Spielteilnehmer. Eine<br />
Verzinsung erfolgt nicht.<br />
9. Annahmeschluss<br />
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Wettrunden<br />
bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Er wird auf den Web-Seiten der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegeben.<br />
10. Spielbenachrichtigung<br />
(1) Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragung der vollständigen Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten<br />
in der Zentrale von dieser eine Spielauftragsnummer vergeben.<br />
(2) Die Spielauftragsnummer dient der Zuordnung des Spielauftrages zu den in der Zentrale<br />
gespeicherten Daten.<br />
(3) Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmer - unbeschadet der<br />
Regelung in Nummer 11 Abs. 2 - informiert (Spielbenachrichtigung).<br />
(4) Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu<br />
• den Geschäftsangaben der Staatliche Lotterieverwaltung,<br />
• die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer,<br />
• die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme<br />
oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,<br />
• bei Systemspielen die Art des Systems<br />
• den Spieleinsatz inkl. der Bearbeitungsgebühr<br />
und<br />
• die von der Zentrale der Staatliche Lotterieverwaltung vergebene Spielauftragsnummer.<br />
(5) Darüber hinaus wird an den Spielteilnehmer zusätzlich eine elektronische<br />
Bestätigungsmail (E-Mail) versandt, auf die er auch verzichten kann. Die Regelung in<br />
Nummer 11 Abs. 9 bleibt hiervon unberührt.<br />
(6) Die Spielteilnahme jedes Spielteilnehmers wird zudem in einem Kontoauszug erfasst.<br />
Wird die Datenübertragung oder Anzeige von übermittelten Daten unterbrochen, kann der<br />
Spielteilnehmer nach Wiederherstellung der elektronischen Verbindung dem<br />
Kontoauszug auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg entnehmen, ob und mit<br />
welchem Inhalt ein Spielvertrag zustande gekommen ist oder ob ein Spielvertrag nicht<br />
zustande gekommen ist und die Daten neu eingegeben werden müssen.<br />
11. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />
- 110 -
(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem<br />
Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn die Staatliche Lotterieverwaltung das vom<br />
Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe<br />
der Nummer 11 Absatz 3 annimmt.<br />
(2) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot<br />
durch die Staatliche Lotterieverwaltung angenommen wurde.<br />
(3) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />
• die übertragenen Daten sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale der<br />
Staatlichen Lotterieverwaltung aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium<br />
abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten<br />
auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss rechtzeitig (d. h. vor Beginn des ersten Fußballspieles des ersten Spieltages)<br />
gesichert ist und<br />
• der Spieleinsatz sowie die Bearbeitungsgebühr vor Beginn der Wettrunde bezahlt worden<br />
sind, d. h. eine Abbuchung vom Spielkonto erfolgreich durchgeführt werden konnte.<br />
(4) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande.<br />
(5) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder<br />
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten<br />
maßgebend.<br />
(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes<br />
Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
abzulehnen.<br />
(7) Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
(8) Ein wichtiger Grund liegt u. A. vor, wenn<br />
• der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />
• gegen den Teilnahmeausschluss aus Nummer 5 Absatz 2 verstoßen wurde<br />
oder<br />
• die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen<br />
Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere<br />
- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass die Vermittlung an die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern<br />
vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
weitergeleitet werden,<br />
- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den für<br />
die Spielteilnahme an die Staatliche Lotterieverwaltung weiterzuleitenden Betrag<br />
hingewiesen wird,<br />
- der Staatlichen Lotterieverwaltung die Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />
- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder<br />
steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />
der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und<br />
- der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.<br />
(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulation oder sonst rechtswidriger<br />
Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />
ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten.<br />
(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf<br />
Abschluss des Spielvertrages von der Staatlichen Lotterieverwaltung abgelehnt wurde<br />
bzw. dass die Staatliche Lotterieverwaltung vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />
(11) Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines<br />
Spielvertrages bzw. den Rücktritt vom Spielvertrag durch die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung – unbeschadet des Zugangsverzichts nach Nummer 11 Abs. 9 – unter<br />
seiner der Staatlichen Lotterieverwaltung bekannten E-Mail-Adresse informiert.<br />
- 111 -
(12) Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten,<br />
so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der<br />
Bearbeitungsgebühr geltend machen.<br />
(13) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />
III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN<br />
12. Umfang und Ausschluss der Haftung<br />
(48) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob<br />
fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, und<br />
sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für<br />
spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn<br />
die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.<br />
(49) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen,<br />
die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />
(50) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im<br />
Zusammenhang stehen, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl<br />
für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).<br />
(51) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Staatliche<br />
Lotterieverwaltung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
(52) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Schäden, die in den<br />
Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltung gegebenen Garantie oder<br />
Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des<br />
Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
(53) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen,<br />
derer sich die Staatliche Lotterieverwaltung zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und<br />
Speichern) der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nicht. Ebenso ist jede<br />
Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen<br />
entstanden sind. Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />
(54) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung und ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die<br />
Bearbeitungsgebühr auf Antrag dem Spielteilnehmer erstattet.<br />
(55) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der mit der Weiterleitung der Daten zur<br />
Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem<br />
Spielvertrag.<br />
(56) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltung nicht verbindlich.<br />
(57) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
(58) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor<br />
Vertragsschluss entstanden ist.<br />
- 112 -
(59) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
IV. GEWINNERMITTLUNG<br />
13. Ermittlung von Gewinnreihen<br />
(1) Bei der TOTO 13er Ergebniswette wird die Gewinntippreihe in der Regel durch den Ausgang<br />
der betreffenden Fußballspiele entschieden. Maßgebend für die Wertung ist das nach Ablauf<br />
der Spielzeit festgestellte Ergebnis. Eine eventuelle Verlängerung der Spielzeit sowie ein<br />
eventuelles Elfmeterschießen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.<br />
(2) Wird ein Fußballspiel wiederholt, so wird das erste Fußballspiel und nicht das<br />
Wiederholungsspiel gewertet, gleichgültig an welchem Tag es ausgetragen wird.<br />
(3) Eine nachträgliche Änderung oder Annullierung von Spielergebnissen durch sportliche<br />
Instanzen ist für die Wertung bei der Ergebniswette ohne Bedeutung.<br />
(4) Jedes Fußballspiel wird ohne Rücksicht auf seine Bezeichnung als Meisterschaftsspiel,<br />
Pokalspiel, Freundschaftsspiel usw. gewertet.<br />
(5) Alle Fußballspiele werden ohne Rücksicht auf einen etwaigen Platzwechsel zwischen dem<br />
erstgenannten und dem zweitgenannten Verein oder eine sonstige Verlegung des<br />
Austragungsortes stets so gewertet, wie sie auf dem Spielplan stehen.<br />
(6) Für Spiele,<br />
• die vor dem für die jeweilige Wettrunde festgelegten Annahmeschluss begonnen haben,<br />
• vor Ablauf der Spielzeit im Sinne des Abs. 1 Satz 2 abgebrochen worden sind, sowie<br />
• für Spiele, die an den Spieltagen der betreffenden Wettrunde nicht stattgefunden haben,<br />
gilt - gleichwertig den Ergebnissen ausgetragener Spiele - eine durch Auslosung unter<br />
Berücksichtigung sportlicher Gesichtspunkte ermittelte Ersatzwertung („1“, „0“ oder „2“).<br />
(7) Die Ersatzauslosung erfolgt in der Weise, dass die von der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
bekannt gegebene Wahrscheinlichkeit des Spielausganges (Tendenz) unter angemessener<br />
(in der Regel prozentualer) Berücksichtigung aller Möglichkeiten zugrunde gelegt wird. Art,<br />
Ort und Zeitpunkt der Auslosung bestimmt die Staatliche Lotterieverwaltung. Die Auslosung<br />
ist öffentlich und findet unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
14. Auswertung<br />
(1)Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe Nr. 11 Abs. 3) abgespeicherten<br />
Daten.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinntippreihe und den ergänzenden Bedingungen für<br />
Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata).<br />
Es gewinnen in der TOTO 13er Ergebniswette<br />
15. Gewinnplan, Gewinnklassen<br />
in der Klasse 1<br />
in der Klasse 2<br />
die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 0 Fehlern,<br />
die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 1 Fehler,<br />
- 113 -
in der Klasse 3<br />
in der Klasse 4<br />
die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 2 Fehlern,<br />
die Spielteilnehmer, die eine Tippreihe mit 3 Fehlern<br />
erzielt haben.<br />
16. Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />
(1) Von den Spieleinsätzen werden 50 % als Gewinnsumme nach Maßgabe der folgenden<br />
Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />
(2) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des<br />
vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />
(3) Die Gewinnsumme verteilt sich auf die Gewinnklassen in der Ergebniswette wie folgt:<br />
Klasse 1 (0 Fehler) 25 %<br />
Klasse 2 (1 Fehler) 25 %<br />
Klasse 3 (2 Fehler) 25 %<br />
Klasse 4 (3 Fehler) 25 %<br />
(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen in<br />
den einzelnen Gewinnklassen:<br />
Klasse 1 1: 1.594.323<br />
Klasse 2 1: 61.320<br />
Klasse 3 1: 5.110<br />
Klasse 4 1: 697<br />
(5) Hinsichtlich der Gewinnwahrscheinlichkeit bei einem Systemtipp wird auf die Systembroschüre<br />
verwiesen.<br />
(6) Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren<br />
Gewinnklasse aus.<br />
(7) Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnsumme der<br />
gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). Werden in<br />
der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder<br />
mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsumme der Gewinnklasse 2 entgegen Satz<br />
1 der Gewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen.<br />
(8) Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt.<br />
(9) Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse<br />
nicht übersteigen. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnsummen beider<br />
Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen<br />
verteilt.<br />
(10) Einzelgewinne werden auf durch € 0,10 teilbare Beträge abgerundet.<br />
(11) Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als € 100.000,- können sich ändern, wenn bis zur<br />
Fälligkeit des Gewinns gemäß Nr. 17 Abs. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche<br />
festgestellt werden.<br />
- 114 -
(12) Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die<br />
Gewinnsummen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung<br />
gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt.<br />
(13) Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch<br />
Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden<br />
(z. B. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Abs. 9 oder verfallenden Gewinnen<br />
gemäß Abschnitt VI. Abs. 1).<br />
V. GEWINNAUSZAHLUNG<br />
17. Fälligkeit des Gewinnanspruchs<br />
(1) Gewinne der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,- werden nach Ablauf einer Woche seit<br />
dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur<br />
Auszahlung gebracht.<br />
(2) Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes<br />
Zögern ausgezahlt.<br />
18. Gewinnbenachrichtigung<br />
(5) Auf Wunsch erhält der Spielteilnehmer im Gewinnfall eine elektronische Gewinnmail, die ihn<br />
über den Gewinn informiert.<br />
(2) Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn der 1. Gewinnklasse von mehr als € 100.000,-- erzielt<br />
haben, erhalten eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung.<br />
19. Gewinnauszahlung<br />
(1) Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei der Gewinnauszahlung bzw. -zustellung entstehenden<br />
Kosten zu pauschalieren und in Abzug zu bringen.<br />
(2) Eine Verrechnung von Gewinnen aus der Teilnahme an der Lotterie mit dem monatlichen<br />
Einsatzlimit in Höhe von 1.000,00 € ist nicht möglich.<br />
(3) Gewinnauszahlung bis einschließlich € 2.500,00<br />
Gewinne bis einschließlich € 2.500,-- werden mit befreiender Wirkung direkt dem Spielkonto<br />
des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf die inländische Bankverbindung<br />
des Spielteilnehmers richtet sich nach Nr. 8 Abs. 6.<br />
(4) Gewinnauszahlung über € 2.500,00<br />
Gewinne über € 2.500,-- werden direkt dem Spielkonto des Spielteilnehmers befreiend<br />
gutgeschrieben. Soweit keine Auszahlungssperre vorhanden und eine inländische<br />
Bankverbindung hinterlegt ist, werden Gewinne über € 2.500,-- sodann automatisch auf das<br />
zuletzt benannte inländische Bankkonto befreiend überwiesen. Eine Verpflichtung, die<br />
Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Im Übrigen richtet sich eine<br />
Auszahlung auf die inländische Bankverbindung des Spielteilnehmers nach Nummer 8 Abs.<br />
6.<br />
VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN<br />
(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der Wettrunde (siehe Nr. 3 Abs. 2)<br />
gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
- 115 -
(2) Ebenfalls erlöschen<br />
• alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht<br />
werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken beruhen<br />
sowie<br />
• alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen die<br />
Staatliche Lotterieverwaltung sowie ihre Bezirks- und Annahmestellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der<br />
Wettrunde gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
(3) Abs. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
20. Änderung von Kundendaten, Zusendung von Erklärungen<br />
(1) Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- und Kontoänderungen sowie Änderungen<br />
der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br />
(2) Schriftliche Erklärungen der Staatlichen Lotterieverwaltung an die letzte der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach<br />
Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
21. Datenschutz<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung speichert und verarbeitet die vom Spielteilnehmer<br />
angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als es für die Durchführung<br />
des Spielvertrages notwendig ist.<br />
(2) Soweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von bestimmten Daten im Rahmen der<br />
<strong>Internet</strong>-Spielplattform nicht schon gesetzlich erlaubt ist, willigt der Kunde mit seiner<br />
Registrierung auf den Web-Seiten der Staatlichen Lotterieverwaltung lotto-bayern.de in die<br />
zur Spielteilnahme notwendige Nutzung seiner Daten ein.<br />
22. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers<br />
(1) Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer kann<br />
sein Passwort jederzeit ändern und sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.<br />
(2) Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis dieses<br />
Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des registrierten Spielteilnehmers.<br />
VIII. INKRAFTTRETEN<br />
Diese durch die Regierung der Oberpfalz genehmigten <strong>Internet</strong>-<strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten<br />
erstmals für die Wettrunde am Samstag, den 12. Januar 2013.<br />
München,<br />
Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
- 116 -