Ausgabe 6 - AHS-Gewerkschaft
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gut zu wissen<br />
Mag. Peter Friebel,<br />
Dienstrechtsreferent der<br />
<strong>AHS</strong>-<strong>Gewerkschaft</strong><br />
peter.friebel@goed.at<br />
Befristete Dienstverhältnisse<br />
Während Kettenverträge – also das mehrmalige Aneinanderreihen<br />
von befristeten Verträgen – in weiten Teilen der Privatwirtschaft<br />
verboten sind, sind sie für angehende Lehrerinnen und Lehrer<br />
leider der Normalfall. Sie verhindern eine zuverlässige Planung der<br />
Zukunft und können im Fall einer Schwangerschaft zum Verlust des<br />
Arbeitsplatzes führen.<br />
Ausbildung als Anstellungserfordernis<br />
Das Gesetz sieht für die Verwendung als Lehrerin oder Lehrer an einer <strong>AHS</strong> eine bestimmte<br />
Ausbildung vor, und zwar in den meisten Fällen den Abschluss eines universitären<br />
Lehramtsstudiums in zwei Unterrichtsgegenständen mit dem Magistergrad plus das Unterrichtspraktikum.<br />
Wer dies erfüllt, wird nach der Entlohnungsgruppe l1 bezahlt.<br />
Für einige Unterrichtsgegenstände, z. B. im künstlerischen und sportlichen<br />
Bereich sowie für Religion, kann man auch durch andere Ausbildungen<br />
die gesetzlichen Anstellungserfordernisse erfüllen, bekommt dann<br />
aber – je nach Art der Ausbildung – in einer der Entlohnungsgruppen<br />
l2a2, l2a1, l2b1 oder l3 ein niedrigeres Gehalt.<br />
Vor dem ersten Dienstvertrag:<br />
das Unterrichtspraktikum<br />
Das Unterrichtspraktikum ist kein Dienstverhältnis, sondern ein<br />
Ausbildungsverhältnis. Es ist möglich, dass man neben dem<br />
Unterrichtspraktikum auch „eigene“ Stunden und somit zusätzlich<br />
zum Unterrichtspraktikum einen Dienstvertrag bekommt.<br />
Ein prekäres Dienstverhältnis:<br />
der IIL-Vertrag<br />
Der IIL-Vertrag ist ein befristeter Vertrag. Er ist für Lehrerinnen und<br />
Lehrer vorgesehen, die ausschließlich in „nicht gesicherter“ Verwendung<br />
stehen. In der Praxis beginnen alle Lehrerinnen und Lehrer mit einem<br />
IIL-Vertrag. Der IIL-Vertrag ist fast immer auf ein Jahr befristet und wird in den<br />
meisten Fällen mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert.<br />
Wie bei allen Dienstverträgen muss auch bei einem IIL-Vertrag das Beschäftigungsausmaß<br />
im Vertrag festgehalten sein.<br />
Foto: IStock<br />
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