18.01.2015 Aufrufe

Ausgabe 6 - AHS-Gewerkschaft

Ausgabe 6 - AHS-Gewerkschaft

Ausgabe 6 - AHS-Gewerkschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gut zu wissen<br />

Mag. Peter Friebel,<br />

Dienstrechtsreferent der<br />

<strong>AHS</strong>-<strong>Gewerkschaft</strong><br />

peter.friebel@goed.at<br />

Befristete Dienstverhältnisse<br />

Während Kettenverträge – also das mehrmalige Aneinanderreihen<br />

von befristeten Verträgen – in weiten Teilen der Privatwirtschaft<br />

verboten sind, sind sie für angehende Lehrerinnen und Lehrer<br />

leider der Normalfall. Sie verhindern eine zuverlässige Planung der<br />

Zukunft und können im Fall einer Schwangerschaft zum Verlust des<br />

Arbeitsplatzes führen.<br />

Ausbildung als Anstellungserfordernis<br />

Das Gesetz sieht für die Verwendung als Lehrerin oder Lehrer an einer <strong>AHS</strong> eine bestimmte<br />

Ausbildung vor, und zwar in den meisten Fällen den Abschluss eines universitären<br />

Lehramtsstudiums in zwei Unterrichtsgegenständen mit dem Magistergrad plus das Unterrichtspraktikum.<br />

Wer dies erfüllt, wird nach der Entlohnungsgruppe l1 bezahlt.<br />

Für einige Unterrichtsgegenstände, z. B. im künstlerischen und sportlichen<br />

Bereich sowie für Religion, kann man auch durch andere Ausbildungen<br />

die gesetzlichen Anstellungserfordernisse erfüllen, bekommt dann<br />

aber – je nach Art der Ausbildung – in einer der Entlohnungsgruppen<br />

l2a2, l2a1, l2b1 oder l3 ein niedrigeres Gehalt.<br />

Vor dem ersten Dienstvertrag:<br />

das Unterrichtspraktikum<br />

Das Unterrichtspraktikum ist kein Dienstverhältnis, sondern ein<br />

Ausbildungsverhältnis. Es ist möglich, dass man neben dem<br />

Unterrichtspraktikum auch „eigene“ Stunden und somit zusätzlich<br />

zum Unterrichtspraktikum einen Dienstvertrag bekommt.<br />

Ein prekäres Dienstverhältnis:<br />

der IIL-Vertrag<br />

Der IIL-Vertrag ist ein befristeter Vertrag. Er ist für Lehrerinnen und<br />

Lehrer vorgesehen, die ausschließlich in „nicht gesicherter“ Verwendung<br />

stehen. In der Praxis beginnen alle Lehrerinnen und Lehrer mit einem<br />

IIL-Vertrag. Der IIL-Vertrag ist fast immer auf ein Jahr befristet und wird in den<br />

meisten Fällen mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert.<br />

Wie bei allen Dienstverträgen muss auch bei einem IIL-Vertrag das Beschäftigungsausmaß<br />

im Vertrag festgehalten sein.<br />

Foto: IStock<br />

10 gymnasium

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!