Das MPG von A-Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen

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18.01.2015 Aufrufe

32 • führen mit ihren Tutorien eine Studienfahrt durch, • übernehmen den Vorsitz bei evtl. Dienstbesprechungen und Konferenzen, die ihre Tutanden betreffen (bei Disziplinarkonferenzen übernimmt der SL den Vorsitz), • übernehmen Mitverantwortung bei den Feiern zur Abiturentlassung (soweit es sich um Schulveranstaltungen handelt). Unfall Veranstaltungen im Jahresplan In beiden Gebäuden und der Sporthalle befinden sich Erste-Hilfe-Kästen, die für die Erstversorgung im Notfall verwendet werden können. Die Schlüssel für die Sanitätsräume beider Gebäude kann sich jedes Mitglied der Schulgemeinde im Sekretariat holen. Außerdem können die SchulsanitäterInnen während der Unterrichtszeit angerufen werden. (0176/68877105; 0176/69879560) In der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen, auch außerhalb des Schulgeländes oder des Schulortes sowie auf dem Weg dorthin, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, durch den erlittene Personenschäden gedeckt sind. In jedem Fall muss ein Unfallbericht (Formular im Sekretariat) ausgefüllt werden. Dienstveranstaltungen (Teilnahmepflicht für das Kollegium): • Dienstbesprechungen (z.B. zum Halbjahres- oder Schuljahresende) • Gesamtkonferenzen • Pädagogische Dienstbesprechungen • Zeugniskonferenzen (Halbjahres- und Versetzungskonferenzen) • Fachkonferenzen Informationsveranstaltungen: • Tag der Offenen Tür (Jahrgang 4 der Grundschulen) • Fremdsprachenwahl (Jahrgang 5) • Wahlpflichtunterricht (Jahrgang 6) • Austauschangebote (Jahrgang 9, 10) • Sekundarstufe II (Jahrgang 9,10) • Kennlernfest für den Jahrgang 5 (Förderverein/Herr Hasselgruber) • Veranstaltungen des Schullebens je nach Anlass, z.B. : • Einschulungsgottesdienst (Fachgruppe Religion) • Schulkonzerte (Fachgruppe Musik) • Schultheateraufführungen (Fachgruppe Darstellendes Spiel) • Kunstausstellungen (Fachgruppe Kunst) • Präsentationen im Bereich Wirtschaft / Politik, z.B. Business@ School, Management Information Game etc. (N.N.) • Sommerfest bzw. Sportfest z. Schuljahresende (Herr Hildebrandt, Herr Vehring) • Projekttage alle zwei Jahre (Frau Jany) • Vortragsreihe Idolino (Frau Möhring) • Weihnachtsfeier (Fachgruppen Religion u. Musik, Idolino) Versetzungsregelungen Über die Modalitäten von Versetzung bzw. Nichtversetzung informiert die Versetzungsordnung, die insbesondere die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer als Vorsitzende der Zeugniskonferenzen zur Kenntnis nehmen müssen (Fundstellen s.u. „Wichtige Erlasse...“). Wichtiges in Kürze: • Eine mangelhafte Note (5): Regelfall → Versetzung • Zwei mangelhafte Noten (bzw. eine ungenügende Note = 6): Regelfall → Nichtversetzung • Ausnahme: Es kann (auf Antrag eines stimmberechtigten Konferenzmitglieds) die Ausgleichsregelung angewandt werden; wenn beide

33 mangelhaften Noten durch eine mindestens befriedigende Note ausgeglichen werden können Achtung: Hauptfach kann nur gegen Hauptfach ausgeglichen werden. • Bei Nichtversetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachprüfung angesetzt werden. • Nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. am Ende des Jgs. 6 oder bei zweimal aufeinander folgender Nichtversetzung) kann die Überweisung eines Schülers oder einer Schülerin auf eine Realschule beschlossen werden. • Ein Wechsel (= Übergang) auf die Realschule kann sonst nur auf Antrag der Eltern stattfinden. • Sowohl bei Überweisung wie bei Übergang legt die Konferenz die Klassenstufe fest. Verlassen des MPG Verspätungen Wahlpflichtunterricht (WPU) Wandertage Da die Schule eine durchgehende Aufsichtspflicht hat, dürfen (minderjährige) Schülerinnen und Schüler das Grundstück während der Freistunden und der Mittagspause normalerweise nicht verlassen. Dies ist nur möglich, wenn sie ihren Klassenlehrern eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Zur ersten Stunde melden sich verspätete Schülerinnen und Schüler zunächst im Sekretariat, erhalten einen „Verspätungszettel“ und können nur nach Abgabe dieses Zettels am Unterricht teilnehmen. Der Verspätungszettel wird von den Fachlehrern an die Klassenleiter gegeben. Bei gehäuftem Eingang von Verspätungsmeldungen sollten Sanktionen verhängt werden. Verspätungen wie Fehlzeiten werden im Klassen- oder Kursbuch dokumentiert. Gemäß Stundentafel 1 nehmen Schülerinnen und Schüler von Jahrgang 7 bis 9 im Umfang von insg. 11 Stunden an Profilunterricht teil. Informationsabende am Ende von Jg. 6 bereiten diese Entscheidung vor. Zur Wahl stehen 3. Fremdsprachen (Französisch, Griechisch, Latein, Spanisch), Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften und Informatik. Gemeinsame Wanderungen und andere Unternehmungen sind ein wichtiges Mittel zur Stärkung der Klassengemeinschaft. Dafür können in den Jg. 5 – 7 pro Halbjahr ein Tag, in den Jahrgängen 8-9 pro Schuljahr ein Tag in Anspruch genommen werden, sofern nicht in diesem Halbjahr bzw. Schuljahr eine Klassenfahrt vorgesehen ist. Der Besuch eines kommerziellen Freizeitparks (z.B. Heidepark Soltau) gehört nicht zum Bildungsauftrag der Schule und wird nicht genehmigt. Vorschriften → Erlasse 1 Zeugnisse → Versetzungsregelungen 1 Stand: Sep. 2011. Ergänzungs- und Änderungswünsche sowie Fehlermeldungen und Anmerkungen bitte an Herrn Dr. Schimpf.

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• führen mit ihren Tutorien eine Studienfahrt durch,<br />

• übernehmen den Vorsitz bei evtl. Dienstbesprechungen und Konferenzen,<br />

die ihre Tutanden betreffen (bei Disziplinarkonferenzen übernimmt<br />

der SL den Vorsitz),<br />

• übernehmen Mitverantwortung bei den Feiern zur Abiturentlassung<br />

(soweit es sich um Schulveranstaltungen handelt).<br />

Unfall<br />

Veranstaltungen<br />

im Jahresplan<br />

In beiden Gebäuden und der Sporthalle befinden sich Erste-Hilfe-Kästen, die für<br />

die Erstversorgung im Notfall verwendet werden können. Die Schlüssel für die<br />

Sanitätsräume beider Gebäude kann sich jedes Mitglied der Schulgemeinde im<br />

Sekretariat holen. Außerdem können die SchulsanitäterInnen während der Unterrichtszeit<br />

angerufen werden. (0176/68877105; 0176/69879560)<br />

In der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen, auch außerhalb des<br />

Schulgeländes oder des Schulortes sowie auf dem Weg dorthin, besteht der gesetzliche<br />

Unfallversicherungsschutz, durch den erlittene Personenschäden gedeckt<br />

sind. In jedem Fall muss ein Unfallbericht (Formular im Sekretariat) ausgefüllt<br />

werden.<br />

Dienstveranstaltungen (Teilnahmepflicht für das Kollegium):<br />

• Dienstbesprechungen (z.B. zum Halbjahres- oder Schuljahresende)<br />

• Gesamtkonferenzen<br />

• Pädagogische Dienstbesprechungen<br />

• Zeugniskonferenzen (Halbjahres- und Versetzungskonferenzen)<br />

• Fachkonferenzen<br />

Informationsveranstaltungen:<br />

• Tag der Offenen Tür (Jahrgang 4 der Grundschulen)<br />

• Fremdsprachenwahl (Jahrgang 5)<br />

• Wahlpflichtunterricht (Jahrgang 6)<br />

• Austauschangebote (Jahrgang 9, 10)<br />

• Sekundarstufe II (Jahrgang 9,10)<br />

• Kennlernfest für den Jahrgang 5 (Förderverein/Herr Hasselgruber)<br />

•<br />

Veranstaltungen des Schullebens je nach Anlass, z.B. :<br />

• Einschulungsgottesdienst (Fachgruppe Religion)<br />

• Schulkonzerte (Fachgruppe Musik)<br />

• Schultheateraufführungen (Fachgruppe Darstellendes Spiel)<br />

• Kunstausstellungen (Fachgruppe Kunst)<br />

• Präsentationen im Bereich Wirtschaft / Politik, z.B. Business@ School, Management<br />

Information Game etc. (N.N.)<br />

• Sommerfest bzw. Sportfest z. Schuljahresende (Herr Hildebrandt, Herr Vehring)<br />

• Projekttage alle zwei Jahre (Frau Jany)<br />

• Vortragsreihe Idolino (Frau Möhring)<br />

• Weihnachtsfeier (Fachgruppen Religion u. Musik, Idolino)<br />

Versetzungsregelungen<br />

Über die Modalitäten <strong>von</strong> Versetzung bzw. Nichtversetzung informiert die Versetzungsordnung,<br />

die insbesondere die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer als<br />

Vorsitzende der Zeugniskonferenzen zur Kenntnis nehmen müssen (Fundstellen<br />

s.u. „Wichtige Erlasse...“).<br />

Wichtiges in Kürze:<br />

• Eine mangelhafte Note (5): Regelfall → Versetzung<br />

• Zwei mangelhafte Noten (bzw. eine ungenügende Note = 6): Regelfall<br />

→ Nichtversetzung<br />

• Ausnahme: Es kann (auf Antrag eines stimmberechtigten Konferenzmitglieds)<br />

die Ausgleichsregelung angewandt werden; wenn beide

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