Das MPG von A-Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen
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Stellvertreterin die Klassenleiter.<br />
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer<br />
• sind Ansprechpartner für ihre Schülerinnen und Schüler sowie<br />
• für deren Eltern,<br />
• halten Kontakt besonders mit den gewählten Elternvertretern,<br />
• die sie auch bei Elternabenden unterstützen,<br />
• sowie mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern, pflegen den informellen<br />
Austausch über pädagogische Fragen und den Leistungsstand,<br />
• sind verantwortlich bei der Durchführung <strong>von</strong> Wandertagen, Klassenfahrten<br />
etc.,<br />
• bereiten die Beratung im Klassenkollegium bei den pädagogischen Dienstbesprechungen<br />
vor,<br />
• leiten alle Konferenzen (wie Zeugniskonferenzen u.a.; Ausnahme: Disziplinarkonferenzen)<br />
und Dienstbesprechungen ihrer Klasse,<br />
• sind für die Zeugnisse ihrer Klasse zuständig, überprüfen die Klassenbuchführung<br />
regelmäßig,<br />
• überprüfen die Entschuldigungen und vermerken im Klassenbuch entschuldigtes<br />
und unentschuldigtes Fehlen,<br />
• entscheiden über Beurlaubungsanträge ihrer Schülerinnen und Schüler (bis<br />
zu drei Tagen),<br />
• sammeln in der Akte der Schülerinnen und Schüler juristisch relevante Unterschriften<br />
der Eltern über Kenntnisnahme des Waffenerlasses, Epochalunterricht<br />
u.ä.,<br />
• organisieren zu Beginn eines Schuljahres die Wahl der Klassensprecher und<br />
Konferenzvertreter (und melden deren Namen im Sekretariat),<br />
• übernehmen ggf. beim ersten Elternabend in einem Schuljahr die Leitung bis<br />
zur Wahl der Klassenelternvertreter und sorgen für die Weitergabe der Ergebnisse<br />
und der Protokolle ans Sekretariat.<br />
Kollegium<br />
Konferenzen<br />
Konflikte<br />
Who is who im <strong>MPG</strong> Darüber können Sie sich in der Photogalerie im Erdgeschoss<br />
beider Gebäude und auf der Homepage informieren.<br />
Konferenzen sind grundsätzlich Dienstveranstaltungen mit Teilnahmepflicht<br />
für das Kollegium. Vertreter der Schüler- und Elternschaft sind ebenfalls<br />
Konferenzmitglieder. Deshalb sind Konferenzen so zu terminieren, dass berufstätige<br />
Eltern daran teilnehmen können (Beginn ab 16.30 Uhr).<br />
Die Einladung zur Gesamtkonferenz sowie zu Teil- und Klassenkonferenzen<br />
erfolgt in der Regel durch die Schule.<br />
Den Vorsitz bei Konferenzen haben<br />
• in Gesamtkonferenzen der SL<br />
• in Klassenkonferenzen - dazu gehören auch Zeugniskonferenzen - die<br />
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer<br />
• in Disziplinarkonferenzen der SL<br />
• in Fachkonferenzen die jeweiligen Fachobleute<br />
Alle Konferenzmitglieder haben grundsätzlich Stimmrecht.<br />
Ausnahmen:<br />
1. In Versetzungsentscheidungen haben Eltern- und Schülervertreter kein<br />
Stimmrecht.<br />
2. In Versetzungs- und Disziplinarfragen haben die den Betreffenden Unterrichtenden<br />
Stimmpflicht und keine Möglichkeit der Enthaltung.<br />
Details zu speziellen Modalitäten bzgl. Konferenzen regelt die Konferenzordnung (vgl. Stichwort<br />
„Wichtige Erlasse“ bzw. www.schure.de)<br />
Nicht immer läuft alles reibungslos, wenn so viele Menschen miteinander zu tun<br />
haben. Der richtige Weg bei Konflikten ist immer das klärende Gespräch.<br />
Im <strong>MPG</strong> gilt ein abgestuftes Konfliktmanagement: bei individuellen Fragen ist