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Das MPG von A-Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen

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26<br />

Stellvertreterin die Klassenleiter.<br />

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer<br />

• sind Ansprechpartner für ihre Schülerinnen und Schüler sowie<br />

• für deren Eltern,<br />

• halten Kontakt besonders mit den gewählten Elternvertretern,<br />

• die sie auch bei Elternabenden unterstützen,<br />

• sowie mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern, pflegen den informellen<br />

Austausch über pädagogische Fragen und den Leistungsstand,<br />

• sind verantwortlich bei der Durchführung <strong>von</strong> Wandertagen, Klassenfahrten<br />

etc.,<br />

• bereiten die Beratung im Klassenkollegium bei den pädagogischen Dienstbesprechungen<br />

vor,<br />

• leiten alle Konferenzen (wie Zeugniskonferenzen u.a.; Ausnahme: Disziplinarkonferenzen)<br />

und Dienstbesprechungen ihrer Klasse,<br />

• sind für die Zeugnisse ihrer Klasse zuständig, überprüfen die Klassenbuchführung<br />

regelmäßig,<br />

• überprüfen die Entschuldigungen und vermerken im Klassenbuch entschuldigtes<br />

und unentschuldigtes Fehlen,<br />

• entscheiden über Beurlaubungsanträge ihrer Schülerinnen und Schüler (bis<br />

zu drei Tagen),<br />

• sammeln in der Akte der Schülerinnen und Schüler juristisch relevante Unterschriften<br />

der Eltern über Kenntnisnahme des Waffenerlasses, Epochalunterricht<br />

u.ä.,<br />

• organisieren zu Beginn eines Schuljahres die Wahl der Klassensprecher und<br />

Konferenzvertreter (und melden deren Namen im Sekretariat),<br />

• übernehmen ggf. beim ersten Elternabend in einem Schuljahr die Leitung bis<br />

zur Wahl der Klassenelternvertreter und sorgen für die Weitergabe der Ergebnisse<br />

und der Protokolle ans Sekretariat.<br />

Kollegium<br />

Konferenzen<br />

Konflikte<br />

Who is who im <strong>MPG</strong> Darüber können Sie sich in der Photogalerie im Erdgeschoss<br />

beider Gebäude und auf der Homepage informieren.<br />

Konferenzen sind grundsätzlich Dienstveranstaltungen mit Teilnahmepflicht<br />

für das Kollegium. Vertreter der Schüler- und Elternschaft sind ebenfalls<br />

Konferenzmitglieder. Deshalb sind Konferenzen so zu terminieren, dass berufstätige<br />

Eltern daran teilnehmen können (Beginn ab 16.30 Uhr).<br />

Die Einladung zur Gesamtkonferenz sowie zu Teil- und Klassenkonferenzen<br />

erfolgt in der Regel durch die Schule.<br />

Den Vorsitz bei Konferenzen haben<br />

• in Gesamtkonferenzen der SL<br />

• in Klassenkonferenzen - dazu gehören auch Zeugniskonferenzen - die<br />

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer<br />

• in Disziplinarkonferenzen der SL<br />

• in Fachkonferenzen die jeweiligen Fachobleute<br />

Alle Konferenzmitglieder haben grundsätzlich Stimmrecht.<br />

Ausnahmen:<br />

1. In Versetzungsentscheidungen haben Eltern- und Schülervertreter kein<br />

Stimmrecht.<br />

2. In Versetzungs- und Disziplinarfragen haben die den Betreffenden Unterrichtenden<br />

Stimmpflicht und keine Möglichkeit der Enthaltung.<br />

Details zu speziellen Modalitäten bzgl. Konferenzen regelt die Konferenzordnung (vgl. Stichwort<br />

„Wichtige Erlasse“ bzw. www.schure.de)<br />

Nicht immer läuft alles reibungslos, wenn so viele Menschen miteinander zu tun<br />

haben. Der richtige Weg bei Konflikten ist immer das klärende Gespräch.<br />

Im <strong>MPG</strong> gilt ein abgestuftes Konfliktmanagement: bei individuellen Fragen ist

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