18.01.2015 Aufrufe

Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BGR A3<br />

3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

3.1 Org<strong>an</strong>isatorische Voraussetzungen<br />

6<br />

Vom Unternehmer, der eine elektrische Anlage betreibt, ist zu entscheiden, ob <strong>und</strong><br />

welche <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> dieser Anlage durchgeführt werden. Sollen diese<br />

<strong>Arbeiten</strong> von eigenen Beschäftigten durchgeführt werden, muss der Unternehmer<br />

Gr<strong>und</strong>sätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> in einer Anweisung festschreiben (siehe Anh<strong>an</strong>g<br />

1). Dabei hat der Unternehmer sich bei Erfordernis fachlich beraten zu lassen. Er<br />

legt gr<strong>und</strong>sätzlich fest, für welche <strong>Arbeiten</strong> die Auftragserteilung schriftlich erfolgen<br />

muss <strong>und</strong> zu dokumentieren ist. Bei der Auftragsvergabe von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

ist Abschnitt 3.4 zu beachten.<br />

3.1.1 Auswahl der <strong>Arbeiten</strong><br />

Der Unternehmer hat für seine Beschäftigten festzulegen, welche <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

sie ausführen sollen. Hierbei hat er zu berücksichtigen, ob es für diese <strong>Arbeiten</strong><br />

geeignete Verfahren gibt oder diese entwickelt werden können. Es muss sich dabei um<br />

Verfahren h<strong>an</strong>deln, die aufgr<strong>und</strong> einer umfassenden Gefährdungsermittlung nach § 5<br />

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung<br />

der Sicherheit <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz<br />

– ArbSchG), die nicht nur die <strong>elektrischen</strong> Gefährdungen berücksichtigt,<br />

als sicher beurteilt werden können. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch Fehlverhalten<br />

der Arbeitsausführenden zu berücksichtigen, z. B. das Abrutschen mit einem<br />

Werkzeug oder das Her<strong>unter</strong>fallen von Teilen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung<br />

sind nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu dokumentieren.<br />

3.1.2 Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Arbeitsschritte zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> sind<br />

vom Unternehmer in einer Arbeits<strong>an</strong>weisung (siehe Anh<strong>an</strong>g 2) festzulegen. Hier sind<br />

Aussagen über die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen, Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmittel,<br />

Werkzeuge zu treffen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die mit der Durchführung<br />

dieser <strong>Arbeiten</strong> beauftragte Person entscheiden muss, ob sie die <strong>Arbeiten</strong><br />

sicher durchführen k<strong>an</strong>n. Die hierbei zu berücksichtigenden Kriterien sind zu benennen,<br />

z. B.:<br />

• Einhaltung der Schutzabstände zu benachbarten Teilen mit einer Potenzialdifferenz<br />

zum aktiven Teil,<br />

• sicherer St<strong>an</strong>dort,<br />

• ausreichende Bewegungsfreiheit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!