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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A3<br />

halten <strong>unter</strong>richtet <strong>und</strong> erforderlichenfalls <strong>an</strong>gelernt sowie über die notwendigen<br />

Schutzeinrichtungen <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen belehrt wurde.<br />

8. Ausführender der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist eine Person, die berechtigt ist, <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> auszuführen.<br />

3 Allgemeine Festlegungen für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> sind Tätigkeiten, bei denen ein Mitarbeiter mit Körperteilen<br />

oder Gegenständen (Werkzeug, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

stehende Teile berühren oder in die Gefahrenzone eindringen k<strong>an</strong>n. Es dürfen<br />

nur die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> durchgeführt werden, für die ein Arbeitsverfahren<br />

freigegeben wurde. Sie dürfen nur von ben<strong>an</strong>nten Mitarbeitern ausgeführt werden,<br />

die hierzu durch erfolgreiche Ausbildung besonders befähigt <strong>und</strong> berechtigt sind. Die<br />

einzelnen Bestimmungen zur Auswahl <strong>und</strong> Anwendung zugelassener Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

sind von allen Mitarbeitern zwingend einzuhalten.<br />

4 Arbeitsverfahren<br />

Die für das Unternehmen freigegebenen Arbeitsverfahren sind in der Liste der Arbeitsverfahren<br />

„<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ gemäß Abschnitt 8 dieser Gr<strong>und</strong>sätze aufgeführt.<br />

Die <strong>an</strong>zuwendenden Arbeitsverfahren müssen jeweils in einer speziellen Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />

(Kenn-Nr. …) beschrieben sein. Ist für die sichere Ausführung von umf<strong>an</strong>greichen<br />

<strong>und</strong> schwierigen <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> die Einhaltung von bestimmten<br />

Arbeitsschritten oder Abläufen erforderlich, so sind diese in speziellen Detail-Anweisungen<br />

festzulegen.<br />

4.1 Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />

Entsprechend unseren Org<strong>an</strong>isations<strong>an</strong>weisungen müssen Arbeits<strong>an</strong>weisungen mindestens<br />

folgende Angaben enthalten:<br />

• Benennung des freigegebenen Arbeitsverfahrens gemäß Abschnitt 8,<br />

• Ausschlusskriterien,<br />

• Anwendungsbereich (Einsatzbedingungen; R<strong>an</strong>dbedingungen für die vorgesehenen<br />

<strong>Arbeiten</strong>),<br />

• Festlegung zum Arbeitsablauf,<br />

• erforderliche Mitarbeiter,<br />

• Materialien, Werkzeuge <strong>und</strong> Hilfsmittel,<br />

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