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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A3<br />

– Die Ausbildung ist praxisnah zu gestalten, d. h. auch, dass zum Abschluss<br />

der Ausbildung <strong>an</strong> den <strong>Anlagen</strong>teilen der Übungs<strong>an</strong>lage eine <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> in<br />

der Höhe <strong>an</strong>liegen muss, die voraussichtlich bei der künftigen Durchführung<br />

der <strong>Arbeiten</strong> zu erwarten ist.<br />

– Die <strong>Arbeiten</strong> sind einschließlich der org<strong>an</strong>isatorischen Vorgaben zu schulen.<br />

• Abschluss:<br />

– Der Ausbilder hat sich durch eine Prüfung davon zu überzeugen, dass die Teilnehmer<br />

die Inhalte <strong>und</strong> Fertigkeiten der praktischen Ausbildung beherrschen<br />

<strong>und</strong> beurteilt das Ergebnis mit best<strong>an</strong>den oder nicht best<strong>an</strong>den.<br />

– Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Ausbildung.<br />

Die Ausbildungsinhalte müssen in der Bescheinigung ben<strong>an</strong>nt sein.<br />

3.2.3 Befähigung zu hinzukommenden Arbeitsverfahren<br />

Sollen zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ausgebildete Beschäftigte mit hinzukommenden<br />

oder geänderten Arbeitsverfahren <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> beauftragt werden, für die sie nicht<br />

ausgebildet wurden, hat der Unternehmer zu ermitteln, welcher Ausbildungsumf<strong>an</strong>g<br />

für diese Tätigkeiten erforderlich ist. Die notwendige Ergänzungsausbildung ist vorzunehmen,<br />

hierbei k<strong>an</strong>n auf der bisherigen Ausbildung aufgebaut werden.<br />

3.2.4 Erhalt der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Auswahl- <strong>und</strong> Aufsichtsver<strong>an</strong>twortung wiederholt<br />

zu prüfen, ob die erforderliche Befähigung der Beschäftigten in jeder Hinsicht<br />

noch in ausreichendem Maße vorh<strong>an</strong>den ist <strong>und</strong> keine ges<strong>und</strong>heitliche Einschränkung<br />

vorliegt.<br />

Als Ergebnis der fachlichen Überprüfung k<strong>an</strong>n es erforderlich sein, vor Übertragung<br />

weiterer <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> eine Wiederholung der Ausbildung zu ver<strong>an</strong>lassen.<br />

Gründe für eine Wiederholungsschulung können sein:<br />

• Fehlverhalten,<br />

• seltene bzw. l<strong>an</strong>ge zurückliegende Ausführung eines Arbeitsverfahrens,<br />

• Einführung neuer Arbeitsverfahren, Werkzeuge, Betriebs-, Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmittel.<br />

Unabhängig davon wird empfohlen, die Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

durch eine Wiederholungsausbildung nach vier Jahren zu aktualisieren. Der Inhalt<br />

sollte sich <strong>an</strong> den Abschnitten 3.2.2 <strong>und</strong> 3.2.3 orientieren. Die Wiederholungsausbildung<br />

ist mit einer Prüfung abzuschließen.<br />

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