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Bescheid - Umweltbundesamt

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"Hochöfen" wörtlich Folgendes ausgeführt:<br />

"Die Hochofenbetriebe sind ein Teil des Bereiches der Metallurgie der voestalpine Stahl GmbH<br />

und bilden mit der Erzeugung von flüssigem Roheisen die Basis für die Herstellung und Weiterverarbeitung<br />

von Stahl am Standort Linz. Die Hochofenbetriebe der voestalpine Stahl GmbH<br />

bestehen aus 2 Anlagen (im Original nicht fett), der Anlage I – in der die Hochöfen IV,V und VI<br />

zusammengefasst sind – und der Anlage II – dem Hochofen A"<br />

Physisch handelt es sich um 4 separate "Hochofenanlagen" wobei die Hochofenanlage IV nicht<br />

weiter zu diskutieren ist, weil sie weder Gegenstand dieses Antrages ist und darüber hinaus als<br />

Standby-Anlage der voestalpine Stahl GmbH zur Verfügung steht.<br />

Ob gleich es sich scheinbar um 3 in Betrieb befindliche Einzelanlagen handelt, sind sie von Ihrer<br />

rechtlichen und fachlichen Qualifikation als eine Anlage oder nach der UVP-Terminologie<br />

als ein Vorhaben – nämlich als die Hochofenanlage der voestalpine Stahl GmbH – zu betrachten<br />

(gleiche dazu auch VWGH vom 22. März 1988, 88/04/0011).<br />

Die Hochöfen sind also als eine Anlage zu betrachten und lässt sich dies<br />

a. fachlich – technisch wie folgt begründen:<br />

Alle 3 Hochöfen erzeugen Roheisen zur Herstellung hochwertiger Stahlprodukte im Konzern<br />

der voestalpine Stahl GmbH<br />

Dazu werden alle 3 Hochöfen von 1 Sinteranlage aus beschickt, wird in der eigenen Kokerei<br />

Koks für alle Hochöfen erzeugt, wird Koks zugekauft und für alle 3 Hochöfen zwischengelagert,<br />

enthält das Projekt Linz 2010 eine eigene Koksauftauhalle, die letztendlich<br />

auch wieder allen Hochöfen zu Gute kommen soll. Die Fülle von infrastrukturellen Begleitmaßnahmen<br />

besteht also darin, den "Bedürfnissen" der Hochöfen gerecht zu werden.<br />

Gichtgas wird aus jeden der 3 Hochöfen in das gemeinsame Gichtgasnetz eingeleitet und in<br />

Folge im bestehenden Kraftwerk verstromt bzw. den sonstigen werksinternen Verbrauchern<br />

zum weiteren Einsatz zugeführt. Unterschiedlichen Kapazitäten der Hochöfen ergeben sich<br />

aus deren Größe, die wiederum zu einem Zeitpunkt entsprechend des damaligen Bedarfes<br />

gewählt wurde.<br />

Letztendlich ist für die voestalpine Stahl GmbH immer der Gesamtroheisen-Output von Bedeutung,<br />

weil damit der Bedarf zum Ausdruck gebracht wird und letztendlich die bestehende<br />

Roheisenkapazitäten auch verantwortlich sind für die Rohstahlproduktion.<br />

Die nunmehr geplanten Veränderungen der Roheisenkapazitäten bedürfen keinerlei Umbaumaßnahmen<br />

oder sonstiger technischer Veränderungen.<br />

b. rechtlich wie folgt begründen:<br />

§ 3 Abs. 1 UVP-G 2000 macht Vorhaben, die im Anhang 1 angeführt sind sowie Änderungsvorhaben<br />

unter bestimmten, bereits erwähnten Bedingungen UVP-pflichtig.<br />

§ 2 Abs. 2 UVP-G 2000 definiert Vorhaben als die Errichtung einer Anlage oder sonstige<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft unter Einschluss sämtlicher damit in einem räumlichen<br />

und sachlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen.<br />

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