Bescheid - Umweltbundesamt
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legung des Messkonzeptes vom 6. Dezember 2006, unter Vorschreibung von Auflagen erteilt.<br />
Auflagen:<br />
1. Der Beginn des Betriebsversuches ist der Behörde unaufgefordert und schriftlich anzuzeigen.<br />
2. Für die Dauer des Betriebsversuches werden sich überlappende Abstichvorgänge ausdrücklich<br />
nicht gestattet. Darüber hinaus ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen,<br />
dass für die Dauer des Versuchsbetriebes keine überlappende Abstichvorgänge erfolgten.<br />
3. Die voestalpine Stahl GmbH hat eine genaue Analyse von Ausfallzeiten bei der Entstaubungsanlage<br />
zu erstellen, diese in einem Bericht zusammenzufassen und der Behörde innerhalb<br />
des Betriebsversuches monatlich vorzulegen.<br />
Hinweis:<br />
Über den Antrag der voestalpine Stahl GmbH vom 6. Februar 2006 kann somit endgültig und<br />
frühestens erst dann entschieden werden, wenn die Ergebnisse der nunmehr genehmigten Betriebsversuche<br />
vorliegen.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
§ 18b Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idgF<br />
II. Verfahrenskosten:<br />
Die voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4031 Linz wird verpflichtet die nachstehenden<br />
Verfahrenskosten binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses <strong>Bescheid</strong>es mit dem angeschlossenen<br />
Erlagschein an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung zu bezahlen.<br />
1 Verwaltungsabgabe gemäß Tarifpost 1<br />
der Bundesverwaltungsabgabeverordnung 1983,<br />
BGBl. Nr. 24/1983 zu letzt geändert durch BGBl. II Nr. 10/2005 € 6,50<br />
2. Kommissionsgebühren gemäß § 3 der Landeskommissionsgebührenverordnung<br />
für, die Besprechung am 21. November 2006<br />
(2 Amtsorgan, 2 1/2 Stunden, á 17,40)€ 69,60<br />
Zusammen somit € 76,10<br />
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