18.01.2015 Aufrufe

Bescheid - Umweltbundesamt

Bescheid - Umweltbundesamt

Bescheid - Umweltbundesamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Da mit keinen weiteren negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, die Identität des Vorhabens<br />

(hier: Teilvorhaben – nämlich Hochofen) keinesfalls verändert wird, eine Abnahmeprüfung<br />

im Sinn des § 20 UVP-G 2000 noch nicht erfolgte, und die sonstigen materiellen und formalen<br />

Voraussetzungen des § 18b UVP-G 2000 vorliegen, war die Genehmigung vorerst befristet für 4<br />

Monate zu erteilen.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

zu I:<br />

Sie haben das Recht, gegen diesen <strong>Bescheid</strong> innerhalb von vier Wochen nach seiner Zustellung<br />

beim Landeshauptmann von Oberösterreich das Rechtsmittel der Berufung einzubringen.<br />

Die Berufung ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Waltherstraße 22 - 24, 4021 Linz, schriftlich,<br />

telegrafisch, mit Telefax (Telefax-Nr. 0732/7720-213409), im Wege automationsunterstützter<br />

Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise einzubringen.<br />

Damit Ihre Berufung inhaltlich bearbeitet werden kann, muss sie<br />

– diesen <strong>Bescheid</strong> bezeichnen (bitte geben Sie die Geschäftszahl und die erlassende Behörde<br />

bekannt)<br />

– einen Antrag auf Abänderung oder Aufhebung des <strong>Bescheid</strong>es sowie<br />

– eine Begründung dieses Antrages enthalten.<br />

Die Gebühr, die zu entrichten ist, beträgt für die Berufung 13 Euro.<br />

zu II:<br />

Sie haben das Recht, gemäß § 57 Abs. 2 AVG gegen die vorgeschriebenen Verfahrenskosten<br />

innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses <strong>Bescheid</strong>es das Rechtsmittel der Vorstellung<br />

einzubringen.<br />

Die Vorstellung ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Waltherstraße 22 – 24, 4021 Linz,<br />

schriftlich, telegrafisch, mit Telefax (Telefax-Nr. 0732/7720-213409), im Wege automationsunterstützter<br />

Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise einzubringen.<br />

Damit Ihre Vorstellung inhaltlich bearbeitet werden kann, muss sie<br />

– diesen <strong>Bescheid</strong> bezeichnen (bitte geben Sie die Geschäftszahl und die erlassende Behörde<br />

bekannt)<br />

– einen Antrag auf Abänderung oder Aufhebung des <strong>Bescheid</strong>es sowie<br />

– eine Begründung dieses Antrages enthalten.<br />

Wird keine Vorstellung erhoben, so ist binnen 2 Wochen nach dem Ablauf der Frist zur Erhebung<br />

der Vorstellung der oben bezeichnete Betrag mit dem angeschlossenen Erlagschein einzuzahlen,<br />

widrigenfalls die zwangsweise Eintreibung veranlasst werden müsste.<br />

Seite 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!