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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 6<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Der gesamte maximale Finanzbedarf, welcher Bestandteil der Investitionsrechnung sein wird, sieht wie folgt aus:<br />

Entgeltliche grundbuchamtliche Übertragung des Baurechtes D5222<br />

von der Genossenschaft auf die Stiftung maximal Fr. 2‘500‘000.–<br />

zusätzlich Gebühren/Abgaben/Beratung und Unvorhergesehenes Fr. 50‘000.–<br />

Gesamter Finanzbedarf maximal Fr. 2‘550‘000.–<br />

Dabei ist zu erwähnen, dass sich der Finanzbedarf ab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert, d.h. findet die grundbuchamtliche<br />

Eigentumsübertragung erst im Jahr 2017 statt, beträgt die entgeltliche Übertragung noch Fr. 2‘250‘000.–. Diese Reduktion ist<br />

das Resultat der jährlichen Amortisationen und Reduzierung der Verbindlichkeiten.<br />

Der maximale Finanzbedarf kann seitens der Gemeinde aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanziert werden. Eine<br />

Kreditaufnahme ist nicht notwendig.<br />

Folgekosten in der laufenden Rechnung:<br />

Da der Zeitpunkt der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung aus heutiger Sicht nicht bekannt ist, ist der zeitliche Anfall<br />

der jährlichen Folgekosten noch nicht bestimmbar. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz sind Investitionsbeiträge mit 25% pro Jahr<br />

zu amortisieren, resp. die Investition ist jährlich mit 2.5% zu verzinsen, was folgende maximale jährliche Aufwendungen <strong>zur</strong><br />

Folge hätte:<br />

25% Amortisation im ersten Jahr Fr. 637‘500.–<br />

2.5% Verzinsung Fr. 63‘750.–<br />

= maximale Folgekosten im ersten Jahr Fr. 701‘250.–<br />

(was rund 1.6 Steuerprozente einer Einheit ausmacht (Gemeindesteuerfuss <strong>2012</strong>: 60 Prozent)<br />

Im Budgetprozess und der unterliegenden Finanzplanung werden bei Bekanntsein des Zeitpunktes der grundbuchamtlichen<br />

Eigentumsübertragung die entsprechenden Folgekosten mitberücksichtigt.<br />

Da die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt mit der Übertragung des Baurechtes die Aufgaben der Genossenschaft unverändert<br />

übernehmen muss, wird sie auch inskünftig nach der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung den heute fliessenden<br />

Baurechtszins von Fr. 29‘794.– an die Gemeinde Wollerau leisten. Im Gegenzug wird die Gemeinde auch weiterhin ihren<br />

bisherigen Mietzinszuschuss in der Höhe von Fr. 22‘815.– an die Stiftung leisten. Diese ursprünglichen Regelungen haben<br />

solange Bestand als die aktuelle Situation unverändert weitergeführt wird.<br />

Zusammenfassung<br />

Es ist dem Vorstand der Genossenschaft, dem Stiftungsrat des Alterszentrums, aber auch dem Gemeinderat ein Anliegen, für die<br />

gesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben diesen Schritt machen zu können. Die anstehenden Herausforderungen<br />

sind unbestritten und für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt ist es eine wichtige Basis, mit dieser Übertragung des<br />

Baurechtes eine Planungssicherheit zu erlagen. Zudem ist mit dieser Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft auf<br />

die Stiftung die Besitzstandwahrung resp. die statutarischen Aufgaben der Genossenschaft sichergestellt. Aus diesem Grund<br />

empfiehlt der Gemeinderat, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.

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