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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 5<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

1. Zustimmung der Grundeigentümerin, d.h. der Gemeinde Wollerau,<br />

2. Vorhandensein der ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit, um die Bestreitung der Kapitalzinsen auf den auf<br />

dem Baurecht lastenden Passiven zu gewährleisten,<br />

3. Weiterverfolgung des gleichen Zwecks, wie er in den Genossenschaftsstatuten der heutigen Baurechtsnehmerin<br />

festgelegt ist (Besitzstandwahrung), und<br />

4. Betreiben der Alterswohnungen nach Massgabe der öffentlichen Interessen und gemeinnützig.<br />

Da diese Bestimmungen grundbuchamtlich verankert sind, ist die Erwerberin «Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

Wollerau» verpflichtet, aufgrund dieser Besitzstandwahrungsregel die Alterswohnungen weiterzuführen resp. bei<br />

Veränderungen alternativ anzubieten.<br />

Sicherstellung der Übertragung des Baurechtes D5222 an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

Um die Planungssicherheit für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt zu erreichen, haben die Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt und die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag über<br />

die entgeltliche Übertragung des Baurechtes D5222 abgeschlossen. Die Eckpunkte dieser entgeltlichen Übertragung<br />

sehen wie folgt aus:<br />

1. Die grundbuchamtliche Eigentumsübertragung kann bis spätestens 31. Dezember 2017 erfolgen,<br />

2. der Kaufpreis muss sicherstellen, dass die Genossenschaft ihre aktuellen Verpflichtungen gemäss Bilanz <strong>vom</strong><br />

31. Dezember 2011 inkl. des Genossenschaftskapitals erfüllen kann, und<br />

3. die grundbuchamtliche Eigentumsübertragung erfolgt zu einem maximalen Betrag von Fr. 2‘500‘000.–, welcher sich<br />

ab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert.<br />

Der Gemeinderat Wollerau sowie der Vorstand und die Generalversammlung der Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt, aber auch der Stiftungsrat Alterszentrum Turm-Matt haben diesem Kaufvertrag, vorbehältlich der Volksabstimmung,<br />

zugestimmt.<br />

Mit der Kaufpreiszahlung wird die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt ihre Verpflichtungen gegenüber<br />

Dritten, speziell die bestehenden Hypothekarschulden, sowie die statutarische vorgeschriebene Rückzahlung des<br />

Genossenschaftskapitals erfüllen können.<br />

Finanzbedarf und Folgekosten<br />

Die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wollerau und der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt regelt die<br />

Beziehungen der Vertragsparteien in Bezug auf das Angebot in der Alters- und Pflegebetreuung in Wollerau. Gemäss<br />

§ 7 der Vereinbarung gewährt die Gemeinde auf begründeten Antrag hin Investitionsbeiträge an ausserordentliche<br />

Anschaffungen und Renovationen, vorbehältlich der Zustimmung durch die Stimmberechtigten.<br />

Nebst der bestehenden Defizitgarantie von rund Fr. 100‘000.–/Jahr der Gemeinde für den laufenden operativen Betrieb<br />

verfügt die Stiftung über keine weiteren zusätzlichen Mittel für solche ausserordentliche Ereignisse. Mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

15. Mai <strong>2012</strong> gelangt die Stiftung mit dem Antrag der Finanzierung dieser Übernahme des Baurechtes D5222 an den<br />

Gemeinderat.

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