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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 2<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Alfred Böni<br />

KURZFASSUNG<br />

Investitionsbeitrag für die Übernahme des Baurechts von der Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt durch die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau<br />

Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau betreibt seit November 1985 im Baurecht auf der gemeindeeigenen<br />

Liegenschaft KTN 1396 ein Alterszentrum. Der Stiftungszweck lässt ebenfalls eine Übernahme der bereits bestehenden<br />

Alterswohnungen auf dem ebenfalls gemeindeeigenen Grundstück KTN 128 Turm-Matt Wollerau zu. Diese Alterswohnungen<br />

werden heute im Baurecht (D5222) durch die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt Wollerau betrieben.<br />

Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Gesellschaft sowie der erhöhte Pflegebedarf bei älter werdenden Personen<br />

stellen immer höhere Anforderungen an die Infrastrukturen und Aufgaben im Alters- und Pflegebereich. Eine<br />

Bedarfsplanung des Kantons Schwyz kommt zum Schluss, dass der Gemeinde Wollerau bis ins Jahr 2030 55 stationäre<br />

Langzeitpflegeplätze fehlen.<br />

Nebst der Gemeinde Wollerau stehen auch das Alterszentrum Turm-Matt sowie die Genossenschaft Alterswohnungen<br />

vor grossen zukünftigen Herausforderungen. Mittelfristig besteht ein hoher Investitions- sowie Anpassungsbedarf. Eine<br />

eingesetzte Arbeitsgruppe, der Vorstand der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt, der Stiftungsrat Alterszentrum<br />

Turm-Matt sowie der Gemeinderat Wollerau kommen zum Schluss, dass für eine gesamtheitliche Weiterentwicklung<br />

ein Zusammengehen der Genossenschaft mit der Stiftung sich als sinnvollste Variante herausstellt. Damit die Stiftung<br />

ein Gesamtkonzept auf dem Areal Turm-Matt erarbeiten kann und sie für diese Aufgabe auch eine Planungssicherheit<br />

erhält, ist die entgeltliche Übertragung des Baurechtes D5222, welches von der Gemeinde Wollerau der Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt bis 18. April 2074 gewährt wurde, durch die Stiftung sicherzustellen.<br />

Die Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft auf die Stiftung, vorbehältlich der Zustimmung des Stimmvolks,<br />

ist mit der heute bereits grundbuchamtlich verankerten Bedingung verknüpft, dass der Erwerber den gleichen Zweck<br />

wie die bisherige Baurechtsnehmerin (d.h. die Genossenschaft) verfolgt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Erwerberin<br />

«Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau» verpflichtet ist, aufgrund dieser Besitzstandswahrungsregel die Alterswohnungen<br />

weiterzuführen resp. bei Veränderungen alternativ anzubieten.<br />

Die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt und die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt haben, vorbehältlich<br />

der Volksabstimmung, einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag über die entgeltliche Übertragung des Baurechtes<br />

D5222 (inkl. bestehendes Gebäude) zu einem maximalen Betrag von Fr. 2.5 Millionen (mit einer jährlichen Reduktion<br />

um Fr. 50‘000.– ab 2013) und einer grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung bis spätestens 31. Dezember 2017<br />

abgeschlossen.<br />

Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt gelangt <strong>zur</strong> Finanzierung dieser Übernahme an die Gemeinde und ersucht um<br />

einen maximalen Investitionsbeitrag von Fr. 2‘550‘000.–, mit maximalen Folgekosten im ersten Jahr von Fr. 701‘250.–<br />

(Abschreibung und interne Verzinsung ohne Geldabfluss), was rund 1.6 Steuerprozente (Stand <strong>2012</strong>) einer Einheit<br />

ausmacht.

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