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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 24<br />

Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Ueli Metzger<br />

KURZFASSUNG<br />

Bis am 31. Dezember <strong>2012</strong> erteilt die <strong>Gemeindeversammlung</strong> das Gemeindebürgerrecht. Mit dem<br />

neuen Bürgerrechtsgesetz wechselt diese Kompetenz <strong>zur</strong> Einbürgerungskommission, sofern<br />

die <strong>Gemeindeversammlung</strong> nichts Gegenteiliges beschliesst. Der Gemeinderat begrüsst diese<br />

Neuregelung. Gegen diese ist die Einzelinitiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeindeversammlung</strong>»<br />

von Olivier Kessler eingereicht worden.<br />

Mit der deutlichen Annahme des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (kBüG) am 27. November 2011 durch den Souverän<br />

des Kantons Schwyz wurden auch die Kompetenzen der heutigen Bürgerrechtskommission neu definiert. Unter §10<br />

«Erteilung des Gemeindebürgerrechts» ist geregelt, dass ab 1. Januar 2013 die Bürgerrechtskommission als Behörde<br />

mit Entscheidungskompetenz ausgestattet ist, was bisher der <strong>Gemeindeversammlung</strong> oblag. Das bedeutet, dass<br />

die neue Bürgerrechtsbehörde den Gesuchstellern erstinstanzlich das Gemeindebürgerrecht erteilt, nicht mehr die<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong>. Generell gilt, dass auf Stufe Gemeinde ohne expliziten gegenteiligen Beschluss durch die<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong> die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig ist.<br />

Auf den erfolgten Legislaturwechsel <strong>2012</strong>/14 wurde die Zusammensetzung der Einbürgerungskommission bereits für<br />

die Ausrichtung als Behörde konstituiert. Eine ausgewogene politische Vertretung bildet eine wichtige Grundlage für die<br />

Einbürgerungskommission, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern, die gemäss §10 kBüG von einem Mitglied des<br />

Gemeinderates präsidiert wird. Das Gremium besteht aus sieben Personen – drei Mitgliedern des Gemeinderats, und<br />

einen weiteren Sitz haben die fünf Ortsparteien mit Ausnahme der FDP erhalten. Letztere Partei ist durch die Mitglieder<br />

des Gemeinderats bereits doppelt vertreten. Doppelt vertreten ist neben der FDP auch die SVP. Die Kommission setzt<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

• Ueli Metzger, Gemeindepräsident, FDP<br />

• Stefan Blum, Gemeinderat, FDP<br />

• Alfred Böni, Säckelmeister, SVP<br />

• Gerda Bachmann, CVP<br />

• Ernst Föllmi, IG FWW<br />

• Hans C. Koller, SVP<br />

• Sacha Reichmuth, SP<br />

Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird der aufwendige und zeitintensive Ablauf des Einbürgerungsverfahrens optimiert.<br />

Neu werden die Stimmberechtigten bereits bei Verfahrensbeginn in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.<br />

Zukünftig werden die Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert. Jedermann hat die<br />

Möglichkeit, innert 20 Tagen zu den Gesuchen Einwände oder Bemerkungen anzubringen. Die eingegangenen Einwände<br />

werden anonymisiert und dem Bürgerrechtsbewerber <strong>zur</strong> Stellungnahme unterbreitet. Mit dem veränderten<br />

Verfahrensablauf haben die Stimmbürger ein einflussreiches Mitwirkungsrecht erhalten, welches in dieser Form heute<br />

an <strong>Gemeindeversammlung</strong>en nicht zulässig ist.<br />

Der Initiant beantragt, dass über Einbürgerungen unverändert an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> Beschluss gefasst wird.

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