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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 22<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

in Richterswil zu beteiligen. Für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes Richterswil wird ein Bruttoverpflichtungskredit<br />

von insgesamt Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt. benötigt. Der Gemeinderat Wollerau empfiehlt den Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürgern, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.<br />

Antrag<br />

1. Dem Projekt Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof wird zugestimmt und der hierfür benötigte Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 1.4.<strong>2012</strong>) sowie die ausgewiesenen jährlich<br />

wiederkehrenden Folgekosten bewilligt.<br />

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zum Sachgeschäft Projekt Neugestaltung<br />

Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil / Verpflichtungskredit<br />

Die Gemeinde Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Die Nutzung für<br />

Bus- und Bahnreisende soll sicherer und bequemer werden und die Zirkulationsflächen und Bussteigkanten werden<br />

behindertengerecht angelegt. Insgesamt werden fünf neue Haltekanten gebaut. Zwei der insgesamt fünf benötigten<br />

Bushaltekanten werden künftig ausschliesslich von Bussen der Gemeinde Wollerau (Linie 175 und 176) beansprucht.<br />

Die Gemeinde Wollerau hat sich mit 2/5 an den Gesamtbaukosten von Fr. 3‘555‘000.– (inkl. MwSt.) für den Neubau<br />

Bushof zu beteiligen, dies entspricht einer Bruttoinvestition von Fr. 1‘422‘000.– (inkl. MwSt.). Es wird mit einem Investitionsbeitrag<br />

von Fr. 150‘000.– <strong>vom</strong> Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gerechnet. Das entsprechende Gesuch kann jedoch<br />

erst nach der Genehmigung des Projektes eingereicht werden. Die jährlich wiederkehrenden Folgekosten sind korrekt<br />

ausgewiesen.<br />

Die RPK empfiehlt, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.

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