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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 10<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Abschnitt 1 mit Lärmschutz und Holzdeck<br />

Die gesamte Konstruktion beträgt auf Grund der tieferen Lage des Strandwegs <strong>zur</strong> Bahn im Schnitt 2.80 m. Der untere<br />

Teil der Wand wird mit Betonelementen erstellt und mit Holz verschalt. Der Abstand <strong>zur</strong> Gleisachse muss im Minimum<br />

3.20 m betragen. Auf Grund des minimalen Abstands von 3.20 m muss auf den ersten 60 m der Lärmschutzwand der<br />

Weg in Richtung See verschoben werden. Zur ökologischen Aufwertung wird das hart verbaute Ufer <strong>vom</strong> äusseren<br />

Wegrand bis unter die Wasserlinie abschnittsweise aufgebrochen und mit einem Blockwurf verfüllt. Die Wegoberfläche<br />

wird aus Unterhaltsgründen mit Asphaltbelag ausgeführt. Bei der heutigen Lücke im Schilf wird ein kleines Holzdeck<br />

angebracht.<br />

Abschnitt 2<br />

Der Querschnitt in diesem Abschnitt wird auf die neue Wegbreite angepasst. Um der optischen Einengung entgegenzuwirken,<br />

ist vorgesehen, den Weg auf dem ganzen Abschnitt auf das Niveau des Grundstücks aufzuschütten und<br />

seitlich mit Banketten zu versehen. Der bestehende Belag und die Mauer zum Privatgrund werden abgebrochen. Die<br />

Aufschüttung erfolgt mit Kiessand. Die Oberfläche des Weges wird auch in diesem Abschnitt mit Belag ausgeführt.<br />

Seitlich werden Bundsteine aus Granit den Abschluss des Wegs zum Bankett bilden. Damit die Wegverbreiterung realisiert<br />

werden kann, müssen von den beiden Privatgrundstücken ca. 60 m 2 Land genutzt werden. Mit dem Grundeigentümer<br />

wurden bereits Gespräche geführt; er hat sich grundsätzlich bereit erklärt, den erforderlichen Streifen mit einem<br />

Fusswegrecht zu Gunsten der Gemeinde Wollerau der Öffentlichkeit <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Neu soll an Stelle der<br />

heutigen Holzpalisade eine lärmabsorbierende Wand aufgestellt – und <strong>zur</strong> SBB hin ein Zaun mit einem Drahtgeflecht und<br />

einer leichten Holzverkleidung erstellt werden. Der Spritzschutz wird mit Kletterpflanzen begrünt. Dessen Höhe beträgt<br />

1.30 m und ist, wie die Lärmschutzwände im Abschnitt 1, im Minimum 3.20 m von der Gleisachse entfernt angeordnet.

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