18.01.2015 Aufrufe

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 9<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Weganlage befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Auch hinsichtlich der Gestaltung des Weges sind deutliche<br />

Defizite vorhanden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Gemeinderat Wollerau den Strandweg zu sanieren und durch<br />

verschiedene Massnahmen wie Lärmschutz, ökologische und gestalterische Massnahmen etc. aufzuwerten. Zudem soll<br />

im Zuge der Sanierungsarbeiten eine Absturzsicherung angebracht und eine Beleuchtung <strong>zur</strong> Erhöhung der Sicherheit<br />

erstellt werden. Die sich mittlerweile in einem sehr schlechten Zustand befindenden Bauwerksteile müssen erneuert<br />

werden.<br />

Das Wegprojekt beginnt am westlichen Ende der Seeanlage Bäch und endet an der Gemeindegrenze Wollerau/Richterswil.<br />

Die Weglänge beträgt zirka 700 Meter, die durchgehende Mindestwegbreite ist mit 2.20 Meter vorgesehen.<br />

Die Nutzung soll, wie heute, ausschliesslich den Fussgängern vorbehalten bleiben.<br />

Der heutige Weg ist eher funktional gestaltet und bietet kein Lärm- und Spritzschutz und auf der Ufermauer fehlt<br />

das Geländer. Auf dem ganzen Abschnitt besteht nur ein Fusswegrecht, lediglich für den Unterhalt ist das Befahren<br />

erlaubt. Für den Unterhalt des Weges ist die Gemeinde zuständig. Eine entsprechende Unterhaltsvereinbarung mit dem<br />

Grundeigentümer, der SBB, besteht bereits. Der neue Fussgängersteg soll unterhaltsfreundlich ausgebildet werden.<br />

Während der Bauzeit muss der Weg für die Fussgänger gesperrt werden.<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

Der gesamte Weg verläuft auf dem Grundstück der SBB. Nebst dem Grundstück der SBB sind noch die Parzellen KTN<br />

167 und 168 betroffen.<br />

Die Landbeanspruchung durch das Projekt betrifft die Grundstücke wie folgt:<br />

KTN Nr. 167 40 m 2<br />

KTN Nr. 168 27 m 2<br />

Im Zusammenhang mit der Sanierung des Strandwegs sollen die Zufahrtsrechte mit einer Dienstbarkeit geregelt werden.<br />

Die beanspruchte Landfläche wird nicht abgetreten, sondern ebenfalls mittels einer Dienstbarkeit geregelt.<br />

Projekt<br />

Situation<br />

Der Strandweg verläuft heute parallel zwischen der Uferlinie und dem SBB-Trassee. Der Weg kann durch seine bauliche<br />

und funktionale Ausprägung in drei Bereiche untergliedert werden. «Abschnitt 1» ab der Kantonsgrenze bis zum privaten<br />

Badeplatz. In diesem Bereich ist das Ufer künstlich verbaut (Blocksatz). Im Flachufer ist ein Schilfgürtel angesiedelt. Der<br />

«Abschnitt 2» führt zwischen dem privaten Grundstück und dem SBB-Trassee durch. Dieser Abschnitt ist durch die<br />

seitliche Holzverschalung des Grundstücks und dem nahe gelegenen SBB-Gleis sehr eingeengt. Der «Abschnitt 3» <strong>vom</strong><br />

privaten Badeplatz bis zum öffentlichen Badeplatz führt auf der Ufermauer am Fusse der Böschung des Bahndamms.<br />

Abschnitt 1<br />

Der Weg soll ab der Gemeindegrenze auf 2.20 m verbreitert werden. Die Verbreiterung erfolgt mit einem Stahlelement<br />

in der bestehenden, hartverbauten Böschung zum Ufer. Zum SBB-Trassee hin sind Lärmschutzwände vorgesehen. Die<br />

geplanten Lärmschutzelemente aus Holz sind nur im Bereich der grössten Lärmquelle, d.h. ab der Schienenoberkante,<br />

ca. 1 m hoch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!