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Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 8<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Kurt Grob<br />

KURZFASSUNG<br />

Über weite Teile bildet der Strandweg den einzigen Seeanstoss der Gemeinde Wollerau. Der Strandweg ist der attraktivste<br />

und wichtigste Fussweg zwischen dem Ortsteil Bäch und der Gemeinde Richterswil. Die Weganlage befindet sich auf<br />

Grundeigentum der SBB und der Gemeinde Wollerau. Der Unterhalt wird durch die Gemeinde Wollerau ausgeführt. Der<br />

Strandweg ist in einem schlechten Zustand und muss baulich saniert werden. Seitens der Bevölkerung wird seit Dezember<br />

2007 ein Geländer gewünscht. Schliesslich beabsichtigt der Gemeinderat die Seepromenade mit einem wirkungsvollen<br />

Lärmschutz gegen das Bahntrassee zu versehen und das Ufer ökologisch wie gestalterisch aufzuwerten.<br />

In diesem Sinne soll die erforderliche Sanierung nachhaltig und verbunden mit einer Aufwertung des ganzheitlichen<br />

Erscheinungsbildes erfolgen. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Weganlage werden somit insbesondere auch<br />

den Aspekten der Landschafts- und Seeufergestaltung Rechnung getragen.<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong> die Zustimmung zum vorliegenden Sachgeschäft Sanierung<br />

Strandweg und die Bewilligung des hierfür benötigten Verpflichtungskredites in der Höhe von Fr. 2‘745‘000.–.<br />

Bericht<br />

Ausgangslage<br />

Über weite Teile bildet der Strandweg den einzigen Seeanstoss der Gemeinde Wollerau. Der Strandweg, entlang dem<br />

Zürichsee, ist eine der attraktivsten und wichtigsten Fussgängerverbindungen in der Gemeinde Wollerau. Damit hat<br />

der Strandweg auch hohe, überregionale Bedeutung, weil er die Uferwege der Nachbargemeinden verbindet. Die

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