18.01.2015 Aufrufe

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 2012 (PDF ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gemeind<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

<strong>10.</strong><strong>10.</strong><strong>2012</strong><br />

Sachgeschäfte Urnenabstimmung 25.11.<strong>2012</strong><br />

Einbürgerungen


Inhaltsverzeichnis<br />

Einladung und Traktanden 01<br />

Berichte und Anträge zu den Sachgeschäften, die der<br />

Urnenabstimmung <strong>vom</strong> 25. November <strong>2012</strong> unterliegen<br />

Sachgeschäft Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht<br />

von Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt 02<br />

Sachgeschäft Sanierung Strandweg 08<br />

Sachgeschäft Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, <br />

Richterswil18<br />

Sachgeschäft Initiative Einbürgerungen<br />

durch <strong>Gemeindeversammlung</strong> 24<br />

versamm<br />

Berichte und Anträge zu den Einbürgerungen<br />

Einbürgerungsgesuch von Duarte Cipriano und<br />

Maria da Conceição 29<br />

Einbürgerungsgesuch von Udo Lentwojt-Gatte 30<br />

Einbürgerungsgesuch von Mirhad Malkoc und 31<br />

Irma Malkoc-Hodzic mit den Söhnen Bekir und Irnes<br />

Einbürgerungsgesuch von Andreas Alfred Merbold 32


Ueli Metzger<br />

Gemeindepräsident<br />

Einladung <strong>zur</strong> ausserordentlichen<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Liebe Wollerauerinnen und Wollerauer<br />

Marlene Müller<br />

Vizepräsidentin<br />

Wir freuen uns, die Stimmberechtigten der Gemeinde Wollerau am<br />

Mittwoch, <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong>, 19:30 Uhr<br />

Mehrzweckhalle (MGH) Riedmatt, Wollerau<br />

<strong>zur</strong> ausserordentlichen <strong>Gemeindeversammlung</strong> begrüssen zu dürfen.<br />

Alfred Böni<br />

Säckelmeister<br />

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung<br />

unterliegen<br />

• Wahl der Stimmenzähler<br />

• Einbürgerungen<br />

Stefan Blum<br />

Gemeinderat<br />

Kurt Grob<br />

Gemeinderat<br />

Traktanden, die der Urnenabstimmung <strong>vom</strong><br />

25. November <strong>2012</strong> unterliegen<br />

• Sachgeschäft Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau – Investitionsbeitrag<br />

für Übernahme Baurecht von Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt<br />

• Sachgeschäft Sanierung Strandweg<br />

• Sachgeschäft Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

• Sachgeschäft Initiative Einbürgerungen durch<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Werner Imlig<br />

Gemeinderat<br />

Die Behördenmitglieder freuen sich, nach der Versammlung bei einem kleinen<br />

Apéro mit Ihnen anzustossen und zum Informationsaustausch <strong>zur</strong> Verfügung zu<br />

stehen.<br />

Christian Marty<br />

Gemeinderat<br />

Peter Trachsel<br />

Gemeindeschreiber<br />

Gemeinderat Wollerau<br />

Gemeindepräsident<br />

Ueli Metzger<br />

Gemeindeschreiber<br />

Peter Trachsel


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 2<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Alfred Böni<br />

KURZFASSUNG<br />

Investitionsbeitrag für die Übernahme des Baurechts von der Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt durch die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau<br />

Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau betreibt seit November 1985 im Baurecht auf der gemeindeeigenen<br />

Liegenschaft KTN 1396 ein Alterszentrum. Der Stiftungszweck lässt ebenfalls eine Übernahme der bereits bestehenden<br />

Alterswohnungen auf dem ebenfalls gemeindeeigenen Grundstück KTN 128 Turm-Matt Wollerau zu. Diese Alterswohnungen<br />

werden heute im Baurecht (D5222) durch die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt Wollerau betrieben.<br />

Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Gesellschaft sowie der erhöhte Pflegebedarf bei älter werdenden Personen<br />

stellen immer höhere Anforderungen an die Infrastrukturen und Aufgaben im Alters- und Pflegebereich. Eine<br />

Bedarfsplanung des Kantons Schwyz kommt zum Schluss, dass der Gemeinde Wollerau bis ins Jahr 2030 55 stationäre<br />

Langzeitpflegeplätze fehlen.<br />

Nebst der Gemeinde Wollerau stehen auch das Alterszentrum Turm-Matt sowie die Genossenschaft Alterswohnungen<br />

vor grossen zukünftigen Herausforderungen. Mittelfristig besteht ein hoher Investitions- sowie Anpassungsbedarf. Eine<br />

eingesetzte Arbeitsgruppe, der Vorstand der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt, der Stiftungsrat Alterszentrum<br />

Turm-Matt sowie der Gemeinderat Wollerau kommen zum Schluss, dass für eine gesamtheitliche Weiterentwicklung<br />

ein Zusammengehen der Genossenschaft mit der Stiftung sich als sinnvollste Variante herausstellt. Damit die Stiftung<br />

ein Gesamtkonzept auf dem Areal Turm-Matt erarbeiten kann und sie für diese Aufgabe auch eine Planungssicherheit<br />

erhält, ist die entgeltliche Übertragung des Baurechtes D5222, welches von der Gemeinde Wollerau der Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt bis 18. April 2074 gewährt wurde, durch die Stiftung sicherzustellen.<br />

Die Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft auf die Stiftung, vorbehältlich der Zustimmung des Stimmvolks,<br />

ist mit der heute bereits grundbuchamtlich verankerten Bedingung verknüpft, dass der Erwerber den gleichen Zweck<br />

wie die bisherige Baurechtsnehmerin (d.h. die Genossenschaft) verfolgt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Erwerberin<br />

«Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau» verpflichtet ist, aufgrund dieser Besitzstandswahrungsregel die Alterswohnungen<br />

weiterzuführen resp. bei Veränderungen alternativ anzubieten.<br />

Die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt und die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt haben, vorbehältlich<br />

der Volksabstimmung, einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag über die entgeltliche Übertragung des Baurechtes<br />

D5222 (inkl. bestehendes Gebäude) zu einem maximalen Betrag von Fr. 2.5 Millionen (mit einer jährlichen Reduktion<br />

um Fr. 50‘000.– ab 2013) und einer grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung bis spätestens 31. Dezember 2017<br />

abgeschlossen.<br />

Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt gelangt <strong>zur</strong> Finanzierung dieser Übernahme an die Gemeinde und ersucht um<br />

einen maximalen Investitionsbeitrag von Fr. 2‘550‘000.–, mit maximalen Folgekosten im ersten Jahr von Fr. 701‘250.–<br />

(Abschreibung und interne Verzinsung ohne Geldabfluss), was rund 1.6 Steuerprozente (Stand <strong>2012</strong>) einer Einheit<br />

ausmacht.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 3<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Es ist dem Vorstand der Genossenschaft Alterswohnungen, dem Stiftungsrat des Alterszentrums, aber auch dem<br />

Gemeinderat ein Anliegen, für die gesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben diesen Schritt machen zu<br />

können. Damit erlangt einerseits die Stiftung Alterszentrum Planungssicherheit für das Areal Turm-Matt und andererseits<br />

ist die Besitzstandwahrung resp. die Erfüllung der statutarischen Aufgabe der Genossenschaft nach der Übertragung<br />

des Baurechtes sichergestellt. Der Gemeinderat empfiehlt, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.<br />

Bericht<br />

Ausgangslage<br />

1982 wurde mit der Zustimmung des Stimmvolks der Gemeinde Wollerau eine Stiftung zum Bau und Betrieb eines<br />

Alters- und Pflegeheims in Wollerau gegründet. Die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau bezweckt heute auf<br />

der gemeindeeigenen Liegenschaft KTN 1396, Turm-Matt Wollerau, den Bau und Betrieb eines Alterszentrums im<br />

Baurecht. Sie hat die Aufgabe, in erster Linie betagte und pflegebedürftige Mitbürger, dann aber auch Betagte und<br />

Pflegebedürftige der weiteren Umgebung, wenn es die Bettenbelegung zulässt, aufzunehmen und zu betreuen.<br />

Der statutarische Zweckartikel lässt ebenfalls eine Übernahme der bereits bestehenden Alterswohnungen auf dem<br />

ebenfalls gemeindeeigenen Grundstück KTN 128 Turm-Matt Wollerau zu. Diese Alterswohnungen, heute von der<br />

unabhängigen Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt (GAT) betrieben, wurden ebenfalls im Baurecht (D5222)<br />

auf dem Grundstück der Gemeinde erstellt. Eine solche Übernahme bedarf der Zustimmung der Gemeinde Wollerau<br />

und der Volksabstimmung.<br />

Entwicklungstendenzen im Alters- und Pflegebereich<br />

Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Gesellschaft sowie der erhöhte Pflegebedarf bei älter werdenden Personen<br />

stellen immer höhere Anforderungen an die Infrastrukturen und Aufgaben im Alters- und Pflegebereich. Kurz<br />

zusammengefasst lässt sich dies wie folgt beschreiben:<br />

• Der Anteil älterer Menschen an der Wohnbevölkerung wird noch länger zunehmen, besonders stark nimmt der Anteil<br />

der über 80-jährigen Menschen zu.<br />

• Die Menschen bleiben dank Fortschritten in der Medizin länger gesund und werden älter.<br />

• Der Eintritt in ein Alters- und/oder Pflegezentrum geschieht so spät wie möglich.<br />

• Das herkömmliche Altersheim für teilweise selbständige ältere Menschen wird abgelöst durch verschiedene Wohnstrukturen<br />

mit Unterstützung (Alterswohnen, Servicewohnen, betreutes Wohnen u.Ä.).<br />

• Je höher das Alter, desto grösser die Wahrscheinlichkeit für eine demenzielle Erkrankung.<br />

• Ansprüche an die Alters- und Pflegezentren ändern sich, indem gegenüber dem herkömmlichen «spitalorientierten»<br />

Betrieb mehr «Wohnqualität und -komfort» angestrebt wird.<br />

Wollerauer Ist-Situation<br />

Das Alterszentrum Turm-Matt bietet aktuell 15 Personen im Altersheim und 31 Personen in den Pflegeabteilungen ein<br />

Zuhause. Zudem betreibt die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt in Eigenregie 38 Alterswohnungen.<br />

Der Gemeinde Wollerau stehen zusätzlich 10 Plätze im Alterszentrum am Etzel in Feusisberg <strong>zur</strong> Verfügung. Dieser<br />

Vertrag läuft bis 2018 und ist zusätzlich mit einer Verlängerungsoption von 5 Jahren ausgestattet.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 4<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Die vorerwähnte Entwicklung nahm der Kanton Schwyz zum Anlass, eine Bedarfsplanung 2010 – 2030 für die stationäre<br />

Langzeitpflege im Kanton zu erstellen. Dabei wird die Entwicklung für Wollerau für 80-Jährige und Ältere wie folgt<br />

dargestellt:<br />

2015 2020 2025 2030<br />

Platzbedarf für Gemeinde Wollerau 82 87 96 101<br />

./. heutiges Angebot AZT – 46 – 46 – 46 – 46<br />

./. zusätzliche Plätze Feusisberg – 10 – 10<br />

Fehlendes Angebot / Platzbedarf 26 31 50 55<br />

Gemäss § 9 des Gesetzes über soziale Einrichtungen <strong>vom</strong> 28. März 2007 sind die Gemeinden zuständig für die Planung,<br />

Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Einrichtungen für Betagte und Pflegebedürftige. Die Gemeinde Wollerau<br />

löst diese Aufgabe über die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt.<br />

Die aktuelle Entwicklung und der fehlende Platzbedarf, auch wenn dies nur Schätzungen sind, haben den Gemeinderat<br />

Wollerau dazu bewogen, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung von möglichen Lösungen für die zukünftige Entwicklung<br />

einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Alterszentrums Turm-Matt, der Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt, Gemeindevertretern und Fachpersonen zusammen.<br />

Dass die Gemeinde Wollerau vor grossen Herausforderungen steht, geht aus vorangehender Darstellung zweifelsohne<br />

klar hervor. Zudem stehen auch das Alterszentrum Turm-Matt sowie die Genossenschaft Alterswohnungen vor grossen<br />

Herausforderungen. Die vor Jahrzehnten errichteten und zwischenzeitlich teilweise renovierten Infrastrukturen sowie<br />

die neuen Herausforderungen führen dazu, dass beide Einheiten mittelfristig einen hohen Investitions- wie Anpassungsbedarf<br />

ausweisen. Diese Ausgangslage bedarf einer gesamtheitlichen Analyse und Ausrichtung. Konkret heisst das für<br />

den Gemeinderat Wollerau, dass sich die Gemeinde auch ausserhalb der Liegenschaft Turm-Matt für Räumlichkeiten<br />

bezüglich Alters- und Pflegefragen aktiv einsetzen muss.<br />

Aufgrund dieser weitergehenden Bestrebungen genehmigte die <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> <strong>10.</strong> April <strong>2012</strong> einen<br />

Nachkredit für die Plankosten «Bauprojekt mit Kostenvoranschlag für Neubau Alterswohnen Plus» in der Roos. Dieses<br />

Projekt ist jedoch nicht Gegenstand dieser Sachvorlage, ist aber für die Weiterentwicklung der Gesamtsituation in<br />

Wollerau von grösster Bedeutung und stellt einen möglichen Ersatz für die Alterswohnungen der Genossenschaft<br />

Turm-Matt dar.<br />

Konzept für Gesamtareal Turm-Matt<br />

Die erwähnte Arbeitsgruppe sowie der Vorstand der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt sowie der Stiftungsrat<br />

Alterszentrum Turm-Matt zusammen mit dem Gemeinderat Wollerau kommen zum Schluss, dass für eine<br />

gesamtheitliche Weiterentwicklung ein Zusammengehen der Genossenschaft mit der Stiftung sich als die sinnvollste<br />

Variante herausstellt. Die Stiftung hat als Konsequenz daraus <strong>vom</strong> Gemeinderat den Auftrag erhalten, ein Gesamtkonzept<br />

auf dem Areal Turm-Matt zu erarbeiten. Damit die Stiftung jedoch für diese Aufgabe auch Planungssicherheit<br />

erhält, ist die entgeltliche Übernahme des Baurechtes D5222, welches von der Gemeinde Wollerau der Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt gewährt wird, durch die Stiftung sicherzustellen.<br />

Voraussetzungen für die Übertragung des Baurechtes D5222 an die Stiftung<br />

Das heute grundbuchamtlich verankerte selbständige und dauernde Baurecht D5222 zu Gunsten der Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt, welches auf der gemeindeeigenen Parzelle KTN 128 bis 18. April 2074 gewährt wurde,<br />

kann unter folgenden Bedingungen übertragen werden:


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 5<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

1. Zustimmung der Grundeigentümerin, d.h. der Gemeinde Wollerau,<br />

2. Vorhandensein der ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit, um die Bestreitung der Kapitalzinsen auf den auf<br />

dem Baurecht lastenden Passiven zu gewährleisten,<br />

3. Weiterverfolgung des gleichen Zwecks, wie er in den Genossenschaftsstatuten der heutigen Baurechtsnehmerin<br />

festgelegt ist (Besitzstandwahrung), und<br />

4. Betreiben der Alterswohnungen nach Massgabe der öffentlichen Interessen und gemeinnützig.<br />

Da diese Bestimmungen grundbuchamtlich verankert sind, ist die Erwerberin «Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

Wollerau» verpflichtet, aufgrund dieser Besitzstandwahrungsregel die Alterswohnungen weiterzuführen resp. bei<br />

Veränderungen alternativ anzubieten.<br />

Sicherstellung der Übertragung des Baurechtes D5222 an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

Um die Planungssicherheit für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt zu erreichen, haben die Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt und die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt einen öffentlich beurkundeten Kaufvertrag über<br />

die entgeltliche Übertragung des Baurechtes D5222 abgeschlossen. Die Eckpunkte dieser entgeltlichen Übertragung<br />

sehen wie folgt aus:<br />

1. Die grundbuchamtliche Eigentumsübertragung kann bis spätestens 31. Dezember 2017 erfolgen,<br />

2. der Kaufpreis muss sicherstellen, dass die Genossenschaft ihre aktuellen Verpflichtungen gemäss Bilanz <strong>vom</strong><br />

31. Dezember 2011 inkl. des Genossenschaftskapitals erfüllen kann, und<br />

3. die grundbuchamtliche Eigentumsübertragung erfolgt zu einem maximalen Betrag von Fr. 2‘500‘000.–, welcher sich<br />

ab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert.<br />

Der Gemeinderat Wollerau sowie der Vorstand und die Generalversammlung der Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt, aber auch der Stiftungsrat Alterszentrum Turm-Matt haben diesem Kaufvertrag, vorbehältlich der Volksabstimmung,<br />

zugestimmt.<br />

Mit der Kaufpreiszahlung wird die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt ihre Verpflichtungen gegenüber<br />

Dritten, speziell die bestehenden Hypothekarschulden, sowie die statutarische vorgeschriebene Rückzahlung des<br />

Genossenschaftskapitals erfüllen können.<br />

Finanzbedarf und Folgekosten<br />

Die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wollerau und der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt regelt die<br />

Beziehungen der Vertragsparteien in Bezug auf das Angebot in der Alters- und Pflegebetreuung in Wollerau. Gemäss<br />

§ 7 der Vereinbarung gewährt die Gemeinde auf begründeten Antrag hin Investitionsbeiträge an ausserordentliche<br />

Anschaffungen und Renovationen, vorbehältlich der Zustimmung durch die Stimmberechtigten.<br />

Nebst der bestehenden Defizitgarantie von rund Fr. 100‘000.–/Jahr der Gemeinde für den laufenden operativen Betrieb<br />

verfügt die Stiftung über keine weiteren zusätzlichen Mittel für solche ausserordentliche Ereignisse. Mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

15. Mai <strong>2012</strong> gelangt die Stiftung mit dem Antrag der Finanzierung dieser Übernahme des Baurechtes D5222 an den<br />

Gemeinderat.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 6<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Der gesamte maximale Finanzbedarf, welcher Bestandteil der Investitionsrechnung sein wird, sieht wie folgt aus:<br />

Entgeltliche grundbuchamtliche Übertragung des Baurechtes D5222<br />

von der Genossenschaft auf die Stiftung maximal Fr. 2‘500‘000.–<br />

zusätzlich Gebühren/Abgaben/Beratung und Unvorhergesehenes Fr. 50‘000.–<br />

Gesamter Finanzbedarf maximal Fr. 2‘550‘000.–<br />

Dabei ist zu erwähnen, dass sich der Finanzbedarf ab 2013 jährlich um Fr. 50‘000.– reduziert, d.h. findet die grundbuchamtliche<br />

Eigentumsübertragung erst im Jahr 2017 statt, beträgt die entgeltliche Übertragung noch Fr. 2‘250‘000.–. Diese Reduktion ist<br />

das Resultat der jährlichen Amortisationen und Reduzierung der Verbindlichkeiten.<br />

Der maximale Finanzbedarf kann seitens der Gemeinde aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanziert werden. Eine<br />

Kreditaufnahme ist nicht notwendig.<br />

Folgekosten in der laufenden Rechnung:<br />

Da der Zeitpunkt der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung aus heutiger Sicht nicht bekannt ist, ist der zeitliche Anfall<br />

der jährlichen Folgekosten noch nicht bestimmbar. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz sind Investitionsbeiträge mit 25% pro Jahr<br />

zu amortisieren, resp. die Investition ist jährlich mit 2.5% zu verzinsen, was folgende maximale jährliche Aufwendungen <strong>zur</strong><br />

Folge hätte:<br />

25% Amortisation im ersten Jahr Fr. 637‘500.–<br />

2.5% Verzinsung Fr. 63‘750.–<br />

= maximale Folgekosten im ersten Jahr Fr. 701‘250.–<br />

(was rund 1.6 Steuerprozente einer Einheit ausmacht (Gemeindesteuerfuss <strong>2012</strong>: 60 Prozent)<br />

Im Budgetprozess und der unterliegenden Finanzplanung werden bei Bekanntsein des Zeitpunktes der grundbuchamtlichen<br />

Eigentumsübertragung die entsprechenden Folgekosten mitberücksichtigt.<br />

Da die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt mit der Übertragung des Baurechtes die Aufgaben der Genossenschaft unverändert<br />

übernehmen muss, wird sie auch inskünftig nach der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung den heute fliessenden<br />

Baurechtszins von Fr. 29‘794.– an die Gemeinde Wollerau leisten. Im Gegenzug wird die Gemeinde auch weiterhin ihren<br />

bisherigen Mietzinszuschuss in der Höhe von Fr. 22‘815.– an die Stiftung leisten. Diese ursprünglichen Regelungen haben<br />

solange Bestand als die aktuelle Situation unverändert weitergeführt wird.<br />

Zusammenfassung<br />

Es ist dem Vorstand der Genossenschaft, dem Stiftungsrat des Alterszentrums, aber auch dem Gemeinderat ein Anliegen, für die<br />

gesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben diesen Schritt machen zu können. Die anstehenden Herausforderungen<br />

sind unbestritten und für die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt ist es eine wichtige Basis, mit dieser Übertragung des<br />

Baurechtes eine Planungssicherheit zu erlagen. Zudem ist mit dieser Übertragung des Baurechtes von der Genossenschaft auf<br />

die Stiftung die Besitzstandwahrung resp. die statutarischen Aufgaben der Genossenschaft sichergestellt. Aus diesem Grund<br />

empfiehlt der Gemeinderat, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 7<br />

Sachgeschäft – Stiftung Alterszentrum Turm-Matt Wollerau –<br />

Investitionsbeitrag für Übernahme Baurecht von Genossenschaft<br />

Alterswohnungen Turm-Matt<br />

Antrag<br />

1. Der Übertragung des dauernden und selbständigen Baurechtes D5222 von der Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt und dem hierfür notwendigen Verpflichtungskredit in Form eines<br />

Investitionsbeitrages von maximal Fr. 2‘550‘000.– wird zugestimmt.<br />

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

Stellungnahme der RPK<br />

zum Investitionsbeitrag für die Übernahme des Baurechtes von der Genossenschaft Alterswohnungen<br />

Turm-Matt durch die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

Damit eine gesamtheitliche Entwicklung der Alters- und Pflegeaufgaben möglich ist und die Gemeinde Wollerau ihren gesetzlichen<br />

Leistungsauftrag in diesem Bereich nachkommen kann, ist es wichtig, dass die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

Wollerau das dauernde und selbständige Baurecht (D5222) von der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt übernehmen<br />

kann. Für die Finanzierung dieses Baurechts leistet die Gemeinde Wollerau an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt einen<br />

Investitionsbeitrag. In der Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wollerau und der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt<br />

sind – unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtigten – auf begründeten Antrag hin Investitionsbeiträge für<br />

ausserordentliche Anschaffungen und Renovationen vorgesehen. Der maximale Finanzbedarf für die Übernahme des Baurechts<br />

(D5222) beträgt CHF 2‘550‘000.–. Die Gemeinde Wollerau kann diesen Investitionsbeitrag aus den vorhandenen flüssigen<br />

Mitteln finanzieren. Die Folgekosten sind ausgewiesen.<br />

Die RPK hat das Sachgeschäft geprüft und beantragt Ihnen, der Übertragung des dauernden und selbständigen Baurechts<br />

D5222 von der Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt an die Stiftung Alterszentrum Turm-Matt und dem hierfür<br />

notwendigen Verpflichtungskredit in Form eines Investitionsbeitrages von maximal CHF 2‘550‘000.– zuzustimmen.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 8<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Kurt Grob<br />

KURZFASSUNG<br />

Über weite Teile bildet der Strandweg den einzigen Seeanstoss der Gemeinde Wollerau. Der Strandweg ist der attraktivste<br />

und wichtigste Fussweg zwischen dem Ortsteil Bäch und der Gemeinde Richterswil. Die Weganlage befindet sich auf<br />

Grundeigentum der SBB und der Gemeinde Wollerau. Der Unterhalt wird durch die Gemeinde Wollerau ausgeführt. Der<br />

Strandweg ist in einem schlechten Zustand und muss baulich saniert werden. Seitens der Bevölkerung wird seit Dezember<br />

2007 ein Geländer gewünscht. Schliesslich beabsichtigt der Gemeinderat die Seepromenade mit einem wirkungsvollen<br />

Lärmschutz gegen das Bahntrassee zu versehen und das Ufer ökologisch wie gestalterisch aufzuwerten.<br />

In diesem Sinne soll die erforderliche Sanierung nachhaltig und verbunden mit einer Aufwertung des ganzheitlichen<br />

Erscheinungsbildes erfolgen. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Weganlage werden somit insbesondere auch<br />

den Aspekten der Landschafts- und Seeufergestaltung Rechnung getragen.<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong> die Zustimmung zum vorliegenden Sachgeschäft Sanierung<br />

Strandweg und die Bewilligung des hierfür benötigten Verpflichtungskredites in der Höhe von Fr. 2‘745‘000.–.<br />

Bericht<br />

Ausgangslage<br />

Über weite Teile bildet der Strandweg den einzigen Seeanstoss der Gemeinde Wollerau. Der Strandweg, entlang dem<br />

Zürichsee, ist eine der attraktivsten und wichtigsten Fussgängerverbindungen in der Gemeinde Wollerau. Damit hat<br />

der Strandweg auch hohe, überregionale Bedeutung, weil er die Uferwege der Nachbargemeinden verbindet. Die


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 9<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Weganlage befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Auch hinsichtlich der Gestaltung des Weges sind deutliche<br />

Defizite vorhanden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Gemeinderat Wollerau den Strandweg zu sanieren und durch<br />

verschiedene Massnahmen wie Lärmschutz, ökologische und gestalterische Massnahmen etc. aufzuwerten. Zudem soll<br />

im Zuge der Sanierungsarbeiten eine Absturzsicherung angebracht und eine Beleuchtung <strong>zur</strong> Erhöhung der Sicherheit<br />

erstellt werden. Die sich mittlerweile in einem sehr schlechten Zustand befindenden Bauwerksteile müssen erneuert<br />

werden.<br />

Das Wegprojekt beginnt am westlichen Ende der Seeanlage Bäch und endet an der Gemeindegrenze Wollerau/Richterswil.<br />

Die Weglänge beträgt zirka 700 Meter, die durchgehende Mindestwegbreite ist mit 2.20 Meter vorgesehen.<br />

Die Nutzung soll, wie heute, ausschliesslich den Fussgängern vorbehalten bleiben.<br />

Der heutige Weg ist eher funktional gestaltet und bietet kein Lärm- und Spritzschutz und auf der Ufermauer fehlt<br />

das Geländer. Auf dem ganzen Abschnitt besteht nur ein Fusswegrecht, lediglich für den Unterhalt ist das Befahren<br />

erlaubt. Für den Unterhalt des Weges ist die Gemeinde zuständig. Eine entsprechende Unterhaltsvereinbarung mit dem<br />

Grundeigentümer, der SBB, besteht bereits. Der neue Fussgängersteg soll unterhaltsfreundlich ausgebildet werden.<br />

Während der Bauzeit muss der Weg für die Fussgänger gesperrt werden.<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

Der gesamte Weg verläuft auf dem Grundstück der SBB. Nebst dem Grundstück der SBB sind noch die Parzellen KTN<br />

167 und 168 betroffen.<br />

Die Landbeanspruchung durch das Projekt betrifft die Grundstücke wie folgt:<br />

KTN Nr. 167 40 m 2<br />

KTN Nr. 168 27 m 2<br />

Im Zusammenhang mit der Sanierung des Strandwegs sollen die Zufahrtsrechte mit einer Dienstbarkeit geregelt werden.<br />

Die beanspruchte Landfläche wird nicht abgetreten, sondern ebenfalls mittels einer Dienstbarkeit geregelt.<br />

Projekt<br />

Situation<br />

Der Strandweg verläuft heute parallel zwischen der Uferlinie und dem SBB-Trassee. Der Weg kann durch seine bauliche<br />

und funktionale Ausprägung in drei Bereiche untergliedert werden. «Abschnitt 1» ab der Kantonsgrenze bis zum privaten<br />

Badeplatz. In diesem Bereich ist das Ufer künstlich verbaut (Blocksatz). Im Flachufer ist ein Schilfgürtel angesiedelt. Der<br />

«Abschnitt 2» führt zwischen dem privaten Grundstück und dem SBB-Trassee durch. Dieser Abschnitt ist durch die<br />

seitliche Holzverschalung des Grundstücks und dem nahe gelegenen SBB-Gleis sehr eingeengt. Der «Abschnitt 3» <strong>vom</strong><br />

privaten Badeplatz bis zum öffentlichen Badeplatz führt auf der Ufermauer am Fusse der Böschung des Bahndamms.<br />

Abschnitt 1<br />

Der Weg soll ab der Gemeindegrenze auf 2.20 m verbreitert werden. Die Verbreiterung erfolgt mit einem Stahlelement<br />

in der bestehenden, hartverbauten Böschung zum Ufer. Zum SBB-Trassee hin sind Lärmschutzwände vorgesehen. Die<br />

geplanten Lärmschutzelemente aus Holz sind nur im Bereich der grössten Lärmquelle, d.h. ab der Schienenoberkante,<br />

ca. 1 m hoch.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 10<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Abschnitt 1 mit Lärmschutz und Holzdeck<br />

Die gesamte Konstruktion beträgt auf Grund der tieferen Lage des Strandwegs <strong>zur</strong> Bahn im Schnitt 2.80 m. Der untere<br />

Teil der Wand wird mit Betonelementen erstellt und mit Holz verschalt. Der Abstand <strong>zur</strong> Gleisachse muss im Minimum<br />

3.20 m betragen. Auf Grund des minimalen Abstands von 3.20 m muss auf den ersten 60 m der Lärmschutzwand der<br />

Weg in Richtung See verschoben werden. Zur ökologischen Aufwertung wird das hart verbaute Ufer <strong>vom</strong> äusseren<br />

Wegrand bis unter die Wasserlinie abschnittsweise aufgebrochen und mit einem Blockwurf verfüllt. Die Wegoberfläche<br />

wird aus Unterhaltsgründen mit Asphaltbelag ausgeführt. Bei der heutigen Lücke im Schilf wird ein kleines Holzdeck<br />

angebracht.<br />

Abschnitt 2<br />

Der Querschnitt in diesem Abschnitt wird auf die neue Wegbreite angepasst. Um der optischen Einengung entgegenzuwirken,<br />

ist vorgesehen, den Weg auf dem ganzen Abschnitt auf das Niveau des Grundstücks aufzuschütten und<br />

seitlich mit Banketten zu versehen. Der bestehende Belag und die Mauer zum Privatgrund werden abgebrochen. Die<br />

Aufschüttung erfolgt mit Kiessand. Die Oberfläche des Weges wird auch in diesem Abschnitt mit Belag ausgeführt.<br />

Seitlich werden Bundsteine aus Granit den Abschluss des Wegs zum Bankett bilden. Damit die Wegverbreiterung realisiert<br />

werden kann, müssen von den beiden Privatgrundstücken ca. 60 m 2 Land genutzt werden. Mit dem Grundeigentümer<br />

wurden bereits Gespräche geführt; er hat sich grundsätzlich bereit erklärt, den erforderlichen Streifen mit einem<br />

Fusswegrecht zu Gunsten der Gemeinde Wollerau der Öffentlichkeit <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Neu soll an Stelle der<br />

heutigen Holzpalisade eine lärmabsorbierende Wand aufgestellt – und <strong>zur</strong> SBB hin ein Zaun mit einem Drahtgeflecht und<br />

einer leichten Holzverkleidung erstellt werden. Der Spritzschutz wird mit Kletterpflanzen begrünt. Dessen Höhe beträgt<br />

1.30 m und ist, wie die Lärmschutzwände im Abschnitt 1, im Minimum 3.20 m von der Gleisachse entfernt angeordnet.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 11<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Abschnitt 2, Verbreiterung und Aufwertung im Bereich Privatgrund<br />

Abschnitt 3<br />

Zur Aufwertung des Weges sowie <strong>zur</strong> Umgehung einer kostspieligen Sanierung der sich in schlechtem Zustand befindenden<br />

Kragplatte wird ab dem Privatgrundstück der Weg ans Wasser hinuntergeführt. Am Fusse der Ufermauer wird<br />

über eine Länge von ca. 49 m ein Steg mit Oberkante der Gehfläche von 407 m ü.M. erstellt. Im Anschluss wird der Weg<br />

<strong>zur</strong>ück auf die Ufermauer ansteigen. Die alte Wegführung sowie die Kragplatte werden im Steg-Bereich <strong>zur</strong>ückgebaut<br />

und als begrünte Fläche gestaltet. Sie wird mit niedrig wachsenden Sträuchern bepflanzt.<br />

In der Fortsetzung des Weges auf der Ufermauer wird eine Absturzsicherung angebracht. Der Weg wird im ganzen<br />

Abschnitt auf 2.20 m ausgebaut. Im Kronenbereich der Ufermauer wird ein Flachstahlwinkel (Schwarzstahl), welcher<br />

hinter der Mauer verankert ist, eingebaut. Durch den leichten Überstand des Stahlwinkels kann die Wegverbreiterung<br />

ohne grosse Massnahmen am Böschungsfuss des Bahndamms erfolgen. Die 1.10 m hohe Absturzsicherung wird am<br />

Stahlwinkel so befestigt, dass im Falle einer Reparatur die Stützen einfach demontiert und ersetzt werden können.<br />

Für die Absturzsicherung sind Stahlstützen mit Korrosionsschutz in Anthrazit vorgesehen. Die Stützen werden mit<br />

horizontalen Chromstahldrähten verbunden. Auf der Seite des Bahndamms wird als Wegabschluss ein Stahlblech<br />

eingebaut, welches das Erscheinungsbild des Stirnblechs des Steges reflektiert. Um eine gewisse Grosszügigkeit des<br />

Weges trotz Absturzsicherung zum See hin zu erlangen, wird der Zaun gegen die SBB hin im Abstand von ca. 80 cm zum<br />

Wegrand versetzt und mit Sträuchern bepflanzt. Auf Grund der Niveaudifferenz <strong>zur</strong> Bahn sind in diesem Abschnitt keine<br />

Lärmschutzmassnahmen und kein Spritzschutz mehr geplant. Der Aufenthaltsbereich bei der bestehenden Ausbuchtung<br />

der Ufermauer mit Sitzbank wird attraktiver gestaltet. Ein Holzbelag aus Lärche, auf Stahlträgern montiert und auf der<br />

heutigen Plattform befestigt, soll den nötigen Raum schaffen. Im Zusammenhang mit der Wegsanierung ist geplant, beim<br />

Frohburgbach mit einfachen Massnahmen, wie dem Einbau von Blocksteinen (Alpenkalk), den Bachauslauf aufzuwerten.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 12<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Abschnitt 3, Bereich Steg mit Holzrost<br />

Höhenlage des neuen Wegs<br />

Gegenüber der heutigen Situation wird der Weg weniger monoton. Im Abschnitt 2 wird der Weg leicht höher als bisher<br />

geführt und im Abschnitt 3 wird der Weg teilweise auf die Wasserfläche hinuntergeführt. Die geplanten Steigungen<br />

werden alle mit maximal bis 6% Längsgefälle realisert, damit die Norm, im Hinblick auf die Befahrbarkeit mit einem<br />

Rollstuhl, eingehalten wird.<br />

Kunstbauten<br />

Das Konzept für die Fundation des Steges sieht gebohrte Pfähle im Abstand von ca. 9.0 m vor. Über Querriegel wird<br />

der Steg im Uferbereich bzw. an der Ufermauer befestigt. Auf die Riegel wird die Stegkonstruktion, Stahlträger mit<br />

Holzplanken (Lärche geriffelt) und einseitigem Geländer, montiert. Das Geländer verfügt über eine Höhe von 1.1 m und<br />

besteht aus stehenden Stahlprofilen im Abstand von 1.8 m mit horizontal gespannten Chromstahldrähten.<br />

Beleuchtung<br />

Auf dem ganzen Projektperimeter ist eine Beleuchtung geplant. Das nächtliche Erscheinungsbild<br />

vermeidet Lichtemissionen und gewährleistet die notwendigen Sicherheitsanforderungen. Die Beleuchtung<br />

ist mittels LED-Pollerleuchten aus antrazithfarbenem Stahl/Aluminium-Guss vorgesehen.<br />

Die schlichte kubische Gestaltung und die Farbgebung harmonisieren mit dem Geländer der Stege<br />

und höherliegenden Wegeflächen. Ein einseitig nach unten gerichteter Lichtaustritt ermöglicht die<br />

stimmungsvolle, aber blendfreie Ausleuchtung der Wegefläche. Bei der Lärmschutzwand werden<br />

Einbauleuchten <strong>vom</strong> selben Typ verwendet.<br />

Referenzbild


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 13<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Hochwassersicherheit<br />

Die Oberkante der Stegkonstruktion (begehbare Fläche) ist auf der Höhe von 407.00 m ü. M. geplant. Dies ergibt<br />

gegenüber dem mittleren Wasserstand ein Freibord von 50 cm <strong>zur</strong> Konstruktion und einen Abstand von ca. 1.0 m <strong>zur</strong><br />

Wasseroberfläche. Dadurch ist unter anderem gewährleistet, dass bei Wellengang der Steg nicht überspült wird. Bei<br />

einem Hochwasser ist der Steg noch passierbar, bei höchstem Hochwasser (100-jähriges Ereignis) wird der Steg jedoch<br />

überflutet und muss während dieser Zeit gesperrt werden.<br />

Ökologie<br />

Mehrere ökologische Aufwertungsmassnahmen verbessern das Naturraumpotenzial des Strandwegs.<br />

Entlang des neuen Holzstegs ist vorgesehen, die Böschung im Bereich des abgebrochenen Wegverlaufs zu renaturieren<br />

und mit einheimischen Sträuchern zu bepflanzen. Diese dichte Pflanzung, welche bis zum Strandbad Hinterbäch<br />

fortgesetzt wird, bietet Lärm- und Spritzschutz zum SBB-Trassee, stellt aber auch einen wichtigen Lebensraum für eine<br />

spezialisierte einheimische Fauna dar. Kleinvögel finden wertvolle Aufenthaltsstrukturen.<br />

Die bestehenden Schilfflächen im ersten Wegabschnitt werden erhalten und durch neue Schilfansiedlungen im Flachwasserbereich<br />

entlang des neuen Holzstegs bis hin zum Strandbad Hinterbäch ergänzt. Im See schützt eine Lahnung das<br />

Schilf vor Wellen und Schwemmgut. Der neue Röhricht bietet wertvollen Lebensraum für eine Vielzahl von ufertypischen<br />

Tierarten, Kleinlebewesen, Laichsubstrat etc. Des Weiteren profitiert das Landschaftsbild spürbar von dieser naturnahen<br />

Seeufergestaltung. Naturnah gestaltete Uferzonen machen den See zum Erlebnis und erhöhen damit die Lebensqualität<br />

der Menschen in den Ufergemeinden.<br />

Die ökologische Aufwertung des Strandwegs ist ebenfalls im Kontext mit Aufwertungs- und Renaturierungsprojekten<br />

in der näheren Umgebung im Bereich Frauenwinkel und Ufenau zu sehen.<br />

Gestaltung / Materialisierung<br />

Die gezielte Auswahl einheitlicher Materialien schafft für den Strandweg ein<br />

durchgehendes, harmonisches Erscheinungsbild. Die Oberfläche des Strandwegs<br />

wird erneuert. Ein Asphaltbelag verbindet Funktionalität mit hochwertiger<br />

Gestaltung. Er bietet eine optimale Begehbarkeit und Befahrbarkeit mit<br />

Kinderwagen, Rollstuhl etc. und unterscheidet sich gleichzeitig optisch von<br />

normalen Fahrstrassen. Der neue Steg besteht aus einer Stahlkonstruktion mit<br />

einer Auflage aus Holzplanken. Diese Materialisierung entspricht der typischen<br />

Gestaltsprache von Ufer- und Hafenarealen. Zum Wasser hin erfolgt eine Absturzsicherung<br />

durch ein Geländer aus einer leichten Konstruktion einzelner<br />

anthrazitfarbener Stahlpfosten und Stahlseilen. Die visuelle Transparenz zum<br />

Wasser wird somit erhalten.<br />

Referenzbild<br />

Dieses Geländer wird ebenfalls für die neuen Holzdecks und für höherliegende Wegeabschnitte als Absturzsicherung<br />

vorgesehen. Die ausgewählte Bank besteht aus einer leichten Stahlkonstruktion mit Holzauflagen. Sie findet sich im<br />

gesamten Abschnitt an Aufenthaltsbereichen wieder.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 14<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Kosten<br />

Die Gesamtkosten werden gemäss dem Bauprojekt des beauftragten Planer-Teams wie folgt ausgewiesen:<br />

Baumeisterarbeiten Strassenbau Fr. 823‘000.–<br />

Nebenarbeiten Strassenbau<br />

Lärmschutzwand Fr. 431‘000.–<br />

Beleuchtung mit LED-Pollerleuchten Fr. 79‘000.–<br />

Zäune Fr. 55‘000.–<br />

Steg, Plattform Fr. 267‘000.–<br />

Geländer Fr. 41‘000.–<br />

Blockwurf, Sitzstufen, Ruhebänke Fr. 34‘000.–<br />

Uferauffüllung, Lahnung, Schilfbesatz Fr. 164‘000.–<br />

Bepflanzung und Bestockungen Fr. 29‘000.–<br />

Sicherheitseinrichtungen der SBB Fr. 80‘000.–<br />

Verschiedenes und Unvorhergesehenes Fr. 66‘000.–<br />

Fr. 1‘246‘000.–<br />

Nebenarbeiten (Gebühren, Vermessung und Vermarchung) Fr. 42‘000.–<br />

Technische Arbeiten (Honorare, Bestandesaufnahmen) Fr. 430‘000.–<br />

Total ohne MwSt. Fr. 2‘541‘000.–<br />

8% MwSt. Fr. 203‘280.–<br />

Gesamtkosten gerundet, inkl. MwSt. Fr. 2‘745‘000.–<br />

Finanzierung<br />

Gemäss §33 Absatz 2 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden (SRSZ 153.100) ist ein Verpflichtungskredit<br />

brutto als Sachgeschäft zum Beschluss vorzulegen und in einem Bericht unter Angabe der Beiträge<br />

Dritter, der Finanzierung und der Folgekosten zu begründen. Die Finanzierung erfolgt aus den flüssigen Mitteln. Eine<br />

Kreditaufnahme ist aufgrund der heutigen finanziellen Situation nicht erforderlich. Für die Gemeinde Wollerau entspricht<br />

dies einer Investition von Fr. 2‘745‘000.– inkl. MwSt. Die Kosten werden voraussichtlich zu 100% im Jahr 2013 anfallen.<br />

Folgekosten Strandweg<br />

(in Tausend)<br />

Jahr 2013 2014 2015 2016<br />

25% Abschreibung 715 536 402 302<br />

2.5% Verzinsung 72 54 40 30<br />

Folgekosten im Jahr 550 617 463 347<br />

Steuerprozente (Stand 2011) 0.9 1.0 0.7 0.5<br />

Investition 2000 745 0 0


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 15<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

Zusammenfassung<br />

Der Strandweg zwischen Bäch und Richterswil befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und soll saniert werden.<br />

Seitens der Bevölkerung wird seit Dezember 2007 ein Geländer gewünscht. Im Zuge der Sanierungsarbeiten soll eine<br />

Absturzsicherung angebracht und eine Beleuchtung <strong>zur</strong> Erhöhung der Sicherheit sowie ein Lärm- und Spritzschutz erstellt<br />

werden. Die Weganlage soll verbreitert und attraktiv gestaltet werden. Durch ökologische Aufwertungsmassnahmen<br />

wird das Naturraumpotenzial des Strandwegs verbessert. Für die Sanierungsarbeiten wird ein Verpflichtungskredit<br />

von insgesamt Fr. 2‘745‘000.– inkl. MwSt. benötigt. Der Gemeinderat Wollerau empfiehlt den Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürgern dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.<br />

Antrag<br />

1. Der Sanierung des Strandweges Bäch wird zugestimmt und der hierfür benötigte Verpflichtungskredit von<br />

Fr. 2‘745‘000.– inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 1.4.<strong>2012</strong>) wird bewilligt.<br />

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zum Sachgeschäft Strandweg<br />

Verpflichtungskredit 2013<br />

1. Grundlage<br />

Die RPK erkennt, dass eine Sanierung des Strandweges erforderlich ist. Speziell die Aspekte der Sicherheit, wie etwa die<br />

Stabilität des Weges am Seeufer, das Fehlen eines Geländers oder Gefahren durch die ungeschützte Bahnlinie unmittelbar<br />

neben dem Weg, machen eine Sanierung notwendig.<br />

Das vorliegende Sachgeschäft berücksichtigt nicht nur diese Sicherheitsaspekte, sondern hat auch explizit das Ziel, den<br />

Strandweg als einzigen Seeanstoss der Gemeinde Wollerau qualitativ wesentlich aufzuwerten, indem der Weg verbreitert<br />

wird, ein Holzsteg mit erweiterten Sitzmöglichkeiten sowie ökologische Elemente geplant sind.<br />

2. Prüfung und Empfehlung<br />

Die RPK hat das Sachgeschäft <strong>zur</strong> Sanierung des Strandweges in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Die Folgekosten<br />

des Projektes sind korrekt und transparent ausgewiesen. Die RPK empfiehlt das Geschäft <strong>zur</strong> Annahme.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 16<br />

Sachgeschäft – Sanierung Strandweg


Sachgeschäft – Sanierung Strandweg<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 17


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 18<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Kurt Grob<br />

KURZFASSUNG<br />

Mit den Zuglinien S8 und S2 der SBB werden die Reisenden nach Zürich transportiert. Dank der Buslinie Wollerau–<br />

Richterswil profitiert die Gemeinde Wollerau mit bester Busanbindung mit dem Bahnhof Richterswil von der im Viertelstundentakt<br />

verkehrenden schnellen Bahnlinie.<br />

Die Gemeinde Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Mit gestalterischen<br />

Massnahmen soll die Nutzung für Bus- und Bahnreisende sicherer und bequemer werden. Zirkulationsflächen und<br />

Bussteigkanten sind behindertengerecht anzulegen und schliesslich muss auch die Fahrbahn der Busse dauerhaft saniert<br />

werden. Insgesamt werden fünf Bussteigkanten neu gebaut. Zwei der insgesamt fünf benötigten Bushalteinseln werden<br />

auch zukünftig ausschliesslich von Bussen der Gemeinde Wollerau, den Linien 176 und 175, beansprucht. Die Gemeinde<br />

Wollerau hat deshalb an den Kosten für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur in Richterswil zu partizipieren.<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong> die Zustimmung zum vorliegenden Sachgeschäft Neugestaltung<br />

Bahnhofplatz mit Bushof Richterswil und die Bewilligung des hierfür benötigten Verpflichtungskredites in der Höhe von<br />

Fr. 1‘422‘000.–. Die Endbelastung für die Gemeinde reduziert sich um den Beitrag des Zürcher Verkehrsverbundes von<br />

rund Fr. 150‘000.–.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 19<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

Bericht<br />

Ausgangslage<br />

Die Gemeinde Wollerau ist trotz bevorzugter Lage hoch über dem Zürichsee gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

erschlossen. Richtung Zentral- und Ostschweiz sorgt die Südostbahn für schnelle Verbindungen; am Zürichseeufer<br />

entlang befördern die Linien S 8 und S 2 der SBB die Reisenden komfortabel ins Herz der Stadt Zürich. Wollerau profitiert<br />

dank bester Busanbindung mit dem Bahnhof Richterswil von der im Viertelstundentakt verkehrenden schnellen Bahnlinie.<br />

Der verdichtete Fahrplan der linksufrigen S-Bahn führte in den vergangenen Jahren <strong>zur</strong> zunehmend intensiveren Nutzung.<br />

Um dem stetig wachsenden Betrieb gerecht zu werden, sind verschiedenste Anpassungen und Verbesserungen<br />

notwendig. Mit gestalterischen Massnahmen soll die Nutzung für Bus- und Bahnreisende sicherer und bequemer werden.<br />

Zirkulationsflächen und Bussteigkanten sind behindertengerecht anzulegen und schliesslich muss auch die Fahrbahn<br />

der Busse dauerhaft saniert werden. Die Vorfahrt für den Individual-Verkehr wird neu geregelt, um Konflikte mit den<br />

ausfahrenden Bussen zu verhindern.<br />

Zwei der insgesamt fünf benötigten Bushalteinseln werden vertraglich langfristig gesichert auch zukünftig ausschliesslich<br />

von Bussen der Gemeinde Wollerau, den Linien 176 und 175, beansprucht. Die Gemeinde Wollerau hat deshalb an den<br />

Kosten für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur in Richterswil zu partizipieren.<br />

Federführend am gemeinsamen Projekt beauftragte die Gemeinde Richterswil das Ingenieurbüro Flückiger und Bosshard<br />

AG, Wädenswil, und das Architekturbüro Hornberger Architekten AG, Zürich, mit der Planung der Neugestaltung des<br />

Bahnhofplatzes. In die Projektorganisation sind auch Vertreter der Gemeinde Wollerau eng mit eingebunden.<br />

Das Projekt<br />

Der neue Bushof wird zwischen der Seestrasse und dem Bahnhofplatz, im Bereich der bestehenden Baumgruppe,<br />

unter 45° <strong>zur</strong> Seestrasse hin angeordnet. Seitlich bleiben zwei Flächen mit zum Teil bestehenden Bäumen, aber<br />

auch neuen Grünbereichen. Der Bahnhofplatz zwischen Bushof und Güterschuppen ist als eine einzige Fläche, ohne<br />

Niveauunterschiede geplant; lediglich durch unterschiedliche Belagsmaterialien wird eine <strong>zur</strong>ückhaltende Gliederung<br />

des Raumes geschaffen. Die raumgreifend geschwungene Trennlinie markiert einerseits die Fahrbahn des öffentlichen<br />

Verkehrsmittels und macht andererseits die ausschliesslich den Fussgängern vorbehaltenen Flächen erkennbar. Sie zieht<br />

sich in einer weiten Kurve über den ganzen Platz vor dem Güterschuppen bis hin <strong>zur</strong> Ausfahrt in die Seestrasse. Es steht<br />

neu spürbar mehr Raum für Fussgänger <strong>zur</strong> Verfügung. Die Kurzzeitparkplätze sowie die fest vermieteten Parkplätze der<br />

SBB werden neu im östlichen Bereich, die Vorfahrt für Taxis an der westlichen Ausfahrt des Busterminals angeordnet.<br />

Raumgestaltung<br />

Der neue Bushof soll nicht nur ein rein technisches Verkehrsbauwerk sein, er wird als wichtiges, städtebaulich prägendes<br />

Bauwerk des öffentlichen Verkehrs – auch im Kontext mit den denkmalgeschützten SBB-Bauten – architektonisch hohe<br />

Ansprüche erfüllen.<br />

Die Fahrbahnplatten der Haltestellen und die Warteperrons werden aus Beton erstellt. Die Tragkonstruktion der Überdachung,<br />

ebenfalls aus Beton, wächst aus der monolithisch wirkenden Bodengestaltung heraus und bildet damit<br />

eine Einheit. Der Platzbereich vor dem ehemaligen Güterschuppen wird zugunsten der Fussgänger aufgewertet. An


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 20<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

verschiedenen Stellen sind neue Sitzgelegenheiten geplant. Auch bei der Platzmöblierung wird darauf geachtet, dass<br />

mit abgestimmten Elementen und einheitlicher Materialisierung eine gestalterische Ruhe erzeugt werden kann. Die<br />

Grünbereiche werden ergänzend zu den erhaltenswerten Bäumen auch mit neuen Bäumen und Pflanzen besetzt.<br />

Bushaltestellen<br />

Der neue Bushof umfasst fünf 20.00 m lange Perrons für jeweils einen 18.0 m langen Gelenkbus. Mit einer Höhe von<br />

16 cm wird ein komfortabler und sicherer Zustieg gewährleistet. Der Terminal wird von Osten über die Seestrasse<br />

erschlossen; die Wegfahrt ist am westlichen Ende des Bahnhofplatzes vorgesehen.<br />

Die Überdachung ist nicht nur als Wetterschutz für Kunden des öffentlichen Verkehrs notwendig; über das grosse Dach<br />

ergibt sich letztendlich auch die städtebauliche Präsenz des neuen Verkehrsbauwerks. Unter den Hauptträgern aus Beton<br />

ist eine Sekundärkonstruktion aus Stahl und Glas angebracht, welche eine durchgehende helle Dachebene bildet. Die<br />

Abfahrtsanzeiger und die Beleuchtung sind an der Stahlkonstruktion integriert bzw. befestigt.<br />

Die Glasebene wird mit einem teiltransparenten Siebdruck versehen, um den Sonnenschutz zu gewährleisten, ohne die<br />

Lichtdurchlässigkeit zu reduzieren.<br />

Kosten<br />

Die Gesamtkosten werden gemäss Bauprojekt der Gemeinde Richterswil wie folgt ausgewiesen:<br />

Baumeisterarbeiten Strassenbau Fr. 1‘207‘000.00<br />

Nebenarbeiten Strassenbau Fr. 432‘000.00<br />

(Bepflanzung, Beleuchtung, Vermessung)<br />

Baumeisterarbeiten Bushof – Überdachung Fr. 950‘000.00<br />

(inkl. Fundation)<br />

Nebenarbeiten Bushof – Überdachung Fr. 134‘000.00<br />

(Möblierung, Beleuchtung, Velounterstand, Leitsystem)<br />

Technische Arbeiten Fr. 568‘000.00<br />

Total ohne MwSt. Fr. 3‘291‘000.00<br />

MwSt. 8% Fr. 264‘000.00<br />

Gesamtkosten gerundet, inkl. MwSt. Fr. 3‘555‘000.00<br />

Bei diesen Baukosten handelt es sich ausschliesslich um ausgewiesene Kosten für das Projekt Bushof. Nicht enthalten<br />

sind Kosten für Infrastrukturteile im Projektperimeter, welche alleine der Gemeinde Richterswil dienen und daher auch<br />

alleine durch die Gemeinde Richterswil finanziert werden.<br />

Die Gesamtkosten werden nach Massgabe der Benutzung wie folgt aufgeteilt:<br />

Gemeinde Richterswil 2 Haltestellenkanten (Linien 170 und 189)<br />

Gemeinde Freienbach 1 Haltestellenkante<br />

Gemeinde Wollerau 2 Haltestellenkanten (Linien 175 und 176)


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 21<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

Die Haltestelle der Gemeinde Freienbach wird vorerst durch die Gemeinde Richterswil vorfinanziert.<br />

An den Gesamtkosten beteiligt sich die Gemeinde Wollerau somit zu 2/5 am gemeinsamen Bauvorhaben.<br />

Gemeinde Richterswil Fr. 1‘422‘000.–<br />

Gemeinde Freienbach Fr. 711‘000.–<br />

Gemeinde Wollerau Fr. 1‘422‘000.–<br />

Weil der Bushof mit den Wollerauer Bussen eine regionale Funktion übernimmt, kann mit der Ausrichtung eines Investitionsbeitrages<br />

durch den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gerechnet werden. Es werden nur diejenigen Anlageteile<br />

subventioniert, welche den Wollerauer Buslinien dienen. Die entsprechenden Beiträge werden demnach auch nur der<br />

Gemeinde Wollerau zugesprochen.<br />

Voraussichtlich kann mit einem Beitrag von rund Fr. 150‘000.– gerechnet werden. Das Beitragsgesuch kann erst nach<br />

der Projektgenehmigung eingereicht werden; der Beitrag des ZVV wird nach Vorlage der Bauabrechnung entrichtet.<br />

Der zu bewilligende Bruttokredit wird somit um den zu erwartenden Staatsbeitrag des ZVV reduziert.<br />

Finanzierung<br />

Der <strong>zur</strong> Abstimmung gelangende Kreditantrag versteht sich vorbehältlich der Projekt- und Kreditgenehmigung der<br />

Stimmbürger der Gemeinde Richterswil.<br />

Gemäss §33 Absatz 2 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden (SRSZ 153.100) ist ein Verpflichtungskredit<br />

brutto als Sachgeschäft zum Beschluss vorzulegen und in einem Bericht unter Angabe der Beiträge<br />

Dritter, der Finanzierung und der Folgekosten zu begründen. Die Finanzierung erfolgt aus den flüssigen Mitteln. Für die<br />

Gemeinde Wollerau entspricht dies einer Bruttoinvestition von Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt., reduziert um den ZVV-Beitrag<br />

von rund Fr. 150‘000.–. Die Kosten werden voraussichtlich zu 100% im Jahr 2013 anfallen.<br />

Folgekosten Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof<br />

(in Tausend)<br />

Jahr 2013 2014 2015 2016<br />

25% Abschreibung 356 267 162 122<br />

2.5% Verzinsung 36 27 16 12<br />

Folgekosten im Jahr 391 293 179 134<br />

Steuerprozente (Stand 2011) 0.6 0.5 0.3 0.2<br />

Investition 1422 0 –150 0<br />

Zusammenfassung<br />

Die Gemeinde Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Mit gestalterischen<br />

Massnahmen soll die Nutzung für Bus- und Bahnreisende sicherer und bequemer werden. Insgesamt werden fünf<br />

Bussteigkanten neu gebaut sowie der Bahnhofplatz neu gestaltet und umgebaut. Auch zukünftig werden zwei der<br />

insgesamt fünf benötigten Bushalteinseln ausschliesslich von Bussen der Gemeinde Wollerau, den Linien 176 und 175,<br />

beansprucht. Die Gemeinde Wollerau hat sich deshalb an den Kosten für den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 22<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil<br />

in Richterswil zu beteiligen. Für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes Richterswil wird ein Bruttoverpflichtungskredit<br />

von insgesamt Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt. benötigt. Der Gemeinderat Wollerau empfiehlt den Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürgern, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.<br />

Antrag<br />

1. Dem Projekt Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof wird zugestimmt und der hierfür benötigte Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 1‘422‘000.– inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 1.4.<strong>2012</strong>) sowie die ausgewiesenen jährlich<br />

wiederkehrenden Folgekosten bewilligt.<br />

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission zum Sachgeschäft Projekt Neugestaltung<br />

Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil / Verpflichtungskredit<br />

Die Gemeinde Richterswil plant, den Bahnhofplatz mit Bushof umzubauen und neu zu gestalten. Die Nutzung für<br />

Bus- und Bahnreisende soll sicherer und bequemer werden und die Zirkulationsflächen und Bussteigkanten werden<br />

behindertengerecht angelegt. Insgesamt werden fünf neue Haltekanten gebaut. Zwei der insgesamt fünf benötigten<br />

Bushaltekanten werden künftig ausschliesslich von Bussen der Gemeinde Wollerau (Linie 175 und 176) beansprucht.<br />

Die Gemeinde Wollerau hat sich mit 2/5 an den Gesamtbaukosten von Fr. 3‘555‘000.– (inkl. MwSt.) für den Neubau<br />

Bushof zu beteiligen, dies entspricht einer Bruttoinvestition von Fr. 1‘422‘000.– (inkl. MwSt.). Es wird mit einem Investitionsbeitrag<br />

von Fr. 150‘000.– <strong>vom</strong> Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gerechnet. Das entsprechende Gesuch kann jedoch<br />

erst nach der Genehmigung des Projektes eingereicht werden. Die jährlich wiederkehrenden Folgekosten sind korrekt<br />

ausgewiesen.<br />

Die RPK empfiehlt, dem vorliegenden Sachgeschäft zuzustimmen.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 23<br />

Sachgeschäft – Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof, Richterswil


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 24<br />

Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Urnenabstimmung 25. November <strong>2012</strong><br />

Ueli Metzger<br />

KURZFASSUNG<br />

Bis am 31. Dezember <strong>2012</strong> erteilt die <strong>Gemeindeversammlung</strong> das Gemeindebürgerrecht. Mit dem<br />

neuen Bürgerrechtsgesetz wechselt diese Kompetenz <strong>zur</strong> Einbürgerungskommission, sofern<br />

die <strong>Gemeindeversammlung</strong> nichts Gegenteiliges beschliesst. Der Gemeinderat begrüsst diese<br />

Neuregelung. Gegen diese ist die Einzelinitiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeindeversammlung</strong>»<br />

von Olivier Kessler eingereicht worden.<br />

Mit der deutlichen Annahme des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (kBüG) am 27. November 2011 durch den Souverän<br />

des Kantons Schwyz wurden auch die Kompetenzen der heutigen Bürgerrechtskommission neu definiert. Unter §10<br />

«Erteilung des Gemeindebürgerrechts» ist geregelt, dass ab 1. Januar 2013 die Bürgerrechtskommission als Behörde<br />

mit Entscheidungskompetenz ausgestattet ist, was bisher der <strong>Gemeindeversammlung</strong> oblag. Das bedeutet, dass<br />

die neue Bürgerrechtsbehörde den Gesuchstellern erstinstanzlich das Gemeindebürgerrecht erteilt, nicht mehr die<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong>. Generell gilt, dass auf Stufe Gemeinde ohne expliziten gegenteiligen Beschluss durch die<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong> die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig ist.<br />

Auf den erfolgten Legislaturwechsel <strong>2012</strong>/14 wurde die Zusammensetzung der Einbürgerungskommission bereits für<br />

die Ausrichtung als Behörde konstituiert. Eine ausgewogene politische Vertretung bildet eine wichtige Grundlage für die<br />

Einbürgerungskommission, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern, die gemäss §10 kBüG von einem Mitglied des<br />

Gemeinderates präsidiert wird. Das Gremium besteht aus sieben Personen – drei Mitgliedern des Gemeinderats, und<br />

einen weiteren Sitz haben die fünf Ortsparteien mit Ausnahme der FDP erhalten. Letztere Partei ist durch die Mitglieder<br />

des Gemeinderats bereits doppelt vertreten. Doppelt vertreten ist neben der FDP auch die SVP. Die Kommission setzt<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

• Ueli Metzger, Gemeindepräsident, FDP<br />

• Stefan Blum, Gemeinderat, FDP<br />

• Alfred Böni, Säckelmeister, SVP<br />

• Gerda Bachmann, CVP<br />

• Ernst Föllmi, IG FWW<br />

• Hans C. Koller, SVP<br />

• Sacha Reichmuth, SP<br />

Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird der aufwendige und zeitintensive Ablauf des Einbürgerungsverfahrens optimiert.<br />

Neu werden die Stimmberechtigten bereits bei Verfahrensbeginn in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.<br />

Zukünftig werden die Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert. Jedermann hat die<br />

Möglichkeit, innert 20 Tagen zu den Gesuchen Einwände oder Bemerkungen anzubringen. Die eingegangenen Einwände<br />

werden anonymisiert und dem Bürgerrechtsbewerber <strong>zur</strong> Stellungnahme unterbreitet. Mit dem veränderten<br />

Verfahrensablauf haben die Stimmbürger ein einflussreiches Mitwirkungsrecht erhalten, welches in dieser Form heute<br />

an <strong>Gemeindeversammlung</strong>en nicht zulässig ist.<br />

Der Initiant beantragt, dass über Einbürgerungen unverändert an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> Beschluss gefasst wird.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 25<br />

Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

«Initiative: Einbürgerung durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Dem Stimmvolk von Wollerau sei ein Sachgeschäft vorzulegen, wonach auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerrechtsgesetzes<br />

<strong>vom</strong> 20. April <strong>2012</strong> die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der <strong>Gemeindeversammlung</strong> übertragen<br />

wird und den Stimmberechtigten folgender Antrag gestellt wird:<br />

1. Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts wird der <strong>Gemeindeversammlung</strong> übertragen.<br />

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

Ob die Einbürgerungsbehörde oder die <strong>Gemeindeversammlung</strong> über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet,<br />

hat eine wichtige verfahrensrechtliche Bedeutung. Wenn die <strong>Gemeindeversammlung</strong> zuständig ist, kann jeder<br />

Stimmberechtigte einen Einbürgerungsentscheid beim Verwaltungsgericht anfechten. Wenn der einzelne Stimmbürger<br />

schon die Möglichkeit hat, im Rahmen der Publikation Einwände oder Bemerkungen anzubringen, so muss ihm auch<br />

die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen einen Einbürgerungsentscheid Beschwerde zu erheben. Nur so können die<br />

Zielsetzungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes erreicht werden.»<br />

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Zielsetzungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes mit der bestehenden Kompetenzregelung<br />

erreicht werden, und empfiehlt, die Einzelinitiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeindeversammlung</strong>»<br />

abzulehnen.<br />

Bericht<br />

Ausgangslage<br />

Am 3. Mai <strong>2012</strong> reichte Olivier Kessler als Stimmberechtigter der Gemeinde Wollerau die Initiative «Einbürgerungen<br />

durch <strong>Gemeindeversammlung</strong>» ein.<br />

Am 1. Januar 2013 tritt das neue, totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Neben den Voraussetzungen für die<br />

Erteilung des Gemeindebürgerrechts werden vor allem die Zuständigkeiten und das Verfahren neu geregelt. Die Einbürgerungskommission<br />

ist neu mit Entscheidungskompetenz ausgestattet, das heisst sie entscheidet erstinstanzlich über<br />

die Erteilung des Gemeindebürgerrechts (§10 Abs. 2 kBüG).<br />

Die Gemeinden können jedoch den Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch Beschluss der<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong> auch der <strong>Gemeindeversammlung</strong> übertragen (§11 kBüG). Es liegt also eine Wahlmöglichkeit der<br />

Gemeinden vor, wobei grundsätzlich die Einbürgerungsbehörde vorgesehen ist, wenn die Gemeinden nichts anderes<br />

beschliessen.<br />

Argumente des Initianten: Einbürgerungen sind kein Verwaltungsakt<br />

«Die kontinuierliche Aushebelung der demokratischen Rechte im Bereich der Einbürgerungen ist beispiellos. Noch vor<br />

nicht allzu langer Zeit wurde jeweils an der Urne über die Erteilung des Bürgerrechts abgestimmt. Im Jahr 2003 erklärte<br />

das Bundesgericht dann Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig. Die Einbürgerung durfte<br />

also neu nur noch durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> vorgenommen werden. Nun versucht man den Bürgerinnen und<br />

Bürgern auch noch dieses Recht zu nehmen. Es ist die Absicht des Gemeinderates, die Wollerauerinnen und Wollerauer<br />

nicht mehr am Einbürgerungsakt teilnehmen zu lassen, denn er möchte Einbürgerungen künftig nur noch durch eine<br />

Behörde vornehmen. Aus bürgerlicher Sicht sind die Volksrechte zu stärken und nicht zu schwächen.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 26<br />

Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Soll in Wollerau weiterhin die <strong>Gemeindeversammlung</strong> letztinstanzlich zuständig sein, so muss dies mittels Sachgeschäft<br />

an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> bzw. an der Urne von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen werden.<br />

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz sieht eine solche Option vor. Dazu braucht es allerdings einen Volksentscheid.<br />

Erfolgt die Einbürgerung weiterhin an der <strong>Gemeindeversammlung</strong>, so sind u.a. die folgenden Vorteile zu erwähnen:<br />

1. Die Einbürgerung ist kein reiner Verwaltungsakt durch eine Behörde, sondern erfordert den Gang an die <strong>Gemeindeversammlung</strong>,<br />

was kein Problem darstellt bei Personen, deren Gesuch <strong>vom</strong> Gemeinderat unterstützt wird.<br />

2. Die interessierte Bevölkerung ist über die erfolgten Einbürgerungen informiert; Einbürgerungen werden nicht als<br />

reiner Verwaltungsakt fernab von den Bürgerinnen und Bürgern vollzogen.<br />

3. Es ist für Gesuchsteller, deren Gesuch durch eine Behörde abgelehnt wird, wesentlich einfacher, gegen diesen<br />

Entscheid beim Verwaltungsgericht zu rekurrieren, als dies gegen einen Entscheid der <strong>Gemeindeversammlung</strong> der<br />

Fall ist, sofern ein Gesuchsteller das Gesuch überhaupt aufrechterhält und mit negativem Antrag an die Versammlung<br />

gerät.<br />

4. Personen, deren Einbürgerung an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> beantragt wird, lernen die demokratischen Abläufe<br />

und die Bedeutung der <strong>Gemeindeversammlung</strong> kennen. Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit<br />

für den gegenseitigen Austausch, wie dies bis anhin gepflegt und auch von den eingebürgerten Personen geschätzt<br />

und benutzt wurde.<br />

Die SVP erachtet es als falsch, wenn jemand die Einbürgerung erlangen kann, ohne jemals an einer <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

teilgenommen zu haben. Unbestritten und unabhängig <strong>vom</strong> Ausgang dieser Abstimmung wird weiterhin eine<br />

Kommission bzw. eine Behörde jedes einzelne Einbürgerungsgesuch sachlich korrekt prüfen. Die SVP erachtet aber den<br />

Gang vor die <strong>Gemeindeversammlung</strong> als wichtigen Teil der Einbürgerung und Integration. Die Einbürgerung soll kein<br />

reiner Verwaltungsakt durch eine Behörde sein, den die Bürger nicht mehr unmittelbar mitbekommen.<br />

Die SVP Wollerau ruft Sie, liebe Wollerauerinnen und Wollerauer, deshalb dazu auf, der Initiative «Einbürgerung durch<br />

die <strong>Gemeindeversammlung</strong>» zuzustimmen, um damit eine minimale demokratische Mitbestimmung bei den Einbürgerungen<br />

zu gewährleisten. Herzlichen Dank.<br />

Olivier Kessler, Initiant<br />

Markus Feusi, Präsident SVP Wollerau»<br />

Argumente des Gemeinderats Wollerau: Das neue Gesetz ist effizient und bürgernah<br />

Deutliche Annahme des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes<br />

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz wurde am 27. November 2011 von den Stimmberechtigten des Kantons Schwyz mit<br />

69.6% angenommen, in der Gemeinde Wollerau sogar mit 76.7%. Das Abstimmungsresultat ist ein klares Votum zum<br />

einen für eine Verschärfung der Einbürgerungspraxis, zum anderen aber auch für die Kompetenzdelegation von Bürgerrechtsentscheiden<br />

an die Einbürgerungsbehörde. Wie bereits ausgeführt, sieht das kantonale Bürgerrechtsgesetz vor,<br />

dass die Einbürgerungsbehörde für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig ist, wenn nicht die Einbürgerung<br />

über die <strong>Gemeindeversammlung</strong> beschlossen wurde.<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 7. Mai <strong>2012</strong> (GRB-Nr. 192) hat der Gemeinderat Wollerau entschieden, dass die<br />

Einbürgerungsbehörde für die Entscheidung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts im Sinne von §10 Abs. 2<br />

kBüG zuständig sein soll.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 27<br />

Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Gute Erfahrungen der Bürgerrechtskommission in der Gemeinde Wollerau<br />

Die Mitglieder der Bürgerrechtskommission verfügen über alle relevanten Informationen betreffend die Einbürgerungsvoraussetzungen<br />

und kennen die einzubürgernden Personen aufgrund der persönlichen Anhörung im Gremium. Durch<br />

das persönliche Gespräch und aufgrund der umfassenden Aktenkenntnisse kann ein korrekt begründeter Entscheid<br />

gefällt werden. Im Gegensatz dazu fehlen der <strong>Gemeindeversammlung</strong> die für die Entscheidungsfindung relevanten<br />

Informationen. Sie erhalten im <strong>Botschaft</strong>stext zu den jeweiligen Einbürgerungen lediglich die Personalien und einen<br />

kurzen Lebenslauf der BürgerrechtsbewerberInnen. Sie stützen sich für ihren Entscheid jeweils auf die Anträge des Gemeinderates<br />

respektive der Bürgerrechtskommission. Die Bürgerrechtskommission der Gemeinde Wollerau, welche sich<br />

nicht nur aus gemeinderätlichen Vertretern, sondern vor allem aus Parteivertretern aus der Bevölkerung zusammensetzt,<br />

geniesst seit vielen Jahren das volle Vertrauen der Bevölkerung.<br />

Einbürgerungsanträge des Gemeinderates werden von der <strong>Gemeindeversammlung</strong> regelmässig bestätigt. Es ist dem<br />

Gemeinderat kein einziger Fall bekannt, in welchem die <strong>Gemeindeversammlung</strong> einem Einbürgerungsantrag des<br />

Gemeinderates nicht stattgegeben bzw. ein Stimmbürger gegen einen Einbürgerungsentscheid Beschwerde erhoben<br />

hat. Es macht daher Sinn, dass die mit den relevanten Informationen vertraute Einbürgerungskommission nicht nur<br />

die Abklärungs-, sondern auch die ihr gesetzlich zustehende Entscheidungskompetenz erhält, was im Hinblick auf das<br />

Begründungserfordernis von Vorteil ist. Auf Personen- und Faktenkenntnis beruhende, begründete Entscheide schützen<br />

den Gesuchsteller vor Diskriminierung und Willkür.<br />

Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens und Entlastung der <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Ziel des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes ist eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens. Insbesondere auf<br />

Stufe Gemeinde wird ein effizientes Verfahren unter objektiven Kriterien und die Entlastung der <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

von Einbürgerungsgesuchen angestrebt.<br />

Das bisherige Einbürgerungsverfahren mit seiner Zweiteilung der Kompetenzen von Bürgerrechtskommission und<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong> ist zeitaufwendig und arbeitsintensiv: Nachdem die Bürgerrechtskommission Antrag an den<br />

Gemeinderat gestellt hat, hat der Gemeinderat seinerseits Antrag an die <strong>Gemeindeversammlung</strong> zu stellen.<br />

Mit der Schaffung einer neuen Einbürgerungsbehörde verlagert der Gesetzgeber die Entscheidungskompetenz an<br />

die Instanz, die der heutigen Bürgerrechtskommission entspricht, deren Anträgen die <strong>Gemeindeversammlung</strong> schon<br />

bisher regelmässig zugestimmt hat. Neu kann der Bürger bereits in der Anfangsphase des Verfahrens eingreifen. Der<br />

Bürgerrechtsbewerber kann den Entscheid der Einbürgerungsbehörde an das Verwaltungsgericht weiterziehen. Das<br />

Einbürgerungsverfahren wird verkürzt und vereinfacht, die <strong>Gemeindeversammlung</strong> um ein Traktandum erleichtert, das<br />

regelmässig unumstritten war.<br />

Einbezug der Bevölkerung bei Verfahrensbeginn<br />

Neu wird die Bevölkerung nicht erst beim Abschluss des kommunalen Verfahrens, sondern bereits bei Verfahrensbeginn<br />

in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Mit Inkrafttreten des neuen Bürgerrechtsgesetzes werden die eingegangenen<br />

Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt publiziert und jedermann hat ab Publikation die Möglichkeit, innert 20 Tagen<br />

zu den Einbürgerungsgesuchen Stellung zu nehmen. Die Einwände aus der Bevölkerung werden danach anonymisiert<br />

und dem Bürgerrechtsbewerber <strong>zur</strong> Stellungnahme unterbreitet. Diese Einflussnahme des einzelnen Stimmbürgers ist viel<br />

grösser als bei der <strong>Gemeindeversammlung</strong>, an welcher der Stimmbürger aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechung<br />

nur begrenzt mit begründeten Anträgen seine Meinung kundtun darf. Entgegen der Meinung des Initianten wird der<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong> mit dem Wegfall der Entscheidungskompetenz für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

daher kein einflussreiches Mitwirkungsrecht verwehrt. Die Erfahrung zeigt, dass gegen Einbürgerungsanträge des<br />

Gemeinderates nicht opponiert wird. Damit ergibt sich praktisch keine Möglichkeit für die Beschwerdeerhebung eines<br />

Stimmbürgers gegen einen Einbürgerungsentscheid.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 28<br />

Sachgeschäft – Initiative Einbürgerungen durch <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Empfehlung des Gemeinderates<br />

Aus den dargelegten Gründen ist es sinnvoll, dass die neue Einbürgerungsbehörde nicht nur die Abklärungskompetenz,<br />

sondern wie gesetzlich vorgesehen auch die Entscheidungskompetenz betreffend der Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

erhält. Der Gemeinderat empfiehlt daher, die Initiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeindeversammlung</strong>»<br />

abzulehnen und ab 1. Januar 2013 die Entscheidungskompetenz für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

bei der aus Gemeinderäten und Parteivertretern zusammengesetzten Einbürgerungsbehörde zu belassen.<br />

Antrag (Abstimmungsfrage)<br />

1. Wollen Sie die Initiative «Einbürgerung durch <strong>Gemeindeversammlung</strong>» annehmen


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 29<br />

Einbürgerung – Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

Einbürgerungsgesuch von<br />

Duarte Cipriano, Maria da Conceição<br />

Bahnhofstrasse 13, 8832 Wollerau<br />

Bericht<br />

Das Bundesamt für Migration hat am 25. April <strong>2012</strong> der portugiesischen Staatsangehörigen Maria da Conceição<br />

Duarte Cipriano die Bewilligung <strong>zur</strong> Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 4. Juni <strong>2012</strong> reichte sie das Gesuch um<br />

Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.<br />

Die Gesuchstellerin wurde am 23. September 1972 in Cortes do Meio, Covilhã (Castelo Branco, Portugal) als Tochter<br />

des Luis Vaz Cipriano und der Maria Patricinia Da Silva Duarte geboren. Die Gesuchstellerin ist am 30. März 2005 von<br />

Altendorf SZ nach Wollerau gezogen. Sie arbeitet als Servicemitarbeiterin im Restaurant Kronenhalle in Zürich.<br />

Die Gesuchstellerin geniesst einen unbescholtenen Leumund und über sie ist nichts Nachteiliges bekannt.<br />

Die Bewerberin spricht gut Deutsch. Sie ist mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommission<br />

beurteilt darum die Antragstellerin als gut integriert.<br />

Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für den<br />

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.<br />

Antrag<br />

1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes<br />

<strong>vom</strong> 19. Februar 1970,<br />

– Maria da Conceição Duarte Cipriano, geb. 23.09.1972<br />

wohnhaft Bahnhofstrasse 13, 8832 Wollerau<br />

das Gemeindebürgerrecht.<br />

2. Die Gesuchstellerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1‘000.– zu entrichten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 30<br />

Einbürgerung – Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

Einbürgerungsgesuch von<br />

Lentwojt-Gatte, Udo<br />

Felsenstrasse 158, 8832 Wollerau<br />

Bericht<br />

Das Bundesamt für Migration hat am 21. Juni <strong>2012</strong> dem deutschen Staatsangehörigen Udo Lentwojt-Gatte die<br />

Bewilligung <strong>zur</strong> Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 11. Juli <strong>2012</strong> reichte er das Gesuch um Aufnahme in das<br />

Gemeindebürgerrecht ein.<br />

Der Gesuchsteller wurde am 16. <strong>Oktober</strong> 1952 in Hannover (Deutschland) als Sohn des Paul Karl Lentwojt und der Ruth<br />

Gerda Kosuch geboren. Der Gesuchsteller ist im November 1998 von Deutschland nach Wollerau gezogen. Er arbeitet<br />

als Kreditmanager für die Firma Klöckner Pentaplast Schweiz AG in Liebefeld.<br />

Der Gesuchsteller geniesst einen unbescholtenen Leumund und über ihn ist nichts Nachteiliges bekannt.<br />

Der Bewerber spricht gut Deutsch. Er ist mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommission<br />

beurteilt darum den Antragsteller als gut integriert.<br />

Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für den<br />

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.<br />

Antrag<br />

1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes<br />

<strong>vom</strong> 19. Februar 1970,<br />

– Udo Lentwojt-Gatte, geb. 16.01.1952<br />

wohnhaft Felsenstrasse 158, 8832 Wollerau<br />

das Gemeindebürgerrecht.<br />

2. Der Gesuchsteller hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1‘000.– zu entrichten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 31<br />

Einbürgerung – Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

Einbürgerungsgesuch von<br />

Mirhad Malkoc und Irma Malkoc-Hodzic mit den Söhnen Bekir und Irnes<br />

Verenastrasse 29, 8832 Wollerau<br />

Bericht<br />

Das Bundesamt für Migration hat am 25. April <strong>2012</strong> den bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen Mirhad Malkoc<br />

sowie seiner Ehefrau Irma Malkoc-Hodzic und den Söhnen Bekir und Irnes die Bewilligung <strong>zur</strong> Einbürgerung im Kanton<br />

Schwyz erteilt. Am 5. Juni 2011 reichten sie das Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ein.<br />

Mirhad Malkoc wurde am 23. August 1979 in Bihac (Bosnien und Herzegowina) als Sohn des Ikram Malkoc und der Ziatka<br />

Rahmanovic geboren. Er besuchte in Bosnien und Herzegowina die Grundschule. Die Realschule und eine Ausbildung<br />

als Apparatebauer absolvierte er in der Schweiz. Zurzeit arbeitet er als Apparatebauer bei der Firma Ruosstech AG in<br />

Siebnen. Im Januar 1994 reiste der Gesuchsteller erstmals in die Schweiz ein und nahm in Unteriberg Wohnsitz. Seit<br />

1997 ist er in Wollerau wohnhaft.<br />

Der Gesuchsteller heiratete am 14. April 2001 die in Cukovic, Bihac (Bosnien und Herzegowina), geborene bosnischherzegowinische<br />

Staatsangehörige Irma Hodzic. Aus dieser Ehe gehen bis heute die Söhne Bekir, geboren am 29. November<br />

2001 und Irnes, geb. am 8. November 2003, beide geboren in Einsiedeln, hervor. Die Ehefrau des Gesuchstellers<br />

besuchte in Bosnien und Herzegowina die Grundschule und die Oberstufe. Danach absolvierte sie in ihrer Heimat eine<br />

Ausbildung <strong>zur</strong> Hotelfachassistentin. Sie reiste im Juli 2001 in die Schweiz ein und meldete sich in Wollerau an. Zurzeit<br />

arbeitet Irma Hodzic bei Estée Lauder in Lachen.<br />

Die Gesuchsteller geniessen einen unbescholtenen Leumund und über sie ist nichts Nachteiliges bekannt.<br />

Die Bewerber sprechen gut Deutsch. Sie sind mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommission<br />

beurteilt darum die Antragsteller als gut integriert.<br />

Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für den<br />

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.<br />

Antrag<br />

1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes<br />

<strong>vom</strong> 19. Februar 1970,<br />

– Mirhard Malkoc, geb. 23.08.1979<br />

– Irma Malkoc-Hodzic, geb. 08.09.1979<br />

– Bekir Malkoc, geb. 29.11.2001<br />

– Irnes Malkoc, geb. 08.11.2003<br />

wohnhaft Verenastrasse 29, 8832 Wollerau<br />

das Gemeindebürgerrecht.<br />

2. Die Gesuchsteller haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 3‘000.– zu entrichten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.


<strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>10.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> SEITE 32<br />

Einbürgerung – Erteilung des Gemeindebürgerrechts<br />

Einbürgerungsgesuch von<br />

Merbold, Andreas Alfred<br />

Bahnhofstrasse 1, 8832 Wollerau<br />

Bericht<br />

Das Bundesamt für Migration hat am 21. Juni <strong>2012</strong> dem deutschen Staatsangehörigen Andreas Alfred Merbold die<br />

Bewilligung <strong>zur</strong> Einbürgerung im Kanton Schwyz erteilt. Am 12. Juli <strong>2012</strong> reichte er das Gesuch um Aufnahme in das<br />

Gemeindebürgerrecht ein.<br />

Der Gesuchsteller wurde am 30. <strong>Oktober</strong> 1972 in Zeulenrode-Triebes (Thürigen, Deutschland) als Sohn des Alfred Kurt<br />

Merbold und der Karin Elisabeth Merbold-Hippmann geboren. Der Gesuchsteller ist im Juli 2004 von Neuenhof AG nach<br />

Wollerau gezogen. Er arbeitet als Finanz-Controller für die Firma Alstom (Schweiz) AG in Baden.<br />

Der Gesuchsteller geniesst einen unbescholtenen Leumund und über ihn ist nichts Nachteiliges bekannt.<br />

Der Bewerber spricht gut Deutsch. Er ist mit unseren Sitten und Gebräuchen bestens vertraut. Die Bürgerrechtskommission<br />

beurteilt darum den Antragsteller als gut integriert.<br />

Aus dem eingeholten polizeilichen Erhebungsbericht geht hervor, dass keine Gründe gegen eine Bewilligung für den<br />

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt, dem Gesuch zu entsprechen.<br />

Antrag<br />

1. Die Gemeinde erteilt, gestützt auf §10 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes<br />

<strong>vom</strong> 19. Februar 1970,<br />

– Andreas Alfred Merbold, geb. 30.<strong>10.</strong>1972<br />

wohnhaft Bahnhofstrasse 1, 8832 Wollerau<br />

das Gemeindebürgerrecht.<br />

2. Der Gesuchsteller hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1‘000.– zu entrichten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.


Gemeindeverwaltung | Hauptstrasse 15 | 8832 Wollerau | Telefon 043 888 12 88 | www.wollerau.ch<br />

Theiler Druck AG, Wollerau

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!