Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel
Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel
Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel
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STADT VAREL<br />
Landkreis Friesland<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
STANDORTPOTENZIALSTUDIE<br />
FÜR WINDPARKS<br />
IM<br />
STADTGEBIET<br />
VAREL<br />
Stand August 2013<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Str. 86 - 26180 Rastede<br />
Tel.: 04402 - 911630 - Fax: 04402 - 911640<br />
e-mail:info@diekmann-mosebach.de<br />
www.diekmann-mosebach.de
STADT VAREL<br />
Landkreis Friesland<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
STANDORTPOTENZIALSTUDIE<br />
FÜR WINDPARKS<br />
IM STADTGEBIET<br />
VAREL<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
Zum Jadebusen 20<br />
26316 <strong>Varel</strong><br />
Planverfasser:<br />
Diekmann<br />
Mosebach<br />
Regionalplanung<br />
<strong>Stadt</strong>- und Landschaftsplanung<br />
Entwicklungs- und Projektmanagement<br />
&<br />
Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede<br />
Telefon (0 44 02) 9116-30<br />
Telefax (0 44 02) 9116-40<br />
www.diekmann-mosebach.de<br />
mail: info@diekmann-mosebach.de<br />
Stand August 2013<br />
_______________________________________________________________________
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
I<br />
INHALTSÜBERSICHT<br />
1.0 VERANLASSUNG UND PLANUNGSAUFGABE 1<br />
2.0 VORGEHENSWEISE 2<br />
3.0 REPOWERING 3<br />
4.0 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF DEN<br />
MENSCHEN UND DIE UMWELT 4<br />
4.1 Auswirkungen auf den Menschen 4<br />
4.2 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das<br />
Landschaftserleben 6<br />
4.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft 7<br />
4.3.1 Auswirkungen auf die Flora 7<br />
4.3.2 Auswirkungen auf die Fauna 7<br />
4.3.3 Auswirkungen auf den Boden 13<br />
4.3.4 Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser 13<br />
4.3.5 Auswirkungen auf Kl<strong>im</strong>a / Luft 13<br />
4.3.6 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter 14<br />
5.0 VORAUSWAHL NACH AUSSCHLUSSKRITERIEN<br />
(ARBEITSSCHRITTE 1 UND 2) 14<br />
5.1 "Harte" und "weiche" Ausschlusskriterien 14<br />
5.2 Allgemeine Empfehlungen von Ausschlussflächen und<br />
Mindestabständen bezogen auf Windenergieanlagen 14<br />
5.3 Ausschlussflächen und Mindestabstände <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 20<br />
5.4 Harte und weiche Ausschlussflächen I: Wohnen, Verkehr,<br />
Gewerbe, Industrie, Sondergebiete, Versorgung (Plan 1) 28<br />
5.4.1 Besiedelter Bereich 28<br />
5.4.2 Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen 30<br />
5.4.3 Schienenstrecken 31<br />
5.4.4 Elektrizitätsfreileitung 31<br />
5.4.5 Gasfernleitungen / Erdölpipelines 32<br />
5.4.6 Fernwasserleitung 32<br />
5.4.7 Sonstige Darstellungen 32<br />
5.5 Harte und weiche Ausschlussflächen II: Rohstoffgewinnung,<br />
Boden, Wald, Gewässer, Erholung und Rohstoffe (Plan 2) 33<br />
5.5.1 Exkurs Vorranggebiete LROP und RROP 33<br />
5.5.2 Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (RROP) 34<br />
5.5.3 Gewässer 34<br />
5.5.4 Wasserschutzgebiete 35<br />
5.5.5 Deiche und Überschwemmungspolder 35<br />
5.5.6 Waldflächen 35<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
II<br />
5.5.7 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/Denkmalpflege 36<br />
5.5.8 Vorranggebiete für ruhige Erholung in Natur und Landschaft 36<br />
5.6 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige<br />
Bereiche (Plan 3) 37<br />
5.6.1 Nationalpark 37<br />
5.6.2 EU-Vogelschutzgebiete 37<br />
5.6.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) 38<br />
5.6.4 Naturschutzgebiete 38<br />
5.6.5 Landschaftsschutzgebiete 39<br />
5.6.6 Geschützter Landschaftsbestandteil 39<br />
5.6.7 Gesetzlich geschützte Biotope 40<br />
5.6.8 Naturdenkmäler 40<br />
5.6.9 Vorranggebiete für Natur und Landschaft 40<br />
5.6.10 Flächen für Maßnahmen aus dem Flächennutzungsplan 41<br />
5.6.11 Kompensationsflächen 41<br />
5.6.12 Avifaunistisch wertvolle Bereiche 41<br />
5.6.13 Entwicklungskonzept Friedrichsfeld 42<br />
5.6.14 Sonstige Darstellungen 42<br />
5.7 Sonstige Hinweise der Träger öffentlicher Belange 43<br />
5.7.1 Wehr- bzw. luftfahrtrechtliche Belang 43<br />
6.0 STANDORTDISKUSSION AUFGRUND VERBLEIBENDER<br />
BELANGE OHNE AUSSCHLUSSWIRKUNG (ARBEITSSCHRITT 3) 43<br />
6.1 Potenzialbereiche 44<br />
6.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung<br />
(Plan 5 und 6) 45<br />
6.3 Sonstige Flächennutzungen ohne Ausschlusswirkung (Plan 7) 48<br />
6.4 Belange der Erholung und des Landschaftsbildes ohne direkte<br />
Ausschlusswirkung (Plan 8) 49<br />
6.5 Abstände zwischen <strong>Windparks</strong> und Potenzialflächen für<br />
Windenergienutzung 51<br />
6.5.1 Bewertung der verbleibenden Potenzialflächen aufgrund gewichteter<br />
Belange (Punktesystem) (Arbeitsschritt 4) 51<br />
7.0 STANDORTBESCHREIBUNG UND -EMPFEHLUNG<br />
(ARBEITSSCHRITT 4) 56<br />
7.1 Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“ 57<br />
7.2 Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“ 58<br />
7.3 Potenzialbereich 3 „Almsee“ 60<br />
7.4 Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“ 61<br />
7.5 Potenzialbereich 5 „Neuenwege“ 63<br />
7.6 Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“ 64<br />
7.7 Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“ 65<br />
7.8 Potenzialbereich 8 „Hohelucht-Süd“ 67<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
III<br />
8.0 ZUSAMMENFASSUNG 68<br />
9.0 LITERATUR/QUELLEN 70<br />
ANLAGEN<br />
Anlage 1: Plan 1 bis 9<br />
Anlage 2: Tabellarische Übersicht der beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />
Anlage 3: Schriftliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange <strong>im</strong><br />
Rahmen<br />
der informellen Beteiligung (Auswahl)<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abb. 1: Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“ 57<br />
Abb. 2: Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“ 59<br />
Abb. 3: Potenzialbereich 3 „Almsee“ 60<br />
Abb. 4: Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“ 62<br />
Abb. 5: Potenzialbereich 5 „Neuenwege“ 63<br />
Abb. 6: Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“ 64<br />
Abb. 7: Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“ und Potenzialfläche 8 „Hohelucht-Süd“ 66<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm 5<br />
Tab. 2: Allgemeine Abstandsempfehlungen und weiche Ausschlussflächen (Auswahl an<br />
Belangen) 15<br />
Tab. 3: Kriterienkatalog der harten und weichen Ausschlussflächen und<br />
Abstandsregelungen zur Ausweisung von Potenzialflächen für die Nutzung von<br />
Windenergie <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 22<br />
Tab. 4: Bewertung der verbleibenden Belange : 52<br />
Tab. 5: Betroffene Belange auf potenziellen Windenergieanlagen-Standorten<br />
(Suchräumen) 54<br />
Tab. 6: Weitere Belange <strong>im</strong> Bereich der Potenzialflächen (Suchräumen) ohne Punktwerte 55<br />
Tab. 7: Empfindlichkeitsbereiche der Windenergienutzung (nach Punkten) 56<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
IV<br />
PLANVERZEICHNIS (ANLAGE)<br />
Plan 1 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr,<br />
Gewerbe, Sondergebiete, Versorgung - Darstellung der Ausschlussflächen<br />
Plan 2 Flächennutzungen II: Boden, Wald, Gewässer, Erholung und Rohstoffe<br />
- Darstellung der Ausschlussflächen<br />
Plan 3 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete - Darstellung der Ausschlussflächen<br />
Plan 4 Darstellung der harten und weichen Ausschlussflächen sowie der<br />
verbleibenden Suchräume<br />
Plan 5 Suchräume und Belange I: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
aus Sicht des Landkreises und der <strong>Stadt</strong><br />
Plan 6 Suchräume und Belange II: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche -<br />
Fauna, Biotope, Naturhaushalt<br />
Plan 7 Suchräume und Belange III: Wasser, Rohstoffe, Forstwirtschaft,<br />
Altlasten und Richtfunk<br />
Plan 8 Suchräume und Belange IV: Gebiete mit besonderer Bedeutung für<br />
Erholung und Landschaftsbild<br />
Plan 9 Bewertung der Potenzialflächen<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 1<br />
1.0 Veranlassung und Planungsaufgabe<br />
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> sowie in der 5. und<br />
14. Flächennutzungsplanänderung sind Sondergebiete „Windenergieanlagen“ ausgewiesen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> hat somit von der Möglichkeit der räumlichen Steuerung der Windenergieanlagen<br />
innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es gemäß § 35 (3) Satz 3 BauGB Gebrauch<br />
gemacht. Das heißt, dass <strong>im</strong> gesamten <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> außerhalb der <strong>im</strong> Flächennutzungsplan<br />
(2006) dargestellten Sonderbaufläche „Windenergieanlagen (WEA)<br />
Hohelucht" und außerhalb der in der 5. und 14. Flächennutzungsplanänderung dargestellten<br />
Sondergebiete „Windenergieanlagen (SO WEA)" keine weiteren Windenergieanlagen<br />
gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB zulässig sind (Ausschlusswirkung <strong>im</strong> Sinne von<br />
§ 35 (3) Satz 3). Dieses gilt sowohl für Windenergieanlagenparks als auch für Einzelanlagen.<br />
Bestehende Anlagen sind aufgrund des Bestandsschutzes von dieser Best<strong>im</strong>mung<br />
nicht betroffen.<br />
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Standorten, die zur Aufstellung von Windenergieanlagen<br />
geeignet sind, beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong><br />
unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und den vorhandenen Raumnutzungen<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf geeignete Flächen für die Windenergienutzung <strong>im</strong> Rahmen<br />
einer Weiterentwicklung der bestehenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong> (Stand 2008) erneut<br />
zu betrachten und zu bewerten.<br />
Vor diesem Hintergrund wurde das Planungsbüro Diekmann & Mosebach durch die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> mit einer Untersuchung des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es hinsichtlich möglicher Standorte<br />
für weitere Windenergieanlagen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>im</strong> Februar 2013 beauftragt.<br />
Die vorliegende Fassung ist eine Weiterentwicklung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für<br />
<strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> aus dem Jahr 2008. Eine Aktualisierung wurde<br />
u. a. erforderlich, um der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes<br />
Rechnung zu tragen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Mitte Dezember 2012<br />
den Flächennutzungsplan einer Gemeinde aufgrund von Abwägungsfehlern für unwirksam<br />
erklärt 1 . Der Abwägungsfehler lag nach Auffassung des Gerichtes darin, dass<br />
bei der Ermittlung der Flächen für die Windenergienutzung nicht zwischen „harten“ und<br />
„weichen“ Ausschlusskriterien (Tabuzone) unterschieden wurde. Unter harten Ausschlusskriterien<br />
(Tabuzonen) versteht man Flächen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Gründen wie z. B. Straßen, Wohnbauflächen nicht für eine Windenergienutzung<br />
zur Verfügung stehen. Weichen Ausschlusskriterien führen aufgrund kommunaler Willensbildung<br />
und städtebaulichen Vorstellungen der Kommune von vornherein zum<br />
Ausschluss von Flächen für die Windenergienutzung. Weiche Ausschlusskriterien unterliegen<br />
also der kommunalen Abwägung und sind ggf. einer erneuten Betrachtung<br />
und Bewertung zu unterziehen, wenn <strong>im</strong> Ergebnis der Standortsuche erkennbar ist,<br />
dass der Windenergie nicht substanziell Raum eingeräumt wird 2 . Gemäß Auslegung<br />
der BVerwG-Urteile und zur Wahrung einer höheren Rechtssicherheit bedarf es somit<br />
einer redaktionellen und strukturellen Anpassung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong>.<br />
Eine weitere Aktualisierung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> erfolgte hinsichtlich der Erkenntnisse,<br />
die <strong>im</strong> Rahmen einer informellen Träger-Beteiligung erlangt wurden. Im<br />
Rahmen dieser Beteiligung wurden die relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB)<br />
1 BVerwG, Urteil des 4. Senats vom 13.12.2012, AZ: 4 VN 1.11.<br />
2 BVerwG, Urteil vom 24.01.2008, AZ: 4 CN2.07.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 2<br />
um eine Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse dieser informellen Beteiligung sind<br />
entsprechend <strong>im</strong> nachfolgenden Text und den beiliegenden Karten dargestellt.<br />
Die Ergebnisse der Studie zeigen nur potenzielle Standorte für Windenergieanlagen<br />
auf. Sie erübrigt nicht die weitergehende Untersuchung eines ermittelten Standortes <strong>im</strong><br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit den entsprechenden erforderlichen<br />
Fachgutachten. Durch Berücksichtigung aller relevanten planerischen Vorgaben, Daten<br />
und Fakten sowie die Abst<strong>im</strong>mung mit den entscheidenden Stellen <strong>im</strong> Rahmen<br />
dieser <strong>Standortpotenzialstudie</strong> ist eine zusätzliche Standortfindung auf der Ebene des<br />
Flächennutzungsplanverfahrens nicht mehr erforderlich. Die Entscheidung für eine<br />
konkrete Heranziehung von Flächen und Ausweisung von Sondergebieten für Windenergie<br />
obliegt schlussendlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Die Auswahl einzelner Standorte bzw.<br />
Potenzialflächen für die Windenergienutzung unterliegt dabei dem kommunalen Abwägungsprozess,<br />
in den grundsätzlich zunächst alle möglichen Potenzialflächen einzubeziehen<br />
sind.<br />
Vorbehalt<br />
Die Darstellung aller Eignungsflächen erfolgt unter dem Vorbehalt der teilweise<br />
nicht oder nicht in ausreichendem Maße für alle Potenzialflächen vorhandenen<br />
aktuellen Daten zu Brut- und Gastvögeln sowie zu Fledermäusen. Diese Tierarten<br />
müssen <strong>im</strong> Fall einer weiteren Betrachtung von Eignungsflächen in den<br />
nachfolgenden Verfahrensschritten untersucht werden.<br />
2.0 Vorgehensweise<br />
Im Rahmen dieser <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für Windenergieparks wird das gesamte<br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong>s unabhängig von den vorherrschenden, unterschiedlichen Windverhältnissen<br />
auf seine grundsätzliche Eignung als Windenergieanlagenstandort untersucht,<br />
um geeignete Flächen für die Darstellung von Sondergebietsflächen für Windenergieanlagen<br />
zu best<strong>im</strong>men.<br />
Zur Ermittlung von Standorten wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />
um mögliche Restriktionen aufgrund vorliegender Belange sowie aktuelle<br />
Planungen berücksichtigen zu können (s. Anlage 2). Weiterhin werden vorliegende<br />
Planwerke und sonstige frei zugängliche Informationen ausgewertet. Basierend auf<br />
dieser Grundlage werden so genannte Potenzialflächen, die eine Windenergienutzung<br />
erlauben, abgegrenzt.<br />
Die Ermittlung möglicher Standorte erfolgt in vier Arbeitsschritten:<br />
Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />
Arbeitsschritt 1<br />
Arbeitsschritt 2<br />
Ausschluss aufgrund harter Ausschlusskriterien<br />
Ausschluss aufgrund weicher Ausschlusskriterien<br />
Standortdiskussion<br />
Arbeitsschritt 3<br />
Bewertung der verbleibenden Potenzialflächen aufgrund gewichteter<br />
Belange (Punktesystem)<br />
Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Arbeitsschritt 4<br />
Verbal-argumentative Diskussion der verbleibenden Flächen<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 3<br />
Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />
Vorhandene Nutzungsansprüche wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />
Auflagen schließen die Windenergienutzung auf einem wesentlichen<br />
Teil des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es aus („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien, Arbeitsschritt<br />
1 und 2 vgl. Kapitel 5.0). Die Arbeitsschritte 1 und 2 werden <strong>im</strong> Grunde gemeinsam<br />
durchgeführt, es erfolgt jedoch eine klare Unterscheidung von „harten“ und „weichen“<br />
Ausschlussflächen in den folgenden Kapiteln sowie in den Plänen (Plan Nr. 1 bis<br />
3).<br />
Nach Ausschluss der „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien verbleiben als Ergebnis<br />
dieser Vorauswahl Suchräume für eine Windenergienutzung (Plan 4).<br />
Standortdiskussion<br />
Die als Ergebnis dieser Vorauswahl verbleibenden Flächen werden daraufhin untersucht,<br />
welche weiteren Belange, die möglicherweise zu Konflikten mit der Windenergienutzung<br />
führen, diese aber nicht von vornherein ausschließen, betroffen sind. Sie<br />
werden nach einem auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> bezogenen Punktraster bewertet und in Empfindlichkeitsstufen<br />
eingeordnet. Je mehr und je gewichtiger die betroffenen Belange<br />
sind, desto empfindlicher ist die Fläche gegenüber einer Windenergienutzung.<br />
Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Im Rahmen der Standortbeschreibung und -empfehlung wird dargestellt, welche Flächen/Bereiche<br />
als potenzielle Standorte für <strong>Windparks</strong> in Frage kommen. Nach den<br />
Arbeitsschritten 1 bis 3 verbliebene Flächen werden in einem vierten Arbeitsschritt<br />
u. a. hinsichtlich der betroffenen Belange, welche nicht zum Ausschluss geführt haben,<br />
ihrer Größe, ihrer Umgebung etc. näher beschrieben und bezüglich der Eignung für<br />
Windenergienutzung verbal-argumentativ bewertet (vgl. Kapitel 7.0).<br />
Die Ergebnisse dieser Studie sind als planerische Empfehlung zu verstehen. Die<br />
endgültige Entscheidung über die <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) darzustellenden<br />
Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Zu berücksichtigen ist unter anderem die privatrechtliche<br />
Verfügbarkeit der Flächen, die Erschließungsfähigkeit, die Nähe/Entfernung<br />
zu Siedlungen bzw. <strong>Windparks</strong> angrenzender Kommunen und die Erfüllung der raumordnerischen<br />
Vorgaben bei der Heranziehung eines ausgewiesenen Standortes. Weiterhin<br />
ist zu berücksichtigten, dass teilweise nicht oder nicht in ausreichendem Maße<br />
für alle Potenzialflächen vorhandene aktuelle Daten zu Brut- und Gastvögeln sowie zu<br />
Fledermäusen vorliegen.<br />
Die Darstellung eventueller Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Pflanzen,<br />
Tiere, Boden, Wasser, Kl<strong>im</strong>a, Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
durch konkrete Windparkplanungen muss <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung erfolgen und<br />
ist nicht Gegenstand dieser <strong>Standortpotenzialstudie</strong>. Hier können nur allgemeine Angaben<br />
dazu gemacht werden (vgl. Kap. 4.0).<br />
3.0 Repowering<br />
Mit der Durchführung eines Repowerings eines vorhandenen <strong>Windparks</strong> bietet sich für<br />
die <strong>Stadt</strong> die Gelegenheit, einen bereits vorgeprägten Raum zu nutzen, um kommunale<br />
bzw. landesweite Ziele der Energiepolitik zu erreichen.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 4<br />
Im Rahmen der hier vorliegenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für Windenergie <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong><br />
von <strong>Varel</strong> werden die vorhandenen <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> bei der Ermittlung<br />
von neuen potenziellen <strong>Windparks</strong>tandorten als Bestandssituation übernommen und<br />
entsprechend dargestellt (z. B. Geltungsbereiche der Bebauungspläne). In diesen Bereichen<br />
gilt Bestandsschutz.<br />
Ein Repowering eines vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />
Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der<br />
TA-Lärm hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber<br />
hinaus sind weitere Aussagen und Beurteilungen zu Avifauna und Landschaftsbild erforderlich.<br />
Mittels entsprechender Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines<br />
Repowerings eines bestehenden <strong>Windparks</strong>, auf den die Kriterien der aktuellen<br />
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> aufgrund Bestandsschutz nicht angewendet wurden, zu keiner<br />
städtebauliche Fehlentwicklung kommt und die gesetzlichen Abstandswerte etc. eingehalten<br />
werden. Die Bedeutung der Vorprägung ist entsprechend zu bewerten und in<br />
die Abwägung einzustellen.<br />
4.0 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Menschen und<br />
die Umwelt<br />
Von Windenergieanlagen können Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Menschen<br />
und der Umwelt ausgehen, die <strong>im</strong> folgenden Text allgemein beschrieben werden.<br />
Sie sind zum Teil einzelfallabhängig und müssen in den weiteren Planungsebenen<br />
detaillierter untersucht werden.<br />
4.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />
‣ Akustische Auswirkungen<br />
Windenergieanlagen verursachen Geräusche, zum einen durch aerodynamische Wirkungen,<br />
z. B. durch das Vorbeistreichen des Windes an den Flügeln, und zum anderen<br />
mechanisch, z. B. durch das Getriebe oder den Generator. Die Schallemissionen steigen<br />
mit zunehmenden Windgeschwindigkeiten bis zur Nennleistung der Windenergieanlage.<br />
Auf dem Markt sind Anlagen unterschiedlicher akustischer Qualität vertreten.<br />
Anlagen mit großer elektrischer Nennleistung müssen – bei gleicher Windgeschwindigkeit<br />
– nicht grundsätzlich eine höhere Schallemission aufweisen als Anlagen mit geringerer<br />
Nennleistung (vgl. DNR 2005). Die Stärke der Geräuschentwicklung ist abhängig<br />
von verschiedenen Faktoren. Zum einen ist die Emissionsstärke der Anlage<br />
selbst, zum zweiten die Anzahl der Windenergieanlagen und die Windgeschwindigkeit<br />
von Bedeutung.<br />
Bei Schallemissionsmessungen gem. Nr. A. 2 der TA-Lärm wird i. d. R. der Schallleistungspegel<br />
der Windenergieanlage bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m<br />
Höhe über Grund, aber bei nicht mehr als 95 % der Nennleistung der Anlage ermittelt<br />
(MSWKS 2002 und Empfehlungen des ARBEITSKREISES GERÄUSCHE VON WINDENER-<br />
GIEANLAGEN 1999). Bei höheren Windgeschwindigkeiten kann davon ausgegangen<br />
werden, dass windbedingte Hintergrundgeräusche das Geräusch der Windenergieanlagen<br />
überlagern. Aus diesem Grunde ist bei entsprechenden Messungen darauf zu<br />
achten, dass möglichst keine Hintergrundgeräusche (z. B. durch Blätterrascheln) durch<br />
eventuell <strong>im</strong> Umfeld stehende Bäume vorliegen, um den ungünstigsten Zustand zu erfassen.<br />
Infraschall bezeichnet den tieffrequenten Schallbereich unter 20 Hz. Dieser ist, entgegen<br />
früherer Annahmen, durchaus mit dem Ohr wahrnehmbar. Wie eine Vielzahl ande-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 5<br />
rer, auch natürlicher Schallquellen wie beispielsweise Windströmungen und Meeresbrandungen,<br />
strahlen auch Windenergieanlagen Infraschall ab. Wie in allen Frequenzbereichen<br />
kommt es auf die Intensität des Schallpegels an, welche Wirkung be<strong>im</strong><br />
Menschen hervorgerufen wird. Untersuchungen haben ergeben, dass die Infraschallpegel<br />
in der Umgebung von Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle<br />
liegen. Ferner ergeben sich keine Hinweise auf eine mögliche Gefährdung<br />
oder Beeinträchtigung von Personen durch den von Windenergieanlagen ausgehenden<br />
Infraschall (vgl. KLUG 2002).<br />
Zum Schutz des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Schall (Immissionsschutz)<br />
sind Lärmgrenzwerte und damit Mindestabstände einzuhalten. Die Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt entsprechende Grenzwerte an, die<br />
nicht überschritten werden sollten und deren Einhaltung vorhabenbezogen durch geeignete<br />
Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen ist.<br />
Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm<br />
Siedlungstyp<br />
tags<br />
Immissionsrichtwerte<br />
nachts<br />
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)<br />
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)<br />
Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)<br />
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet<br />
55 dB(A) 40 dB(A)<br />
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)<br />
Kurgebiet, Klinik 45 dB(A) 35 dB(A)<br />
‣ Schattenwurf<br />
Je nach Anzahl der Rotoren und Rotordrehzahl, Bewölkungsgrad und Sonnenstand<br />
ergeben sich <strong>im</strong> Schattenbereich der Windenergieanlage stark wechselnde Lichtverhältnisse<br />
durch den Schattenwurf des sich betriebsbedingt periodisch drehenden Rotors.<br />
Da das menschliche Auge auf den Wechsel der Helligkeit reagiert, kann der sich<br />
bewegende Schatten zu Belastungen führen, wenn Menschen ihm länger ausgesetzt<br />
sind.<br />
‣ Optische Bedrängung<br />
Windenergieanlagen können - je nach Abstand - eine optische Bedrängung auf Wohnbebauungen<br />
auslösen. Die Wirkung der optischen Bedrängung kann dabei durch die<br />
Drehung des Rotors der Windenergieanlage ausgelöst werden und ist dabei von verschiedenen<br />
Faktoren abhängig wie z.B. Anlagenhöhe, Lage der Räume benachbarter<br />
Wohnbebauung, topographische Situation sowie die optische Vorbelastung.<br />
Das Gebot der Rücksichtnahme (gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist ein von der<br />
Rechtsprechung entwickelter öffentlicher Belang, der einem (privilegierten) Vorhaben<br />
<strong>im</strong> Außenbereich entgegenstehen kann. Entsprechend eines Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen<br />
(OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09) ist davon auszugehen,<br />
dass bei Abstand von 3x Gesamthöhe der WEA (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser),<br />
in der Regel von keiner optisch bedrängenden Wirkung der WEA auf<br />
die Wohnnutzung auszugehen ist (Einzelfallentscheidung). Bei einem Abstand von<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 6<br />
weniger als 2x der Gesamthöhe der WEA ist eine optisch bedrängende Wirkung durch<br />
die WEA wahrscheinlich (Einzelfallprüfung). Zur Berücksichtigung dieses Belanges<br />
bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls in den ggf. nachfolgenden Verfahrensschritten.<br />
‣ Allgemeines Gefahrenpotenzial<br />
Von Windenergieanlagen können direkte Gefahren für den Menschen ausgehen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Abbrechen von Flügeln oder Flügelteilen bei entsprechenden Witterungseinflüssen,<br />
Herunterfallen oder Wegschleudern von Eisbrocken, die sich am Rotor bilden<br />
können,<br />
Brand bzw. Umsturz einer Gesamtanlage durch Blitzschlag,<br />
Unfälle während der Bau- oder Wartungsarbeiten,<br />
Unfälle <strong>im</strong> Straßenverkehr durch Ablenkung der Autofahrer.<br />
Die oben genannten Gefahren dürfen nicht außer Acht gelassen werden, die Risiken<br />
für die in der Umgebung lebenden Menschen sind jedoch gering (geringe Unfallwahrscheinlichkeit<br />
und beschränkte Folgen). Zur Min<strong>im</strong>ierung des Risikos tragen neben<br />
technischen Sicherheitsvorkehrungen die Mindestabstände zu Bereichen, in denen<br />
sich Menschen aufhalten, bei.<br />
4.2 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben<br />
Durch die Größe und die Gestalt der Windenergieanlagen kann die Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des Landschaftsbildes überformt und verfremdet werden. Dabei sind<br />
vor allem die Ortsansässigen betroffen, für die sich „ein Stück He<strong>im</strong>at“ verändert, sowie<br />
die Erholungssuchenden, welche die Region wegen ihrer spezifischen Ausprägung<br />
der Landschaft aufsuchen. Insbesondere in stark auf den Fremdenverkehr ausgerichteten<br />
Gebieten kann die mangelnde Akzeptanz der Windenergieanlagen bei den Touristen<br />
auch wirtschaftliche Auswirkungen für die Gemeinden haben. Das Beispiel des<br />
<strong>Windparks</strong> Holtriem in Ostfriesland zeigt auf der anderen Seite, dass eine solch hochtechnologische<br />
Anlage durchaus zur Attraktion für Touristen werden kann (Aussichtsgondel).<br />
In der fachlichen Praxis wird die 10- bis 15-fache Anlagenhöhe als Zone starker Beeinträchtigung<br />
der Landschaft betrachtet. Folglich prägt eine beispielsweise 100 m hohe<br />
Anlage die Landschaft in einem Bereich von 1.000 m bis 1.500 m mit dominanter Wirkung.<br />
Dennoch kann das landschaftsästhetische Empfinden nicht objektiv betrachtet<br />
werden, da es be<strong>im</strong> einzelnen Betrachter auf jeweilige subjektive Wahrnehmung und<br />
Einstellung ankommt.<br />
Folgende Faktoren beeinflussen die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf das<br />
Landschaftsbild:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Farbgebung,<br />
Bauart,<br />
Drehgeschwindigkeit und -richtung,<br />
Anzahl und Größe der Anlagen,<br />
Aufstellungsmuster,<br />
Schallleistungspegel (s. o.).<br />
Die wichtigsten Faktoren für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch einen<br />
Windpark stellen Anzahl und Größe der Anlagen dar. Die kritische Grenze für die Akzeptanz<br />
durch die Bevölkerung liegt bei weit unter 50 Anlagen. Als akzeptabel werden<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 7<br />
max<strong>im</strong>al 30 Windenergieanlagen in einem Windpark angesehen. Die Zahl der Windenergieanlagen<br />
sollte jeweils <strong>im</strong> Einzelfall überprüft werden, da die möglichen Auswirkungen<br />
stark von der Landschaftsstruktur und Besiedlung abhängen. Die Größe der<br />
Windenergieanlagen ist von besonderer Bedeutung für die Wirkung auf das Landschaftsbild.<br />
Größere Anlagen sind weithin sichtbar, werden aber aus größerer Entfernung<br />
nicht mehr als dominanter Landschaftsbestandteil empfunden. Im Verhältnis zur<br />
Leistung der Anlage sind die akustische Beeinträchtigung, der Flächenverbrauch (z. B.<br />
durch notwendige Erschließung und Infrastruktur) und der Landschaftsverbrauch bei<br />
größeren und damit i. A. leistungsstärkere Anlagen geringer als bei kleineren.<br />
4.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
4.3.1 Auswirkungen auf die Flora<br />
Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Pflanzenwelt beschränken sich<br />
vorwiegend auf den unmittelbaren Eingriffsbereich einer Anlage. Durch den Bau des<br />
Turm-Fundamentes, der Nebenanlagen und der Zufahrten und die damit verbundenen<br />
Versiegelungen gehen Pflanzen und ihre Lebensräume verloren. Die Zufahrten, die für<br />
Fahrzeuge mit hohen Lasten ausgebaut sein müssen, nehmen dabei den größten Flächenanteil<br />
ein. Durch Nutzung und Ausbau vorhandener Wege, Verwendung temporär<br />
einsetzbarer Betonplatten bzw. Baumatten für Bau- oder Reparaturarbeiten und Einschränkung<br />
der Versiegelung können die Eingriffe vermindert werden. Während der<br />
Bauphase in Anspruch genommener Arbeitsraum kann meist innerhalb kurzer Zeit<br />
wieder rekultiviert werden. Sollten während der Bauphase Grundwasserabsenkungen<br />
erforderlich werden, können diese zu Beeinträchtigungen der Vegetation führen. Da<br />
diese Maßnahmen temporär begrenzt sind, sind die Auswirkungen i. A. ebenfalls innerhalb<br />
kurzer Zeit ausgleichbar. Sollten wertvolle Gehölzbestände betroffen sein, sind<br />
entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen.<br />
4.3.2 Auswirkungen auf die Fauna<br />
Mit dem Bau von Erschließungswegen und Infrastruktureinrichtungen können Lebensräume<br />
für Tiere und Tierpopulationen unmittelbar zerstört oder infolge von Zerschneidungswirkungen<br />
indirekt beeinträchtigt werden. Nach heutiger Kenntnis sind die Auswirkungen<br />
von Windkraftanlagen auf Populationen von Vögeln und Fledermäusen am<br />
größten.<br />
Eine aktuelle Übersicht der bestehenden Literatur zu Auswirkungen von WEA auf Vögel<br />
und Fledermäuse bietet eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanzierte und<br />
vom Michael-Otto-Institut <strong>im</strong> NABU durchgeführte Literaturstudie (HÖTKER et al. 2004).<br />
Grundsätzlich besteht allerdings ein Mangel an – besonders aussagekräftigen - Vorher/Nachher-Untersuchungen<br />
in diesem Bereich; so sah der Untersuchungsumfang<br />
der der Literaturstudie zugrunde liegenden 127 Untersuchungen in lediglich acht Fällen<br />
Datenaufnahmen vor Errichtung der Windenergieanlagen und auf unbeeinflussten<br />
Kontrollflächen vor.<br />
Da sich die genannte Studie hauptsächlich auf Untersuchungen an relativ kleinen<br />
WEA bezieht, bezog HÖTKER (2006) zusätzlich, zu den oben ausgewerteten, Studien<br />
mit Anlagen der neueren Generationen bis zu 2 MW, 146 m Gesamthöhe und bis zu<br />
80 m Rotordurchmesser ein.<br />
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 8<br />
Weiterhin geben REICHENBACH (2003) und REICHENBACH et al. (2004) Übersichten der<br />
Empfindlichkeiten von diversen Brut- und Gastvogelarten, aggregiert aus verschiedenen<br />
Studien.<br />
Vögel<br />
Kollisionsrisiko<br />
Es existieren zu Kollisionen von Vögeln mit Rotoren von Windenergieanlagen (WEA)<br />
nur relativ wenige dauerhafte und systematische Untersuchungen. Nach bisherigen Erfahrungen<br />
(WINKELMANN 1990, BREUER 1996) stellen Kollisionen mit WEA insbesondere<br />
<strong>im</strong> Vergleich mit anderen Ursachen des Vogelschlags (Straßenverkehr, Hochspannungsfreileitungen),<br />
ein für Vögel relativ geringes Problem dar.<br />
Entscheidend ist dabei die Lage des <strong>Windparks</strong>; so ist das Kollisionsrisiko in Mitteleuropa<br />
in Feuchtgebieten am höchsten. Im Allgemeinen sind durch Kollisionen Großvögel<br />
stärker betroffen als Kleinvögel. In Deutschland sind v. a. die Funde von 193 Rotmilanen,<br />
78 Seeadlern und 28 Weißstörchen alarmierend (DÜRR 2013a). Andererseits<br />
dürfte die Zahl an gefundenen Kleinvögeln mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Anzahl<br />
tatsächlicher Vogelschlagopfer entsprechen, da Kleinvögel in <strong>Windparks</strong> mit unterschiedlich<br />
hohen Vegetationsstrukturen leicht übersehen werden können (vgl. WIN-<br />
KELMANN 1990).<br />
Für <strong>Windparks</strong>, die sich in der risikoarmen Normallandschaft befanden, lässt sich ein<br />
statistisch gesicherter Zusammenhang zwischen Kollisionsrate und Anlagengröße<br />
feststellen. Außerdem ist belegt, dass das Risiko von Kollisionen in den Zugzeiten und<br />
bei schlechten Wetterbedingungen (Nebel, Wind) erhöht ist.<br />
Die Populationen häufiger Arten wie Lachmöwe oder Mäusebussard sind i. d. R. leichter<br />
in der Lage, Anflugopfer wieder auszugleichen. Problematisch sind Anflüge von gefährdeten<br />
und/oder seltenen Arten an Windenergieanlagen, wie z. B. von Rotmilan o-<br />
der Seeadler, wenn es in der Brutzeit durch den Verlust von Altvögeln zusätzlich zu<br />
Verlusten an Gelegen bzw. von Jungvögeln kommt. Für den Rotmilan gibt es Hinweise,<br />
dass sich die Tiere in ihrem Revier an die WEA gewöhnen und daher keinen besonders<br />
großen Sicherheitsabstand einhalten. Aus diesem Grund steigt die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass die Vögel in die Rotoren geraten, wenn sie durch die Jagd abgelenkt<br />
sind. Daher sollten (z. B. <strong>im</strong> Rahmen von Kompensationsmaßnahmen) direkt unter<br />
den Windenergieanlagen keine besonders attraktiven Nahrungshabitate angelegt<br />
werden.<br />
Um das Risiko des Vogelschlags möglichst gering zu halten, schlägt FREUDE (2004)<br />
vor, in unmittelbarer Nähe von Müllhalden und an Waldrändern keine Windkraftanlagen<br />
zu errichten. Darüber hinaus kann seiner Ansicht nach durch eine Bündelung der<br />
Anlagen zu <strong>Windparks</strong> die Anflugrate deutlich gesenkt werden.<br />
Störung und Kollisionsgefahr von Vögeln werden vorrangig durch die Wahl des Standortes<br />
beeinflusst. Eine Planung von Windenergieanlagen zieht jedoch selbst in avifaunistisch<br />
wertvollen Gebieten nicht zwangsläufig erhebliche Beeinträchtigungen nach<br />
sich, da neben der Bedeutung - oder sogar noch vor dieser - vor allem die unterschiedlichen<br />
Empfindlichkeiten der Arten berücksichtigt werden muss (SINNING 2002).<br />
Störungen und Verdrängungen von Vögeln durch Windenergieanlagen<br />
Neben dem Vogelschlagrisiko werden bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />
größere Probleme infolge von indirekten Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen<br />
durch Vertreibungswirkungen der Avifauna gesehen. Im Vordergrund steht dabei<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 9<br />
die Eigenschaft von Windenergieanlagen, die Offenheit der Landschaft zu unterbrechen.<br />
Hinzu kommt evtl. der Effekt, dass kleinere Vögel den Schattenwurf der Rotoren<br />
mit dem eines Greifvogels verwechseln und dadurch aufgescheucht werden. Dies führt<br />
gemäß den Ergebnissen verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen dazu,<br />
dass insbesondere Wiesenbrüter und rastende/durchziehende Wasser- und Watvögel<br />
größere Abstände zu Windenergieanlagen einhalten. Dadurch können Flächen in der<br />
Nähe zu WEA für betroffene Vogelarten als Brut- und/oder Rasthabitat ausfallen bzw.<br />
in ihrer Funktion eingeschränkt werden.<br />
Erforderlich ist die Berücksichtigung der eingriffsspezifischen Empfindlichkeit der Arten.<br />
Je größer die Empfindlichkeit der Art, desto größer ist der Beeinträchtigungsradius<br />
um die Windenergieanlagen und desto weitgehender ist die Wirkung auf die Brutpaare<br />
innerhalb dieses Radius (INSTITUT FÜR VOGELFORSCHUNG & ARSU GmbH 2000). REI-<br />
CHENBACH (2003) und REICHENBACH et al. (2004) haben bestehende Untersuchungen<br />
zu Störwirkungen durch Windenergieanlagen artbezogen ausgewertet. Bei den Abständen,<br />
die von den Vogelarten zur Brutzeit zu Windenergieanlagen eingehalten wurden,<br />
gibt es deutliche Unterschiede. So liegt der Mittelwert der ermittelten Abstände<br />
z. B. be<strong>im</strong> Fitis und Zilpzalp bei 42 m und bei der Uferschnepfe bei 369 m. Somit müssen<br />
avifaunistisch wertvolle Gebiete bezüglich der Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen<br />
untersucht werden und können dementsprechend nicht pauschal bewertet<br />
werden.<br />
Auch für die Gastvögel ist von artspezifisch unterschiedlichen Empfindlichkeiten auszugehen.<br />
Für Gänsearten (Blässgans, Saatgans, Graugans, Nonnengans, Ringelgans),<br />
Pfeifenten, Kiebitze, Bekassinen und Goldregenpfeifer ergaben sich jeweils statistisch<br />
gesichert mehr negative als positive Effekte durch den Einfluss von Windenergieanlagen.<br />
Das Gleiche gilt für Schw<strong>im</strong>menten (neben der Pfeifente Spieß-, Löffel-,<br />
Stock- und Schnatterente) und Tauchenten (Tafel-, Reiher-, Berg- und Schellente). In<br />
Bezug auf die <strong>im</strong> Mittel eingehaltenen Abstände zu Windenergieanlagen hielten v. a.<br />
Vogelarten der offenen Landschaft, also Gänse, Enten und Watvögel, <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
mehrere Hundert Meter Abstand ein. Dies bedeutet, dass unter Umständen traditionelle<br />
Rast- und Nahrungsplätze von Gastvögeln durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
verloren gehen. Graureiher, Austernfischer, Möwen, Stare und Krähen konnten<br />
dagegen oft dicht an WEA oder sogar innerhalb von <strong>Windparks</strong> beobachtet werden.<br />
Dies führte zum Teil zu höheren Kollisionsraten. Hohe Kollisionsraten bestehen vor allem<br />
für Großvogelarten wie z.B. einige Greifvogelarten (s. o.). Nach Untersuchungen<br />
von HÄLTERLEIN et al. (2008) nehmen die Meidungsabstände, die rastende Vögel zu<br />
WEA einhalten mit Größe der Anlage zu. Weiterhin zeigen die Ergebnisse keine Tendenz<br />
der „Gewöhnung“ von Vögeln an Windenergieanlagen in den Jahren nach ihrer<br />
Errichtung. Auch STEINBORN et al. (2011) konnten in ihren Langzeitstudien keine Gewöhnung<br />
von Rastvögeln an Windenergieanlagen feststellen.<br />
Daneben darf nicht vernachlässigt werden, dass bei der kleinräumigen Verteilung von<br />
Vögeln auch die Habitatpräferenzen der einzelnen Arten eine Rolle spielen. Dies bedeutet<br />
z. B., dass Vögel bei Vorliegen von attraktiven Nahrungsflächen unter Umständen<br />
näher an Windenergieanlagen herankommen, als sie dies unter „normalen“ Umständen<br />
täten.<br />
Demnach können artspezifische Betroffenheiten nicht ausreichend durch allgemeine<br />
Abstände abgedeckt werden, sondern müssen <strong>im</strong> Rahmen detaillierter Kartierungen<br />
festgelegt werden.<br />
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 10<br />
Auswirkungen auf Zugvögel/Barrierewirkung<br />
In bisherigen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die<br />
Vogelwelt standen des Öfteren Vogelrastplätze an der Nordseeküste und wichtige<br />
Brut- und Rastgebiete <strong>im</strong> Mittelpunkt. PEDERSEN & POULSEN (1991) gingen auf den<br />
küstennahen Vogelzug <strong>im</strong> nördlichen dänischen Wattenmeer mit speziellen Untersuchungen<br />
ein. Sie konnten Ausweichbewegungen ziehender Vögel schon in bis zu 2 km<br />
Entfernung zu einer 90 m hohen Windenergieanlage beobachten.<br />
Laut KOOP (1999) sind die Auswirkungen der sog. Scheuchwirkung schwer zu beurteilen.<br />
Grundsätzlich betroffen ist der Vogelzug in Höhen bis 200 m. Da vielfach Alt- und<br />
Jungvögel getrennt ziehen, ist ein grundlegender Gewöhnungseffekt nicht zu erwarten,<br />
zumal der Anteil an unerfahrenen Jungvögeln jahrweise bis zu 80 % betragen kann.<br />
HÖTKER et al. (2004: 32) werteten insgesamt 168 Beobachtungen aus, von denen in<br />
104 Fällen eine Barrierewirkung festgestellt wurde 3 , d. h. laut Definition, wenn mindestens<br />
5 % der Individuen bzw. Schwärme eine messbare Reaktion auf die WEA zeigen.<br />
Für 81 Arten, der deutlichen Mehrzahl der untersuchten Arten, konnte eine Barrierewirkung<br />
von WEA nachgewiesen werden. Besonders empfindliche Arten waren Gänse,<br />
Milane, Kraniche und viele Kleinvogelarten. Weniger empfindlich bzw. weniger bereit,<br />
ihre ursprüngliche Zugrichtung be<strong>im</strong> Anflug auf Windenergieanlagen zu ändern waren<br />
einige Großvögel (Kormoran, Graureiher), Enten, einige Greifvögel (Sperber, Mäusebussard,<br />
Turmfalke), Möwen und Seeschwalben, Stare und Krähenvögel.<br />
Untersuchung des Vogelzugs auf der Insel Fehmarn durch BIOCONSULT & ARSU (2010)<br />
für Windenergieanlagen auf Fehmarn zeigen, dass die Barrierewirkung eines <strong>Windparks</strong><br />
unter anderem von der Position der Windenergieanlagen und deren Abstand untereinander<br />
abhängt. So können kleinere Vögel in kleinen Trupps einen Windpark auch<br />
in Rotorhöhe durchqueren. Bei größeren Trupps oder auch größeren Vogelarten zeigen<br />
die Ergebnisse der Untersuchungen von BIOCONSULT & ARSU (2010) jedoch, dass<br />
diese den Windpark meiden und ihn in horizontaler bzw. vertikaler Richtung umfliegen.<br />
Die Ergebnisse zeigen jedoch auch, dass der größte Teil der Zugvögel über Land in<br />
größerer Höhe fliegt und somit oberhalb der Rotoren fliegt.<br />
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass über den Komplex an ziehenden Vögeln<br />
noch zu wenig geforscht wurde, so dass abschließende Aussagen nicht möglich sind.<br />
Insbesondere können nur wenige Aussagen darüber getroffen werden, wie sich Vögel<br />
an WEA während der Nacht verhalten und welche Auswirkungen ein Stillstand der Rotoren<br />
hat. Neben dem energetischen Mehraufwand für Umfliegungen könnte es <strong>im</strong> Extremfall<br />
dazu kommen, dass WEA zwischen Rast-, Schlaf- und/oder Brutgebieten zu<br />
einer Zerschneidung des für die Arten lebenswichtigen Biotopverbundes führen (IS-<br />
SELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, STEIOF et al. 2002). Mit dem weiteren Ausbau der<br />
Windenergienutzung <strong>im</strong> Küstenbereich wird das Vogelschlagrisiko weiter ansteigen.<br />
Die Errichtung von Windenergieanlagen an Küsten, in Flussniederungen und <strong>im</strong> Bereich<br />
von Mittelgebirgszügen ist grundsätzlich problematischer als in anderen Landschaftsräumen.<br />
Auswirkungen auf Fledermäuse<br />
Die Errichtung von Windenergieanlagen kann für Fledermäuse zum einen den direkten<br />
Verlust von Quartieren verursachen, indem z. B. durch den Bau der Anlagen oder der<br />
3 Diesem Zahlenverhältnis ist keine große Bedeutung beizumessen, da davon ausgegangen werden kann,<br />
dass eher (auffällige) Richtungsänderungen bemerkt und dokumentiert werden.<br />
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 11<br />
notwendigen Infrastruktur Bäume, Feldgehölze oder Hecken entfernt werden und damit<br />
die dort eventuell befindlichen Quartiere zerstört werden.<br />
Zum anderen gehört eine Veränderung der Raumnutzung durch Verlagerung und Verlust<br />
der Jagdhabitate und Flugstraßen bzw. Flugkorridore während des Sommers<br />
ebenfalls zu den potenziellen Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse.<br />
Nach Einschätzung verschiedener Autoren (z. B. HÖTKER et al. 2004, BACH<br />
& RAHMEL 2004, BACH 2002) kann davon ausgegangen werden, dass zumindest für<br />
einige Arten die Meidung von Jagdhabitaten ein Problem darstellen kann. Verschiedenen<br />
Fledermausarten wird in Bezug auf Windenergieanlagen eine spezifische Empfindlichkeit<br />
zuerkannt, weil sie sich aufgrund ihres Jagdverhaltens mehr oder weniger<br />
häufig <strong>im</strong> potenziellen Einflussbereich von Windenergieanlagen (Höhenbereich<br />
> 30 m) aufhalten. Zu diesen gehören die den freien Luftraum nutzenden Arten wie etwa<br />
die Breitflügelfledermaus, die Abendsegler-Arten und die Zweifarbfledermaus, während<br />
eine Reihe anderer Arten aufgrund ihrer strukturgebundenen Lebensweise durch<br />
Windenergieanlagen weniger gefährdet sein könnten. Für die beiden Abendseglerarten<br />
gibt es Hinweise auf eine Meidung von Windenergieanlagen, während dies anscheinend<br />
<strong>im</strong> Fall der Breitflügelfledermaus bei höheren Windenergieanlagen in Norddeutschland<br />
nicht der Fall ist. Damit geht aber möglicherweise ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />
für die Breitflügelfledermaus einher. Insgesamt besteht hier noch ein erheblicher<br />
Forschungsbedarf. Zum eventuellen Barriereeffekt von <strong>Windparks</strong> und dem dadurch<br />
verursachten Verlust oder der Verlagerung von Flugkorridoren ist - wie be<strong>im</strong> Verlust<br />
von Jagdhabitaten - ebenfalls wenig bekannt; am ehesten kann für die beiden Abendseglerarten<br />
mit negativen Auswirkungen gerechnet werden (BACH & RAHMEL 2004).<br />
Auch über die Auswirkungen von Ultraschallemissionen der Windenergieanlagen auf<br />
Fledermäuse ist wenig bekannt.<br />
Weiterhin ist seit längerer Zeit bekannt, dass auch Fledermäuse in größerer Anzahl an<br />
Windenergieanlagen verunglücken können, aber erst in jüngster Zeit gibt es mehrere<br />
auswertbare Studien zu Kollisionen. Einen Überblick über vorhandene Erkenntnisse<br />
gibt die Studie von HÖTKER (2006), sowie deren Vorläuferstudie (HÖTKER et al. 2004).<br />
Als potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse spielen v. a.<br />
Kollisionen während des Sommers und Frühherbstes eine Rolle, also während der<br />
Streif- und Zugphase. Es handelt sich bei den betreffenden Arten zumeist um schnell<br />
fliegende und ziehende Arten. Dabei schwankten die Kollisionsraten stark, allgemein<br />
wurden aber an Waldstandorten signifikant höhere Opferraten festgestellt. Die Rotoren<br />
der heute gebauten leistungsstärkeren Großanlagen drehen sich langsamer als die<br />
Rotoren der vorhergehenden Anlagengeneration. Einerseits sollten Fledermäuse diesem<br />
Hindernis leichter ausweichen können, andererseits erreichen die Flügelspitzen<br />
aber auch bei langsam drehenden Rotoren Geschwindigkeiten von über 200 km/h.<br />
Weder diese hohe Geschwindigkeit noch die D<strong>im</strong>ension der Rotoren können Fledermäuse<br />
mit Hilfe ihrer Ultraschall-Echoortung erfassen. Insgesamt ist Fledermausschlag<br />
in Europa bislang bei 27 Arten, in Deutschland bei 17 Arten festgestellt worden<br />
(DÜRR 2013b).<br />
Der Zugzeit scheint für das Kollisionsrisiko von Fledermäusen mit Rotoren eine besondere<br />
Bedeutung zuzukommen, da Fledermausschlag bislang vorwiegend während<br />
dieser Phase des Jahres stattzufinden scheint (JOHNSON et al. 2003, TRAPP et al.<br />
2002, DÜRR & BACH 2004). In dieser Zeit passieren ziehende Tiere Gebiete, die sie<br />
weniger gut kennen als ihre sommerlichen Jagdlebensräume. Ein weiterer Grund mag<br />
sein, dass sie sich während des Zuges weniger mit Hilfe von Ultraschall orientieren,<br />
sondern verstärkt andere Orientierungsmöglichkeiten nutzen und Gefahrenquellen wie<br />
Windräder nicht oder nur in geringem Umfang wahrnehmen (CRAWFORD & BAKER<br />
1981, GRIFFIN 1970), so dass eine Kombination dieser Phänomene zu einem hohen<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 12<br />
Fledermausschlag führen kann. Einzelne Fundumstände weisen darauf hin, dass Große<br />
Abendsegler bei dem Versuch verunglückten, in Windenergiegondeln Quartier zu<br />
beziehen. Am stärksten betroffen waren Anlagen, die in Wäldern lagen.<br />
Bei hoch fliegenden Fledermausarten wird in den letzten Jahren verstärkt Fledermausschlag<br />
an den Rotoren festgestellt. Hierbei werden die Tiere sowohl direkt von den Rotoren<br />
getroffen (AHLÉN 2002), als auch durch Luftturbulenzen an den Rotoren verletzt<br />
(TRAPP et al. 2002, BAERWALD et al. 2008). HORN et al. (2008) konnten zeigen, dass<br />
die meisten Fledermäuse weniger be<strong>im</strong> schnellen direkten Durchflug als bei Jagdflügen<br />
<strong>im</strong> Bereich der Rotoren zum Opfer fielen. Dabei wurden auch wiederholt Tiere direkt<br />
von den Rotoren getroffen. Insbesondere ist ein Fledermausschlag bei Windgeschwindigkeiten<br />
von bis zu 8,6 m/sec zu verzeichnen. Opfer waren vor allem ziehende<br />
Arten, wie die beiden Abendseglerarten und Rauhautfledermäuse (DÜRR & BACH<br />
2004). In anderen Untersuchungen machen aber auch Zwergfledermäuse einen sehr<br />
hohen Anteil der Schlagopfer aus (BEHR & HELVERSEN 2005 & 2006, BRINKMANN et al.<br />
2006, ENDL et al. 2005). Nach neueren Untersuchungen von BEHR & V. HELVERSEN<br />
(2006) aus Baden-Württemberg ist die Zahl der Totfunde (v. a. Zwergfledermaus) bis<br />
Mitte Juli ebenfalls nicht unbeträchtlich, so dass hier auch die Lokalpopulationen der<br />
Zwergfledermäuse betroffen sein könnten. An Offenlandstandorten erfolgen die<br />
Schlagereignisse vornehmlich <strong>im</strong> Spätsommer/Herbst (DÜRR & BACH 2004).<br />
Gemäß der Daten der bundesweiten Fundkartei von Fledermausfunden an Windenergieanlagen<br />
(DÜRR 2013b) sind mit großem Abstand die Arten Großer Abendsegler<br />
(672 Exemplare), Rauhhautfledermaus (472 Exemplare) und Zwergfledermaus mit 397<br />
gefunden Schlagopfern betroffen.<br />
Die tatsächliche Schlaghäufigkeit von Fledermäusen an WEA dürfte nur schwer best<strong>im</strong>mbar<br />
sein. Es gibt zwar jährlich eine reale Zahl von Schlagopfern, von denen aber<br />
nur ein gewisser Anteil gefunden wird, so dass deren tatsächliche Zahl nur schwer abzuschätzen<br />
ist. Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass nur exemplarisch gesucht<br />
wird und es standortspezifische Fundwahrscheinlichkeiten gibt, die sich aus der<br />
Schlaghäufigkeit, den Suchbedingungen am Boden und der Verschleppung von Kadavern<br />
durch Beutegreifer und Vögel zusammensetzt.<br />
Auch für die Fledermausarten gilt, dass die naturräumliche Ausstattung vor Ort für die<br />
eingriffsspezifische Empfindlichkeit untersucht werden muss und <strong>im</strong> Rahmen detaillierter<br />
Kartierungen ggf. Ausschlussgebiete bzw. Schutzabstände für eine Windenergienutzung<br />
festgelegt werden müssen.<br />
Auswirkungen auf die übrige Fauna<br />
Fluginsekten werden an Windkraftanlagen von den Rotorblättern erfasst und getötet.<br />
Die höchsten Konzentrationen von Fluginsekten sind in Höhen von 0 bis 30 m zu verzeichnen.<br />
Durch das Anbringen von Klebestreifen an den Rotorblättern konnte nachgewiesen<br />
werden, dass die Insektenordnungen Fransenflügler (Thysanoptera), Wanzen<br />
(Rhynchota), Hautflügler (Hymenoptera) und Zweiflügler (Diptera) am stärksten<br />
betroffen sind (vgl. BÖTTGER et al. 1990). Überwiegend handelt es sich um solche Insekten,<br />
die am jeweiligen Standort, d. h. in der unmittelbaren Umgebung einer Windkraftanlage,<br />
vorkommen. Aufgrund der Tatsache, dass <strong>im</strong>mer größere Windkraftanlagen<br />
mit Nabenhöhen von bis zu 120 m und einem Rotordurchmesser von 80 bis 100 m<br />
gebaut werden, liegt die untere Arbeitsgrenze derartiger Anlagen somit bei 20 bis<br />
40 m. Deshalb werden die bodennahen Luftschichten mit der größten Insektenkonzentration<br />
nicht berührt. Anders sind beleuchtete Windenergieanlagen zu bewerten.<br />
Sie können insbesondere nachtaktive Insekten anlocken, die dann an den Rotoren<br />
verunglücken.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 13<br />
Das Institut für Wildtierforschung (IWFo) an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover<br />
hat <strong>im</strong> Auftrag der Landesjägerschaft Niedersachsen die Auswirkungen von Windenergieanlagen<br />
auf die Raumnutzung ausgewählter he<strong>im</strong>ischer Niederwildarten zwischen<br />
April 1998 und März 2001 untersucht (TIHO 2001). Die Studie bezog sich auf insgesamt<br />
22,3 km² in drei Gebieten in Niedersachsen und einem Gebiet in Bremen mit jeweils<br />
zugehörigen Kontrollgebieten ohne Windkraftanlagen. Danach lassen die Ergebnisse<br />
eine negative Auswirkung der Anlagen für das Niederwild nicht befürchten. Eine<br />
denkbare Beeinflussung besteht bei Feldhasen, die häufiger gesichtet wurden, was<br />
u. U. darauf zurückzuführen ist, dass die akustische Sicherung vor Feinden durch Geräuschemissionen<br />
von Windkraftanlagen gestört wird und der Hase zusätzlich optisch<br />
nach Feinden sichern muss (vgl. MENZEL 1999, MENZEL & POHLMEYER 1999, MENZEL<br />
2000a, 2000b, TIHO 2001).<br />
4.3.3 Auswirkungen auf den Boden<br />
Der Bau der Windenergieanlagen einschließlich der Fundamente, der Nebenanlagen<br />
und der Erschließung führt zu Versiegelungen und damit zu Beeinträchtigungen der<br />
Bodenfunktionen (Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Wasserhaltung und -reinigung,<br />
Gasaustausch Boden-Luft, Bindung von Schadstoffen etc.). Zeitlich befristete Beeinträchtigungen<br />
des Bodens während der Bauphase (Arbeitsraum, Verdichtung durch<br />
Baufahrzeuge, Lagerflächen für Bodenaushub) können nach Beendigung der Baumaßnahme<br />
relativ schnell wieder rekultiviert werden.<br />
Der Betrieb der Windenergieanlagen hat auf die Bodennutzung mit Ausnahme der o-<br />
ben genannten versiegelten Flächen keine Auswirkungen. Die meist landwirtschaftliche<br />
Nutzung kann weiter durchgeführt werden. In der Regel werden die Bodenfunktionen<br />
durch Kompensationsmaßnahmen verbessert. Windenergieanlagen sollten, wie<br />
auch andere Bauwerke, nicht auf für den Bodenschutz wertvollen Flächen oder in bzw.<br />
auf Bodendenkmälern errichtet werden.<br />
4.3.4 Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser<br />
Bei der Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlagen können wassergefährdende<br />
Stoffe (Öle) in Oberflächengewässer oder über den Boden in das Grundwasser<br />
gelangen. Es handelt sich dabei um geringe Risiken, die nicht über das normale Maß<br />
hinausgehen. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind erforderlich. Änderungen des<br />
Grundwasserstandes durch Absenkungen während der Bauphase sind in der Regel<br />
kurzfristig und von untergeordneter Bedeutung. Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />
sind durch den Betrieb der Windenergieanlagen nicht zu erwarten.<br />
4.3.5 Auswirkungen auf Kl<strong>im</strong>a / Luft<br />
Windenergieanlagen erhöhen die Rauhigkeit des Gebietes und verringern die Windgeschwindigkeit.<br />
Dadurch und durch Verwirbelungen und Turbulenzen kann es zu kleinkl<strong>im</strong>atischen<br />
Veränderungen <strong>im</strong> Gebiet kommen, die aber großräumig keine Bedeutung<br />
haben. Indirekt führen die Windenergieanlagen zu Verbesserungen der Luftqualität,<br />
da durch sie die mit Schadstoffausstoß verbundene fossile sowie die atomare E-<br />
nergiegewinnung verringert werden kann. Herstellung, Errichtung und Abbau der<br />
Windenergieanlagen verlaufen jedoch nicht vollständig schadstofffrei (Emissionen<br />
be<strong>im</strong> Bau von Windenergieanlagen, Emissionen von Baufahrzeugen).<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 14<br />
4.3.6 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter<br />
Ein Gebiet mit hoher landschaftlicher Eigenart und Schönheit weist i. d. R. auch eine<br />
hohe Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen auf. Historische Siedlungsstrukturen,<br />
herausragende und identitätsstiftende Merkpunkte wie Kirchtürme und Windmühlen<br />
werden durch Benachbarung mit vielfach höheren Windenergieanlagen in ihrer<br />
Wirkung beeinträchtigt. Vor allem in den mehr oder weniger ebenen Landschaftsräumen<br />
mit wenigen sichtverschattenden Gehölzen und weiten Sichthorizonten sind <strong>im</strong><br />
Einzelfall festzulegende Abstände einzuhalten.<br />
5.0 Vorauswahl nach Ausschlusskriterien (Arbeitsschritte 1 und 2)<br />
5.1 "Harte" und "weiche" Ausschlusskriterien<br />
Im Rahmen der Ermittlung von Eignungsgebieten für eine Windenergienutzung werden<br />
verschiedene „harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien, die einer Windenergienutzung<br />
in den betreffenden Bereichen entgegenstehen zugrunde gelegt. Ist die Windenergienutzung<br />
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, handelt es sich um<br />
sog. "harte" Kriterien, die solange sie Bestand haben <strong>im</strong>mer zum Ausschluss führen.<br />
Rechtliche Gründe sprechen z. B. in Gebieten mit einem gültigen Bebauungsplan mit<br />
anderer Zweckbest<strong>im</strong>mung (z. B. Wohn- und Mischgebiete) gegen die Windenergienutzung.<br />
Flussläufe und (Binnen-)Wasserflächen wären ein Beispiel für tatsächliche<br />
Gründe oder Gegebenheiten, die einer Windenergienutzung entgegenstehen.<br />
„Weiche Ausschlusskriterien“ definieren Bereiche, die aufgrund der öffentlichen oder<br />
kommunalen Willensbekundung nicht für eine Windenergienutzung herangezogen<br />
werden sollen. Die weichen Ausschlusskriterien unterliegen damit der kommunalen<br />
Planungshoheit und sind der Abwägung zugänglich. Die weichen Ausschlusskriterien<br />
sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung einer erneuten Betrachtung und Bewertung<br />
zu unterziehen, wenn als Ergebnis der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> einer<br />
Kommune der Windenergie nicht substanziell Raum eingeräumt wird. 4<br />
5.2 Allgemeine Empfehlungen von Ausschlussflächen und Mindestabständen<br />
bezogen auf Windenergieanlagen<br />
Die Zunahme von Windenergieanlagen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen<br />
z. B. des Menschen, des Landschaftsbildes oder der Fauna haben in den Bundesländern<br />
zu verschiedenen Empfehlungen für Ausschlussflächen und Mindestabstände,<br />
bezogen auf Windenergieanlagen, geführt.<br />
Zu beachten ist, dass die angegebenen Werte Empfehlungen darstellen, die <strong>im</strong> Einzelfall<br />
überprüft werden müssen und ggf. verändert werden können. Eine Übersicht der<br />
wichtigsten und aktuellsten Angaben ist in Tab. 2 dargestellt. Die dort empfohlenen<br />
„Ausschlussflächen“ stellen weiche Ausschlussflächen dar, die eine Windenergienutzung<br />
nicht generell ausschließen. Diese Gebiete haben jedoch aus naturschutzfachlicher<br />
sowie aus raumordnerischer Sicht einen hohen Stellenwert und sollten gemäß<br />
entsprechenden Empfehlungen möglichst nicht in Anspruch genommen werden.<br />
4 BVerwG, Urteil des 4. Senats vom 13.12.2012, AZ: 4 VN 1.11.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 15<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt lediglich eine kurze Übersicht über eine Auswahl der aktuellen,<br />
unverbindlichen Empfehlungen der einzelnen Bundesländer bzw. des Niedersächsischen<br />
Landkreistages. Die <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie festgelegten<br />
weichen Ausschlussflächen und Schutzzonen (Abstände) orientieren sich i. A. an den<br />
für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> sinnvollen fachplanerischen Empfehlungen.<br />
Am 31.10.2011 veröffentlichte der Niedersächsische Städtetag eine überarbeitete<br />
Neufassung der erst <strong>im</strong> Januar 2011 neuerschienen Arbeitshilfe „Naturschutz und<br />
Windenergie“. Mit der überarbeiteten Fassung vom Oktober 2011 trägt der NLT gemäß<br />
dem Vorwort dieses Papiers „aktiv zur Förderung der Windenergiewirtschaft und zum<br />
beschlossenen energiepolitischen Wandel in Deutschland bei“ (NLT, 2011b). Laut einer<br />
Pressemitteilung am 31.11.2011 habe dabei die Überlegung, weitere Flächen für<br />
On-shore-Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen, <strong>im</strong> Mittelpunkt gestanden.<br />
Aus diesem Grund habe man die Empfehlungen für potenzielle Ausschlussgebiete<br />
sowie die Abstandsempfehlungen für die Regional- und Bauleitplanung verändert, so<br />
dass sich der Windenergiewirtschaft zusätzliche Standortoptionen eröffnen. Konkret<br />
bedeutet dies, das einige Restriktionen (Ausschlusskriterien) für die Windenergie <strong>im</strong><br />
Vergleich zur vorherigen Ausgabe der NLT-Empfehlungen vom Januar 2011 gänzlich<br />
entfallen sind und einige Abstände zu Schutzgebieten und naturschutzfachlich qualifizierten<br />
Gebieten (Ausschlussflächen) sich verringert haben.<br />
Tab. 2: Allgemeine Abstandsempfehlungen und weiche Ausschlussflächen (Auswahl an<br />
Belangen)<br />
Belang<br />
NLT - Empfehlungen<br />
(NIEDERSÄCHSI-<br />
SCHER LAND-<br />
KREISTAG<br />
Okt. 2011)<br />
Schleswig-Holstein<br />
Grundsätze zur Planung<br />
von Windkraftanlagen<br />
(3/2011)<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Hinweise für<br />
die Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(10/2004)<br />
NRW<br />
WEA-Erl. -<br />
Grundsätze für Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(07/2011)<br />
Besiedelte Bereiche<br />
Siedlungsgebiete 800 m Abstand WEA-Höhe<br />
< 100 m = Tabuzone<br />
zzgl.<br />
800 m Abstand<br />
Sondergebiete (Wochenendhausgebiete,<br />
Freizeit und Erholung)<br />
Einzelhäuser und Splittersiedlungen<br />
Gewerbe- und Industriegebiete,<br />
auch am<br />
Siedlungsrand<br />
Infrastruktur<br />
Autobahn<br />
Tabuzone, Abstände<br />
in Abhängigkeit von<br />
Anlagenart, Anlagenzahl<br />
und Schutzwürdigkeit<br />
betroffener<br />
Gebiete<br />
800 m Abstand als Ausnahmeentscheidung<br />
zulässig,<br />
wenn mit Schutzfunktion<br />
des Bereiches<br />
vereinbar)<br />
400 m Abstand WEA-Höhe<br />
< 100 m = Tabuzone<br />
zzgl.<br />
500 m Abstand<br />
Einzelfallprüfung<br />
500 m Abstand Einzelfallprüfung (zulässig,<br />
wenn mit<br />
Schutzfunktion des<br />
Bereiches vereinbar)<br />
1 x h Abstand bei<br />
Ausschluss von Eiswurf,<br />
sonst min.<br />
400 m (h = Nabenhöhe<br />
+ Rotordurchmesser)<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 16<br />
Belang<br />
NLT - Empfehlungen<br />
(NIEDERSÄCHSI-<br />
SCHER LAND-<br />
KREISTAG<br />
Okt. 2011)<br />
Schleswig-Holstein<br />
Grundsätze zur Planung<br />
von Windkraftanlagen<br />
(3/2011)<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Hinweise für<br />
die Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(10/2004)<br />
NRW<br />
WEA-Erl. -<br />
Grundsätze für Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(07/2011)<br />
Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen<br />
1 x h Abstand bei<br />
Ausschluss von Eiswurf,<br />
sonst min.<br />
400 m (h = Nabenhöhe<br />
+ Rotordurchmesser)<br />
Nicht elektrifizierte<br />
Schienenstrecken<br />
1 x h Abstand bei<br />
Ausschluss von Eiswurf,<br />
sonst min.<br />
400 m (h = Nabenhöhe<br />
+ Rotordurchmesser)<br />
Hochspannungsfreileitungen<br />
und elektrifizierte<br />
Bahntrassen<br />
(ab 30 kV)<br />
mit Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />
1 x Rotordurchmesse<br />
r Abstand;<br />
ohne Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />
3 x Rotordurchmesser<br />
1facher Rotordurchmesser<br />
Naturschutzfachliche Belange<br />
FFH-Gebiete<br />
Tabuzone zzgl.<br />
1200 m Abstand<br />
Tabuzone zzgl.<br />
300 m + Rotorradius<br />
Tabuzone, einschließlich<br />
Funktionsräumen,<br />
Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck; Repowering<br />
von in den<br />
Gebieten liegenden<br />
Altanlagen möglich,<br />
wenn Schutzbest<strong>im</strong>mungen<br />
der Gebiete<br />
eingehalten werden.<br />
EU-Vogelschutzgebiete<br />
Tabuzone zzgl.<br />
1200 m Abstand<br />
Tabuzone zzgl.<br />
300 m + Rotorradius<br />
Tabuzone, einschließlich<br />
Funktionsräumen,<br />
Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck, i. d. R.<br />
300 m; Repowering<br />
von in den Gebieten<br />
liegenden Altanlagen<br />
möglich, wenn<br />
Schutzbest<strong>im</strong>mungen<br />
der Gebiete eingehalten<br />
werden.<br />
Nationalparke<br />
Tabuzone zzgl.<br />
500 m Abstand<br />
Tabuzone zzgl.<br />
300 m + Rotorradius<br />
Tabuzone, Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck, i. d. R.<br />
300 m sofern Gebiet<br />
dem Schutz von Fledermausarten<br />
oder<br />
Vogelarten dient<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 17<br />
Belang<br />
Naturschutzgebiete*<br />
Landschaftsschutzgebiete*<br />
*<br />
Biotope (§ 30<br />
BNatSchG)<br />
Naturdenkmäler<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Gewässer oder Gewässerkomplexe<br />
> 10<br />
ha<br />
NLT - Empfehlungen<br />
(NIEDERSÄCHSI-<br />
SCHER LAND-<br />
KREISTAG<br />
Okt. 2011)<br />
Tabuzone, keine<br />
allgemein<br />
gültigen Abstände;<br />
<strong>im</strong> Einzelfall<br />
u. U. verhältnismäßig<br />
hohe Abstände<br />
erforderlich<br />
Tabuzone, keine<br />
allgemein<br />
gültigen Abstände;<br />
<strong>im</strong> Einzelfall<br />
u. U. verhältnismäßig<br />
hohe Abstände<br />
erforderlich<br />
Tabuzone zzgl.<br />
1.200 m Abstand<br />
Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna:<br />
Schleswig-Holstein<br />
Grundsätze zur Planung<br />
von Windkraftanlagen<br />
(3/2011)<br />
Tabuzone zzgl.<br />
300 m + Rotorradius<br />
Tabuzone zzgl.<br />
300 m + Rotorradius<br />
Abstände von Einzelfall<br />
abhängig<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Hinweise für<br />
die Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(10/2004)<br />
Tabuzone zzgl.<br />
100 m Abstand<br />
Tabuzone zzgl.<br />
100 m Abstand<br />
Tabuzone zzgl.<br />
100 m Abstand<br />
NRW<br />
WEA-Erl. -<br />
Grundsätze für Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(07/2011)<br />
Tabuzone, Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck, i. d. R.<br />
300 m. sofern Gebiet<br />
dem Schutz von Fledermausarten<br />
oder<br />
Vogelarten dient<br />
Einzelfallprüfung /<br />
entsprechender Ausnahmetatbestand<br />
ist<br />
in Landschaftsschutzverordnung<br />
oder Landschaftsplan<br />
aufgenommen<br />
worden (dann zulässig,<br />
wenn mit Schutzfunktion<br />
des Bereiches<br />
vereinbar)<br />
Tabuzone, Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck, i. d. R.<br />
300 m. sofern Gebiet<br />
dem Schutz von Fledermausarten<br />
oder<br />
Vogelarten dient<br />
Tabuzone, Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck, i. d. R.<br />
300 m. sofern Gebiet<br />
dem Schutz von Fledermausarten<br />
oder<br />
Vogelarten dient<br />
Tabuzone, Pufferzone<br />
in Abhängigkeit<br />
von den Erhaltungszielen<br />
und dem<br />
Schutzzweck, i. d. R.<br />
300 m. sofern Gebiet<br />
dem Schutz von Fledermausarten<br />
oder<br />
Vogelarten dient<br />
(“besonders schutzwürdige<br />
Wasserflächen”)<br />
Tabuzone<br />
zzgl. 300 m + Rotorradius<br />
Brutvogel-<br />
Lebensräume nationaler,<br />
landesweiter und<br />
regionaler Bedeutung<br />
Tabuzone zzgl.<br />
1.200 m Abstand<br />
* einschließlich solcher Gebiete, welche gemäß Landschaftsrahmplan die Voraussetzung für eine<br />
solche Unterschutzstellung erfüllen.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 18<br />
Belang<br />
NLT - Empfehlungen<br />
(NIEDERSÄCHSI-<br />
SCHER LAND-<br />
KREISTAG<br />
Okt. 2011)<br />
Schleswig-Holstein<br />
Grundsätze zur Planung<br />
von Windkraftanlagen<br />
(3/2011)<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Hinweise für<br />
die Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(10/2004)<br />
NRW<br />
WEA-Erl. -<br />
Grundsätze für Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(07/2011)<br />
Vogelbrutgebiete lokaler<br />
Bedeutung<br />
Tabuzone zzgl.<br />
500 m Abstand<br />
Brutplätze oder Brutkolonien<br />
besonders störempfindlicher<br />
sowie<br />
kollisionsgefährdeter<br />
Vogelarten<br />
Gastvogel-<br />
Lebensräume internationaler,<br />
nationaler und<br />
landesweiter Bedeutung<br />
Interaktionskorridore<br />
zwischen Gastvogel-<br />
Lebensräumen (Nahrungs-<br />
und Schlafplätzen)<br />
Gastvogel-<br />
Lebensräume regionaler<br />
und lokaler Bedeutung<br />
Schlafplätze von Kranichen,<br />
Schwänen und<br />
Gänse<br />
traditionelle Rast- und<br />
Überwinterungsplätze<br />
von Greifvögeln und<br />
Eulen mit hohen Individuenzahlen<br />
Tabuzone zzgl.<br />
500 m Abstand<br />
Tabuzone zzgl.<br />
1.200 m<br />
Tabuzone<br />
Tabuzone zzgl.<br />
500 m Abstand<br />
3.000 m Abstand<br />
bei Beständen<br />
> 1 %<br />
der Individuen<br />
einer biogeografischen<br />
Population,<br />
fallspezifisch<br />
auch<br />
6.000 m<br />
Tabuzone, ggf.<br />
zzgl. 1.200 m<br />
Abstand<br />
(„Brutplätze von<br />
Großvögeln“): Abhängig<br />
von der Empfindlichkeit<br />
der Arten<br />
<strong>im</strong> Einzelfall mit dem<br />
Landesamt für Landwirtschaft,<br />
Umwelt<br />
und ländliche Räume<br />
zu klären<br />
Tabuzone<br />
Tabuzone<br />
Tabuzone<br />
Tabuzone<br />
Tabuzone<br />
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse:<br />
Tabuzone<br />
– Fledermauswochenstuben<br />
oder Balzquartieren<br />
von Großem<br />
und Kleinem<br />
Abendsegler, Zweifarbfledermaus,<br />
Rauhautfledermaus,<br />
Großes Mausohr<br />
– Winterquartiere von<br />
Großem und kleinem<br />
Abendsegler<br />
– Zugkorridore<br />
1000 m Abstand<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 19<br />
Belang<br />
NLT - Empfehlungen<br />
(NIEDERSÄCHSI-<br />
SCHER LAND-<br />
KREISTAG<br />
Okt. 2011)<br />
Schleswig-Holstein<br />
Grundsätze zur Planung<br />
von Windkraftanlagen<br />
(3/2011)<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Hinweise für<br />
die Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(10/2004)<br />
NRW<br />
WEA-Erl. -<br />
Grundsätze für Planung<br />
und Genehmigung<br />
von WEA<br />
(07/2011)<br />
– wichtige Fledermausjagdgebiete<br />
eingriffssensibler<br />
Arten der<br />
Offenlandschaft<br />
– wichtige Fledermausjagdgebiete<br />
eingriffssensibler<br />
über dem<br />
Kronendach des<br />
Laubwaldes jagender<br />
Arten<br />
– intensiv genutzte<br />
Flugstraßen von<br />
Großem und Kleinem<br />
Abendsegler, Zweifarb-<br />
und Breitflügelfledermaus<br />
500 m Abstand<br />
Belange der Regionalplanung<br />
Vorranggebiet für Natur<br />
und Landschaft sowie<br />
für Erholung (RROP)<br />
Tabuzone zzgl.<br />
Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung<br />
(…) (RROP)<br />
Vorsorgegebiet für Natur<br />
und Landschaft, für<br />
Grünlandbewirtschaftung<br />
(…) sowie für Erholung<br />
(RROP)<br />
Tabuzone<br />
Flächen, die die fachliche<br />
Voraussetzung für<br />
die Ausweisung als<br />
NSG erfüllen (LRP)<br />
s. Naturschutzgebiete<br />
Tabuzone zzgl.<br />
300 m + Rotorradius<br />
Abstand<br />
Sonstige Bereiche<br />
Waldflächen<br />
Tabuzone zzgl.<br />
200 m Abstand<br />
Neu:<br />
Tabuzone zzgl.<br />
100 m Abstand<br />
> 0,2 ha:100 m + Rotorradius<br />
Einzelfallprüfung<br />
(näheres regelt Leitfaden<br />
„Windenergie<br />
<strong>im</strong> Wald“)<br />
Gewässer 1. Ordnung<br />
und Gewässer mit Erholungsschutzstreifen<br />
Abstand: 50 m + Rotorradius<br />
50 m Abstand außerhalb<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang<br />
bebauter<br />
Ortsteile<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Schutzzone I: Tabuzone,<br />
sonst Einzelfallprüfung<br />
Landesschutzdeiche<br />
landseitig, bzw. von<br />
Mitteltide-Hochwasser<br />
min. 300 m<br />
bzw. 500 m, jew.+<br />
Rotorradius<br />
Archäologische Funde,<br />
Kulturdenkmäler<br />
Einzelfallprüfung<br />
(auch sonstige Deiche,<br />
Bau-, Bodendenkmale)<br />
Erlaubnispflichtig /<br />
Einzelfallprüfung<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 20<br />
In Niedersachsen gibt es die vom MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄH-<br />
RUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2004) herausgegebenen „Empfehlungen<br />
zur Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung“.<br />
Die Empfehlungen richten sich an die Träger der Regionalplanung.<br />
Es wird empfohlen, zu Gebieten mit Wohnbebauung von einem Mindestabstand von<br />
1.000 m auszugehen und von 5.000 m zwischen den einzelnen Vorrang- oder Eignungsgebieten<br />
für Windenergienutzung. Die festgelegten Abstände müssen sich <strong>im</strong><br />
Einzelfall aus dem Schutzbedürfnis angrenzender Nutzungen und Raumfunktionen<br />
begründen. Eine allgemeinverbindliche Festlegung von Abstandsregelungen wird nach<br />
den Empfehlungen jedoch als nicht sachgerecht angesehen.<br />
Die in der Tab. 2 aufgeführten weichen Ausschlussflächen und Abstandsempfehlungen<br />
der einzelnen Bundesländer bzw. des Niedersächsischen Landkreistages gelten<br />
<strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie lediglich als Orientierungshilfe. Diese Hilfen<br />
wurden herangezogen, da in Niedersachsen gegenwärtig keine allgemeinverbindlichen<br />
Festlegungen von Ausschlussflächen und Abstandregelungen vorliegen. Für die o. g.<br />
Belange wurden sachbezogene und somit unter Umständen andere Abstände gewählt<br />
(s. u.).<br />
5.3 Ausschlussflächen und Mindestabstände <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
Im Zuge der vorliegenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong> wird der kommunale Planungsraum<br />
entsprechend der nachfolgend formulierten Ausschlussflächen beurteilt und Flächen,<br />
die für eine Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen, ermittelt. Dabei werden<br />
die berücksichtigten Ausschlussflächen zwischen „harten“ und „weichen“ Ausschlussflächen<br />
differenziert.<br />
„Harte“ Ausschlussflächen definieren die Bereiche, die für eine Windenergienutzung<br />
aus rechtlichen und/ oder tatsächlichen Gründen grundsätzlich nicht in Betracht kommen<br />
wie z. B. Wohngebiete, Straßen, Gewässer, Deiche, Schutzgebiete, etc..<br />
„Weiche“ Ausschlussflächen definieren Bereiche, die aufgrund der öffentlichen oder<br />
kommunalen Willensbekundung nicht für eine Windenergienutzung herangezogen<br />
werden sollen. Die „weichen“ Ausschlussflächen unterliegen damit der kommunalen<br />
Planungshoheit und sind der Abwägung zugänglich. Die „weichen“ Ausschlussflächen<br />
sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung einer erneuten Betrachtung und Bewertung<br />
zu unterziehen, wenn als Ergebnis der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> der Windenergie nicht<br />
substanziell Raum eingeräumt wird. 5<br />
In diesem Zusammenhang kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> <strong>im</strong> Zuge der Abwägung bzw. Standortfindung<br />
<strong>im</strong> Rahmen der übrigen bindenden, rechtlichen Vorgaben selbst entscheiden,<br />
ob sie best<strong>im</strong>mte Teile des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es beispielsweise vorrangig für Siedlungsflächen,<br />
für Erholungszwecke, zur Sicherung des Fremdenverkehrs, zur Sicherung natürlicher<br />
Gegebenheiten oder aus sonstigen städtebaulichen Erwägungen von best<strong>im</strong>mten<br />
weiteren baulichen Entwicklungen weitgehend freihalten will („weiche“ Ausschlussflächen).<br />
Wesentlich für die Ermittlung möglicher Eignungsflächen zur Windenergienutzung ist<br />
die Berücksichtigung vorhandener, konkurrierender Nutzungsansprüche wie z. B. Siedlungsbereiche,<br />
Verkehrswege oder naturschutzrechtliche Belange von besonderer Be-<br />
5 BVerwG, Urteil des 4. Senats vom 13.12.2012, AZ: 4 VN 1.11.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 21<br />
deutung (z. B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) sowie deren Umgebungsschutz, um<br />
Konflikte der Windenergienutzung mit anderen relevanten Nutzungen zu verhindern.<br />
In dieser Arbeitsphase werden auf Grundlage des dargestellten Kriterienkatalogs die<br />
Flächen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> ermittelt, in denen raumordnerische Funktionen bzw. relevante,<br />
zu berücksichtigende Belange der Errichtung von <strong>Windparks</strong> entgegenstehen. Diese<br />
für die Windenergienutzung geltenden „harten“ Ausschlussflächen werden, falls erforderlich,<br />
mit Puffer-/ Abstandszonen als Umgebungsschutz versehen. Die Puffer- und<br />
Abstandszonen werden zur Verhinderung von Störwirkungen und dem daraus in der<br />
Regel entstehenden erheblichen Konfliktpotenzial mit der Raumnutzung, den „weichen“<br />
Ausschlussflächen zugeordnet. Die Abstandswerte ergeben sich u. a. aus Festlegungen,<br />
welche sich aus Vorsorgegründen sowie aus Gründen des Immissionsschutzes<br />
und ggf. des Naturschutzes ergeben. Darunter sind aber auch Puffer-<br />
/Abstandszonen, welche als reine Vorsorgeabstände zu betrachten sind, von denen <strong>im</strong><br />
Einzelfall bzw. nach besonderer Prüfung abgewichen werden kann (Restriktionsflächen).<br />
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit können ggf. in den Plänen die Schutzabstände<br />
einzelner Belange durch die Darstellung anderer Belange (z. B. Abstandszone Gebäude<br />
durch Abstandszone Wohnbauflächen) verdeckt werden.<br />
Im Rahmen dieser Studie wird von einer Gesamthöhe der Windenergieanlagen von ca.<br />
180 m und einem Rotorradius von ca. 120 m ausgegangen. Einige Abstände zu Infrastrukturen<br />
(z. B. Stromleitungen, Straßen) sind demnach exemplarisch für 180 m hohen<br />
Windenergieanlagen zugrunde gelegt worden, da in der Kartendarstellung ein<br />
Wert angesetzt werden musste. Bei Verwendung höherer oder niedrigerer Anlagen<br />
oder Anlagen mit anderen Rotorradien ist einzelfallbezogen zu prüfen, ob die<br />
angesetzten/ dargestellten Abstandswerte angepasst werden müssen. Da die vorliegende<br />
Studie <strong>im</strong> Maßstab 1 : 25.000 erstellt ist, müssen in den folgenden Verfahrensschritten<br />
die Abstände grundsätzlich noch <strong>im</strong> Einzelnen überprüft und die spätere<br />
Potenzialfläche genauer abgegrenzt werden.<br />
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt zum Schutz des<br />
Menschen vor Immissionen entsprechende Grenzwerte an, die nicht überschritten<br />
werden sollten. Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie angesetzten Abstandsflächen zu Wohnbauflächen,<br />
gemischten Bauflächen und Wohngebäuden sowie anderen städtebaulichen<br />
Belangen orientieren sich an den jeweiligen <strong>im</strong>missionsschutzfachlichen Schutzabständen,<br />
die in der TA Lärm festgelegt sind. Im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />
ist es gerechtfertigt, die Schutzabstände <strong>im</strong> Rahmen der Flächenfindung<br />
pauschal so zu wählen, dass die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergienutzung<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf dem Immissionsschutz (Lärmbelastung und Schattenwurf) einen<br />
sicheren Abstand gewährleistet („harte“ Ausschlussfläche).<br />
Das Ansetzen pauschaler Abstände <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zur Ermittlung von<br />
Eignungsflächen für eine Windenergienutzung ersetzt nicht die Überprüfung des<br />
Einzelfalls <strong>im</strong> Rahmen ggf. nachfolgender Planungen und Verfahrensschritte.<br />
Die konkrete Einhaltung der Werte ist auf Ebene der Bauleitplanung vorhabenbezogen<br />
durch geeignete Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 22<br />
Tab. 3: Kriterienkatalog der harten und weichen Ausschlussflächen und Abstandsregelungen zur Ausweisung von Potenzialflächen für<br />
die Nutzung von Windenergie <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
Ausschlussflächen<br />
Umgebungsschutzzone<br />
hartes<br />
Ausschlusskriterium<br />
weiches<br />
Ausschlusskriterium<br />
Quelle<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
Harte Ausschlussflächen aufgrund der Belange von Wohnen, Gewerbe und sonstigen städtebaulichen Belangen sowie von Infrastrukturen (Plan 1)<br />
Siedlungen (Wohnbauflächen,<br />
gemischte Bauflächen),<br />
Einzelhäuser/<br />
Außenbereichslagen<br />
700 m I - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />
ggf. FNP der angrenzenden<br />
Gemeinden<br />
500 m I - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />
ALK <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
Siedlungsentwicklung, Umgebungsschutz (Störung, optische<br />
Bedrängung), vorbeugender Immissionsschutz, Lärmschutzanforderungen<br />
( TA Lärm)<br />
Umgebungsschutz (Störung, optische Bedrängung), vorbeugender<br />
Immissionsschutz, Lärmschutzanforderungen ( TA<br />
Lärm)<br />
gewerbliche Bauflächen - 200 m I FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), vorbeugender Immissionsschutz; Erfahrungswert aufgrund von<br />
Lärmschutzanforderungen ( TA Lärm) (gilt nur bei Vorliegen<br />
von Wohnnutzung/ Betriebsleiterwohnung, ggf. Einzelfallprüfung<br />
erforderlich)<br />
sonstige Sondergebiete,<br />
Industriegebiete, Hafenflächen<br />
- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Gemeinbedarfsflächen - - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Öffentliche Grünflache - - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Erholungsgebiet Conneforde<br />
Bundesstraßen und<br />
Autobahnen,<br />
700 m - Umgebungsschutz, vorbeugender Immissionsschutz,<br />
mind. 40 m<br />
Bauverbotszone<br />
+ 60 m II FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Harte Umgebungsschutzzone: Bauverbotszone gem. § 24<br />
NStrG<br />
Weiche Umgebungsschutzzone: Verkehrssicherheit, Baubeschränkung<br />
(ergibt sich i. d. Regel aus Eisabwurfgutachten)<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 23<br />
Ausschlussflächen<br />
Umgebungsschutzzone<br />
hartes<br />
Ausschlusskriterium<br />
weiches<br />
Ausschlusskriterium<br />
Quelle<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
Landes- und Kreisstraßen 20 m + 80 m II FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Harte Umgebungsschutzzone: Bauverbotszone gem. § 24<br />
NStrG<br />
Weiche Umgebungsschutzzone: Verkehrssicherheit, Baubeschränkung<br />
(ergibt sich i. d. Regel aus Eisabwurfgutachten)<br />
Bahnanlagen - 120 m III FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Bauwerks/ Verkehrssicherheit, Abstand von<br />
1 x Rotordurchmesser (120 m) zu Bahnstromleitungen gem.<br />
DIN EN 50341 als Mindestabstand (inkl. schwingungsdämpfender<br />
Maßnahmen).<br />
Umspannwerk 360 m III FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Bauwerkssicherheit/Verkehrssicherheit<br />
3x Rotordurchmesser<br />
(= ca.<br />
120 m)<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Elektrizitätsfreileitungen - 120 m III<br />
TenneT TSO GmbH, Bauwerkssicherheit<br />
>1x Rotordurchmesser<br />
mit E.ON<br />
Schwingungsschutzmaßnahmen<br />
(120 m)<br />
Erdgasleitung EWE<br />
25 m bzw.<br />
30 m IV EWE Bauwerkssicherheit<br />
Erdölpipeline<br />
45 m bzw.<br />
-<br />
55 m IV FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Bauwerkssicherheit<br />
Harte Ausschlussflächen aufgrund der Belange Boden, Wald, Gewässer und Rohstoffe (Plan 2)<br />
Überschwemmungspolder<br />
- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 24<br />
Ausschlussflächen<br />
Stillgewässer und Fließgewässer<br />
II. Ordnung<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Zone I und II<br />
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />
- Ton<br />
Deich<br />
Ehemalige Erdöl-<br />
Förderbohrungen<br />
Umgebungsschutzzone<br />
hartes<br />
Ausschlusskriterium<br />
50 m V<br />
Abstand zu Stillgewässern<br />
> 1 ha<br />
weiches<br />
Quelle<br />
Ausschlusskriterium<br />
- FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />
Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
(2004)<br />
- - Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
(2004), Umweltdatenservers<br />
des Niedersächsischen<br />
Umweltministeriums<br />
(2013)<br />
- - RROP Landkreis Friesland<br />
(2003)<br />
50 m<br />
Deichschutzzone<br />
- RROP Landkreis Friesland<br />
(2003)<br />
§ 61 BNatSchG<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
Niedersächsisches Deichgesetz<br />
5 m IV - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Bodendenkmal - - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
Weiche Ausschlussflächen aufgrund der Belange Boden, Wald, Gewässer und Rohstoffe (Plan 2)<br />
Wald - 150 m<br />
zu raumbedeutsamen<br />
Waldflächen<br />
(> 1 ha), ggf.<br />
Einzelfallprüfung<br />
FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />
Abstand gem. RROP Landkreis Friesland (2003), Forderung<br />
des Landkreises Friesland als Schutz vor Beeinträchtigungen,<br />
ggf. Einzelfallprüfung<br />
-<br />
-<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 25<br />
Ausschlussflächen<br />
Umgebungsschutzzone<br />
hartes<br />
Ausschlusskriterium<br />
weiches<br />
Ausschlusskriterium<br />
Quelle<br />
Harte Ausschlussflächen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen (Plan 3)<br />
Nationalpark - - Umweltdatenservers des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2013)<br />
EU-Vogelschutzgebiet - 500 m Umweltdatenservers des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2013)<br />
FFH-Gebiet - - Umweltdatenservers des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2013)<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft<br />
Vorranggebiet für Natur<br />
und Landschaft<br />
Kompensationsflächen /<br />
Kompensationsflächenpool<br />
- - Daten des Landkreises<br />
Friesland (2013)<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
Vorsorgeabstand/Umgebungsschutz (Störung, Verdrängungswirkung<br />
auf Arten)<br />
-<br />
Mögliches Erfordernis für Umgebungsschutzzone ist ggf. auf<br />
Ebene der nachfolgenden Planungsebenen zu ermitteln und zu<br />
berücksichtigen<br />
- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />
- 200 m RROP Landkreis Friesland<br />
(2003)<br />
- - Daten des Landkreises<br />
Friesland (2013)<br />
Vorsorgeabstand/Umgebungsschutz (Störung, Verdrängungswirkung<br />
auf Arten)<br />
-<br />
-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 26<br />
Ausschlussflächen<br />
Gesetzlich geschütztes<br />
Biotop (gem. § 24<br />
NAGBNatSchG i. V. m.<br />
§ 30 BNatSchG)<br />
Avifaunistisch wertvolle<br />
Bereiche:<br />
Gastvögel – Internationale<br />
Bedeutung (2009)<br />
Wallhecken (gem. § § 22<br />
Abs. 3 NAGBNatSchG<br />
i. V. m. 29 BNatSchG)<br />
Umgebungsschutzzone<br />
hartes<br />
Ausschlusskriterium<br />
weiches<br />
Ausschlusskriterium<br />
Quelle<br />
- - Daten des Landkreises<br />
Friesland (2013)<br />
- - Umweltdatenservers des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2013),<br />
bestehende Erfassungen<br />
- - Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
(2004), Daten des<br />
Landkreises Friesland<br />
(2013)<br />
Naturdenkmal - - Daten des Landkreises<br />
Friesland (2013)<br />
Weiche Ausschlussflächen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen (Plan 3)<br />
Landschaftsschutzgebiet - - Umweltdatenservers des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2013)<br />
Entwicklungskonzept<br />
Friedrichsfeld (Ausgleichsfläche<br />
Friedrichsfeld,<br />
Entwicklungsraum I)<br />
Avifaunistisch wertvolle<br />
Bereiche:<br />
Gastvögel – Nationale<br />
Bedeutung (2009)<br />
- 200 m<br />
Abstand zum<br />
Entwicklungsraum<br />
I<br />
Straßenbauverwaltung<br />
des Landes Niedersachsen<br />
(2013)<br />
- - Umweltdatenservers des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2013),<br />
bestehende Erfassungen<br />
Umgebungsschutz<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 27<br />
Ausschlussflächen<br />
Umgebungsschutzzone<br />
hartes<br />
Ausschlusskriterium<br />
weiches<br />
Ausschlusskriterium<br />
Quelle<br />
Harte Ausschlussflächen aufgrund der Belange des Landschaftsbildes und der Erholung (Plan 2)<br />
Vorranggebiet für ruhige<br />
Erholung<br />
- nicht vorhanden<br />
- 200 m RROP Landkreis Friesland<br />
(2003)<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
Vorsorgeabstand/ Umgebungsschutz (Lärm, Schattenwurf, optische<br />
Beeinträchtigung)<br />
I<br />
Es handelt sich hierbei um einen Wert aus der Planungspraxis, der <strong>im</strong> evtl. folgenden Genehmigungsverfahren einzelfallbezogen spezifiziert werden muss.<br />
Die Angaben resultieren auf Werten moderner Windenergieanlagen, die zur Einhaltung der Orientierungswerte gem. Immissionsrichtwerten der TA Lärm erforderlich<br />
sind. Die angegebenen Werte entsprechen der gerichtlich anerkannten Planungspraxis.<br />
II<br />
Pauschalwert, wird <strong>im</strong> evtl. folgenden Genehmigungsverfahren (z. B. durch Eiswurfgutachten) einzelfallbezogen spezifiziert werden (weiches Ausschlusskriterium).<br />
III<br />
Pauschalwert, erforderlicher Abstand ist <strong>im</strong> Rahmen der ggf. nachfolgenden Bauleitplanung <strong>im</strong> Einzelfall auf den konkret geplanten Anlagentyp anzupassen<br />
(weiches Ausschlusskriterium).<br />
IV Aufgrund des Maßstabes werden Schutzzonen erst ab einem Abstand von 50 m in den Plänen dargestellt.<br />
V Errichtung baulicher Anlagen in einem Abstand von weniger als 6 m bzw. 10 m zu Gewässern zweiter und dritter Ordnung unzulässig.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 28<br />
5.4 Harte und weiche Ausschlussflächen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Industrie,<br />
Sondergebiete, Versorgung (Plan 1)<br />
Im Rahmen der Bearbeitung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> wurden <strong>im</strong> Vorfeld informell<br />
die angrenzenden Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt, um kommunale sowie<br />
regionale Planungen, die Auswirkungen auf eine Ausweisung von Windenergiestandorten<br />
<strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> haben können, zu berücksichtigen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> ist<br />
von den Gemeinden Bockhorn, Wiefelstede, Rastede und Jade umgeben (Landkreise<br />
Friesland, Ammerland und Wesermarsch). Im Norden grenzt der Jadebusen an das<br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong>.<br />
Weiterhin wurden die Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen in der <strong>Stadt</strong> angeschrieben,<br />
soweit sie in Erfahrung gebracht werden konnten (u. a. E.ON Netz GmbH,<br />
EWE Netz GmbH, ExxonMobil Production Deutschland GmbH, TenneT TSO GmbH.<br />
Die in den erfolgten Stellungnahmen genannten Ausschlussbereiche bzw. Trassen<br />
werden <strong>im</strong> Plan 1 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt und die fachlich belegten Abstände<br />
berücksichtigt. In Anlage 2 findet sich eine Übersichtstabelle mit allen<br />
angeschriebenen Institutionen und eine Kurzfassung ihrer Antworten, in Anlage 3 sind<br />
alle Antwortschreiben in Kopie beigefügt.<br />
Die in Plan 1 angesetzten Werte sind als exemplarische Werte für 180 m hohe<br />
Windenergieanlagen (Gesamthöhe) anzusehen. Bei höheren geplanten WEA<br />
müssen eventuell <strong>im</strong> weiteren Verfahrensablauf die Abstandswerte dem Wert der<br />
geplanten Gesamthöhe angepasst werden.<br />
5.4.1 Besiedelter Bereich<br />
Im Fall der Siedlungsgebiete wurden u. a. Wohngebiete, gemischte Bauflächen, gewerbliche<br />
Bauflächen, Industriegebiete sowie Sondergebiete aus dem Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) als harte Ausschlussflächen dargestellt. Weiterhin<br />
wurden Wohngebäude außerhalb von Wohngebieten und sonstigen <strong>im</strong> FNP<br />
ausgewiesenen Bauflächen mit Wohnnutzung basierend auf den Darstellungen der<br />
ALK (Allgemeine Liegenschaftskarte) in den Plan als „harte“ Ausschlussflächen aufgenommen<br />
(s. Plan 1).<br />
Die gewählten und angesetzten Abstandskriterien zu den dargestellten städtebaulichen<br />
Belangen orientieren sich an den Schutzabständen basierend auf der TA Lärm<br />
(„harte“ Ausschlussflächen). Dafür werden zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und<br />
Schattenwurf pauschale Abstände zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten sowie zu<br />
Gebäuden <strong>im</strong> Außenbereich angesetzt, die entsprechend der unterschiedlichen<br />
Schutzansprüche gemäß ihrer Ausweisung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Varel</strong> sowie der angrenzenden Städte und Gemeinden (soweit verfügbar) modifiziert<br />
werden.<br />
Der Schutzanspruch von Flächen für den Gemeinbedarf, Grünanlagen sowie Sondergebieten,<br />
etc. sind - je nach zulässiger Nutzung - <strong>im</strong> Einzelfall auf Ebene der verbindlichen<br />
Bauleitplanung zu ermitteln und zu betrachten.<br />
Aufgrund des fortgeschrittenen Standes der Technik bei Windenergieanlagen (u. a.<br />
größere Nabenhöhen und Rotordurchmesser) werden in der vorliegenden Studie Mindestabstände<br />
zu Siedlungsgebieten (<strong>im</strong> FNP ausgewiesene Wohnbauflächen und ge-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 29<br />
mischte Bauflächen) von 700 m sowie zu Wohngebäuden <strong>im</strong> Außenbereich von 500 m<br />
als „harte“ Ausschlussflächen zugrunde gelegt. Dabei werden auch besiedelte Bereiche<br />
der benachbarten Städte und Gemeinden berücksichtigt (s. u.).<br />
Die angesetzten Mindestabstände basieren auf den <strong>im</strong>missionsschutzrechtlich einzuhaltenden<br />
Werten gemäß den Vorgaben der TA Lärm (vgl. Kapitel 4.1) und der angenommenen,<br />
voraussichtlichen Immissionsbelastung der in dieser Studie angesetzten,<br />
modernen Referenz-Anlagen (180 m). Die in der TA-Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte<br />
für Schall<strong>im</strong>missionen stellen letztendlich die einzigen Vorgaben mit rechtlicher<br />
bzw. gerichtlich bestätigter Bindungswirkung dar. Hierzu heißt es in der TA-Lärm:<br />
"Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1<br />
BImSchG) ist (...) sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort<br />
die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 nicht überschreitet." Somit können<br />
Windenergieanlagen nach rein <strong>im</strong>missionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich<br />
so dicht an die Wohnbebauung heran gesetzt werden, wie es zur Einhaltung<br />
der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zulässig wäre. Zur Einhaltung dieser Werte sind<br />
jedoch neben Kenntnis des Anlagentyps auch Kenntnisse über weitere Immissionspunkte<br />
in der Umgebung notwendig, so dass die gesetzlich einzuhaltenden Richtwerte<br />
konkret erst auf Ebene des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ermittelt werden<br />
können. Zur Standortfindung von Potenzialflächen für <strong>Windparks</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
werden deshalb pauschale Abstände für eine Referenz-Anlagenhöhe von 180 m als<br />
„harte“ Ausschlussflächen zugrunde gelegt, mit denen bei Umsetzung der planerischen<br />
Regelung die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Dieses Vorgehen<br />
steht <strong>im</strong> Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des OVG BB 6 ,des VG Hannover 7<br />
und des VG Oldenburg 8 . Wohngebäude <strong>im</strong> Außenbereich genießen den gleichen<br />
Schutzanspruch gemäß TA-Lärm wie Dorf- und Mischgebiete.<br />
Gemischte Bauflächen, welche nach der TA-Lärm einen geringeren Schutzanspruch<br />
gegenüber Lärm<strong>im</strong>missionen haben als Wohngebiete, werden in der Studie hinsichtlich<br />
der Schutzabstände wie Wohngebiete behandelt, da besonders in den örtlichen<br />
Randlagen vielfach durch Aufgabe der gewerblichen Nutzung oder der Landwirtschaft<br />
tatsächlich oder in absehbarer Zeit eine reine Wohnnutzung vorliegt. Unter dem Aspekt<br />
der städtebaulichen Weiterentwicklung soll zudem eine Umwandlung von gemischten<br />
Bauflächen in Wohnbauflächen künftig weiterhin möglich sein, weshalb diesen Gebieten<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Studie der gleiche Schutzanspruch wie Wohnbauflächen beigemessen<br />
wird.<br />
In Bereichen ohne Ausweisungen von Wohn- oder Erholungsgebieten wurden die Gebäude<br />
berücksichtigt, die als Wohngebäude genutzt werden bzw. bei denen eine<br />
Wohnnutzung angenommen wird. Eine detailliertere Überprüfung auf aktuelle Nutzung<br />
der Gebäude (Unterscheidung Wohn- und Nebengebäude) erfolgte auf der Grundlage<br />
unterschiedlicher Schraffuren von Haupt- und Neben- bzw. Stallgebäuden in der ALK,<br />
so dass dort nur ausgewiesene Wohngebäude einen Umgebungsschutzradius von<br />
500 m-Abstande erhielten. Nebengebäude (Schuppen, Garagen etc.) besitzen keinen<br />
Schutzanspruch <strong>im</strong> Hinblick auf Lärm<strong>im</strong>missionen und müssen demnach auch nicht<br />
durch einen 500 m-Radius „geschützt“ werden. Eine Überprüfung vor Ort, ob ein in der<br />
ALK dargestelltes Wohngebäude tatsächlich auch als Wohngebäude genutzt wird, hat<br />
<strong>im</strong> Rahmen dieser Studie nicht stattgefunden.<br />
Gewerbliche Flächen und Industriegebiete werden in der vorliegenden Studie ebenfalls<br />
als „harte“ Ausschlussflächen behandelt. Da der Schutzbedarf von gewerblichen Bau-<br />
6 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011, Az. OVG 2 A 2.09<br />
7 VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011, Az. 4 A 4927/09<br />
8 VG Oldenburg, Urteil vom 15.05.2013 Az. 5 A 2243/11.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 30<br />
flächen und Industriegebieten <strong>im</strong> Vergleich zu Wohnbauflächen geringer ist, wird für<br />
Industriegebiete kein Schutzabstand berücksichtigt, für Gewerbegebiete wurde ein<br />
pauschaler Vorsorgeabstand von 200 m als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt,<br />
um Schutzansprüchen von evtl. <strong>im</strong> Gewerbegebiet vorhandenen Betriebsleiterwohnungen<br />
zu genügen. Sollten Potenzialflächen in direkter Nachbarschaft zu Gewerbegebieten<br />
liegen, ist <strong>im</strong> Einzelnen zu prüfen, ob eine Wohnnutzung innerhalb des Gewerbegebietes<br />
vorhanden und ein Abstand überhaupt erforderlich ist oder ob bei Vorhandensein<br />
einer Wohnnutzung ggf. ein größerer Abstand aus Lärmschutzgründen<br />
eingehalten werden muss.<br />
Weiterhin werden Informationen aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der Gemeinden<br />
Bockhorn, Wiefelstede, Rastede und Jade zu angrenzenden Bebauungsplänen,<br />
zu ausgewiesenen bzw. geplanten Siedlungs- und Erholungsgebieten sowie Wohngebäuden<br />
berücksichtigt, da von diesen Nutzungen der angrenzenden Gemeinden ein<br />
entsprechender Abstand wie innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong> einzuhalten ist.<br />
Diese wurden ebenfalls bei der Darstellung der Infrastrukturen und sonstigen Flächennutzungen<br />
I (vgl. Plan 1) berücksichtigt.<br />
5.4.2 Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen<br />
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich<br />
Aurich) stellt in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2013 dar, dass <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong><br />
die Bundesstraße Nr. 437 sowie die Landesstraßen L 818 und L 819 vorhanden<br />
sind. Zudem verlaufen die Kreisstraßen K 104, 105, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113<br />
und 340 <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>.<br />
In der Stellungnahme wird zudem auf den Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums<br />
vom 28.09.2012 (Nds. MBl. 2012, S. 831) Bezug genommen. Darin sind<br />
zu Verkehrswegen Mindestabstände von 1,5 x (Rotordurchmesser + Narbenhöhe) einzuhalten.<br />
In der genannten Richtlinie wird ausgesagt, dass die Abstände größer als<br />
1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe) zu Verkehrswegen und Gebäuden <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
in nicht besonders eisgefährdeten Regionen als ausreichend gelten. Bei einer<br />
angenommenen Gesamthöhe der Windenergieanlagen von ca. 180 m wären folglich<br />
abhängig von der Nabenhöhe und dem Rotordurchmesser bis zu 220 m Abstand einzuhalten.<br />
Allerdings lassen sich diese Pauschalabstände in Absprache mit den zuständigen<br />
Behörden bzw. durch die Vorlage eines Eiswurfgutachtens erfahrungsgemäß<br />
in vielen Fällen stark verringern.<br />
Gemäß § 24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) und § 9 Bundesfernstraßengesetz<br />
(FStrG) dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrten in einer Entfernung von bis zu<br />
20 m bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bzw. 40 m bei Autobahnen keine Hochbauten<br />
errichtet werden („harte“ Ausschlussfläche). Bei Landes- und Kreisstraßen bedarf<br />
es einer Genehmigung der Straßenbaubehörde, wenn innerhalb eines 40 m-<br />
Abstandes Hochbauten errichtet werden sollen. Auch bauliche Anlagen längs der<br />
Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m und längs der Bundesstraßen bis<br />
zu 40 m bedürfen einer Zust<strong>im</strong>mung der obersten Landesstraßenbaubehörde. Insgesamt<br />
gibt es außer der erwähnten 20 bzw. 40 m-Bauverbotszonen keine eindeutigen<br />
gesetzlichen Regelungen. Für die vorliegende Studie wird somit von einem pauschalen<br />
Sicherheitsabstand von 100 m („weiche“ Ausschlussfläche) ausgegangen, der <strong>im</strong><br />
Einzelfall mit der zuständigen Behörde bereits <strong>im</strong> Vorfeld der Planung <strong>im</strong> Detail abzust<strong>im</strong>men<br />
ist. Der 100 m-Abstandswert auf dieser Planungsebene entspricht der gängigen<br />
Praxis bei der Standortermittlung. Ein höherer Abstand verhindert mitunter angesichts<br />
heutiger technischer Möglichkeiten zu Unrecht die Ausweisung einer Eignungs-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 31<br />
fläche für Windenergie an ansonsten konfliktarmer Stelle und käme damit einer Verhinderungsplanung<br />
gleich.<br />
5.4.3 Schienenstrecken<br />
Windenergieanlagen sind in einem Abstand zu errichten, der die Verkehrssicherheit<br />
gewährleistet. Dazu existieren derzeit keine einheitlichen Abstandsregelungen. Die<br />
Empfehlungen des Eisenbahnbundesamtes sehen, vorbehaltlich der technischen Entwicklung<br />
und künftiger Erfahrungen, einen Abstand von Windkraftanlagen zu Gleisanlagen<br />
in Höhe des zweifachen Rotordurchmessers, zumindest aber die Gesamtanlagenhöhe<br />
als erforderlich. Zu Bahnanlagen wird demnach aus Vorsorge- und Sicherheitsaspekten<br />
ein Abstand von 120 m (1 x Rotordurchmesser der zu Grunde gelegten<br />
Referenzanlage) als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt. Dieser Abstand stellt<br />
einen Sicherheitsabstand dar und ist <strong>im</strong> Einzelfall mit der zuständigen Behörde bereits<br />
<strong>im</strong> Vorfeld weiterer Planung <strong>im</strong> Detail abzust<strong>im</strong>men.<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> verläuft die planfestgestellte Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven.<br />
Im Rahmen der TÖB-Beteiligung hat die DB Services Immobilien GmbH eine<br />
Stellungnahme abgegeben, in der allgemeine Hinweise auf einzuhaltende Abstände<br />
von WEA zu Gleisanlagen der DB von größer gleich 1,5 x (Rotordurchmesser + Narbenhöhe)<br />
zum nächstgelegenen Gleis als Ausschlussfläche gefordert. Diesem Hinweis<br />
wird <strong>im</strong> Rahmen dieses Studie nicht gefolgt (s. o.). Für Freileitungen aller Spannungsebenen<br />
werden die Abstände gemäß der Freileitungsnorm DIN EN 50341-3-4 (VDE<br />
0210-3) 2011-01 Punkt 5.4.5 in der Stellungnahme angeführt. Entsprechend ist eine<br />
Errichtung von Windenergieanlagen <strong>im</strong> Bereich der Freileitungen nur zulässig, wenn<br />
ein Abstand von mindestens 3 x Rotordurchmesser von der Rotorblattspitze in ungünstigster<br />
Stellung zum äußeren Leiterseil eingehalten wird. Sollte dieser Abstand bis auf<br />
1 x Rotordurchmesser unterschritten werden, müssen schwingungsdämpfende Maßnahmen<br />
eingebaut werden, die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.<br />
5.4.4 Elektrizitätsfreileitung<br />
Gemäß der Stellungnahme der E.ON Netz GmbH verlaufen mehrere 110-kV-Leitungen<br />
innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong>.<br />
Windenergieanlagen, die in der Nähe von Freileitungen errichtet werden, können<br />
durch Erhöhung des Turbulenzgrades (Wirbelströmung) das Schwingungsverhalten<br />
von Leiterseilen beeinflussen und die Festigkeit und Lebensdauer der Seile erheblich<br />
herabsetzen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass bei Bruch eines Rotorflügels<br />
benachbarte Hochspannungsleitungen beschädigt werden. Aus Gründen der Bauwerks-<br />
und Versorgungssicherheit (lt. Energie-Wirtschaftsgesetz müssen Stromversorgungsunternehmen<br />
die Stromversorgung jederzeit gewährleisten) sind daher bei Errichtung<br />
von Windenergieanlagen horizontale Mindestabstände zwischen Rotorblattspitze<br />
in ungünstigster Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten<br />
(EN 50341–3-4:2001):<br />
<br />
<br />
für Freileitungen > 30 kV Nennspannung ohne Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />
≥ 3 x Rotordurchmesser,<br />
für Freileitungen > 30 kV Nennspannung mit Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />
> 1 x Rotordurchmesser.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 32<br />
Wenn sichergestellt ist, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung der<br />
Windenergieanlage liegt und der Mindestabstand zwischen der Rotorblattspitze in ungünstigster<br />
Stellung und dem äußersten ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt,<br />
kann auf die schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden.<br />
In der vorliegenden Potenzialflächenstudie wird, bezogen auf einen Anlagentyp mit einem<br />
Rotordurchmesser von max<strong>im</strong>al 120 m, ein Mindestabstand von 120 m als „weiche“<br />
Ausschlussfläche berücksichtigt (entspricht dem vorgegebenen Abstand zu Freileitungen<br />
mit Schwingungsschutzmaßnahmen). Im Einzelfall muss geprüft und ggf. mit<br />
dem Versorgungsunternehmen abgest<strong>im</strong>mt werden, ob andere Abstände möglich oder<br />
erforderlich sind (s. Plan 1).<br />
5.4.5 Gasfernleitungen / Erdölpipelines<br />
Gemäß der Stellungnahme der EWE Netz GmbH vom 04.04.2013 werden von der<br />
EWE verschiedene Erdgas-Hochdruckleitungen betrieben. Die entsprechenden Leitungen<br />
dürfen durch Bauarbeiten nicht gefährdet, beschädigt und überbaut sowie in ihrer<br />
Lage verändert werden. Die vorhandenen Erdgas-Hochdruckleitungen liegen gemäß<br />
der Stellungnahme der EWE in einem 8 m breiten Schutzstreifen. Um einen sicheren<br />
Betrieb der Leitungen nach der Errichtung von Windenergieanlagen gewährleisten<br />
zu können, müssen die Anlagen außerhalb eines Sicherheitsbereiches errichtet<br />
werden. Gemäß der Rundverfügung des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld von<br />
2005 (Abstand von Windenergieanlagen zu Einrichtungen des Bergbaus - RdVfg. vom<br />
31.10.2002 - 92/02 - B VI a 8.2 – XXV) ist ein Sicherheitsabstand für Erdgastransportleitungen<br />
bei WEA bis 120 m Nabenhöhe und 2.000 kW Leistung von 25 m einzuhalten,<br />
darüber hinaus ist ein Abstand von 30 m erforderlich. Dieser Mindestabstand setzt<br />
voraus, dass die WEA nach dem Stand der Technik geplant, errichtet und betrieben<br />
werden.<br />
An der südwestlichen Grenze des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es verläuft gemäß dem rechtsgültigen<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> eine Erdölpipeline. Gemäß der o. g. Rundverfügung<br />
ist ein Mindestabstand bei WEA mit einer Nabenhöhe von 120 m und einer Leistung<br />
von 2.000 kW von 45 m einzuhalten, darüber hinaus ist ein Abstand von 55 m erforderlich.<br />
Weiterhin befindet sich gemäß der Stellungnahme der ExxonMobil Production<br />
Deutschland GmbH vom 21.03.2013 <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> das ehemalige Erdölfeld<br />
<strong>Varel</strong> mit einen ehemaligen Förderbohrungen. Hier ist ein Sicherheitsabstand von<br />
je 5 m zum Bohransatzpunkt einzuhalten.<br />
In Plan 1 werden die o. g. Ausschlussräume als „hartes“ Ausschlusskriterium betrachtet.<br />
Aufgrund des Darstellungsmaßstabes werden jedoch die Schutzstreifen, die<br />
schmaler als 50 m sind, nicht dargestellt.<br />
5.4.6 Fernwasserleitung<br />
Die Trinkwasserversorgungsleitungen befinden sich i. d. R. <strong>im</strong> Bereich der öffentlichen<br />
Verkehrswege und werden deshalb nicht gesondert dargestellt.<br />
5.4.7 Sonstige Darstellungen<br />
Gemäß der Stellungnahme der E.ON Netz GmbH vom 12.04.2013 befinden sich <strong>im</strong><br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> drei Umspannwerke. Zu diesen ist laut VDEW-Empfehlung M-<br />
35/98 ein Abstand von mindestens den dreifachen Rotordurchmesser einzuhalten. Bei<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 33<br />
der <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zu Grunde gelegten Referenzanlage wird ein Bereich<br />
von 360 m (3 x 120 m) als „weicher“ Puffer um die Umspannwerke berücksichtigt.<br />
Weiterhin sind <strong>im</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) Flächen für Ver- und<br />
Entsorgungsanlagen verzeichnet. Diese Bereiche werden als „harte“ Ausschlussflächen<br />
in der Karte 1 dargestellt. Abstands- und Pufferzonen zu diesen Nutzungen sind<br />
jedoch nicht erforderlich.<br />
5.5 Harte und weiche Ausschlussflächen II: Rohstoffgewinnung, Boden, Wald,<br />
Gewässer, Erholung und Rohstoffe (Plan 2)<br />
5.5.1 Exkurs Vorranggebiete LROP und RROP<br />
Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) haben die in diesem<br />
Programm dargestellten Vorranggebiete aufgrund raumstruktureller Erfordernisse<br />
eine Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen. In diesen Gebieten müssen<br />
alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten<br />
Zweckbest<strong>im</strong>mung vereinbar sein (NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM 1994). Das<br />
Landes-Raumordnungsprogramm ist die Basis für die Landesentwicklung und auch die<br />
Grundlage für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP).<br />
Das Landes-Raumordnungsprogramm von 1994 (Fortschreibungen 1998, 2002, 2006<br />
und 2008) liegt aktuell in der Aktualisierung von 2012 vor 9 . Es stellt neben der Energieeinsparung<br />
und der rationellen Energieverwendung u. a. die Förderung der Nutzung<br />
und des Ausbaus einhe<strong>im</strong>ischer und erneuerbarer Energien insbesondere u. a. der<br />
Windenergie als Ziel dar.<br />
Das Landes-Raumordnungsprogramm fordert, die für „die Nutzung von Windenergie<br />
geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der<br />
Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete<br />
oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen“ (LROP 2012).<br />
Im LORP wird auch gefordert, dass bei der Planung von raumbeanspruchenden Nutzungen<br />
<strong>im</strong> Außenbereich „möglichst große unzerschnittene und von Lärm unbeeinträchtigte<br />
Räume zu erhalten, naturbetonte Bereiche auszusparen, und die Flächenansprüche<br />
und die über die direkt beanspruchte Fläche hinausgehenden Auswirkungen<br />
der Nutzung zu min<strong>im</strong>ieren“ sind.<br />
Die Regionalen Raumordnungsprogramme der Landkreise (RROP) sind Ergebnis der<br />
Regionalplanung und werden aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) entwickelt.<br />
Die wesentliche Aufgabe der Regionalplanung ist es, die Vorstellungen des<br />
Landkreises und seiner Gemeinden zur Entwicklung mit den raumbedeutsamen Planungen<br />
der Fachplanungsträger (z. B. Versorger, Straßenbauämter etc.) und den ü-<br />
berörtlich bedeutsamen regionalen und landesweiten Entwicklungszielen so abzust<strong>im</strong>men,<br />
dass <strong>im</strong> Zusammenwirken aller Planungen und Maßnahmen der bestmögliche<br />
Nutzen für die gesamte Region erzielt wird. Die Regionalplanung ist somit ein Bindeglied<br />
zwischen der Raumordnung des Landes, den Fachplanungen und den Gemeinden.<br />
Im Regionalen Raumordnungsprogramm werden die Ziele des Landes-<br />
Raumordnungsprogramms nicht nur konkretisiert und raumbedeutsamen Belange so-<br />
9 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen<br />
(LROP) vom 24. September 2012 (Nds. GVBl. S. 350).<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 34<br />
wie Vorrang- und Vorsorgegebiete mit größerer Detailschärfe dargestellt, sondern<br />
auch um eigene, für die Entwicklung der Landkreise bedeutsame Ziele ergänzt. Es bildet<br />
zusammen mit dem Landes-Raumordnungsprogramm die Grundlage für die Koordinierung<br />
aller raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Fachplanungen und<br />
-maßnahmen, die für die Entwicklung der Landkreise maßgeblich sind. Grundsätzlich<br />
wird in den Regionalen Raumordnungsprogrammen die angestrebte räumliche und<br />
strukturelle Entwicklung des Planungsraumes dargestellt.<br />
Aufgrund der Grobmaßstäblichkeit der zeichnerischen Darstellung des Landes-<br />
Raumordnungsprogramms und der für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> vorliegenden konkretisierten<br />
raumordnerischen und landesplanerischen Festsetzungen in Form des aus dem Landes-Raumordnungsprogramm<br />
entwickelten Regionalen Raumordnungsprogramms<br />
werden die Inhalte des Landes-Raumordnungsprogramms in der vorliegenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong><br />
nur nachrichtlich berücksichtigt.<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Friesland liegt aus<br />
dem Jahr 2003 vor. Zu den raumordnerischen Belangen, die bei der Ermittlung von<br />
Eignungsflächen für Windenergienutzung zu berücksichtigen sind, äußert sich das<br />
RROP (2003) u. a. wie folgt: „Bei der Realisierung von <strong>Windparks</strong> sind Belange der<br />
Landschaftspflege, der Sicherung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes, der<br />
Siedlungsentwicklung, der Erholungsfunktion sowie des Immissionsschutzes zu berücksichtigen.“<br />
(RROP 2003: D 3.5 (4)).<br />
Gemäß dem RROP des Landkreises Friesland befinden sich <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong><br />
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (Ton), für Natur und Landschaft, für Grünlandbewirtschaftung<br />
sowie für ruhige Erholung. In Vorranggebieten dürfen alle raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen der vorrangigen Zweckbest<strong>im</strong>mung nicht entgegenstehen<br />
und müssen mit der jeweiligen Zweckbest<strong>im</strong>mung vereinbar sein (vgl.<br />
RROP 2003: D 1.8 (4)).<br />
5.5.2 Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (RROP)<br />
Die Vorrang- und Vorsorgegebiete für Sand-, Ton- und Torfabbau werden <strong>im</strong> RROP<br />
nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, Darstellungen<br />
des Landes-Raumordnungsprogrammes und den aktuellen örtlichen Verhältnissen<br />
(abbaubare bzw. abbauwürdige Bodenschätze) räumlich konkretisiert.<br />
Gemäß RROP des Landkreises Friesland sind für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> mehrere<br />
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (Ton) dargestellt. Diese befinden sich südlich<br />
von Jeringhave, östlich von Friedrichsfeld sowie nordöstlich von Obenstrohe (s. Plan<br />
2). Dieser Belang wird als „hartes“ Ausschlusskriterium gewertet.<br />
5.5.3 Gewässer<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> verlaufen Gewässer II. und III. Ordnung (Entwässerungs-<br />
/Grenzgräben). Die Darstellungen der Gewässer II. Ordnung wurden aus dem Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> übernommen. Weiterhin sind <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> überwiegend<br />
kleinere Stillgewässer (Teiche, Regenrückhaltebecken, Abbaugewässer) vorhanden.<br />
Die <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> vorhandenen Fließ- und Stillgewässer sind naturgemäß als „harte“<br />
Ausschlussflächen zu behandeln. Gewässer I. und II. Ordnung besitzen grundsätzlich<br />
einen Gewässerrandsteifen von 5,00 m <strong>im</strong> Außenbereich, der i. d. R. von Bebauung<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 35<br />
freizuhalten ist. Da es sich bei den Schutzstreifen der Fließgewässer („harte“ Ausschlussflächen)<br />
nur um kleinflächige Bereiche handelt (5,00 bis 10,00 m Breite), werden<br />
diese aus kartographischen Gründen nicht in den Plänen der <strong>Standortpotenzialstudie</strong><br />
dargestellt. Bei der konkreten Standortplanung von Windenergieanlagen sind<br />
die o. g. Abstände zu beachten und die zuständigen Verbände zu beteiligen. Um Stillgewässer,<br />
die eine Größe von mehr als 1 ha aufweisen wird ein Schutzstreifen von 50<br />
m als „hartes“ Ausschlusskriterium festgelegt.<br />
5.5.4 Wasserschutzgebiete<br />
Südlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>, nordöstlich des Ortsteiles Büppel befinden sich die Schutzzonen<br />
I und II des Wasserschutzgebietes „<strong>Varel</strong>“. Als Zone I sind fünf Brunnen östlich der<br />
Autobahnabfahrt <strong>Varel</strong>-Obenstrohe ausgewiesen; als Schutzzonezone II diese Brunnen<br />
umgebende Bereiche. Die Schutzzonen I und II stehen als „hartes“ Ausschlusskriterium<br />
einer Windenergienutzung entgegen.<br />
5.5.5 Deiche und Überschwemmungspolder<br />
Im Norden des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es verläuft ein Küstenschutzdeich. Dieser Deich sowie die<br />
50 m –Deichschutzzone wird als „harte“ Ausschlussfläche gewertet. Die Lage des Deiches<br />
sowie der Deichschutzzone ist der Karte 2 zu entnehmen.<br />
Westlich von Dangast ist zudem gemäß dem aktuellen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />
ein Überschwemmungspolder festgesetzt. Dieser wird entsprechend als „hartes“ Ausschlusskriterium<br />
berücksichtigt.<br />
5.5.6 Waldflächen<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> befinden sich mehrere größere Waldflächen. Direkt an das <strong>Stadt</strong>zentrum<br />
anschließend befindet sich südwestlich der <strong>Varel</strong>er Forst. Im westlichen<br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> liegt weiterhin der Seghorner Forst mit dem Naherholungsgebiet „Mühlenteich“.<br />
Schließlich liegt <strong>im</strong> südlichen <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> der Forst Herrenneuen. Weiter kleinere<br />
Waldflächen sind verteilt über das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> vorhanden.<br />
Waldflächen werden <strong>im</strong> Rahmen dieses Standortkonzeptes als „weiche“ Ausschlussflächen<br />
betrachtet. Gemäß der NLT-Empfehlungen (NLT, 2011b) sollten Waldflächen<br />
innerhalb von Wäldern erst dann herangezogen werden, wenn keine weiteren Flächenpotenziale<br />
<strong>im</strong> Offenland zur Verfügung stehen und es sich um mit technischen<br />
Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen handelt. Diese Empfehlungen wurden<br />
in die Aktualisierung des LROP von 2012 übernommen, in dem es heißt:<br />
"Wald soll wegen seiner vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner kl<strong>im</strong>aökologischen<br />
Bedeutung, nicht für die Nutzung von Windenergie in Anspruch genommen<br />
werden. Flächen innerhalb des Waldes können für Windenergienutzung nur<br />
dann in Anspruch genommen werden, wenn<br />
- weitere Flächenpotenziale weder für neue Vorrang- noch für neue Eignungsgebiete<br />
<strong>im</strong> Offenland zur Verfügung stehen und<br />
- es sich um mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen<br />
handelt."<br />
Weiterhin wird <strong>im</strong> NLT-Papier grundsätzlich ein Abstand von 100 m zu Waldflächen<br />
empfohlen. Im Rahmen der TÖB-Beteiligung hat der Landkreis Friesland darauf hingewiesen,<br />
dass zu raumbedeutsamen Waldflächen ein Schutzabstand von 150 m als<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 36<br />
Ausschlussfläche zu berücksichtigen ist. Aus Sicht des Landkreises Friesland kommt<br />
besonders dem Waldrand eine wichtige Funktion zu. Im RROP (2003) heißt es dazu:<br />
„Waldränder übernehmen als Übergangszone zur freien Landschaft wichtige Funktionen<br />
für die Gestaltung und den Erlebniswert des Landschaftsbildes, zur Sicherung der<br />
Landschaftselemente und der Waldbestände bei Sturm, für den Naturhaushalt sowie<br />
die landschaftsbezogene Erholung.“ Der vom Landkreis geforderte Schutzabstand von<br />
150 m dient „Insbesondere zur Gewährleistung der Sturmsicherheit und zum Erhalt<br />
des Erlebniswertes der Landschaft und als vielfältigen Lebensraum [...].“ Im Folgenden<br />
wird <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> zu Waldflächen die eine Größe von mindestens<br />
1 ha aufweisen (raumordnerisch bedeutsamen Waldflächen) ein Abstand von<br />
150 m als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt.<br />
5.5.7 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/Denkmalpflege<br />
Das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> weist einige natur- und kulturhistorische Landschaftselemente<br />
und -strukturen auf. Hier sind z. B. alte Wurten (Warften) zu nennen, auf denen früher<br />
die Höfe in der Marsch als Schutz gegen Sturmfluten standen.<br />
Ebenso haben Baudenkmale einen hohen landschaftlichen und kulturellen Wert, den<br />
es unter landschaftsästhetischen Gesichtspunkten zu erhalten gilt. Vor allem zu erwähnen<br />
ist die <strong>im</strong> 12. Jh. erbaute mächtige Schlosskirche, außerdem das Waisenhaus<br />
aus dem Jahr 1671, was den Rang „nationales Denkmal“ besitzt. Von historischer Bedeutung<br />
sind auch die nur noch in Resten erhaltenen Wälle der geplanten Festungsstadt<br />
„Christiansburg“.<br />
Die natur- und kulturhistorisch bedeutsamen Naturdenkmale, archäologischen Denkmale,<br />
Boden- und Baudenkmale nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege werden in der Karte 3 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt.<br />
Die <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> dargestellten Bodendenkmale sowie<br />
die kulturhistorischen Elemente nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege werden <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie als „harte“ Ausschlussflächen<br />
gewertet. Dazu ggf. einzuhaltende Schutzabstände sind auf Ebene der<br />
nachfolgenden Planungen zu ermitteln und zu berücksichtigen.<br />
5.5.8 Vorranggebiete für ruhige Erholung in Natur und Landschaft<br />
Der Bereich um das Nordseebad Dangast ist gemäß RROP des Landkreises Friesland<br />
als Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />
Die o. g. Vorranggebiete werden aufgrund des <strong>im</strong> RROP dargestellten und abgewogenen<br />
Vorrangs für Erholung und einer Unvereinbarkeit der Erholungsnutzung mit einer<br />
Windenergienutzung als „harte“ Ausschlussgebiete behandelt. Zusätzlich wird aufgrund<br />
der nicht unerheblichen Fernwirkung von Windenergieanlagen eine Umgebungsschutzzone<br />
von 200 m als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 37<br />
5.6 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />
(Plan 3)<br />
5.6.1 Nationalpark<br />
Das Wattenmeer vor der niedersächsischen Nordseeküste ist seit 1985 als Nationalpark<br />
geschützt. Der „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ umfasst Watt- und<br />
Wasserflächen, Strände, Salzwiesen und Dünen vor den Deichen der niedersächsischen<br />
Nordseeküste bis zu einer Linie seeseits der Ostfriesischen Inseln beziehungsweise<br />
der Platen und Sandbänke an der Wesermündung. Der nördliche und nordöstliche<br />
Rand der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (Vordeichsflächen) ist Teil des Nationalparks Niedersächsisches<br />
Wattenmeer (vgl. Karte 3). Die Flächen des Nationalparks werden als „hartes“<br />
Ausschlusskriterium in der Potenzialstudie gewürdigt.<br />
5.6.2 EU-Vogelschutzgebiete<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> befinden sich laut Datenserver des Umweltministeriums<br />
(2013) Teilflächen das Europäische Vogelschutzgebiete V64 „Marschen am Jadebusen“.<br />
Weiterhin ist der angrenzende Jadebusen inklusive der Vordeichsflächen auf <strong>Varel</strong>er<br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> flächendeckend als Teil des „Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer“<br />
als EU-Vogelschutzgebiet V01 ausgewiesen. EU-Vogelschutzgebiete sind<br />
gemäß der Richtlinie 2009/174/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
unter Schutz gestellt und Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes<br />
„Natura 2000“. Das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist in Deutschland mit der Umsetzung<br />
in nationales Recht <strong>im</strong> April 1998 rechtsverbindlich und schließt die "Special<br />
Area of Conservation" (SAC) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und<br />
die "Special Protected Area" (SPA) der Vogelschutz-Richtlinie ein.<br />
Die Teile des EU-Vogelschutzgebiets "Marschen am Jadebusen" (V64), die sich auf<br />
dem <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> befinden, liegen alle deichnah. Praktisch der gesamte Küstenstreifen<br />
des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>s ist enthalten, nur mit Ausnahme von Dangast und einem<br />
Bereich um bzw. südlich des <strong>Varel</strong>er Tiefs. Das Gebiet ist hauptsächlich durch Grünlandnutzung<br />
geprägt. Ackerflächen nehmen lediglich einen Anteil von rund 4 % ein.<br />
Gehölzbestände fehlen fast vollständig. Baumbewuchs ist lediglich in Form kleiner<br />
Hofgehölze, Baum- und Gebüschreihen zu finden. Abgesehen von der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> und<br />
der Ortschaft Dangast, die beide außerhalb der Gebietskulisse liegen, existieren <strong>im</strong><br />
Raum nur einige kleinere Ortschaften. Zusätzlich sind Einzelgehöfte in die Landschaft<br />
eingestreut. Das Gebiet V64 ist für Gastvogelarten des Offenlandes von hervorgehobener<br />
Bedeutung, welche sich aus der Nähe zum Nationalpark "Niedersächsisches<br />
Wattenmeer" ergibt. Ein Teil dieser Vögel nutzt das Gebiet vor allem als Hochwasserrastplatz<br />
und Nahrungsgebiet (Löffler, Watvögel, Möwen), andere Vogelarten (Gänse,<br />
Enten) nutzen das Gebiet pr<strong>im</strong>är zur Rast und zur Nahrungssuche, während ihre<br />
Schlafplätze innerhalb des Nationalparks liegen, die allabendlich angeflogen werden.<br />
Als wertbest<strong>im</strong>mende Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I) werden als Gastvögel<br />
<strong>im</strong> EU-Vogelschutzgebiet V64 der Goldregenpfeifer, Löffler und Nonnengans genannt.<br />
Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen der EU-Vogelschutzgebiete führen, untersagt. Damit<br />
die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden<br />
und der funktionale Zusammenhang von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin<br />
vor der Zulassung oder Durchführung von Projekten dessen Verträglichkeit mit den<br />
Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Euro-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 38<br />
päischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Die Vogelschutzgebiete<br />
werden als „harte“ Ausschlussflächen gewertet. Als Vorsorgeabstand<br />
hinsichtlich einer Störung oder Verdrängung der wertgebenden Vogelarten wurde zusätzlich<br />
ein Abstand von je 500 m um die EU-Vogelschutzgebiete als „weiches“ Ausschlusskriterium<br />
berücksichtigt.<br />
5.6.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH, Richtlinie 92/43/EWG) des Rates vom<br />
21. Mai 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />
und Pflanzen" greift auf die EU-Vogelschutzrichtlinie zurück, indem sie best<strong>im</strong>mt,<br />
dass FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete gemeinsam die biologische Vielfalt auf<br />
dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes<br />
Schutzgebietssystem (NATURA 2000) dauerhaft schützen und erhalten sollen.<br />
Die FFH-Richtlinie klammert die Vogelarten als Auswahlkriterien für FFH-Gebiete aus<br />
und überlässt somit die Best<strong>im</strong>mung der Vogelschutzgebiete der EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie. In den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie (Lebensraumtypen<br />
und Arten) sind Lebensräume sowie Tiere und Pflanzen aufgeführt, deren Verbreitung<br />
und Vorkommen bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen<br />
werden sollen.<br />
Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete oder einer <strong>im</strong> FFH-Gebiet vorkommenden<br />
prioritären Art führen, untersagt. Damit die Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden und der funktionale Zusammenhang<br />
von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin vor der Zulassung oder Durchführung<br />
von Projekten dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu<br />
überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> sind zwei FFH-Gebiete dargestellt. Es handelt sich zum einen<br />
um das <strong>im</strong> Nordwesten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>s gelegene Dangaster Tief/Ellenserdammer<br />
Tief (inklusive Gewässerränder), welches als FFH-Gebiet (DE 2312-331) „Teichfledermaus-Habitate<br />
<strong>im</strong> Raum Wilhelmshaven“ gemeldet ist. Weiterhin ist der angrenzende<br />
Jadebusen inklusive der Vordeichsflächen flächendeckend (als Teil des „Nationalparks<br />
Niedersächsisches Wattenmeer“) gleichzeitig als FFH-Gebiet (DE 2306-301)<br />
„Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ ausgewiesen. Die FFH-Gebiete werden<br />
<strong>im</strong> Rahmen dieses <strong>Standortpotenzialstudie</strong> als „harte“ Ausschlussfläche behandelt. Eine<br />
pauschale Abstandszone wird hierzu nicht festgelegt, da der jeweilige Schutzzweck<br />
bzw. die Zielart entscheidend sind (Einzelfallprüfung). Abstandsbereiche sind ggf. auf<br />
Ebene der nachfolgenden Planungen z. B. anhand von faunistischen Kartierungen zu<br />
ermitteln und ggf. zu berücksichtigen.<br />
5.6.4 Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete sind Gebiete, die gemäß § 16 NAGBNatSchG in Verbindung mit<br />
§ 23 BNatSchG unter Schutz stehen, da sie schutzbedürftigen Arten, Biotopen oder<br />
Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, sie für<br />
Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde von Bedeutung sind oder sich durch<br />
Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit auszeichnen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 39<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> befinden sich keine ausgewiesenen oder <strong>im</strong> Verfahren befindlichen<br />
Naturschutzgebiete nach § 16 NAGBNatSchG i.V.m. § 23 BNatSchG.<br />
5.6.5 Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche nach § 19 NAGBNatSchG i. V. m. § 26<br />
BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden, sind Gebiete,<br />
die ganz oder teilweise des Schutzes bedürfen. Dieser Schutz wird aufgrund der Erhaltung<br />
bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der<br />
Nutzbarkeit der Naturgüter gewährt bzw. weil das Landschaftsbild vielfältig, von besonderer<br />
Eigenart und Schönheit oder von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist<br />
oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist.<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> befinden sich gemäß dem Umweltdatenservers des NIEDER-<br />
SÄCHSISCHEN UMWELTMINISTERIUMs (2013) fünf Landschaftsschutzgebiete mit unterschiedlichen<br />
Flächengrößen und Schutzerfordernissen. Es handelt sich dabei um folgende<br />
Gebiete:<br />
Christiansburg (LSG FRI 49),<br />
Reitbrake Hohelucht (LSG FRI 65),<br />
Dangast (LSG FRI 110),<br />
<strong>Varel</strong>er Geest (LSG FRI 118),<br />
Marschen am Jadebusen West (LSG FRI 126).<br />
Die Landschaftsschutzgebiete werden <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie als „weiche“ Ausschlussflächen<br />
behandelt, da die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie<br />
in Landschaftsschutzgebieten nach Einzelfallprüfung und Abwägung der Auswirkungen<br />
auf den Schutzzweck des Gebietes mit dem öffentlichen Interesse am Ausbau<br />
der Windenergie nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Eine Abstandszone zu Landschaftsschutzgebieten<br />
wird nicht festgelegt, da der jeweilige Schutzzweck bzw. die<br />
Zielart(en) entscheidend sind (Einzelfallprüfung). Abstandsbereiche sind ggf. auf Ebene<br />
der nachfolgenden Planungsschritte zu ermitteln und zu berücksichtigen.<br />
5.6.6 Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 22 NAGBNatSchG i. V. m. § 29<br />
BNatSchG unter Schutz gestellt. Wertbest<strong>im</strong>mend sind Bäume, Hecken und andere<br />
Landschaftsbestandteile, die u. a. zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen,<br />
das Orts- und Landschaftsbild gliedern bzw. beleben, schädliche Einwirkungen<br />
verbessern oder Bedeutung als Lebensstätten best<strong>im</strong>mter wildlebender Tier- oder<br />
Pflanzenarten besitzen. Ebenso fallen gemäß dem neuen Niedersächsischen Ausführungsgesetz<br />
zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nun auch die Wallhecken<br />
(vormals § 33 NNatG) unter diesen Begriff. Wallhecken sind zum einen als kulturhistorischer<br />
Landschaftsbestandteil von Bedeutung, gleichzeitig aber auch wichtiger Lebensraum<br />
für Pflanzen- und Tierarten in der oft monotonen Agrarlandschaft.<br />
Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> bestehen gemäß der digitalen Daten des Landkreises Friesland<br />
(Stand: 28.05.2013) sowie laut dem Umweltdatenservers des NIEDERSÄCHSI-<br />
SCHEN UMWELTMINISTERIUMs (2013) über das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> verteilt diverse geschützte<br />
Landschaftsbestandteile (inkl. Wallhecken) (vgl. Plan 3).<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 40<br />
Diese geschützten Landschaftsbestandteile werden <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie<br />
als „harte“ Ausschlussflächen behandelt. Im Einzelfall ist aufgrund des Schutzzwecks<br />
zu überprüfen, ob zusätzliche Schutzabstände eingehalten werden sollten.<br />
(Einzelfallprüfung).<br />
5.6.7 Gesetzlich geschützte Biotope<br />
Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 NAGBNatSchG i. V. m. § 30<br />
BNatSchG unter Schutz gestellt. Diese seltenen sowie stark gefährdeten Biotoptypen,<br />
wie beispielsweise Röhrichte, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen,<br />
Bruchwälder, Sümpfe, Quellbereiche, Salzwiesen und Wattflächen <strong>im</strong> Küstenbereich,<br />
genießen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz automatischen Schutz. Der<br />
besondere Schutz zielt auf die Sicherung des derzeitigen Zustandes.<br />
Die in der Karte 3 dargestellten gesetzlich geschützten Biotope stammen aus Daten<br />
des Landkreis Frieslandes (2013). Diese Daten haben jedoch keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit. Gesetzlich geschützte Biotope werden <strong>im</strong> Rahmen dieses Studie als<br />
„harte“ Ausschlussflächen behandelt. Eine Abstandszone wird nicht festgelegt, da der<br />
jeweilige Schutzzweck bzw. die Zielart(en) dafür entscheidend sind (Einzelfallprüfung).<br />
Abstandsbereiche sind ggf. auf Ebene der nachfolgenden Planungsebenen zu ermitteln<br />
und zu berücksichtigen.<br />
5.6.8 Naturdenkmäler<br />
Naturdenkmäler, die gemäß § 21 NAGBNatSchG i. V. m. § 28 BNatSchG geschützt<br />
sind, sind zumeist einzelne Naturschöpfungen, die durch ihre Seltenheit, Eigenart oder<br />
Schönheit oder ihre Bedeutung für die Wissenschaft bzw. Natur- und He<strong>im</strong>atkunde besonderen<br />
Schutzes bedürfen. Auch die Umgebung des Naturdenkmals kann in den<br />
Schutz mit einbezogen werden.<br />
Die in der Karte 3 verzeichneten Naturdenkmäler sind auf der Grundlage der digitalen<br />
Daten des Landkreises Friesland (Stand 28.05.2013) dargestellt. Eine Nutzung durch<br />
Windenergiegewinnung in Bereichen von Naturdenkmälern ist aufgrund des gesetzlichen<br />
Schutzes nicht möglich („harte“ Ausschlussfläche).<br />
5.6.9 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />
Bei „Vorranggebieten für Natur und Landschaft“ stehen gemäß RROP (2003) <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
die naturschutzfachlichen Ziele <strong>im</strong> Vordergrund und werden <strong>im</strong> RROP gebietsspezifisch<br />
dargestellt. Die Ausweisung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />
erfolgt unter Abwägung auf der Grundlage folgender Quellen:<br />
- Vorranggebiet gemäß Landes-Raumordnungsprogramm,<br />
- Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (Naturschutzgebiete, Naturdenkmale,<br />
besonders geschützte Biotope, Wallhecken, geschützte Landschaftsbestandteile),<br />
- Internationale Abkommen (EU-Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Ramsar-<br />
Konvention),<br />
- Für den Naturschutz wertvolle Bereiche (international, national, landesweit),<br />
- Moorschutzprogramm,<br />
- Niedersächsisches Fließgewässerschutzprogramm.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 41<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm stellt nachfolgend aufgelistet Bereiche als<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft dar (vgl. Karte 3):<br />
Ellenserdammer und Dangaster Tief inklusive Randbereiche sowie<br />
Nördlicher und Südlicher Poldergroden,<br />
Südlicher Teil des Nordender Groden,<br />
Ehemaliger Standortübungsplatz Birkenfeld,<br />
Landröhricht „Am Schlengendeich“,<br />
Nubbert (Wald westlich Borgstede),<br />
Waldstück („Lütjewisch“) südlich der Autobahnabfahrt <strong>Varel</strong>/Bockhorn,<br />
Waldstück südlich Hohelucht,<br />
Außendeichsflächen.<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft werden aufgrund der vorhandenen naturschutzfachlichen<br />
Wertigkeiten und des hohen Konfliktpotenzials gegenüber einer<br />
Windenergienutzung als „harte“ Ausschlussflächen gewertet. Zur Vermeidung möglicher<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen werden diese<br />
schutzbedürftigen Gebiete von der Windenergiegewinnung freigehalten. Zusätzlich<br />
wird aus Vorsorgeaspekten eine Umgebungsschutzzone von 200 m als „weiche“ Ausschlussfläche<br />
berücksichtigt, um mögliche negative Einwirkungen der Windenergieanlagen<br />
von außen auf die Vorranggebiete zu verhindern.<br />
5.6.10 Flächen für Maßnahmen aus dem Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) stellt u. a. Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
dar (vgl. Plan 3). Diese sind <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie ebenfalls als „harte“ Ausschlussflächen<br />
zu behandeln. Eine Umgebungsschutzzone wird nicht festgelegt.<br />
5.6.11 Kompensationsflächen<br />
Der Landkreis Friesland führt ein laufend digital aktualisiertes Kompensationsflächenkataster,<br />
in dem die mit Kompensationsmaßnahmen bereits belegten Flächen erfasst<br />
sind. Darüber hinaus werden <strong>im</strong> Kompensationsflächenkataster auch die Flächenpools<br />
verwaltet. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> liegen nach Auskunft und gemäß der digitalen Daten<br />
des Landkreises vom 28.05.2013 Flächen aus diesem Kompensationsflächenkataster.<br />
Die Flächen sind in Plan 3 dargestellt und werden <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie als „harte“<br />
Ausschlussflächen von der Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />
5.6.12 Avifaunistisch wertvolle Bereiche<br />
Aus den <strong>im</strong> Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms des<br />
NLWKN gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten<br />
Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand)<br />
zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen dieses Erfassungsprogramms werden<br />
allerdings keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt,<br />
sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und<br />
z. T. beauftragten Bestandserfassungen.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 42<br />
Die Bewertung der Avifauna erfolgte sowohl durch das NLWKN als auch durch die<br />
Fachbüros jeweils getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren<br />
(Wilms et al. (1997, Krüger et al. 2010), wobei die Daten gebietsbezogen<br />
bewertet werden.<br />
Weiterhin liegen neben den Daten des NLWKN vorhandene faunistische Daten aus<br />
der Windparkplanung „Ammersche Länder“ aus dem Jahr 2009 vor.<br />
Gemäß den vorliegenden Daten und Gutachten sind <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> avifaunistisch<br />
wertvolle Bereiche vorhanden. Im Norden des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es liegt demnach eine Fläche<br />
mit internationaler Bedeutung für Gastvögel. Dieser Bereich wird aufgrund der hohen<br />
Bedeutung für Gastvögel als „harte“ Ausschlussfläche bewertet. Direkt nordwestlich,<br />
angrenzend an die <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong>, befindet sich zudem ein Bereich mit<br />
nationaler Bedeutung für Gastvögel. Diese Fläche wird als „weiche“ Ausschlussfläche<br />
behandelt. Weitere avifaunisitschen wertvolle Bereiche <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong>, die<br />
aufgrund der Wertigkeit einen (harten oder weichen) Ausschluss bedingen sind gegenwärtig<br />
nicht bekannt.<br />
5.6.13 Entwicklungskonzept Friedrichsfeld<br />
Südwestlich an der <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong> befindet sich der ehemalige Standortübungsplatz<br />
Friedrichsfeld. Die militärische Nutzung des Geländes wurde bereits <strong>im</strong><br />
Jahr 2007 aufgegeben. Im Folgenden ist vorgesehen, diesen Bereich ökologisch aufzuwerten<br />
und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den<br />
Bau der Autobahn A 20 verursacht werden, zu nutzen. Entsprechend wurde <strong>im</strong> Auftrag<br />
des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr NLStBV, Geschäftsbereich<br />
Oldenburg ein Entwicklungskonzept aufgestellt, welches die möglichen<br />
Maßnahmen und ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten aufzeigt. Die Flächen dieses<br />
Konzeptes (Ausgleichsfläche Friedrichsfeld sowie Entwicklungsraum I) werden in der<br />
vorliegenden Studie als „weiche“ Ausschlussflächen behandelt. Weiterhin wird um den<br />
Entwicklungsraum I aus Vorsorgeaspekten eine Umgebungsschutzzone von 200 m als<br />
„weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt.<br />
5.6.14 Sonstige Darstellungen<br />
Wie in Kap. 5.6.2 beschrieben, wird als Vorsorgeabstand hinsichtlich einer Störung<br />
oder Verdrängung der wertgebenden Vogelarten generell ein Abstand von 500 m um<br />
das EU-Vogelschutzgebiet V 64 „Marschen am Jadebusen“ als „weiches“ Ausschlusskriterium<br />
festgelegt. Es befinden sich jedoch bereits Windenergieanlagen in diesem<br />
Nahbereich des Vogelschutzgebietes bzw. <strong>im</strong> 500 m Vorsorgeabstand. In diesem<br />
Raum ist von einer nicht unbeträchtlichen Vorbelastung auch in Bezug auf die wertgebenden<br />
Arten auszugehen. Um dieser Bestandsituation Rechnung zu tragen, wird um<br />
die bestehenden Windenergieanlagen jeweils ein Puffer von 500 m angesetzt, in dem<br />
der Vorsorgeabstand des Vogelschutzgebietes bzw. die „weiche“ Ausschlussfläche<br />
aufgeweicht werden kann. Folglich ist in diesen Überlagerungsbereichen eine Windenergienutzung<br />
grundsätzlich möglich, vorbehaltlich einer konkretisierenden Prüfung<br />
auf der Grundlage von detaillierten avifaunistischen Daten (Einzelfallprüfung) und sofern<br />
keine weiteren Ausschlussbelange eine Windenergienutzung ausschließen.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 43<br />
5.7 Sonstige Hinweise der Träger öffentlicher Belange<br />
5.7.1 Wehr- bzw. luftfahrtrechtliche Belange<br />
Die Wehrbereichsverwaltung Nord gibt in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2013 Hinweise<br />
zum Plangebiet.<br />
Demnach befindet sich das Plangebiet <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich gemäß § 18 a Luftverkehrsgesetz<br />
(LuftVG) des Militärflugplatzes Wittmundhaven. Gemäß LuftVG dürfen<br />
Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört<br />
werden können. (Anlagenschutzbereiche nach § 18 a LuftVG). Aufgrund der Vielzahl<br />
der WEA <strong>im</strong> Bereich der Zuständigkeitsbereiche der Militärflugplätze kann es bei einer<br />
Bewertung der bundes<strong>im</strong>missionsschutzrechtlichen Einzelanträge von WEA <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />
der Militärflugplätze – insbesondere in der Zusammenschau mit<br />
bereits bestehenden Anlagen – zu Ablehnungen kommen. Dies gilt, gemäß der Stellungnahme<br />
der Wehrbereichsverwaltung, nicht nur für neu zu errichtende Anlagen<br />
sondern auch für Repoweringmaßnahmen. Jede Errichtung einer WEA <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />
eines Militärflugplatzes bedarf daher einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtung<br />
verschiedener Bewertungskriterien.<br />
Weiterhin liegt der Planungsraum, gemäß Hinweis der Wehrbereichsverwaltung Nord,<br />
<strong>im</strong> Bereich der Luftverteidigungsanlage Brockzetel. Bei der Einhaltung entsprechender<br />
Abstände besteht gegen die Planung von WEA keine Einwände. Aus Sicht der Wehrbereichsverwaltung<br />
Nord ist darüber hinaus zu beachten, dass eine endgültige Bewertung<br />
von geplanten Windenergieanlagen erst erfolgen kann, wenn die genauen Daten<br />
der einzelnen Anlagen (Anzahl, geographische Koordinaten nach WGS 84, Bauhöhe<br />
über Grund, Bauhöhe über N.N., Nabenhöhe und Rotordurchmesser) vorliegen. Die<br />
Wehrbereichsverwaltung Nord ist daher <strong>im</strong> Falle konkreter Planungen von Windenergieanlagen<br />
stets zu beteiligen.<br />
6.0 Standortdiskussion aufgrund verbleibender Belange ohne<br />
Ausschlusswirkung (Arbeitsschritt 3)<br />
Nach Berücksichtigung der Ausschlusskriterien (s. o.), die sich aus städtebaulichen<br />
Belangen der <strong>Stadt</strong> und den vorhandenen Landnutzungen und planerischen Vorgaben<br />
ergeben, kommt nicht mehr das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> für die Aufstellung von<br />
Windenergieanlagen in Frage. Die nicht von Ausschlusskriterien betroffenen, bei der<br />
vorangegangenen Prüfung übrig bleibenden Flächen stellen die <strong>im</strong> Weiteren näher zu<br />
betrachtenden Potenzialflächen dar, deren tatsächliche Eignung in Arbeitsschritt 3 anhand<br />
verbleibender, auf den Flächen liegender Belange, näher geprüft wird.<br />
Im Folgenden werden die Belange aufgeführt, welche die Potenzialflächen betreffen<br />
und die möglicherweise zu Konflikten mit der Windenergienutzung führen können, diese<br />
aber nicht von vornherein ausschließen. Anschließend werden die Potenzialflächen<br />
aufgrund der noch auf ihnen liegenden Belange nach einem auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> bezogenen<br />
Punktraster bewertet (s. Kap. 6.5.1). Die Zuordnung einer Punktzahl geschieht<br />
lediglich für die Belange, die innerhalb der ermittelten Potenzialflächen liegen. Da ein<br />
Belang teilweise nicht die gesamte Potenzialfläche betrifft, wird diese ggf. in Teilflächen,<br />
die sich aus der Überlagerung, Abgrenzung und unterschiedlichen Bewertung<br />
von Belangen ergeben, aufgeteilt. Teilflächen, die sich aufgrund unterschiedlicher Be-<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 44<br />
wertung ergeben, werden nachfolgend in der Bezeichnung bzw. Nummerierung weiter<br />
unterschieden.<br />
In Kap. 7.0 werden dann die einzelnen Potenzialflächen mit den darauf liegenden Belangen<br />
<strong>im</strong> Einzelnen ausführlich unter Hinzuziehung weiterer Aspekte, wie z. B. Abständen<br />
zu umgebenden Ausschlussgebieten u. ä., dargestellt und beschrieben.<br />
6.1 Potenzialbereiche<br />
Nach Berücksichtigung der harten und weichen Ausschlussflächen verbleiben acht Bereiche<br />
(s. Plan 4 bzw. 9), die <strong>im</strong> nächsten Schritt auf der Grundlage evtl. bestehender,<br />
weiterer Belange, die für sich genommen nicht zum Ausschluss einer Fläche führen,<br />
zu bewerten sind. Nachfolgend sind die Bereiche aufgeführt, die sich nach Arbeitsschritt<br />
2 (noch ohne Bewertung verbleibender Belange ohne direkte Ausschlusswirkung)<br />
als mögliche Potenzialflächen herausstellen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bereich 1 „Porzellanfabrik“<br />
Dieser Bereich befindet sich westlich von <strong>Varel</strong> bzw. südöstlich des Ortsteiles<br />
Jeringhave. Er hat eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha.<br />
Bereich 2 „Nordender Groden“<br />
Hierbei handelt es sich um Potenzialbereiche innerhalb von drei bestehenden<br />
Windenergieanlagen. Diese Potenzialflächen ergeben sich aufgrund der Vorbelastung<br />
<strong>im</strong> Bereich des Vorsorgeabstandes des Vogelschutzgebietes V 64<br />
„Marschen am Jadebusen“ (vgl. Kap. 5.6.14). Die drei Teilflächen besitzen insgesamt<br />
eine Größe von ca. 2,0 ha.<br />
Bereich 3 „Almsee“<br />
Die Potenzialfläche „Almsee“ liegt an der südwestlichen Grenze der <strong>Stadt</strong> und<br />
weist eine Größe von ca. 8,5 ha. Direkt angrenzend an diesen Suchraum liegt<br />
ein bestehender Windpark mit drei Windenergieanlagen.<br />
Bereich 4 „Rosenberg-Süd“<br />
Ebenfalls direkt an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze liegt der Potenzialbereich „Rosenberg-Süd“<br />
mit einer Größe von ca. 1,4 ha.<br />
Bereich 5 „Neuenwege“<br />
Dieser Bereich ist ebenfalls an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong> gelegen.<br />
Die Größe dieses Suchraumes beträgt ca. 5,6 ha.<br />
Bereich 6 „Hohelucht-Nord“<br />
Direkt angrenzend an den bestehenden Windpark „Hohelucht“ ergibt sich nach<br />
der Berücksichtigung der „harten“ und „weichen“ Ausschlussflächen eine weitere<br />
mögliche Potenzialfläche in einer Größe von ca. 1,2 ha. Dieser Potenzialbereich<br />
(wie auch die Bereiche 7 und 8) ergibt sich aufgrund der Vorbelastung <strong>im</strong><br />
Bereich des Vorsorgeabstandes des Vogelschutzgebietes (vgl. Kap. 5.6.14).<br />
Bereich 7 „Hohelucht-West“<br />
Westlich und nördlich des Windparkes „Jethausen-Hohelucht“ ergibt sich eine<br />
weitere Potenzialfläche in einer Größe von ca. 7,1 ha.<br />
Bereich 8 „Hohelucht-Süd“<br />
Direkt südlich angrenzend an den Windpark „Jethausen-Hohelucht“ konnten<br />
nach der Berücksichtigung der Ausschlussflächen drei weitere kleinere Teilflächen<br />
best<strong>im</strong>mt werden. Diese weisen zusammen eine Größe von ca. 1,5 ha<br />
auf.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 45<br />
Im Folgenden werden die möglicherweise auf den Potenzialflächen liegenden, verbleibenden<br />
Belange, welche nicht unmittelbar zum Ausschluss führen, betrachtet und bewertet.<br />
6.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 5<br />
und 6)<br />
Restriktionen aufgrund der Belange der Regionalen Raumordnung (RROP)<br />
Das RROP des Landkreis Friesland setzt neben Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />
auch Vorrangflächen für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und<br />
-entwicklung fest. Innerhalb der Grenzen der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> befinden sich jedoch keine<br />
Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung. Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung,<br />
-pflege und –entwicklung hingegen finden sich vorwiegend <strong>im</strong> Norden und<br />
Osten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es. Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung sind Bereiche,<br />
in denen eine andauernde Grünlandbewirtschaftung erforderlich ist. Im Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm werden überwiegend als Grünland genutzte Marschgebiete,<br />
die aufgrund ihrer Bedeutung als historische Kulturlandschaften und als Wiesenvogellebensraum<br />
zu erhalten sind, als Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege<br />
und -entwicklung dargestellt. Ein wirklicher Schutz für Fauna und Flora ist durch die<br />
Ausweisung als Vorsorgegebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und<br />
-entwickllung allein jedoch nicht gegeben.<br />
In der Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistages<br />
(NLT) (Stand Oktober 2011), wurden u. a. eine Reduzierung der Liste der empfohlenen<br />
Ausschlussgebiete gegenüber der Fassung vom Januar 2011 vorgenommen,<br />
um der Windenergiewirtschaft zusätzliche Standortoptionen zu eröffnen. Mit dieser Aktualisierung<br />
werden Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und – entwicklung<br />
nicht mehr als Ausschlussflächen behandelt.<br />
In Anerkennung des Potenzials, welches die Vorsorgegebiete für Gründlandbewirtschaftung,<br />
-pflege und -entwicklung für den Naturhaushalt besitzen können, werden<br />
die <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> vorhandenen Gebiete mit 5 Punkten bewertet.<br />
Gebiete, die wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit eine besondere Bedeutung<br />
für das Landschaftsbild besitzen sowie aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt<br />
und als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt wichtige Bereiche darstellen,<br />
werden <strong>im</strong> Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorsorgegebiet für Natur und<br />
Landschaft dargestellt. So wird <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> das Landschaftsschutzgebiet „Klosterhof<br />
Grabhorn“ als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Teilbereiche<br />
der Landschaftsschutzgebiete „Hofbusch Steinhausen“, „Neuenburger Holz“, „Klosterhof<br />
Jührden“ und „Tangerfeld“ sind ebenfalls als Vorsorgegebiet verzeichnet. Überdies<br />
wird eine Fläche <strong>im</strong> Bereich Bredehorn, östlich und westlich der Landstraße L 815 sowie<br />
drei kleiner Flächen nordöstlich, östlich und südlich von Steinhausen als Vorsorgegebiet<br />
für Natur und Landschaft abgebildet (vgl. Karte 5). Die Vorsorgegebiete für Natur<br />
und Landschaft werden <strong>im</strong> Rahmen der Studie mit 10 Punkten berücksichtigt.<br />
Landschaftsrahmenplan Landkreis Friesland<br />
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Friesland liegt aus dem Jahr 1996<br />
(mit z. T. digitalen Anpassungen des Landkreises aus dem Jahr 2005) vor. Er dient<br />
laut Bundesnaturschutzgesetz als Instrument der Landschaftsplanung auf regionaler<br />
Ebene. Der Landschaftsrahmenplan wurde von der Naturschutzbehörde des Landkrei-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 46<br />
ses für das Kreisgebiet erarbeitet. Als gutachterlicher Fachplan stellt er rahmenhaft die<br />
fachlichen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Er leitet dabei seine Ziele und Maßnahmen<br />
aus den landesweiten Zielen des Niedersächsischen Landschaftsprogramms<br />
ab.<br />
Der Landschaftsrahmenplan stellt neben naturschutzwürdigen Bereichen auch landschaftsschutzgebietswürdige<br />
Bereiche für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> dar. Diese landschaftsschutzwürdigen<br />
Gebiete werden aus fachplanerischer Sicht mit einem mittleren<br />
Konfliktpotenzial (10 Punkte) gegenüber einer Windenergienutzung eingestuft und bewertet.<br />
Weiterhin sind <strong>im</strong> Planungsraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> folgende Belange gemäß Aussagen<br />
des Landschaftsplanes betroffen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Entwicklungsbereich Wald/Gehölz,<br />
Erhalt/Sicherung halbnatürlicher Ökosysteme durch Extensivierungsmaßnahmen<br />
(Grünland/Wiesenvögel),<br />
Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen (Grünland/Wiesenvögel),<br />
Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen (Wallhecken),<br />
Erhalt von Vernetzungs- und Pufferfunktionen und Ergänzung (Fläche) wichtiger<br />
natürlicher/naturnaher Ökosysteme (Wald)<br />
Diese aufgeführten Belange werden nachrichtlich dargestellt aber nicht mit Punkten<br />
bewertet, da diese der Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen.<br />
Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />
Der Landschaftsplan stellt als Fachgutachten die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />
zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf<br />
<strong>Stadt</strong>- oder Gemeindeebene dar. Er stellt eine Weiterentwicklung und Konkretisierung<br />
der Inhalte des Landschaftsrahmenplans dar, die um lediglich auf lokaler Ebene gültige<br />
Inhalte noch ergänzt werden. Für <strong>Varel</strong> liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahr<br />
2004 vor (INGENIEURBÜRO PALANDT 2004).<br />
Im Rahmen der vorliegenden Studie sind vor allem folgende Darstellungen berücksichtigt<br />
worden (Karten 5 und 6):<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Potenziell besonders geschützte Biotope,<br />
Entwicklungsbereich Feuchtgrünland,<br />
Bereiche mit hoher Bedeutung „Wald-Brache-Komplex“,<br />
Suchräume für Aufforstungen,<br />
Biotope mit sehr hoher Bedeutung,<br />
Biotope mit hoher Bedeutung,<br />
Diese aus dem Landschaftsplan übernommenen Darstellungen werden in den Karten<br />
5 und 6 nachrichtlich als Belang aufgeführt. Eine Bepunktung erfolgt nicht, aufgrund<br />
des zurückliegenden Erscheinungs- und Bearbeitungszeitraums des Landschaftsplans<br />
und da diese Belange der Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 47<br />
Für die Fauna wertvolle Bereiche<br />
Neben der Biotopkartierung wertet das NLWKN auch laufend gebietsbezogenen Daten<br />
aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm aus. Die aus den Erfassungsgebieten vorliegenden<br />
Daten (DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS, Stand 08/2013) werden,<br />
soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem<br />
standardisierten Verfahren ein best<strong>im</strong>mter Schwellenwert erreicht, so werden diese<br />
Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft.<br />
Der einzige als für die Fauna wertvolle Bereich innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong><br />
befindet sich <strong>im</strong> Bereich Dangaster Moor. Hierbei handelt es sich um eine Fledermaus-<br />
Wochenstube, die 2009 erfasst wurde. Für die Fauna wertvolle Bereiche werden aufgrund<br />
der ökologischen Bedeutung mit 15 Punkten bewertet. Ein Potenzialbereich ist<br />
davon nicht berührt.<br />
Landesweite Biotopkartierung<br />
Die Fachbehörde für Naturschutz des Landes Niedersachsen (NLWKN) stellt als Ergebnis<br />
landesweiter Biotopkartierungen für den Naturschutz wertvolle Bereiche (DA-<br />
TENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS, 2013) dar.<br />
Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Artenund<br />
Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die<br />
zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig<br />
waren. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> liegen für den Bereich des Jadebusen sowie südlich<br />
des Nordener Grodens entsprechende landesweite Biotopkartierungen von (vgl. Karte<br />
6). Aufgrund der ökologischen Bedeutung dieser Bereiche erfolgt eine Bewertung mit<br />
15 Punkten. Potenzialbereiche liegen nicht in diesen Flächen.<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche<br />
Von der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) des Landes Niedersachsen werden<br />
die <strong>im</strong> Rahmen des Niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogrammes gemeldeten<br />
Daten Ehrenamtlicher bzw. von z. T. beauftragten Bestandserfassungen aus einem<br />
Zeitabschnitt von fünf Jahren (in Abhängigkeit von der Datenlage und dem Bearbeitungsstand)<br />
bewertet (Bewertungsstufen von lokaler bis internationaler Bedeutung)<br />
(Datenserver MU- NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM, 2013). Die Bewertung<br />
der Gebiete erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach einem standardisierten Bewertungsverfahren.<br />
Die erfassten Vogelvorkommen werden entsprechend ihrer Bewertung<br />
unterteilt (in absteigender Reihenfolge) in Bereiche von internationaler (nur bei<br />
Gastvögeln), nationaler, landesweiter, regionaler und lokaler Bedeutung. Für nicht abgegrenzte<br />
Bereiche und einige abgegrenzte Teilbereiche liegen keine oder nicht ausreichende<br />
Bestandsdaten vor, so dass für diese Flächen aktuell keine Einstufung von<br />
Seiten des NLWKN erfolgte. Für Gebiete, für welche die Datenlage zur Bewertung<br />
nicht ausreicht, muss der Status bis auf weiteres als offen bzw. nicht bewertet angenommen<br />
werden. Dies schließt jedoch generell eine hohe avifaunistische Bedeutung<br />
für diese Flächen nicht aus. Durch eventuell bestehende avifaunistische Wertigkeiten<br />
können sich gegebenenfalls zusätzliche Einschränkungen für die Eignung von Standorten<br />
zur Windenergienutzung ergeben. Die aktuelle avifaunistische Bedeutung von<br />
Flächen muss auf Ebene der nachfolgenden Verfahrensschritte geprüft werden. Aufgrund<br />
dieser Ergebnisse kann es ggf. zum Ausschluss von Flächen kommen.<br />
Weiterhin liegen neben den Daten des NLWKN vorhandene faunistische Daten aus<br />
den Windparkplanung „Ammersche Länder“ sowie Conneforde von 2009 vor.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 48<br />
Für Brutvögel wertvolle Bereiche von regionaler Bedeutung liegen demnach nördlich<br />
des <strong>Windparks</strong> „Ammersche Länder“ nördlich der Autobahn A29 sowie nördlich der<br />
Porzellanfabrik <strong>im</strong> Bereich der Potenzialfläche 1. Dieser Belang wird mit 5 Punkten<br />
bewertet. Wertvolle Bereiche für Brutvögel von lokaler Bedeutung finden sich weiterhin<br />
östlich des Windparkes „Ammersche Länder“ (außerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es) sowie<br />
nördlich und südlich von Conneforde. Diese Bereiche werden nachrichtlich dargestellt,<br />
eine Bepunktung erfolgt in diesem Fall nicht. Potenzialflächen liegen hier nicht vor.<br />
Für Gastvögel wertvolle Bereiche wurden ebenfalls <strong>im</strong> Raum „Ammersche Länder“<br />
sowie nördlich von Conneforde nachgewiesen. Wertvolle Bereiche von landesweiter<br />
Bedeutung werden in der vorliegenden Studie mit 15 Punkten bewertet. Die Potenzialfläche<br />
1a liegt am Rand dieses faunistisch bedeutsamen Bereiches. Weiterhin werden<br />
die wertvollen Bereiche für Gastvögel regionale Bedeutung mit 10 Punkten und die<br />
wertvollen Bereiche für Gastvögel lokale Bedeutung mit 5 Punkten bewertet. Es liegen<br />
jedoch keine weiteren Suchräume in diesen faunistisch wertvollen Bereichen.<br />
6.3 Sonstige Flächennutzungen ohne Ausschlusswirkung (Plan 7)<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Im südwestlichen <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong>s befinden sich die Schutzzonen III A und III B des<br />
Wasserschutzgebietes „<strong>Varel</strong>“ (vgl. Karte 7). Ein Konflikt <strong>im</strong> Zusammenhang mit Windkraftanlagen<br />
in Wasserschutzgebieten der Zone III, wird nicht gesehen, entsprechend<br />
erhält dieser Belang keine Bepunktung.<br />
Flächen für Rohstoffsicherung<br />
In den Vorsorgegebieten des RROP sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
so abzust<strong>im</strong>men, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung<br />
möglichst nicht beeinträchtigt werden (Abst<strong>im</strong>mungsgebot). Wie bereits oben<br />
erwähnt, werden <strong>im</strong> RROP des Landkreises Friesland u. a. Vorrang- und Vorsorgegebiete<br />
für Sand- und Tonabbau nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Bodenforschung, Darstellungen des Landes-Raumordnungsprogrammes und<br />
den aktuellen örtlichen Verhältnissen (abbaubare bzw. abbauwürdige Bodenschätze)<br />
räumlich konkretisiert.<br />
Im gesamten <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> verteilt befinden sich Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung.<br />
Es handelt sich hierbei vorwiegend um Tongewinnung, daneben liegen Flächen<br />
mit Sandvorkommen vor. Teilweise sind diese Bereiche <strong>im</strong> Flächennutzungsplan der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> als Fläche für Abgrabungen belegt. Die Potenzialfläche 3 „Almsee“ liegt<br />
größtenteils in einem Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) sowie in einer Fläche<br />
für Abgrabungen.<br />
Der Deich südlich des Überschwemmungspolders wird gemäß Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> als Fläche für Aufschüttungen dargestellt.<br />
Die o. g. Flächen werden als ein der Abwägung unterliegender Belang in die Studie<br />
eingestellt, jedoch nicht bepunktet, da innerhalb solcher Gebiete grundsätzlich eine<br />
Windenergienutzung nicht ausgeschlossen ist. Natürlich gilt es <strong>im</strong> Falle eines Abbaus<br />
die etwaigen Auflagen zur Rekultivierung der Flächen (z. B. als Kompensationsflächen)<br />
und deren Beschaffenheit (Gewässer) zu berücksichtigen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 49<br />
Altlastenverdächtige Flächen<br />
Der Kartenservers des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie<br />
(www.nibis.lbeg.de, Stand August 2013) gibt auch Auskunft über bekannte Vorkommen<br />
von Altablagerung. Demnach liegen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> mehrere Flächen für Altablagerungen<br />
oder Rüstungsaltlasten. Weiterhin weist der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Varel</strong> auf Flächen für Altablagerungen hin. Diese sind in der Karte 7 dargestellt. Da<br />
diese Belange einer Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen, werden<br />
die Flächen nur nachrichtlich dargestellt, eine Bepunktung hingegen erfolgt nicht. Zudem<br />
liegen die ermittelten Potenzialbereiche nicht in einem altlastenverdächtigen Bereich.<br />
Vorsorgegebiet Forstwirtschaft<br />
In Plan 7 werden weiterhin nachrichtlich die <strong>im</strong> Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
des Landkreises Friesland verzeichneten „Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft“<br />
dargestellt. Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie ermittelten Suchräume für Windenergie liegen<br />
nicht in einem Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft. Dieser Belang wird nachrichtlich<br />
dargestellt, jedoch nicht mit Punkten gewertet.<br />
Richtfunktrassen<br />
Windenergieanlagen können grundsätzlich durch die Rotorbewegung Richtfunkstrahlen<br />
stören. In der Karte 7 ist nachrichtlich die Richtfunktrasse der E.ON Netz GmbH<br />
inkl. eines 50 m Abstandes zur Trasse dargestellt. Den Betreibern der Richtfunkstrecke<br />
sowie evtl. weiterer Richtfunkstrecken ist <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung frühzeitig Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme zu geben, da die Zuständigkeit für die Gewährleistung<br />
des Trassenschutzes i. A., verursacht durch die ständige Anpassung des Mobilfunknetzes,<br />
bei den Betreibern von Richtfunkanlagen selbst liegt. Grundsätzlich ist also bei<br />
der konkreten Planung eines <strong>Windparks</strong> die genaue Lage der Richtfunktrassen zu ü-<br />
berprüfen und die Anordnung der Anlagen <strong>im</strong> Einzelfall mit den Betreibern abzust<strong>im</strong>men.<br />
Entsprechend unterliegt dieser Belang keiner Bepunktung.<br />
Sonstige Flächennutzungen<br />
Zudem werden in der Karte 7 der Geltungsbereich der Dorferneuerung Dangast sowie<br />
ein Trassenkorridor einer geplanten Ortsumgehung nordöstlich von <strong>Varel</strong> aufgezeigt.<br />
Diese Belange haben nur einen nachrichtlichen Charakter und werden <strong>im</strong> Weiteren<br />
nicht bepunktet.<br />
6.4 Belange der Erholung und des Landschaftsbildes ohne direkte Ausschlusswirkung<br />
(Plan 8)<br />
Vorsorgegebiet für Erholung (RROP)<br />
Im Vergleich zu Vorranggebieten und -standorten hat die Festlegung der Vorsorgegebiete<br />
eine abgeschwächte Bindungswirkung. In diesen Gebieten wird der Vorsorgeaspekt<br />
stärker betont. In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und<br />
Maßnahmen so abzust<strong>im</strong>men, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen<br />
Bedeutung nicht beeinträchtigt werden. Ein grundsätzlicher Ausschluss von entgegenstehenden<br />
Nutzungen besteht jedoch nicht. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> sind großflächig<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 50<br />
Vorsorgegebiete für Erholung ausgewiesen. Die Potenzialbereiche 1 und 2 sind von<br />
diesem Belang berührt.<br />
Eine wenig bebaute, natürlich wirkende Natur und Landschaft wesentliche Voraussetzung<br />
für die Erholung des Menschen ist, sind diese Vorsorgegebiete gemäß RROP<br />
(LK FRIESLAND, 2003) möglichst in ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten und nicht<br />
durch Windenergienutzung zu beeinträchtigen. Dieser Belang wird daher mit 10 Punkten<br />
bewertet.<br />
Gebiet zu Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes<br />
Teile des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong> sind gemäß RROP als Gebiet zur Verbesserung der<br />
Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes ausgewiesen. Dies umfasst Bereiche <strong>im</strong><br />
Westen (<strong>im</strong> Bereich um Friedrichsfeld) sowie <strong>im</strong> Süden des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es (<strong>im</strong> Raum<br />
Rosenberg). Ein Teil der Potenzialfläche 4 liegt innerhalb dieses Gebietes. Dieser Belang<br />
wird lediglich nachrichtlich in die Darstellung der Karte 8 aufgenommen. Eine Bepunktung<br />
ist nicht vorgesehen.<br />
Bereiche mit Bedeutung für das Landschaftsbild und für die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes (LRP des Landkreises Friesland 1996)<br />
Gemäß den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Friesland weisen<br />
eine Vielzahl von Flächen eine große bis sehr große Bedeutung für das Landschaftsbild<br />
auf. Im Rahmen dieser Studie werden diese Bereiche (s. Plan 8) aufgrund<br />
des Alters der Datengrundlage, auf der die Bewertungen beruhen, nicht von vornherein<br />
als Ausschluss gewertet. Folglich werden diese Bereiche als ein der Windenergie<br />
entgegenstehender Belang mit 15 Punkten bewertet. Flächen, die (gemäß Landschaftsrahmenplan)<br />
eine große Bedeutung für das Landschaftsbild aufweisen, werden<br />
entsprechend mit 10 Punkten bepunktet. Die Flächen des Suchraumes 2 „Nordender<br />
Groden“ liegen in einem Bereich mit großer Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />
Weiterhin weisen große Flächenteile des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es eine Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes auf (vgl. Landschaftsrahmenplan). In diesen Bereichen<br />
kommen u. a. naturbetonte Ökosystemtypen mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten,<br />
Nahrungshabitate gefährdeter Arten, Ausprägung von seltenen Pflanzengesellschaften<br />
vor. Dieser Belang steht einer Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen.<br />
Auch aufgrund des Alters der Bewertungsdaten werden diese Bereiche lediglich<br />
nachrichtlich dargestellt aber nicht bepunktet.<br />
Bedeutsame Radwanderwege<br />
Den Landkreis Friesland besitzt aufgrund seiner Topografie beste Voraussetzungen für<br />
den Fahrradtourismus. Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises werden<br />
die wichtigsten touristisch bedeutsamen Wege auf regionaler Ebene für das Wandern<br />
und Radfahren als „regional bedeutsamer Wanderweg“ mit dem Zusatz „Radfahren“<br />
oder „Wandern“ festgelegt. So verlaufen durch das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> einige dieser<br />
Radwanderwege. Dieser Belang wird mit 5 Punkten bewertet. Eine Potenzialfläche<br />
wird jedoch nicht von einem dieser Radwege berührt.<br />
Sonstige Rad-/Wanderrouten<br />
Gemäß Darstellungen des Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> kommen neben den regional<br />
bedeutsamen Radwanderwegen ferner lokal bedeutsame Radwege <strong>im</strong> <strong>Stadt</strong>ge-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 51<br />
biet vor. Diese sind in der Karte 8 nachrichtlich dargestellt. Eine Bepunktung erfolgt jedoch<br />
nicht. Zudem sind keine ermittelten Potenzialflächen von diesem Belang betroffen.<br />
6.5 Abstände zwischen <strong>Windparks</strong> und Potenzialflächen für Windenergienutzung<br />
In den „Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die<br />
Windenergienutzung“ des NIEDERSÄCHSISCHEN MINISTERIUMS FÜR DEN LÄNDLICHEN<br />
RAUM, ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ vom 26.01.2004 wird<br />
empfohlen, bei der Entscheidungsfindung <strong>im</strong> Rahmen des Abwägungsvorganges von<br />
einem Mindestabstand von 5.000 m zwischen Vorrang- und Eignungsgebieten auszugehen.<br />
Vor allem in Küstengebieten mit einer flachen, ebenen Struktur haben hohe<br />
Baukörper einen großen Einfluss auf die Landschaft.<br />
Diese o. g. Abstandsempfehlungen für die Regionalplanung bilden jedoch lediglich einen<br />
Orientierungsrahmen, von dem <strong>im</strong> Einzelfall, wenn es der Landschaftsraum zulässt,<br />
abgewichen werden kann (vgl. Urteil des OVG Lüneburg, 2005).<br />
Entscheidend für den Abstand zwischen den einzelnen Vorrang- und Eignungsgebieten<br />
ist vor allem der Landschaftstyp bzw. die spezifische örtliche Ausprägung der<br />
Landschaft. So kann beispielsweise der oben empfohlene Mindestabstand in Bereichen<br />
mit hohem Waldanteil, aufgrund dieser natürlichen visuellen Unterbrechung der<br />
großen Sichtweite, unterschritten werden. Auch Vorbelastungen der Landschaft können<br />
u. U. zu einer Verringerung der Abstände zwischen einzelnen <strong>Windparks</strong> führen.<br />
Aber auch in offenen Landschaftsbereichen wird von dem empfohlenen 5.000-m-<br />
Abstand <strong>im</strong>mer öfter abgewichen, was sich auch in der aktuellen Rechtsprechung widerspiegelt.<br />
Aus diesem Grund wird dieses Kriterium nicht als zu bepunktender Belang einbezogen,<br />
sondern muss <strong>im</strong> Rahmen einer folgenden Genehmigungsplanung berücksichtigt<br />
werden. Der Abstand zu anderen <strong>Windparks</strong> wird einzelfallbezogen bei der vergleichenden<br />
Darstellung der Potenzialflächen (vgl. Kapitel 7.0) betrachtet.<br />
6.5.1 Bewertung der verbleibenden Potenzialflächen aufgrund gewichteter<br />
Belange (Punktesystem) (Arbeitsschritt 4)<br />
Wie oben bereits erwähnt, werden die <strong>im</strong> Bereich der ermittelten Potenzialflächen vorliegenden<br />
verbleibenden Belange nach einem auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> bezogenen Punktraster<br />
bewertet (s. u.). Dafür werden die verbleibenden Belange <strong>im</strong> Bereich der identifizierten<br />
Potenzialflächen mit Punkten (Punktzahl zwischen 5 entspricht einer geringen<br />
Empfindlichkeit bezüglich Windenergiegewinnung und 15 entspricht einer hohen<br />
Empfindlichkeit bezüglich Windenergiegewinnung) gewichtet und näher erläutert. Im<br />
vorliegenden Fall wurde die Höchstpunktzahl von 15 Punkten nicht vergeben. Die Bewertung<br />
erfolgt in Fünferschritten. Die Zuordnung einer Punktzahl geschieht lediglich<br />
bei den Belangen, die <strong>im</strong> Bereich der ermittelten Potenzialflächen vertreten sind.<br />
Je mehr Belange betroffen sind oder je gewichtiger die betroffenen Belange sind, desto<br />
empfindlicher ist der betreffende Raum bzw. die betreffende Fläche gegenüber einer<br />
Windenergienutzung. Belange, die keinen bereits auf Ebene der Standortpotenzialstu-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 52<br />
die erkennbaren Raumwiderstand bezüglich der Windenergiegewinnung darstellen,<br />
werden ohne Punktzahl versehen und lediglich nachrichtlich aufgelistet (s. Tab. 4).<br />
In Tabelle 5 werden die verschiedenen verbleibenden Belange der einzelnen Potenzialbereiche<br />
1 bis 8 tabellarisch dargestellt.<br />
Tab. 4: Bewertung der verbleibenden Belange :<br />
Naturschutzfachliche<br />
Belange<br />
(Pläne 5 und<br />
6)<br />
Sonstige<br />
Flächennutzungen<br />
(Plan 7)<br />
Belange<br />
Punkte<br />
Vorranggebiet für Grünlandnutzung 10<br />
Vorsorgegebiet für Grünlandnutzung 5<br />
Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft (RROP) 10<br />
Naturschutzwürdiger Bereich<br />
x<br />
Landschaftsschutzwürdiger Bereich 10<br />
Potenzielles besonders geschütztes Biotop<br />
x<br />
Entwicklungsbereich Feuchtgrünland<br />
x<br />
Entwicklungsbereich Wald / Gehölz<br />
x<br />
Erhalt/Sicherung halbnatürlicher Ökosysteme durch Extensivierungsmaßnahmen<br />
(Grünland / Wiesenvögel)<br />
x<br />
Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />
(Grünland/Wiesenvögel)<br />
x<br />
Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />
(Wallhecken)<br />
x<br />
Erhalt von Vernetzungs- u. Pufferfunktionen und Ergänzung<br />
(Fläche) wichtiger natürlicher/naturnaher Ökosysteme (Wald)<br />
x<br />
Für die Fauna wertvolle Bereiche 15<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel - landesweite<br />
Bedeutung<br />
15<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel - regionale Bedeutung<br />
10<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel - lokale Bedeutung 5<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel – regionale Bedeutung<br />
5<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel – lokale Bedeutung<br />
x<br />
Landesweite Biotopkartierung 15<br />
Bereiche mit hoher Bedeutung "Wald-Brache-Komplex"<br />
x<br />
Suchräume für Aufforstungsflächen<br />
x<br />
Biotope von sehr hoher Bedeutung gemäß Landschaftsplan<br />
x<br />
Biotope von hoher Bedeutung gemäß Landschaftsplan<br />
Wasserschutzgebiet Zone III A und III B<br />
Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung - Ton<br />
Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung - Sand<br />
Flächen für Aufschüttungen<br />
Flächen für Abgrabungen<br />
Altablagerungen<br />
Rüstungsaltlasten<br />
Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft<br />
Richtfunktrasse E.ON<br />
50m-Abstand zur Richtfunktrasse E.ON<br />
geplante Ortsumgehungsstraße<br />
Dorferneuerungsgebiet<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 53<br />
Belange<br />
Punkte<br />
Erholung<br />
(Plan 8)<br />
Vorsorgegebiet für Erholung 10<br />
Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes<br />
x<br />
Landschaftsbild mit sehr großer Bedeutung 15<br />
Landschaftsbild mit großer Bedeutung 10<br />
Sehr große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
x<br />
Große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
x<br />
Regional bedeutsamer Radwanderweg 5<br />
Lokal bedeutsamer Radweg<br />
x<br />
15= hohe Empfindlichkeit, 10 = mittlere Empfindlichkeit, 5 = geringe Empfindlichkeit.<br />
x = Belang ist betroffen, steht einer Windenergiegewinnung aber nicht grundsätzlich entgegen.<br />
In der folgenden Tab. 5 werden die verschiedenen verbleibenden Belange der einzelnen<br />
Potenzialbereiche 1 bis 8 tabellarisch dargestellt (s. Tab. 5).<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 54<br />
Tab. 5: Betroffene Belange auf potenziellen Windenergieanlagen-Standorten (Suchräumen)<br />
Belang (Beschreibung und Bewertung vgl. Text)<br />
Punkte<br />
Suchraum<br />
1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />
Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft (RROP) 10 - - 10 - - - - - -<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel – landesweite<br />
Bedeutung<br />
15 15 - - - - - - - -<br />
Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel – regionale<br />
Bedeutung<br />
5 5 5 - - - - - - -<br />
Vorsorgegebiet für Erholung 10 10 10 10 - - - - - -<br />
Landschaftsbild mit großer Bedeutung 10 - - 10 - - - - - -<br />
Potenzialflächennummer 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />
Gesamtpunktzahl 30 15 30 0 0 0 0 0 0<br />
Größe (ha) 0,1 1,7 2,0 8,5 1,4 5,6 1,2 7,1 1,5<br />
- = Belang ist nicht betroffen.<br />
Anmerkungen<br />
sehr hohe Empfindlichkeit<br />
(> 30 Punkte)<br />
hohe Empfindlichkeit<br />
(25-30 Punkte)<br />
mittlere Empfindlichkeit<br />
(10-20 Punkte)<br />
geringe Empfindlichkeit<br />
(0-5 Punkte)<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 55<br />
Tab. 6: Weitere Belange <strong>im</strong> Bereich der Potenzialflächen (Suchräumen) ohne Punktwerte<br />
Belang (Beschreibung und Bewertung vgl. Text)<br />
Suchraum<br />
1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />
Potenzielles besonders geschütztes Biotop - - - - - - x 1 x<br />
Entwicklungsbereich Feuchtgrünland - x - - - - - -<br />
Erhalt/Sicherung halbnatürlicher Ökosysteme durch<br />
Extensivierungsmaßnahmen (Grünland / Wiesenvögel)<br />
- x - - - - - -<br />
Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />
(Grünland/Wiesenvögel)<br />
- x - - - x x x<br />
Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />
(Wallhecken)<br />
- - x 1 - - - - -<br />
Suchräume für Aufforstungsflächen - - x - - - - -<br />
Biotope von sehr hoher Bedeutung gemäß Landschaftsplan - - - - - - x 1 x<br />
Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des<br />
Naturhaushaltes<br />
- - - x 1 - - - -<br />
Sehr große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes - x 1 - - - - - -<br />
Große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes x x x 1 - - - - - x<br />
Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung - Sand - - x - - - - -<br />
Flächen für Abgrabungen - - x - - - - -<br />
Potenzialflächennummer 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />
Größe (ha) 0,1 1,7 2,0 8,5 1,4 5,6 1,2 7,1 1,5<br />
- = Belang ist nicht betroffen.<br />
x = Belang ist betroffen, steht einer Windenergiegewinnung aber nicht grundsätzlich entgegen.<br />
1 Es ist nur ein Teil der Fläche betroffen.<br />
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56<br />
Alle Potenzialflächen sind generell auf das evtl. Vorkommen auch kleinflächiger,<br />
geschützter Vegetationsbestände / Biotope, hin zu überprüfen. Weiterhin ist zu<br />
berücksichtigten, dass teilweise nicht oder nicht in ausreichendem Maße für alle<br />
Potenzialflächen vorhandene aktuelle Daten zu Brut- und Gastvögeln sowie zu<br />
Fledermäusen vorliegen.<br />
Die Eignung der potenziellen Standorte ergibt sich aus der unterschiedlichen Empfindlichkeit<br />
der einzelnen Bereiche bezüglich der Windenergiegewinnung.<br />
In der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Empfindlichkeitsstufen auf der<br />
Grundlage der Punktzahl dargestellt. Plan 9 gibt die ermittelten Potenzialflächen unterteilt<br />
in die unterschiedlich bewerteten Teilflächen wieder.<br />
Tab. 7: Empfindlichkeitsbereiche der Windenergienutzung (nach Punkten)<br />
Empfindlichkeitsstufe<br />
Bewertung<br />
I II III IV<br />
Punkte 0 bis 5 10 bis 20 25 bis 30 > 30<br />
Bedeutung<br />
geringe<br />
Empfindlichkeit<br />
mittlere<br />
Empfindlichkeit<br />
hohe<br />
Empfindlichkeit<br />
sehr hohe<br />
Empfindlichkeit<br />
Diese Empfindlichkeitseinstufung ist eine Empfehlung aus planerischer Sicht.<br />
7.0 Standortbeschreibung und -empfehlung (Arbeitsschritt 4)<br />
Nachfolgend werden die Potenzialflächen hinsichtlich noch verbleibender, betroffene<br />
Belange beschrieben. Dabei werden die anschließend aufgelisteten Aspekte berücksichtigt:<br />
<br />
<br />
<br />
Flächengröße: In der vorliegenden Studie wird die Flächengröße zwar ermittelt,<br />
aber nicht als ausschließendes Kriterium angesehen, da sich grundsätzlich<br />
auch relativ kleine Flächen (z. B. <strong>im</strong> Bereich bestehender Windenergieanlagenparks<br />
<strong>im</strong> Rahmen eines Repowerings) für die Windenergiegewinnung eignen<br />
können.<br />
Umgebung der jeweiligen Flächen: Da Windenergieanlagen Auswirkungen<br />
über den unmittelbaren Eingriffsbereich hinaus haben, sind die betroffenen Belange<br />
auf den unmittelbar angrenzenden Flächen zu berücksichtigen und in die<br />
Abwägung einzubeziehen.<br />
Absehbare artenschutzrechtliche Aspekte.<br />
Wichtiger Hinweis: Die dargestellte Eignung der Standorte erfolgt vorbehaltlich der<br />
weiteren Prüfung <strong>im</strong> Rahmen der erforderlichen Planungs- bzw. Verfahrensschritte.<br />
Einige Informationen zu eventuellen Restriktionen können erst bei der Festlegung auf<br />
eine bzw. mehrere Flächen abgeprüft werden bzw. unterliegen der konkreten Prüfung<br />
des Einzelfalls bei Festlegung von z. B. Anlagentyp und werden lediglich nachrichtlich<br />
dargestellt. Die Restriktionen können zu einer Veränderung der dargestellten Flächen-<br />
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57<br />
abgrenzung bzw. zu Beschränkungen der Eignung für z. B. die Höhe der Windenergieanlage<br />
führen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege möchte<br />
grundsätzlich erst beteiligt werden, wenn konkrete Flächen feststehen.<br />
7.1 Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“<br />
Dieser Potenzialbereich befindet sich, wie auch schon der Name vermuten lässt, nordöstlich<br />
der Porzellanfabrik bzw. westlich des Ortsteils Winkelheide. Der Suchraum ist<br />
unterteilt in die Bereiche 1a und 1b und weist eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha auf.<br />
Abb. 1: Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Durch die Potenzialfläche 1 verläuft mittig eine Erdgasleitung der EWE.<br />
Direkt westlich wird die Potenzialfläche durch das weiche Ausschlusskriterium<br />
200 m-Abstand zu Gewerbeflächen begrenzt. Die östliche Begrenzung bilden<br />
(harte) Puffer- und Abstandszonen von Wohngebäuden, Wohnbauflächen sowie<br />
gemischte Bauflächen.<br />
Direkt nördlich quert ein Fließgewässer II. Ordnung den Suchraum.<br />
In einer Entfernung von 200 m südlich der ausgewiesenen Potenzialfläche beginnt<br />
ein Vorsorgegebiet von Natur und Landschaft sowie in einer Entfernung<br />
von 250 m südlich ein Bereich für den der Erhalt und die Entwicklung von Vernetzungs-<br />
und Pufferfunktionen (Wallhecken) von Bedeutung ist.<br />
Die relativ hohe Wertigkeit des Potenzialbereiches 1 ist bedingt durch die vorliegenden<br />
avifaunistischen Daten. Demnach liegt der Potenzialbereich 1a an<br />
der Grenze eines avifaunistisch wertvollen Bereiches für Gastvögel (landesweite<br />
Bedeutung). Der Potenzialbereich 1b befindet sich in einem Bereich, der für<br />
die Brutvögel von Bedeutung ist (regionale Bedeutung).<br />
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58<br />
<br />
<br />
Nördlich an der Grenze der Potenzialfläche befindet sich eine Fläche für Abgrabungen.<br />
Die Potenzialfläche 1 liegt komplett in einem Vorsorgegebiet für Erholung und<br />
weist weiterhin eine große Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
auf.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialflächen des Suchraumes 1 werden mit 15 bis 30 Punkten den Empfindlichkeitsstufen<br />
II und III zugeordnet (mittlere und hohe Empfindlichkeit). Die Potenzialfläche<br />
bietet aufgrund ihrer sehr geringen Größe lediglich Platz für eine einzelne Windenergieanlage.<br />
Durch den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen, könnten sich neue<br />
Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches 1<br />
in Betracht kommen könnte.<br />
Der Abstand zum bestehenden Windpark „Ammersche“ Länder <strong>im</strong> Nordwesten des<br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong> beträgt ca. 2,0 km. Somit hält die Potenzialfläche 1 den vom<br />
Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz (2004) - allerdings lediglich für die Raumordnung - empfohlenen<br />
Mindestabstand von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong> nicht ein. Die Potenzialfläche ist<br />
sehr klein, so dass sie lediglich Platz für eine Windenergieanlage bietet. Seitens der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> besteht der kommunale Wille, potenzielle Windparkflächen <strong>im</strong> Nahbereich<br />
zu vorbelasteten Flächen zu planen. Wenn möglich auch in Kombination zu bestehenden<br />
Anlagen. Somit können auch kleinere Flächen für weiteren Planungen in Betracht<br />
kommen.<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.2 Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“<br />
Dieser Potenzialbereich umfasst lediglich drei sehr kleine Flächenareale um bereits<br />
bestehende Windenergieanlagen inmitten des Vogelschutzgebietes V64 „Marschen<br />
am Jadebusen“. Diese drei Teilflächen weisen zusammen eine Größe von ca. 2,0 ha<br />
auf. Im Bereich der bestehenden 4. Windenergieanlage konnte kein Potenzialbereich<br />
ermittelt werden, da die Kriterien bzw. Ausschlussflächen: Abstand zu klassifizierten<br />
Straßen, Lage <strong>im</strong> Vogelschutzgebiet „Marschen am Jadebusen“ sowie der Vorsorgeabstand<br />
200 m zum Vorranggebiet für Natur und Landschaft einer Festlegung als Potenzialbereich<br />
schlussendlich entgegenstehen.<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
Direkt an die nördliche Teilfläche grenzt die 500 m-Abstandszone von Wohngebäuden<br />
an. In einer Entfernung von ca. 100 m verläuft als Ausschlusskriterium<br />
der Puffer zu klassifizierten Straßen.<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Am Rand einer dieser Teilflächen verläuft ein Gewässer II. Ordnung. Zudem<br />
liegt nördlich der nördlichsten Teilfläche ein Bodendenkmal.<br />
Die bestehenden drei Windenergieanlagen befinden sich in einer Insellage inmitten<br />
des Vogelschutzgebietes V64 „Marschen am Jadebusen“. Somit liegen<br />
die Teilflächen innerhalb des Vorsorgeabstandes von 500 m zum Vogelschutzgebiet<br />
(als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in diesem Fall die bestehende<br />
Vorbelastung durch die bestehenden Windenergieanlagen berücksichtigt<br />
werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von 500 m um die<br />
Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden Arten des Vogelschutzgebietes<br />
V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer des Vogelschutzgebietes<br />
in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So kann dieser Raum (vorbehaltlich<br />
einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung in Betracht kommen.<br />
Die drei Teilflächen werden jeweils durch das Landschaftsschutzgebiet „Marschen<br />
am Jadebusen West“ umgrenzt.<br />
Die Teilbereiche des Potenzialbereiches 2 liegen komplett in einem Vorsorgegebiet<br />
für Natur und Landschaft und <strong>im</strong> Entwicklungsbereich Feuchtgrünland.<br />
Teilweise liegen die Flächen in einem Bereich zum Erhalt und zur Sicherung<br />
halbnatürlicher Ökosysteme durch Extensivierungsmaßnahmen (Grünland /<br />
Wiesenvögel) sowie in einem Gebiet zum Erhalt und zur Entwicklung von Vernetzungs-<br />
und Pufferfunktionen (Grünland / Wiesenvögel).<br />
Die Teilflächen des Potenzialbereiches 2 liegen komplett in einem Vorsorgegebiet<br />
für Erholung sowie in einem Bereich mit einer großen Bedeutung für das<br />
Landschaftsbild. Teilbereiche weisen weiterhin eine sehr große bzw. große Bedeutung<br />
für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auf.<br />
Abb. 2: Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 2 weist mit 30 Punkten eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer<br />
Windenergienutzung auf und wird der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Aufgrund<br />
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
60<br />
der geringen Größe dieses Potenzialbereiches ist hier, auch aufgrund der Lage innerhalb<br />
des Vogelschutzgebietes, kein Raum für zusätzliche Windenergieanlagen. Hier<br />
besteht vielmehr die Möglichkeit mit der Durchführung eines Repowerings der bestehenden<br />
Anlagen einen bereits vorgeprägten Raum zu nutzen, um kommunale bzw.<br />
landesweite Ziele der Energiepolitik zu erreichen.<br />
Ein Repowering des vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />
Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der<br />
TA-Lärm hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber<br />
hinaus sind weitere Aussagen und Beurteilungen zu Avifauna und Landschaftsbild erforderlich.<br />
Mittels entsprechender Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines<br />
Repowerings eines bestehenden <strong>Windparks</strong> zu keiner städtebauliche Fehlentwicklung<br />
kommt und die gesetzlichen Abstandswerte etc. eingehalten werden.<br />
Der Abstand zum bestehenden Windpark „Ammersche Länder“ sowie „Hohelucht“ beträgt<br />
jeweils ca. 5 km. Somit hält der Potenzialbereich 2 den vom Niedersächsischen<br />
Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(2004) - allerdings lediglich für die Raumordnung - empfohlenen Mindestabstand<br />
von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong> ein. Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange<br />
der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen bzw. eines hier möglichen<br />
Repowerings obliegt schlussendlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.3 Potenzialbereich 3 „Almsee“<br />
Diese Fläche befindet sich an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze, direkt nördlich an den bestehenden<br />
Windpark „Conneforde“ grenzend. Der Potenzialbereich hat eine Gesamtgröße<br />
von ca. 8,5 ha und ist somit der <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie flächenmäßig größte Suchraum.<br />
Abb. 3: Potenzialbereich 3 „Almsee“<br />
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61<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Der Potenzialbereich liegt direkt an der <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong>. Im Südwesten<br />
grenzt direkt der Windpark „Conneforde“ mit derzeit drei Windenergienanlagen<br />
an.<br />
Die östliche und nördliche Begrenzung des Potenzialbereiches bilden (harte)<br />
Puffer- und Abstandszonen von Wohngebäuden.<br />
Die nordwestliche Abgrenzung des Suchraumes bildet der 150 m Abstand zu<br />
einem bestehenden Wald > 1,0 ha. Westlich in einer Entfernung von ca. 100 m<br />
befindet sich ein Stillgewässer. Aufgrund der Größe von > 1 ha wird vorsorglich<br />
ein Abstand von 50 m um das Gewässer als weiche Ausschlussfläche festgelegt.<br />
In diesem Suchraum verläuft gemäß der digitalen Daten des Landkreises Friesland<br />
eine Wallhecke.<br />
Im Nordosten der Potenzialfläche befindet sich ein Bereich der zum Erhalt und<br />
zur Entwicklung von Vernetzung- und Pufferfunktionen (Wallhecken) ausgewiesen<br />
ist. Die bestehende Waldflächen westlich der Potenzialfläche sind gemäß<br />
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland als Entwicklungsbereich<br />
Wald / Gehölz dargestellt.<br />
Die Potenzialfläche 3 liegt komplett in einem Suchraum für Aufforstungsflächen.<br />
Weiterhin sind <strong>im</strong> Umfeld dieses Suchraumes avifaunistische Wertigkeiten<br />
vorhanden (<strong>im</strong> Süden avifaunistisch wertvoller Bereich für Gastvögel - regionale<br />
Bedeutung, <strong>im</strong> Westen avifaunistisch wertvoller Bereich für Brutvögel -<br />
lokale Bedeutung).<br />
Fast der komplette Suchraum liegt in einem Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung<br />
– Sand und ist als Fläche für Abgrabungen dargestellt. Die bestehenden<br />
Waldflächen westlich der Potenzialfläche sind <strong>im</strong> RROP als Vorsorgegebiet für<br />
Forstwirtschaft ausgewiesen. Direkt nordöstlich an den Potenzialbereich angrenzend<br />
befindet sich ein Raum, der gemäß den Angaben des Landschaftsrahmenplanes<br />
eine große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes aufweist.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 3 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und<br />
erscheint somit gut geeignet für eine Windenergienutzung. Die Potenzialfläche bietet<br />
jedoch aufgrund ihrer geringen Größe lediglich Platz für eine bis evtl. zwei Windenergieanlage.<br />
Aufgrund der Lage der Potenzialfläche direkt angrenzend an den bestehenden<br />
Windpark „Conneforde“ kann diese Potenzialfläche jedoch als über die <strong>Stadt</strong>grenze<br />
hinweg gehende Erweiterung dieses <strong>Windparks</strong> betrachtet werden.<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.4 Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“<br />
Dieser Potenzialbereich befindet sich ebenfalls direkt an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze<br />
von <strong>Varel</strong>. Die Größe der Potenzialfläche beträgt ca. 1,4 ha.<br />
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62<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
<br />
<br />
Der Potenzialbereich wird, abgesehen von der <strong>Stadt</strong>grenze, von umliegenden<br />
(harten) Puffer- und Abstandszonen zu Wohngebäuden (gemäß ALK-Daten)<br />
begrenzt.<br />
In der direkten Umgebung der Potenzialfläche verlaufen gemäß der digitalen<br />
Daten des Landkreises Friesland mehrere Wallhecken.<br />
Im nördlichen Teil der Potenzialfläche liegt gemäß der Angaben des RROP ein<br />
Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 4 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />
somit aus fachplanerischer Sicht grundsätzlich für die Windenergiegewinnung geeignet.<br />
Die Potenzialfläche bietet aufgrund ihrer sehr geringen Größe lediglich Platz für eine<br />
Windenergieanlage. Durch den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen,<br />
könnten sich neue Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches<br />
4 in Betracht kommen könnte.<br />
Der Abstand zum bestehenden Windpark „Conneforde“ beträgt ca. 4 km. Somit hält die<br />
Potenzialfläche 4 den vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum,<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2004) - allerdings lediglich für die<br />
Raumordnung - empfohlenen Mindestabstand von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong> nicht ein.<br />
Zum bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“ beträgt die Entfernung zur Potenzialfläche<br />
4 ca. 5 km.<br />
Abb. 4: Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“<br />
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63<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.5 Potenzialbereich 5 „Neuenwege“<br />
Dieser Bereich befindet sich ebenfalls an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenzen von <strong>Varel</strong>. Der<br />
Potenzialbereich 5 weist eine Gesamtgröße von ca. 5,6 ha auf.<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
<br />
Der Potenzialbereich wird, abgesehen von der <strong>Stadt</strong>grenze, von umliegenden<br />
(harten) Puffer- und Abstandszonen zu Wohngebäuden (gemäß ALK-Daten)<br />
begrenzt. In der nördlichen Umgebung der Potenzialfläche verläuft zudem eine<br />
Elektrizitätsfreileitung mit der angesetzten 120 m Ausschlussfläche.<br />
An der nördlichen Grenze der Potenzialfläche läuft ein Gewässer II. Ordnung.<br />
Abb. 5: Potenzialbereich 5 „Neuenwege“<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 5 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />
somit fachplanerisch für die Windenergiegewinnung geeignet. Die Potenzialfläche bietet<br />
aufgrund ihrer geringen Größe lediglich Platz für eine Windenergieanlage. Durch<br />
den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen, könnten sich jedoch neue<br />
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
64<br />
Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches 5<br />
in Betracht kommen könnte.<br />
Der Abstand zum bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“ beträgt ca. 3,5 km.<br />
Somit hält die Potenzialfläche 5 den vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen<br />
Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2004) - allerdings lediglich<br />
für die Raumordnung - empfohlenen Mindestabstand von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong><br />
nicht ein. Zum Windpark „Conneforde“ wird die Abstandsempfehlung von 5 km<br />
eingehalten.<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.6 Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“<br />
Dieser Potenzialbereich ergibt sich direkt angrenzend an den bestehenden Windpark<br />
„Hohelucht“ <strong>im</strong> Südosten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es südlich von Jethausen. Er weist eine Größe<br />
ca. 1,2 ha auf.<br />
Abb. 6: Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
Die östliche Abgrenzung der Potenzialfläche bildet der bestehende Windpark<br />
„Hohelucht“ mit derzeit drei Windenergieanlagen. Die westliche Begrenzung<br />
des Potenzialbereiches bilden (harte) Puffer- und Abstandszonen von Wohngebäuden.<br />
Im Süden grenzt die weiche Ausschlussfläche (120 m-Puffer) einer<br />
Elektrizitätsfreileitung an die Potenzialfläche.<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
Die Potenzialfläche befindet sich <strong>im</strong> Nahbereich des Vogelschutzgebietes V64<br />
„Marschen am Jadebusen“ und somit innerhalb des Vorsorgeabstandes von<br />
500 m zum Vogelschutzgebiet (als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in<br />
diesem Fall die bestehende Vorbelastung durch den bestehenden Windpark<br />
berücksichtigt werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von<br />
500 m um die vorhandenen Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden<br />
Arten des Vogelschutzgebietes V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer<br />
des Vogelschutzgebietes in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So<br />
kann dieser Raum (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung<br />
in Betracht kommen.<br />
In einer Entfernung von ca. 280 m östlich der Potenzialfläche beginnt das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen West“.<br />
Die Potenzialfläche 6 liegt in einem Bereich, der für den Erhalt und die Entwicklung<br />
von Vernetzungs- und Pufferfunktionen von Grünland und Wiesenvögel in<br />
Betracht kommt.<br />
Direkt in der östlichen Umgebung beginnt ein Bereich, der gemäß den Angaben<br />
des Landschaftsrahmenplanes eine große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
aufweist.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 6 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />
somit fachplanerisch grundsätzlich als Gebiet für die Windenergiegewinnung geeignet.<br />
Der ausgewiesene Raum ist jedoch für die Errichtung einer Windenergieanlage zu<br />
klein. Vielmehr kann dieser Bereich als Erweiterungsfläche des angrenzenden Windparkes<br />
„Hohelucht“ <strong>im</strong> Rahmen eines Repowerings betrachtet werden. Ein Repowering<br />
des vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt jedoch die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />
Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der TA-Lärm<br />
hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber hinaus sind<br />
weitere Aussagen und Beurteilungen zur Avifauna (besonders aufgrund der Lage <strong>im</strong><br />
Nahbereich zum Vogelschutzgebiet V64) und Landschaftsbild erforderlich. Mittels entsprechender<br />
Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines Repowerings eines<br />
bestehenden <strong>Windparks</strong> zu keiner städtebauliche Fehlentwicklung kommt und die gesetzlichen<br />
Abstandswerte etc. eingehalten werden.<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.7 Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“<br />
Ein weiterer Potenzialbereich hat sich <strong>im</strong> Südosten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es <strong>Varel</strong>, direkt<br />
nördlich angrenzend an den bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“ ergeben.<br />
Dieser Bereich weist eine Größe von ca. 7,1 ha auf.<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
Die Potenzialfläche wird westlich von umliegenden (harten) Puffer- und Abstandszonen<br />
zu Gebäuden mit Wohnnutzung (gemäß ALK-Daten) begrenzt.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
66<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die nördliche Grenze bildet die weiche Ausschlussfläche (120 m-Puffer) einer<br />
Elektrizitätsfreileitung. Die östliche Grenze wird durch den bestehenden Windpark<br />
sowie durch den Vorsorgeabstand zu vorhandenen Bahnanlagen (weiches<br />
Ausschlusskriterium) bewirkt.<br />
Die Potenzialfläche befindet sich <strong>im</strong> Nahbereich des Vogelschutzgebietes V64<br />
„Marschen am Jadebusen“ und somit innerhalb des Vorsorgeabstandes von<br />
500 m zum Vogelschutzgebiet (als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in<br />
diesem Fall die bestehende Vorbelastung durch den bestehenden Windpark<br />
berücksichtigt werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von<br />
500 m um die vorhandenen Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden<br />
Arten des Vogelschutzgebietes V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer<br />
des Vogelschutzgebietes in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So<br />
kann dieser Raum (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung<br />
in Betracht kommen.<br />
In einer Entfernung von ca. 150 m östlich der Potenzialfläche beginnt das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen West“.<br />
Die Potenzialfläche 7 liegt größtenteils in einem Bereich, der für den Erhalt und<br />
die Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen von Grünland und<br />
Wiesenvögel in Betracht kommt. Zudem befindet sich gemäß Darstellung des<br />
Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> ein potenzielles besonders geschütztes Biotop<br />
<strong>im</strong> Süden der Potenzialfläche. Das Landschaftsplan schätzt diesen Bereich<br />
zudem als Biotop von sehr hoher Bedeutung ein.<br />
Im Nordosten direkt angrenzend beginnt ein Bereich, der gemäß den Angaben<br />
des Landschaftsrahmenplanes eine große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
aufweist.<br />
Abb. 7: Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“ und Potenzialfläche 8 „Hohelucht-Süd“<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 6 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />
somit fachplanerisch als Gebiet für die Windenergiegewinnung gut geeignet. Die Po-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
67<br />
tenzialfläche bietet aufgrund ihrer geringen Größe lediglich Platz für eine Windenergieanlage.<br />
Die Fläche ist aufgrund der Lage direkt angrenzend an den bestehenden<br />
Windpark als Erweiterungsfläche zu sehen. Hier besteht somit bereits eine Vorbelastung<br />
durch Windenergiegewinnung.<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
7.8 Potenzialbereich 8 „Hohelucht-Süd“<br />
Dieser Potenzialbereich befindet sich, wie aus Abb. 7 ersichtlich, ebenfalls direkt angrenzend<br />
an den bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“. Der Potenzialbereich<br />
besteht aus drei Teilflächen, die zusammen eine Größe von 1,5 ha besitzen.<br />
Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />
Aspekte<br />
Umgebung:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die westliche Abgrenzung der Potenzialfläche bildet der vorhandene Windpark<br />
mit seinen drei Windenergieanlagen. Die östliche Grenze wird durch den Vorsorgeabstand<br />
zu vorhandenen Bahnanlagen (weiches Ausschlusskriterium,<br />
120 m) bewirkt. Weiterhin grenzt <strong>im</strong> Osten des Suchraumes der 150 m Abstand<br />
zu einem bestehenden Wald > 1,0 ha.<br />
Die Potenzialfläche befindet sich <strong>im</strong> Nahbereich des Vogelschutzgebietes V64<br />
„Marschen am Jadebusen“ und somit innerhalb des Vorsorgeabstandes von<br />
500 m zum Vogelschutzgebiet (als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in<br />
diesem Fall die bestehende Vorbelastung durch den bestehenden Windpark<br />
berücksichtigt werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von<br />
500 m um die vorhandenen Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden<br />
Arten des Vogelschutzgebietes V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer<br />
des Vogelschutzgebietes in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So<br />
kann dieser Raum (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung<br />
in Betracht kommen.<br />
In einer Entfernung von ca. 120 m östlich der Potenzialfläche beginnt das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen West“. Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet<br />
befindet sich <strong>im</strong> Südwesten in einer Entfernung von ca.<br />
160 m (LSG „Reitbrake Hohelucht“). Im Bereich der Potenzialfläche 8 befinden<br />
sich gemäß der digitalen Daten des Landkreises Frieslande Kompensationsflächen.<br />
Diese bedingen als harte Ausschlussflächen eine Dreiteilung des Suchraumes.<br />
Westlich grenzt zudem der Vorsorgeabstand 200 m zum Vorranggebiet<br />
von Natur und Landschaft (weiches Ausschlusskriterium) an den Potenzialbereich.<br />
Die Potenzialfläche 8 liegt in einem Bereich, der für den Erhalt und die Entwicklung<br />
von Vernetzungs- und Pufferfunktionen von Grünland und Wiesenvögel in<br />
Betracht kommt. Zudem befinden sich gemäß Darstellung des Landschaftsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> großflächig potenziell besonders geschützte Biotope in diesem<br />
Suchraum. Das Landschaftsplan schätzt diese Bereiche zudem als Biotope<br />
von sehr hoher Bedeutung ein.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
68<br />
<br />
Der Suchraum liegt in einem Bereich, der gemäß den Angaben des Landschaftsrahmenplanes<br />
des Landkreises Friesland eine große Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes aufweist.<br />
Gesamtbeurteilung<br />
Die Potenzialfläche 8 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />
somit fachplanerisch als Gebiet für die Windenergiegewinnung geeignet. Der ausgewiesene<br />
Raum ist jedoch für die Errichtung einer Windenergieanlage zu klein. Durch<br />
den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen, könnten sich jedoch neue<br />
Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches 8<br />
in Betracht kommen könnte.<br />
Zudem kann dieser Suchraum als Erweiterungsfläche des angrenzenden Windparkes<br />
„Jethausen-Hohelucht“ <strong>im</strong> Rahmen eines Repowerings betrachtet werden. Ein Repowering<br />
des vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt jedoch die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />
Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der TA-<br />
Lärm hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber hinaus<br />
sind weitere Aussagen und Beurteilungen zur Avifauna (besonders aufgrund der<br />
Lage <strong>im</strong> Nahbereich zum Vogelschutzgebiet V64) und Landschaftsbild erforderlich.<br />
Mittels entsprechender Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines Repowerings<br />
eines bestehenden <strong>Windparks</strong> zu keiner städtebauliche Fehlentwicklung kommt<br />
und die gesetzlichen Abstandswerte etc. eingehalten werden.<br />
Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />
Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
8.0 Zusammenfassung<br />
In der vorliegenden Standortpotenzialsutdie wird das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong><br />
auf mögliche Standorte für Windenergieanlagen untersucht. Dazu werden anhand von<br />
„harten“ und „weichen“ Ausschlussflächen mögliche Eignungsflächen für eine Windenergienutzung<br />
ermittelt und fachplanerisch bewertet.<br />
Derzeitige Nutzungen und Planungen werden nach vorliegenden Planwerken oder<br />
(freiwilligen) Mitteilungen der betroffenen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.<br />
Die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Menschen, den Naturhaushalt<br />
und das Landschaftsbild sind <strong>im</strong> Kapitel 4.0 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt.<br />
Die Ergebnisse der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> zeigen, dass <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> grundsätzlich<br />
Eignungsflächen für die Nutzung der Windenergie bestehen, für die jedoch<br />
ggf. verschiedene Restriktionen zu beachten sind. Insgesamt ergeben sich<br />
durch die Studie acht Suchräume, die jedoch teilweise Restriktionen aufweisen.<br />
Weiterhin grenzen teilweise Potenzialflächen an bestehende <strong>Windparks</strong> an, so<br />
dass diese <strong>Windparks</strong> direkt erweitert werden können bzw. eine Nutzung der<br />
Flächen <strong>im</strong> Rahmen eines möglichen Repowerings in Betracht kommt. Zudem<br />
könnten sich durch den Wegfall derzeit noch vorhandener Nutzungen neue Flächenzuschnitte<br />
einzelner Potenzialflächen ergeben.<br />
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
69<br />
Bei allen Potenzialflächen müssen außerdem grundsätzlich einige weitere Belange vor<br />
der Festlegung als Windparkfläche <strong>im</strong> Laufe eines folgenden Bauleitplan- und Genehmigungsverfahrens<br />
genauer überprüft bzw. abgeklärt werden:<br />
Generell sind <strong>im</strong> Rahmen weiterer, konkreter Planungen die artenschutzrechtlichen<br />
Belange gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen, aus denen sich ggf. weitere Restriktionen<br />
oder einzuhaltende Abstände (z. B. zu traditionell genutzten Brutplätzen / Horsten von<br />
Großvögeln etc.) ergeben können.<br />
Zur Abklärung der <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zunächst ausgeklammerten Frage, ob eine<br />
Richtfunkstrecke eines privaten Unternehmens durch eine Potenzialfläche verläuft,<br />
sollten die möglichen Betreiber <strong>im</strong> Vorfeld weiterer Planungen <strong>im</strong> Rahmen einer Anfrage<br />
hinsichtlich möglicher Konflikte und Restriktionen beteiligt werden.<br />
Weiterhin müssen weitere eventuelle Restriktionen überprüft werden, wie z. B. der genaue<br />
Verlauf von Versorgungsleitungen, wie z. B. Fernsehkabel (Kabel Deutschland<br />
Vertrieb und Service GmbH & Co. KG) oder Kabel der Deutschen Telekom („Trassenauskunft<br />
Kabel“ via Internet, www.Trassenauskunft-kabel.telekom.de). Auch die Belange<br />
der Bundeswehr sind <strong>im</strong> weiteren Planungsverlauf zu beachten und die Wehrbereichsverwaltung<br />
entsprechend einzubinden.<br />
Das Ergebnis der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> stellt Potenziale dar, die in nachfolgenden<br />
Planungen auf weitere (naturschutzfachliche) Restriktionen untersucht<br />
werden müssen. Die Darstellung der Potenzialbereiche bzw. -flächen ist außerdem<br />
unter dem Vorbehalt der teilweise nicht vorhandenen aktuellen Daten zu<br />
Brut- und Gastvögeln sowie Fledermäusen zu sehen. Diese Tierarten müssen <strong>im</strong><br />
Fall einer weiteren Verfolgung von Potenzialflächen in den nachfolgenden Verfahrensschritten<br />
untersucht werden.<br />
Die vorliegende <strong>Standortpotenzialstudie</strong> bildet eine Abwägungsgrundlage für die<br />
Entscheidungsprozesse der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Die endgültige Entscheidung für die<br />
konkrete Heranziehung der Potenzialflächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
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August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
70<br />
9.0 Literatur/Quellen<br />
A & S GLAUM (= ARCHITEKTUR & STADTPLANUNG WALTER GLAUM) , 2006: Flächennutzungsplan<br />
2006 der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />
AHLÉN, I. (2002): Fladdermöss och fåglar dödade av vindkraftverk. – Fauna och Flora<br />
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Erweiterung Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn.<br />
Unveröffentlichte Fachstellungnahme.<br />
ARBEITSKREIS GERÄUSCHE VON WINDENERGIEANLAGEN der Immissionsschutzbehörden<br />
und Messinstitute (1999): Schall<strong>im</strong>missionsschutz <strong>im</strong> Genehmigungsverfahren<br />
von Windenergieanlagen.<br />
BACH, L (2002): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Verhalten und die<br />
Raumnutzungen von Fledermäusen am Beispiel des <strong>Windparks</strong> „Hohe Geest“,<br />
Midlum – Endbericht. Unveröff. Bericht für das Institut für angewandte Biologie,<br />
Freiburg /Nienderelbe, 46 S.<br />
BACH, L. & U. RAHMEL (2004): Überblick zu Auswirkungen auf Windkraftanlagen auf<br />
Fledermäuse - eine Konfliktabschätzung. - Bremer Beitr. Naturk. Naturschutz<br />
7: 245-252.<br />
BAERWALD, E.F., G.H. D´AMOURS, B.J. KLUG & R.M.R. BARCLAY (2008): Barotrauma<br />
is a significantcause of bat fatalities at wind turbines. – Current Biol.<br />
18(16). – In: BACH, L. (2007): Fachstellungnahme Fledermäuse – Erweiterung<br />
Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte<br />
Fachstellungnahme.<br />
BEHR, O. & O. VON HELVERSEN (2006): Gutachten zur Beeinträchtigung <strong>im</strong> freien Luftraum<br />
jagender und ziehender Fledermäuse durch bestehende Windkraftanlagen.<br />
Wirkungskontrolle zum Windpark „Roßkopf“ (Freiburg i. Br.) <strong>im</strong> Jahre<br />
2005. - Unveröff. Gutachten: 32 Seiten + Karten.<br />
BIOCONSULT & ARSU (2010): Zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Vogelzuf<br />
auf der Insel Fehmarn. – Gutachterliche Stellungnahme auf Basis der Literatur<br />
und eigener Untersuchungen <strong>im</strong> Frühjahr und Herbst 2009.<br />
http://arsu.de/de/media/Gutachten_Fehmarn_2010_03_10.pdf.<br />
BÖTTGER, M., T. CLEMENS, G. GROTE, G. HARTMANN, E. HARTWIG, C. LAMMEN & E.<br />
VAUK-HENTZELT (1990): Biologisch-ökologische Begleituntersuchungen zum<br />
Bau und Betrieb von Windkraftanlagen. - NNA-Berichte 3 (Sonderheft): 1-124.<br />
BREUER, W. (1996): Planungsgrundsätze für die Integration der Belange des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege be<strong>im</strong> Ausbau von Windenergienutzung. -<br />
NNA-Ber. 9: 39-45.<br />
BRINKMANN, R., H. SCHAUER-WEISSHAHN & F. BONTADINA (2006): Untersuchungen zu<br />
möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse<br />
<strong>im</strong> Regierungsbezirk Freiburg. – Unveröff. Gutachten für das Regierungspräsidium,<br />
66 S.<br />
CRAWFORD, R. L. & W. BAKER ( 1981): Bats killed at a north Florida television tower: a<br />
25-year record. j. Mammal. 62: 651-652. – In: BARCLAY, R. M.R.; E.F. BAER-<br />
WALD & J.C. GRUVER (2007): Variation in bat an bird fatalities at wind energy<br />
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85:381-387.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
71<br />
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DÜRR, T. (2013a): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Stand 23.<br />
April 2013. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte<br />
<strong>im</strong> Landesumweltamt Brandenburg.<br />
DÜRR, T. (2013b): Fledermausverluste an Windenergieanlagen, Stand vom 19. April<br />
2013. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte <strong>im</strong><br />
Landesumweltamt Brandenburg.<br />
DÜRR, T. & L. BACH (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergie-Anlagen –<br />
Stand der Erfahrungen mit Einblick in die bundesweite Fundkartei. – Bremer<br />
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ENDL, P., U. ENGELHART, K. SEICHE, S. TEUFERT & H. TRAPP (2005): Untersuchungen<br />
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<strong>Stadt</strong> Görlitz Freistaat Sachsen. – unveröff. Bericht i.A. des Staatliches<br />
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Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte Fachstellungnahme.<br />
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bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten,<br />
In: BfN & NABU 2008. S. 129-142, Präsentation auf FFH-VP-Workshop<br />
BfN Vilm am 30.09.2008.<br />
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BACH, L. (Bearb.) (2007): Fachstellungnahme Fledermäuse – Erweiterung<br />
Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte<br />
Fachstellungnahme.<br />
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HÖTKER, H., THOMSEN, K.-M., KÖSTER, H. (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung<br />
auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse<br />
– Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische<br />
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Gefördert vom Bundesamt für Naturschutz; Förd. Nr. Z1.3-684 11-5/03.<br />
INGENIEURBÜRO PALANDT 2004 (= Ingenieur- und Planungsbüro für Frei- und Siedlungsräume,<br />
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Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>, Amt für Planung und Naturschutz.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
72<br />
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INNENMINISTERIUM, MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME<br />
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Holstein (2011): Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen. – Gemeinsamer<br />
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ISSELBÄCHER, K. & ISSELBÄCHER, T. (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz.<br />
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- Z. Jagdwiss. 45: 223-229.<br />
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MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND<br />
VERBRAUCHERSCHUTZ, MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOH-<br />
NEN UND VERKEHR UND DER STAATSKANZLEI DES LANDES NORDRHEIN-<br />
WESTFAHLEN (2011): Grundsätze für die Planung und Genehmigung von<br />
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Runderlass.<br />
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(Hrsg.) (2002): NRW-Basisinformationen Wind 2002. Düsseldorf.<br />
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NATURSCHUTZ (2009a): Vollständige Gebietsdaten aller FFH-Gebiete, Stand<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
73<br />
März 2009. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.phpnavigation_id<br />
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NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND<br />
NATURSCHUTZ (2009b): Wertbest<strong>im</strong>mende Vogelarten der EU-<br />
Vogelschutzgebiete in Niedersachsen, Korrigierte Fassung 01.06.2009. -<br />
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.phpnavigation_id=8039&article_i<br />
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NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND<br />
NATURSCHUTZ (2010): Vollständige Gebietsdaten aller EU-Vogelschutzgebiete,<br />
Stand April 2010. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.phpnavigation<br />
_id=8039& article_id=46104&_psmand=26<br />
NLT (2011a): NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG: Naturschutz und Windenergie - Hinweise<br />
zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
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2011<br />
NLT (2011b): NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG: Naturschutz und Windenergie -<br />
Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen, Stand: Oktober<br />
2011)<br />
NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (1994/1998/2002, 2006 und 2008): Landes-<br />
Raumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 mit Ergänzungen 1998 und<br />
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NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (ed.) (1996): Festlegung von Vorrangstandorten<br />
für Windenergienutzung. – Rundschreiben vom 11.07.1996. Hannover.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (ed.) (2004): Empfehlungen zur Festlegung<br />
von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. – Rundschreiben<br />
vom 26.01.2004. Hannover<br />
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Planungsbüro Diekmann & Mosebach (2008): <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong><br />
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(Schriftenr. der Fakultät Architektur Umwelt Gesellschaft, TU Berlin) Nr. 123:<br />
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anhand von Beispielen. Tagungsband zur Fachtagung „Windenergie und Vögel<br />
- Ausmaß und Bewältigung eines Konfliktes“, 29-30.11.01 TU Berlin.<br />
STEINBORN, H., REICHENBACH, M. & H. TIMMERMANN (2011): Windkraft- Vögel – Lebensräume.<br />
Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen<br />
und Habitatparametern auf Wiesenvögel. Publikation der ARSU<br />
GmbH Oldenburg. Books on Demand GmbH, Norderstedt.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
74<br />
STEIOF, K., BECKER, J. & RATHGEBER, J. (2002): Ornithologische Stellungnahme zur<br />
Erweiterung der Windenergieanlage bei Mildenberg (Kreis Oberhavel, Land<br />
Brandenburg). Gutachten <strong>im</strong> Auftrag der Windenergie Wenger-Rosenau<br />
GmbH, Berlin.<br />
TRAPP, H.; FABIAN D.; FÖRSTER F. & ZINKE, O. (2002): Fledermausverluste in einem<br />
Windpark in der Oberlausitz. – Naturschutzarbeit in Sachsen, 44: 53-56. – In:<br />
BACH, L. (Bearb.) (2007), Fachstellungnahme Fledermäuse – Erweiterung<br />
Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte<br />
Fachstellungnahme.<br />
TIHO (STIFTUNG TIERÄZTLICHE HOCHSCHULE HANNOVER) (2001): Forschungsprojekt<br />
Raumnutzung ausgewählter he<strong>im</strong>ischer Niederwildarten <strong>im</strong> Bereich von Windenergieanlagen<br />
des Instituts für Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule<br />
Hannover. – Im Internet: http://www.tiho-hannover.de/klinikeninstitute/institute/an-institut-fuer-wildtierforschung/forschu<br />
ng /abgeschlosseneprojekte/windkraftanlagen/<br />
[abgerufen am: 15.03.2011]<br />
WAHL, J., GARHE, S., HEINICKE, T., KNIEF, W., PETERSEN, B., SUDFELDT, C. UND SÜD-<br />
BECK, P. (2007): Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde<br />
Wasservogelarten in Deutschland. – Berichte zum Vogelschutz H.44, 2007.<br />
WETLANDS INTERNATIONAL (2006): Waterbird population est<strong>im</strong>ates - fourth edition. Wetland<br />
International, Wageningen.<br />
WINKELMANN, J. E. (1990): Vogelslachoffers in de Sep-proef-wind-centrale te Oosterbierum<br />
(Fr.) tijdens bouwfase en half-operationale situaties (1986-1989). -<br />
Rijksinstituut voor Natuurbeheer. - Arnhe<strong>im</strong>.<br />
Internetadressen<br />
DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS (2013): Karten Natur und Landschaft.<br />
www.umwelt.niedersachsen.de.]<br />
LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG) (2013): Kartenserver des<br />
LBEG. www.nibis.lbeg/cardomap3/,<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />
75<br />
Gesetze (Auswahl, jeweils in der aktuellen Fassung)<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Raumordnungsgesetz (ROG)<br />
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz –<br />
EEG)<br />
Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zum Umweltschutz<br />
Gesetz über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG)<br />
Gesetz über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom<br />
2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 130, ausgegeben am 9. März 1994)<br />
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - Teil I - vom 23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 269, ausgegeben am<br />
26. März 1998)<br />
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - Teil I - vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 738, ausgegeben am<br />
9. Dezember 2002)<br />
Verordnung zur Änderung des Gesetzes über das Landes-<br />
Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom 07. Juli 2006 (Nds. GVBl.<br />
S. 244)<br />
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - Teil II – Ausgegeben in Hannover am 29. Januar 2008.<br />
(Nds. GVBl. S. 26).<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (9.GSGV)<br />
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)<br />
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-<br />
NatSchG)<br />
Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)<br />
Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG)<br />
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)<br />
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)<br />
Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)<br />
Raumordnungsverordnung (RoV)<br />
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm)<br />
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und<br />
Landesplanung (VV-NROG)<br />
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung<br />
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013
ANLAGEN<br />
Anlage 1: Pläne<br />
Plan 1 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr,<br />
Gewerbe, Sondergebiete, Versorgung - Darstellung der Ausschlussflächen<br />
Plan 2 Flächennutzungen II: Boden, Wald, Gewässer, Erholung und Rohstoffe<br />
- Darstellung der Ausschlussflächen<br />
Plan 3 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete - Darstellung der Ausschlussflächen<br />
Plan 4 Darstellung der harten und weichen Ausschlussflächen sowie der<br />
verbleibenden Suchräume<br />
Plan 5 Suchräume und Belange I: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
aus Sicht des Landkreises und der <strong>Stadt</strong><br />
Plan 6 Suchräume und Belange II: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche -<br />
Fauna, Biotope, Naturhaushalt<br />
Plan 7 Suchräume und Belange III: Wasser, Rohstoffe, Forstwirtschaft,<br />
Altlasten und Richtfunk<br />
Plan 8 Suchräume und Belange IV: Gebiete mit besonderer Bedeutung für<br />
Erholung und Landschaftsbild<br />
Plan 9 Bewertung der Potenzialflächen
Anlage 2: Tabellarische Übersicht der beteiligten Träger<br />
öffentlicher Belange (TöB), alphabetisch sortiert
Anlage 3: Schriftliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange (TöB) <strong>im</strong> Rahmen der informellen Beteiligung<br />
(Auswahl)<br />
Nach Alphabet sortiert, Stellungnahmen bzw. Anlagen nur bei aktueller<br />
Relevanz bzw. in relevanten Auszügen beigefügt.