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Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel

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STADT VAREL<br />

Landkreis Friesland<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

STANDORTPOTENZIALSTUDIE<br />

FÜR WINDPARKS<br />

IM<br />

STADTGEBIET<br />

VAREL<br />

Stand August 2013<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Str. 86 - 26180 Rastede<br />

Tel.: 04402 - 911630 - Fax: 04402 - 911640<br />

e-mail:info@diekmann-mosebach.de<br />

www.diekmann-mosebach.de


STADT VAREL<br />

Landkreis Friesland<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

STANDORTPOTENZIALSTUDIE<br />

FÜR WINDPARKS<br />

IM STADTGEBIET<br />

VAREL<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

Zum Jadebusen 20<br />

26316 <strong>Varel</strong><br />

Planverfasser:<br />

Diekmann<br />

Mosebach<br />

Regionalplanung<br />

<strong>Stadt</strong>- und Landschaftsplanung<br />

Entwicklungs- und Projektmanagement<br />

&<br />

Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede<br />

Telefon (0 44 02) 9116-30<br />

Telefax (0 44 02) 9116-40<br />

www.diekmann-mosebach.de<br />

mail: info@diekmann-mosebach.de<br />

Stand August 2013<br />

_______________________________________________________________________


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

I<br />

INHALTSÜBERSICHT<br />

1.0 VERANLASSUNG UND PLANUNGSAUFGABE 1<br />

2.0 VORGEHENSWEISE 2<br />

3.0 REPOWERING 3<br />

4.0 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF DEN<br />

MENSCHEN UND DIE UMWELT 4<br />

4.1 Auswirkungen auf den Menschen 4<br />

4.2 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das<br />

Landschaftserleben 6<br />

4.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft 7<br />

4.3.1 Auswirkungen auf die Flora 7<br />

4.3.2 Auswirkungen auf die Fauna 7<br />

4.3.3 Auswirkungen auf den Boden 13<br />

4.3.4 Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser 13<br />

4.3.5 Auswirkungen auf Kl<strong>im</strong>a / Luft 13<br />

4.3.6 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter 14<br />

5.0 VORAUSWAHL NACH AUSSCHLUSSKRITERIEN<br />

(ARBEITSSCHRITTE 1 UND 2) 14<br />

5.1 "Harte" und "weiche" Ausschlusskriterien 14<br />

5.2 Allgemeine Empfehlungen von Ausschlussflächen und<br />

Mindestabständen bezogen auf Windenergieanlagen 14<br />

5.3 Ausschlussflächen und Mindestabstände <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 20<br />

5.4 Harte und weiche Ausschlussflächen I: Wohnen, Verkehr,<br />

Gewerbe, Industrie, Sondergebiete, Versorgung (Plan 1) 28<br />

5.4.1 Besiedelter Bereich 28<br />

5.4.2 Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen 30<br />

5.4.3 Schienenstrecken 31<br />

5.4.4 Elektrizitätsfreileitung 31<br />

5.4.5 Gasfernleitungen / Erdölpipelines 32<br />

5.4.6 Fernwasserleitung 32<br />

5.4.7 Sonstige Darstellungen 32<br />

5.5 Harte und weiche Ausschlussflächen II: Rohstoffgewinnung,<br />

Boden, Wald, Gewässer, Erholung und Rohstoffe (Plan 2) 33<br />

5.5.1 Exkurs Vorranggebiete LROP und RROP 33<br />

5.5.2 Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (RROP) 34<br />

5.5.3 Gewässer 34<br />

5.5.4 Wasserschutzgebiete 35<br />

5.5.5 Deiche und Überschwemmungspolder 35<br />

5.5.6 Waldflächen 35<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

II<br />

5.5.7 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/Denkmalpflege 36<br />

5.5.8 Vorranggebiete für ruhige Erholung in Natur und Landschaft 36<br />

5.6 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige<br />

Bereiche (Plan 3) 37<br />

5.6.1 Nationalpark 37<br />

5.6.2 EU-Vogelschutzgebiete 37<br />

5.6.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) 38<br />

5.6.4 Naturschutzgebiete 38<br />

5.6.5 Landschaftsschutzgebiete 39<br />

5.6.6 Geschützter Landschaftsbestandteil 39<br />

5.6.7 Gesetzlich geschützte Biotope 40<br />

5.6.8 Naturdenkmäler 40<br />

5.6.9 Vorranggebiete für Natur und Landschaft 40<br />

5.6.10 Flächen für Maßnahmen aus dem Flächennutzungsplan 41<br />

5.6.11 Kompensationsflächen 41<br />

5.6.12 Avifaunistisch wertvolle Bereiche 41<br />

5.6.13 Entwicklungskonzept Friedrichsfeld 42<br />

5.6.14 Sonstige Darstellungen 42<br />

5.7 Sonstige Hinweise der Träger öffentlicher Belange 43<br />

5.7.1 Wehr- bzw. luftfahrtrechtliche Belang 43<br />

6.0 STANDORTDISKUSSION AUFGRUND VERBLEIBENDER<br />

BELANGE OHNE AUSSCHLUSSWIRKUNG (ARBEITSSCHRITT 3) 43<br />

6.1 Potenzialbereiche 44<br />

6.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung<br />

(Plan 5 und 6) 45<br />

6.3 Sonstige Flächennutzungen ohne Ausschlusswirkung (Plan 7) 48<br />

6.4 Belange der Erholung und des Landschaftsbildes ohne direkte<br />

Ausschlusswirkung (Plan 8) 49<br />

6.5 Abstände zwischen <strong>Windparks</strong> und Potenzialflächen für<br />

Windenergienutzung 51<br />

6.5.1 Bewertung der verbleibenden Potenzialflächen aufgrund gewichteter<br />

Belange (Punktesystem) (Arbeitsschritt 4) 51<br />

7.0 STANDORTBESCHREIBUNG UND -EMPFEHLUNG<br />

(ARBEITSSCHRITT 4) 56<br />

7.1 Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“ 57<br />

7.2 Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“ 58<br />

7.3 Potenzialbereich 3 „Almsee“ 60<br />

7.4 Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“ 61<br />

7.5 Potenzialbereich 5 „Neuenwege“ 63<br />

7.6 Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“ 64<br />

7.7 Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“ 65<br />

7.8 Potenzialbereich 8 „Hohelucht-Süd“ 67<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

III<br />

8.0 ZUSAMMENFASSUNG 68<br />

9.0 LITERATUR/QUELLEN 70<br />

ANLAGEN<br />

Anlage 1: Plan 1 bis 9<br />

Anlage 2: Tabellarische Übersicht der beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />

Anlage 3: Schriftliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange <strong>im</strong><br />

Rahmen<br />

der informellen Beteiligung (Auswahl)<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abb. 1: Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“ 57<br />

Abb. 2: Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“ 59<br />

Abb. 3: Potenzialbereich 3 „Almsee“ 60<br />

Abb. 4: Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“ 62<br />

Abb. 5: Potenzialbereich 5 „Neuenwege“ 63<br />

Abb. 6: Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“ 64<br />

Abb. 7: Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“ und Potenzialfläche 8 „Hohelucht-Süd“ 66<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm 5<br />

Tab. 2: Allgemeine Abstandsempfehlungen und weiche Ausschlussflächen (Auswahl an<br />

Belangen) 15<br />

Tab. 3: Kriterienkatalog der harten und weichen Ausschlussflächen und<br />

Abstandsregelungen zur Ausweisung von Potenzialflächen für die Nutzung von<br />

Windenergie <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 22<br />

Tab. 4: Bewertung der verbleibenden Belange : 52<br />

Tab. 5: Betroffene Belange auf potenziellen Windenergieanlagen-Standorten<br />

(Suchräumen) 54<br />

Tab. 6: Weitere Belange <strong>im</strong> Bereich der Potenzialflächen (Suchräumen) ohne Punktwerte 55<br />

Tab. 7: Empfindlichkeitsbereiche der Windenergienutzung (nach Punkten) 56<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

IV<br />

PLANVERZEICHNIS (ANLAGE)<br />

Plan 1 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr,<br />

Gewerbe, Sondergebiete, Versorgung - Darstellung der Ausschlussflächen<br />

Plan 2 Flächennutzungen II: Boden, Wald, Gewässer, Erholung und Rohstoffe<br />

- Darstellung der Ausschlussflächen<br />

Plan 3 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete - Darstellung der Ausschlussflächen<br />

Plan 4 Darstellung der harten und weichen Ausschlussflächen sowie der<br />

verbleibenden Suchräume<br />

Plan 5 Suchräume und Belange I: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

aus Sicht des Landkreises und der <strong>Stadt</strong><br />

Plan 6 Suchräume und Belange II: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche -<br />

Fauna, Biotope, Naturhaushalt<br />

Plan 7 Suchräume und Belange III: Wasser, Rohstoffe, Forstwirtschaft,<br />

Altlasten und Richtfunk<br />

Plan 8 Suchräume und Belange IV: Gebiete mit besonderer Bedeutung für<br />

Erholung und Landschaftsbild<br />

Plan 9 Bewertung der Potenzialflächen<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 1<br />

1.0 Veranlassung und Planungsaufgabe<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> sowie in der 5. und<br />

14. Flächennutzungsplanänderung sind Sondergebiete „Windenergieanlagen“ ausgewiesen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> hat somit von der Möglichkeit der räumlichen Steuerung der Windenergieanlagen<br />

innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es gemäß § 35 (3) Satz 3 BauGB Gebrauch<br />

gemacht. Das heißt, dass <strong>im</strong> gesamten <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> außerhalb der <strong>im</strong> Flächennutzungsplan<br />

(2006) dargestellten Sonderbaufläche „Windenergieanlagen (WEA)<br />

Hohelucht" und außerhalb der in der 5. und 14. Flächennutzungsplanänderung dargestellten<br />

Sondergebiete „Windenergieanlagen (SO WEA)" keine weiteren Windenergieanlagen<br />

gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB zulässig sind (Ausschlusswirkung <strong>im</strong> Sinne von<br />

§ 35 (3) Satz 3). Dieses gilt sowohl für Windenergieanlagenparks als auch für Einzelanlagen.<br />

Bestehende Anlagen sind aufgrund des Bestandsschutzes von dieser Best<strong>im</strong>mung<br />

nicht betroffen.<br />

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Standorten, die zur Aufstellung von Windenergieanlagen<br />

geeignet sind, beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong><br />

unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und den vorhandenen Raumnutzungen<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf geeignete Flächen für die Windenergienutzung <strong>im</strong> Rahmen<br />

einer Weiterentwicklung der bestehenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong> (Stand 2008) erneut<br />

zu betrachten und zu bewerten.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde das Planungsbüro Diekmann & Mosebach durch die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> mit einer Untersuchung des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es hinsichtlich möglicher Standorte<br />

für weitere Windenergieanlagen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>im</strong> Februar 2013 beauftragt.<br />

Die vorliegende Fassung ist eine Weiterentwicklung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für<br />

<strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> aus dem Jahr 2008. Eine Aktualisierung wurde<br />

u. a. erforderlich, um der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes<br />

Rechnung zu tragen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Mitte Dezember 2012<br />

den Flächennutzungsplan einer Gemeinde aufgrund von Abwägungsfehlern für unwirksam<br />

erklärt 1 . Der Abwägungsfehler lag nach Auffassung des Gerichtes darin, dass<br />

bei der Ermittlung der Flächen für die Windenergienutzung nicht zwischen „harten“ und<br />

„weichen“ Ausschlusskriterien (Tabuzone) unterschieden wurde. Unter harten Ausschlusskriterien<br />

(Tabuzonen) versteht man Flächen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Gründen wie z. B. Straßen, Wohnbauflächen nicht für eine Windenergienutzung<br />

zur Verfügung stehen. Weichen Ausschlusskriterien führen aufgrund kommunaler Willensbildung<br />

und städtebaulichen Vorstellungen der Kommune von vornherein zum<br />

Ausschluss von Flächen für die Windenergienutzung. Weiche Ausschlusskriterien unterliegen<br />

also der kommunalen Abwägung und sind ggf. einer erneuten Betrachtung<br />

und Bewertung zu unterziehen, wenn <strong>im</strong> Ergebnis der Standortsuche erkennbar ist,<br />

dass der Windenergie nicht substanziell Raum eingeräumt wird 2 . Gemäß Auslegung<br />

der BVerwG-Urteile und zur Wahrung einer höheren Rechtssicherheit bedarf es somit<br />

einer redaktionellen und strukturellen Anpassung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong>.<br />

Eine weitere Aktualisierung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> erfolgte hinsichtlich der Erkenntnisse,<br />

die <strong>im</strong> Rahmen einer informellen Träger-Beteiligung erlangt wurden. Im<br />

Rahmen dieser Beteiligung wurden die relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB)<br />

1 BVerwG, Urteil des 4. Senats vom 13.12.2012, AZ: 4 VN 1.11.<br />

2 BVerwG, Urteil vom 24.01.2008, AZ: 4 CN2.07.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 2<br />

um eine Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse dieser informellen Beteiligung sind<br />

entsprechend <strong>im</strong> nachfolgenden Text und den beiliegenden Karten dargestellt.<br />

Die Ergebnisse der Studie zeigen nur potenzielle Standorte für Windenergieanlagen<br />

auf. Sie erübrigt nicht die weitergehende Untersuchung eines ermittelten Standortes <strong>im</strong><br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit den entsprechenden erforderlichen<br />

Fachgutachten. Durch Berücksichtigung aller relevanten planerischen Vorgaben, Daten<br />

und Fakten sowie die Abst<strong>im</strong>mung mit den entscheidenden Stellen <strong>im</strong> Rahmen<br />

dieser <strong>Standortpotenzialstudie</strong> ist eine zusätzliche Standortfindung auf der Ebene des<br />

Flächennutzungsplanverfahrens nicht mehr erforderlich. Die Entscheidung für eine<br />

konkrete Heranziehung von Flächen und Ausweisung von Sondergebieten für Windenergie<br />

obliegt schlussendlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Die Auswahl einzelner Standorte bzw.<br />

Potenzialflächen für die Windenergienutzung unterliegt dabei dem kommunalen Abwägungsprozess,<br />

in den grundsätzlich zunächst alle möglichen Potenzialflächen einzubeziehen<br />

sind.<br />

Vorbehalt<br />

Die Darstellung aller Eignungsflächen erfolgt unter dem Vorbehalt der teilweise<br />

nicht oder nicht in ausreichendem Maße für alle Potenzialflächen vorhandenen<br />

aktuellen Daten zu Brut- und Gastvögeln sowie zu Fledermäusen. Diese Tierarten<br />

müssen <strong>im</strong> Fall einer weiteren Betrachtung von Eignungsflächen in den<br />

nachfolgenden Verfahrensschritten untersucht werden.<br />

2.0 Vorgehensweise<br />

Im Rahmen dieser <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für Windenergieparks wird das gesamte<br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong>s unabhängig von den vorherrschenden, unterschiedlichen Windverhältnissen<br />

auf seine grundsätzliche Eignung als Windenergieanlagenstandort untersucht,<br />

um geeignete Flächen für die Darstellung von Sondergebietsflächen für Windenergieanlagen<br />

zu best<strong>im</strong>men.<br />

Zur Ermittlung von Standorten wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />

um mögliche Restriktionen aufgrund vorliegender Belange sowie aktuelle<br />

Planungen berücksichtigen zu können (s. Anlage 2). Weiterhin werden vorliegende<br />

Planwerke und sonstige frei zugängliche Informationen ausgewertet. Basierend auf<br />

dieser Grundlage werden so genannte Potenzialflächen, die eine Windenergienutzung<br />

erlauben, abgegrenzt.<br />

Die Ermittlung möglicher Standorte erfolgt in vier Arbeitsschritten:<br />

Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />

Arbeitsschritt 1<br />

Arbeitsschritt 2<br />

Ausschluss aufgrund harter Ausschlusskriterien<br />

Ausschluss aufgrund weicher Ausschlusskriterien<br />

Standortdiskussion<br />

Arbeitsschritt 3<br />

Bewertung der verbleibenden Potenzialflächen aufgrund gewichteter<br />

Belange (Punktesystem)<br />

Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Arbeitsschritt 4<br />

Verbal-argumentative Diskussion der verbleibenden Flächen<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 3<br />

Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />

Vorhandene Nutzungsansprüche wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />

Auflagen schließen die Windenergienutzung auf einem wesentlichen<br />

Teil des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es aus („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien, Arbeitsschritt<br />

1 und 2 vgl. Kapitel 5.0). Die Arbeitsschritte 1 und 2 werden <strong>im</strong> Grunde gemeinsam<br />

durchgeführt, es erfolgt jedoch eine klare Unterscheidung von „harten“ und „weichen“<br />

Ausschlussflächen in den folgenden Kapiteln sowie in den Plänen (Plan Nr. 1 bis<br />

3).<br />

Nach Ausschluss der „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien verbleiben als Ergebnis<br />

dieser Vorauswahl Suchräume für eine Windenergienutzung (Plan 4).<br />

Standortdiskussion<br />

Die als Ergebnis dieser Vorauswahl verbleibenden Flächen werden daraufhin untersucht,<br />

welche weiteren Belange, die möglicherweise zu Konflikten mit der Windenergienutzung<br />

führen, diese aber nicht von vornherein ausschließen, betroffen sind. Sie<br />

werden nach einem auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> bezogenen Punktraster bewertet und in Empfindlichkeitsstufen<br />

eingeordnet. Je mehr und je gewichtiger die betroffenen Belange<br />

sind, desto empfindlicher ist die Fläche gegenüber einer Windenergienutzung.<br />

Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Im Rahmen der Standortbeschreibung und -empfehlung wird dargestellt, welche Flächen/Bereiche<br />

als potenzielle Standorte für <strong>Windparks</strong> in Frage kommen. Nach den<br />

Arbeitsschritten 1 bis 3 verbliebene Flächen werden in einem vierten Arbeitsschritt<br />

u. a. hinsichtlich der betroffenen Belange, welche nicht zum Ausschluss geführt haben,<br />

ihrer Größe, ihrer Umgebung etc. näher beschrieben und bezüglich der Eignung für<br />

Windenergienutzung verbal-argumentativ bewertet (vgl. Kapitel 7.0).<br />

Die Ergebnisse dieser Studie sind als planerische Empfehlung zu verstehen. Die<br />

endgültige Entscheidung über die <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) darzustellenden<br />

Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Zu berücksichtigen ist unter anderem die privatrechtliche<br />

Verfügbarkeit der Flächen, die Erschließungsfähigkeit, die Nähe/Entfernung<br />

zu Siedlungen bzw. <strong>Windparks</strong> angrenzender Kommunen und die Erfüllung der raumordnerischen<br />

Vorgaben bei der Heranziehung eines ausgewiesenen Standortes. Weiterhin<br />

ist zu berücksichtigten, dass teilweise nicht oder nicht in ausreichendem Maße<br />

für alle Potenzialflächen vorhandene aktuelle Daten zu Brut- und Gastvögeln sowie zu<br />

Fledermäusen vorliegen.<br />

Die Darstellung eventueller Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Pflanzen,<br />

Tiere, Boden, Wasser, Kl<strong>im</strong>a, Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

durch konkrete Windparkplanungen muss <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung erfolgen und<br />

ist nicht Gegenstand dieser <strong>Standortpotenzialstudie</strong>. Hier können nur allgemeine Angaben<br />

dazu gemacht werden (vgl. Kap. 4.0).<br />

3.0 Repowering<br />

Mit der Durchführung eines Repowerings eines vorhandenen <strong>Windparks</strong> bietet sich für<br />

die <strong>Stadt</strong> die Gelegenheit, einen bereits vorgeprägten Raum zu nutzen, um kommunale<br />

bzw. landesweite Ziele der Energiepolitik zu erreichen.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 4<br />

Im Rahmen der hier vorliegenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für Windenergie <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong><br />

von <strong>Varel</strong> werden die vorhandenen <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> bei der Ermittlung<br />

von neuen potenziellen <strong>Windparks</strong>tandorten als Bestandssituation übernommen und<br />

entsprechend dargestellt (z. B. Geltungsbereiche der Bebauungspläne). In diesen Bereichen<br />

gilt Bestandsschutz.<br />

Ein Repowering eines vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />

Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der<br />

TA-Lärm hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber<br />

hinaus sind weitere Aussagen und Beurteilungen zu Avifauna und Landschaftsbild erforderlich.<br />

Mittels entsprechender Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines<br />

Repowerings eines bestehenden <strong>Windparks</strong>, auf den die Kriterien der aktuellen<br />

<strong>Standortpotenzialstudie</strong> aufgrund Bestandsschutz nicht angewendet wurden, zu keiner<br />

städtebauliche Fehlentwicklung kommt und die gesetzlichen Abstandswerte etc. eingehalten<br />

werden. Die Bedeutung der Vorprägung ist entsprechend zu bewerten und in<br />

die Abwägung einzustellen.<br />

4.0 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Menschen und<br />

die Umwelt<br />

Von Windenergieanlagen können Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Menschen<br />

und der Umwelt ausgehen, die <strong>im</strong> folgenden Text allgemein beschrieben werden.<br />

Sie sind zum Teil einzelfallabhängig und müssen in den weiteren Planungsebenen<br />

detaillierter untersucht werden.<br />

4.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />

‣ Akustische Auswirkungen<br />

Windenergieanlagen verursachen Geräusche, zum einen durch aerodynamische Wirkungen,<br />

z. B. durch das Vorbeistreichen des Windes an den Flügeln, und zum anderen<br />

mechanisch, z. B. durch das Getriebe oder den Generator. Die Schallemissionen steigen<br />

mit zunehmenden Windgeschwindigkeiten bis zur Nennleistung der Windenergieanlage.<br />

Auf dem Markt sind Anlagen unterschiedlicher akustischer Qualität vertreten.<br />

Anlagen mit großer elektrischer Nennleistung müssen – bei gleicher Windgeschwindigkeit<br />

– nicht grundsätzlich eine höhere Schallemission aufweisen als Anlagen mit geringerer<br />

Nennleistung (vgl. DNR 2005). Die Stärke der Geräuschentwicklung ist abhängig<br />

von verschiedenen Faktoren. Zum einen ist die Emissionsstärke der Anlage<br />

selbst, zum zweiten die Anzahl der Windenergieanlagen und die Windgeschwindigkeit<br />

von Bedeutung.<br />

Bei Schallemissionsmessungen gem. Nr. A. 2 der TA-Lärm wird i. d. R. der Schallleistungspegel<br />

der Windenergieanlage bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m<br />

Höhe über Grund, aber bei nicht mehr als 95 % der Nennleistung der Anlage ermittelt<br />

(MSWKS 2002 und Empfehlungen des ARBEITSKREISES GERÄUSCHE VON WINDENER-<br />

GIEANLAGEN 1999). Bei höheren Windgeschwindigkeiten kann davon ausgegangen<br />

werden, dass windbedingte Hintergrundgeräusche das Geräusch der Windenergieanlagen<br />

überlagern. Aus diesem Grunde ist bei entsprechenden Messungen darauf zu<br />

achten, dass möglichst keine Hintergrundgeräusche (z. B. durch Blätterrascheln) durch<br />

eventuell <strong>im</strong> Umfeld stehende Bäume vorliegen, um den ungünstigsten Zustand zu erfassen.<br />

Infraschall bezeichnet den tieffrequenten Schallbereich unter 20 Hz. Dieser ist, entgegen<br />

früherer Annahmen, durchaus mit dem Ohr wahrnehmbar. Wie eine Vielzahl ande-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 5<br />

rer, auch natürlicher Schallquellen wie beispielsweise Windströmungen und Meeresbrandungen,<br />

strahlen auch Windenergieanlagen Infraschall ab. Wie in allen Frequenzbereichen<br />

kommt es auf die Intensität des Schallpegels an, welche Wirkung be<strong>im</strong><br />

Menschen hervorgerufen wird. Untersuchungen haben ergeben, dass die Infraschallpegel<br />

in der Umgebung von Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle<br />

liegen. Ferner ergeben sich keine Hinweise auf eine mögliche Gefährdung<br />

oder Beeinträchtigung von Personen durch den von Windenergieanlagen ausgehenden<br />

Infraschall (vgl. KLUG 2002).<br />

Zum Schutz des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Schall (Immissionsschutz)<br />

sind Lärmgrenzwerte und damit Mindestabstände einzuhalten. Die Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt entsprechende Grenzwerte an, die<br />

nicht überschritten werden sollten und deren Einhaltung vorhabenbezogen durch geeignete<br />

Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen ist.<br />

Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm<br />

Siedlungstyp<br />

tags<br />

Immissionsrichtwerte<br />

nachts<br />

Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)<br />

Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)<br />

Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)<br />

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet<br />

55 dB(A) 40 dB(A)<br />

Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)<br />

Kurgebiet, Klinik 45 dB(A) 35 dB(A)<br />

‣ Schattenwurf<br />

Je nach Anzahl der Rotoren und Rotordrehzahl, Bewölkungsgrad und Sonnenstand<br />

ergeben sich <strong>im</strong> Schattenbereich der Windenergieanlage stark wechselnde Lichtverhältnisse<br />

durch den Schattenwurf des sich betriebsbedingt periodisch drehenden Rotors.<br />

Da das menschliche Auge auf den Wechsel der Helligkeit reagiert, kann der sich<br />

bewegende Schatten zu Belastungen führen, wenn Menschen ihm länger ausgesetzt<br />

sind.<br />

‣ Optische Bedrängung<br />

Windenergieanlagen können - je nach Abstand - eine optische Bedrängung auf Wohnbebauungen<br />

auslösen. Die Wirkung der optischen Bedrängung kann dabei durch die<br />

Drehung des Rotors der Windenergieanlage ausgelöst werden und ist dabei von verschiedenen<br />

Faktoren abhängig wie z.B. Anlagenhöhe, Lage der Räume benachbarter<br />

Wohnbebauung, topographische Situation sowie die optische Vorbelastung.<br />

Das Gebot der Rücksichtnahme (gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist ein von der<br />

Rechtsprechung entwickelter öffentlicher Belang, der einem (privilegierten) Vorhaben<br />

<strong>im</strong> Außenbereich entgegenstehen kann. Entsprechend eines Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen<br />

(OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09) ist davon auszugehen,<br />

dass bei Abstand von 3x Gesamthöhe der WEA (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser),<br />

in der Regel von keiner optisch bedrängenden Wirkung der WEA auf<br />

die Wohnnutzung auszugehen ist (Einzelfallentscheidung). Bei einem Abstand von<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 6<br />

weniger als 2x der Gesamthöhe der WEA ist eine optisch bedrängende Wirkung durch<br />

die WEA wahrscheinlich (Einzelfallprüfung). Zur Berücksichtigung dieses Belanges<br />

bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls in den ggf. nachfolgenden Verfahrensschritten.<br />

‣ Allgemeines Gefahrenpotenzial<br />

Von Windenergieanlagen können direkte Gefahren für den Menschen ausgehen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abbrechen von Flügeln oder Flügelteilen bei entsprechenden Witterungseinflüssen,<br />

Herunterfallen oder Wegschleudern von Eisbrocken, die sich am Rotor bilden<br />

können,<br />

Brand bzw. Umsturz einer Gesamtanlage durch Blitzschlag,<br />

Unfälle während der Bau- oder Wartungsarbeiten,<br />

Unfälle <strong>im</strong> Straßenverkehr durch Ablenkung der Autofahrer.<br />

Die oben genannten Gefahren dürfen nicht außer Acht gelassen werden, die Risiken<br />

für die in der Umgebung lebenden Menschen sind jedoch gering (geringe Unfallwahrscheinlichkeit<br />

und beschränkte Folgen). Zur Min<strong>im</strong>ierung des Risikos tragen neben<br />

technischen Sicherheitsvorkehrungen die Mindestabstände zu Bereichen, in denen<br />

sich Menschen aufhalten, bei.<br />

4.2 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben<br />

Durch die Größe und die Gestalt der Windenergieanlagen kann die Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des Landschaftsbildes überformt und verfremdet werden. Dabei sind<br />

vor allem die Ortsansässigen betroffen, für die sich „ein Stück He<strong>im</strong>at“ verändert, sowie<br />

die Erholungssuchenden, welche die Region wegen ihrer spezifischen Ausprägung<br />

der Landschaft aufsuchen. Insbesondere in stark auf den Fremdenverkehr ausgerichteten<br />

Gebieten kann die mangelnde Akzeptanz der Windenergieanlagen bei den Touristen<br />

auch wirtschaftliche Auswirkungen für die Gemeinden haben. Das Beispiel des<br />

<strong>Windparks</strong> Holtriem in Ostfriesland zeigt auf der anderen Seite, dass eine solch hochtechnologische<br />

Anlage durchaus zur Attraktion für Touristen werden kann (Aussichtsgondel).<br />

In der fachlichen Praxis wird die 10- bis 15-fache Anlagenhöhe als Zone starker Beeinträchtigung<br />

der Landschaft betrachtet. Folglich prägt eine beispielsweise 100 m hohe<br />

Anlage die Landschaft in einem Bereich von 1.000 m bis 1.500 m mit dominanter Wirkung.<br />

Dennoch kann das landschaftsästhetische Empfinden nicht objektiv betrachtet<br />

werden, da es be<strong>im</strong> einzelnen Betrachter auf jeweilige subjektive Wahrnehmung und<br />

Einstellung ankommt.<br />

Folgende Faktoren beeinflussen die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf das<br />

Landschaftsbild:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Farbgebung,<br />

Bauart,<br />

Drehgeschwindigkeit und -richtung,<br />

Anzahl und Größe der Anlagen,<br />

Aufstellungsmuster,<br />

Schallleistungspegel (s. o.).<br />

Die wichtigsten Faktoren für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch einen<br />

Windpark stellen Anzahl und Größe der Anlagen dar. Die kritische Grenze für die Akzeptanz<br />

durch die Bevölkerung liegt bei weit unter 50 Anlagen. Als akzeptabel werden<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 7<br />

max<strong>im</strong>al 30 Windenergieanlagen in einem Windpark angesehen. Die Zahl der Windenergieanlagen<br />

sollte jeweils <strong>im</strong> Einzelfall überprüft werden, da die möglichen Auswirkungen<br />

stark von der Landschaftsstruktur und Besiedlung abhängen. Die Größe der<br />

Windenergieanlagen ist von besonderer Bedeutung für die Wirkung auf das Landschaftsbild.<br />

Größere Anlagen sind weithin sichtbar, werden aber aus größerer Entfernung<br />

nicht mehr als dominanter Landschaftsbestandteil empfunden. Im Verhältnis zur<br />

Leistung der Anlage sind die akustische Beeinträchtigung, der Flächenverbrauch (z. B.<br />

durch notwendige Erschließung und Infrastruktur) und der Landschaftsverbrauch bei<br />

größeren und damit i. A. leistungsstärkere Anlagen geringer als bei kleineren.<br />

4.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

4.3.1 Auswirkungen auf die Flora<br />

Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Pflanzenwelt beschränken sich<br />

vorwiegend auf den unmittelbaren Eingriffsbereich einer Anlage. Durch den Bau des<br />

Turm-Fundamentes, der Nebenanlagen und der Zufahrten und die damit verbundenen<br />

Versiegelungen gehen Pflanzen und ihre Lebensräume verloren. Die Zufahrten, die für<br />

Fahrzeuge mit hohen Lasten ausgebaut sein müssen, nehmen dabei den größten Flächenanteil<br />

ein. Durch Nutzung und Ausbau vorhandener Wege, Verwendung temporär<br />

einsetzbarer Betonplatten bzw. Baumatten für Bau- oder Reparaturarbeiten und Einschränkung<br />

der Versiegelung können die Eingriffe vermindert werden. Während der<br />

Bauphase in Anspruch genommener Arbeitsraum kann meist innerhalb kurzer Zeit<br />

wieder rekultiviert werden. Sollten während der Bauphase Grundwasserabsenkungen<br />

erforderlich werden, können diese zu Beeinträchtigungen der Vegetation führen. Da<br />

diese Maßnahmen temporär begrenzt sind, sind die Auswirkungen i. A. ebenfalls innerhalb<br />

kurzer Zeit ausgleichbar. Sollten wertvolle Gehölzbestände betroffen sein, sind<br />

entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen.<br />

4.3.2 Auswirkungen auf die Fauna<br />

Mit dem Bau von Erschließungswegen und Infrastruktureinrichtungen können Lebensräume<br />

für Tiere und Tierpopulationen unmittelbar zerstört oder infolge von Zerschneidungswirkungen<br />

indirekt beeinträchtigt werden. Nach heutiger Kenntnis sind die Auswirkungen<br />

von Windkraftanlagen auf Populationen von Vögeln und Fledermäusen am<br />

größten.<br />

Eine aktuelle Übersicht der bestehenden Literatur zu Auswirkungen von WEA auf Vögel<br />

und Fledermäuse bietet eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanzierte und<br />

vom Michael-Otto-Institut <strong>im</strong> NABU durchgeführte Literaturstudie (HÖTKER et al. 2004).<br />

Grundsätzlich besteht allerdings ein Mangel an – besonders aussagekräftigen - Vorher/Nachher-Untersuchungen<br />

in diesem Bereich; so sah der Untersuchungsumfang<br />

der der Literaturstudie zugrunde liegenden 127 Untersuchungen in lediglich acht Fällen<br />

Datenaufnahmen vor Errichtung der Windenergieanlagen und auf unbeeinflussten<br />

Kontrollflächen vor.<br />

Da sich die genannte Studie hauptsächlich auf Untersuchungen an relativ kleinen<br />

WEA bezieht, bezog HÖTKER (2006) zusätzlich, zu den oben ausgewerteten, Studien<br />

mit Anlagen der neueren Generationen bis zu 2 MW, 146 m Gesamthöhe und bis zu<br />

80 m Rotordurchmesser ein.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 8<br />

Weiterhin geben REICHENBACH (2003) und REICHENBACH et al. (2004) Übersichten der<br />

Empfindlichkeiten von diversen Brut- und Gastvogelarten, aggregiert aus verschiedenen<br />

Studien.<br />

Vögel<br />

Kollisionsrisiko<br />

Es existieren zu Kollisionen von Vögeln mit Rotoren von Windenergieanlagen (WEA)<br />

nur relativ wenige dauerhafte und systematische Untersuchungen. Nach bisherigen Erfahrungen<br />

(WINKELMANN 1990, BREUER 1996) stellen Kollisionen mit WEA insbesondere<br />

<strong>im</strong> Vergleich mit anderen Ursachen des Vogelschlags (Straßenverkehr, Hochspannungsfreileitungen),<br />

ein für Vögel relativ geringes Problem dar.<br />

Entscheidend ist dabei die Lage des <strong>Windparks</strong>; so ist das Kollisionsrisiko in Mitteleuropa<br />

in Feuchtgebieten am höchsten. Im Allgemeinen sind durch Kollisionen Großvögel<br />

stärker betroffen als Kleinvögel. In Deutschland sind v. a. die Funde von 193 Rotmilanen,<br />

78 Seeadlern und 28 Weißstörchen alarmierend (DÜRR 2013a). Andererseits<br />

dürfte die Zahl an gefundenen Kleinvögeln mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Anzahl<br />

tatsächlicher Vogelschlagopfer entsprechen, da Kleinvögel in <strong>Windparks</strong> mit unterschiedlich<br />

hohen Vegetationsstrukturen leicht übersehen werden können (vgl. WIN-<br />

KELMANN 1990).<br />

Für <strong>Windparks</strong>, die sich in der risikoarmen Normallandschaft befanden, lässt sich ein<br />

statistisch gesicherter Zusammenhang zwischen Kollisionsrate und Anlagengröße<br />

feststellen. Außerdem ist belegt, dass das Risiko von Kollisionen in den Zugzeiten und<br />

bei schlechten Wetterbedingungen (Nebel, Wind) erhöht ist.<br />

Die Populationen häufiger Arten wie Lachmöwe oder Mäusebussard sind i. d. R. leichter<br />

in der Lage, Anflugopfer wieder auszugleichen. Problematisch sind Anflüge von gefährdeten<br />

und/oder seltenen Arten an Windenergieanlagen, wie z. B. von Rotmilan o-<br />

der Seeadler, wenn es in der Brutzeit durch den Verlust von Altvögeln zusätzlich zu<br />

Verlusten an Gelegen bzw. von Jungvögeln kommt. Für den Rotmilan gibt es Hinweise,<br />

dass sich die Tiere in ihrem Revier an die WEA gewöhnen und daher keinen besonders<br />

großen Sicherheitsabstand einhalten. Aus diesem Grund steigt die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass die Vögel in die Rotoren geraten, wenn sie durch die Jagd abgelenkt<br />

sind. Daher sollten (z. B. <strong>im</strong> Rahmen von Kompensationsmaßnahmen) direkt unter<br />

den Windenergieanlagen keine besonders attraktiven Nahrungshabitate angelegt<br />

werden.<br />

Um das Risiko des Vogelschlags möglichst gering zu halten, schlägt FREUDE (2004)<br />

vor, in unmittelbarer Nähe von Müllhalden und an Waldrändern keine Windkraftanlagen<br />

zu errichten. Darüber hinaus kann seiner Ansicht nach durch eine Bündelung der<br />

Anlagen zu <strong>Windparks</strong> die Anflugrate deutlich gesenkt werden.<br />

Störung und Kollisionsgefahr von Vögeln werden vorrangig durch die Wahl des Standortes<br />

beeinflusst. Eine Planung von Windenergieanlagen zieht jedoch selbst in avifaunistisch<br />

wertvollen Gebieten nicht zwangsläufig erhebliche Beeinträchtigungen nach<br />

sich, da neben der Bedeutung - oder sogar noch vor dieser - vor allem die unterschiedlichen<br />

Empfindlichkeiten der Arten berücksichtigt werden muss (SINNING 2002).<br />

Störungen und Verdrängungen von Vögeln durch Windenergieanlagen<br />

Neben dem Vogelschlagrisiko werden bei der Errichtung von Windenergieanlagen<br />

größere Probleme infolge von indirekten Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen<br />

durch Vertreibungswirkungen der Avifauna gesehen. Im Vordergrund steht dabei<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 9<br />

die Eigenschaft von Windenergieanlagen, die Offenheit der Landschaft zu unterbrechen.<br />

Hinzu kommt evtl. der Effekt, dass kleinere Vögel den Schattenwurf der Rotoren<br />

mit dem eines Greifvogels verwechseln und dadurch aufgescheucht werden. Dies führt<br />

gemäß den Ergebnissen verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen dazu,<br />

dass insbesondere Wiesenbrüter und rastende/durchziehende Wasser- und Watvögel<br />

größere Abstände zu Windenergieanlagen einhalten. Dadurch können Flächen in der<br />

Nähe zu WEA für betroffene Vogelarten als Brut- und/oder Rasthabitat ausfallen bzw.<br />

in ihrer Funktion eingeschränkt werden.<br />

Erforderlich ist die Berücksichtigung der eingriffsspezifischen Empfindlichkeit der Arten.<br />

Je größer die Empfindlichkeit der Art, desto größer ist der Beeinträchtigungsradius<br />

um die Windenergieanlagen und desto weitgehender ist die Wirkung auf die Brutpaare<br />

innerhalb dieses Radius (INSTITUT FÜR VOGELFORSCHUNG & ARSU GmbH 2000). REI-<br />

CHENBACH (2003) und REICHENBACH et al. (2004) haben bestehende Untersuchungen<br />

zu Störwirkungen durch Windenergieanlagen artbezogen ausgewertet. Bei den Abständen,<br />

die von den Vogelarten zur Brutzeit zu Windenergieanlagen eingehalten wurden,<br />

gibt es deutliche Unterschiede. So liegt der Mittelwert der ermittelten Abstände<br />

z. B. be<strong>im</strong> Fitis und Zilpzalp bei 42 m und bei der Uferschnepfe bei 369 m. Somit müssen<br />

avifaunistisch wertvolle Gebiete bezüglich der Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen<br />

untersucht werden und können dementsprechend nicht pauschal bewertet<br />

werden.<br />

Auch für die Gastvögel ist von artspezifisch unterschiedlichen Empfindlichkeiten auszugehen.<br />

Für Gänsearten (Blässgans, Saatgans, Graugans, Nonnengans, Ringelgans),<br />

Pfeifenten, Kiebitze, Bekassinen und Goldregenpfeifer ergaben sich jeweils statistisch<br />

gesichert mehr negative als positive Effekte durch den Einfluss von Windenergieanlagen.<br />

Das Gleiche gilt für Schw<strong>im</strong>menten (neben der Pfeifente Spieß-, Löffel-,<br />

Stock- und Schnatterente) und Tauchenten (Tafel-, Reiher-, Berg- und Schellente). In<br />

Bezug auf die <strong>im</strong> Mittel eingehaltenen Abstände zu Windenergieanlagen hielten v. a.<br />

Vogelarten der offenen Landschaft, also Gänse, Enten und Watvögel, <strong>im</strong> Allgemeinen<br />

mehrere Hundert Meter Abstand ein. Dies bedeutet, dass unter Umständen traditionelle<br />

Rast- und Nahrungsplätze von Gastvögeln durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

verloren gehen. Graureiher, Austernfischer, Möwen, Stare und Krähen konnten<br />

dagegen oft dicht an WEA oder sogar innerhalb von <strong>Windparks</strong> beobachtet werden.<br />

Dies führte zum Teil zu höheren Kollisionsraten. Hohe Kollisionsraten bestehen vor allem<br />

für Großvogelarten wie z.B. einige Greifvogelarten (s. o.). Nach Untersuchungen<br />

von HÄLTERLEIN et al. (2008) nehmen die Meidungsabstände, die rastende Vögel zu<br />

WEA einhalten mit Größe der Anlage zu. Weiterhin zeigen die Ergebnisse keine Tendenz<br />

der „Gewöhnung“ von Vögeln an Windenergieanlagen in den Jahren nach ihrer<br />

Errichtung. Auch STEINBORN et al. (2011) konnten in ihren Langzeitstudien keine Gewöhnung<br />

von Rastvögeln an Windenergieanlagen feststellen.<br />

Daneben darf nicht vernachlässigt werden, dass bei der kleinräumigen Verteilung von<br />

Vögeln auch die Habitatpräferenzen der einzelnen Arten eine Rolle spielen. Dies bedeutet<br />

z. B., dass Vögel bei Vorliegen von attraktiven Nahrungsflächen unter Umständen<br />

näher an Windenergieanlagen herankommen, als sie dies unter „normalen“ Umständen<br />

täten.<br />

Demnach können artspezifische Betroffenheiten nicht ausreichend durch allgemeine<br />

Abstände abgedeckt werden, sondern müssen <strong>im</strong> Rahmen detaillierter Kartierungen<br />

festgelegt werden.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 10<br />

Auswirkungen auf Zugvögel/Barrierewirkung<br />

In bisherigen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die<br />

Vogelwelt standen des Öfteren Vogelrastplätze an der Nordseeküste und wichtige<br />

Brut- und Rastgebiete <strong>im</strong> Mittelpunkt. PEDERSEN & POULSEN (1991) gingen auf den<br />

küstennahen Vogelzug <strong>im</strong> nördlichen dänischen Wattenmeer mit speziellen Untersuchungen<br />

ein. Sie konnten Ausweichbewegungen ziehender Vögel schon in bis zu 2 km<br />

Entfernung zu einer 90 m hohen Windenergieanlage beobachten.<br />

Laut KOOP (1999) sind die Auswirkungen der sog. Scheuchwirkung schwer zu beurteilen.<br />

Grundsätzlich betroffen ist der Vogelzug in Höhen bis 200 m. Da vielfach Alt- und<br />

Jungvögel getrennt ziehen, ist ein grundlegender Gewöhnungseffekt nicht zu erwarten,<br />

zumal der Anteil an unerfahrenen Jungvögeln jahrweise bis zu 80 % betragen kann.<br />

HÖTKER et al. (2004: 32) werteten insgesamt 168 Beobachtungen aus, von denen in<br />

104 Fällen eine Barrierewirkung festgestellt wurde 3 , d. h. laut Definition, wenn mindestens<br />

5 % der Individuen bzw. Schwärme eine messbare Reaktion auf die WEA zeigen.<br />

Für 81 Arten, der deutlichen Mehrzahl der untersuchten Arten, konnte eine Barrierewirkung<br />

von WEA nachgewiesen werden. Besonders empfindliche Arten waren Gänse,<br />

Milane, Kraniche und viele Kleinvogelarten. Weniger empfindlich bzw. weniger bereit,<br />

ihre ursprüngliche Zugrichtung be<strong>im</strong> Anflug auf Windenergieanlagen zu ändern waren<br />

einige Großvögel (Kormoran, Graureiher), Enten, einige Greifvögel (Sperber, Mäusebussard,<br />

Turmfalke), Möwen und Seeschwalben, Stare und Krähenvögel.<br />

Untersuchung des Vogelzugs auf der Insel Fehmarn durch BIOCONSULT & ARSU (2010)<br />

für Windenergieanlagen auf Fehmarn zeigen, dass die Barrierewirkung eines <strong>Windparks</strong><br />

unter anderem von der Position der Windenergieanlagen und deren Abstand untereinander<br />

abhängt. So können kleinere Vögel in kleinen Trupps einen Windpark auch<br />

in Rotorhöhe durchqueren. Bei größeren Trupps oder auch größeren Vogelarten zeigen<br />

die Ergebnisse der Untersuchungen von BIOCONSULT & ARSU (2010) jedoch, dass<br />

diese den Windpark meiden und ihn in horizontaler bzw. vertikaler Richtung umfliegen.<br />

Die Ergebnisse zeigen jedoch auch, dass der größte Teil der Zugvögel über Land in<br />

größerer Höhe fliegt und somit oberhalb der Rotoren fliegt.<br />

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass über den Komplex an ziehenden Vögeln<br />

noch zu wenig geforscht wurde, so dass abschließende Aussagen nicht möglich sind.<br />

Insbesondere können nur wenige Aussagen darüber getroffen werden, wie sich Vögel<br />

an WEA während der Nacht verhalten und welche Auswirkungen ein Stillstand der Rotoren<br />

hat. Neben dem energetischen Mehraufwand für Umfliegungen könnte es <strong>im</strong> Extremfall<br />

dazu kommen, dass WEA zwischen Rast-, Schlaf- und/oder Brutgebieten zu<br />

einer Zerschneidung des für die Arten lebenswichtigen Biotopverbundes führen (IS-<br />

SELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, STEIOF et al. 2002). Mit dem weiteren Ausbau der<br />

Windenergienutzung <strong>im</strong> Küstenbereich wird das Vogelschlagrisiko weiter ansteigen.<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen an Küsten, in Flussniederungen und <strong>im</strong> Bereich<br />

von Mittelgebirgszügen ist grundsätzlich problematischer als in anderen Landschaftsräumen.<br />

Auswirkungen auf Fledermäuse<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen kann für Fledermäuse zum einen den direkten<br />

Verlust von Quartieren verursachen, indem z. B. durch den Bau der Anlagen oder der<br />

3 Diesem Zahlenverhältnis ist keine große Bedeutung beizumessen, da davon ausgegangen werden kann,<br />

dass eher (auffällige) Richtungsänderungen bemerkt und dokumentiert werden.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 11<br />

notwendigen Infrastruktur Bäume, Feldgehölze oder Hecken entfernt werden und damit<br />

die dort eventuell befindlichen Quartiere zerstört werden.<br />

Zum anderen gehört eine Veränderung der Raumnutzung durch Verlagerung und Verlust<br />

der Jagdhabitate und Flugstraßen bzw. Flugkorridore während des Sommers<br />

ebenfalls zu den potenziellen Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse.<br />

Nach Einschätzung verschiedener Autoren (z. B. HÖTKER et al. 2004, BACH<br />

& RAHMEL 2004, BACH 2002) kann davon ausgegangen werden, dass zumindest für<br />

einige Arten die Meidung von Jagdhabitaten ein Problem darstellen kann. Verschiedenen<br />

Fledermausarten wird in Bezug auf Windenergieanlagen eine spezifische Empfindlichkeit<br />

zuerkannt, weil sie sich aufgrund ihres Jagdverhaltens mehr oder weniger<br />

häufig <strong>im</strong> potenziellen Einflussbereich von Windenergieanlagen (Höhenbereich<br />

> 30 m) aufhalten. Zu diesen gehören die den freien Luftraum nutzenden Arten wie etwa<br />

die Breitflügelfledermaus, die Abendsegler-Arten und die Zweifarbfledermaus, während<br />

eine Reihe anderer Arten aufgrund ihrer strukturgebundenen Lebensweise durch<br />

Windenergieanlagen weniger gefährdet sein könnten. Für die beiden Abendseglerarten<br />

gibt es Hinweise auf eine Meidung von Windenergieanlagen, während dies anscheinend<br />

<strong>im</strong> Fall der Breitflügelfledermaus bei höheren Windenergieanlagen in Norddeutschland<br />

nicht der Fall ist. Damit geht aber möglicherweise ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

für die Breitflügelfledermaus einher. Insgesamt besteht hier noch ein erheblicher<br />

Forschungsbedarf. Zum eventuellen Barriereeffekt von <strong>Windparks</strong> und dem dadurch<br />

verursachten Verlust oder der Verlagerung von Flugkorridoren ist - wie be<strong>im</strong> Verlust<br />

von Jagdhabitaten - ebenfalls wenig bekannt; am ehesten kann für die beiden Abendseglerarten<br />

mit negativen Auswirkungen gerechnet werden (BACH & RAHMEL 2004).<br />

Auch über die Auswirkungen von Ultraschallemissionen der Windenergieanlagen auf<br />

Fledermäuse ist wenig bekannt.<br />

Weiterhin ist seit längerer Zeit bekannt, dass auch Fledermäuse in größerer Anzahl an<br />

Windenergieanlagen verunglücken können, aber erst in jüngster Zeit gibt es mehrere<br />

auswertbare Studien zu Kollisionen. Einen Überblick über vorhandene Erkenntnisse<br />

gibt die Studie von HÖTKER (2006), sowie deren Vorläuferstudie (HÖTKER et al. 2004).<br />

Als potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse spielen v. a.<br />

Kollisionen während des Sommers und Frühherbstes eine Rolle, also während der<br />

Streif- und Zugphase. Es handelt sich bei den betreffenden Arten zumeist um schnell<br />

fliegende und ziehende Arten. Dabei schwankten die Kollisionsraten stark, allgemein<br />

wurden aber an Waldstandorten signifikant höhere Opferraten festgestellt. Die Rotoren<br />

der heute gebauten leistungsstärkeren Großanlagen drehen sich langsamer als die<br />

Rotoren der vorhergehenden Anlagengeneration. Einerseits sollten Fledermäuse diesem<br />

Hindernis leichter ausweichen können, andererseits erreichen die Flügelspitzen<br />

aber auch bei langsam drehenden Rotoren Geschwindigkeiten von über 200 km/h.<br />

Weder diese hohe Geschwindigkeit noch die D<strong>im</strong>ension der Rotoren können Fledermäuse<br />

mit Hilfe ihrer Ultraschall-Echoortung erfassen. Insgesamt ist Fledermausschlag<br />

in Europa bislang bei 27 Arten, in Deutschland bei 17 Arten festgestellt worden<br />

(DÜRR 2013b).<br />

Der Zugzeit scheint für das Kollisionsrisiko von Fledermäusen mit Rotoren eine besondere<br />

Bedeutung zuzukommen, da Fledermausschlag bislang vorwiegend während<br />

dieser Phase des Jahres stattzufinden scheint (JOHNSON et al. 2003, TRAPP et al.<br />

2002, DÜRR & BACH 2004). In dieser Zeit passieren ziehende Tiere Gebiete, die sie<br />

weniger gut kennen als ihre sommerlichen Jagdlebensräume. Ein weiterer Grund mag<br />

sein, dass sie sich während des Zuges weniger mit Hilfe von Ultraschall orientieren,<br />

sondern verstärkt andere Orientierungsmöglichkeiten nutzen und Gefahrenquellen wie<br />

Windräder nicht oder nur in geringem Umfang wahrnehmen (CRAWFORD & BAKER<br />

1981, GRIFFIN 1970), so dass eine Kombination dieser Phänomene zu einem hohen<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 12<br />

Fledermausschlag führen kann. Einzelne Fundumstände weisen darauf hin, dass Große<br />

Abendsegler bei dem Versuch verunglückten, in Windenergiegondeln Quartier zu<br />

beziehen. Am stärksten betroffen waren Anlagen, die in Wäldern lagen.<br />

Bei hoch fliegenden Fledermausarten wird in den letzten Jahren verstärkt Fledermausschlag<br />

an den Rotoren festgestellt. Hierbei werden die Tiere sowohl direkt von den Rotoren<br />

getroffen (AHLÉN 2002), als auch durch Luftturbulenzen an den Rotoren verletzt<br />

(TRAPP et al. 2002, BAERWALD et al. 2008). HORN et al. (2008) konnten zeigen, dass<br />

die meisten Fledermäuse weniger be<strong>im</strong> schnellen direkten Durchflug als bei Jagdflügen<br />

<strong>im</strong> Bereich der Rotoren zum Opfer fielen. Dabei wurden auch wiederholt Tiere direkt<br />

von den Rotoren getroffen. Insbesondere ist ein Fledermausschlag bei Windgeschwindigkeiten<br />

von bis zu 8,6 m/sec zu verzeichnen. Opfer waren vor allem ziehende<br />

Arten, wie die beiden Abendseglerarten und Rauhautfledermäuse (DÜRR & BACH<br />

2004). In anderen Untersuchungen machen aber auch Zwergfledermäuse einen sehr<br />

hohen Anteil der Schlagopfer aus (BEHR & HELVERSEN 2005 & 2006, BRINKMANN et al.<br />

2006, ENDL et al. 2005). Nach neueren Untersuchungen von BEHR & V. HELVERSEN<br />

(2006) aus Baden-Württemberg ist die Zahl der Totfunde (v. a. Zwergfledermaus) bis<br />

Mitte Juli ebenfalls nicht unbeträchtlich, so dass hier auch die Lokalpopulationen der<br />

Zwergfledermäuse betroffen sein könnten. An Offenlandstandorten erfolgen die<br />

Schlagereignisse vornehmlich <strong>im</strong> Spätsommer/Herbst (DÜRR & BACH 2004).<br />

Gemäß der Daten der bundesweiten Fundkartei von Fledermausfunden an Windenergieanlagen<br />

(DÜRR 2013b) sind mit großem Abstand die Arten Großer Abendsegler<br />

(672 Exemplare), Rauhhautfledermaus (472 Exemplare) und Zwergfledermaus mit 397<br />

gefunden Schlagopfern betroffen.<br />

Die tatsächliche Schlaghäufigkeit von Fledermäusen an WEA dürfte nur schwer best<strong>im</strong>mbar<br />

sein. Es gibt zwar jährlich eine reale Zahl von Schlagopfern, von denen aber<br />

nur ein gewisser Anteil gefunden wird, so dass deren tatsächliche Zahl nur schwer abzuschätzen<br />

ist. Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass nur exemplarisch gesucht<br />

wird und es standortspezifische Fundwahrscheinlichkeiten gibt, die sich aus der<br />

Schlaghäufigkeit, den Suchbedingungen am Boden und der Verschleppung von Kadavern<br />

durch Beutegreifer und Vögel zusammensetzt.<br />

Auch für die Fledermausarten gilt, dass die naturräumliche Ausstattung vor Ort für die<br />

eingriffsspezifische Empfindlichkeit untersucht werden muss und <strong>im</strong> Rahmen detaillierter<br />

Kartierungen ggf. Ausschlussgebiete bzw. Schutzabstände für eine Windenergienutzung<br />

festgelegt werden müssen.<br />

Auswirkungen auf die übrige Fauna<br />

Fluginsekten werden an Windkraftanlagen von den Rotorblättern erfasst und getötet.<br />

Die höchsten Konzentrationen von Fluginsekten sind in Höhen von 0 bis 30 m zu verzeichnen.<br />

Durch das Anbringen von Klebestreifen an den Rotorblättern konnte nachgewiesen<br />

werden, dass die Insektenordnungen Fransenflügler (Thysanoptera), Wanzen<br />

(Rhynchota), Hautflügler (Hymenoptera) und Zweiflügler (Diptera) am stärksten<br />

betroffen sind (vgl. BÖTTGER et al. 1990). Überwiegend handelt es sich um solche Insekten,<br />

die am jeweiligen Standort, d. h. in der unmittelbaren Umgebung einer Windkraftanlage,<br />

vorkommen. Aufgrund der Tatsache, dass <strong>im</strong>mer größere Windkraftanlagen<br />

mit Nabenhöhen von bis zu 120 m und einem Rotordurchmesser von 80 bis 100 m<br />

gebaut werden, liegt die untere Arbeitsgrenze derartiger Anlagen somit bei 20 bis<br />

40 m. Deshalb werden die bodennahen Luftschichten mit der größten Insektenkonzentration<br />

nicht berührt. Anders sind beleuchtete Windenergieanlagen zu bewerten.<br />

Sie können insbesondere nachtaktive Insekten anlocken, die dann an den Rotoren<br />

verunglücken.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 13<br />

Das Institut für Wildtierforschung (IWFo) an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover<br />

hat <strong>im</strong> Auftrag der Landesjägerschaft Niedersachsen die Auswirkungen von Windenergieanlagen<br />

auf die Raumnutzung ausgewählter he<strong>im</strong>ischer Niederwildarten zwischen<br />

April 1998 und März 2001 untersucht (TIHO 2001). Die Studie bezog sich auf insgesamt<br />

22,3 km² in drei Gebieten in Niedersachsen und einem Gebiet in Bremen mit jeweils<br />

zugehörigen Kontrollgebieten ohne Windkraftanlagen. Danach lassen die Ergebnisse<br />

eine negative Auswirkung der Anlagen für das Niederwild nicht befürchten. Eine<br />

denkbare Beeinflussung besteht bei Feldhasen, die häufiger gesichtet wurden, was<br />

u. U. darauf zurückzuführen ist, dass die akustische Sicherung vor Feinden durch Geräuschemissionen<br />

von Windkraftanlagen gestört wird und der Hase zusätzlich optisch<br />

nach Feinden sichern muss (vgl. MENZEL 1999, MENZEL & POHLMEYER 1999, MENZEL<br />

2000a, 2000b, TIHO 2001).<br />

4.3.3 Auswirkungen auf den Boden<br />

Der Bau der Windenergieanlagen einschließlich der Fundamente, der Nebenanlagen<br />

und der Erschließung führt zu Versiegelungen und damit zu Beeinträchtigungen der<br />

Bodenfunktionen (Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Wasserhaltung und -reinigung,<br />

Gasaustausch Boden-Luft, Bindung von Schadstoffen etc.). Zeitlich befristete Beeinträchtigungen<br />

des Bodens während der Bauphase (Arbeitsraum, Verdichtung durch<br />

Baufahrzeuge, Lagerflächen für Bodenaushub) können nach Beendigung der Baumaßnahme<br />

relativ schnell wieder rekultiviert werden.<br />

Der Betrieb der Windenergieanlagen hat auf die Bodennutzung mit Ausnahme der o-<br />

ben genannten versiegelten Flächen keine Auswirkungen. Die meist landwirtschaftliche<br />

Nutzung kann weiter durchgeführt werden. In der Regel werden die Bodenfunktionen<br />

durch Kompensationsmaßnahmen verbessert. Windenergieanlagen sollten, wie<br />

auch andere Bauwerke, nicht auf für den Bodenschutz wertvollen Flächen oder in bzw.<br />

auf Bodendenkmälern errichtet werden.<br />

4.3.4 Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser<br />

Bei der Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlagen können wassergefährdende<br />

Stoffe (Öle) in Oberflächengewässer oder über den Boden in das Grundwasser<br />

gelangen. Es handelt sich dabei um geringe Risiken, die nicht über das normale Maß<br />

hinausgehen. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind erforderlich. Änderungen des<br />

Grundwasserstandes durch Absenkungen während der Bauphase sind in der Regel<br />

kurzfristig und von untergeordneter Bedeutung. Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />

sind durch den Betrieb der Windenergieanlagen nicht zu erwarten.<br />

4.3.5 Auswirkungen auf Kl<strong>im</strong>a / Luft<br />

Windenergieanlagen erhöhen die Rauhigkeit des Gebietes und verringern die Windgeschwindigkeit.<br />

Dadurch und durch Verwirbelungen und Turbulenzen kann es zu kleinkl<strong>im</strong>atischen<br />

Veränderungen <strong>im</strong> Gebiet kommen, die aber großräumig keine Bedeutung<br />

haben. Indirekt führen die Windenergieanlagen zu Verbesserungen der Luftqualität,<br />

da durch sie die mit Schadstoffausstoß verbundene fossile sowie die atomare E-<br />

nergiegewinnung verringert werden kann. Herstellung, Errichtung und Abbau der<br />

Windenergieanlagen verlaufen jedoch nicht vollständig schadstofffrei (Emissionen<br />

be<strong>im</strong> Bau von Windenergieanlagen, Emissionen von Baufahrzeugen).<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 14<br />

4.3.6 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter<br />

Ein Gebiet mit hoher landschaftlicher Eigenart und Schönheit weist i. d. R. auch eine<br />

hohe Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen auf. Historische Siedlungsstrukturen,<br />

herausragende und identitätsstiftende Merkpunkte wie Kirchtürme und Windmühlen<br />

werden durch Benachbarung mit vielfach höheren Windenergieanlagen in ihrer<br />

Wirkung beeinträchtigt. Vor allem in den mehr oder weniger ebenen Landschaftsräumen<br />

mit wenigen sichtverschattenden Gehölzen und weiten Sichthorizonten sind <strong>im</strong><br />

Einzelfall festzulegende Abstände einzuhalten.<br />

5.0 Vorauswahl nach Ausschlusskriterien (Arbeitsschritte 1 und 2)<br />

5.1 "Harte" und "weiche" Ausschlusskriterien<br />

Im Rahmen der Ermittlung von Eignungsgebieten für eine Windenergienutzung werden<br />

verschiedene „harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien, die einer Windenergienutzung<br />

in den betreffenden Bereichen entgegenstehen zugrunde gelegt. Ist die Windenergienutzung<br />

aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, handelt es sich um<br />

sog. "harte" Kriterien, die solange sie Bestand haben <strong>im</strong>mer zum Ausschluss führen.<br />

Rechtliche Gründe sprechen z. B. in Gebieten mit einem gültigen Bebauungsplan mit<br />

anderer Zweckbest<strong>im</strong>mung (z. B. Wohn- und Mischgebiete) gegen die Windenergienutzung.<br />

Flussläufe und (Binnen-)Wasserflächen wären ein Beispiel für tatsächliche<br />

Gründe oder Gegebenheiten, die einer Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

„Weiche Ausschlusskriterien“ definieren Bereiche, die aufgrund der öffentlichen oder<br />

kommunalen Willensbekundung nicht für eine Windenergienutzung herangezogen<br />

werden sollen. Die weichen Ausschlusskriterien unterliegen damit der kommunalen<br />

Planungshoheit und sind der Abwägung zugänglich. Die weichen Ausschlusskriterien<br />

sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung einer erneuten Betrachtung und Bewertung<br />

zu unterziehen, wenn als Ergebnis der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> einer<br />

Kommune der Windenergie nicht substanziell Raum eingeräumt wird. 4<br />

5.2 Allgemeine Empfehlungen von Ausschlussflächen und Mindestabständen<br />

bezogen auf Windenergieanlagen<br />

Die Zunahme von Windenergieanlagen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen<br />

z. B. des Menschen, des Landschaftsbildes oder der Fauna haben in den Bundesländern<br />

zu verschiedenen Empfehlungen für Ausschlussflächen und Mindestabstände,<br />

bezogen auf Windenergieanlagen, geführt.<br />

Zu beachten ist, dass die angegebenen Werte Empfehlungen darstellen, die <strong>im</strong> Einzelfall<br />

überprüft werden müssen und ggf. verändert werden können. Eine Übersicht der<br />

wichtigsten und aktuellsten Angaben ist in Tab. 2 dargestellt. Die dort empfohlenen<br />

„Ausschlussflächen“ stellen weiche Ausschlussflächen dar, die eine Windenergienutzung<br />

nicht generell ausschließen. Diese Gebiete haben jedoch aus naturschutzfachlicher<br />

sowie aus raumordnerischer Sicht einen hohen Stellenwert und sollten gemäß<br />

entsprechenden Empfehlungen möglichst nicht in Anspruch genommen werden.<br />

4 BVerwG, Urteil des 4. Senats vom 13.12.2012, AZ: 4 VN 1.11.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 15<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt lediglich eine kurze Übersicht über eine Auswahl der aktuellen,<br />

unverbindlichen Empfehlungen der einzelnen Bundesländer bzw. des Niedersächsischen<br />

Landkreistages. Die <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie festgelegten<br />

weichen Ausschlussflächen und Schutzzonen (Abstände) orientieren sich i. A. an den<br />

für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> sinnvollen fachplanerischen Empfehlungen.<br />

Am 31.10.2011 veröffentlichte der Niedersächsische Städtetag eine überarbeitete<br />

Neufassung der erst <strong>im</strong> Januar 2011 neuerschienen Arbeitshilfe „Naturschutz und<br />

Windenergie“. Mit der überarbeiteten Fassung vom Oktober 2011 trägt der NLT gemäß<br />

dem Vorwort dieses Papiers „aktiv zur Förderung der Windenergiewirtschaft und zum<br />

beschlossenen energiepolitischen Wandel in Deutschland bei“ (NLT, 2011b). Laut einer<br />

Pressemitteilung am 31.11.2011 habe dabei die Überlegung, weitere Flächen für<br />

On-shore-Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen, <strong>im</strong> Mittelpunkt gestanden.<br />

Aus diesem Grund habe man die Empfehlungen für potenzielle Ausschlussgebiete<br />

sowie die Abstandsempfehlungen für die Regional- und Bauleitplanung verändert, so<br />

dass sich der Windenergiewirtschaft zusätzliche Standortoptionen eröffnen. Konkret<br />

bedeutet dies, das einige Restriktionen (Ausschlusskriterien) für die Windenergie <strong>im</strong><br />

Vergleich zur vorherigen Ausgabe der NLT-Empfehlungen vom Januar 2011 gänzlich<br />

entfallen sind und einige Abstände zu Schutzgebieten und naturschutzfachlich qualifizierten<br />

Gebieten (Ausschlussflächen) sich verringert haben.<br />

Tab. 2: Allgemeine Abstandsempfehlungen und weiche Ausschlussflächen (Auswahl an<br />

Belangen)<br />

Belang<br />

NLT - Empfehlungen<br />

(NIEDERSÄCHSI-<br />

SCHER LAND-<br />

KREISTAG<br />

Okt. 2011)<br />

Schleswig-Holstein<br />

Grundsätze zur Planung<br />

von Windkraftanlagen<br />

(3/2011)<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Hinweise für<br />

die Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(10/2004)<br />

NRW<br />

WEA-Erl. -<br />

Grundsätze für Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(07/2011)<br />

Besiedelte Bereiche<br />

Siedlungsgebiete 800 m Abstand WEA-Höhe<br />

< 100 m = Tabuzone<br />

zzgl.<br />

800 m Abstand<br />

Sondergebiete (Wochenendhausgebiete,<br />

Freizeit und Erholung)<br />

Einzelhäuser und Splittersiedlungen<br />

Gewerbe- und Industriegebiete,<br />

auch am<br />

Siedlungsrand<br />

Infrastruktur<br />

Autobahn<br />

Tabuzone, Abstände<br />

in Abhängigkeit von<br />

Anlagenart, Anlagenzahl<br />

und Schutzwürdigkeit<br />

betroffener<br />

Gebiete<br />

800 m Abstand als Ausnahmeentscheidung<br />

zulässig,<br />

wenn mit Schutzfunktion<br />

des Bereiches<br />

vereinbar)<br />

400 m Abstand WEA-Höhe<br />

< 100 m = Tabuzone<br />

zzgl.<br />

500 m Abstand<br />

Einzelfallprüfung<br />

500 m Abstand Einzelfallprüfung (zulässig,<br />

wenn mit<br />

Schutzfunktion des<br />

Bereiches vereinbar)<br />

1 x h Abstand bei<br />

Ausschluss von Eiswurf,<br />

sonst min.<br />

400 m (h = Nabenhöhe<br />

+ Rotordurchmesser)<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 16<br />

Belang<br />

NLT - Empfehlungen<br />

(NIEDERSÄCHSI-<br />

SCHER LAND-<br />

KREISTAG<br />

Okt. 2011)<br />

Schleswig-Holstein<br />

Grundsätze zur Planung<br />

von Windkraftanlagen<br />

(3/2011)<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Hinweise für<br />

die Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(10/2004)<br />

NRW<br />

WEA-Erl. -<br />

Grundsätze für Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(07/2011)<br />

Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen<br />

1 x h Abstand bei<br />

Ausschluss von Eiswurf,<br />

sonst min.<br />

400 m (h = Nabenhöhe<br />

+ Rotordurchmesser)<br />

Nicht elektrifizierte<br />

Schienenstrecken<br />

1 x h Abstand bei<br />

Ausschluss von Eiswurf,<br />

sonst min.<br />

400 m (h = Nabenhöhe<br />

+ Rotordurchmesser)<br />

Hochspannungsfreileitungen<br />

und elektrifizierte<br />

Bahntrassen<br />

(ab 30 kV)<br />

mit Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />

1 x Rotordurchmesse<br />

r Abstand;<br />

ohne Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />

3 x Rotordurchmesser<br />

1facher Rotordurchmesser<br />

Naturschutzfachliche Belange<br />

FFH-Gebiete<br />

Tabuzone zzgl.<br />

1200 m Abstand<br />

Tabuzone zzgl.<br />

300 m + Rotorradius<br />

Tabuzone, einschließlich<br />

Funktionsräumen,<br />

Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck; Repowering<br />

von in den<br />

Gebieten liegenden<br />

Altanlagen möglich,<br />

wenn Schutzbest<strong>im</strong>mungen<br />

der Gebiete<br />

eingehalten werden.<br />

EU-Vogelschutzgebiete<br />

Tabuzone zzgl.<br />

1200 m Abstand<br />

Tabuzone zzgl.<br />

300 m + Rotorradius<br />

Tabuzone, einschließlich<br />

Funktionsräumen,<br />

Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck, i. d. R.<br />

300 m; Repowering<br />

von in den Gebieten<br />

liegenden Altanlagen<br />

möglich, wenn<br />

Schutzbest<strong>im</strong>mungen<br />

der Gebiete eingehalten<br />

werden.<br />

Nationalparke<br />

Tabuzone zzgl.<br />

500 m Abstand<br />

Tabuzone zzgl.<br />

300 m + Rotorradius<br />

Tabuzone, Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck, i. d. R.<br />

300 m sofern Gebiet<br />

dem Schutz von Fledermausarten<br />

oder<br />

Vogelarten dient<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 17<br />

Belang<br />

Naturschutzgebiete*<br />

Landschaftsschutzgebiete*<br />

*<br />

Biotope (§ 30<br />

BNatSchG)<br />

Naturdenkmäler<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Gewässer oder Gewässerkomplexe<br />

> 10<br />

ha<br />

NLT - Empfehlungen<br />

(NIEDERSÄCHSI-<br />

SCHER LAND-<br />

KREISTAG<br />

Okt. 2011)<br />

Tabuzone, keine<br />

allgemein<br />

gültigen Abstände;<br />

<strong>im</strong> Einzelfall<br />

u. U. verhältnismäßig<br />

hohe Abstände<br />

erforderlich<br />

Tabuzone, keine<br />

allgemein<br />

gültigen Abstände;<br />

<strong>im</strong> Einzelfall<br />

u. U. verhältnismäßig<br />

hohe Abstände<br />

erforderlich<br />

Tabuzone zzgl.<br />

1.200 m Abstand<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna:<br />

Schleswig-Holstein<br />

Grundsätze zur Planung<br />

von Windkraftanlagen<br />

(3/2011)<br />

Tabuzone zzgl.<br />

300 m + Rotorradius<br />

Tabuzone zzgl.<br />

300 m + Rotorradius<br />

Abstände von Einzelfall<br />

abhängig<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Hinweise für<br />

die Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(10/2004)<br />

Tabuzone zzgl.<br />

100 m Abstand<br />

Tabuzone zzgl.<br />

100 m Abstand<br />

Tabuzone zzgl.<br />

100 m Abstand<br />

NRW<br />

WEA-Erl. -<br />

Grundsätze für Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(07/2011)<br />

Tabuzone, Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck, i. d. R.<br />

300 m. sofern Gebiet<br />

dem Schutz von Fledermausarten<br />

oder<br />

Vogelarten dient<br />

Einzelfallprüfung /<br />

entsprechender Ausnahmetatbestand<br />

ist<br />

in Landschaftsschutzverordnung<br />

oder Landschaftsplan<br />

aufgenommen<br />

worden (dann zulässig,<br />

wenn mit Schutzfunktion<br />

des Bereiches<br />

vereinbar)<br />

Tabuzone, Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck, i. d. R.<br />

300 m. sofern Gebiet<br />

dem Schutz von Fledermausarten<br />

oder<br />

Vogelarten dient<br />

Tabuzone, Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck, i. d. R.<br />

300 m. sofern Gebiet<br />

dem Schutz von Fledermausarten<br />

oder<br />

Vogelarten dient<br />

Tabuzone, Pufferzone<br />

in Abhängigkeit<br />

von den Erhaltungszielen<br />

und dem<br />

Schutzzweck, i. d. R.<br />

300 m. sofern Gebiet<br />

dem Schutz von Fledermausarten<br />

oder<br />

Vogelarten dient<br />

(“besonders schutzwürdige<br />

Wasserflächen”)<br />

Tabuzone<br />

zzgl. 300 m + Rotorradius<br />

Brutvogel-<br />

Lebensräume nationaler,<br />

landesweiter und<br />

regionaler Bedeutung<br />

Tabuzone zzgl.<br />

1.200 m Abstand<br />

* einschließlich solcher Gebiete, welche gemäß Landschaftsrahmplan die Voraussetzung für eine<br />

solche Unterschutzstellung erfüllen.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 18<br />

Belang<br />

NLT - Empfehlungen<br />

(NIEDERSÄCHSI-<br />

SCHER LAND-<br />

KREISTAG<br />

Okt. 2011)<br />

Schleswig-Holstein<br />

Grundsätze zur Planung<br />

von Windkraftanlagen<br />

(3/2011)<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Hinweise für<br />

die Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(10/2004)<br />

NRW<br />

WEA-Erl. -<br />

Grundsätze für Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(07/2011)<br />

Vogelbrutgebiete lokaler<br />

Bedeutung<br />

Tabuzone zzgl.<br />

500 m Abstand<br />

Brutplätze oder Brutkolonien<br />

besonders störempfindlicher<br />

sowie<br />

kollisionsgefährdeter<br />

Vogelarten<br />

Gastvogel-<br />

Lebensräume internationaler,<br />

nationaler und<br />

landesweiter Bedeutung<br />

Interaktionskorridore<br />

zwischen Gastvogel-<br />

Lebensräumen (Nahrungs-<br />

und Schlafplätzen)<br />

Gastvogel-<br />

Lebensräume regionaler<br />

und lokaler Bedeutung<br />

Schlafplätze von Kranichen,<br />

Schwänen und<br />

Gänse<br />

traditionelle Rast- und<br />

Überwinterungsplätze<br />

von Greifvögeln und<br />

Eulen mit hohen Individuenzahlen<br />

Tabuzone zzgl.<br />

500 m Abstand<br />

Tabuzone zzgl.<br />

1.200 m<br />

Tabuzone<br />

Tabuzone zzgl.<br />

500 m Abstand<br />

3.000 m Abstand<br />

bei Beständen<br />

> 1 %<br />

der Individuen<br />

einer biogeografischen<br />

Population,<br />

fallspezifisch<br />

auch<br />

6.000 m<br />

Tabuzone, ggf.<br />

zzgl. 1.200 m<br />

Abstand<br />

(„Brutplätze von<br />

Großvögeln“): Abhängig<br />

von der Empfindlichkeit<br />

der Arten<br />

<strong>im</strong> Einzelfall mit dem<br />

Landesamt für Landwirtschaft,<br />

Umwelt<br />

und ländliche Räume<br />

zu klären<br />

Tabuzone<br />

Tabuzone<br />

Tabuzone<br />

Tabuzone<br />

Tabuzone<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse:<br />

Tabuzone<br />

– Fledermauswochenstuben<br />

oder Balzquartieren<br />

von Großem<br />

und Kleinem<br />

Abendsegler, Zweifarbfledermaus,<br />

Rauhautfledermaus,<br />

Großes Mausohr<br />

– Winterquartiere von<br />

Großem und kleinem<br />

Abendsegler<br />

– Zugkorridore<br />

1000 m Abstand<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 19<br />

Belang<br />

NLT - Empfehlungen<br />

(NIEDERSÄCHSI-<br />

SCHER LAND-<br />

KREISTAG<br />

Okt. 2011)<br />

Schleswig-Holstein<br />

Grundsätze zur Planung<br />

von Windkraftanlagen<br />

(3/2011)<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Hinweise für<br />

die Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(10/2004)<br />

NRW<br />

WEA-Erl. -<br />

Grundsätze für Planung<br />

und Genehmigung<br />

von WEA<br />

(07/2011)<br />

– wichtige Fledermausjagdgebiete<br />

eingriffssensibler<br />

Arten der<br />

Offenlandschaft<br />

– wichtige Fledermausjagdgebiete<br />

eingriffssensibler<br />

über dem<br />

Kronendach des<br />

Laubwaldes jagender<br />

Arten<br />

– intensiv genutzte<br />

Flugstraßen von<br />

Großem und Kleinem<br />

Abendsegler, Zweifarb-<br />

und Breitflügelfledermaus<br />

500 m Abstand<br />

Belange der Regionalplanung<br />

Vorranggebiet für Natur<br />

und Landschaft sowie<br />

für Erholung (RROP)<br />

Tabuzone zzgl.<br />

Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung<br />

(…) (RROP)<br />

Vorsorgegebiet für Natur<br />

und Landschaft, für<br />

Grünlandbewirtschaftung<br />

(…) sowie für Erholung<br />

(RROP)<br />

Tabuzone<br />

Flächen, die die fachliche<br />

Voraussetzung für<br />

die Ausweisung als<br />

NSG erfüllen (LRP)<br />

s. Naturschutzgebiete<br />

Tabuzone zzgl.<br />

300 m + Rotorradius<br />

Abstand<br />

Sonstige Bereiche<br />

Waldflächen<br />

Tabuzone zzgl.<br />

200 m Abstand<br />

Neu:<br />

Tabuzone zzgl.<br />

100 m Abstand<br />

> 0,2 ha:100 m + Rotorradius<br />

Einzelfallprüfung<br />

(näheres regelt Leitfaden<br />

„Windenergie<br />

<strong>im</strong> Wald“)<br />

Gewässer 1. Ordnung<br />

und Gewässer mit Erholungsschutzstreifen<br />

Abstand: 50 m + Rotorradius<br />

50 m Abstand außerhalb<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang<br />

bebauter<br />

Ortsteile<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Schutzzone I: Tabuzone,<br />

sonst Einzelfallprüfung<br />

Landesschutzdeiche<br />

landseitig, bzw. von<br />

Mitteltide-Hochwasser<br />

min. 300 m<br />

bzw. 500 m, jew.+<br />

Rotorradius<br />

Archäologische Funde,<br />

Kulturdenkmäler<br />

Einzelfallprüfung<br />

(auch sonstige Deiche,<br />

Bau-, Bodendenkmale)<br />

Erlaubnispflichtig /<br />

Einzelfallprüfung<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 20<br />

In Niedersachsen gibt es die vom MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄH-<br />

RUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2004) herausgegebenen „Empfehlungen<br />

zur Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung“.<br />

Die Empfehlungen richten sich an die Träger der Regionalplanung.<br />

Es wird empfohlen, zu Gebieten mit Wohnbebauung von einem Mindestabstand von<br />

1.000 m auszugehen und von 5.000 m zwischen den einzelnen Vorrang- oder Eignungsgebieten<br />

für Windenergienutzung. Die festgelegten Abstände müssen sich <strong>im</strong><br />

Einzelfall aus dem Schutzbedürfnis angrenzender Nutzungen und Raumfunktionen<br />

begründen. Eine allgemeinverbindliche Festlegung von Abstandsregelungen wird nach<br />

den Empfehlungen jedoch als nicht sachgerecht angesehen.<br />

Die in der Tab. 2 aufgeführten weichen Ausschlussflächen und Abstandsempfehlungen<br />

der einzelnen Bundesländer bzw. des Niedersächsischen Landkreistages gelten<br />

<strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie lediglich als Orientierungshilfe. Diese Hilfen<br />

wurden herangezogen, da in Niedersachsen gegenwärtig keine allgemeinverbindlichen<br />

Festlegungen von Ausschlussflächen und Abstandregelungen vorliegen. Für die o. g.<br />

Belange wurden sachbezogene und somit unter Umständen andere Abstände gewählt<br />

(s. u.).<br />

5.3 Ausschlussflächen und Mindestabstände <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

Im Zuge der vorliegenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong> wird der kommunale Planungsraum<br />

entsprechend der nachfolgend formulierten Ausschlussflächen beurteilt und Flächen,<br />

die für eine Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen, ermittelt. Dabei werden<br />

die berücksichtigten Ausschlussflächen zwischen „harten“ und „weichen“ Ausschlussflächen<br />

differenziert.<br />

„Harte“ Ausschlussflächen definieren die Bereiche, die für eine Windenergienutzung<br />

aus rechtlichen und/ oder tatsächlichen Gründen grundsätzlich nicht in Betracht kommen<br />

wie z. B. Wohngebiete, Straßen, Gewässer, Deiche, Schutzgebiete, etc..<br />

„Weiche“ Ausschlussflächen definieren Bereiche, die aufgrund der öffentlichen oder<br />

kommunalen Willensbekundung nicht für eine Windenergienutzung herangezogen<br />

werden sollen. Die „weichen“ Ausschlussflächen unterliegen damit der kommunalen<br />

Planungshoheit und sind der Abwägung zugänglich. Die „weichen“ Ausschlussflächen<br />

sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung einer erneuten Betrachtung und Bewertung<br />

zu unterziehen, wenn als Ergebnis der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> der Windenergie nicht<br />

substanziell Raum eingeräumt wird. 5<br />

In diesem Zusammenhang kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> <strong>im</strong> Zuge der Abwägung bzw. Standortfindung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der übrigen bindenden, rechtlichen Vorgaben selbst entscheiden,<br />

ob sie best<strong>im</strong>mte Teile des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es beispielsweise vorrangig für Siedlungsflächen,<br />

für Erholungszwecke, zur Sicherung des Fremdenverkehrs, zur Sicherung natürlicher<br />

Gegebenheiten oder aus sonstigen städtebaulichen Erwägungen von best<strong>im</strong>mten<br />

weiteren baulichen Entwicklungen weitgehend freihalten will („weiche“ Ausschlussflächen).<br />

Wesentlich für die Ermittlung möglicher Eignungsflächen zur Windenergienutzung ist<br />

die Berücksichtigung vorhandener, konkurrierender Nutzungsansprüche wie z. B. Siedlungsbereiche,<br />

Verkehrswege oder naturschutzrechtliche Belange von besonderer Be-<br />

5 BVerwG, Urteil des 4. Senats vom 13.12.2012, AZ: 4 VN 1.11.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 21<br />

deutung (z. B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) sowie deren Umgebungsschutz, um<br />

Konflikte der Windenergienutzung mit anderen relevanten Nutzungen zu verhindern.<br />

In dieser Arbeitsphase werden auf Grundlage des dargestellten Kriterienkatalogs die<br />

Flächen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> ermittelt, in denen raumordnerische Funktionen bzw. relevante,<br />

zu berücksichtigende Belange der Errichtung von <strong>Windparks</strong> entgegenstehen. Diese<br />

für die Windenergienutzung geltenden „harten“ Ausschlussflächen werden, falls erforderlich,<br />

mit Puffer-/ Abstandszonen als Umgebungsschutz versehen. Die Puffer- und<br />

Abstandszonen werden zur Verhinderung von Störwirkungen und dem daraus in der<br />

Regel entstehenden erheblichen Konfliktpotenzial mit der Raumnutzung, den „weichen“<br />

Ausschlussflächen zugeordnet. Die Abstandswerte ergeben sich u. a. aus Festlegungen,<br />

welche sich aus Vorsorgegründen sowie aus Gründen des Immissionsschutzes<br />

und ggf. des Naturschutzes ergeben. Darunter sind aber auch Puffer-<br />

/Abstandszonen, welche als reine Vorsorgeabstände zu betrachten sind, von denen <strong>im</strong><br />

Einzelfall bzw. nach besonderer Prüfung abgewichen werden kann (Restriktionsflächen).<br />

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit können ggf. in den Plänen die Schutzabstände<br />

einzelner Belange durch die Darstellung anderer Belange (z. B. Abstandszone Gebäude<br />

durch Abstandszone Wohnbauflächen) verdeckt werden.<br />

Im Rahmen dieser Studie wird von einer Gesamthöhe der Windenergieanlagen von ca.<br />

180 m und einem Rotorradius von ca. 120 m ausgegangen. Einige Abstände zu Infrastrukturen<br />

(z. B. Stromleitungen, Straßen) sind demnach exemplarisch für 180 m hohen<br />

Windenergieanlagen zugrunde gelegt worden, da in der Kartendarstellung ein<br />

Wert angesetzt werden musste. Bei Verwendung höherer oder niedrigerer Anlagen<br />

oder Anlagen mit anderen Rotorradien ist einzelfallbezogen zu prüfen, ob die<br />

angesetzten/ dargestellten Abstandswerte angepasst werden müssen. Da die vorliegende<br />

Studie <strong>im</strong> Maßstab 1 : 25.000 erstellt ist, müssen in den folgenden Verfahrensschritten<br />

die Abstände grundsätzlich noch <strong>im</strong> Einzelnen überprüft und die spätere<br />

Potenzialfläche genauer abgegrenzt werden.<br />

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt zum Schutz des<br />

Menschen vor Immissionen entsprechende Grenzwerte an, die nicht überschritten<br />

werden sollten. Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie angesetzten Abstandsflächen zu Wohnbauflächen,<br />

gemischten Bauflächen und Wohngebäuden sowie anderen städtebaulichen<br />

Belangen orientieren sich an den jeweiligen <strong>im</strong>missionsschutzfachlichen Schutzabständen,<br />

die in der TA Lärm festgelegt sind. Im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />

ist es gerechtfertigt, die Schutzabstände <strong>im</strong> Rahmen der Flächenfindung<br />

pauschal so zu wählen, dass die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergienutzung<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf dem Immissionsschutz (Lärmbelastung und Schattenwurf) einen<br />

sicheren Abstand gewährleistet („harte“ Ausschlussfläche).<br />

Das Ansetzen pauschaler Abstände <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zur Ermittlung von<br />

Eignungsflächen für eine Windenergienutzung ersetzt nicht die Überprüfung des<br />

Einzelfalls <strong>im</strong> Rahmen ggf. nachfolgender Planungen und Verfahrensschritte.<br />

Die konkrete Einhaltung der Werte ist auf Ebene der Bauleitplanung vorhabenbezogen<br />

durch geeignete Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 22<br />

Tab. 3: Kriterienkatalog der harten und weichen Ausschlussflächen und Abstandsregelungen zur Ausweisung von Potenzialflächen für<br />

die Nutzung von Windenergie <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

Ausschlussflächen<br />

Umgebungsschutzzone<br />

hartes<br />

Ausschlusskriterium<br />

weiches<br />

Ausschlusskriterium<br />

Quelle<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

Harte Ausschlussflächen aufgrund der Belange von Wohnen, Gewerbe und sonstigen städtebaulichen Belangen sowie von Infrastrukturen (Plan 1)<br />

Siedlungen (Wohnbauflächen,<br />

gemischte Bauflächen),<br />

Einzelhäuser/<br />

Außenbereichslagen<br />

700 m I - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />

ggf. FNP der angrenzenden<br />

Gemeinden<br />

500 m I - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />

ALK <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

Siedlungsentwicklung, Umgebungsschutz (Störung, optische<br />

Bedrängung), vorbeugender Immissionsschutz, Lärmschutzanforderungen<br />

( TA Lärm)<br />

Umgebungsschutz (Störung, optische Bedrängung), vorbeugender<br />

Immissionsschutz, Lärmschutzanforderungen ( TA<br />

Lärm)<br />

gewerbliche Bauflächen - 200 m I FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), vorbeugender Immissionsschutz; Erfahrungswert aufgrund von<br />

Lärmschutzanforderungen ( TA Lärm) (gilt nur bei Vorliegen<br />

von Wohnnutzung/ Betriebsleiterwohnung, ggf. Einzelfallprüfung<br />

erforderlich)<br />

sonstige Sondergebiete,<br />

Industriegebiete, Hafenflächen<br />

- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Gemeinbedarfsflächen - - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Öffentliche Grünflache - - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Erholungsgebiet Conneforde<br />

Bundesstraßen und<br />

Autobahnen,<br />

700 m - Umgebungsschutz, vorbeugender Immissionsschutz,<br />

mind. 40 m<br />

Bauverbotszone<br />

+ 60 m II FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Harte Umgebungsschutzzone: Bauverbotszone gem. § 24<br />

NStrG<br />

Weiche Umgebungsschutzzone: Verkehrssicherheit, Baubeschränkung<br />

(ergibt sich i. d. Regel aus Eisabwurfgutachten)<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 23<br />

Ausschlussflächen<br />

Umgebungsschutzzone<br />

hartes<br />

Ausschlusskriterium<br />

weiches<br />

Ausschlusskriterium<br />

Quelle<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

Landes- und Kreisstraßen 20 m + 80 m II FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Harte Umgebungsschutzzone: Bauverbotszone gem. § 24<br />

NStrG<br />

Weiche Umgebungsschutzzone: Verkehrssicherheit, Baubeschränkung<br />

(ergibt sich i. d. Regel aus Eisabwurfgutachten)<br />

Bahnanlagen - 120 m III FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Bauwerks/ Verkehrssicherheit, Abstand von<br />

1 x Rotordurchmesser (120 m) zu Bahnstromleitungen gem.<br />

DIN EN 50341 als Mindestabstand (inkl. schwingungsdämpfender<br />

Maßnahmen).<br />

Umspannwerk 360 m III FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Bauwerkssicherheit/Verkehrssicherheit<br />

3x Rotordurchmesser<br />

(= ca.<br />

120 m)<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Elektrizitätsfreileitungen - 120 m III<br />

TenneT TSO GmbH, Bauwerkssicherheit<br />

>1x Rotordurchmesser<br />

mit E.ON<br />

Schwingungsschutzmaßnahmen<br />

(120 m)<br />

Erdgasleitung EWE<br />

25 m bzw.<br />

30 m IV EWE Bauwerkssicherheit<br />

Erdölpipeline<br />

45 m bzw.<br />

-<br />

55 m IV FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), Bauwerkssicherheit<br />

Harte Ausschlussflächen aufgrund der Belange Boden, Wald, Gewässer und Rohstoffe (Plan 2)<br />

Überschwemmungspolder<br />

- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 24<br />

Ausschlussflächen<br />

Stillgewässer und Fließgewässer<br />

II. Ordnung<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Zone I und II<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

- Ton<br />

Deich<br />

Ehemalige Erdöl-<br />

Förderbohrungen<br />

Umgebungsschutzzone<br />

hartes<br />

Ausschlusskriterium<br />

50 m V<br />

Abstand zu Stillgewässern<br />

> 1 ha<br />

weiches<br />

Quelle<br />

Ausschlusskriterium<br />

- FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />

Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

(2004)<br />

- - Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

(2004), Umweltdatenservers<br />

des Niedersächsischen<br />

Umweltministeriums<br />

(2013)<br />

- - RROP Landkreis Friesland<br />

(2003)<br />

50 m<br />

Deichschutzzone<br />

- RROP Landkreis Friesland<br />

(2003)<br />

§ 61 BNatSchG<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

Niedersächsisches Deichgesetz<br />

5 m IV - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Bodendenkmal - - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

Weiche Ausschlussflächen aufgrund der Belange Boden, Wald, Gewässer und Rohstoffe (Plan 2)<br />

Wald - 150 m<br />

zu raumbedeutsamen<br />

Waldflächen<br />

(> 1 ha), ggf.<br />

Einzelfallprüfung<br />

FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006),<br />

Abstand gem. RROP Landkreis Friesland (2003), Forderung<br />

des Landkreises Friesland als Schutz vor Beeinträchtigungen,<br />

ggf. Einzelfallprüfung<br />

-<br />

-<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 25<br />

Ausschlussflächen<br />

Umgebungsschutzzone<br />

hartes<br />

Ausschlusskriterium<br />

weiches<br />

Ausschlusskriterium<br />

Quelle<br />

Harte Ausschlussflächen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen (Plan 3)<br />

Nationalpark - - Umweltdatenservers des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums<br />

(2013)<br />

EU-Vogelschutzgebiet - 500 m Umweltdatenservers des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums<br />

(2013)<br />

FFH-Gebiet - - Umweltdatenservers des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums<br />

(2013)<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

Vorranggebiet für Natur<br />

und Landschaft<br />

Kompensationsflächen /<br />

Kompensationsflächenpool<br />

- - Daten des Landkreises<br />

Friesland (2013)<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

Vorsorgeabstand/Umgebungsschutz (Störung, Verdrängungswirkung<br />

auf Arten)<br />

-<br />

Mögliches Erfordernis für Umgebungsschutzzone ist ggf. auf<br />

Ebene der nachfolgenden Planungsebenen zu ermitteln und zu<br />

berücksichtigen<br />

- - FNP <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006), -<br />

- 200 m RROP Landkreis Friesland<br />

(2003)<br />

- - Daten des Landkreises<br />

Friesland (2013)<br />

Vorsorgeabstand/Umgebungsschutz (Störung, Verdrängungswirkung<br />

auf Arten)<br />

-<br />

-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 26<br />

Ausschlussflächen<br />

Gesetzlich geschütztes<br />

Biotop (gem. § 24<br />

NAGBNatSchG i. V. m.<br />

§ 30 BNatSchG)<br />

Avifaunistisch wertvolle<br />

Bereiche:<br />

Gastvögel – Internationale<br />

Bedeutung (2009)<br />

Wallhecken (gem. § § 22<br />

Abs. 3 NAGBNatSchG<br />

i. V. m. 29 BNatSchG)<br />

Umgebungsschutzzone<br />

hartes<br />

Ausschlusskriterium<br />

weiches<br />

Ausschlusskriterium<br />

Quelle<br />

- - Daten des Landkreises<br />

Friesland (2013)<br />

- - Umweltdatenservers des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums<br />

(2013),<br />

bestehende Erfassungen<br />

- - Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

(2004), Daten des<br />

Landkreises Friesland<br />

(2013)<br />

Naturdenkmal - - Daten des Landkreises<br />

Friesland (2013)<br />

Weiche Ausschlussflächen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen (Plan 3)<br />

Landschaftsschutzgebiet - - Umweltdatenservers des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums<br />

(2013)<br />

Entwicklungskonzept<br />

Friedrichsfeld (Ausgleichsfläche<br />

Friedrichsfeld,<br />

Entwicklungsraum I)<br />

Avifaunistisch wertvolle<br />

Bereiche:<br />

Gastvögel – Nationale<br />

Bedeutung (2009)<br />

- 200 m<br />

Abstand zum<br />

Entwicklungsraum<br />

I<br />

Straßenbauverwaltung<br />

des Landes Niedersachsen<br />

(2013)<br />

- - Umweltdatenservers des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums<br />

(2013),<br />

bestehende Erfassungen<br />

Umgebungsschutz<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 27<br />

Ausschlussflächen<br />

Umgebungsschutzzone<br />

hartes<br />

Ausschlusskriterium<br />

weiches<br />

Ausschlusskriterium<br />

Quelle<br />

Harte Ausschlussflächen aufgrund der Belange des Landschaftsbildes und der Erholung (Plan 2)<br />

Vorranggebiet für ruhige<br />

Erholung<br />

- nicht vorhanden<br />

- 200 m RROP Landkreis Friesland<br />

(2003)<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

Vorsorgeabstand/ Umgebungsschutz (Lärm, Schattenwurf, optische<br />

Beeinträchtigung)<br />

I<br />

Es handelt sich hierbei um einen Wert aus der Planungspraxis, der <strong>im</strong> evtl. folgenden Genehmigungsverfahren einzelfallbezogen spezifiziert werden muss.<br />

Die Angaben resultieren auf Werten moderner Windenergieanlagen, die zur Einhaltung der Orientierungswerte gem. Immissionsrichtwerten der TA Lärm erforderlich<br />

sind. Die angegebenen Werte entsprechen der gerichtlich anerkannten Planungspraxis.<br />

II<br />

Pauschalwert, wird <strong>im</strong> evtl. folgenden Genehmigungsverfahren (z. B. durch Eiswurfgutachten) einzelfallbezogen spezifiziert werden (weiches Ausschlusskriterium).<br />

III<br />

Pauschalwert, erforderlicher Abstand ist <strong>im</strong> Rahmen der ggf. nachfolgenden Bauleitplanung <strong>im</strong> Einzelfall auf den konkret geplanten Anlagentyp anzupassen<br />

(weiches Ausschlusskriterium).<br />

IV Aufgrund des Maßstabes werden Schutzzonen erst ab einem Abstand von 50 m in den Plänen dargestellt.<br />

V Errichtung baulicher Anlagen in einem Abstand von weniger als 6 m bzw. 10 m zu Gewässern zweiter und dritter Ordnung unzulässig.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 28<br />

5.4 Harte und weiche Ausschlussflächen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Industrie,<br />

Sondergebiete, Versorgung (Plan 1)<br />

Im Rahmen der Bearbeitung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> wurden <strong>im</strong> Vorfeld informell<br />

die angrenzenden Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt, um kommunale sowie<br />

regionale Planungen, die Auswirkungen auf eine Ausweisung von Windenergiestandorten<br />

<strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> haben können, zu berücksichtigen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> ist<br />

von den Gemeinden Bockhorn, Wiefelstede, Rastede und Jade umgeben (Landkreise<br />

Friesland, Ammerland und Wesermarsch). Im Norden grenzt der Jadebusen an das<br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong>.<br />

Weiterhin wurden die Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen in der <strong>Stadt</strong> angeschrieben,<br />

soweit sie in Erfahrung gebracht werden konnten (u. a. E.ON Netz GmbH,<br />

EWE Netz GmbH, ExxonMobil Production Deutschland GmbH, TenneT TSO GmbH.<br />

Die in den erfolgten Stellungnahmen genannten Ausschlussbereiche bzw. Trassen<br />

werden <strong>im</strong> Plan 1 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt und die fachlich belegten Abstände<br />

berücksichtigt. In Anlage 2 findet sich eine Übersichtstabelle mit allen<br />

angeschriebenen Institutionen und eine Kurzfassung ihrer Antworten, in Anlage 3 sind<br />

alle Antwortschreiben in Kopie beigefügt.<br />

Die in Plan 1 angesetzten Werte sind als exemplarische Werte für 180 m hohe<br />

Windenergieanlagen (Gesamthöhe) anzusehen. Bei höheren geplanten WEA<br />

müssen eventuell <strong>im</strong> weiteren Verfahrensablauf die Abstandswerte dem Wert der<br />

geplanten Gesamthöhe angepasst werden.<br />

5.4.1 Besiedelter Bereich<br />

Im Fall der Siedlungsgebiete wurden u. a. Wohngebiete, gemischte Bauflächen, gewerbliche<br />

Bauflächen, Industriegebiete sowie Sondergebiete aus dem Flächennutzungsplan<br />

(FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) als harte Ausschlussflächen dargestellt. Weiterhin<br />

wurden Wohngebäude außerhalb von Wohngebieten und sonstigen <strong>im</strong> FNP<br />

ausgewiesenen Bauflächen mit Wohnnutzung basierend auf den Darstellungen der<br />

ALK (Allgemeine Liegenschaftskarte) in den Plan als „harte“ Ausschlussflächen aufgenommen<br />

(s. Plan 1).<br />

Die gewählten und angesetzten Abstandskriterien zu den dargestellten städtebaulichen<br />

Belangen orientieren sich an den Schutzabständen basierend auf der TA Lärm<br />

(„harte“ Ausschlussflächen). Dafür werden zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und<br />

Schattenwurf pauschale Abstände zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten sowie zu<br />

Gebäuden <strong>im</strong> Außenbereich angesetzt, die entsprechend der unterschiedlichen<br />

Schutzansprüche gemäß ihrer Ausweisung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Varel</strong> sowie der angrenzenden Städte und Gemeinden (soweit verfügbar) modifiziert<br />

werden.<br />

Der Schutzanspruch von Flächen für den Gemeinbedarf, Grünanlagen sowie Sondergebieten,<br />

etc. sind - je nach zulässiger Nutzung - <strong>im</strong> Einzelfall auf Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu ermitteln und zu betrachten.<br />

Aufgrund des fortgeschrittenen Standes der Technik bei Windenergieanlagen (u. a.<br />

größere Nabenhöhen und Rotordurchmesser) werden in der vorliegenden Studie Mindestabstände<br />

zu Siedlungsgebieten (<strong>im</strong> FNP ausgewiesene Wohnbauflächen und ge-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 29<br />

mischte Bauflächen) von 700 m sowie zu Wohngebäuden <strong>im</strong> Außenbereich von 500 m<br />

als „harte“ Ausschlussflächen zugrunde gelegt. Dabei werden auch besiedelte Bereiche<br />

der benachbarten Städte und Gemeinden berücksichtigt (s. u.).<br />

Die angesetzten Mindestabstände basieren auf den <strong>im</strong>missionsschutzrechtlich einzuhaltenden<br />

Werten gemäß den Vorgaben der TA Lärm (vgl. Kapitel 4.1) und der angenommenen,<br />

voraussichtlichen Immissionsbelastung der in dieser Studie angesetzten,<br />

modernen Referenz-Anlagen (180 m). Die in der TA-Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte<br />

für Schall<strong>im</strong>missionen stellen letztendlich die einzigen Vorgaben mit rechtlicher<br />

bzw. gerichtlich bestätigter Bindungswirkung dar. Hierzu heißt es in der TA-Lärm:<br />

"Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1<br />

BImSchG) ist (...) sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort<br />

die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 nicht überschreitet." Somit können<br />

Windenergieanlagen nach rein <strong>im</strong>missionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich<br />

so dicht an die Wohnbebauung heran gesetzt werden, wie es zur Einhaltung<br />

der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zulässig wäre. Zur Einhaltung dieser Werte sind<br />

jedoch neben Kenntnis des Anlagentyps auch Kenntnisse über weitere Immissionspunkte<br />

in der Umgebung notwendig, so dass die gesetzlich einzuhaltenden Richtwerte<br />

konkret erst auf Ebene des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ermittelt werden<br />

können. Zur Standortfindung von Potenzialflächen für <strong>Windparks</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

werden deshalb pauschale Abstände für eine Referenz-Anlagenhöhe von 180 m als<br />

„harte“ Ausschlussflächen zugrunde gelegt, mit denen bei Umsetzung der planerischen<br />

Regelung die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Dieses Vorgehen<br />

steht <strong>im</strong> Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des OVG BB 6 ,des VG Hannover 7<br />

und des VG Oldenburg 8 . Wohngebäude <strong>im</strong> Außenbereich genießen den gleichen<br />

Schutzanspruch gemäß TA-Lärm wie Dorf- und Mischgebiete.<br />

Gemischte Bauflächen, welche nach der TA-Lärm einen geringeren Schutzanspruch<br />

gegenüber Lärm<strong>im</strong>missionen haben als Wohngebiete, werden in der Studie hinsichtlich<br />

der Schutzabstände wie Wohngebiete behandelt, da besonders in den örtlichen<br />

Randlagen vielfach durch Aufgabe der gewerblichen Nutzung oder der Landwirtschaft<br />

tatsächlich oder in absehbarer Zeit eine reine Wohnnutzung vorliegt. Unter dem Aspekt<br />

der städtebaulichen Weiterentwicklung soll zudem eine Umwandlung von gemischten<br />

Bauflächen in Wohnbauflächen künftig weiterhin möglich sein, weshalb diesen Gebieten<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Studie der gleiche Schutzanspruch wie Wohnbauflächen beigemessen<br />

wird.<br />

In Bereichen ohne Ausweisungen von Wohn- oder Erholungsgebieten wurden die Gebäude<br />

berücksichtigt, die als Wohngebäude genutzt werden bzw. bei denen eine<br />

Wohnnutzung angenommen wird. Eine detailliertere Überprüfung auf aktuelle Nutzung<br />

der Gebäude (Unterscheidung Wohn- und Nebengebäude) erfolgte auf der Grundlage<br />

unterschiedlicher Schraffuren von Haupt- und Neben- bzw. Stallgebäuden in der ALK,<br />

so dass dort nur ausgewiesene Wohngebäude einen Umgebungsschutzradius von<br />

500 m-Abstande erhielten. Nebengebäude (Schuppen, Garagen etc.) besitzen keinen<br />

Schutzanspruch <strong>im</strong> Hinblick auf Lärm<strong>im</strong>missionen und müssen demnach auch nicht<br />

durch einen 500 m-Radius „geschützt“ werden. Eine Überprüfung vor Ort, ob ein in der<br />

ALK dargestelltes Wohngebäude tatsächlich auch als Wohngebäude genutzt wird, hat<br />

<strong>im</strong> Rahmen dieser Studie nicht stattgefunden.<br />

Gewerbliche Flächen und Industriegebiete werden in der vorliegenden Studie ebenfalls<br />

als „harte“ Ausschlussflächen behandelt. Da der Schutzbedarf von gewerblichen Bau-<br />

6 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011, Az. OVG 2 A 2.09<br />

7 VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011, Az. 4 A 4927/09<br />

8 VG Oldenburg, Urteil vom 15.05.2013 Az. 5 A 2243/11.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 30<br />

flächen und Industriegebieten <strong>im</strong> Vergleich zu Wohnbauflächen geringer ist, wird für<br />

Industriegebiete kein Schutzabstand berücksichtigt, für Gewerbegebiete wurde ein<br />

pauschaler Vorsorgeabstand von 200 m als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt,<br />

um Schutzansprüchen von evtl. <strong>im</strong> Gewerbegebiet vorhandenen Betriebsleiterwohnungen<br />

zu genügen. Sollten Potenzialflächen in direkter Nachbarschaft zu Gewerbegebieten<br />

liegen, ist <strong>im</strong> Einzelnen zu prüfen, ob eine Wohnnutzung innerhalb des Gewerbegebietes<br />

vorhanden und ein Abstand überhaupt erforderlich ist oder ob bei Vorhandensein<br />

einer Wohnnutzung ggf. ein größerer Abstand aus Lärmschutzgründen<br />

eingehalten werden muss.<br />

Weiterhin werden Informationen aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der Gemeinden<br />

Bockhorn, Wiefelstede, Rastede und Jade zu angrenzenden Bebauungsplänen,<br />

zu ausgewiesenen bzw. geplanten Siedlungs- und Erholungsgebieten sowie Wohngebäuden<br />

berücksichtigt, da von diesen Nutzungen der angrenzenden Gemeinden ein<br />

entsprechender Abstand wie innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong> einzuhalten ist.<br />

Diese wurden ebenfalls bei der Darstellung der Infrastrukturen und sonstigen Flächennutzungen<br />

I (vgl. Plan 1) berücksichtigt.<br />

5.4.2 Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen<br />

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich<br />

Aurich) stellt in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2013 dar, dass <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong><br />

die Bundesstraße Nr. 437 sowie die Landesstraßen L 818 und L 819 vorhanden<br />

sind. Zudem verlaufen die Kreisstraßen K 104, 105, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113<br />

und 340 <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>.<br />

In der Stellungnahme wird zudem auf den Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums<br />

vom 28.09.2012 (Nds. MBl. 2012, S. 831) Bezug genommen. Darin sind<br />

zu Verkehrswegen Mindestabstände von 1,5 x (Rotordurchmesser + Narbenhöhe) einzuhalten.<br />

In der genannten Richtlinie wird ausgesagt, dass die Abstände größer als<br />

1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe) zu Verkehrswegen und Gebäuden <strong>im</strong> Allgemeinen<br />

in nicht besonders eisgefährdeten Regionen als ausreichend gelten. Bei einer<br />

angenommenen Gesamthöhe der Windenergieanlagen von ca. 180 m wären folglich<br />

abhängig von der Nabenhöhe und dem Rotordurchmesser bis zu 220 m Abstand einzuhalten.<br />

Allerdings lassen sich diese Pauschalabstände in Absprache mit den zuständigen<br />

Behörden bzw. durch die Vorlage eines Eiswurfgutachtens erfahrungsgemäß<br />

in vielen Fällen stark verringern.<br />

Gemäß § 24 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) und § 9 Bundesfernstraßengesetz<br />

(FStrG) dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrten in einer Entfernung von bis zu<br />

20 m bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bzw. 40 m bei Autobahnen keine Hochbauten<br />

errichtet werden („harte“ Ausschlussfläche). Bei Landes- und Kreisstraßen bedarf<br />

es einer Genehmigung der Straßenbaubehörde, wenn innerhalb eines 40 m-<br />

Abstandes Hochbauten errichtet werden sollen. Auch bauliche Anlagen längs der<br />

Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m und längs der Bundesstraßen bis<br />

zu 40 m bedürfen einer Zust<strong>im</strong>mung der obersten Landesstraßenbaubehörde. Insgesamt<br />

gibt es außer der erwähnten 20 bzw. 40 m-Bauverbotszonen keine eindeutigen<br />

gesetzlichen Regelungen. Für die vorliegende Studie wird somit von einem pauschalen<br />

Sicherheitsabstand von 100 m („weiche“ Ausschlussfläche) ausgegangen, der <strong>im</strong><br />

Einzelfall mit der zuständigen Behörde bereits <strong>im</strong> Vorfeld der Planung <strong>im</strong> Detail abzust<strong>im</strong>men<br />

ist. Der 100 m-Abstandswert auf dieser Planungsebene entspricht der gängigen<br />

Praxis bei der Standortermittlung. Ein höherer Abstand verhindert mitunter angesichts<br />

heutiger technischer Möglichkeiten zu Unrecht die Ausweisung einer Eignungs-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 31<br />

fläche für Windenergie an ansonsten konfliktarmer Stelle und käme damit einer Verhinderungsplanung<br />

gleich.<br />

5.4.3 Schienenstrecken<br />

Windenergieanlagen sind in einem Abstand zu errichten, der die Verkehrssicherheit<br />

gewährleistet. Dazu existieren derzeit keine einheitlichen Abstandsregelungen. Die<br />

Empfehlungen des Eisenbahnbundesamtes sehen, vorbehaltlich der technischen Entwicklung<br />

und künftiger Erfahrungen, einen Abstand von Windkraftanlagen zu Gleisanlagen<br />

in Höhe des zweifachen Rotordurchmessers, zumindest aber die Gesamtanlagenhöhe<br />

als erforderlich. Zu Bahnanlagen wird demnach aus Vorsorge- und Sicherheitsaspekten<br />

ein Abstand von 120 m (1 x Rotordurchmesser der zu Grunde gelegten<br />

Referenzanlage) als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt. Dieser Abstand stellt<br />

einen Sicherheitsabstand dar und ist <strong>im</strong> Einzelfall mit der zuständigen Behörde bereits<br />

<strong>im</strong> Vorfeld weiterer Planung <strong>im</strong> Detail abzust<strong>im</strong>men.<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> verläuft die planfestgestellte Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven.<br />

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung hat die DB Services Immobilien GmbH eine<br />

Stellungnahme abgegeben, in der allgemeine Hinweise auf einzuhaltende Abstände<br />

von WEA zu Gleisanlagen der DB von größer gleich 1,5 x (Rotordurchmesser + Narbenhöhe)<br />

zum nächstgelegenen Gleis als Ausschlussfläche gefordert. Diesem Hinweis<br />

wird <strong>im</strong> Rahmen dieses Studie nicht gefolgt (s. o.). Für Freileitungen aller Spannungsebenen<br />

werden die Abstände gemäß der Freileitungsnorm DIN EN 50341-3-4 (VDE<br />

0210-3) 2011-01 Punkt 5.4.5 in der Stellungnahme angeführt. Entsprechend ist eine<br />

Errichtung von Windenergieanlagen <strong>im</strong> Bereich der Freileitungen nur zulässig, wenn<br />

ein Abstand von mindestens 3 x Rotordurchmesser von der Rotorblattspitze in ungünstigster<br />

Stellung zum äußeren Leiterseil eingehalten wird. Sollte dieser Abstand bis auf<br />

1 x Rotordurchmesser unterschritten werden, müssen schwingungsdämpfende Maßnahmen<br />

eingebaut werden, die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.<br />

5.4.4 Elektrizitätsfreileitung<br />

Gemäß der Stellungnahme der E.ON Netz GmbH verlaufen mehrere 110-kV-Leitungen<br />

innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong>.<br />

Windenergieanlagen, die in der Nähe von Freileitungen errichtet werden, können<br />

durch Erhöhung des Turbulenzgrades (Wirbelströmung) das Schwingungsverhalten<br />

von Leiterseilen beeinflussen und die Festigkeit und Lebensdauer der Seile erheblich<br />

herabsetzen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass bei Bruch eines Rotorflügels<br />

benachbarte Hochspannungsleitungen beschädigt werden. Aus Gründen der Bauwerks-<br />

und Versorgungssicherheit (lt. Energie-Wirtschaftsgesetz müssen Stromversorgungsunternehmen<br />

die Stromversorgung jederzeit gewährleisten) sind daher bei Errichtung<br />

von Windenergieanlagen horizontale Mindestabstände zwischen Rotorblattspitze<br />

in ungünstigster Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten<br />

(EN 50341–3-4:2001):<br />

<br />

<br />

für Freileitungen > 30 kV Nennspannung ohne Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />

≥ 3 x Rotordurchmesser,<br />

für Freileitungen > 30 kV Nennspannung mit Schwingungsschutzmaßnahmen:<br />

> 1 x Rotordurchmesser.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 32<br />

Wenn sichergestellt ist, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung der<br />

Windenergieanlage liegt und der Mindestabstand zwischen der Rotorblattspitze in ungünstigster<br />

Stellung und dem äußersten ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt,<br />

kann auf die schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden.<br />

In der vorliegenden Potenzialflächenstudie wird, bezogen auf einen Anlagentyp mit einem<br />

Rotordurchmesser von max<strong>im</strong>al 120 m, ein Mindestabstand von 120 m als „weiche“<br />

Ausschlussfläche berücksichtigt (entspricht dem vorgegebenen Abstand zu Freileitungen<br />

mit Schwingungsschutzmaßnahmen). Im Einzelfall muss geprüft und ggf. mit<br />

dem Versorgungsunternehmen abgest<strong>im</strong>mt werden, ob andere Abstände möglich oder<br />

erforderlich sind (s. Plan 1).<br />

5.4.5 Gasfernleitungen / Erdölpipelines<br />

Gemäß der Stellungnahme der EWE Netz GmbH vom 04.04.2013 werden von der<br />

EWE verschiedene Erdgas-Hochdruckleitungen betrieben. Die entsprechenden Leitungen<br />

dürfen durch Bauarbeiten nicht gefährdet, beschädigt und überbaut sowie in ihrer<br />

Lage verändert werden. Die vorhandenen Erdgas-Hochdruckleitungen liegen gemäß<br />

der Stellungnahme der EWE in einem 8 m breiten Schutzstreifen. Um einen sicheren<br />

Betrieb der Leitungen nach der Errichtung von Windenergieanlagen gewährleisten<br />

zu können, müssen die Anlagen außerhalb eines Sicherheitsbereiches errichtet<br />

werden. Gemäß der Rundverfügung des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld von<br />

2005 (Abstand von Windenergieanlagen zu Einrichtungen des Bergbaus - RdVfg. vom<br />

31.10.2002 - 92/02 - B VI a 8.2 – XXV) ist ein Sicherheitsabstand für Erdgastransportleitungen<br />

bei WEA bis 120 m Nabenhöhe und 2.000 kW Leistung von 25 m einzuhalten,<br />

darüber hinaus ist ein Abstand von 30 m erforderlich. Dieser Mindestabstand setzt<br />

voraus, dass die WEA nach dem Stand der Technik geplant, errichtet und betrieben<br />

werden.<br />

An der südwestlichen Grenze des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es verläuft gemäß dem rechtsgültigen<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> eine Erdölpipeline. Gemäß der o. g. Rundverfügung<br />

ist ein Mindestabstand bei WEA mit einer Nabenhöhe von 120 m und einer Leistung<br />

von 2.000 kW von 45 m einzuhalten, darüber hinaus ist ein Abstand von 55 m erforderlich.<br />

Weiterhin befindet sich gemäß der Stellungnahme der ExxonMobil Production<br />

Deutschland GmbH vom 21.03.2013 <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> das ehemalige Erdölfeld<br />

<strong>Varel</strong> mit einen ehemaligen Förderbohrungen. Hier ist ein Sicherheitsabstand von<br />

je 5 m zum Bohransatzpunkt einzuhalten.<br />

In Plan 1 werden die o. g. Ausschlussräume als „hartes“ Ausschlusskriterium betrachtet.<br />

Aufgrund des Darstellungsmaßstabes werden jedoch die Schutzstreifen, die<br />

schmaler als 50 m sind, nicht dargestellt.<br />

5.4.6 Fernwasserleitung<br />

Die Trinkwasserversorgungsleitungen befinden sich i. d. R. <strong>im</strong> Bereich der öffentlichen<br />

Verkehrswege und werden deshalb nicht gesondert dargestellt.<br />

5.4.7 Sonstige Darstellungen<br />

Gemäß der Stellungnahme der E.ON Netz GmbH vom 12.04.2013 befinden sich <strong>im</strong><br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> drei Umspannwerke. Zu diesen ist laut VDEW-Empfehlung M-<br />

35/98 ein Abstand von mindestens den dreifachen Rotordurchmesser einzuhalten. Bei<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 33<br />

der <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zu Grunde gelegten Referenzanlage wird ein Bereich<br />

von 360 m (3 x 120 m) als „weicher“ Puffer um die Umspannwerke berücksichtigt.<br />

Weiterhin sind <strong>im</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) Flächen für Ver- und<br />

Entsorgungsanlagen verzeichnet. Diese Bereiche werden als „harte“ Ausschlussflächen<br />

in der Karte 1 dargestellt. Abstands- und Pufferzonen zu diesen Nutzungen sind<br />

jedoch nicht erforderlich.<br />

5.5 Harte und weiche Ausschlussflächen II: Rohstoffgewinnung, Boden, Wald,<br />

Gewässer, Erholung und Rohstoffe (Plan 2)<br />

5.5.1 Exkurs Vorranggebiete LROP und RROP<br />

Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) haben die in diesem<br />

Programm dargestellten Vorranggebiete aufgrund raumstruktureller Erfordernisse<br />

eine Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen. In diesen Gebieten müssen<br />

alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung vereinbar sein (NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM 1994). Das<br />

Landes-Raumordnungsprogramm ist die Basis für die Landesentwicklung und auch die<br />

Grundlage für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP).<br />

Das Landes-Raumordnungsprogramm von 1994 (Fortschreibungen 1998, 2002, 2006<br />

und 2008) liegt aktuell in der Aktualisierung von 2012 vor 9 . Es stellt neben der Energieeinsparung<br />

und der rationellen Energieverwendung u. a. die Förderung der Nutzung<br />

und des Ausbaus einhe<strong>im</strong>ischer und erneuerbarer Energien insbesondere u. a. der<br />

Windenergie als Ziel dar.<br />

Das Landes-Raumordnungsprogramm fordert, die für „die Nutzung von Windenergie<br />

geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der<br />

Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete<br />

oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen“ (LROP 2012).<br />

Im LORP wird auch gefordert, dass bei der Planung von raumbeanspruchenden Nutzungen<br />

<strong>im</strong> Außenbereich „möglichst große unzerschnittene und von Lärm unbeeinträchtigte<br />

Räume zu erhalten, naturbetonte Bereiche auszusparen, und die Flächenansprüche<br />

und die über die direkt beanspruchte Fläche hinausgehenden Auswirkungen<br />

der Nutzung zu min<strong>im</strong>ieren“ sind.<br />

Die Regionalen Raumordnungsprogramme der Landkreise (RROP) sind Ergebnis der<br />

Regionalplanung und werden aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) entwickelt.<br />

Die wesentliche Aufgabe der Regionalplanung ist es, die Vorstellungen des<br />

Landkreises und seiner Gemeinden zur Entwicklung mit den raumbedeutsamen Planungen<br />

der Fachplanungsträger (z. B. Versorger, Straßenbauämter etc.) und den ü-<br />

berörtlich bedeutsamen regionalen und landesweiten Entwicklungszielen so abzust<strong>im</strong>men,<br />

dass <strong>im</strong> Zusammenwirken aller Planungen und Maßnahmen der bestmögliche<br />

Nutzen für die gesamte Region erzielt wird. Die Regionalplanung ist somit ein Bindeglied<br />

zwischen der Raumordnung des Landes, den Fachplanungen und den Gemeinden.<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramm werden die Ziele des Landes-<br />

Raumordnungsprogramms nicht nur konkretisiert und raumbedeutsamen Belange so-<br />

9 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen<br />

(LROP) vom 24. September 2012 (Nds. GVBl. S. 350).<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 34<br />

wie Vorrang- und Vorsorgegebiete mit größerer Detailschärfe dargestellt, sondern<br />

auch um eigene, für die Entwicklung der Landkreise bedeutsame Ziele ergänzt. Es bildet<br />

zusammen mit dem Landes-Raumordnungsprogramm die Grundlage für die Koordinierung<br />

aller raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Fachplanungen und<br />

-maßnahmen, die für die Entwicklung der Landkreise maßgeblich sind. Grundsätzlich<br />

wird in den Regionalen Raumordnungsprogrammen die angestrebte räumliche und<br />

strukturelle Entwicklung des Planungsraumes dargestellt.<br />

Aufgrund der Grobmaßstäblichkeit der zeichnerischen Darstellung des Landes-<br />

Raumordnungsprogramms und der für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> vorliegenden konkretisierten<br />

raumordnerischen und landesplanerischen Festsetzungen in Form des aus dem Landes-Raumordnungsprogramm<br />

entwickelten Regionalen Raumordnungsprogramms<br />

werden die Inhalte des Landes-Raumordnungsprogramms in der vorliegenden <strong>Standortpotenzialstudie</strong><br />

nur nachrichtlich berücksichtigt.<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Friesland liegt aus<br />

dem Jahr 2003 vor. Zu den raumordnerischen Belangen, die bei der Ermittlung von<br />

Eignungsflächen für Windenergienutzung zu berücksichtigen sind, äußert sich das<br />

RROP (2003) u. a. wie folgt: „Bei der Realisierung von <strong>Windparks</strong> sind Belange der<br />

Landschaftspflege, der Sicherung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes, der<br />

Siedlungsentwicklung, der Erholungsfunktion sowie des Immissionsschutzes zu berücksichtigen.“<br />

(RROP 2003: D 3.5 (4)).<br />

Gemäß dem RROP des Landkreises Friesland befinden sich <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong><br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (Ton), für Natur und Landschaft, für Grünlandbewirtschaftung<br />

sowie für ruhige Erholung. In Vorranggebieten dürfen alle raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen der vorrangigen Zweckbest<strong>im</strong>mung nicht entgegenstehen<br />

und müssen mit der jeweiligen Zweckbest<strong>im</strong>mung vereinbar sein (vgl.<br />

RROP 2003: D 1.8 (4)).<br />

5.5.2 Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (RROP)<br />

Die Vorrang- und Vorsorgegebiete für Sand-, Ton- und Torfabbau werden <strong>im</strong> RROP<br />

nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, Darstellungen<br />

des Landes-Raumordnungsprogrammes und den aktuellen örtlichen Verhältnissen<br />

(abbaubare bzw. abbauwürdige Bodenschätze) räumlich konkretisiert.<br />

Gemäß RROP des Landkreises Friesland sind für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> mehrere<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (Ton) dargestellt. Diese befinden sich südlich<br />

von Jeringhave, östlich von Friedrichsfeld sowie nordöstlich von Obenstrohe (s. Plan<br />

2). Dieser Belang wird als „hartes“ Ausschlusskriterium gewertet.<br />

5.5.3 Gewässer<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> verlaufen Gewässer II. und III. Ordnung (Entwässerungs-<br />

/Grenzgräben). Die Darstellungen der Gewässer II. Ordnung wurden aus dem Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> übernommen. Weiterhin sind <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> überwiegend<br />

kleinere Stillgewässer (Teiche, Regenrückhaltebecken, Abbaugewässer) vorhanden.<br />

Die <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> vorhandenen Fließ- und Stillgewässer sind naturgemäß als „harte“<br />

Ausschlussflächen zu behandeln. Gewässer I. und II. Ordnung besitzen grundsätzlich<br />

einen Gewässerrandsteifen von 5,00 m <strong>im</strong> Außenbereich, der i. d. R. von Bebauung<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 35<br />

freizuhalten ist. Da es sich bei den Schutzstreifen der Fließgewässer („harte“ Ausschlussflächen)<br />

nur um kleinflächige Bereiche handelt (5,00 bis 10,00 m Breite), werden<br />

diese aus kartographischen Gründen nicht in den Plänen der <strong>Standortpotenzialstudie</strong><br />

dargestellt. Bei der konkreten Standortplanung von Windenergieanlagen sind<br />

die o. g. Abstände zu beachten und die zuständigen Verbände zu beteiligen. Um Stillgewässer,<br />

die eine Größe von mehr als 1 ha aufweisen wird ein Schutzstreifen von 50<br />

m als „hartes“ Ausschlusskriterium festgelegt.<br />

5.5.4 Wasserschutzgebiete<br />

Südlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>, nordöstlich des Ortsteiles Büppel befinden sich die Schutzzonen<br />

I und II des Wasserschutzgebietes „<strong>Varel</strong>“. Als Zone I sind fünf Brunnen östlich der<br />

Autobahnabfahrt <strong>Varel</strong>-Obenstrohe ausgewiesen; als Schutzzonezone II diese Brunnen<br />

umgebende Bereiche. Die Schutzzonen I und II stehen als „hartes“ Ausschlusskriterium<br />

einer Windenergienutzung entgegen.<br />

5.5.5 Deiche und Überschwemmungspolder<br />

Im Norden des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es verläuft ein Küstenschutzdeich. Dieser Deich sowie die<br />

50 m –Deichschutzzone wird als „harte“ Ausschlussfläche gewertet. Die Lage des Deiches<br />

sowie der Deichschutzzone ist der Karte 2 zu entnehmen.<br />

Westlich von Dangast ist zudem gemäß dem aktuellen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

ein Überschwemmungspolder festgesetzt. Dieser wird entsprechend als „hartes“ Ausschlusskriterium<br />

berücksichtigt.<br />

5.5.6 Waldflächen<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> befinden sich mehrere größere Waldflächen. Direkt an das <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

anschließend befindet sich südwestlich der <strong>Varel</strong>er Forst. Im westlichen<br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> liegt weiterhin der Seghorner Forst mit dem Naherholungsgebiet „Mühlenteich“.<br />

Schließlich liegt <strong>im</strong> südlichen <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> der Forst Herrenneuen. Weiter kleinere<br />

Waldflächen sind verteilt über das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> vorhanden.<br />

Waldflächen werden <strong>im</strong> Rahmen dieses Standortkonzeptes als „weiche“ Ausschlussflächen<br />

betrachtet. Gemäß der NLT-Empfehlungen (NLT, 2011b) sollten Waldflächen<br />

innerhalb von Wäldern erst dann herangezogen werden, wenn keine weiteren Flächenpotenziale<br />

<strong>im</strong> Offenland zur Verfügung stehen und es sich um mit technischen<br />

Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen handelt. Diese Empfehlungen wurden<br />

in die Aktualisierung des LROP von 2012 übernommen, in dem es heißt:<br />

"Wald soll wegen seiner vielfältigen Funktionen, insbesondere wegen seiner kl<strong>im</strong>aökologischen<br />

Bedeutung, nicht für die Nutzung von Windenergie in Anspruch genommen<br />

werden. Flächen innerhalb des Waldes können für Windenergienutzung nur<br />

dann in Anspruch genommen werden, wenn<br />

- weitere Flächenpotenziale weder für neue Vorrang- noch für neue Eignungsgebiete<br />

<strong>im</strong> Offenland zur Verfügung stehen und<br />

- es sich um mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen<br />

handelt."<br />

Weiterhin wird <strong>im</strong> NLT-Papier grundsätzlich ein Abstand von 100 m zu Waldflächen<br />

empfohlen. Im Rahmen der TÖB-Beteiligung hat der Landkreis Friesland darauf hingewiesen,<br />

dass zu raumbedeutsamen Waldflächen ein Schutzabstand von 150 m als<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 36<br />

Ausschlussfläche zu berücksichtigen ist. Aus Sicht des Landkreises Friesland kommt<br />

besonders dem Waldrand eine wichtige Funktion zu. Im RROP (2003) heißt es dazu:<br />

„Waldränder übernehmen als Übergangszone zur freien Landschaft wichtige Funktionen<br />

für die Gestaltung und den Erlebniswert des Landschaftsbildes, zur Sicherung der<br />

Landschaftselemente und der Waldbestände bei Sturm, für den Naturhaushalt sowie<br />

die landschaftsbezogene Erholung.“ Der vom Landkreis geforderte Schutzabstand von<br />

150 m dient „Insbesondere zur Gewährleistung der Sturmsicherheit und zum Erhalt<br />

des Erlebniswertes der Landschaft und als vielfältigen Lebensraum [...].“ Im Folgenden<br />

wird <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> zu Waldflächen die eine Größe von mindestens<br />

1 ha aufweisen (raumordnerisch bedeutsamen Waldflächen) ein Abstand von<br />

150 m als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt.<br />

5.5.7 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/Denkmalpflege<br />

Das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> weist einige natur- und kulturhistorische Landschaftselemente<br />

und -strukturen auf. Hier sind z. B. alte Wurten (Warften) zu nennen, auf denen früher<br />

die Höfe in der Marsch als Schutz gegen Sturmfluten standen.<br />

Ebenso haben Baudenkmale einen hohen landschaftlichen und kulturellen Wert, den<br />

es unter landschaftsästhetischen Gesichtspunkten zu erhalten gilt. Vor allem zu erwähnen<br />

ist die <strong>im</strong> 12. Jh. erbaute mächtige Schlosskirche, außerdem das Waisenhaus<br />

aus dem Jahr 1671, was den Rang „nationales Denkmal“ besitzt. Von historischer Bedeutung<br />

sind auch die nur noch in Resten erhaltenen Wälle der geplanten Festungsstadt<br />

„Christiansburg“.<br />

Die natur- und kulturhistorisch bedeutsamen Naturdenkmale, archäologischen Denkmale,<br />

Boden- und Baudenkmale nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege werden in der Karte 3 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt.<br />

Die <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> dargestellten Bodendenkmale sowie<br />

die kulturhistorischen Elemente nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege werden <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie als „harte“ Ausschlussflächen<br />

gewertet. Dazu ggf. einzuhaltende Schutzabstände sind auf Ebene der<br />

nachfolgenden Planungen zu ermitteln und zu berücksichtigen.<br />

5.5.8 Vorranggebiete für ruhige Erholung in Natur und Landschaft<br />

Der Bereich um das Nordseebad Dangast ist gemäß RROP des Landkreises Friesland<br />

als Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Die o. g. Vorranggebiete werden aufgrund des <strong>im</strong> RROP dargestellten und abgewogenen<br />

Vorrangs für Erholung und einer Unvereinbarkeit der Erholungsnutzung mit einer<br />

Windenergienutzung als „harte“ Ausschlussgebiete behandelt. Zusätzlich wird aufgrund<br />

der nicht unerheblichen Fernwirkung von Windenergieanlagen eine Umgebungsschutzzone<br />

von 200 m als „weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 37<br />

5.6 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />

(Plan 3)<br />

5.6.1 Nationalpark<br />

Das Wattenmeer vor der niedersächsischen Nordseeküste ist seit 1985 als Nationalpark<br />

geschützt. Der „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ umfasst Watt- und<br />

Wasserflächen, Strände, Salzwiesen und Dünen vor den Deichen der niedersächsischen<br />

Nordseeküste bis zu einer Linie seeseits der Ostfriesischen Inseln beziehungsweise<br />

der Platen und Sandbänke an der Wesermündung. Der nördliche und nordöstliche<br />

Rand der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (Vordeichsflächen) ist Teil des Nationalparks Niedersächsisches<br />

Wattenmeer (vgl. Karte 3). Die Flächen des Nationalparks werden als „hartes“<br />

Ausschlusskriterium in der Potenzialstudie gewürdigt.<br />

5.6.2 EU-Vogelschutzgebiete<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> befinden sich laut Datenserver des Umweltministeriums<br />

(2013) Teilflächen das Europäische Vogelschutzgebiete V64 „Marschen am Jadebusen“.<br />

Weiterhin ist der angrenzende Jadebusen inklusive der Vordeichsflächen auf <strong>Varel</strong>er<br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> flächendeckend als Teil des „Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

als EU-Vogelschutzgebiet V01 ausgewiesen. EU-Vogelschutzgebiete sind<br />

gemäß der Richtlinie 2009/174/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />

unter Schutz gestellt und Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes<br />

„Natura 2000“. Das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist in Deutschland mit der Umsetzung<br />

in nationales Recht <strong>im</strong> April 1998 rechtsverbindlich und schließt die "Special<br />

Area of Conservation" (SAC) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und<br />

die "Special Protected Area" (SPA) der Vogelschutz-Richtlinie ein.<br />

Die Teile des EU-Vogelschutzgebiets "Marschen am Jadebusen" (V64), die sich auf<br />

dem <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> befinden, liegen alle deichnah. Praktisch der gesamte Küstenstreifen<br />

des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>s ist enthalten, nur mit Ausnahme von Dangast und einem<br />

Bereich um bzw. südlich des <strong>Varel</strong>er Tiefs. Das Gebiet ist hauptsächlich durch Grünlandnutzung<br />

geprägt. Ackerflächen nehmen lediglich einen Anteil von rund 4 % ein.<br />

Gehölzbestände fehlen fast vollständig. Baumbewuchs ist lediglich in Form kleiner<br />

Hofgehölze, Baum- und Gebüschreihen zu finden. Abgesehen von der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> und<br />

der Ortschaft Dangast, die beide außerhalb der Gebietskulisse liegen, existieren <strong>im</strong><br />

Raum nur einige kleinere Ortschaften. Zusätzlich sind Einzelgehöfte in die Landschaft<br />

eingestreut. Das Gebiet V64 ist für Gastvogelarten des Offenlandes von hervorgehobener<br />

Bedeutung, welche sich aus der Nähe zum Nationalpark "Niedersächsisches<br />

Wattenmeer" ergibt. Ein Teil dieser Vögel nutzt das Gebiet vor allem als Hochwasserrastplatz<br />

und Nahrungsgebiet (Löffler, Watvögel, Möwen), andere Vogelarten (Gänse,<br />

Enten) nutzen das Gebiet pr<strong>im</strong>är zur Rast und zur Nahrungssuche, während ihre<br />

Schlafplätze innerhalb des Nationalparks liegen, die allabendlich angeflogen werden.<br />

Als wertbest<strong>im</strong>mende Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I) werden als Gastvögel<br />

<strong>im</strong> EU-Vogelschutzgebiet V64 der Goldregenpfeifer, Löffler und Nonnengans genannt.<br />

Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />

zu erheblichen Beeinträchtigungen der EU-Vogelschutzgebiete führen, untersagt. Damit<br />

die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden<br />

und der funktionale Zusammenhang von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin<br />

vor der Zulassung oder Durchführung von Projekten dessen Verträglichkeit mit den<br />

Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Euro-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 38<br />

päischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Die Vogelschutzgebiete<br />

werden als „harte“ Ausschlussflächen gewertet. Als Vorsorgeabstand<br />

hinsichtlich einer Störung oder Verdrängung der wertgebenden Vogelarten wurde zusätzlich<br />

ein Abstand von je 500 m um die EU-Vogelschutzgebiete als „weiches“ Ausschlusskriterium<br />

berücksichtigt.<br />

5.6.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH, Richtlinie 92/43/EWG) des Rates vom<br />

21. Mai 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />

und Pflanzen" greift auf die EU-Vogelschutzrichtlinie zurück, indem sie best<strong>im</strong>mt,<br />

dass FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete gemeinsam die biologische Vielfalt auf<br />

dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes<br />

Schutzgebietssystem (NATURA 2000) dauerhaft schützen und erhalten sollen.<br />

Die FFH-Richtlinie klammert die Vogelarten als Auswahlkriterien für FFH-Gebiete aus<br />

und überlässt somit die Best<strong>im</strong>mung der Vogelschutzgebiete der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie. In den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie (Lebensraumtypen<br />

und Arten) sind Lebensräume sowie Tiere und Pflanzen aufgeführt, deren Verbreitung<br />

und Vorkommen bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen<br />

werden sollen.<br />

Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />

zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete oder einer <strong>im</strong> FFH-Gebiet vorkommenden<br />

prioritären Art führen, untersagt. Damit die Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden und der funktionale Zusammenhang<br />

von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin vor der Zulassung oder Durchführung<br />

von Projekten dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu<br />

überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> sind zwei FFH-Gebiete dargestellt. Es handelt sich zum einen<br />

um das <strong>im</strong> Nordwesten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>s gelegene Dangaster Tief/Ellenserdammer<br />

Tief (inklusive Gewässerränder), welches als FFH-Gebiet (DE 2312-331) „Teichfledermaus-Habitate<br />

<strong>im</strong> Raum Wilhelmshaven“ gemeldet ist. Weiterhin ist der angrenzende<br />

Jadebusen inklusive der Vordeichsflächen flächendeckend (als Teil des „Nationalparks<br />

Niedersächsisches Wattenmeer“) gleichzeitig als FFH-Gebiet (DE 2306-301)<br />

„Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ ausgewiesen. Die FFH-Gebiete werden<br />

<strong>im</strong> Rahmen dieses <strong>Standortpotenzialstudie</strong> als „harte“ Ausschlussfläche behandelt. Eine<br />

pauschale Abstandszone wird hierzu nicht festgelegt, da der jeweilige Schutzzweck<br />

bzw. die Zielart entscheidend sind (Einzelfallprüfung). Abstandsbereiche sind ggf. auf<br />

Ebene der nachfolgenden Planungen z. B. anhand von faunistischen Kartierungen zu<br />

ermitteln und ggf. zu berücksichtigen.<br />

5.6.4 Naturschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete sind Gebiete, die gemäß § 16 NAGBNatSchG in Verbindung mit<br />

§ 23 BNatSchG unter Schutz stehen, da sie schutzbedürftigen Arten, Biotopen oder<br />

Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, sie für<br />

Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde von Bedeutung sind oder sich durch<br />

Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit auszeichnen.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 39<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> befinden sich keine ausgewiesenen oder <strong>im</strong> Verfahren befindlichen<br />

Naturschutzgebiete nach § 16 NAGBNatSchG i.V.m. § 23 BNatSchG.<br />

5.6.5 Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche nach § 19 NAGBNatSchG i. V. m. § 26<br />

BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden, sind Gebiete,<br />

die ganz oder teilweise des Schutzes bedürfen. Dieser Schutz wird aufgrund der Erhaltung<br />

bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der<br />

Nutzbarkeit der Naturgüter gewährt bzw. weil das Landschaftsbild vielfältig, von besonderer<br />

Eigenart und Schönheit oder von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist<br />

oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist.<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> befinden sich gemäß dem Umweltdatenservers des NIEDER-<br />

SÄCHSISCHEN UMWELTMINISTERIUMs (2013) fünf Landschaftsschutzgebiete mit unterschiedlichen<br />

Flächengrößen und Schutzerfordernissen. Es handelt sich dabei um folgende<br />

Gebiete:<br />

Christiansburg (LSG FRI 49),<br />

Reitbrake Hohelucht (LSG FRI 65),<br />

Dangast (LSG FRI 110),<br />

<strong>Varel</strong>er Geest (LSG FRI 118),<br />

Marschen am Jadebusen West (LSG FRI 126).<br />

Die Landschaftsschutzgebiete werden <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie als „weiche“ Ausschlussflächen<br />

behandelt, da die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie<br />

in Landschaftsschutzgebieten nach Einzelfallprüfung und Abwägung der Auswirkungen<br />

auf den Schutzzweck des Gebietes mit dem öffentlichen Interesse am Ausbau<br />

der Windenergie nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Eine Abstandszone zu Landschaftsschutzgebieten<br />

wird nicht festgelegt, da der jeweilige Schutzzweck bzw. die<br />

Zielart(en) entscheidend sind (Einzelfallprüfung). Abstandsbereiche sind ggf. auf Ebene<br />

der nachfolgenden Planungsschritte zu ermitteln und zu berücksichtigen.<br />

5.6.6 Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 22 NAGBNatSchG i. V. m. § 29<br />

BNatSchG unter Schutz gestellt. Wertbest<strong>im</strong>mend sind Bäume, Hecken und andere<br />

Landschaftsbestandteile, die u. a. zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen,<br />

das Orts- und Landschaftsbild gliedern bzw. beleben, schädliche Einwirkungen<br />

verbessern oder Bedeutung als Lebensstätten best<strong>im</strong>mter wildlebender Tier- oder<br />

Pflanzenarten besitzen. Ebenso fallen gemäß dem neuen Niedersächsischen Ausführungsgesetz<br />

zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nun auch die Wallhecken<br />

(vormals § 33 NNatG) unter diesen Begriff. Wallhecken sind zum einen als kulturhistorischer<br />

Landschaftsbestandteil von Bedeutung, gleichzeitig aber auch wichtiger Lebensraum<br />

für Pflanzen- und Tierarten in der oft monotonen Agrarlandschaft.<br />

Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> bestehen gemäß der digitalen Daten des Landkreises Friesland<br />

(Stand: 28.05.2013) sowie laut dem Umweltdatenservers des NIEDERSÄCHSI-<br />

SCHEN UMWELTMINISTERIUMs (2013) über das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> verteilt diverse geschützte<br />

Landschaftsbestandteile (inkl. Wallhecken) (vgl. Plan 3).<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 40<br />

Diese geschützten Landschaftsbestandteile werden <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Studie<br />

als „harte“ Ausschlussflächen behandelt. Im Einzelfall ist aufgrund des Schutzzwecks<br />

zu überprüfen, ob zusätzliche Schutzabstände eingehalten werden sollten.<br />

(Einzelfallprüfung).<br />

5.6.7 Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 NAGBNatSchG i. V. m. § 30<br />

BNatSchG unter Schutz gestellt. Diese seltenen sowie stark gefährdeten Biotoptypen,<br />

wie beispielsweise Röhrichte, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen,<br />

Bruchwälder, Sümpfe, Quellbereiche, Salzwiesen und Wattflächen <strong>im</strong> Küstenbereich,<br />

genießen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz automatischen Schutz. Der<br />

besondere Schutz zielt auf die Sicherung des derzeitigen Zustandes.<br />

Die in der Karte 3 dargestellten gesetzlich geschützten Biotope stammen aus Daten<br />

des Landkreis Frieslandes (2013). Diese Daten haben jedoch keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit. Gesetzlich geschützte Biotope werden <strong>im</strong> Rahmen dieses Studie als<br />

„harte“ Ausschlussflächen behandelt. Eine Abstandszone wird nicht festgelegt, da der<br />

jeweilige Schutzzweck bzw. die Zielart(en) dafür entscheidend sind (Einzelfallprüfung).<br />

Abstandsbereiche sind ggf. auf Ebene der nachfolgenden Planungsebenen zu ermitteln<br />

und zu berücksichtigen.<br />

5.6.8 Naturdenkmäler<br />

Naturdenkmäler, die gemäß § 21 NAGBNatSchG i. V. m. § 28 BNatSchG geschützt<br />

sind, sind zumeist einzelne Naturschöpfungen, die durch ihre Seltenheit, Eigenart oder<br />

Schönheit oder ihre Bedeutung für die Wissenschaft bzw. Natur- und He<strong>im</strong>atkunde besonderen<br />

Schutzes bedürfen. Auch die Umgebung des Naturdenkmals kann in den<br />

Schutz mit einbezogen werden.<br />

Die in der Karte 3 verzeichneten Naturdenkmäler sind auf der Grundlage der digitalen<br />

Daten des Landkreises Friesland (Stand 28.05.2013) dargestellt. Eine Nutzung durch<br />

Windenergiegewinnung in Bereichen von Naturdenkmälern ist aufgrund des gesetzlichen<br />

Schutzes nicht möglich („harte“ Ausschlussfläche).<br />

5.6.9 Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

Bei „Vorranggebieten für Natur und Landschaft“ stehen gemäß RROP (2003) <strong>im</strong> Allgemeinen<br />

die naturschutzfachlichen Ziele <strong>im</strong> Vordergrund und werden <strong>im</strong> RROP gebietsspezifisch<br />

dargestellt. Die Ausweisung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

erfolgt unter Abwägung auf der Grundlage folgender Quellen:<br />

- Vorranggebiet gemäß Landes-Raumordnungsprogramm,<br />

- Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (Naturschutzgebiete, Naturdenkmale,<br />

besonders geschützte Biotope, Wallhecken, geschützte Landschaftsbestandteile),<br />

- Internationale Abkommen (EU-Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Ramsar-<br />

Konvention),<br />

- Für den Naturschutz wertvolle Bereiche (international, national, landesweit),<br />

- Moorschutzprogramm,<br />

- Niedersächsisches Fließgewässerschutzprogramm.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 41<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm stellt nachfolgend aufgelistet Bereiche als<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft dar (vgl. Karte 3):<br />

Ellenserdammer und Dangaster Tief inklusive Randbereiche sowie<br />

Nördlicher und Südlicher Poldergroden,<br />

Südlicher Teil des Nordender Groden,<br />

Ehemaliger Standortübungsplatz Birkenfeld,<br />

Landröhricht „Am Schlengendeich“,<br />

Nubbert (Wald westlich Borgstede),<br />

Waldstück („Lütjewisch“) südlich der Autobahnabfahrt <strong>Varel</strong>/Bockhorn,<br />

Waldstück südlich Hohelucht,<br />

Außendeichsflächen.<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft werden aufgrund der vorhandenen naturschutzfachlichen<br />

Wertigkeiten und des hohen Konfliktpotenzials gegenüber einer<br />

Windenergienutzung als „harte“ Ausschlussflächen gewertet. Zur Vermeidung möglicher<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen werden diese<br />

schutzbedürftigen Gebiete von der Windenergiegewinnung freigehalten. Zusätzlich<br />

wird aus Vorsorgeaspekten eine Umgebungsschutzzone von 200 m als „weiche“ Ausschlussfläche<br />

berücksichtigt, um mögliche negative Einwirkungen der Windenergieanlagen<br />

von außen auf die Vorranggebiete zu verhindern.<br />

5.6.10 Flächen für Maßnahmen aus dem Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) stellt u. a. Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

dar (vgl. Plan 3). Diese sind <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie ebenfalls als „harte“ Ausschlussflächen<br />

zu behandeln. Eine Umgebungsschutzzone wird nicht festgelegt.<br />

5.6.11 Kompensationsflächen<br />

Der Landkreis Friesland führt ein laufend digital aktualisiertes Kompensationsflächenkataster,<br />

in dem die mit Kompensationsmaßnahmen bereits belegten Flächen erfasst<br />

sind. Darüber hinaus werden <strong>im</strong> Kompensationsflächenkataster auch die Flächenpools<br />

verwaltet. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> liegen nach Auskunft und gemäß der digitalen Daten<br />

des Landkreises vom 28.05.2013 Flächen aus diesem Kompensationsflächenkataster.<br />

Die Flächen sind in Plan 3 dargestellt und werden <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie als „harte“<br />

Ausschlussflächen von der Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />

5.6.12 Avifaunistisch wertvolle Bereiche<br />

Aus den <strong>im</strong> Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms des<br />

NLWKN gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten<br />

Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand)<br />

zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen dieses Erfassungsprogramms werden<br />

allerdings keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt,<br />

sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und<br />

z. T. beauftragten Bestandserfassungen.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 42<br />

Die Bewertung der Avifauna erfolgte sowohl durch das NLWKN als auch durch die<br />

Fachbüros jeweils getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren<br />

(Wilms et al. (1997, Krüger et al. 2010), wobei die Daten gebietsbezogen<br />

bewertet werden.<br />

Weiterhin liegen neben den Daten des NLWKN vorhandene faunistische Daten aus<br />

der Windparkplanung „Ammersche Länder“ aus dem Jahr 2009 vor.<br />

Gemäß den vorliegenden Daten und Gutachten sind <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> avifaunistisch<br />

wertvolle Bereiche vorhanden. Im Norden des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es liegt demnach eine Fläche<br />

mit internationaler Bedeutung für Gastvögel. Dieser Bereich wird aufgrund der hohen<br />

Bedeutung für Gastvögel als „harte“ Ausschlussfläche bewertet. Direkt nordwestlich,<br />

angrenzend an die <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong>, befindet sich zudem ein Bereich mit<br />

nationaler Bedeutung für Gastvögel. Diese Fläche wird als „weiche“ Ausschlussfläche<br />

behandelt. Weitere avifaunisitschen wertvolle Bereiche <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong>, die<br />

aufgrund der Wertigkeit einen (harten oder weichen) Ausschluss bedingen sind gegenwärtig<br />

nicht bekannt.<br />

5.6.13 Entwicklungskonzept Friedrichsfeld<br />

Südwestlich an der <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong> befindet sich der ehemalige Standortübungsplatz<br />

Friedrichsfeld. Die militärische Nutzung des Geländes wurde bereits <strong>im</strong><br />

Jahr 2007 aufgegeben. Im Folgenden ist vorgesehen, diesen Bereich ökologisch aufzuwerten<br />

und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den<br />

Bau der Autobahn A 20 verursacht werden, zu nutzen. Entsprechend wurde <strong>im</strong> Auftrag<br />

des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr NLStBV, Geschäftsbereich<br />

Oldenburg ein Entwicklungskonzept aufgestellt, welches die möglichen<br />

Maßnahmen und ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten aufzeigt. Die Flächen dieses<br />

Konzeptes (Ausgleichsfläche Friedrichsfeld sowie Entwicklungsraum I) werden in der<br />

vorliegenden Studie als „weiche“ Ausschlussflächen behandelt. Weiterhin wird um den<br />

Entwicklungsraum I aus Vorsorgeaspekten eine Umgebungsschutzzone von 200 m als<br />

„weiche“ Ausschlussfläche berücksichtigt.<br />

5.6.14 Sonstige Darstellungen<br />

Wie in Kap. 5.6.2 beschrieben, wird als Vorsorgeabstand hinsichtlich einer Störung<br />

oder Verdrängung der wertgebenden Vogelarten generell ein Abstand von 500 m um<br />

das EU-Vogelschutzgebiet V 64 „Marschen am Jadebusen“ als „weiches“ Ausschlusskriterium<br />

festgelegt. Es befinden sich jedoch bereits Windenergieanlagen in diesem<br />

Nahbereich des Vogelschutzgebietes bzw. <strong>im</strong> 500 m Vorsorgeabstand. In diesem<br />

Raum ist von einer nicht unbeträchtlichen Vorbelastung auch in Bezug auf die wertgebenden<br />

Arten auszugehen. Um dieser Bestandsituation Rechnung zu tragen, wird um<br />

die bestehenden Windenergieanlagen jeweils ein Puffer von 500 m angesetzt, in dem<br />

der Vorsorgeabstand des Vogelschutzgebietes bzw. die „weiche“ Ausschlussfläche<br />

aufgeweicht werden kann. Folglich ist in diesen Überlagerungsbereichen eine Windenergienutzung<br />

grundsätzlich möglich, vorbehaltlich einer konkretisierenden Prüfung<br />

auf der Grundlage von detaillierten avifaunistischen Daten (Einzelfallprüfung) und sofern<br />

keine weiteren Ausschlussbelange eine Windenergienutzung ausschließen.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 43<br />

5.7 Sonstige Hinweise der Träger öffentlicher Belange<br />

5.7.1 Wehr- bzw. luftfahrtrechtliche Belange<br />

Die Wehrbereichsverwaltung Nord gibt in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2013 Hinweise<br />

zum Plangebiet.<br />

Demnach befindet sich das Plangebiet <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich gemäß § 18 a Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG) des Militärflugplatzes Wittmundhaven. Gemäß LuftVG dürfen<br />

Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört<br />

werden können. (Anlagenschutzbereiche nach § 18 a LuftVG). Aufgrund der Vielzahl<br />

der WEA <strong>im</strong> Bereich der Zuständigkeitsbereiche der Militärflugplätze kann es bei einer<br />

Bewertung der bundes<strong>im</strong>missionsschutzrechtlichen Einzelanträge von WEA <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />

der Militärflugplätze – insbesondere in der Zusammenschau mit<br />

bereits bestehenden Anlagen – zu Ablehnungen kommen. Dies gilt, gemäß der Stellungnahme<br />

der Wehrbereichsverwaltung, nicht nur für neu zu errichtende Anlagen<br />

sondern auch für Repoweringmaßnahmen. Jede Errichtung einer WEA <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />

eines Militärflugplatzes bedarf daher einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtung<br />

verschiedener Bewertungskriterien.<br />

Weiterhin liegt der Planungsraum, gemäß Hinweis der Wehrbereichsverwaltung Nord,<br />

<strong>im</strong> Bereich der Luftverteidigungsanlage Brockzetel. Bei der Einhaltung entsprechender<br />

Abstände besteht gegen die Planung von WEA keine Einwände. Aus Sicht der Wehrbereichsverwaltung<br />

Nord ist darüber hinaus zu beachten, dass eine endgültige Bewertung<br />

von geplanten Windenergieanlagen erst erfolgen kann, wenn die genauen Daten<br />

der einzelnen Anlagen (Anzahl, geographische Koordinaten nach WGS 84, Bauhöhe<br />

über Grund, Bauhöhe über N.N., Nabenhöhe und Rotordurchmesser) vorliegen. Die<br />

Wehrbereichsverwaltung Nord ist daher <strong>im</strong> Falle konkreter Planungen von Windenergieanlagen<br />

stets zu beteiligen.<br />

6.0 Standortdiskussion aufgrund verbleibender Belange ohne<br />

Ausschlusswirkung (Arbeitsschritt 3)<br />

Nach Berücksichtigung der Ausschlusskriterien (s. o.), die sich aus städtebaulichen<br />

Belangen der <strong>Stadt</strong> und den vorhandenen Landnutzungen und planerischen Vorgaben<br />

ergeben, kommt nicht mehr das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> für die Aufstellung von<br />

Windenergieanlagen in Frage. Die nicht von Ausschlusskriterien betroffenen, bei der<br />

vorangegangenen Prüfung übrig bleibenden Flächen stellen die <strong>im</strong> Weiteren näher zu<br />

betrachtenden Potenzialflächen dar, deren tatsächliche Eignung in Arbeitsschritt 3 anhand<br />

verbleibender, auf den Flächen liegender Belange, näher geprüft wird.<br />

Im Folgenden werden die Belange aufgeführt, welche die Potenzialflächen betreffen<br />

und die möglicherweise zu Konflikten mit der Windenergienutzung führen können, diese<br />

aber nicht von vornherein ausschließen. Anschließend werden die Potenzialflächen<br />

aufgrund der noch auf ihnen liegenden Belange nach einem auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> bezogenen<br />

Punktraster bewertet (s. Kap. 6.5.1). Die Zuordnung einer Punktzahl geschieht<br />

lediglich für die Belange, die innerhalb der ermittelten Potenzialflächen liegen. Da ein<br />

Belang teilweise nicht die gesamte Potenzialfläche betrifft, wird diese ggf. in Teilflächen,<br />

die sich aus der Überlagerung, Abgrenzung und unterschiedlichen Bewertung<br />

von Belangen ergeben, aufgeteilt. Teilflächen, die sich aufgrund unterschiedlicher Be-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 44<br />

wertung ergeben, werden nachfolgend in der Bezeichnung bzw. Nummerierung weiter<br />

unterschieden.<br />

In Kap. 7.0 werden dann die einzelnen Potenzialflächen mit den darauf liegenden Belangen<br />

<strong>im</strong> Einzelnen ausführlich unter Hinzuziehung weiterer Aspekte, wie z. B. Abständen<br />

zu umgebenden Ausschlussgebieten u. ä., dargestellt und beschrieben.<br />

6.1 Potenzialbereiche<br />

Nach Berücksichtigung der harten und weichen Ausschlussflächen verbleiben acht Bereiche<br />

(s. Plan 4 bzw. 9), die <strong>im</strong> nächsten Schritt auf der Grundlage evtl. bestehender,<br />

weiterer Belange, die für sich genommen nicht zum Ausschluss einer Fläche führen,<br />

zu bewerten sind. Nachfolgend sind die Bereiche aufgeführt, die sich nach Arbeitsschritt<br />

2 (noch ohne Bewertung verbleibender Belange ohne direkte Ausschlusswirkung)<br />

als mögliche Potenzialflächen herausstellen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bereich 1 „Porzellanfabrik“<br />

Dieser Bereich befindet sich westlich von <strong>Varel</strong> bzw. südöstlich des Ortsteiles<br />

Jeringhave. Er hat eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha.<br />

Bereich 2 „Nordender Groden“<br />

Hierbei handelt es sich um Potenzialbereiche innerhalb von drei bestehenden<br />

Windenergieanlagen. Diese Potenzialflächen ergeben sich aufgrund der Vorbelastung<br />

<strong>im</strong> Bereich des Vorsorgeabstandes des Vogelschutzgebietes V 64<br />

„Marschen am Jadebusen“ (vgl. Kap. 5.6.14). Die drei Teilflächen besitzen insgesamt<br />

eine Größe von ca. 2,0 ha.<br />

Bereich 3 „Almsee“<br />

Die Potenzialfläche „Almsee“ liegt an der südwestlichen Grenze der <strong>Stadt</strong> und<br />

weist eine Größe von ca. 8,5 ha. Direkt angrenzend an diesen Suchraum liegt<br />

ein bestehender Windpark mit drei Windenergieanlagen.<br />

Bereich 4 „Rosenberg-Süd“<br />

Ebenfalls direkt an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze liegt der Potenzialbereich „Rosenberg-Süd“<br />

mit einer Größe von ca. 1,4 ha.<br />

Bereich 5 „Neuenwege“<br />

Dieser Bereich ist ebenfalls an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong> gelegen.<br />

Die Größe dieses Suchraumes beträgt ca. 5,6 ha.<br />

Bereich 6 „Hohelucht-Nord“<br />

Direkt angrenzend an den bestehenden Windpark „Hohelucht“ ergibt sich nach<br />

der Berücksichtigung der „harten“ und „weichen“ Ausschlussflächen eine weitere<br />

mögliche Potenzialfläche in einer Größe von ca. 1,2 ha. Dieser Potenzialbereich<br />

(wie auch die Bereiche 7 und 8) ergibt sich aufgrund der Vorbelastung <strong>im</strong><br />

Bereich des Vorsorgeabstandes des Vogelschutzgebietes (vgl. Kap. 5.6.14).<br />

Bereich 7 „Hohelucht-West“<br />

Westlich und nördlich des Windparkes „Jethausen-Hohelucht“ ergibt sich eine<br />

weitere Potenzialfläche in einer Größe von ca. 7,1 ha.<br />

Bereich 8 „Hohelucht-Süd“<br />

Direkt südlich angrenzend an den Windpark „Jethausen-Hohelucht“ konnten<br />

nach der Berücksichtigung der Ausschlussflächen drei weitere kleinere Teilflächen<br />

best<strong>im</strong>mt werden. Diese weisen zusammen eine Größe von ca. 1,5 ha<br />

auf.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 45<br />

Im Folgenden werden die möglicherweise auf den Potenzialflächen liegenden, verbleibenden<br />

Belange, welche nicht unmittelbar zum Ausschluss führen, betrachtet und bewertet.<br />

6.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 5<br />

und 6)<br />

Restriktionen aufgrund der Belange der Regionalen Raumordnung (RROP)<br />

Das RROP des Landkreis Friesland setzt neben Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

auch Vorrangflächen für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und<br />

-entwicklung fest. Innerhalb der Grenzen der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> befinden sich jedoch keine<br />

Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung. Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und –entwicklung hingegen finden sich vorwiegend <strong>im</strong> Norden und<br />

Osten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es. Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung sind Bereiche,<br />

in denen eine andauernde Grünlandbewirtschaftung erforderlich ist. Im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm werden überwiegend als Grünland genutzte Marschgebiete,<br />

die aufgrund ihrer Bedeutung als historische Kulturlandschaften und als Wiesenvogellebensraum<br />

zu erhalten sind, als Vorsorgegebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege<br />

und -entwicklung dargestellt. Ein wirklicher Schutz für Fauna und Flora ist durch die<br />

Ausweisung als Vorsorgegebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und<br />

-entwickllung allein jedoch nicht gegeben.<br />

In der Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistages<br />

(NLT) (Stand Oktober 2011), wurden u. a. eine Reduzierung der Liste der empfohlenen<br />

Ausschlussgebiete gegenüber der Fassung vom Januar 2011 vorgenommen,<br />

um der Windenergiewirtschaft zusätzliche Standortoptionen zu eröffnen. Mit dieser Aktualisierung<br />

werden Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und – entwicklung<br />

nicht mehr als Ausschlussflächen behandelt.<br />

In Anerkennung des Potenzials, welches die Vorsorgegebiete für Gründlandbewirtschaftung,<br />

-pflege und -entwicklung für den Naturhaushalt besitzen können, werden<br />

die <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> vorhandenen Gebiete mit 5 Punkten bewertet.<br />

Gebiete, die wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit eine besondere Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild besitzen sowie aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt<br />

und als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt wichtige Bereiche darstellen,<br />

werden <strong>im</strong> Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorsorgegebiet für Natur und<br />

Landschaft dargestellt. So wird <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> das Landschaftsschutzgebiet „Klosterhof<br />

Grabhorn“ als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Teilbereiche<br />

der Landschaftsschutzgebiete „Hofbusch Steinhausen“, „Neuenburger Holz“, „Klosterhof<br />

Jührden“ und „Tangerfeld“ sind ebenfalls als Vorsorgegebiet verzeichnet. Überdies<br />

wird eine Fläche <strong>im</strong> Bereich Bredehorn, östlich und westlich der Landstraße L 815 sowie<br />

drei kleiner Flächen nordöstlich, östlich und südlich von Steinhausen als Vorsorgegebiet<br />

für Natur und Landschaft abgebildet (vgl. Karte 5). Die Vorsorgegebiete für Natur<br />

und Landschaft werden <strong>im</strong> Rahmen der Studie mit 10 Punkten berücksichtigt.<br />

Landschaftsrahmenplan Landkreis Friesland<br />

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Friesland liegt aus dem Jahr 1996<br />

(mit z. T. digitalen Anpassungen des Landkreises aus dem Jahr 2005) vor. Er dient<br />

laut Bundesnaturschutzgesetz als Instrument der Landschaftsplanung auf regionaler<br />

Ebene. Der Landschaftsrahmenplan wurde von der Naturschutzbehörde des Landkrei-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 46<br />

ses für das Kreisgebiet erarbeitet. Als gutachterlicher Fachplan stellt er rahmenhaft die<br />

fachlichen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Er leitet dabei seine Ziele und Maßnahmen<br />

aus den landesweiten Zielen des Niedersächsischen Landschaftsprogramms<br />

ab.<br />

Der Landschaftsrahmenplan stellt neben naturschutzwürdigen Bereichen auch landschaftsschutzgebietswürdige<br />

Bereiche für das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> dar. Diese landschaftsschutzwürdigen<br />

Gebiete werden aus fachplanerischer Sicht mit einem mittleren<br />

Konfliktpotenzial (10 Punkte) gegenüber einer Windenergienutzung eingestuft und bewertet.<br />

Weiterhin sind <strong>im</strong> Planungsraum der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> folgende Belange gemäß Aussagen<br />

des Landschaftsplanes betroffen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Entwicklungsbereich Wald/Gehölz,<br />

Erhalt/Sicherung halbnatürlicher Ökosysteme durch Extensivierungsmaßnahmen<br />

(Grünland/Wiesenvögel),<br />

Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen (Grünland/Wiesenvögel),<br />

Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen (Wallhecken),<br />

Erhalt von Vernetzungs- und Pufferfunktionen und Ergänzung (Fläche) wichtiger<br />

natürlicher/naturnaher Ökosysteme (Wald)<br />

Diese aufgeführten Belange werden nachrichtlich dargestellt aber nicht mit Punkten<br />

bewertet, da diese der Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen.<br />

Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong><br />

Der Landschaftsplan stellt als Fachgutachten die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />

zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf<br />

<strong>Stadt</strong>- oder Gemeindeebene dar. Er stellt eine Weiterentwicklung und Konkretisierung<br />

der Inhalte des Landschaftsrahmenplans dar, die um lediglich auf lokaler Ebene gültige<br />

Inhalte noch ergänzt werden. Für <strong>Varel</strong> liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahr<br />

2004 vor (INGENIEURBÜRO PALANDT 2004).<br />

Im Rahmen der vorliegenden Studie sind vor allem folgende Darstellungen berücksichtigt<br />

worden (Karten 5 und 6):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Potenziell besonders geschützte Biotope,<br />

Entwicklungsbereich Feuchtgrünland,<br />

Bereiche mit hoher Bedeutung „Wald-Brache-Komplex“,<br />

Suchräume für Aufforstungen,<br />

Biotope mit sehr hoher Bedeutung,<br />

Biotope mit hoher Bedeutung,<br />

Diese aus dem Landschaftsplan übernommenen Darstellungen werden in den Karten<br />

5 und 6 nachrichtlich als Belang aufgeführt. Eine Bepunktung erfolgt nicht, aufgrund<br />

des zurückliegenden Erscheinungs- und Bearbeitungszeitraums des Landschaftsplans<br />

und da diese Belange der Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 47<br />

Für die Fauna wertvolle Bereiche<br />

Neben der Biotopkartierung wertet das NLWKN auch laufend gebietsbezogenen Daten<br />

aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm aus. Die aus den Erfassungsgebieten vorliegenden<br />

Daten (DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS, Stand 08/2013) werden,<br />

soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem<br />

standardisierten Verfahren ein best<strong>im</strong>mter Schwellenwert erreicht, so werden diese<br />

Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft.<br />

Der einzige als für die Fauna wertvolle Bereich innerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong><br />

befindet sich <strong>im</strong> Bereich Dangaster Moor. Hierbei handelt es sich um eine Fledermaus-<br />

Wochenstube, die 2009 erfasst wurde. Für die Fauna wertvolle Bereiche werden aufgrund<br />

der ökologischen Bedeutung mit 15 Punkten bewertet. Ein Potenzialbereich ist<br />

davon nicht berührt.<br />

Landesweite Biotopkartierung<br />

Die Fachbehörde für Naturschutz des Landes Niedersachsen (NLWKN) stellt als Ergebnis<br />

landesweiter Biotopkartierungen für den Naturschutz wertvolle Bereiche (DA-<br />

TENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS, 2013) dar.<br />

Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Artenund<br />

Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die<br />

zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig<br />

waren. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> liegen für den Bereich des Jadebusen sowie südlich<br />

des Nordener Grodens entsprechende landesweite Biotopkartierungen von (vgl. Karte<br />

6). Aufgrund der ökologischen Bedeutung dieser Bereiche erfolgt eine Bewertung mit<br />

15 Punkten. Potenzialbereiche liegen nicht in diesen Flächen.<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche<br />

Von der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) des Landes Niedersachsen werden<br />

die <strong>im</strong> Rahmen des Niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogrammes gemeldeten<br />

Daten Ehrenamtlicher bzw. von z. T. beauftragten Bestandserfassungen aus einem<br />

Zeitabschnitt von fünf Jahren (in Abhängigkeit von der Datenlage und dem Bearbeitungsstand)<br />

bewertet (Bewertungsstufen von lokaler bis internationaler Bedeutung)<br />

(Datenserver MU- NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM, 2013). Die Bewertung<br />

der Gebiete erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach einem standardisierten Bewertungsverfahren.<br />

Die erfassten Vogelvorkommen werden entsprechend ihrer Bewertung<br />

unterteilt (in absteigender Reihenfolge) in Bereiche von internationaler (nur bei<br />

Gastvögeln), nationaler, landesweiter, regionaler und lokaler Bedeutung. Für nicht abgegrenzte<br />

Bereiche und einige abgegrenzte Teilbereiche liegen keine oder nicht ausreichende<br />

Bestandsdaten vor, so dass für diese Flächen aktuell keine Einstufung von<br />

Seiten des NLWKN erfolgte. Für Gebiete, für welche die Datenlage zur Bewertung<br />

nicht ausreicht, muss der Status bis auf weiteres als offen bzw. nicht bewertet angenommen<br />

werden. Dies schließt jedoch generell eine hohe avifaunistische Bedeutung<br />

für diese Flächen nicht aus. Durch eventuell bestehende avifaunistische Wertigkeiten<br />

können sich gegebenenfalls zusätzliche Einschränkungen für die Eignung von Standorten<br />

zur Windenergienutzung ergeben. Die aktuelle avifaunistische Bedeutung von<br />

Flächen muss auf Ebene der nachfolgenden Verfahrensschritte geprüft werden. Aufgrund<br />

dieser Ergebnisse kann es ggf. zum Ausschluss von Flächen kommen.<br />

Weiterhin liegen neben den Daten des NLWKN vorhandene faunistische Daten aus<br />

den Windparkplanung „Ammersche Länder“ sowie Conneforde von 2009 vor.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 48<br />

Für Brutvögel wertvolle Bereiche von regionaler Bedeutung liegen demnach nördlich<br />

des <strong>Windparks</strong> „Ammersche Länder“ nördlich der Autobahn A29 sowie nördlich der<br />

Porzellanfabrik <strong>im</strong> Bereich der Potenzialfläche 1. Dieser Belang wird mit 5 Punkten<br />

bewertet. Wertvolle Bereiche für Brutvögel von lokaler Bedeutung finden sich weiterhin<br />

östlich des Windparkes „Ammersche Länder“ (außerhalb des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es) sowie<br />

nördlich und südlich von Conneforde. Diese Bereiche werden nachrichtlich dargestellt,<br />

eine Bepunktung erfolgt in diesem Fall nicht. Potenzialflächen liegen hier nicht vor.<br />

Für Gastvögel wertvolle Bereiche wurden ebenfalls <strong>im</strong> Raum „Ammersche Länder“<br />

sowie nördlich von Conneforde nachgewiesen. Wertvolle Bereiche von landesweiter<br />

Bedeutung werden in der vorliegenden Studie mit 15 Punkten bewertet. Die Potenzialfläche<br />

1a liegt am Rand dieses faunistisch bedeutsamen Bereiches. Weiterhin werden<br />

die wertvollen Bereiche für Gastvögel regionale Bedeutung mit 10 Punkten und die<br />

wertvollen Bereiche für Gastvögel lokale Bedeutung mit 5 Punkten bewertet. Es liegen<br />

jedoch keine weiteren Suchräume in diesen faunistisch wertvollen Bereichen.<br />

6.3 Sonstige Flächennutzungen ohne Ausschlusswirkung (Plan 7)<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Im südwestlichen <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong>s befinden sich die Schutzzonen III A und III B des<br />

Wasserschutzgebietes „<strong>Varel</strong>“ (vgl. Karte 7). Ein Konflikt <strong>im</strong> Zusammenhang mit Windkraftanlagen<br />

in Wasserschutzgebieten der Zone III, wird nicht gesehen, entsprechend<br />

erhält dieser Belang keine Bepunktung.<br />

Flächen für Rohstoffsicherung<br />

In den Vorsorgegebieten des RROP sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

so abzust<strong>im</strong>men, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung<br />

möglichst nicht beeinträchtigt werden (Abst<strong>im</strong>mungsgebot). Wie bereits oben<br />

erwähnt, werden <strong>im</strong> RROP des Landkreises Friesland u. a. Vorrang- und Vorsorgegebiete<br />

für Sand- und Tonabbau nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Bodenforschung, Darstellungen des Landes-Raumordnungsprogrammes und<br />

den aktuellen örtlichen Verhältnissen (abbaubare bzw. abbauwürdige Bodenschätze)<br />

räumlich konkretisiert.<br />

Im gesamten <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> verteilt befinden sich Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung.<br />

Es handelt sich hierbei vorwiegend um Tongewinnung, daneben liegen Flächen<br />

mit Sandvorkommen vor. Teilweise sind diese Bereiche <strong>im</strong> Flächennutzungsplan der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> als Fläche für Abgrabungen belegt. Die Potenzialfläche 3 „Almsee“ liegt<br />

größtenteils in einem Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) sowie in einer Fläche<br />

für Abgrabungen.<br />

Der Deich südlich des Überschwemmungspolders wird gemäß Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> als Fläche für Aufschüttungen dargestellt.<br />

Die o. g. Flächen werden als ein der Abwägung unterliegender Belang in die Studie<br />

eingestellt, jedoch nicht bepunktet, da innerhalb solcher Gebiete grundsätzlich eine<br />

Windenergienutzung nicht ausgeschlossen ist. Natürlich gilt es <strong>im</strong> Falle eines Abbaus<br />

die etwaigen Auflagen zur Rekultivierung der Flächen (z. B. als Kompensationsflächen)<br />

und deren Beschaffenheit (Gewässer) zu berücksichtigen.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 49<br />

Altlastenverdächtige Flächen<br />

Der Kartenservers des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie<br />

(www.nibis.lbeg.de, Stand August 2013) gibt auch Auskunft über bekannte Vorkommen<br />

von Altablagerung. Demnach liegen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> mehrere Flächen für Altablagerungen<br />

oder Rüstungsaltlasten. Weiterhin weist der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Varel</strong> auf Flächen für Altablagerungen hin. Diese sind in der Karte 7 dargestellt. Da<br />

diese Belange einer Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen, werden<br />

die Flächen nur nachrichtlich dargestellt, eine Bepunktung hingegen erfolgt nicht. Zudem<br />

liegen die ermittelten Potenzialbereiche nicht in einem altlastenverdächtigen Bereich.<br />

Vorsorgegebiet Forstwirtschaft<br />

In Plan 7 werden weiterhin nachrichtlich die <strong>im</strong> Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

des Landkreises Friesland verzeichneten „Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft“<br />

dargestellt. Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie ermittelten Suchräume für Windenergie liegen<br />

nicht in einem Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft. Dieser Belang wird nachrichtlich<br />

dargestellt, jedoch nicht mit Punkten gewertet.<br />

Richtfunktrassen<br />

Windenergieanlagen können grundsätzlich durch die Rotorbewegung Richtfunkstrahlen<br />

stören. In der Karte 7 ist nachrichtlich die Richtfunktrasse der E.ON Netz GmbH<br />

inkl. eines 50 m Abstandes zur Trasse dargestellt. Den Betreibern der Richtfunkstrecke<br />

sowie evtl. weiterer Richtfunkstrecken ist <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung frühzeitig Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme zu geben, da die Zuständigkeit für die Gewährleistung<br />

des Trassenschutzes i. A., verursacht durch die ständige Anpassung des Mobilfunknetzes,<br />

bei den Betreibern von Richtfunkanlagen selbst liegt. Grundsätzlich ist also bei<br />

der konkreten Planung eines <strong>Windparks</strong> die genaue Lage der Richtfunktrassen zu ü-<br />

berprüfen und die Anordnung der Anlagen <strong>im</strong> Einzelfall mit den Betreibern abzust<strong>im</strong>men.<br />

Entsprechend unterliegt dieser Belang keiner Bepunktung.<br />

Sonstige Flächennutzungen<br />

Zudem werden in der Karte 7 der Geltungsbereich der Dorferneuerung Dangast sowie<br />

ein Trassenkorridor einer geplanten Ortsumgehung nordöstlich von <strong>Varel</strong> aufgezeigt.<br />

Diese Belange haben nur einen nachrichtlichen Charakter und werden <strong>im</strong> Weiteren<br />

nicht bepunktet.<br />

6.4 Belange der Erholung und des Landschaftsbildes ohne direkte Ausschlusswirkung<br />

(Plan 8)<br />

Vorsorgegebiet für Erholung (RROP)<br />

Im Vergleich zu Vorranggebieten und -standorten hat die Festlegung der Vorsorgegebiete<br />

eine abgeschwächte Bindungswirkung. In diesen Gebieten wird der Vorsorgeaspekt<br />

stärker betont. In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und<br />

Maßnahmen so abzust<strong>im</strong>men, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen<br />

Bedeutung nicht beeinträchtigt werden. Ein grundsätzlicher Ausschluss von entgegenstehenden<br />

Nutzungen besteht jedoch nicht. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> sind großflächig<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 50<br />

Vorsorgegebiete für Erholung ausgewiesen. Die Potenzialbereiche 1 und 2 sind von<br />

diesem Belang berührt.<br />

Eine wenig bebaute, natürlich wirkende Natur und Landschaft wesentliche Voraussetzung<br />

für die Erholung des Menschen ist, sind diese Vorsorgegebiete gemäß RROP<br />

(LK FRIESLAND, 2003) möglichst in ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten und nicht<br />

durch Windenergienutzung zu beeinträchtigen. Dieser Belang wird daher mit 10 Punkten<br />

bewertet.<br />

Gebiet zu Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes<br />

Teile des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong> sind gemäß RROP als Gebiet zur Verbesserung der<br />

Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes ausgewiesen. Dies umfasst Bereiche <strong>im</strong><br />

Westen (<strong>im</strong> Bereich um Friedrichsfeld) sowie <strong>im</strong> Süden des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es (<strong>im</strong> Raum<br />

Rosenberg). Ein Teil der Potenzialfläche 4 liegt innerhalb dieses Gebietes. Dieser Belang<br />

wird lediglich nachrichtlich in die Darstellung der Karte 8 aufgenommen. Eine Bepunktung<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

Bereiche mit Bedeutung für das Landschaftsbild und für die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes (LRP des Landkreises Friesland 1996)<br />

Gemäß den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Friesland weisen<br />

eine Vielzahl von Flächen eine große bis sehr große Bedeutung für das Landschaftsbild<br />

auf. Im Rahmen dieser Studie werden diese Bereiche (s. Plan 8) aufgrund<br />

des Alters der Datengrundlage, auf der die Bewertungen beruhen, nicht von vornherein<br />

als Ausschluss gewertet. Folglich werden diese Bereiche als ein der Windenergie<br />

entgegenstehender Belang mit 15 Punkten bewertet. Flächen, die (gemäß Landschaftsrahmenplan)<br />

eine große Bedeutung für das Landschaftsbild aufweisen, werden<br />

entsprechend mit 10 Punkten bepunktet. Die Flächen des Suchraumes 2 „Nordender<br />

Groden“ liegen in einem Bereich mit großer Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

Weiterhin weisen große Flächenteile des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es eine Bedeutung für die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes auf (vgl. Landschaftsrahmenplan). In diesen Bereichen<br />

kommen u. a. naturbetonte Ökosystemtypen mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten,<br />

Nahrungshabitate gefährdeter Arten, Ausprägung von seltenen Pflanzengesellschaften<br />

vor. Dieser Belang steht einer Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen.<br />

Auch aufgrund des Alters der Bewertungsdaten werden diese Bereiche lediglich<br />

nachrichtlich dargestellt aber nicht bepunktet.<br />

Bedeutsame Radwanderwege<br />

Den Landkreis Friesland besitzt aufgrund seiner Topografie beste Voraussetzungen für<br />

den Fahrradtourismus. Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises werden<br />

die wichtigsten touristisch bedeutsamen Wege auf regionaler Ebene für das Wandern<br />

und Radfahren als „regional bedeutsamer Wanderweg“ mit dem Zusatz „Radfahren“<br />

oder „Wandern“ festgelegt. So verlaufen durch das <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> einige dieser<br />

Radwanderwege. Dieser Belang wird mit 5 Punkten bewertet. Eine Potenzialfläche<br />

wird jedoch nicht von einem dieser Radwege berührt.<br />

Sonstige Rad-/Wanderrouten<br />

Gemäß Darstellungen des Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> kommen neben den regional<br />

bedeutsamen Radwanderwegen ferner lokal bedeutsame Radwege <strong>im</strong> <strong>Stadt</strong>ge-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 51<br />

biet vor. Diese sind in der Karte 8 nachrichtlich dargestellt. Eine Bepunktung erfolgt jedoch<br />

nicht. Zudem sind keine ermittelten Potenzialflächen von diesem Belang betroffen.<br />

6.5 Abstände zwischen <strong>Windparks</strong> und Potenzialflächen für Windenergienutzung<br />

In den „Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die<br />

Windenergienutzung“ des NIEDERSÄCHSISCHEN MINISTERIUMS FÜR DEN LÄNDLICHEN<br />

RAUM, ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ vom 26.01.2004 wird<br />

empfohlen, bei der Entscheidungsfindung <strong>im</strong> Rahmen des Abwägungsvorganges von<br />

einem Mindestabstand von 5.000 m zwischen Vorrang- und Eignungsgebieten auszugehen.<br />

Vor allem in Küstengebieten mit einer flachen, ebenen Struktur haben hohe<br />

Baukörper einen großen Einfluss auf die Landschaft.<br />

Diese o. g. Abstandsempfehlungen für die Regionalplanung bilden jedoch lediglich einen<br />

Orientierungsrahmen, von dem <strong>im</strong> Einzelfall, wenn es der Landschaftsraum zulässt,<br />

abgewichen werden kann (vgl. Urteil des OVG Lüneburg, 2005).<br />

Entscheidend für den Abstand zwischen den einzelnen Vorrang- und Eignungsgebieten<br />

ist vor allem der Landschaftstyp bzw. die spezifische örtliche Ausprägung der<br />

Landschaft. So kann beispielsweise der oben empfohlene Mindestabstand in Bereichen<br />

mit hohem Waldanteil, aufgrund dieser natürlichen visuellen Unterbrechung der<br />

großen Sichtweite, unterschritten werden. Auch Vorbelastungen der Landschaft können<br />

u. U. zu einer Verringerung der Abstände zwischen einzelnen <strong>Windparks</strong> führen.<br />

Aber auch in offenen Landschaftsbereichen wird von dem empfohlenen 5.000-m-<br />

Abstand <strong>im</strong>mer öfter abgewichen, was sich auch in der aktuellen Rechtsprechung widerspiegelt.<br />

Aus diesem Grund wird dieses Kriterium nicht als zu bepunktender Belang einbezogen,<br />

sondern muss <strong>im</strong> Rahmen einer folgenden Genehmigungsplanung berücksichtigt<br />

werden. Der Abstand zu anderen <strong>Windparks</strong> wird einzelfallbezogen bei der vergleichenden<br />

Darstellung der Potenzialflächen (vgl. Kapitel 7.0) betrachtet.<br />

6.5.1 Bewertung der verbleibenden Potenzialflächen aufgrund gewichteter<br />

Belange (Punktesystem) (Arbeitsschritt 4)<br />

Wie oben bereits erwähnt, werden die <strong>im</strong> Bereich der ermittelten Potenzialflächen vorliegenden<br />

verbleibenden Belange nach einem auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> bezogenen Punktraster<br />

bewertet (s. u.). Dafür werden die verbleibenden Belange <strong>im</strong> Bereich der identifizierten<br />

Potenzialflächen mit Punkten (Punktzahl zwischen 5 entspricht einer geringen<br />

Empfindlichkeit bezüglich Windenergiegewinnung und 15 entspricht einer hohen<br />

Empfindlichkeit bezüglich Windenergiegewinnung) gewichtet und näher erläutert. Im<br />

vorliegenden Fall wurde die Höchstpunktzahl von 15 Punkten nicht vergeben. Die Bewertung<br />

erfolgt in Fünferschritten. Die Zuordnung einer Punktzahl geschieht lediglich<br />

bei den Belangen, die <strong>im</strong> Bereich der ermittelten Potenzialflächen vertreten sind.<br />

Je mehr Belange betroffen sind oder je gewichtiger die betroffenen Belange sind, desto<br />

empfindlicher ist der betreffende Raum bzw. die betreffende Fläche gegenüber einer<br />

Windenergienutzung. Belange, die keinen bereits auf Ebene der Standortpotenzialstu-<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 52<br />

die erkennbaren Raumwiderstand bezüglich der Windenergiegewinnung darstellen,<br />

werden ohne Punktzahl versehen und lediglich nachrichtlich aufgelistet (s. Tab. 4).<br />

In Tabelle 5 werden die verschiedenen verbleibenden Belange der einzelnen Potenzialbereiche<br />

1 bis 8 tabellarisch dargestellt.<br />

Tab. 4: Bewertung der verbleibenden Belange :<br />

Naturschutzfachliche<br />

Belange<br />

(Pläne 5 und<br />

6)<br />

Sonstige<br />

Flächennutzungen<br />

(Plan 7)<br />

Belange<br />

Punkte<br />

Vorranggebiet für Grünlandnutzung 10<br />

Vorsorgegebiet für Grünlandnutzung 5<br />

Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft (RROP) 10<br />

Naturschutzwürdiger Bereich<br />

x<br />

Landschaftsschutzwürdiger Bereich 10<br />

Potenzielles besonders geschütztes Biotop<br />

x<br />

Entwicklungsbereich Feuchtgrünland<br />

x<br />

Entwicklungsbereich Wald / Gehölz<br />

x<br />

Erhalt/Sicherung halbnatürlicher Ökosysteme durch Extensivierungsmaßnahmen<br />

(Grünland / Wiesenvögel)<br />

x<br />

Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />

(Grünland/Wiesenvögel)<br />

x<br />

Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />

(Wallhecken)<br />

x<br />

Erhalt von Vernetzungs- u. Pufferfunktionen und Ergänzung<br />

(Fläche) wichtiger natürlicher/naturnaher Ökosysteme (Wald)<br />

x<br />

Für die Fauna wertvolle Bereiche 15<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel - landesweite<br />

Bedeutung<br />

15<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel - regionale Bedeutung<br />

10<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel - lokale Bedeutung 5<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel – regionale Bedeutung<br />

5<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel – lokale Bedeutung<br />

x<br />

Landesweite Biotopkartierung 15<br />

Bereiche mit hoher Bedeutung "Wald-Brache-Komplex"<br />

x<br />

Suchräume für Aufforstungsflächen<br />

x<br />

Biotope von sehr hoher Bedeutung gemäß Landschaftsplan<br />

x<br />

Biotope von hoher Bedeutung gemäß Landschaftsplan<br />

Wasserschutzgebiet Zone III A und III B<br />

Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung - Ton<br />

Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung - Sand<br />

Flächen für Aufschüttungen<br />

Flächen für Abgrabungen<br />

Altablagerungen<br />

Rüstungsaltlasten<br />

Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft<br />

Richtfunktrasse E.ON<br />

50m-Abstand zur Richtfunktrasse E.ON<br />

geplante Ortsumgehungsstraße<br />

Dorferneuerungsgebiet<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 53<br />

Belange<br />

Punkte<br />

Erholung<br />

(Plan 8)<br />

Vorsorgegebiet für Erholung 10<br />

Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes<br />

x<br />

Landschaftsbild mit sehr großer Bedeutung 15<br />

Landschaftsbild mit großer Bedeutung 10<br />

Sehr große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

x<br />

Große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

x<br />

Regional bedeutsamer Radwanderweg 5<br />

Lokal bedeutsamer Radweg<br />

x<br />

15= hohe Empfindlichkeit, 10 = mittlere Empfindlichkeit, 5 = geringe Empfindlichkeit.<br />

x = Belang ist betroffen, steht einer Windenergiegewinnung aber nicht grundsätzlich entgegen.<br />

In der folgenden Tab. 5 werden die verschiedenen verbleibenden Belange der einzelnen<br />

Potenzialbereiche 1 bis 8 tabellarisch dargestellt (s. Tab. 5).<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 54<br />

Tab. 5: Betroffene Belange auf potenziellen Windenergieanlagen-Standorten (Suchräumen)<br />

Belang (Beschreibung und Bewertung vgl. Text)<br />

Punkte<br />

Suchraum<br />

1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />

Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft (RROP) 10 - - 10 - - - - - -<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche – Gastvögel – landesweite<br />

Bedeutung<br />

15 15 - - - - - - - -<br />

Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel – regionale<br />

Bedeutung<br />

5 5 5 - - - - - - -<br />

Vorsorgegebiet für Erholung 10 10 10 10 - - - - - -<br />

Landschaftsbild mit großer Bedeutung 10 - - 10 - - - - - -<br />

Potenzialflächennummer 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />

Gesamtpunktzahl 30 15 30 0 0 0 0 0 0<br />

Größe (ha) 0,1 1,7 2,0 8,5 1,4 5,6 1,2 7,1 1,5<br />

- = Belang ist nicht betroffen.<br />

Anmerkungen<br />

sehr hohe Empfindlichkeit<br />

(> 30 Punkte)<br />

hohe Empfindlichkeit<br />

(25-30 Punkte)<br />

mittlere Empfindlichkeit<br />

(10-20 Punkte)<br />

geringe Empfindlichkeit<br />

(0-5 Punkte)<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 55<br />

Tab. 6: Weitere Belange <strong>im</strong> Bereich der Potenzialflächen (Suchräumen) ohne Punktwerte<br />

Belang (Beschreibung und Bewertung vgl. Text)<br />

Suchraum<br />

1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />

Potenzielles besonders geschütztes Biotop - - - - - - x 1 x<br />

Entwicklungsbereich Feuchtgrünland - x - - - - - -<br />

Erhalt/Sicherung halbnatürlicher Ökosysteme durch<br />

Extensivierungsmaßnahmen (Grünland / Wiesenvögel)<br />

- x - - - - - -<br />

Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />

(Grünland/Wiesenvögel)<br />

- x - - - x x x<br />

Erhalt und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />

(Wallhecken)<br />

- - x 1 - - - - -<br />

Suchräume für Aufforstungsflächen - - x - - - - -<br />

Biotope von sehr hoher Bedeutung gemäß Landschaftsplan - - - - - - x 1 x<br />

Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des<br />

Naturhaushaltes<br />

- - - x 1 - - - -<br />

Sehr große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes - x 1 - - - - - -<br />

Große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes x x x 1 - - - - - x<br />

Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung - Sand - - x - - - - -<br />

Flächen für Abgrabungen - - x - - - - -<br />

Potenzialflächennummer 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8<br />

Größe (ha) 0,1 1,7 2,0 8,5 1,4 5,6 1,2 7,1 1,5<br />

- = Belang ist nicht betroffen.<br />

x = Belang ist betroffen, steht einer Windenergiegewinnung aber nicht grundsätzlich entgegen.<br />

1 Es ist nur ein Teil der Fläche betroffen.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

56<br />

Alle Potenzialflächen sind generell auf das evtl. Vorkommen auch kleinflächiger,<br />

geschützter Vegetationsbestände / Biotope, hin zu überprüfen. Weiterhin ist zu<br />

berücksichtigten, dass teilweise nicht oder nicht in ausreichendem Maße für alle<br />

Potenzialflächen vorhandene aktuelle Daten zu Brut- und Gastvögeln sowie zu<br />

Fledermäusen vorliegen.<br />

Die Eignung der potenziellen Standorte ergibt sich aus der unterschiedlichen Empfindlichkeit<br />

der einzelnen Bereiche bezüglich der Windenergiegewinnung.<br />

In der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Empfindlichkeitsstufen auf der<br />

Grundlage der Punktzahl dargestellt. Plan 9 gibt die ermittelten Potenzialflächen unterteilt<br />

in die unterschiedlich bewerteten Teilflächen wieder.<br />

Tab. 7: Empfindlichkeitsbereiche der Windenergienutzung (nach Punkten)<br />

Empfindlichkeitsstufe<br />

Bewertung<br />

I II III IV<br />

Punkte 0 bis 5 10 bis 20 25 bis 30 > 30<br />

Bedeutung<br />

geringe<br />

Empfindlichkeit<br />

mittlere<br />

Empfindlichkeit<br />

hohe<br />

Empfindlichkeit<br />

sehr hohe<br />

Empfindlichkeit<br />

Diese Empfindlichkeitseinstufung ist eine Empfehlung aus planerischer Sicht.<br />

7.0 Standortbeschreibung und -empfehlung (Arbeitsschritt 4)<br />

Nachfolgend werden die Potenzialflächen hinsichtlich noch verbleibender, betroffene<br />

Belange beschrieben. Dabei werden die anschließend aufgelisteten Aspekte berücksichtigt:<br />

<br />

<br />

<br />

Flächengröße: In der vorliegenden Studie wird die Flächengröße zwar ermittelt,<br />

aber nicht als ausschließendes Kriterium angesehen, da sich grundsätzlich<br />

auch relativ kleine Flächen (z. B. <strong>im</strong> Bereich bestehender Windenergieanlagenparks<br />

<strong>im</strong> Rahmen eines Repowerings) für die Windenergiegewinnung eignen<br />

können.<br />

Umgebung der jeweiligen Flächen: Da Windenergieanlagen Auswirkungen<br />

über den unmittelbaren Eingriffsbereich hinaus haben, sind die betroffenen Belange<br />

auf den unmittelbar angrenzenden Flächen zu berücksichtigen und in die<br />

Abwägung einzubeziehen.<br />

Absehbare artenschutzrechtliche Aspekte.<br />

Wichtiger Hinweis: Die dargestellte Eignung der Standorte erfolgt vorbehaltlich der<br />

weiteren Prüfung <strong>im</strong> Rahmen der erforderlichen Planungs- bzw. Verfahrensschritte.<br />

Einige Informationen zu eventuellen Restriktionen können erst bei der Festlegung auf<br />

eine bzw. mehrere Flächen abgeprüft werden bzw. unterliegen der konkreten Prüfung<br />

des Einzelfalls bei Festlegung von z. B. Anlagentyp und werden lediglich nachrichtlich<br />

dargestellt. Die Restriktionen können zu einer Veränderung der dargestellten Flächen-<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

57<br />

abgrenzung bzw. zu Beschränkungen der Eignung für z. B. die Höhe der Windenergieanlage<br />

führen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege möchte<br />

grundsätzlich erst beteiligt werden, wenn konkrete Flächen feststehen.<br />

7.1 Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“<br />

Dieser Potenzialbereich befindet sich, wie auch schon der Name vermuten lässt, nordöstlich<br />

der Porzellanfabrik bzw. westlich des Ortsteils Winkelheide. Der Suchraum ist<br />

unterteilt in die Bereiche 1a und 1b und weist eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha auf.<br />

Abb. 1: Potenzialbereich 1 „Porzellanfabrik“<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Durch die Potenzialfläche 1 verläuft mittig eine Erdgasleitung der EWE.<br />

Direkt westlich wird die Potenzialfläche durch das weiche Ausschlusskriterium<br />

200 m-Abstand zu Gewerbeflächen begrenzt. Die östliche Begrenzung bilden<br />

(harte) Puffer- und Abstandszonen von Wohngebäuden, Wohnbauflächen sowie<br />

gemischte Bauflächen.<br />

Direkt nördlich quert ein Fließgewässer II. Ordnung den Suchraum.<br />

In einer Entfernung von 200 m südlich der ausgewiesenen Potenzialfläche beginnt<br />

ein Vorsorgegebiet von Natur und Landschaft sowie in einer Entfernung<br />

von 250 m südlich ein Bereich für den der Erhalt und die Entwicklung von Vernetzungs-<br />

und Pufferfunktionen (Wallhecken) von Bedeutung ist.<br />

Die relativ hohe Wertigkeit des Potenzialbereiches 1 ist bedingt durch die vorliegenden<br />

avifaunistischen Daten. Demnach liegt der Potenzialbereich 1a an<br />

der Grenze eines avifaunistisch wertvollen Bereiches für Gastvögel (landesweite<br />

Bedeutung). Der Potenzialbereich 1b befindet sich in einem Bereich, der für<br />

die Brutvögel von Bedeutung ist (regionale Bedeutung).<br />

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58<br />

<br />

<br />

Nördlich an der Grenze der Potenzialfläche befindet sich eine Fläche für Abgrabungen.<br />

Die Potenzialfläche 1 liegt komplett in einem Vorsorgegebiet für Erholung und<br />

weist weiterhin eine große Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

auf.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialflächen des Suchraumes 1 werden mit 15 bis 30 Punkten den Empfindlichkeitsstufen<br />

II und III zugeordnet (mittlere und hohe Empfindlichkeit). Die Potenzialfläche<br />

bietet aufgrund ihrer sehr geringen Größe lediglich Platz für eine einzelne Windenergieanlage.<br />

Durch den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen, könnten sich neue<br />

Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches 1<br />

in Betracht kommen könnte.<br />

Der Abstand zum bestehenden Windpark „Ammersche“ Länder <strong>im</strong> Nordwesten des<br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es von <strong>Varel</strong> beträgt ca. 2,0 km. Somit hält die Potenzialfläche 1 den vom<br />

Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz (2004) - allerdings lediglich für die Raumordnung - empfohlenen<br />

Mindestabstand von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong> nicht ein. Die Potenzialfläche ist<br />

sehr klein, so dass sie lediglich Platz für eine Windenergieanlage bietet. Seitens der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> besteht der kommunale Wille, potenzielle Windparkflächen <strong>im</strong> Nahbereich<br />

zu vorbelasteten Flächen zu planen. Wenn möglich auch in Kombination zu bestehenden<br />

Anlagen. Somit können auch kleinere Flächen für weiteren Planungen in Betracht<br />

kommen.<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.2 Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“<br />

Dieser Potenzialbereich umfasst lediglich drei sehr kleine Flächenareale um bereits<br />

bestehende Windenergieanlagen inmitten des Vogelschutzgebietes V64 „Marschen<br />

am Jadebusen“. Diese drei Teilflächen weisen zusammen eine Größe von ca. 2,0 ha<br />

auf. Im Bereich der bestehenden 4. Windenergieanlage konnte kein Potenzialbereich<br />

ermittelt werden, da die Kriterien bzw. Ausschlussflächen: Abstand zu klassifizierten<br />

Straßen, Lage <strong>im</strong> Vogelschutzgebiet „Marschen am Jadebusen“ sowie der Vorsorgeabstand<br />

200 m zum Vorranggebiet für Natur und Landschaft einer Festlegung als Potenzialbereich<br />

schlussendlich entgegenstehen.<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

Direkt an die nördliche Teilfläche grenzt die 500 m-Abstandszone von Wohngebäuden<br />

an. In einer Entfernung von ca. 100 m verläuft als Ausschlusskriterium<br />

der Puffer zu klassifizierten Straßen.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

59<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Am Rand einer dieser Teilflächen verläuft ein Gewässer II. Ordnung. Zudem<br />

liegt nördlich der nördlichsten Teilfläche ein Bodendenkmal.<br />

Die bestehenden drei Windenergieanlagen befinden sich in einer Insellage inmitten<br />

des Vogelschutzgebietes V64 „Marschen am Jadebusen“. Somit liegen<br />

die Teilflächen innerhalb des Vorsorgeabstandes von 500 m zum Vogelschutzgebiet<br />

(als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in diesem Fall die bestehende<br />

Vorbelastung durch die bestehenden Windenergieanlagen berücksichtigt<br />

werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von 500 m um die<br />

Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden Arten des Vogelschutzgebietes<br />

V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer des Vogelschutzgebietes<br />

in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So kann dieser Raum (vorbehaltlich<br />

einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung in Betracht kommen.<br />

Die drei Teilflächen werden jeweils durch das Landschaftsschutzgebiet „Marschen<br />

am Jadebusen West“ umgrenzt.<br />

Die Teilbereiche des Potenzialbereiches 2 liegen komplett in einem Vorsorgegebiet<br />

für Natur und Landschaft und <strong>im</strong> Entwicklungsbereich Feuchtgrünland.<br />

Teilweise liegen die Flächen in einem Bereich zum Erhalt und zur Sicherung<br />

halbnatürlicher Ökosysteme durch Extensivierungsmaßnahmen (Grünland /<br />

Wiesenvögel) sowie in einem Gebiet zum Erhalt und zur Entwicklung von Vernetzungs-<br />

und Pufferfunktionen (Grünland / Wiesenvögel).<br />

Die Teilflächen des Potenzialbereiches 2 liegen komplett in einem Vorsorgegebiet<br />

für Erholung sowie in einem Bereich mit einer großen Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild. Teilbereiche weisen weiterhin eine sehr große bzw. große Bedeutung<br />

für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auf.<br />

Abb. 2: Potenzialbereich 2 „Nordender Groden“<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 2 weist mit 30 Punkten eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer<br />

Windenergienutzung auf und wird der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Aufgrund<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

60<br />

der geringen Größe dieses Potenzialbereiches ist hier, auch aufgrund der Lage innerhalb<br />

des Vogelschutzgebietes, kein Raum für zusätzliche Windenergieanlagen. Hier<br />

besteht vielmehr die Möglichkeit mit der Durchführung eines Repowerings der bestehenden<br />

Anlagen einen bereits vorgeprägten Raum zu nutzen, um kommunale bzw.<br />

landesweite Ziele der Energiepolitik zu erreichen.<br />

Ein Repowering des vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />

Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der<br />

TA-Lärm hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber<br />

hinaus sind weitere Aussagen und Beurteilungen zu Avifauna und Landschaftsbild erforderlich.<br />

Mittels entsprechender Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines<br />

Repowerings eines bestehenden <strong>Windparks</strong> zu keiner städtebauliche Fehlentwicklung<br />

kommt und die gesetzlichen Abstandswerte etc. eingehalten werden.<br />

Der Abstand zum bestehenden Windpark „Ammersche Länder“ sowie „Hohelucht“ beträgt<br />

jeweils ca. 5 km. Somit hält der Potenzialbereich 2 den vom Niedersächsischen<br />

Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(2004) - allerdings lediglich für die Raumordnung - empfohlenen Mindestabstand<br />

von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong> ein. Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange<br />

der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen bzw. eines hier möglichen<br />

Repowerings obliegt schlussendlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.3 Potenzialbereich 3 „Almsee“<br />

Diese Fläche befindet sich an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze, direkt nördlich an den bestehenden<br />

Windpark „Conneforde“ grenzend. Der Potenzialbereich hat eine Gesamtgröße<br />

von ca. 8,5 ha und ist somit der <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie flächenmäßig größte Suchraum.<br />

Abb. 3: Potenzialbereich 3 „Almsee“<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

61<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Der Potenzialbereich liegt direkt an der <strong>Stadt</strong>grenze von <strong>Varel</strong>. Im Südwesten<br />

grenzt direkt der Windpark „Conneforde“ mit derzeit drei Windenergienanlagen<br />

an.<br />

Die östliche und nördliche Begrenzung des Potenzialbereiches bilden (harte)<br />

Puffer- und Abstandszonen von Wohngebäuden.<br />

Die nordwestliche Abgrenzung des Suchraumes bildet der 150 m Abstand zu<br />

einem bestehenden Wald > 1,0 ha. Westlich in einer Entfernung von ca. 100 m<br />

befindet sich ein Stillgewässer. Aufgrund der Größe von > 1 ha wird vorsorglich<br />

ein Abstand von 50 m um das Gewässer als weiche Ausschlussfläche festgelegt.<br />

In diesem Suchraum verläuft gemäß der digitalen Daten des Landkreises Friesland<br />

eine Wallhecke.<br />

Im Nordosten der Potenzialfläche befindet sich ein Bereich der zum Erhalt und<br />

zur Entwicklung von Vernetzung- und Pufferfunktionen (Wallhecken) ausgewiesen<br />

ist. Die bestehende Waldflächen westlich der Potenzialfläche sind gemäß<br />

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland als Entwicklungsbereich<br />

Wald / Gehölz dargestellt.<br />

Die Potenzialfläche 3 liegt komplett in einem Suchraum für Aufforstungsflächen.<br />

Weiterhin sind <strong>im</strong> Umfeld dieses Suchraumes avifaunistische Wertigkeiten<br />

vorhanden (<strong>im</strong> Süden avifaunistisch wertvoller Bereich für Gastvögel - regionale<br />

Bedeutung, <strong>im</strong> Westen avifaunistisch wertvoller Bereich für Brutvögel -<br />

lokale Bedeutung).<br />

Fast der komplette Suchraum liegt in einem Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung<br />

– Sand und ist als Fläche für Abgrabungen dargestellt. Die bestehenden<br />

Waldflächen westlich der Potenzialfläche sind <strong>im</strong> RROP als Vorsorgegebiet für<br />

Forstwirtschaft ausgewiesen. Direkt nordöstlich an den Potenzialbereich angrenzend<br />

befindet sich ein Raum, der gemäß den Angaben des Landschaftsrahmenplanes<br />

eine große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes aufweist.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 3 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und<br />

erscheint somit gut geeignet für eine Windenergienutzung. Die Potenzialfläche bietet<br />

jedoch aufgrund ihrer geringen Größe lediglich Platz für eine bis evtl. zwei Windenergieanlage.<br />

Aufgrund der Lage der Potenzialfläche direkt angrenzend an den bestehenden<br />

Windpark „Conneforde“ kann diese Potenzialfläche jedoch als über die <strong>Stadt</strong>grenze<br />

hinweg gehende Erweiterung dieses <strong>Windparks</strong> betrachtet werden.<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.4 Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“<br />

Dieser Potenzialbereich befindet sich ebenfalls direkt an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenze<br />

von <strong>Varel</strong>. Die Größe der Potenzialfläche beträgt ca. 1,4 ha.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

62<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

<br />

<br />

Der Potenzialbereich wird, abgesehen von der <strong>Stadt</strong>grenze, von umliegenden<br />

(harten) Puffer- und Abstandszonen zu Wohngebäuden (gemäß ALK-Daten)<br />

begrenzt.<br />

In der direkten Umgebung der Potenzialfläche verlaufen gemäß der digitalen<br />

Daten des Landkreises Friesland mehrere Wallhecken.<br />

Im nördlichen Teil der Potenzialfläche liegt gemäß der Angaben des RROP ein<br />

Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 4 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />

somit aus fachplanerischer Sicht grundsätzlich für die Windenergiegewinnung geeignet.<br />

Die Potenzialfläche bietet aufgrund ihrer sehr geringen Größe lediglich Platz für eine<br />

Windenergieanlage. Durch den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen,<br />

könnten sich neue Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches<br />

4 in Betracht kommen könnte.<br />

Der Abstand zum bestehenden Windpark „Conneforde“ beträgt ca. 4 km. Somit hält die<br />

Potenzialfläche 4 den vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum,<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2004) - allerdings lediglich für die<br />

Raumordnung - empfohlenen Mindestabstand von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong> nicht ein.<br />

Zum bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“ beträgt die Entfernung zur Potenzialfläche<br />

4 ca. 5 km.<br />

Abb. 4: Potenzialbereich 4 „Rosenberg-Süd“<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

63<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.5 Potenzialbereich 5 „Neuenwege“<br />

Dieser Bereich befindet sich ebenfalls an der südlichen <strong>Stadt</strong>grenzen von <strong>Varel</strong>. Der<br />

Potenzialbereich 5 weist eine Gesamtgröße von ca. 5,6 ha auf.<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

<br />

Der Potenzialbereich wird, abgesehen von der <strong>Stadt</strong>grenze, von umliegenden<br />

(harten) Puffer- und Abstandszonen zu Wohngebäuden (gemäß ALK-Daten)<br />

begrenzt. In der nördlichen Umgebung der Potenzialfläche verläuft zudem eine<br />

Elektrizitätsfreileitung mit der angesetzten 120 m Ausschlussfläche.<br />

An der nördlichen Grenze der Potenzialfläche läuft ein Gewässer II. Ordnung.<br />

Abb. 5: Potenzialbereich 5 „Neuenwege“<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 5 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />

somit fachplanerisch für die Windenergiegewinnung geeignet. Die Potenzialfläche bietet<br />

aufgrund ihrer geringen Größe lediglich Platz für eine Windenergieanlage. Durch<br />

den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen, könnten sich jedoch neue<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

64<br />

Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches 5<br />

in Betracht kommen könnte.<br />

Der Abstand zum bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“ beträgt ca. 3,5 km.<br />

Somit hält die Potenzialfläche 5 den vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen<br />

Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2004) - allerdings lediglich<br />

für die Raumordnung - empfohlenen Mindestabstand von 5 km zwischen <strong>Windparks</strong><br />

nicht ein. Zum Windpark „Conneforde“ wird die Abstandsempfehlung von 5 km<br />

eingehalten.<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.6 Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“<br />

Dieser Potenzialbereich ergibt sich direkt angrenzend an den bestehenden Windpark<br />

„Hohelucht“ <strong>im</strong> Südosten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es südlich von Jethausen. Er weist eine Größe<br />

ca. 1,2 ha auf.<br />

Abb. 6: Potenzialbereich 6 „Hohelucht-Nord“<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

Die östliche Abgrenzung der Potenzialfläche bildet der bestehende Windpark<br />

„Hohelucht“ mit derzeit drei Windenergieanlagen. Die westliche Begrenzung<br />

des Potenzialbereiches bilden (harte) Puffer- und Abstandszonen von Wohngebäuden.<br />

Im Süden grenzt die weiche Ausschlussfläche (120 m-Puffer) einer<br />

Elektrizitätsfreileitung an die Potenzialfläche.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

65<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Potenzialfläche befindet sich <strong>im</strong> Nahbereich des Vogelschutzgebietes V64<br />

„Marschen am Jadebusen“ und somit innerhalb des Vorsorgeabstandes von<br />

500 m zum Vogelschutzgebiet (als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in<br />

diesem Fall die bestehende Vorbelastung durch den bestehenden Windpark<br />

berücksichtigt werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von<br />

500 m um die vorhandenen Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden<br />

Arten des Vogelschutzgebietes V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer<br />

des Vogelschutzgebietes in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So<br />

kann dieser Raum (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung<br />

in Betracht kommen.<br />

In einer Entfernung von ca. 280 m östlich der Potenzialfläche beginnt das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen West“.<br />

Die Potenzialfläche 6 liegt in einem Bereich, der für den Erhalt und die Entwicklung<br />

von Vernetzungs- und Pufferfunktionen von Grünland und Wiesenvögel in<br />

Betracht kommt.<br />

Direkt in der östlichen Umgebung beginnt ein Bereich, der gemäß den Angaben<br />

des Landschaftsrahmenplanes eine große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

aufweist.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 6 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />

somit fachplanerisch grundsätzlich als Gebiet für die Windenergiegewinnung geeignet.<br />

Der ausgewiesene Raum ist jedoch für die Errichtung einer Windenergieanlage zu<br />

klein. Vielmehr kann dieser Bereich als Erweiterungsfläche des angrenzenden Windparkes<br />

„Hohelucht“ <strong>im</strong> Rahmen eines Repowerings betrachtet werden. Ein Repowering<br />

des vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt jedoch die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />

Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der TA-Lärm<br />

hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber hinaus sind<br />

weitere Aussagen und Beurteilungen zur Avifauna (besonders aufgrund der Lage <strong>im</strong><br />

Nahbereich zum Vogelschutzgebiet V64) und Landschaftsbild erforderlich. Mittels entsprechender<br />

Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines Repowerings eines<br />

bestehenden <strong>Windparks</strong> zu keiner städtebauliche Fehlentwicklung kommt und die gesetzlichen<br />

Abstandswerte etc. eingehalten werden.<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.7 Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“<br />

Ein weiterer Potenzialbereich hat sich <strong>im</strong> Südosten des <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong>es <strong>Varel</strong>, direkt<br />

nördlich angrenzend an den bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“ ergeben.<br />

Dieser Bereich weist eine Größe von ca. 7,1 ha auf.<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

Die Potenzialfläche wird westlich von umliegenden (harten) Puffer- und Abstandszonen<br />

zu Gebäuden mit Wohnnutzung (gemäß ALK-Daten) begrenzt.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

66<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die nördliche Grenze bildet die weiche Ausschlussfläche (120 m-Puffer) einer<br />

Elektrizitätsfreileitung. Die östliche Grenze wird durch den bestehenden Windpark<br />

sowie durch den Vorsorgeabstand zu vorhandenen Bahnanlagen (weiches<br />

Ausschlusskriterium) bewirkt.<br />

Die Potenzialfläche befindet sich <strong>im</strong> Nahbereich des Vogelschutzgebietes V64<br />

„Marschen am Jadebusen“ und somit innerhalb des Vorsorgeabstandes von<br />

500 m zum Vogelschutzgebiet (als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in<br />

diesem Fall die bestehende Vorbelastung durch den bestehenden Windpark<br />

berücksichtigt werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von<br />

500 m um die vorhandenen Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden<br />

Arten des Vogelschutzgebietes V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer<br />

des Vogelschutzgebietes in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So<br />

kann dieser Raum (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung<br />

in Betracht kommen.<br />

In einer Entfernung von ca. 150 m östlich der Potenzialfläche beginnt das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen West“.<br />

Die Potenzialfläche 7 liegt größtenteils in einem Bereich, der für den Erhalt und<br />

die Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen von Grünland und<br />

Wiesenvögel in Betracht kommt. Zudem befindet sich gemäß Darstellung des<br />

Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> ein potenzielles besonders geschütztes Biotop<br />

<strong>im</strong> Süden der Potenzialfläche. Das Landschaftsplan schätzt diesen Bereich<br />

zudem als Biotop von sehr hoher Bedeutung ein.<br />

Im Nordosten direkt angrenzend beginnt ein Bereich, der gemäß den Angaben<br />

des Landschaftsrahmenplanes eine große Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

aufweist.<br />

Abb. 7: Potenzialbereich 7 „Hohelucht-West“ und Potenzialfläche 8 „Hohelucht-Süd“<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 6 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />

somit fachplanerisch als Gebiet für die Windenergiegewinnung gut geeignet. Die Po-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

67<br />

tenzialfläche bietet aufgrund ihrer geringen Größe lediglich Platz für eine Windenergieanlage.<br />

Die Fläche ist aufgrund der Lage direkt angrenzend an den bestehenden<br />

Windpark als Erweiterungsfläche zu sehen. Hier besteht somit bereits eine Vorbelastung<br />

durch Windenergiegewinnung.<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

7.8 Potenzialbereich 8 „Hohelucht-Süd“<br />

Dieser Potenzialbereich befindet sich, wie aus Abb. 7 ersichtlich, ebenfalls direkt angrenzend<br />

an den bestehenden Windpark „Jethausen-Hohelucht“. Der Potenzialbereich<br />

besteht aus drei Teilflächen, die zusammen eine Größe von 1,5 ha besitzen.<br />

Stichpunktartige Beschreibung des Potenzialbereiches unter Beachtung zusätzlicher<br />

Aspekte<br />

Umgebung:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die westliche Abgrenzung der Potenzialfläche bildet der vorhandene Windpark<br />

mit seinen drei Windenergieanlagen. Die östliche Grenze wird durch den Vorsorgeabstand<br />

zu vorhandenen Bahnanlagen (weiches Ausschlusskriterium,<br />

120 m) bewirkt. Weiterhin grenzt <strong>im</strong> Osten des Suchraumes der 150 m Abstand<br />

zu einem bestehenden Wald > 1,0 ha.<br />

Die Potenzialfläche befindet sich <strong>im</strong> Nahbereich des Vogelschutzgebietes V64<br />

„Marschen am Jadebusen“ und somit innerhalb des Vorsorgeabstandes von<br />

500 m zum Vogelschutzgebiet (als weiche Ausschlussfläche). Jedoch muss in<br />

diesem Fall die bestehende Vorbelastung durch den bestehenden Windpark<br />

berücksichtigt werden. So wird davon ausgegangen, dass in einem Bereich von<br />

500 m um die vorhandenen Windenergieanlagen ein Meideverhalten der wertbest<strong>im</strong>menden<br />

Arten des Vogelschutzgebietes V64 besteht, so dass der Vorsorgepuffer<br />

des Vogelschutzgebietes in diesen Bereiche aufgeweicht wird. So<br />

kann dieser Raum (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung) für eine Windenergienutzung<br />

in Betracht kommen.<br />

In einer Entfernung von ca. 120 m östlich der Potenzialfläche beginnt das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen West“. Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet<br />

befindet sich <strong>im</strong> Südwesten in einer Entfernung von ca.<br />

160 m (LSG „Reitbrake Hohelucht“). Im Bereich der Potenzialfläche 8 befinden<br />

sich gemäß der digitalen Daten des Landkreises Frieslande Kompensationsflächen.<br />

Diese bedingen als harte Ausschlussflächen eine Dreiteilung des Suchraumes.<br />

Westlich grenzt zudem der Vorsorgeabstand 200 m zum Vorranggebiet<br />

von Natur und Landschaft (weiches Ausschlusskriterium) an den Potenzialbereich.<br />

Die Potenzialfläche 8 liegt in einem Bereich, der für den Erhalt und die Entwicklung<br />

von Vernetzungs- und Pufferfunktionen von Grünland und Wiesenvögel in<br />

Betracht kommt. Zudem befinden sich gemäß Darstellung des Landschaftsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> großflächig potenziell besonders geschützte Biotope in diesem<br />

Suchraum. Das Landschaftsplan schätzt diese Bereiche zudem als Biotope<br />

von sehr hoher Bedeutung ein.<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

68<br />

<br />

Der Suchraum liegt in einem Bereich, der gemäß den Angaben des Landschaftsrahmenplanes<br />

des Landkreises Friesland eine große Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes aufweist.<br />

Gesamtbeurteilung<br />

Die Potenzialfläche 8 wird mit 0 Punkten der Empfindlichkeitsstufe I zugeordnet und ist<br />

somit fachplanerisch als Gebiet für die Windenergiegewinnung geeignet. Der ausgewiesene<br />

Raum ist jedoch für die Errichtung einer Windenergieanlage zu klein. Durch<br />

den Wegfall derzeit noch vorhandener Flächennutzungen, könnten sich jedoch neue<br />

Potenzialräume ergeben, so dass eine weitere Betrachtung des Potenzialbereiches 8<br />

in Betracht kommen könnte.<br />

Zudem kann dieser Suchraum als Erweiterungsfläche des angrenzenden Windparkes<br />

„Jethausen-Hohelucht“ <strong>im</strong> Rahmen eines Repowerings betrachtet werden. Ein Repowering<br />

des vorhandenen <strong>Windparks</strong> setzt jedoch die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen<br />

Grenzwerte und Vorgaben des Bundes<strong>im</strong>missionsschutzgesetzes und der TA-<br />

Lärm hinsichtlich einer Belastung durch Lärm und Schattenwurf voraus. Darüber hinaus<br />

sind weitere Aussagen und Beurteilungen zur Avifauna (besonders aufgrund der<br />

Lage <strong>im</strong> Nahbereich zum Vogelschutzgebiet V64) und Landschaftsbild erforderlich.<br />

Mittels entsprechender Gutachten ist nachzuweisen, dass es <strong>im</strong> Falle eines Repowerings<br />

eines bestehenden <strong>Windparks</strong> zu keiner städtebauliche Fehlentwicklung kommt<br />

und die gesetzlichen Abstandswerte etc. eingehalten werden.<br />

Bei dem Suchraum müssen zudem die Belange der Bundeswehr berücksichtigt werden.<br />

Die Entscheidung für eine konkrete Heranziehung der Flächen obliegt schlussendlich<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

8.0 Zusammenfassung<br />

In der vorliegenden Standortpotenzialsutdie wird das gesamte <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong><br />

auf mögliche Standorte für Windenergieanlagen untersucht. Dazu werden anhand von<br />

„harten“ und „weichen“ Ausschlussflächen mögliche Eignungsflächen für eine Windenergienutzung<br />

ermittelt und fachplanerisch bewertet.<br />

Derzeitige Nutzungen und Planungen werden nach vorliegenden Planwerken oder<br />

(freiwilligen) Mitteilungen der betroffenen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.<br />

Die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Menschen, den Naturhaushalt<br />

und das Landschaftsbild sind <strong>im</strong> Kapitel 4.0 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt.<br />

Die Ergebnisse der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> zeigen, dass <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> grundsätzlich<br />

Eignungsflächen für die Nutzung der Windenergie bestehen, für die jedoch<br />

ggf. verschiedene Restriktionen zu beachten sind. Insgesamt ergeben sich<br />

durch die Studie acht Suchräume, die jedoch teilweise Restriktionen aufweisen.<br />

Weiterhin grenzen teilweise Potenzialflächen an bestehende <strong>Windparks</strong> an, so<br />

dass diese <strong>Windparks</strong> direkt erweitert werden können bzw. eine Nutzung der<br />

Flächen <strong>im</strong> Rahmen eines möglichen Repowerings in Betracht kommt. Zudem<br />

könnten sich durch den Wegfall derzeit noch vorhandener Nutzungen neue Flächenzuschnitte<br />

einzelner Potenzialflächen ergeben.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

69<br />

Bei allen Potenzialflächen müssen außerdem grundsätzlich einige weitere Belange vor<br />

der Festlegung als Windparkfläche <strong>im</strong> Laufe eines folgenden Bauleitplan- und Genehmigungsverfahrens<br />

genauer überprüft bzw. abgeklärt werden:<br />

Generell sind <strong>im</strong> Rahmen weiterer, konkreter Planungen die artenschutzrechtlichen<br />

Belange gemäß § 44 BNatSchG zu prüfen, aus denen sich ggf. weitere Restriktionen<br />

oder einzuhaltende Abstände (z. B. zu traditionell genutzten Brutplätzen / Horsten von<br />

Großvögeln etc.) ergeben können.<br />

Zur Abklärung der <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zunächst ausgeklammerten Frage, ob eine<br />

Richtfunkstrecke eines privaten Unternehmens durch eine Potenzialfläche verläuft,<br />

sollten die möglichen Betreiber <strong>im</strong> Vorfeld weiterer Planungen <strong>im</strong> Rahmen einer Anfrage<br />

hinsichtlich möglicher Konflikte und Restriktionen beteiligt werden.<br />

Weiterhin müssen weitere eventuelle Restriktionen überprüft werden, wie z. B. der genaue<br />

Verlauf von Versorgungsleitungen, wie z. B. Fernsehkabel (Kabel Deutschland<br />

Vertrieb und Service GmbH & Co. KG) oder Kabel der Deutschen Telekom („Trassenauskunft<br />

Kabel“ via Internet, www.Trassenauskunft-kabel.telekom.de). Auch die Belange<br />

der Bundeswehr sind <strong>im</strong> weiteren Planungsverlauf zu beachten und die Wehrbereichsverwaltung<br />

entsprechend einzubinden.<br />

Das Ergebnis der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> stellt Potenziale dar, die in nachfolgenden<br />

Planungen auf weitere (naturschutzfachliche) Restriktionen untersucht<br />

werden müssen. Die Darstellung der Potenzialbereiche bzw. -flächen ist außerdem<br />

unter dem Vorbehalt der teilweise nicht vorhandenen aktuellen Daten zu<br />

Brut- und Gastvögeln sowie Fledermäusen zu sehen. Diese Tierarten müssen <strong>im</strong><br />

Fall einer weiteren Verfolgung von Potenzialflächen in den nachfolgenden Verfahrensschritten<br />

untersucht werden.<br />

Die vorliegende <strong>Standortpotenzialstudie</strong> bildet eine Abwägungsgrundlage für die<br />

Entscheidungsprozesse der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Die endgültige Entscheidung für die<br />

konkrete Heranziehung der Potenzialflächen obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

70<br />

9.0 Literatur/Quellen<br />

A & S GLAUM (= ARCHITEKTUR & STADTPLANUNG WALTER GLAUM) , 2006: Flächennutzungsplan<br />

2006 der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>. Im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>.<br />

AHLÉN, I. (2002): Fladdermöss och fåglar dödade av vindkraftverk. – Fauna och Flora<br />

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Erweiterung Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn.<br />

Unveröffentlichte Fachstellungnahme.<br />

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und Messinstitute (1999): Schall<strong>im</strong>missionsschutz <strong>im</strong> Genehmigungsverfahren<br />

von Windenergieanlagen.<br />

BACH, L (2002): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Verhalten und die<br />

Raumnutzungen von Fledermäusen am Beispiel des <strong>Windparks</strong> „Hohe Geest“,<br />

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Freiburg /Nienderelbe, 46 S.<br />

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Fledermäuse - eine Konfliktabschätzung. - Bremer Beitr. Naturk. Naturschutz<br />

7: 245-252.<br />

BAERWALD, E.F., G.H. D´AMOURS, B.J. KLUG & R.M.R. BARCLAY (2008): Barotrauma<br />

is a significantcause of bat fatalities at wind turbines. – Current Biol.<br />

18(16). – In: BACH, L. (2007): Fachstellungnahme Fledermäuse – Erweiterung<br />

Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte<br />

Fachstellungnahme.<br />

BEHR, O. & O. VON HELVERSEN (2006): Gutachten zur Beeinträchtigung <strong>im</strong> freien Luftraum<br />

jagender und ziehender Fledermäuse durch bestehende Windkraftanlagen.<br />

Wirkungskontrolle zum Windpark „Roßkopf“ (Freiburg i. Br.) <strong>im</strong> Jahre<br />

2005. - Unveröff. Gutachten: 32 Seiten + Karten.<br />

BIOCONSULT & ARSU (2010): Zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Vogelzuf<br />

auf der Insel Fehmarn. – Gutachterliche Stellungnahme auf Basis der Literatur<br />

und eigener Untersuchungen <strong>im</strong> Frühjahr und Herbst 2009.<br />

http://arsu.de/de/media/Gutachten_Fehmarn_2010_03_10.pdf.<br />

BÖTTGER, M., T. CLEMENS, G. GROTE, G. HARTMANN, E. HARTWIG, C. LAMMEN & E.<br />

VAUK-HENTZELT (1990): Biologisch-ökologische Begleituntersuchungen zum<br />

Bau und Betrieb von Windkraftanlagen. - NNA-Berichte 3 (Sonderheft): 1-124.<br />

BREUER, W. (1996): Planungsgrundsätze für die Integration der Belange des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege be<strong>im</strong> Ausbau von Windenergienutzung. -<br />

NNA-Ber. 9: 39-45.<br />

BRINKMANN, R., H. SCHAUER-WEISSHAHN & F. BONTADINA (2006): Untersuchungen zu<br />

möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse<br />

<strong>im</strong> Regierungsbezirk Freiburg. – Unveröff. Gutachten für das Regierungspräsidium,<br />

66 S.<br />

CRAWFORD, R. L. & W. BAKER ( 1981): Bats killed at a north Florida television tower: a<br />

25-year record. j. Mammal. 62: 651-652. – In: BARCLAY, R. M.R.; E.F. BAER-<br />

WALD & J.C. GRUVER (2007): Variation in bat an bird fatalities at wind energy<br />

facilities: assessing the effects of rotor size and tower heigt. – Can.J.Zool.<br />

85:381-387.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

71<br />

DNR 2005: Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne „Umwelt- und naturverträgliche<br />

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DÜRR, T. (2013a): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Stand 23.<br />

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<strong>im</strong> Landesumweltamt Brandenburg.<br />

DÜRR, T. (2013b): Fledermausverluste an Windenergieanlagen, Stand vom 19. April<br />

2013. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte <strong>im</strong><br />

Landesumweltamt Brandenburg.<br />

DÜRR, T. & L. BACH (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergie-Anlagen –<br />

Stand der Erfahrungen mit Einblick in die bundesweite Fundkartei. – Bremer<br />

Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Band 7. Bremen, BUND Landesverband<br />

Bremen e.V.: 253-263.<br />

ENDL, P., U. ENGELHART, K. SEICHE, S. TEUFERT & H. TRAPP (2005): Untersuchungen<br />

zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />

<strong>im</strong> Landkreis Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis,<br />

<strong>Stadt</strong> Görlitz Freistaat Sachsen. – unveröff. Bericht i.A. des Staatliches<br />

Umweltfachamt Bautzen: 135 pp.<br />

FREUDE, M. (2004): Windkraftnutzung und Vogelschlag - ein unterschätztes Problem. -<br />

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Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte Fachstellungnahme.<br />

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bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten,<br />

In: BfN & NABU 2008. S. 129-142, Präsentation auf FFH-VP-Workshop<br />

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BACH, L. (Bearb.) (2007): Fachstellungnahme Fledermäuse – Erweiterung<br />

Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte<br />

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Gefördert vom Bundesamt für Naturschutz; Förd. Nr. Z1.3-684 11-5/03.<br />

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Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong>, Amt für Planung und Naturschutz.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

72<br />

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INNENMINISTERIUM, MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME<br />

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MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ, MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOH-<br />

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MSWKS: Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

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NATURSCHUTZ (2009a): Vollständige Gebietsdaten aller FFH-Gebiete, Stand<br />

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August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

73<br />

März 2009. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.phpnavigation_id<br />

=8039& article_id=46104&_psmand=26<br />

NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND<br />

NATURSCHUTZ (2009b): Wertbest<strong>im</strong>mende Vogelarten der EU-<br />

Vogelschutzgebiete in Niedersachsen, Korrigierte Fassung 01.06.2009. -<br />

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.phpnavigation_id=8039&article_i<br />

d=46104&_psmand=26<br />

NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND<br />

NATURSCHUTZ (2010): Vollständige Gebietsdaten aller EU-Vogelschutzgebiete,<br />

Stand April 2010. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.phpnavigation<br />

_id=8039& article_id=46104&_psmand=26<br />

NLT (2011a): NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG: Naturschutz und Windenergie - Hinweise<br />

zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

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2011<br />

NLT (2011b): NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG: Naturschutz und Windenergie -<br />

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen, Stand: Oktober<br />

2011)<br />

NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (1994/1998/2002, 2006 und 2008): Landes-<br />

Raumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 mit Ergänzungen 1998 und<br />

Änderungen 2002, 2006 und 2008. - Hannover.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (ed.) (1996): Festlegung von Vorrangstandorten<br />

für Windenergienutzung. – Rundschreiben vom 11.07.1996. Hannover.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (ed.) (2004): Empfehlungen zur Festlegung<br />

von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. – Rundschreiben<br />

vom 26.01.2004. Hannover<br />

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Avian responses to the <strong>im</strong>plementation of the Tjaereborg Wind Turbine at the<br />

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Planungsbüro Diekmann & Mosebach (2008): <strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong><br />

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und planerische Bewältigung. - Landschaftsentwicklung u. Umweltforschung<br />

(Schriftenr. der Fakultät Architektur Umwelt Gesellschaft, TU Berlin) Nr. 123:<br />

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anhand von Beispielen. Tagungsband zur Fachtagung „Windenergie und Vögel<br />

- Ausmaß und Bewältigung eines Konfliktes“, 29-30.11.01 TU Berlin.<br />

STEINBORN, H., REICHENBACH, M. & H. TIMMERMANN (2011): Windkraft- Vögel – Lebensräume.<br />

Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen<br />

und Habitatparametern auf Wiesenvögel. Publikation der ARSU<br />

GmbH Oldenburg. Books on Demand GmbH, Norderstedt.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

74<br />

STEIOF, K., BECKER, J. & RATHGEBER, J. (2002): Ornithologische Stellungnahme zur<br />

Erweiterung der Windenergieanlage bei Mildenberg (Kreis Oberhavel, Land<br />

Brandenburg). Gutachten <strong>im</strong> Auftrag der Windenergie Wenger-Rosenau<br />

GmbH, Berlin.<br />

TRAPP, H.; FABIAN D.; FÖRSTER F. & ZINKE, O. (2002): Fledermausverluste in einem<br />

Windpark in der Oberlausitz. – Naturschutzarbeit in Sachsen, 44: 53-56. – In:<br />

BACH, L. (Bearb.) (2007), Fachstellungnahme Fledermäuse – Erweiterung<br />

Windpark / Hiddels / Hiddels Süd / Wulfdiek, Gemeinde Bockhorn. Unveröffentlichte<br />

Fachstellungnahme.<br />

TIHO (STIFTUNG TIERÄZTLICHE HOCHSCHULE HANNOVER) (2001): Forschungsprojekt<br />

Raumnutzung ausgewählter he<strong>im</strong>ischer Niederwildarten <strong>im</strong> Bereich von Windenergieanlagen<br />

des Instituts für Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule<br />

Hannover. – Im Internet: http://www.tiho-hannover.de/klinikeninstitute/institute/an-institut-fuer-wildtierforschung/forschu<br />

ng /abgeschlosseneprojekte/windkraftanlagen/<br />

[abgerufen am: 15.03.2011]<br />

WAHL, J., GARHE, S., HEINICKE, T., KNIEF, W., PETERSEN, B., SUDFELDT, C. UND SÜD-<br />

BECK, P. (2007): Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde<br />

Wasservogelarten in Deutschland. – Berichte zum Vogelschutz H.44, 2007.<br />

WETLANDS INTERNATIONAL (2006): Waterbird population est<strong>im</strong>ates - fourth edition. Wetland<br />

International, Wageningen.<br />

WINKELMANN, J. E. (1990): Vogelslachoffers in de Sep-proef-wind-centrale te Oosterbierum<br />

(Fr.) tijdens bouwfase en half-operationale situaties (1986-1989). -<br />

Rijksinstituut voor Natuurbeheer. - Arnhe<strong>im</strong>.<br />

Internetadressen<br />

DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS (2013): Karten Natur und Landschaft.<br />

www.umwelt.niedersachsen.de.]<br />

LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG) (2013): Kartenserver des<br />

LBEG. www.nibis.lbeg/cardomap3/,<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong><br />

75<br />

Gesetze (Auswahl, jeweils in der aktuellen Fassung)<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz –<br />

EEG)<br />

Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zum Umweltschutz<br />

Gesetz über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG)<br />

Gesetz über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom<br />

2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 130, ausgegeben am 9. März 1994)<br />

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen - Teil I - vom 23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 269, ausgegeben am<br />

26. März 1998)<br />

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen - Teil I - vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 738, ausgegeben am<br />

9. Dezember 2002)<br />

Verordnung zur Änderung des Gesetzes über das Landes-<br />

Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom 07. Juli 2006 (Nds. GVBl.<br />

S. 244)<br />

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen - Teil II – Ausgegeben in Hannover am 29. Januar 2008.<br />

(Nds. GVBl. S. 26).<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (9.GSGV)<br />

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)<br />

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-<br />

NatSchG)<br />

Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)<br />

Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG)<br />

Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)<br />

Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)<br />

Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)<br />

Raumordnungsverordnung (RoV)<br />

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm)<br />

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und<br />

Landesplanung (VV-NROG)<br />

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung<br />

über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013


ANLAGEN<br />

Anlage 1: Pläne<br />

Plan 1 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr,<br />

Gewerbe, Sondergebiete, Versorgung - Darstellung der Ausschlussflächen<br />

Plan 2 Flächennutzungen II: Boden, Wald, Gewässer, Erholung und Rohstoffe<br />

- Darstellung der Ausschlussflächen<br />

Plan 3 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete - Darstellung der Ausschlussflächen<br />

Plan 4 Darstellung der harten und weichen Ausschlussflächen sowie der<br />

verbleibenden Suchräume<br />

Plan 5 Suchräume und Belange I: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

aus Sicht des Landkreises und der <strong>Stadt</strong><br />

Plan 6 Suchräume und Belange II: Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche -<br />

Fauna, Biotope, Naturhaushalt<br />

Plan 7 Suchräume und Belange III: Wasser, Rohstoffe, Forstwirtschaft,<br />

Altlasten und Richtfunk<br />

Plan 8 Suchräume und Belange IV: Gebiete mit besonderer Bedeutung für<br />

Erholung und Landschaftsbild<br />

Plan 9 Bewertung der Potenzialflächen


Anlage 2: Tabellarische Übersicht der beteiligten Träger<br />

öffentlicher Belange (TöB), alphabetisch sortiert


Anlage 3: Schriftliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange (TöB) <strong>im</strong> Rahmen der informellen Beteiligung<br />

(Auswahl)<br />

Nach Alphabet sortiert, Stellungnahmen bzw. Anlagen nur bei aktueller<br />

Relevanz bzw. in relevanten Auszügen beigefügt.

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