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Schlusssatz der Organisatoren: Restriktive Maßnahmen im Waffenrecht werden oft mit dem<br />
(Pseudo-)Argument erklärt, es könne ‚nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />
missbräuchliche Verwendung’ geschähe. Natürlich lässt sich nicht verhindern, dass<br />
demokratische Rechte von Einzelnen missbraucht werden. Daraus aber eine generelle<br />
Unzuverlässigkeit aller Bürger abzuleiten, durch welche letztlich nur das Erforschen, das<br />
Sammeln und die Präsentation von geschichtlich relevanten Dingen erschwert und sogar<br />
verhindert wird, ist schon mit Artikel 5(3) unseres Grundgesetzes nicht vereinbar. Der<br />
demokratische Staat braucht seine Bürger nicht zu fürchten – viel mehr muss der Bürger<br />
seinen Staat fürchten, wenn dieser ihn als Sicherheitsrisiko einstuft.<br />
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„Wer nur das Geringste stiehlt oder jemanden tötet, der wird<br />
verurteilt, doch wenn Herrscher und Aristokraten in Kriegen<br />
ganze Staaten rauben und Tausende töten, dann werden sie<br />
gepriesen. Dies verhält sich so, als ob man ein kleines weißes<br />
Ding ‚weiß’, ein großes weißes Ding aber ‚schwarz’ nennen<br />
würde.“ (Mo Tzu, chinesischer Philosoph, ca. 490 – 403 v.Chr.).<br />
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