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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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fehlerhaften Daten gegen diese aus. Die Ersatzwerte<br />

wer<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />

Die Ersatzwertbildung erfolgt gemäß <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong><br />

G 685.<br />

Die Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong> geeigneten Verfahrens obliegt <strong>de</strong>m<br />

Netzbetreiber. Den An<strong>de</strong>rungsgrund, die Basis und<br />

die Metho<strong>de</strong> für die Ersatzwertbildung sind <strong>de</strong>n berechtigten<br />

Datenempfängern auf Anfor<strong>de</strong>ning zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

7.5.6 Datenbereitstellung und Datenweitergabe<br />

Der Netzbetreiber stellt an einer Datenschnittstelle<br />

alle zur Abrechnung erfor<strong>de</strong>rlichen Daten zur Verfügung.<br />

Verfahren, Art und Umfang <strong>de</strong>r Datenweitergabe<br />

ist zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten zu vereinbaren.<br />

Die Messdaten für die Abrechnung von Letztverbrauchern<br />

mit Messdatenregistrierung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />

Transportkun<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber einmal monatlich<br />

bereitgestellt. Die Bereitstellung <strong>de</strong>r Gasbeschaffenheitsmesswerte<br />

durch <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

erfolgt ebenfalls in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> monatlich. An<strong>de</strong>re<br />

Bereitstellungszyklen können bilateral vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Messstellenbetreiber hat die Verantwortung<br />

dafür, dass nur Berechtigte Zugriff auf die jeweiligen<br />

Messwerte erhalten. Zugriffsrechte hat <strong>de</strong>r Mess-<br />

stellenbetreiber mit <strong>de</strong>n Beteiligten zu regeln; <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Netzbetreibern ist ein je<strong>de</strong>rzeitiges<br />

Zutrittsrecht einzuräumen. Die Berechtigungsverwaitung<br />

und je<strong>de</strong>r Zugriff von Dritten auf die Ab-<br />

rechnungsdaten ist zu dokumentieren.<br />

Es sind technische und organisatorische Verfahren<br />

anzuwen<strong>de</strong>n, die eine Verfälschung, Datenverluste<br />

o<strong>de</strong>r einen Datenmissbrauch durch Dritte verhin-<br />

<strong>de</strong>rn.<br />

Die Daten dürfen nur berechtigten Geschäftspart-<br />

nern zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Deren Rechte<br />

sind auf das erfor<strong>de</strong>rliche Minimum zu begrenzen.<br />

Die Messwerte einzelner Messstellen wer<strong>de</strong>n immer<br />

zusammen mit <strong>de</strong>n dazugehören<strong>de</strong>n Informationen<br />

für die ein<strong>de</strong>utige I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r Messstelle<br />

übertragen. Dazu gehören z. B. Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung.<br />

Zeitstempel, OBIS-<br />

Kennzahl, Messwert und Statusinformation.<br />

7.5.7 Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

bereitgestellten Messwerte<br />

In begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann je<strong>de</strong>r Berechtigte vom<br />

Netzbetreiber einen <strong>de</strong>taillierten Nachweis über die<br />

Messwertermittlung verlangen.<br />

7.5.8 Datensicherheit und Datenschutz<br />

Der Netzbetreiber gibt die Daten und Informationen<br />

nur in <strong>de</strong>m für Durchführung und Abrechnung von<br />

Transport und Bilanzierung erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang<br />

an an<strong>de</strong>re Netzbetreiber sowie an die berechtigten<br />

Transportkun<strong>de</strong>n bzw. Dienstleister und sonstige<br />

Berechtigte weiter. Diese Informationen sind vertraulich<br />

zu behan<strong>de</strong>ln.

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