Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de
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Die Bezeichnung muss <strong>de</strong>n jeweiligen Partnern bekannt<br />
sein und in <strong>de</strong>n abrechnungsrelevanten Unterlagen<br />
entsprechend dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Netzbetreiber stellt sicher, dass die Bezeichnung<br />
in seinem Netzgebiet ein<strong>de</strong>utig ist. Für die<br />
Darstellung <strong>de</strong>r 20-stelligen Netzbetreiber-Messstellennummer<br />
wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Zeichensatz<br />
ISO/IEC 8859-1 (Westeuropa) die Großbuchstaben<br />
A-Z sowie die Ziffern 0-9 verwen<strong>de</strong>t. Bei Vergleichsmesssätzen<br />
ist jeweils eine separate Messstellennummer<br />
zu vergeben. Virtuelle Messstellen<br />
wer<strong>de</strong>n ebenfalls von <strong>de</strong>m Netzbetreiber, <strong>de</strong>r diese<br />
Messstelle <strong>de</strong>finiert, vergeben.<br />
7.5.2 Rohdatensicherung<br />
Die ab-/ausgelesenen örtlichen Messwerte sind als<br />
Rohdaten in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />
unverän<strong>de</strong>rt zu archivieren und entsprechend <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Vorgaben vorzuhalten.<br />
7.5.3 Steuerungsdaten<br />
Der Netzbetreiber stellt für Steuerungs- und Bilanzierungszwecke<br />
vorläufige Daten zur Verfügung,<br />
sofern für <strong>de</strong>n Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
7.5.4 Kennzeichnung <strong>de</strong>r Messwerte<br />
7.4 Zeitbasis und Abrechnungsperio<strong>de</strong>n Die Messwerte sind vollständig und ein<strong>de</strong>utig zu<br />
beschreiben. Je<strong>de</strong>r Wert ist mit einem Status ge-<br />
Für Datenbereitstellung, Bilanzierung und Abrech- kennzeichnet.<br />
nung ist die gesetzliche Zeit anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
beginnt zur vollen Stun<strong>de</strong>. Die Es wird zwischen <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Statusinfomakleinste<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong>. tionen unterschie<strong>de</strong>n:<br />
7.5 Erfassung, Bearbeitung und<br />
Bereitstellung von Daten<br />
Verantwortlich für die Datenerfassung und Regis-<br />
trierung sowie <strong>de</strong>n Zugriff auf die Messdatenregi-<br />
striereinrichtungen ist <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber. Die<br />
ermittelten Rohdaten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />
ausgelesen, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />
Der Netzbetreiber berechnet aus <strong>de</strong>n gemessenen<br />
Gasmengen entsprechend <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-Arbeitsblät-<br />
tern G 486 und G 685 und <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Allokationsregeln die ein- und ausgespeisten Wär-<br />
memengen. Die verwen<strong>de</strong>ten Berechnungsgrund-<br />
lagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n auf Verlangen<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
7.5.1 Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte<br />
Die Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt durch Able-<br />
sung <strong>de</strong>r Daten vor Ort o<strong>de</strong>r durch Fernauslesung<br />
<strong>de</strong>r Daten. Die dabei verwen<strong>de</strong>ten Ablesezyklen<br />
richten sich nach <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Partnern vereinbarten<br />
Abrechnungsspannen. Bei Lieferantenwech-<br />
sel erfolgt eine stichtagsgenaue Ablesung und Da-<br />
tenbereitstellung. Bei nicht leistungsgemessenen<br />
Kun<strong>de</strong>n kann auf ein Abgrenzungsverfahren gemäß<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 685 bzw. synthetische/analy-<br />
tische Verfahren gem. Abschnitt 5.3.2.2.8 zurück-<br />
gegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Status<br />
,,(Blank)"<br />
E"<br />
„V'<br />
G<br />
F"<br />
Wird z. B. ein fehlen<strong>de</strong>r Wert durch einen Ersatzwert<br />
ersetzt, so än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Status von „F"<br />
auf „E".<br />
7.5.5 Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte<br />
Die Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt entsprechend<br />
gesetzlicher Vorschriften und <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>-<br />
werk. Die als Rohdaten gespeicherten Volumen-, Zu-<br />
stands-, Gasbeschaffenheits- und Energiemesswer-<br />
te sind auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Plausibilitätsprüfung ist insbeson<strong>de</strong>re zu be-<br />
achten, ob die Daten im erwarteten Bereich liegen<br />
und ob alle relevanten Messsignale weitergeleitet<br />
wur<strong>de</strong>n. Bei nicht leistungsgemessenen Kun<strong>de</strong>n ist<br />
ein Vergleich mit <strong>de</strong>n Mengen <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorjahres aus-<br />
zuführen.<br />
Wahrer Wert<br />
Ersatzwert<br />
Be<strong>de</strong>utung<br />
Vorläufiger Wert<br />
Gestörter/unplausibler Wert<br />
Fehlen<strong>de</strong>r Wert<br />
Priorität<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
Fehlen<strong>de</strong>, gestörte o<strong>de</strong>r unplausible Daten wer-<br />
<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />
Durch Anwendung von geeigneten Verfahren errnit-<br />
telt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Ersatzwerte und tauscht die