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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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Die Bezeichnung muss <strong>de</strong>n jeweiligen Partnern bekannt<br />

sein und in <strong>de</strong>n abrechnungsrelevanten Unterlagen<br />

entsprechend dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber stellt sicher, dass die Bezeichnung<br />

in seinem Netzgebiet ein<strong>de</strong>utig ist. Für die<br />

Darstellung <strong>de</strong>r 20-stelligen Netzbetreiber-Messstellennummer<br />

wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Zeichensatz<br />

ISO/IEC 8859-1 (Westeuropa) die Großbuchstaben<br />

A-Z sowie die Ziffern 0-9 verwen<strong>de</strong>t. Bei Vergleichsmesssätzen<br />

ist jeweils eine separate Messstellennummer<br />

zu vergeben. Virtuelle Messstellen<br />

wer<strong>de</strong>n ebenfalls von <strong>de</strong>m Netzbetreiber, <strong>de</strong>r diese<br />

Messstelle <strong>de</strong>finiert, vergeben.<br />

7.5.2 Rohdatensicherung<br />

Die ab-/ausgelesenen örtlichen Messwerte sind als<br />

Rohdaten in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />

unverän<strong>de</strong>rt zu archivieren und entsprechend <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Vorgaben vorzuhalten.<br />

7.5.3 Steuerungsdaten<br />

Der Netzbetreiber stellt für Steuerungs- und Bilanzierungszwecke<br />

vorläufige Daten zur Verfügung,<br />

sofern für <strong>de</strong>n Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

7.5.4 Kennzeichnung <strong>de</strong>r Messwerte<br />

7.4 Zeitbasis und Abrechnungsperio<strong>de</strong>n Die Messwerte sind vollständig und ein<strong>de</strong>utig zu<br />

beschreiben. Je<strong>de</strong>r Wert ist mit einem Status ge-<br />

Für Datenbereitstellung, Bilanzierung und Abrech- kennzeichnet.<br />

nung ist die gesetzliche Zeit anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

beginnt zur vollen Stun<strong>de</strong>. Die Es wird zwischen <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Statusinfomakleinste<br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong>. tionen unterschie<strong>de</strong>n:<br />

7.5 Erfassung, Bearbeitung und<br />

Bereitstellung von Daten<br />

Verantwortlich für die Datenerfassung und Regis-<br />

trierung sowie <strong>de</strong>n Zugriff auf die Messdatenregi-<br />

striereinrichtungen ist <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber. Die<br />

ermittelten Rohdaten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />

ausgelesen, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

Der Netzbetreiber berechnet aus <strong>de</strong>n gemessenen<br />

Gasmengen entsprechend <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-Arbeitsblät-<br />

tern G 486 und G 685 und <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

Allokationsregeln die ein- und ausgespeisten Wär-<br />

memengen. Die verwen<strong>de</strong>ten Berechnungsgrund-<br />

lagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n auf Verlangen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

7.5.1 Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte<br />

Die Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt durch Able-<br />

sung <strong>de</strong>r Daten vor Ort o<strong>de</strong>r durch Fernauslesung<br />

<strong>de</strong>r Daten. Die dabei verwen<strong>de</strong>ten Ablesezyklen<br />

richten sich nach <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Partnern vereinbarten<br />

Abrechnungsspannen. Bei Lieferantenwech-<br />

sel erfolgt eine stichtagsgenaue Ablesung und Da-<br />

tenbereitstellung. Bei nicht leistungsgemessenen<br />

Kun<strong>de</strong>n kann auf ein Abgrenzungsverfahren gemäß<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 685 bzw. synthetische/analy-<br />

tische Verfahren gem. Abschnitt 5.3.2.2.8 zurück-<br />

gegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Status<br />

,,(Blank)"<br />

E"<br />

„V'<br />

G<br />

F"<br />

Wird z. B. ein fehlen<strong>de</strong>r Wert durch einen Ersatzwert<br />

ersetzt, so än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Status von „F"<br />

auf „E".<br />

7.5.5 Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte<br />

Die Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt entsprechend<br />

gesetzlicher Vorschriften und <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>-<br />

werk. Die als Rohdaten gespeicherten Volumen-, Zu-<br />

stands-, Gasbeschaffenheits- und Energiemesswer-<br />

te sind auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Plausibilitätsprüfung ist insbeson<strong>de</strong>re zu be-<br />

achten, ob die Daten im erwarteten Bereich liegen<br />

und ob alle relevanten Messsignale weitergeleitet<br />

wur<strong>de</strong>n. Bei nicht leistungsgemessenen Kun<strong>de</strong>n ist<br />

ein Vergleich mit <strong>de</strong>n Mengen <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorjahres aus-<br />

zuführen.<br />

Wahrer Wert<br />

Ersatzwert<br />

Be<strong>de</strong>utung<br />

Vorläufiger Wert<br />

Gestörter/unplausibler Wert<br />

Fehlen<strong>de</strong>r Wert<br />

Priorität<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Fehlen<strong>de</strong>, gestörte o<strong>de</strong>r unplausible Daten wer-<br />

<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />

Durch Anwendung von geeigneten Verfahren errnit-<br />

telt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Ersatzwerte und tauscht die

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