Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de
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einer <strong>de</strong>r Netzbetreiber dieses wünscht und es aus<br />
transporttechnischer Sicht erfor<strong>de</strong>rlich und angemessen<br />
ist. Der Abgleich basiert auf Stun<strong>de</strong>nwerten.<br />
Die an einem Netzkopplungspunkt abzuwickeln<strong>de</strong>n<br />
Transporte müssen mittels Kennung ein<strong>de</strong>utig<br />
Bilanzkreisen und ggf. Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> zugeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> wer<strong>de</strong>n vom jeweiligen<br />
Netzbetreiber vergeben.<br />
Die Netzbetreiber tauschen die Informationen über<br />
die zum Transport nominierten Mengen aus und<br />
vergleichen diese mit <strong>de</strong>n ihnen vorliegen<strong>de</strong>n Nominierungen<br />
je Bilanzkreis und ggf. Shipper-Co<strong>de</strong>-<br />
Paar für <strong>de</strong>n gleichen Gültigkeitszeitraum. Bei Differenzen<br />
in <strong>de</strong>n Nominierungen wer<strong>de</strong>n die für <strong>de</strong>n<br />
Netzkopplungspunkt vereinbarten Abgleichsregeln<br />
angewen<strong>de</strong>t. Die Abgleichsregeln berücksichtigen<br />
sowohl die Menge als auch <strong>de</strong>ren Fließrichtung.<br />
Die Netzbetreiber informieren sich über das Ergebnis<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs. Dies erfolgt<br />
An<strong>de</strong>rnfalls bedarf es bilateraler <strong>Regel</strong>ungen <strong>de</strong>r<br />
Netzbetrei ber.<br />
6.2.5 Mengenzuordnung (Allokation)<br />
Die Allokation von ein- und ausgespeisten Mengen<br />
wird notwendig, wenn das Gas mehrerer Transportkun<strong>de</strong>n<br />
an einem <strong>de</strong>r unter Abschnitt 5.2 <strong>de</strong>finierten<br />
Netzpunkte ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r übernommen<br />
o<strong>de</strong>r übergeben und entsprechend ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r<br />
gemessen wird. Diese Zuordnung erfolgt<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage von Messwerten, <strong>de</strong>r nach Anwendung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Nominierungsabgleiches bestätigten<br />
Nominierungen und <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen Netzpunkt<br />
festgelegten Allokationsverfahren.<br />
Je<strong>de</strong>r Netzbetreiber informiert seine Transportkun<strong>de</strong>n,<br />
soweit erfor<strong>de</strong>rlich, über das für ihre Transporte<br />
gelten<strong>de</strong> Allokationsverfahren. Die für <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen Transport relevanten Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Allokation an <strong>de</strong>n Netzpunkten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />
ermittelt und zur Verfügung gestellt.<br />
täglich bis 16:OO Uhr am Vortag sowie<br />
6.2.5.1 Zuordnung nach Deklaration<br />
nach Erhalt von Renominierungen bis zur übernächsten<br />
vollen Stun<strong>de</strong>.<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> wird bei auftreten<strong>de</strong>n Differen-<br />
Zen beim Abgleich seiner Nominierungen informiert<br />
und zu Korrekturen aufgefor<strong>de</strong>rt, sofern nichts an<strong>de</strong>res<br />
vereinbart ist.<br />
6.2.4 Netzsteuerung<br />
Bei <strong>de</strong>r Zuordnung nach Deklaration wer<strong>de</strong>n alle<br />
Mengen entsprechend bestätigten Nominierungen<br />
allokiert. Die Differenz zwischen <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r<br />
bestätigten Nominierungen und <strong>de</strong>r gemessenen<br />
Menge wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> durch die bei<strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />
ausgeglichen.<br />
Die Netzbetreiber legen die Randbedingungen für<br />
die Anwendbarkeit dieses Verfahrens fest.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>r Nominierungen und unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs wer<strong>de</strong>n<br />
Fahrpläne für <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zeitraum erstellt.<br />
Diese Fahrpläne dienen als Grundlage für die Mengensteuerung<br />
an <strong>de</strong>n relevanten Netzkopplungspunkten.<br />
Im eingeschränkten o<strong>de</strong>r gestörten Betrieb (siehe<br />
Abschnitt 5.1.2) kann es zu Kürzungen für einen<br />
o<strong>de</strong>r mehrere Transportkun<strong>de</strong>n an Ein- o<strong>de</strong>r Ausspeisepunkten<br />
kommen. Hierbei wird wie folgt verfahren:<br />
Ist ein Transportkun<strong>de</strong> Verursacher <strong><strong>de</strong>s</strong> Problems<br />
und als solcher ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifiziert, so wird nur<br />
diese Partei gekürzt.<br />
6.2.5.2 Ratierliche Zuordnung<br />
Bei <strong>de</strong>r ratierlichen Zuordnung wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong><br />
die gemessene Menge im Verhältnis <strong>de</strong>r jeweils bestätigten<br />
Nominierung zur Summe <strong>de</strong>r bestätigten<br />
Nominierungen (pro rata) auf die einzelnen Transporte<br />
aufgeteilt.<br />
6.2.5.3 Weitere Zuordnungsverfahren<br />
Die beteiligten Netzbetreiber können sich auf Mischformen<br />
<strong>de</strong>r zuvor beschriebenen Zuordnungsverfahren<br />
verständigen. Dabei kann, abweichend vom<br />
Grundsatz <strong>de</strong>r Verwendung bestätigter Nominierungen,<br />
die Zuordnung <strong>de</strong>r gemessenen Menge am<br />
Netzpunkt auch auf Basis gemessener Mengen an<br />
Ausspeisepunkten für Letztverbraucher erfolgen.