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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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einer <strong>de</strong>r Netzbetreiber dieses wünscht und es aus<br />

transporttechnischer Sicht erfor<strong>de</strong>rlich und angemessen<br />

ist. Der Abgleich basiert auf Stun<strong>de</strong>nwerten.<br />

Die an einem Netzkopplungspunkt abzuwickeln<strong>de</strong>n<br />

Transporte müssen mittels Kennung ein<strong>de</strong>utig<br />

Bilanzkreisen und ggf. Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> zugeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> wer<strong>de</strong>n vom jeweiligen<br />

Netzbetreiber vergeben.<br />

Die Netzbetreiber tauschen die Informationen über<br />

die zum Transport nominierten Mengen aus und<br />

vergleichen diese mit <strong>de</strong>n ihnen vorliegen<strong>de</strong>n Nominierungen<br />

je Bilanzkreis und ggf. Shipper-Co<strong>de</strong>-<br />

Paar für <strong>de</strong>n gleichen Gültigkeitszeitraum. Bei Differenzen<br />

in <strong>de</strong>n Nominierungen wer<strong>de</strong>n die für <strong>de</strong>n<br />

Netzkopplungspunkt vereinbarten Abgleichsregeln<br />

angewen<strong>de</strong>t. Die Abgleichsregeln berücksichtigen<br />

sowohl die Menge als auch <strong>de</strong>ren Fließrichtung.<br />

Die Netzbetreiber informieren sich über das Ergebnis<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs. Dies erfolgt<br />

An<strong>de</strong>rnfalls bedarf es bilateraler <strong>Regel</strong>ungen <strong>de</strong>r<br />

Netzbetrei ber.<br />

6.2.5 Mengenzuordnung (Allokation)<br />

Die Allokation von ein- und ausgespeisten Mengen<br />

wird notwendig, wenn das Gas mehrerer Transportkun<strong>de</strong>n<br />

an einem <strong>de</strong>r unter Abschnitt 5.2 <strong>de</strong>finierten<br />

Netzpunkte ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r übernommen<br />

o<strong>de</strong>r übergeben und entsprechend ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r<br />

gemessen wird. Diese Zuordnung erfolgt<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage von Messwerten, <strong>de</strong>r nach Anwendung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Nominierungsabgleiches bestätigten<br />

Nominierungen und <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen Netzpunkt<br />

festgelegten Allokationsverfahren.<br />

Je<strong>de</strong>r Netzbetreiber informiert seine Transportkun<strong>de</strong>n,<br />

soweit erfor<strong>de</strong>rlich, über das für ihre Transporte<br />

gelten<strong>de</strong> Allokationsverfahren. Die für <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Transport relevanten Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Allokation an <strong>de</strong>n Netzpunkten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />

ermittelt und zur Verfügung gestellt.<br />

täglich bis 16:OO Uhr am Vortag sowie<br />

6.2.5.1 Zuordnung nach Deklaration<br />

nach Erhalt von Renominierungen bis zur übernächsten<br />

vollen Stun<strong>de</strong>.<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> wird bei auftreten<strong>de</strong>n Differen-<br />

Zen beim Abgleich seiner Nominierungen informiert<br />

und zu Korrekturen aufgefor<strong>de</strong>rt, sofern nichts an<strong>de</strong>res<br />

vereinbart ist.<br />

6.2.4 Netzsteuerung<br />

Bei <strong>de</strong>r Zuordnung nach Deklaration wer<strong>de</strong>n alle<br />

Mengen entsprechend bestätigten Nominierungen<br />

allokiert. Die Differenz zwischen <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r<br />

bestätigten Nominierungen und <strong>de</strong>r gemessenen<br />

Menge wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> durch die bei<strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

ausgeglichen.<br />

Die Netzbetreiber legen die Randbedingungen für<br />

die Anwendbarkeit dieses Verfahrens fest.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>r Nominierungen und unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs wer<strong>de</strong>n<br />

Fahrpläne für <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zeitraum erstellt.<br />

Diese Fahrpläne dienen als Grundlage für die Mengensteuerung<br />

an <strong>de</strong>n relevanten Netzkopplungspunkten.<br />

Im eingeschränkten o<strong>de</strong>r gestörten Betrieb (siehe<br />

Abschnitt 5.1.2) kann es zu Kürzungen für einen<br />

o<strong>de</strong>r mehrere Transportkun<strong>de</strong>n an Ein- o<strong>de</strong>r Ausspeisepunkten<br />

kommen. Hierbei wird wie folgt verfahren:<br />

Ist ein Transportkun<strong>de</strong> Verursacher <strong><strong>de</strong>s</strong> Problems<br />

und als solcher ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifiziert, so wird nur<br />

diese Partei gekürzt.<br />

6.2.5.2 Ratierliche Zuordnung<br />

Bei <strong>de</strong>r ratierlichen Zuordnung wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong><br />

die gemessene Menge im Verhältnis <strong>de</strong>r jeweils bestätigten<br />

Nominierung zur Summe <strong>de</strong>r bestätigten<br />

Nominierungen (pro rata) auf die einzelnen Transporte<br />

aufgeteilt.<br />

6.2.5.3 Weitere Zuordnungsverfahren<br />

Die beteiligten Netzbetreiber können sich auf Mischformen<br />

<strong>de</strong>r zuvor beschriebenen Zuordnungsverfahren<br />

verständigen. Dabei kann, abweichend vom<br />

Grundsatz <strong>de</strong>r Verwendung bestätigter Nominierungen,<br />

die Zuordnung <strong>de</strong>r gemessenen Menge am<br />

Netzpunkt auch auf Basis gemessener Mengen an<br />

Ausspeisepunkten für Letztverbraucher erfolgen.

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