Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de
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peraturabhängigen) Standardlastprofile. Beim ana- fischen Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerlytischen<br />
Verfahren ermittelt <strong>de</strong>r Netzbetreiber die ten Netzes zu erfolgen.<br />
analytischen Lastprofile nach <strong>de</strong>m Transport entsprechend<br />
<strong>de</strong>m von ihm festgelegten Verfahren. Die Inbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />
mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />
5.3.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen<br />
(Biomethananlagen) 5.3.4 LNG-Anlagen<br />
Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />
Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />
die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von Anlagen<br />
zur Biomethanherstellung und -einspeisung<br />
zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n technischen<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers nicht<br />
ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs wird auf<br />
die Einhaltung von <strong>DVGW</strong> G 262 und <strong>DVGW</strong> G 488<br />
hingewiesen.<br />
Bei Einspeisung mit grenzüberschreiten<strong>de</strong>m Transport<br />
sind die Empfehlungen gemäß Common<br />
Business Practice <strong>de</strong>r EASEE-Gas zu beachten.<br />
Der Einspeiser hat Angaben über <strong>de</strong>n minimal und<br />
maximal einzuspeisen<strong>de</strong>n Gasvolumenstrom, die<br />
zu erwarten<strong>de</strong> Gasbeschaffenheit und die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
in <strong>de</strong>r zeitlichen Verteilung (z. B. geplante<br />
Instandhaltungsarbeiten) mitzuteilen. Der Einspeiser<br />
muss <strong>de</strong>m Netzbetreiber weitere für <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />
Netzbetrieb erfor<strong>de</strong>rliche Angaben,<br />
die vom Netzbetreiber in je<strong>de</strong>m Einzelfall konkretisiert<br />
wer<strong>de</strong>n, zur Verfügung stellen.<br />
Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />
Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />
die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von<br />
LNG-Anlagen zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n<br />
technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />
nicht ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n.<br />
LNG muss in gasförmiger Phase eingespeist wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />
Gasversorgungsnetzes in Bezug auf Temperatur,<br />
Druck und Einspeisemenge etc. müssen<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />
Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />
Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />
<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezifischen<br />
Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />
Netzes zu erfolgen.<br />
Die lnbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />
mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />
Eine Einspeisung von Gas aus <strong>de</strong>zentraler Erzeugung<br />
kann nur in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, in <strong>de</strong>m<br />
im Gasversorgungsnetz eine zeitgleiche Nutzung<br />
durch Verbraucher gewährleistet ist. Die je<strong>de</strong>rzeitige<br />
Abnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases an <strong>de</strong>r<br />
Ausspeisung muss vertraglich und physikalisch<br />
gesichert sein.<br />
Sowohl zum nachgelagerten Netz als auch zur einspeisen<strong>de</strong>n<br />
Anlage ist eine Druckabsicherung vorzusehen.<br />
Das einzuspeisen<strong>de</strong> Gas ist vom Einspeiser<br />
auf <strong>de</strong>n für das nachgelagerte Netz geeigneten<br />
Druck zu verdichten.<br />
Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen und, soweit<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, die Gasbegleitstoffe <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />
Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />
<strong>Technische</strong>s Netzmanagement<br />
Das technische Netzmanagement hat zum Ziel, die<br />
vom Transportkun<strong>de</strong>n am Einspeisepunkt bereitgestellten<br />
Gasmengen gemäß allen jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
relevanten <strong>Regel</strong>ungen, die zur Durchführung von<br />
Transporten notwendig sind, am AusspeisepunM<br />
verfügbar zu machen. Der Netzbetreiber ist für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r vereinbarten Transporte in seinem<br />
Gasversorgungsnetz und für die Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren am Transport beteiligten Netzbetreibern<br />
verantwortlich. Es gelten alle gesetzlichen<br />
Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re das EnWG sowie die<br />
Gasnetzzugangsverordnung.<br />
6.1 Grundsätzliche <strong>Regel</strong>ungen<br />
Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />
<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezi-<br />
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes<br />
muss <strong>de</strong>r Netzbetreiber Informationen über die zu