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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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peraturabhängigen) Standardlastprofile. Beim ana- fischen Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerlytischen<br />

Verfahren ermittelt <strong>de</strong>r Netzbetreiber die ten Netzes zu erfolgen.<br />

analytischen Lastprofile nach <strong>de</strong>m Transport entsprechend<br />

<strong>de</strong>m von ihm festgelegten Verfahren. Die Inbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />

mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />

5.3.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen<br />

(Biomethananlagen) 5.3.4 LNG-Anlagen<br />

Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />

Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />

die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von Anlagen<br />

zur Biomethanherstellung und -einspeisung<br />

zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n technischen<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers nicht<br />

ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs wird auf<br />

die Einhaltung von <strong>DVGW</strong> G 262 und <strong>DVGW</strong> G 488<br />

hingewiesen.<br />

Bei Einspeisung mit grenzüberschreiten<strong>de</strong>m Transport<br />

sind die Empfehlungen gemäß Common<br />

Business Practice <strong>de</strong>r EASEE-Gas zu beachten.<br />

Der Einspeiser hat Angaben über <strong>de</strong>n minimal und<br />

maximal einzuspeisen<strong>de</strong>n Gasvolumenstrom, die<br />

zu erwarten<strong>de</strong> Gasbeschaffenheit und die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

in <strong>de</strong>r zeitlichen Verteilung (z. B. geplante<br />

Instandhaltungsarbeiten) mitzuteilen. Der Einspeiser<br />

muss <strong>de</strong>m Netzbetreiber weitere für <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />

Netzbetrieb erfor<strong>de</strong>rliche Angaben,<br />

die vom Netzbetreiber in je<strong>de</strong>m Einzelfall konkretisiert<br />

wer<strong>de</strong>n, zur Verfügung stellen.<br />

Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />

Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />

die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von<br />

LNG-Anlagen zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n<br />

technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />

nicht ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n.<br />

LNG muss in gasförmiger Phase eingespeist wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />

Gasversorgungsnetzes in Bezug auf Temperatur,<br />

Druck und Einspeisemenge etc. müssen<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />

Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />

Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />

<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezifischen<br />

Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />

Netzes zu erfolgen.<br />

Die lnbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />

mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />

Eine Einspeisung von Gas aus <strong>de</strong>zentraler Erzeugung<br />

kann nur in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, in <strong>de</strong>m<br />

im Gasversorgungsnetz eine zeitgleiche Nutzung<br />

durch Verbraucher gewährleistet ist. Die je<strong>de</strong>rzeitige<br />

Abnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases an <strong>de</strong>r<br />

Ausspeisung muss vertraglich und physikalisch<br />

gesichert sein.<br />

Sowohl zum nachgelagerten Netz als auch zur einspeisen<strong>de</strong>n<br />

Anlage ist eine Druckabsicherung vorzusehen.<br />

Das einzuspeisen<strong>de</strong> Gas ist vom Einspeiser<br />

auf <strong>de</strong>n für das nachgelagerte Netz geeigneten<br />

Druck zu verdichten.<br />

Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen und, soweit<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, die Gasbegleitstoffe <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />

Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />

<strong>Technische</strong>s Netzmanagement<br />

Das technische Netzmanagement hat zum Ziel, die<br />

vom Transportkun<strong>de</strong>n am Einspeisepunkt bereitgestellten<br />

Gasmengen gemäß allen jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

relevanten <strong>Regel</strong>ungen, die zur Durchführung von<br />

Transporten notwendig sind, am AusspeisepunM<br />

verfügbar zu machen. Der Netzbetreiber ist für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r vereinbarten Transporte in seinem<br />

Gasversorgungsnetz und für die Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren am Transport beteiligten Netzbetreibern<br />

verantwortlich. Es gelten alle gesetzlichen<br />

Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re das EnWG sowie die<br />

Gasnetzzugangsverordnung.<br />

6.1 Grundsätzliche <strong>Regel</strong>ungen<br />

Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />

<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezi-<br />

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes<br />

muss <strong>de</strong>r Netzbetreiber Informationen über die zu

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