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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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5.3.2.2.3 Austausch von Messgeräten/<br />

Parameterän<strong>de</strong>ningen<br />

Über <strong>de</strong>n Austausch von Messgeräten, z. B. bei Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Eichgültigkeit o<strong>de</strong>r bei Än<strong>de</strong>rungen von Parametern<br />

wird <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber die Netzbetreiber<br />

und ggf. <strong>de</strong>n Letztverbraucher in geeigneter<br />

Form vor <strong>de</strong>m Austausch infomieren. Bei Bedarf<br />

kann <strong>de</strong>r Netzbetreiber eine Abstimmung verlangen.<br />

Der Austausch <strong>de</strong>r Messgeräte darf nur mit<br />

Zustimmung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers erfolgen, wenn als<br />

Neugeräte nicht gleichwertige Messgeräte (gleiche<br />

Zählergröße, gleiche Impulswertigkeit, gleiches<br />

Messprinzip, gleiche Druckstufe ...) zum Einsatz<br />

kommen sollen.<br />

5.3.2.2.4 Schaltzustand von Messanlagen<br />

Bei mehrschienigen Messanlagen ist <strong>de</strong>r normale<br />

Schaltzustand zu <strong>de</strong>finieren. Abweichungen hiervon<br />

müssen <strong>de</strong>n Beteiligten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3.2.25 Überprüfung <strong>de</strong>r Messeinrichtung<br />

Bestehen Zweifel an <strong>de</strong>r Richtigkeit einer Messung<br />

kann je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Messung beteiligten Parteien,<br />

die ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>de</strong>r Messung hat, eine Befundprüfung<br />

bei <strong>de</strong>r zuständigen Eichbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einer staatlich<br />

anerkannten Prüfstelle beantragen.<br />

Der Netzbetreiber bzw. <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber hat<br />

zu beachten, ob Sommer-/Winterzeitumstellungen<br />

erfolgen.<br />

5.3.2.2.7 Messdatenregistriereinrkhtung<br />

In Anlagen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr<br />

als 1,5 Mio. kWh o<strong>de</strong>r einer Leistung von mehr<br />

als 500 kW sind, soweit vom Netzbetreiber nicht<br />

an<strong>de</strong>re Grenzen festgelegt wur<strong>de</strong>n, Messdatenregistriereinrichtungen<br />

einzubauen, die stündlich<br />

<strong>de</strong>n Verbrauch aufzeichnen und, soweit für <strong>de</strong>n<br />

Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich, übertragen.<br />

Die Übertragungskette von <strong>de</strong>r örtlichen Messdatenregistriereinrichtung<br />

zur Abrechnungsdatenschnittstelle<br />

muss <strong>de</strong>r PTB-Anfor<strong>de</strong>rung 50.7 entsprechen.<br />

Solange keine eichrechtlich gesicherte Datenübertragung<br />

eingesetzt wird, müssen die an <strong>de</strong>n Messanlagen<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Datenspeicher für die Messwerte<br />

so dimensioniert sein, dass die für die<br />

Abrechnung verwandten Rohdaten vor Ort überprüft<br />

wer<strong>de</strong>n können. Dies gilt als erfüllt, wenn die<br />

abrechnungsrelevanten Daten in <strong>de</strong>r eichpflichtigen<br />

Messdatenregistriereinrichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> Messgerätes<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtung ausreichend lange gespeichert<br />

wer<strong>de</strong>n (in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> ein Monat nach Abrechnungsdatum).<br />

5.3.2.2.6 Zeitsynchronisation<br />

Alle Transport- und die zugehörigen Abrechnungs-<br />

vorgänge stützen sich auf <strong>de</strong>n Gastag. Maßgeblich<br />

ist die gesetzliche Zeit, die von <strong>de</strong>r PTB dargestellt<br />

und mittels <strong><strong>de</strong>s</strong> Langwellensen<strong>de</strong>rs DCF 77 verbrei-<br />

tet wird.<br />

Die Messperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong> und beginnt<br />

zeitsynchron bei je<strong>de</strong>r Messstelle, ausgehend von<br />

<strong>de</strong>r vollen Stun<strong>de</strong>.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rliche Synchronisation von Zählern und<br />

Zusatzeinrichtungen kann durch eine sen<strong>de</strong>rgeführte<br />

Uhr o<strong>de</strong>r beim Abruf <strong>de</strong>r Daten über eine<br />

DCF 77-synchronisierte Zeitbasis in <strong>de</strong>r Daten-<br />

fernübertragungs-Leitstelle erfolgen. Die Synchronisation<br />

kann auch auf an<strong>de</strong>rem Wege erfolgen,<br />

wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Genauigkeit von i 108 Se-<br />

kun<strong>de</strong>n bezogen auf die gesetzliche Zeit erreicht<br />

wird.<br />

5.3.2.2.8 Ersatzverfahren für Leistungsmessung<br />

(Standardlastprofile)<br />

Bei Messstellen ohne Leistungsmessung erfolgt<br />

die Ermittlung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nwerte durch <strong>de</strong>n Netz-<br />

betreiber mit Hilfe von Standardlastprofilen. Der<br />

Netzbetreiber gibt das anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren<br />

(analytisch o<strong>de</strong>r synthetisch) vor und liefert die not-<br />

wendigen Informationen zum Verfahrensablauf.<br />

Beim synthetischen und erweiterten analytischen<br />

Verfahren legt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Kun<strong>de</strong>ngruppen<br />

fest und ordnet diesen repräsentative Standard-<br />

lastprofile zu. Danach ordnet er die einzelnen Standardlastprofilkun<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>ngruppen zu. Beim<br />

einfachen analytischen Verfahren wer<strong>de</strong>n alle Stan-<br />

dardlastprofilkun<strong>de</strong>n ein und <strong>de</strong>rselben Kun<strong>de</strong>ngruppe<br />

zugeordnet.<br />

Beim synthetischen Verfahren verwen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />

die vor <strong>de</strong>m Transport festgelegten (tem-

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