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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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und Lieferungen technische Einrichtungen zuge-<br />

ordnet. Einem Netzanschlusspunkt sind ein o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Letztverbraucher zugeordnet.<br />

<strong>Technische</strong> Voraussetzungen einer Liefersperre<br />

Außerbetriebnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> Anschlusses<br />

Für die Abwicklung und Abrechnung eines Transportes<br />

sind beim Letztverbraucher technische Voraussetzungen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, um die vom Transportkun<strong>de</strong>n<br />

übergebenen Gasmengen und - soweit<br />

erfor<strong>de</strong>rlich - Stun<strong>de</strong>nleistungen zu messen o<strong>de</strong>r<br />

zu ermitteln, zu registrieren und ggf. zu steuern.<br />

Im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Letztverbraucher<br />

muss rnin<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> schriftlich<br />

fixiert wer<strong>de</strong>n:<br />

<strong>Regel</strong>ungen zum ordnungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage (z. B. nach TRGI)<br />

Die hierfür notwendigen Einrichtungen müssen mit Gegebenenfalls die Anschlussleistung<br />

Mengenmessungen und soweit jeweils erfor<strong>de</strong>rlich<br />

mit Messdatenerfassungen und -registrierungen, Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusskun<strong>de</strong>n zum<br />

Fernauslesesystemen, Fernübertragungssystemen, Schutz <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen<br />

Nonnvolurnenumwertungen und Gasbeschaffenheitsmessanlagen<br />

ausgerüstet sein.<br />

<strong>Regel</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Zutrittsrechts und<br />

zur Grundstücksnutzung<br />

Für eine Messanlage mit registrieren<strong>de</strong>r Leistungsmessung<br />

stellt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> dauerhaft und * Einbau, Betrieb und Ablesung <strong>de</strong>r Steuer- und<br />

kostenfrei einen Nie<strong>de</strong>rspannungsanschluss und Messeinrichtungen<br />

ggf. einen geeigneten Kornrnunikationsanschluss<br />

in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Messstelle bereit. Über Voraussetzungen einer Liefersperre<br />

Details stimmt sich <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m<br />

Transportkun<strong>de</strong>n ab.<br />

<strong>Regel</strong>ungen für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Letztverbraucher<br />

nicht durch einen Lieferanten beliefert<br />

Bei fehlen<strong>de</strong>m, nicht termingerecht verfügbarem wird (teilweiser o<strong>de</strong>r vollständiger Lieferanteno<strong>de</strong>r<br />

dauerhaft gestörtem Kommunikationsan- ausfall)<br />

schluss legt <strong>de</strong>r Netzbetreiber ein alternatives Übertragungsverfahren<br />

fest. Die entstehen<strong>de</strong>n Mehr- 5.3 <strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

aufwendungen trägt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>.<br />

an Anlagen in Netzanschlüssen<br />

Für <strong>de</strong>n Netzanschlusspunkt muss rnin<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 5.3.1 Planung, Errichtung und Betrieb von<br />

folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> schriftlich fixiert wer<strong>de</strong>n:<br />

Gas-Druckregel- und Messanlagen<br />

Anschlusspunkt, Eigentumsgrenze<br />

Anschlussleistung<br />

<strong>Regel</strong>ungen zum ordnungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage (z. B. nach TRGI)<br />

Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusskun<strong>de</strong>n zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen<br />

<strong>Regel</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Zutrittsrechts und<br />

zur Grundstücksnutzung<br />

Einbau, Betrieb und Ablesung <strong>de</strong>r Steuer- und<br />

Messeinrichtungen<br />

Für Planung, Errichtung und Betrieb gelten<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Arbeitsblätter <strong>DVGW</strong> G 488,<br />

<strong>DVGW</strong> G 491, <strong>DVGW</strong> G 492, <strong>DVGW</strong> G 495 und<br />

<strong>DVGW</strong> G 497.<br />

Die Gas-Druckregel- und Messanlagen dienen <strong>de</strong>r<br />

Entspannung, Messung und ggf. Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

bezogenen Gases. Planung und Errichtung sowie<br />

Betrieb und Unterhalt <strong>de</strong>r Gas- Druckregel- und<br />

Messanlage (einschließlich Gebäu<strong>de</strong>) erfolgt bei<br />

Netzkopplungspunkten durch einen <strong>de</strong>r Netzbe-<br />

treiber, bei Netzanschlusspunkten durch <strong>de</strong>n Netz-<br />

betreiber o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Anschlussnehmer<br />

Vor <strong>de</strong>r Erstellung einer Gas-Druckregel- und Mess-<br />

anlage durch <strong>de</strong>n Anschlussnehmer stimmen Netzbetreiber<br />

und Anschlussnehmer <strong>de</strong>n geplanten An-

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