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Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de

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<strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong><br />

<strong>Arbeitsblatt</strong> G <strong>2000</strong> 1 Oktober 2006<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen bezüglich Interoperabilität<br />

und Anschluss an Gasversorgungsnetze


ISSN 0176-3490<br />

Preisgruppe: 7<br />

Q <strong>DVGW</strong>, Bonn, Oktober 2006<br />

<strong>DVGW</strong> Deutsche Vereinigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gas- und Wasserfaches e. V.<br />

Technisch-wissenschaftlicher Verein<br />

Josef-Wirmer-Straße 1 - 3<br />

D-53123 Bonn<br />

Telefon: +49 228 9188-5<br />

Telefax: +49 228 9188-990<br />

E-Mail: info@dvgw.<strong>de</strong><br />

Internet: www.dvgw.<strong>de</strong><br />

Nachdruck und fotomechanische Wie<strong>de</strong>rgabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>DVGW</strong> e. V., Bonn, gestattet.<br />

Vertrieb: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser rnbH, Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 Bonn<br />

Telefon: 0228 91 91-40 - Telefax: 0228 91 91-499<br />

E-Mail: info@wgw.<strong>de</strong> . Internet: www.wvgw.<strong>de</strong><br />

Art. Nr.: 306796


Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss<br />

an Gasversorgungsnetze<br />

Inhalt<br />

Vorwort .............................................................. 4<br />

1 Anwendungsbereich ............................ 5<br />

Normative Verweisungen .................... 5<br />

Begriffe ................................................ 6<br />

Beschreibung von Netztypen<br />

und Netzelementen .............................. 9<br />

Netztypen ............................................. -9<br />

Druckgeregelte Netze ............................ 9<br />

Mengengesteuerte Netze ...................... 9<br />

Netzelemente und <strong>de</strong>ren<br />

Transportkapazitäten .............................. 9<br />

Rohrleitungen und Formstücke .............. 9<br />

Verdichteranlagen ................................ 10<br />

Druckregelanlagen ................................ 10<br />

Messanlagen ........................................ 11<br />

Konditionierungsanlagen ................. 11<br />

<strong>Technische</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

Netzbetrieb. Netzanschlüsse und<br />

Anlagen .............................................. 1 1<br />

Netzbetrieb .......................................... 11<br />

Planung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes .................. 11<br />

Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes .......... 11<br />

<strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

für <strong>de</strong>n Netzanschluss .......................... 12<br />

Netzkopplungspunkt ............................ 12<br />

Einspeisepunkt .................................... 12<br />

Ausspeisepunkt .................................... 12<br />

Netzanschlusspunkt ............................ 12<br />

<strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an Anlagen in Netzanschlüssen ............ 13<br />

Planung. Errichtung und Betrieb von<br />

Gas-Druckregel- und Messanlagen ...... 13<br />

Spezielle Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

Messanlagen ........................................ 14<br />

Dezentrale Erzeugungsanlagen<br />

(Biomethananlagen).............................. 16<br />

LNG - Anlagen .................................... 16<br />

<strong>Technische</strong>s Netzmanagement .......... 16<br />

Grundsätzliche <strong>Regel</strong>ungen .................. 16<br />

Nominierungsverfahren 17<br />

........................<br />

Nominierungsersatzverfahren .............. 17<br />

Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf zwischen<br />

Transportkun<strong>de</strong> und Netzbetreiber ........ 18<br />

Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf<br />

zwischen Netzbetreibern ...................... 18<br />

Abwicklung von Transporten ................ 19<br />

Erreichbarkeit und<br />

Kommunikationstest ............................ 19<br />

Nominierung 19<br />

........................................<br />

Nominierungsabgleich .......................... 19<br />

Netzsteuerung ...................................... 20<br />

Mengenzuordnung (Allokation) ............ 20<br />

Bilanzierung von Transporten .............. 21<br />

Ausgleich von Mehrund<br />

Min<strong>de</strong>rmengen .............................. 21<br />

Datenmanagement ............................ 21<br />

Informationsflussmo<strong>de</strong>lle<br />

für Messwerte ...................................... 21<br />

Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung<br />

<strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte .................... 21<br />

Messstellenbezeichnung/Zähl-<br />

punktbezeichnung ................................ 22<br />

Zeitbasis und Abrechnungsperio<strong>de</strong>n .... 23<br />

Erfassung. Bearbeitung und<br />

Bereitstellung von Daten ...................... 23<br />

Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte ...................... 23<br />

Rohdatensicherung .............................. 23<br />

Steuerungsdaten ................................. -23<br />

Kennzeichnung <strong>de</strong>r Messwerte ............ 23<br />

Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte .................. 23<br />

Datenbereitstellung und<br />

Datenweitergabe .................................. 24<br />

Oberprüfung <strong>de</strong>r bereitgestellten<br />

Messwerte .......................................... 24<br />

Datensicherheit und Datenschutz ........ 24<br />

Anhang 1<br />

lnformationsflussmo<strong>de</strong>ll für<br />

Abrechnungszählwerte .................................... 25


Vorwort<br />

Das vorliegen<strong>de</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> beschreibt<br />

die technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />

Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze,<br />

und wur<strong>de</strong> unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Regel</strong>ungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Energiewirtschaftsgesetzes formuliert.<br />

Diese<strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong> ist im Auftrag <strong><strong>de</strong>s</strong> Lenkungskomitees<br />

„Gasvercorgung" <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong> unter Mitwirkung<br />

<strong>de</strong>r interessierten Kreise erarbeitet wor<strong>de</strong>n.<br />

Sie repräsentiert eine allgemein anerkannte <strong>Regel</strong><br />

<strong>de</strong>r Technik und wird kontinuierlich an <strong>de</strong>n technischen<br />

Fortschritt angepasst.<br />

Das <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> fügt sich in die bestehen<strong>de</strong><br />

Struktur von Gesetzen, Verordnungen und technischen<br />

<strong>Regel</strong>n zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung<br />

von Gasversorgungsnetzen ein. Es<br />

folgt <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Subsidiarität und stellt gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>m mitgelten<strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk<br />

und an<strong>de</strong>ren relevanten technischen Vorschriften<br />

die technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen dar. Damit<br />

wer<strong>de</strong>n die Objektivität und die Diskriminierungsfreiheit<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Interoperabilität und <strong><strong>de</strong>s</strong> Anschlusses<br />

an Gasversorgungsnetze sichergestellt.


Anwendungsbereich<br />

Diese <strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong> beschreibt die Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

bzgl. Interoperabilität und Anschluss<br />

an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasrnarkt.<br />

Sie gilt für Gasversorgungsnetze mit Gasen<br />

nach <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260, 2. Gasfamilie<br />

und für Gase nach <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong> <strong>Arbeitsblatt</strong> G 262.<br />

Sie stellt die Umsetzung <strong>de</strong>r technischen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> EU-weiten und nationalen Energierechtes<br />

sicher.<br />

Die Anwendung dieser <strong>Technische</strong>n <strong>Regel</strong> gewährleistet<br />

objektiv und diskriminierungsfrei<br />

Gesetz, Gesetz über das Mess- und Eichwesen<br />

(Eichgesetz).<br />

Verordnung, Verordnung über <strong>de</strong>n Zugang zu Gasversorgungsnetzen<br />

(Gasnetzzugangsverordnung -<br />

GasNZV).<br />

Verordnung, Verordnung über Gashochdruckleitungen<br />

(GasHL-VO).<br />

DIN EN ISO 6976, Erdgas - Berechnung von Brennund<br />

Heizwert, Dichte, relativer Dichte und Wobbein<strong>de</strong>x<br />

aus <strong>de</strong>r Zusammensetzung.<br />

die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk<br />

<strong>de</strong>n korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze<br />

und<br />

eine korrekte Abwicklung <strong>de</strong>r Transporte zwischen<br />

<strong>de</strong>n Netzbetreibern und ihren Transportkun<strong>de</strong>n<br />

sowie zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern untereinan<strong>de</strong>r.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260, Gasbeschaffenheit.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 262, Nutzung von Gasen aus<br />

regenerativen Quellen in <strong>de</strong>r öffentlichen Gasversorgung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 280-1, Gasodorierung.<br />

Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von<br />

Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiter-<br />

hin die allgemein anerkannten <strong>Regel</strong>n <strong>de</strong>r Technik.<br />

Normative Verweisungen<br />

Die folgen<strong>de</strong>n normativen Dokumente enthalten<br />

Festlegungen, die durch Verweisung in diesem<br />

Text Bestandteil <strong><strong>de</strong>s</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Teils <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes sind. Bei datierten Verweisun-<br />

gen gelten spätere Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Überarbeitungen<br />

dieser Publikation nicht. Anwen<strong>de</strong>r dieses Teils<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes wer<strong>de</strong>n jedoch gebeten,<br />

die Möglichkeit zu prüfen, die jeweils neusten Ausgaben<br />

<strong>de</strong>r nachfolgend angegebenen normativen<br />

Dokumente anzuwen<strong>de</strong>n. Bei undatierten Verweisungen<br />

gilt die letzte Ausgabe <strong><strong>de</strong>s</strong> in Bezug genommenen<br />

normativen Dokumentes. Aufgeführte<br />

DIN-Nomen können Bestandteil <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes<br />

sein.<br />

Gesetze, Richtlinien, Verordnungen<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 462, Gasleitungen aus Stahl-<br />

rohren bis 16 bar Betriebsdruck; Enichtung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 463, Gasleitungen aus Stahl-<br />

rohren für einen Betriebsdruck > 16 bar; Errichtung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 465-1 bis -4, Überpriifen von<br />

Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 4 bar.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 466-1, Gasleitungen aus Stahlrohren<br />

für einen Betriebsdruck größer als 5 bar; Instandhaltung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 472, Gasleitungen bis 10 bar<br />

Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und<br />

PE-Xa); Errichtung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 486, ßealgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen<br />

von Erdgasen; Berechnung und<br />

Anwendung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 488, Anlagen für die Gasbeschaffenheit<br />

- Planung, Errichtung und Betrieb .<br />

Gesetz, Zweites Gesetzzur Neuregelung <strong><strong>de</strong>s</strong> Energiewirtschaftsrechts<br />

(Energiewirtschaftsgesetz - En WG).


<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 491, Gas-Druckregelanlagen<br />

für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar; Pla-<br />

nung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnah-<br />

me und Betrieb.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 492, Gas-Messanlagen für<br />

einen Betriebsdruck bis einschließlich 100 bar; Pla-<br />

nung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnah-<br />

me, Betrieb und Instandhaltung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 495, Gasanlagen-lnstandhal-<br />

tung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 497, Verdichteranlagen.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 499, Erdgas-Vorwärmung in<br />

Gasanlagen.<br />

<strong>Technische</strong> Richtlinien und Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Physi kalisc h-Technisc hen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>anstalt (PTB)<br />

<strong>Technische</strong> Richtlinien G 8, Gas-Druckregelgeräte<br />

für die Gasabrechnung<br />

<strong>Technische</strong> Richtlinien G 13, Einbau und Betrieb<br />

von Turbinenradgaszählern<br />

PTB-Anfor<strong>de</strong>rungen 50.7, Anfor<strong>de</strong>rungen an elek-<br />

tronische und softwaregesteuerte Messgeräte und<br />

Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser<br />

und Wärme<br />

Bezugsquelle:<br />

Physikalisch-<strong>Technische</strong>-Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>anstalt<br />

Referat Gesetzliches Messwesen<br />

(<strong>Technische</strong> Richtlinien TRG) Referat Schrifttum<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 600, <strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong>n für (PTB-PrüfregelnIAnfor<strong>de</strong>rungen)<br />

Gas-Installationen (DVG W-TRGI). Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>allee 100<br />

38116 Braunschweig<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 685, Gasabrechnung.<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 1000, Anfor<strong>de</strong>rungen an die 3<br />

Qualifikation und die Organisation <strong><strong>de</strong>s</strong> technischen<br />

Bereiches von Gasversorgungsunternehmen.<br />

Allokation<br />

Begriffe<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> GW 1200, Grundsätze und Orga-<br />

nisation <strong><strong>de</strong>s</strong> Bereitschafts- und Entstörungsdienstes<br />

für Gas- und Wassemersorgungsunternehmen.<br />

Bezugsquelle:<br />

Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft<br />

Gas und Wasser mbH<br />

Postfach 14 01 51<br />

53056 Bonn<br />

ISOIIEC 8859-1, Informationstechnik-8-bit einzelbytecodierte<br />

Schriftzeichensätze - Teil 1: Lateini-<br />

sches Alphabet NE 1<br />

Bezugsquelle:<br />

Beuth Verlag GmbH<br />

Burggrafenstraße 6<br />

10787 Berlin<br />

Zuordnung von Gasmengen auf einzelne Trans-<br />

porte, wenn das Gas mehrerer Parteien ungetrennt<br />

voneinan<strong>de</strong>r übernommen o<strong>de</strong>r übergeben und ent-<br />

sprechend ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r gemessen wird.<br />

Anschlussnehmer<br />

Anschlussnehmer ist je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />

Person, die Eigentümer o<strong>de</strong>r Erbbauberechtigte<br />

eines an das Gasversorgungsnetz angeschlossenen<br />

Grundstücks o<strong>de</strong>r Gebäu<strong><strong>de</strong>s</strong> ist. Er ist Partner <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Netzbetreibers am Netzanschlusspunkt.<br />

Ausspeisepunkt<br />

Ein Punkt, an <strong>de</strong>m Gas aus einem Netz o<strong>de</strong>r Teilnetz<br />

eines Netzbetreibers entnommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Befundprüfung<br />

Prüfung <strong>de</strong>r messtechnischen Eigenschaften eines<br />

Messgerätes auf Veranlassung einer <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />

Messung beteiligten Parteien.


Biomethan<br />

Ein auf Erdgasbeschaffenheit aufbereitetes Biogas<br />

bzw. Gas aus Biomasse.<br />

richtungen sowie Leit-, Steuerungs- und Über-<br />

wachungsfunktionen.<br />

Kompatibilität<br />

Brennwert<br />

Die nach DIN EN ISO 6976 bei vollständiger Verbrennung<br />

frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Wärme in Kilowattstun<strong>de</strong><br />

pro Norrnkubikmeter. Nähere Informationen sind<br />

<strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260 zu entnehmen.<br />

Einspeisepunkt<br />

Ein Punk, an <strong>de</strong>m Gas an einen Netzbetreiber in<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong>sen Netz o<strong>de</strong>r Teilnetz übergeben wer<strong>de</strong>n kann,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen,<br />

Hubs o<strong>de</strong>r Misch- und Konversionsanlagen.<br />

Ersatzwert<br />

Das Gas muss einen ausreichen<strong>de</strong>n Druck und eine<br />

Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r eichrechtlichen Bestimmungen<br />

und unter Einhaltung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes<br />

erlaubt.<br />

Letztverbraucher<br />

Kun<strong>de</strong>n, die Gas für <strong>de</strong>n eigenen Verbrauch kaufen.<br />

Lieferant<br />

Natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person, <strong>de</strong>ren Geschäftstätigkeit<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf <strong>de</strong>n Vertrieb von<br />

Gas zum Zwecke <strong>de</strong>r Belieferung von Letztverbrauchern<br />

ausgerichtet ist.<br />

Hilfswert zum Ausgleich fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unplausibler<br />

Messwerte.<br />

Mess-, Steuer- und <strong>Regel</strong>anlagen<br />

(MSR-Anlagen bzw. MRS-Anlagen)<br />

Gasbeschaffenheit<br />

Die Gasbeschaffenheit bzw. die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die Brenngase <strong>de</strong>r öffentlichen Gasversorgung<br />

wer<strong>de</strong>n in technischen <strong>Regel</strong>n festgelegt. Das<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260 <strong>de</strong>finiert verschie<strong>de</strong>ne<br />

technische Begriffe sowie brenntechnische Kenndaten<br />

(Beispiele: Wobbe-In<strong>de</strong>x, Brennwert, Methanzahl<br />

und relative Dichte) und klassifiziert Gasfamilien<br />

mit zugelassenen Bandbreiten für <strong>de</strong>n Gehalt<br />

an Gasbestandteilen und Gasbegleitstoffen.<br />

Einrichtungen im Gasversorgungsnetz, die zur Messung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Volumenstromes und ggf. <strong>de</strong>r Beschaffenheit<br />

sowie zur Druck- o<strong>de</strong>r Durchflussregelung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

ein- o<strong>de</strong>r ausgespeisten Gases dienen.<br />

Messdatenregistriereinrichtung<br />

Einrichtung zur Aufzeichnung <strong><strong>de</strong>s</strong> stündlichen Gasverbrauches<br />

und an<strong>de</strong>rer Daten an einer Messstelle.<br />

Messgerät<br />

Gastag<br />

Für die Gaswirtschaft spezifische Definition <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Tages. Tagesbeginn ist um 06:OO Uhr (MEZ/MESZ),<br />

En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Tages ist um 06:OO Uhr (MEZ/MESZ) <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Folgetages.<br />

Gasversorgungsnetz<br />

Gasversorgungsnetze im Sinne dieses <strong>Arbeitsblatt</strong>es<br />

sind Fernleitungsnetze und Gasverteilnetze<br />

nach EnWG als System aus Gasleitungen, Gasübernahmestationen,<br />

Mess-, Steuer- und <strong>Regel</strong>anlagen,<br />

Druckabsicherungseinrkhtungen, ggf. Verdichterstationen,<br />

allen relevanten Fernübertragungsein-<br />

Gerät zur Erfassung einer o<strong>de</strong>r mehrerer physika-<br />

lischer Größen (z. B. Gaszähler, Mengenumwerter.. .).<br />

Messstelle<br />

Ort an <strong>de</strong>m Gas gemessen wird. An einer Mess-<br />

stelle befin<strong>de</strong>t sich eine Messanlage mit allen zur<br />

abrechnungsrelevanten Messung <strong>de</strong>r Gasmengen<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Messeinrichtungen/Messgeräten.<br />

Messstellenbetreiber<br />

Für <strong>de</strong>n Einbau, <strong>de</strong>n Betrieb und die Instandhaltung<br />

von einer Messstelle zugeordneten Messeinrich-<br />

tungen verantwortliche juristische Person.


Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung<br />

Nummer zur ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifikation einer Mess-<br />

stelle.<br />

sowie die Normtemperatur<br />

Tn = 273,15 K = 0 "C<br />

festgelegt.<br />

Messstellennummer<br />

Online-Messwert<br />

20stellige alphanumerische Kennung, die vom Netz-<br />

betreiber vergeben wird. Teil <strong>de</strong>r Mecsstellenbe-<br />

zeichnung/Zählpunktbezeichnung.<br />

Nicht abrechnungsrelevanter Messwert, <strong>de</strong>r zu<br />

Steuerungszwecken in kurzen Abstän<strong>de</strong>n (z. B.<br />

3 Minuten) übertragen wird.<br />

Netz<br />

Renominierung<br />

Siehe Gasversorgungsnetz.<br />

Netzanschlusspunkt<br />

An<strong>de</strong>rung einer bereits abgegebenen Nominierung<br />

vor o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>ren Gültigkeitszeitraum mit<br />

einem zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung.<br />

Der Punkt, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> Gas an <strong>de</strong>n<br />

Letztverbraucher übergibt.<br />

Netzbetreiber<br />

Rohdaten<br />

Unverän<strong>de</strong>rte, vom Messgerät o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Mess-<br />

datenregistriereinrichtung übernommene Daten.<br />

Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne von<br />

5 3 Nr. 5,6 und 7 EnWG.<br />

Netzbetreibernummer<br />

Shipper-Co<strong>de</strong><br />

Alphanumerischer Schlüssel, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anonymisie-<br />

rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportkun<strong>de</strong>n dient.<br />

Sechsstellige, vom <strong>DVGW</strong> vergebene Nummer zur<br />

ein<strong>de</strong>utigen l<strong>de</strong>ntifikation eines Netzbetreibers im<br />

Datenaustausch.<br />

Netzkopplungspunkt<br />

Transportkapazität<br />

Physikalisches Vermögen eines o<strong>de</strong>r mehrerer hydraulisch<br />

verbun<strong>de</strong>ner Netzelemente, Gasvolumina<br />

pro Zeiteinheit fortleiten zu können.<br />

Verbin<strong>de</strong>t zwei Gasversorgungsnetze miteinan<strong>de</strong>r.<br />

Transportkun<strong>de</strong><br />

Netzpunkt<br />

Oberbegriff für Ausspeisepunkt, Einspeisepunkt,<br />

Netzanschlusspunkt und Netzkopplungspunki.<br />

Nominierung<br />

Angabe über die zu transportieren<strong>de</strong> (Wärme-)<br />

Menge (in kWh) innerhalb bestimmter Zeiträume<br />

und für bestimmte Netzpunkte.<br />

Normvolumen<br />

Volumen, das eine Gasmenge im Normzustand<br />

einnimmt. Der Normzustand ist <strong>de</strong>r Bezugs- bzw.<br />

Referenuustand. Er ist durch <strong>de</strong>n Normdruck<br />

Pn = 1013,25 hPa = 1,01325 bar<br />

Großhändler, Lieferant einschließlich <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsabteilung<br />

eines vertikal integrierten Unternehmens<br />

und Letztverbraucher.<br />

Wärmemenge<br />

Der Energieinhalt einer bestimmten Menge Gas (in<br />

kWh). Er entspricht <strong>de</strong>m Produkt aus Brennwert<br />

und Volumen im Normzustand.<br />

Zählpunktbezeichnung<br />

Siehe Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung.


Beschreibung von Netztypen<br />

und Netzelementen<br />

4.1 Netztypen<br />

4.1.1 Druckgeregelte Netze<br />

Druckgeregelte Netze wer<strong>de</strong>n durch technische<br />

<strong>Regel</strong>einrichtungen auf einem eingestellten Druck-<br />

niveau gehalten.<br />

Die Berechnung von Transportkapazitäten in Gasversorgungsnetzen<br />

kann in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> nicht grundsätzlich<br />

geschlossen analytisch durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

vielmehr sind entsprechend komplexe<br />

numerische Rechenverfahren (Algorithmen), welche<br />

in Netzberechnungsprogrammen implementiert<br />

sind, einzusetzen. Über Simulationsrechnungen<br />

können dann unter Variation <strong>de</strong>r Randbedingungen<br />

Erkenntnisse über die Lastflüsse und damit über<br />

die verfügbaren Kapazitäten gewonnen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Mengengesteuerte Netze<br />

4.2.1 Rohrleitungen und Formstücke<br />

In mengengesteuerten Netzen mit übewiegend<br />

höheren Druckstufen wer<strong>de</strong>n eingestellte Durchflussmengen<br />

(Tages- o<strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nmengen) gesteuert.<br />

Der Druck <strong>de</strong>r Netze stellt sich in vorgegebenen<br />

Grenzwertbereichen als Folgegröße ein.<br />

4.2 Netzelemente und <strong>de</strong>ren<br />

Transportkapazitäten<br />

Zu einem Gasversorgungsnetz gehören neben Rohrleitungen<br />

weitere Netzelemente, die in ihrer technischen<br />

Ausgestaltung die physikalischen Parameter<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Gasflusses im Gasversorgungsnetz, wie zum<br />

Beispiel <strong>de</strong>n Druck o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Volumenstrom, wesentlich<br />

beeinflussen. Die Transportkapazität bezeichnet<br />

das Vermögen eines o<strong>de</strong>r mehrerer hydraulisch<br />

verbun<strong>de</strong>ner Netzelemente, Gasvolumina pro<br />

Stun<strong>de</strong> fortleiten zu können. Dieses Vermögen ist<br />

bei Transporten zwischen Ein- und Ausspeisepunkten<br />

im wesentlichen durch die Leitungs- bzw. Netztopographie,<br />

die verwen<strong>de</strong>ten Netzelemente sowie<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Randbedingungen wie beispielsweise<br />

<strong>de</strong>m Vorhan<strong>de</strong>nsein und <strong>de</strong>r Höhe<br />

weiterer Ein- und/o<strong>de</strong>r Ausspeisungen, die jeweilig<br />

dazugehören<strong>de</strong>n Einspeisedrücke, minimal vorzuhalten<strong>de</strong><br />

Leitungsdrücke sowie <strong>de</strong>n Parametern<br />

<strong>de</strong>r zu transportieren<strong>de</strong>n Gase bestimmt.<br />

Ausgehend vom Fortleitungsgesetz, lässt sich<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Zustandsgleichung<br />

für reale Gase nach <strong>de</strong>m Ansatz von Darcy und<br />

Weisbach folgen<strong>de</strong>r funktionaler Zusammenhang<br />

zwischen <strong>de</strong>r Kapazität und <strong>de</strong>m Anfangs- und<br />

Enddruck einer waagerecht verlegten Rohrleitung<br />

entwickeln:<br />

q n =E. 4 J P,,-P,,-K.T ' ~ A.I L<br />

p,, p, Absolutdrücke am Anfang und En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r betrachteten Leitung<br />

Rohrreibungszahl<br />

p, Dichte <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand<br />

pn<br />

Druck <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand<br />

T, Temperatur <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand<br />

T<br />

d<br />

Gastemperatur<br />

Innendurchmesser <strong><strong>de</strong>s</strong> Rohres<br />

Länge <strong><strong>de</strong>s</strong> Rohres<br />

Die maximal zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Transport-<br />

kapazität einer Gasleitung o<strong>de</strong>r eines Gasversor-<br />

gungsnetzes kann <strong><strong>de</strong>s</strong>halb von Leitung zu Leitung<br />

bzw. Netz zu Netz und von Lastzustand zu Lastzustand<br />

sehr unterschiedlich sein und ist vom<br />

Netzbetreiber unter Berücksichtigung aller jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n Randbedingungen (z. B. Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdrücke;<br />

Fließnchtungen) individuell nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r<br />

Technik zu ermitteln.<br />

Kompressibilitätszahl<br />

q, Volumenstrom <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand.<br />

Der durch Formstücke verursachte Druckverlust<br />

kann durch Aquivaienzumformung auch als Kapa-<br />

zitätsmin<strong>de</strong>rung formuliert wer<strong>de</strong>n. Im Prinzip gilt<br />

Gleichung (1). lediglich das Rohrreibungcglied


wird durch <strong>de</strong>n Einzelwi<strong>de</strong>rstandsbeiwert 6 bzw. die<br />

%<br />

Summe aller Einzelwi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> Xii ersetzt. In <strong>de</strong>r %= Abi<br />

Praxis wer<strong>de</strong>n Formstücke bei <strong>de</strong>r Berechnung von<br />

Transportleitungen durch die Verwendung eines<br />

integralen Rohrrauhigkeitswertes berücksichtigt.<br />

ergibt sich vereinfacht für die Kapazität einer Ver-<br />

dichteranlage<br />

Überwin<strong>de</strong>t die Rohrleitung zwischen <strong>de</strong>m Anfangs- qn = L-<br />

und <strong>de</strong>m Endpunkt einen geodätischen Höhen-<br />

unterschied, so muss zusätzlich die Druckan<strong>de</strong>rung,<br />

die durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r potentiellen Energie ent-<br />

steht, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />

mit<br />

Pn . u~<br />

X<br />

X -1<br />

'1,. 77s<br />

@h = (pLun - pGas) * (hp - hJ ' g<br />

Aph<br />

PL"~<br />

pGas<br />

h,, h,<br />

Druckän<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Auftrieb<br />

Dichte <strong>de</strong>r Luft<br />

Dichte <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases<br />

Geodätische Höhenlage am Anfang und<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betrachteten Leitung<br />

Erdbeschleunigung<br />

(2)<br />

Die Kapazität einer Rohrleitung unter Berücksichti-<br />

gung <strong><strong>de</strong>s</strong> Einflusses <strong>de</strong>r geodätischen Höhe wird<br />

damit zu<br />

Z, Realgasfaktor im Zustand 1 (Saugseite)<br />

R, Spezielle Gaskonstante<br />

P, Kupplungsleistung<br />

Ah, Enthalpieän<strong>de</strong>mng bei isentroper<br />

Verdichtung<br />

Isentropenexponent<br />

Für die Wirkungsgra<strong>de</strong> lassen sich für die bei<strong>de</strong>n<br />

Verdichterbauarten Hubkolbenverdichter und Turboverdichter<br />

folgen<strong>de</strong> Richtwerte angeben<br />

Verdichtertyp<br />

Tm<br />

(3) Hubkolbenverdichter 0,8 . . . 0,9<br />

mit<br />

Turboverdichter<br />

(4) 4.2.3 Druckregelanlagen<br />

Für <strong>de</strong>n Fall horizontaler Leitungen (h, = h,),<br />

kon-<br />

vergiert <strong>de</strong>r letzte Term unter <strong>de</strong>r Wurzel gegen eins<br />

und damit erhält man wie<strong>de</strong>r Gleichung (1).<br />

4.2.2 Verdichteranlagen<br />

Verdichteranlagen dienen <strong>de</strong>r Druckerhöhung im<br />

Gasvercorgungsnetz (siehe hierzu <strong>DVGW</strong>-Arbeits-<br />

blatt G 497). Die zur Verdichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> strömen<strong>de</strong>n<br />

Gases notwendige Leistung P„ ist ein Produkt aus<br />

<strong>de</strong>m Massenstrom m und <strong>de</strong>r Enthalpieän<strong>de</strong>rung<br />

Ahi. Unter Berücksichtigung sowohl <strong><strong>de</strong>s</strong> mechani-<br />

schen Wirkungsgra<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Dnickregelanlagen dienen <strong>de</strong>r Druckrnin<strong>de</strong>rung und<br />

-haltung (siehe hierzu <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 491<br />

und G 495). Druckregelanlagen bestehen aus einer<br />

Vielzahl von in Reihe und/o<strong>de</strong>r parallel angeord-<br />

neten Bauteilen (Formstücke, Filter, Regler, Wärmetauscher,<br />

Impuls- und Steuerleitungen, Ventile<br />

und Absperreinrichtungen). Eine wichtige Anlagen-<br />

komponente ist dabei die eigentliche Drosselstelle<br />

(Druck- o<strong>de</strong>r Mengenregelgerät). Für diese lässt<br />

sich die Durchflussrate wie folgt darstellen.<br />

mit<br />

und <strong><strong>de</strong>s</strong> isentropen Wirkungsgra<strong><strong>de</strong>s</strong>


A, Querschnittsfläche <strong>de</strong>r Drosselstelle<br />

Isentropenexponent<br />

<strong>Technische</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

Netzbetrieb, Netzanschlüsse<br />

und Anlagen<br />

Sofern die Hersteller <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong>geräte alternative<br />

Berechnungsverfahren für die Ermittlung <strong>de</strong>r Kapazität<br />

<strong>de</strong>r Armatur zur Verfügung stellen, können<br />

diese verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die maximalen Durchflussraten<br />

<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Anlagenkomponenten (z. B.<br />

Sicherheitseinrichtungen, Filter) wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Regel</strong> empirisch für die jeweilige Bauart erfasst und<br />

sind <strong>de</strong>n Datenblättern <strong>de</strong>r Hersteller zu entnehmen.<br />

Die Dimensionierung <strong>de</strong>r Vorwärmung kann<br />

ein weiterer begrenzen<strong>de</strong>r Faktor sein. (Siehe hierzu<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 499). Die Kapazität <strong>de</strong>r<br />

Druckregelanlage wird dann insgesamt durch die<br />

Maximalkapazität <strong>de</strong>r schwächsten Komponente<br />

bestimmt.<br />

4.2.4 Messanlagen<br />

Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasvercorgungsnetzen<br />

erfolgen nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Gas HL-VO, und<br />

<strong>de</strong>n einschlägigen technischen <strong>Regel</strong>n <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-Arbeitsblättern G 260,<br />

G 262, G 280-1, G 462, G 463, G 465, G 466, G472,<br />

G 488, G 491, G 492, G 495 und G 685.<br />

5.1 Netzbetrieb<br />

5.1.1 Planung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes<br />

Die Planung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes dient <strong>de</strong>m bestimmungsgemäßen<br />

Betrieb <strong><strong>de</strong>s</strong> Gasversorgungsnetzes.<br />

Messanlagen dienen <strong>de</strong>r Erfassung von Gasmengen,<br />

-1eistungen und -beschaffenheiten (siehe hierzu<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 488, G 492 und G 495). In<br />

Messanlagen wer<strong>de</strong>n unterschiedliche Messkonfigurationen,<br />

mit unterschiedlichen Messgeräten<br />

(z. B. Turbinenradgaszähler, Drehkolbengaszähler,<br />

Wirbelgaszähler, Ultraschallgaszähler) realisiert,<br />

<strong>de</strong>ren maximale Durchflussraten <strong>de</strong>n Zulassungsunterlagen<br />

<strong>de</strong>r Hersteller zu entnehmen sind.<br />

5.1.2 Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes<br />

Die Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes folgt <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

<strong>de</strong>r Planung und trägt im Rahmen <strong>de</strong>r kontinuierlichen<br />

Netzüberwachung dafür Sorge, dass<br />

Störungen mit <strong>de</strong>n verfügbaren betrieblichen<br />

Möglichkeiten und Betriebsmitteln vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

in ihren Auswirkungen beherrscht bzw. begrenzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2.5 Konditionierungsanlagen<br />

5.1.2.1 Normalbetrieb<br />

Konditionierungsanlagen dienen <strong>de</strong>r Anpassung<br />

von Gasbeschaffenheiten. Sie bestehen aus Mess-<br />

und <strong>Regel</strong>anlagen, in <strong>de</strong>nen Gasströme unter-<br />

schiedlicher Beschaffenheit kontrolliert gemischt<br />

wer<strong>de</strong>n. In einzelnen Anlagen wer<strong>de</strong>n zur Einstel-<br />

Im Normalbetrieb wer<strong>de</strong>n alle maßgeblichen Be-<br />

triebs- und Kompatibilitätsparameter eingehalten,<br />

und die vereinbarte Transportkapazität steht zur<br />

Verfügung.<br />

lung <strong><strong>de</strong>s</strong> Wobbe-In<strong>de</strong>x und <strong><strong>de</strong>s</strong> Brennwertes z. B. 5.1.2.2 Eingeschränkter Betrieb<br />

Luft o<strong>de</strong>r Stickstoff zugemischt. Hierzu sind weitere<br />

Anlagen (Luitverdichter, Luftzerlegungsanlagen) er-<br />

Planbare Maßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaß-<br />

for<strong>de</strong>rlich. nahmen, wie sie nach <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 466/1<br />

o<strong>de</strong>r <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 495 notwendig sind) an<br />

Das konditionierte Gas muss <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>- <strong>Arbeitsblatt</strong>es G 260 entsprechen.<br />

Leitungen, Verdichtern, Mess- und <strong>Regel</strong>anlagen<br />

können zu vorübergehen<strong>de</strong>n Einschränkungen in<br />

<strong>de</strong>r Transportkapazität <strong><strong>de</strong>s</strong> jeweiligen Netzbetrei-<br />

bers führen. Die voraussichtliche Dauer und <strong>de</strong>r<br />

Umfang von Transporteinschränkungen wer<strong>de</strong>n<br />

weiteren betroffenen Netzbetreibern und, sofern<br />

vereinbart, betroffenen Transportkun<strong>de</strong>n rechtzeitig<br />

mitgeteilt.


5.1.2.3 Gestörter Betrieb<br />

Alle Bedingungen, die vom Normalbetrieb bzw.<br />

<strong>de</strong>m eingeschränkten Betrieb abweichen, sind <strong>de</strong>m<br />

gestörten Betrieb zuzuordnen.<br />

Im gestörten Betrieb wird <strong>de</strong>r Netzbetreiber die<br />

technisch erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zur Vertiin<strong>de</strong>-<br />

rung einer Störungsausweitung bzw. zum effizienten<br />

Transportwie<strong>de</strong>raufbau ergreifen (Störungsmanage-<br />

ment). Diese haben Vorrang vor <strong>de</strong>n Einzelinter-<br />

essen <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber stellt das Störungsmanagement<br />

auf Grundlage <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong>es G 1000<br />

und <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong>es GW 1200 sicher.<br />

5.2 <strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

für <strong>de</strong>n Netzanschluss<br />

Betreiber von Gasversorgungsnetzen rnüssen nach<br />

5 19 EnWG „<strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die Auslegung und <strong>de</strong>n Betrieb für <strong>de</strong>n Netzan-<br />

schluss an ihr Netz" festlegen und diese Bedingun-<br />

gen im lnternet veröffentlichen.<br />

Diese technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen orientie-<br />

ren sich an <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und<br />

<strong>de</strong>n allgemein anerkannten <strong>Regel</strong>n <strong>de</strong>r Technik.<br />

Aufgrund beson<strong>de</strong>rer betrieblicher und örtlicher<br />

Randbedingungen können zusätzlich netzspezifi-<br />

sche Erfor<strong>de</strong>rnisse bestehen, die in die techni-<br />

schen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> jeweiligen Netz-<br />

betreibers einfließen.<br />

Diese Anlagen müssen entsprechend <strong>de</strong>n jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften und <strong>de</strong>n allgemein<br />

anerkannten <strong>Regel</strong>n <strong>de</strong>r Technik, z. B. <strong>de</strong>m<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk und <strong>de</strong>n DIN-Normen sowie <strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Einrichtungen zur Mengenmessung und<br />

ggf. Normvolumenumwertung, Messdatenerfassung<br />

und -registrierung, Gasbeschaffenheitsmessanlagen,<br />

Fernübertragungs- und Fernauslesesystemen<br />

ausgerüstet sein.<br />

h<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Messanlage bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r am Netzkopplungspunkt<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Netzbetreiber.<br />

An einem Netzkopplungspunkt rnüssen die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an die Kompatibilität gewährleistet<br />

sein.<br />

Die ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung <strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte<br />

ist in Abschnitt 7.2 geregelt.<br />

5.2.2 Einspeisepunkt<br />

Punkt, an <strong>de</strong>m Gas in ein Gasversorgungsnetz<br />

übergeben wird. Die Prüfung, ob das Gasversorgungsnetz<br />

grundsätzlich zur Aufnahme <strong>de</strong>r einzuspeisen<strong>de</strong>n<br />

Gasmenge kapazitiv und hydraulisch in<br />

<strong>de</strong>r Lage ist, erfolgt durch <strong>de</strong>n Betreiber <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzes,<br />

in das eingespeist wer<strong>de</strong>n soll. Ansonsten gelten<br />

die gleichen <strong>Regel</strong>ungen wie an Netzkopplungspunkten.<br />

5.2.3 Ausspeisepunkt<br />

Ein Netzanschluss im Sinne dieses <strong>Regel</strong>werkes<br />

kann an Netzkopplungspunkten, Einspeisepunk-<br />

ten und Ausspeisepunkten einschließlich Netzan-<br />

schlusspunkten erfolgen.<br />

5.2.1 Netzkopplungspunkt<br />

Ein Netzkopplungspunkt verbin<strong>de</strong>t zwei Gasver-<br />

sorgungsnetze. Abgrenzungskriterien können U. a.<br />

Eigentum, Netzbetreiber, Netzcharakteristik o<strong>de</strong>r<br />

Gasbeschaffenheiten sein. Einem Netzkopplungs-<br />

punkt ist min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens eine Mess- und ggf. <strong>Regel</strong>-<br />

anlage zugeordnet, um die zum Transport übergebenen<br />

Gasmengen zu messen, zu registrieren und<br />

ggf. zu steuern. Die Netzbetreiber können verein-<br />

baren, zu Abwicklungszwecken geeignete Netz-<br />

kopplungspunkte zusammenzufassen.<br />

Punkt, an <strong>de</strong>m Gas aus einem Gasversorgungsnetz<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n kann. Die Prüfung, ob das Gas-<br />

versorgungsnetz grundsätzlich zur Abgabe <strong>de</strong>r aus-<br />

zuspeisen<strong>de</strong>n Gasmenge kapazitiv und hydraulisch<br />

in <strong>de</strong>r Lage ist, erfolgt durch <strong>de</strong>n Betreiber <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Netzes, aus <strong>de</strong>m ausgespeist wer<strong>de</strong>n soll. Anson-<br />

sten gelten die gleichen <strong>Regel</strong>ungen wie an Netz-<br />

kopplungspunkten, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> speziellen<br />

Falles <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusspunktes.<br />

5.2.4 Netzanschlusspunkt<br />

Ein Netzanschlusspunkt verbin<strong>de</strong>t das Gasversorgungsnetz<br />

mit <strong>de</strong>n technischen Einrichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Letztverbrauchers. Er stellt gleichzeitig die Eigen-<br />

tumsgrenze dar. Einem Netzanschlusspunkt sind<br />

zur Abwicklung und Abrechnung von Transporten


und Lieferungen technische Einrichtungen zuge-<br />

ordnet. Einem Netzanschlusspunkt sind ein o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Letztverbraucher zugeordnet.<br />

<strong>Technische</strong> Voraussetzungen einer Liefersperre<br />

Außerbetriebnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> Anschlusses<br />

Für die Abwicklung und Abrechnung eines Transportes<br />

sind beim Letztverbraucher technische Voraussetzungen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, um die vom Transportkun<strong>de</strong>n<br />

übergebenen Gasmengen und - soweit<br />

erfor<strong>de</strong>rlich - Stun<strong>de</strong>nleistungen zu messen o<strong>de</strong>r<br />

zu ermitteln, zu registrieren und ggf. zu steuern.<br />

Im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Letztverbraucher<br />

muss rnin<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> schriftlich<br />

fixiert wer<strong>de</strong>n:<br />

<strong>Regel</strong>ungen zum ordnungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage (z. B. nach TRGI)<br />

Die hierfür notwendigen Einrichtungen müssen mit Gegebenenfalls die Anschlussleistung<br />

Mengenmessungen und soweit jeweils erfor<strong>de</strong>rlich<br />

mit Messdatenerfassungen und -registrierungen, Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusskun<strong>de</strong>n zum<br />

Fernauslesesystemen, Fernübertragungssystemen, Schutz <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen<br />

Nonnvolurnenumwertungen und Gasbeschaffenheitsmessanlagen<br />

ausgerüstet sein.<br />

<strong>Regel</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Zutrittsrechts und<br />

zur Grundstücksnutzung<br />

Für eine Messanlage mit registrieren<strong>de</strong>r Leistungsmessung<br />

stellt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> dauerhaft und * Einbau, Betrieb und Ablesung <strong>de</strong>r Steuer- und<br />

kostenfrei einen Nie<strong>de</strong>rspannungsanschluss und Messeinrichtungen<br />

ggf. einen geeigneten Kornrnunikationsanschluss<br />

in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Messstelle bereit. Über Voraussetzungen einer Liefersperre<br />

Details stimmt sich <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m<br />

Transportkun<strong>de</strong>n ab.<br />

<strong>Regel</strong>ungen für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Letztverbraucher<br />

nicht durch einen Lieferanten beliefert<br />

Bei fehlen<strong>de</strong>m, nicht termingerecht verfügbarem wird (teilweiser o<strong>de</strong>r vollständiger Lieferanteno<strong>de</strong>r<br />

dauerhaft gestörtem Kommunikationsan- ausfall)<br />

schluss legt <strong>de</strong>r Netzbetreiber ein alternatives Übertragungsverfahren<br />

fest. Die entstehen<strong>de</strong>n Mehr- 5.3 <strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

aufwendungen trägt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>.<br />

an Anlagen in Netzanschlüssen<br />

Für <strong>de</strong>n Netzanschlusspunkt muss rnin<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 5.3.1 Planung, Errichtung und Betrieb von<br />

folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> schriftlich fixiert wer<strong>de</strong>n:<br />

Gas-Druckregel- und Messanlagen<br />

Anschlusspunkt, Eigentumsgrenze<br />

Anschlussleistung<br />

<strong>Regel</strong>ungen zum ordnungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage (z. B. nach TRGI)<br />

Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusskun<strong>de</strong>n zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen<br />

<strong>Regel</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Zutrittsrechts und<br />

zur Grundstücksnutzung<br />

Einbau, Betrieb und Ablesung <strong>de</strong>r Steuer- und<br />

Messeinrichtungen<br />

Für Planung, Errichtung und Betrieb gelten<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Arbeitsblätter <strong>DVGW</strong> G 488,<br />

<strong>DVGW</strong> G 491, <strong>DVGW</strong> G 492, <strong>DVGW</strong> G 495 und<br />

<strong>DVGW</strong> G 497.<br />

Die Gas-Druckregel- und Messanlagen dienen <strong>de</strong>r<br />

Entspannung, Messung und ggf. Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

bezogenen Gases. Planung und Errichtung sowie<br />

Betrieb und Unterhalt <strong>de</strong>r Gas- Druckregel- und<br />

Messanlage (einschließlich Gebäu<strong>de</strong>) erfolgt bei<br />

Netzkopplungspunkten durch einen <strong>de</strong>r Netzbe-<br />

treiber, bei Netzanschlusspunkten durch <strong>de</strong>n Netz-<br />

betreiber o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Anschlussnehmer<br />

Vor <strong>de</strong>r Erstellung einer Gas-Druckregel- und Mess-<br />

anlage durch <strong>de</strong>n Anschlussnehmer stimmen Netzbetreiber<br />

und Anschlussnehmer <strong>de</strong>n geplanten An-


lagenaufbau ab. Dazu stellt <strong>de</strong>r Anschlussnehrner<br />

Zeichnungen und ausreichen<strong>de</strong> schriftliche Unterlagen<br />

rechtzeitig zur Verfügung. Diese <strong>Regel</strong>ung gilt<br />

auch für Än<strong>de</strong>rungen an bestehen<strong>de</strong>n Anlagen.<br />

Wesentliche Baugruppen von Gas-Druckregelanlagen<br />

sind in <strong>DVGW</strong> G 491 aufgeführt.<br />

Der Anschlussnehmer verständigt <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten zur Errichtung <strong>de</strong>r Anlage.<br />

Die Termine für Prüfung, Abnahme und Inbetriebnahme<br />

<strong>de</strong>r Anlage wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Netzbetreiber<br />

rechtzeitig mitgeteilt und bei Bedarf abgestimmt.<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r fertig montierten Anlage einschließlich<br />

E-Technik wird von <strong>de</strong>n dafür im <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk<br />

benannten Personen durchgeführt. Der Netzbetreiber<br />

hat das Recht, Beauftragte w dieser<br />

Prüfung zu entsen<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber kann in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

Anschlussnehmer weitere <strong>de</strong>r Sicherheit und Zuverlässigkeit<br />

<strong>de</strong>r Anlage sowie <strong>de</strong>m Schutz voro<strong>de</strong>r<br />

nachgelagerter Netze dienen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

festlegen. Die durchgeführten Arbeiten und <strong>de</strong>r<br />

Zeitraum <strong>de</strong>r Anwesenheit sind in geeigneter Form<br />

zu dokumentieren.<br />

Alle vorgenannten <strong>Regel</strong>ungen gelten für Einspeisepunkte<br />

entsprechend.<br />

5.3.2.1 Dokumentation von Verwaltungsund<br />

Messdaten<br />

Es ist Aufgabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Messstellenbetreibers, die Messeinrichtungen<br />

entsprechend <strong>de</strong>n technischen und<br />

eichrechtlichen Vorschriften zu dokumentieren. Für<br />

die Dokumentation <strong>de</strong>r sonstigen Verwaltungs- und<br />

Messdaten an Netzanschlusspunkten ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />

verantwortlich. An Netzkopplungspunkten<br />

stimmen sich die Netzbetreiber diesbezüglich ab.<br />

5.3.2.2 Betrieb von Messanlagen<br />

Der Messstellenbetreiber ist für <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />

Betrieb <strong>de</strong>r Messeinrichtungen verantwortlich.<br />

Der Betrieb von nicht <strong>de</strong>n Messeinrichtungen<br />

zuzuordnen<strong>de</strong>n Anlageteilen obliegt <strong>de</strong>m<br />

Anlagenbetreiber (i. d. R. <strong>de</strong>r Netzbetreiber o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Netzanschlussnehmer).<br />

5.3.2.2.1 Überwachung nach <strong>de</strong>m Eichgesetz<br />

Die Einhaltung <strong>de</strong>r eichrechtlichen Bestimmungen<br />

(z. B. Eichgültigkeitsdauer, Verkehrsfehlergrenzen)<br />

für die Bereithaltung, die Verwendung und <strong>de</strong>n Betrieb<br />

von Messgeräten für Gas ist durch <strong>de</strong>n Messstellenbetreiber<br />

zu gewährleisten.<br />

5.3.2.22 Betriebliche Überwachung<br />

5.3.2 Spezielle Anfor<strong>de</strong>rungen an Messanlagen<br />

Entsprechend <strong>de</strong>m Gesetz über das Mess- und<br />

Eichwesen (Eichgesetz) dürfen im geschäftlichen<br />

Verkehr nur zugelassene und geeichte Mess- und<br />

Zusatzgeräte eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r PTB (z.B. TR G 13 und G 8) und die<br />

<strong>DVGW</strong>-Arbeitsblätter (z. B. G 492, G 685, G 486,<br />

G 488, G 600) sind einzuhalten. Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an Messanlagen, wie z. B. Filterung, Vergleichsmessung,<br />

Schallschutz sind zu beachten.<br />

Einvernehmlich können kleinere Eichfehler- bzw.<br />

Verkehrsfehlergrenzen - als nach <strong>de</strong>m Eichgesetz<br />

vorgegeben - vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber legt sachlich gerechtfertigte und<br />

nicht diskriminieren<strong>de</strong> technische Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />

an Messeinrichtungen fest.<br />

Die verwen<strong>de</strong>ten Messanlagen wer<strong>de</strong>n entsprechend<br />

<strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk regelmäßig überprüft.<br />

Falls eine Übertragung mengenproportionaler Irnpulse<br />

von Zählern zu fern ausgelesenen Zusatzeinrichtungen<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist, sind regelmäßige Kontrollablesungen<br />

<strong>de</strong>r Gaszähler (min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens jährlich)<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Wer<strong>de</strong>n Statusinformationen, die Auswirkungen auf<br />

die Messwertbildung haben, von <strong>de</strong>r Messanlage erzeugt,<br />

sind diese auszuwerten. Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r<br />

Messanlage o<strong>de</strong>r aufgetretene Störungen müssen<br />

vom Messstellenbetreiber in geeigneter Form dokumentiert<br />

und unverzüglich <strong>de</strong>m Netzbetreiber mitgeteilt<br />

wer<strong>de</strong>n.


5.3.2.2.3 Austausch von Messgeräten/<br />

Parameterän<strong>de</strong>ningen<br />

Über <strong>de</strong>n Austausch von Messgeräten, z. B. bei Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Eichgültigkeit o<strong>de</strong>r bei Än<strong>de</strong>rungen von Parametern<br />

wird <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber die Netzbetreiber<br />

und ggf. <strong>de</strong>n Letztverbraucher in geeigneter<br />

Form vor <strong>de</strong>m Austausch infomieren. Bei Bedarf<br />

kann <strong>de</strong>r Netzbetreiber eine Abstimmung verlangen.<br />

Der Austausch <strong>de</strong>r Messgeräte darf nur mit<br />

Zustimmung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers erfolgen, wenn als<br />

Neugeräte nicht gleichwertige Messgeräte (gleiche<br />

Zählergröße, gleiche Impulswertigkeit, gleiches<br />

Messprinzip, gleiche Druckstufe ...) zum Einsatz<br />

kommen sollen.<br />

5.3.2.2.4 Schaltzustand von Messanlagen<br />

Bei mehrschienigen Messanlagen ist <strong>de</strong>r normale<br />

Schaltzustand zu <strong>de</strong>finieren. Abweichungen hiervon<br />

müssen <strong>de</strong>n Beteiligten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3.2.25 Überprüfung <strong>de</strong>r Messeinrichtung<br />

Bestehen Zweifel an <strong>de</strong>r Richtigkeit einer Messung<br />

kann je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Messung beteiligten Parteien,<br />

die ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>de</strong>r Messung hat, eine Befundprüfung<br />

bei <strong>de</strong>r zuständigen Eichbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einer staatlich<br />

anerkannten Prüfstelle beantragen.<br />

Der Netzbetreiber bzw. <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber hat<br />

zu beachten, ob Sommer-/Winterzeitumstellungen<br />

erfolgen.<br />

5.3.2.2.7 Messdatenregistriereinrkhtung<br />

In Anlagen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr<br />

als 1,5 Mio. kWh o<strong>de</strong>r einer Leistung von mehr<br />

als 500 kW sind, soweit vom Netzbetreiber nicht<br />

an<strong>de</strong>re Grenzen festgelegt wur<strong>de</strong>n, Messdatenregistriereinrichtungen<br />

einzubauen, die stündlich<br />

<strong>de</strong>n Verbrauch aufzeichnen und, soweit für <strong>de</strong>n<br />

Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich, übertragen.<br />

Die Übertragungskette von <strong>de</strong>r örtlichen Messdatenregistriereinrichtung<br />

zur Abrechnungsdatenschnittstelle<br />

muss <strong>de</strong>r PTB-Anfor<strong>de</strong>rung 50.7 entsprechen.<br />

Solange keine eichrechtlich gesicherte Datenübertragung<br />

eingesetzt wird, müssen die an <strong>de</strong>n Messanlagen<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Datenspeicher für die Messwerte<br />

so dimensioniert sein, dass die für die<br />

Abrechnung verwandten Rohdaten vor Ort überprüft<br />

wer<strong>de</strong>n können. Dies gilt als erfüllt, wenn die<br />

abrechnungsrelevanten Daten in <strong>de</strong>r eichpflichtigen<br />

Messdatenregistriereinrichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> Messgerätes<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtung ausreichend lange gespeichert<br />

wer<strong>de</strong>n (in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> ein Monat nach Abrechnungsdatum).<br />

5.3.2.2.6 Zeitsynchronisation<br />

Alle Transport- und die zugehörigen Abrechnungs-<br />

vorgänge stützen sich auf <strong>de</strong>n Gastag. Maßgeblich<br />

ist die gesetzliche Zeit, die von <strong>de</strong>r PTB dargestellt<br />

und mittels <strong><strong>de</strong>s</strong> Langwellensen<strong>de</strong>rs DCF 77 verbrei-<br />

tet wird.<br />

Die Messperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong> und beginnt<br />

zeitsynchron bei je<strong>de</strong>r Messstelle, ausgehend von<br />

<strong>de</strong>r vollen Stun<strong>de</strong>.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rliche Synchronisation von Zählern und<br />

Zusatzeinrichtungen kann durch eine sen<strong>de</strong>rgeführte<br />

Uhr o<strong>de</strong>r beim Abruf <strong>de</strong>r Daten über eine<br />

DCF 77-synchronisierte Zeitbasis in <strong>de</strong>r Daten-<br />

fernübertragungs-Leitstelle erfolgen. Die Synchronisation<br />

kann auch auf an<strong>de</strong>rem Wege erfolgen,<br />

wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Genauigkeit von i 108 Se-<br />

kun<strong>de</strong>n bezogen auf die gesetzliche Zeit erreicht<br />

wird.<br />

5.3.2.2.8 Ersatzverfahren für Leistungsmessung<br />

(Standardlastprofile)<br />

Bei Messstellen ohne Leistungsmessung erfolgt<br />

die Ermittlung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nwerte durch <strong>de</strong>n Netz-<br />

betreiber mit Hilfe von Standardlastprofilen. Der<br />

Netzbetreiber gibt das anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren<br />

(analytisch o<strong>de</strong>r synthetisch) vor und liefert die not-<br />

wendigen Informationen zum Verfahrensablauf.<br />

Beim synthetischen und erweiterten analytischen<br />

Verfahren legt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Kun<strong>de</strong>ngruppen<br />

fest und ordnet diesen repräsentative Standard-<br />

lastprofile zu. Danach ordnet er die einzelnen Standardlastprofilkun<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>ngruppen zu. Beim<br />

einfachen analytischen Verfahren wer<strong>de</strong>n alle Stan-<br />

dardlastprofilkun<strong>de</strong>n ein und <strong>de</strong>rselben Kun<strong>de</strong>ngruppe<br />

zugeordnet.<br />

Beim synthetischen Verfahren verwen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />

die vor <strong>de</strong>m Transport festgelegten (tem-


peraturabhängigen) Standardlastprofile. Beim ana- fischen Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerlytischen<br />

Verfahren ermittelt <strong>de</strong>r Netzbetreiber die ten Netzes zu erfolgen.<br />

analytischen Lastprofile nach <strong>de</strong>m Transport entsprechend<br />

<strong>de</strong>m von ihm festgelegten Verfahren. Die Inbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />

mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />

5.3.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen<br />

(Biomethananlagen) 5.3.4 LNG-Anlagen<br />

Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />

Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />

die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von Anlagen<br />

zur Biomethanherstellung und -einspeisung<br />

zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n technischen<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers nicht<br />

ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs wird auf<br />

die Einhaltung von <strong>DVGW</strong> G 262 und <strong>DVGW</strong> G 488<br />

hingewiesen.<br />

Bei Einspeisung mit grenzüberschreiten<strong>de</strong>m Transport<br />

sind die Empfehlungen gemäß Common<br />

Business Practice <strong>de</strong>r EASEE-Gas zu beachten.<br />

Der Einspeiser hat Angaben über <strong>de</strong>n minimal und<br />

maximal einzuspeisen<strong>de</strong>n Gasvolumenstrom, die<br />

zu erwarten<strong>de</strong> Gasbeschaffenheit und die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

in <strong>de</strong>r zeitlichen Verteilung (z. B. geplante<br />

Instandhaltungsarbeiten) mitzuteilen. Der Einspeiser<br />

muss <strong>de</strong>m Netzbetreiber weitere für <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />

Netzbetrieb erfor<strong>de</strong>rliche Angaben,<br />

die vom Netzbetreiber in je<strong>de</strong>m Einzelfall konkretisiert<br />

wer<strong>de</strong>n, zur Verfügung stellen.<br />

Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />

Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />

die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von<br />

LNG-Anlagen zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n<br />

technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />

nicht ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n.<br />

LNG muss in gasförmiger Phase eingespeist wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />

Gasversorgungsnetzes in Bezug auf Temperatur,<br />

Druck und Einspeisemenge etc. müssen<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />

Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />

Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />

<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezifischen<br />

Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />

Netzes zu erfolgen.<br />

Die lnbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />

mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />

Eine Einspeisung von Gas aus <strong>de</strong>zentraler Erzeugung<br />

kann nur in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, in <strong>de</strong>m<br />

im Gasversorgungsnetz eine zeitgleiche Nutzung<br />

durch Verbraucher gewährleistet ist. Die je<strong>de</strong>rzeitige<br />

Abnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases an <strong>de</strong>r<br />

Ausspeisung muss vertraglich und physikalisch<br />

gesichert sein.<br />

Sowohl zum nachgelagerten Netz als auch zur einspeisen<strong>de</strong>n<br />

Anlage ist eine Druckabsicherung vorzusehen.<br />

Das einzuspeisen<strong>de</strong> Gas ist vom Einspeiser<br />

auf <strong>de</strong>n für das nachgelagerte Netz geeigneten<br />

Druck zu verdichten.<br />

Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen und, soweit<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, die Gasbegleitstoffe <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />

Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />

<strong>Technische</strong>s Netzmanagement<br />

Das technische Netzmanagement hat zum Ziel, die<br />

vom Transportkun<strong>de</strong>n am Einspeisepunkt bereitgestellten<br />

Gasmengen gemäß allen jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

relevanten <strong>Regel</strong>ungen, die zur Durchführung von<br />

Transporten notwendig sind, am AusspeisepunM<br />

verfügbar zu machen. Der Netzbetreiber ist für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r vereinbarten Transporte in seinem<br />

Gasversorgungsnetz und für die Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren am Transport beteiligten Netzbetreibern<br />

verantwortlich. Es gelten alle gesetzlichen<br />

Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re das EnWG sowie die<br />

Gasnetzzugangsverordnung.<br />

6.1 Grundsätzliche <strong>Regel</strong>ungen<br />

Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />

<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezi-<br />

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes<br />

muss <strong>de</strong>r Netzbetreiber Informationen über die zu


transportieren<strong>de</strong>n Mengen erhalten, sowie trans- Der Transportkun<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>t je<strong>de</strong> Woche zu bestimmportrelevante<br />

Daten bzgl. <strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte ten vereinbarten Zeiten seinen Transportbedarf für<br />

mit <strong>de</strong>n Netzbetreibern <strong>de</strong>r jeweils vor- und nachge- je<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Folgewoche an. Die wöchentliche<br />

schalteten Netze austauschen und abgleichen. Nominierung kann zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>m Netzbetreiber vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Datenübertragung (z. B. Prozessdaten, Übertragungsweg,<br />

Übertragungssystem, etc.) muss zwi- m Tägliche Transportnominierung<br />

schen Transportkun<strong>de</strong> und Netzbetreibern sowie<br />

zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern vereinbart wer<strong>de</strong>n. Der Transportkun<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Netzbetreibern<br />

Zum Datenaustausch ist eine Standardisierung <strong>de</strong>r täglich die zu transportieren<strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nmengen<br />

Nachrichtenformate erfor<strong>de</strong>rlich. Für Geschäfts- für <strong>de</strong>n Folgetag an. Diese Anmeldung muss am<br />

nachrichten sind EDIG@S-Nachrichtentypen zu ver- Vortag bis 14:OO Uhr eintreffen. Liegt keine tägliche<br />

wen<strong>de</strong>n. Zusätdich können nicht diskriminieren<strong>de</strong> Transportnominierung vor, wer<strong>de</strong>n die Werte aus<br />

Alternativen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>de</strong>r letzten für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Zeitraum gültigen<br />

wöchentlichen o<strong>de</strong>r längerfristigen Transportnomi-<br />

6.1.1 Nominierungsverfahren nierung übernommen, sofern diese vorliegen.<br />

Grundsätzlich muss eine tägliche Nominierung<br />

Nominierungen dienen als Basis für die an einem erfolgen. Abweichend hiervon kann vereinbart<br />

Netzkopplungspunkt in einem bestimmten Zeitraum wer<strong>de</strong>n, dass die Nominierung mit Abgabetermin<br />

zu steuern<strong>de</strong>n Mengen. Informationen vom Trans- an Sonn- und Feiertagen bereits am letzten Werkportkun<strong>de</strong>n<br />

sind in Form von Nominierungen bei tag vor<strong>de</strong>m jeweiligen Sonn- und Feiertag abgege-<br />

Netzbetreibern erfor<strong>de</strong>rlich. Der Datenaustausch ben wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern ist zur Transportabwicklung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re zum Nominieningsabgleich, Renominierung<br />

zur Netzsteuerung und zur Allokation notwendig.<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> kann seinen bereits nominier-<br />

Die Nominierung für nicht Lastgang gemessene ten Transportbedarf beim Netzbetreiber nur für<br />

Letztverbraucher erfolgt getrennt als Summierung einen zukünftigen Zeitraum durch eine Renominie<strong>de</strong>r<br />

Standardlastprofile.<br />

rung än<strong>de</strong>rn. Bei Än<strong>de</strong>rungen am aktuellen Gastag<br />

gilt eine Vorlaufzeit von zwei Stun<strong>de</strong>n zur nächsten<br />

Netzbetreiber können vereinbaren, dass auf eine vollen Stun<strong>de</strong>, bevor geän<strong>de</strong>rte Werte wirksam<br />

Nominierung für Netzkopplungspunkte mit nach- wer<strong>de</strong>n. Transportkun<strong>de</strong>n haben die Möglichkeit,<br />

gelagerten druckgeregelten Netzen ohne Bilanz- für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Gastages zu renominieren. Der<br />

ausgleich für Lastgang gemessene Mengen ver- Renominierungs-Annahmeschluss für die erste<br />

zichtet wird. Dabei muss die Allokation für <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Folgetages ist 4:00 Uhr am Vortag, <strong>de</strong>r<br />

Netzkopplungspunkt gewährleistet sein.<br />

Renominierungs-Annahmeschluss für die letzte<br />

Stun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> aktuellen Gastages ist 3:00 Uhr.<br />

Folgen<strong>de</strong> Nominierungstypen können eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n: 6.1.2 Nominierungsersatzverfahren<br />

Längerfristige Transportnominierung<br />

(nach Vereinbarung)<br />

Längerfristige Transportnominierungen erfolgen un-<br />

Abweichend von <strong>de</strong>n unter 6.1.1 genannten Verfah-<br />

ren können zwischen Netzbetreiber und Transport-<br />

kun<strong>de</strong> alternative Verfahren vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

abhängig von nachfolgend aufgeführten Nominie- 6.1.2.1 Bereitstellung von Onlinedaten<br />

rungsfristen. Die längerfristige Nominierung kann<br />

zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Netz-<br />

betreiber vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> sorgt für die Bereitstellung von<br />

Online-Messwerten für <strong>de</strong>n transportrelevanten<br />

Ausspeisepunkt (Netzkopplungspunkt o<strong>de</strong>r Netz-<br />

* Wöchentliche Transportnominierung anschlusspunkt).


Mit Hilfe dieser Online- Messwerte können durch Angaben zu <strong>de</strong>n Ausspeisepunkten, an <strong>de</strong>nen<br />

die Netzbetreiber Flexibilitätsdienstleistungen, z. B. das Gas das Netz <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers verlässt<br />

Onlinesteuerung angeboten wer<strong>de</strong>n. Eine Voraus- (Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten Netz-/Speisetzung<br />

für dieses Verfahren ist eine zyklische cherbetreibers, ein<strong>de</strong>utige Netzkopplungspunkt-<br />

Online-Datenfernübertragung <strong><strong>de</strong>s</strong> Messwertes. bezeichnung gemäß 7.2 ...)<br />

6.1.2.2 Zeitversatzverfahren Für Ausspeisungen an Letztverbraucher sind zusätzlich<br />

min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong>de</strong> Angaben zum Netz-<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> sorgt für die Bereitstellung von anschlusspunkt erfor<strong>de</strong>rlich:<br />

stündlichen Messwerten <strong>de</strong>r Energiemenge für <strong>de</strong>n<br />

transportrelevanten Ausspeisepunkt. Dieser Mess- ein<strong>de</strong>utige I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r Ausspeisestelle mit<br />

wert gilt als Nominierung für eine in <strong>de</strong>r Zukunft Name, Adresse, Zählernummer o<strong>de</strong>r Messstellenliegen<strong>de</strong><br />

Stun<strong>de</strong>. Der Zeitversatz und die Modali- bezeichnung/Zählpunktbezeichnung,<br />

täten sind zu vereinbaren, i. d. R. beträgt <strong>de</strong>r Zeitversatz<br />

zwei bis drei Stun<strong>de</strong>n.<br />

bei Standardlastprofilkun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lastprofiltyp<br />

Mit Beginn <strong>de</strong>r Ausspeisung stellt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong><br />

für die ersten Stun<strong>de</strong>n (im Umfang <strong><strong>de</strong>s</strong> Zeitversatzes)<br />

die prognostizierten Ausspeisemengen<br />

<strong>de</strong>m Netzbetreiber zur Verfügung.<br />

Die Allokation erfolgt ohne Zeitversatz. Der allokierte<br />

Wert <strong>de</strong>r Ausspeisung wird <strong>de</strong>m allokierten<br />

Einspeisewert zeitgleich gegenübergestellt.<br />

6.1.3 Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf zwischen<br />

Transportkun<strong>de</strong> und Netzbetreiber<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> muss am Einspeisepunkt das<br />

zu transportieren<strong>de</strong> Gas grundsätzlich in <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nleistung<br />

übergeben, die zeitgleich und wärmeäquivalent<br />

am Ausspeisepunkt entnommen wird.<br />

Dabei ist die Kompatibilität zu beachten.<br />

Zwischen Netzbetreiber und Transportkun<strong>de</strong> sind<br />

Vorgehensweisen für <strong>de</strong>n Fall von Transporteinschränkungen<br />

zu vereinbaren. Hierbei sind die <strong>Regel</strong>ungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern gern. Kap.<br />

6.1.4 zu beachten.<br />

Zur Durchführung eines Transportes müssen min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />

folgen<strong>de</strong> Informationen vorliegen:<br />

Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportkun<strong>de</strong>n (Adresse,<br />

Ansprechpartner, e-Mail, Telefon- und Faxnum-<br />

mer, . . .)<br />

Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong> Beauftragten <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportkun<strong>de</strong>n<br />

(falls vorhan<strong>de</strong>n)<br />

Vorgehensweisen sind:<br />

Festlegung von Abläufen und Maßnahmen bei<br />

Störungen, o<strong>de</strong>r<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r ständigen Erreichbarkeit<br />

(24 Stun<strong>de</strong>n pro Tag, 7 Tage je Woche) von handlungsbefähigten<br />

Personen unter o. g. Kontaktdaten,<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Allgemeine Angaben zum Netzzugang (Beginn,<br />

En<strong>de</strong>, Transportkapazität, geplante Jahres-<br />

menge, Verbrauchsspezifika, Bilanzausgleichen-<br />

<strong>de</strong>r, zugehöriger Bilanzkreis, Bilanzkreisverant-<br />

wortlicher, ...)<br />

Angaben zu <strong>de</strong>n Einspeisepunkten an <strong>de</strong>nen das<br />

Gas in das Netz <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers eintritt (Kon-<br />

taktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong>/<strong>de</strong>r vorgelagerten Netz-/Spei-<br />

cherbetreiber(s) sowie ggf. <strong>de</strong>n Shipper-Co<strong>de</strong><br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> vorgelagerten Lieferanten, ein<strong>de</strong>utige Netz-<br />

kopplungsbezeichnung gemäß 7.2 ...)<br />

Kombinationen aus bei<strong>de</strong>n.<br />

6.1.4 Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf<br />

zwischen Netzbetreibern<br />

Für netzübergreifen<strong>de</strong> Transporte stimmen sich die<br />

betroffenen Netzbetreiber durch bilaterale Vereinbarungen<br />

für die Netzkopplungspunkte untereinan-<br />

<strong>de</strong>r technisch, betrieblich und abrechnungstech-<br />

nisch ab.<br />

Die wesentlichen zwischen Netzbetreibern zu re-<br />

geln<strong>de</strong>n Sachverhalte sind:


Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzkopplungs-<br />

punktes<br />

Zugeordnete Gasdruckregel- und Messanlage<br />

Systemgrenze/Betriebsführungsgrenze/<br />

Gefahrenübergang<br />

Nominierungen und Nominierungsabgleich<br />

(Matching)<br />

Festlegung <strong><strong>de</strong>s</strong> Allokationsverfahren<br />

Gasbeschaffenheit<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdurchflussrate<br />

Sonstige <strong>Regel</strong>ungen und technische Rahmen-<br />

bedingungen<br />

Die Betriebsführung mit <strong>de</strong>n jeweiligen Verantwor-<br />

tungsbereichen ist für <strong>de</strong>n Normalbetrieb, ebenso<br />

wie für Abweichungen davon, klar zu <strong>de</strong>finieren und<br />

zu dokumentieren. Hierzu zählt auch <strong>de</strong>r Informa-<br />

tionsaustausch.<br />

Ein etwaiger Nominierungsabgleich für einen Netz-<br />

kopplungspunkt erfolgt zum Zwecke <strong>de</strong>r Prüfung<br />

<strong>de</strong>r erfolgten Nominierungen und entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Zuordnung auf Transporte. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n<br />

untereinan<strong>de</strong>r ausgetauscht.<br />

Die Allokation <strong>de</strong>r am Netzkopplungspunkt übernommenen<br />

Menge auf die an diesem Punkt zugeordneten/gültigen<br />

Transporte erfolgt grundsätzlich<br />

auf Basis <strong>de</strong>r für die jeweiligen Transporte nominierten<br />

o<strong>de</strong>r gemessenen Mengen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Allokation sind verschie<strong>de</strong>ne Verfahren möglich<br />

(siehe 6.2.5), die vor Aufnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes<br />

zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern abzustimmen und<br />

über die die Transportkun<strong>de</strong>n zu informieren sind.<br />

Nur so ist die ein<strong>de</strong>utige Zuordnung auf die jeweiligen<br />

Transporte ein<strong>de</strong>utig möglich.<br />

6.2 Abwicklung von Transporten<br />

6.2.1 Erreichbarkeit und Kommunikationstesr<br />

Der Netzbetreiber und <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>r<br />

von ihm Beauftragte (Bilanzkreisverantwortlicher)<br />

verpflichten sich, an je<strong>de</strong>m Gaswirtschaftstag<br />

24 Stun<strong>de</strong>n erreichbar zu sein. Die Erreichbarkeit ist<br />

min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens telefonisch unter nur einer Telefonnummer<br />

und nach Möglichkeit über einen weiteren<br />

Kommunikationsweg sicherzustellen.<br />

Vor <strong>de</strong>m Beginn <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes führt <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />

mit <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n bzw. mit <strong>de</strong>m<br />

von ihm Beauftragten einen Komrnunikationstest<br />

durch. In diesem Kommunikationstest prüft <strong>de</strong>r<br />

Netzbetreiber, ob seine Kommunikationsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

erfüllt wer<strong>de</strong>n und ob <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong><br />

bzw. <strong>de</strong>r Beauftragte in <strong>de</strong>r Lage ist, Meldungen<br />

und Mitteilungen, die die Abwicklung <strong>de</strong>r Transporte<br />

betreffen, an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu versen<strong>de</strong>n<br />

sowie <strong>de</strong>rartige Meldungen und Mitteilungen vom<br />

Netzbetreiber zu empfangen und zu verarbeiten.<br />

Der Netzbetreiber informiert <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n<br />

bzw. <strong>de</strong>n von ihm Beauftragten über das Ergebnis<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Kommunikationstestes.<br />

6.2.2 Nominierung<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> nominiert entsprechend <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Verfahren nach Abschnitt 6.1.1 bzw.<br />

6.1.2 die zu transportieren<strong>de</strong> Menge bei <strong>de</strong>n Netzbetreibern.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> an Netzkopplungspunkten<br />

nicht nominieren muss, wer<strong>de</strong>n die aggregierten<br />

Nominierungen <strong>de</strong>r einzelnen Transportkun<strong>de</strong>n vom<br />

Netzbetreiber, an <strong>de</strong>n jeweils vorgelagerten Netzbetreiber,<br />

übermittelt.<br />

Der Netzbetreiber bestätigt <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />

Empfang <strong>de</strong>r Nominierung in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> mit automatisierten<br />

Verfahren.<br />

Eine Ablehnung <strong>de</strong>r Nominierung kann dann erfolgen,<br />

wenn Vertragsparameter verletzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

fehlen.<br />

6.2.3 Nominierungsabgleich<br />

Ein Abgleich <strong>de</strong>r an die Netzbetreiber erfolgten<br />

Nominierungen wird durchgeführt, wenn und soweit


einer <strong>de</strong>r Netzbetreiber dieses wünscht und es aus<br />

transporttechnischer Sicht erfor<strong>de</strong>rlich und angemessen<br />

ist. Der Abgleich basiert auf Stun<strong>de</strong>nwerten.<br />

Die an einem Netzkopplungspunkt abzuwickeln<strong>de</strong>n<br />

Transporte müssen mittels Kennung ein<strong>de</strong>utig<br />

Bilanzkreisen und ggf. Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> zugeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> wer<strong>de</strong>n vom jeweiligen<br />

Netzbetreiber vergeben.<br />

Die Netzbetreiber tauschen die Informationen über<br />

die zum Transport nominierten Mengen aus und<br />

vergleichen diese mit <strong>de</strong>n ihnen vorliegen<strong>de</strong>n Nominierungen<br />

je Bilanzkreis und ggf. Shipper-Co<strong>de</strong>-<br />

Paar für <strong>de</strong>n gleichen Gültigkeitszeitraum. Bei Differenzen<br />

in <strong>de</strong>n Nominierungen wer<strong>de</strong>n die für <strong>de</strong>n<br />

Netzkopplungspunkt vereinbarten Abgleichsregeln<br />

angewen<strong>de</strong>t. Die Abgleichsregeln berücksichtigen<br />

sowohl die Menge als auch <strong>de</strong>ren Fließrichtung.<br />

Die Netzbetreiber informieren sich über das Ergebnis<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs. Dies erfolgt<br />

An<strong>de</strong>rnfalls bedarf es bilateraler <strong>Regel</strong>ungen <strong>de</strong>r<br />

Netzbetrei ber.<br />

6.2.5 Mengenzuordnung (Allokation)<br />

Die Allokation von ein- und ausgespeisten Mengen<br />

wird notwendig, wenn das Gas mehrerer Transportkun<strong>de</strong>n<br />

an einem <strong>de</strong>r unter Abschnitt 5.2 <strong>de</strong>finierten<br />

Netzpunkte ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r übernommen<br />

o<strong>de</strong>r übergeben und entsprechend ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r<br />

gemessen wird. Diese Zuordnung erfolgt<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage von Messwerten, <strong>de</strong>r nach Anwendung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Nominierungsabgleiches bestätigten<br />

Nominierungen und <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen Netzpunkt<br />

festgelegten Allokationsverfahren.<br />

Je<strong>de</strong>r Netzbetreiber informiert seine Transportkun<strong>de</strong>n,<br />

soweit erfor<strong>de</strong>rlich, über das für ihre Transporte<br />

gelten<strong>de</strong> Allokationsverfahren. Die für <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Transport relevanten Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Allokation an <strong>de</strong>n Netzpunkten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />

ermittelt und zur Verfügung gestellt.<br />

täglich bis 16:OO Uhr am Vortag sowie<br />

6.2.5.1 Zuordnung nach Deklaration<br />

nach Erhalt von Renominierungen bis zur übernächsten<br />

vollen Stun<strong>de</strong>.<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> wird bei auftreten<strong>de</strong>n Differen-<br />

Zen beim Abgleich seiner Nominierungen informiert<br />

und zu Korrekturen aufgefor<strong>de</strong>rt, sofern nichts an<strong>de</strong>res<br />

vereinbart ist.<br />

6.2.4 Netzsteuerung<br />

Bei <strong>de</strong>r Zuordnung nach Deklaration wer<strong>de</strong>n alle<br />

Mengen entsprechend bestätigten Nominierungen<br />

allokiert. Die Differenz zwischen <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r<br />

bestätigten Nominierungen und <strong>de</strong>r gemessenen<br />

Menge wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> durch die bei<strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

ausgeglichen.<br />

Die Netzbetreiber legen die Randbedingungen für<br />

die Anwendbarkeit dieses Verfahrens fest.<br />

Auf Basis <strong>de</strong>r Nominierungen und unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs wer<strong>de</strong>n<br />

Fahrpläne für <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zeitraum erstellt.<br />

Diese Fahrpläne dienen als Grundlage für die Mengensteuerung<br />

an <strong>de</strong>n relevanten Netzkopplungspunkten.<br />

Im eingeschränkten o<strong>de</strong>r gestörten Betrieb (siehe<br />

Abschnitt 5.1.2) kann es zu Kürzungen für einen<br />

o<strong>de</strong>r mehrere Transportkun<strong>de</strong>n an Ein- o<strong>de</strong>r Ausspeisepunkten<br />

kommen. Hierbei wird wie folgt verfahren:<br />

Ist ein Transportkun<strong>de</strong> Verursacher <strong><strong>de</strong>s</strong> Problems<br />

und als solcher ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifiziert, so wird nur<br />

diese Partei gekürzt.<br />

6.2.5.2 Ratierliche Zuordnung<br />

Bei <strong>de</strong>r ratierlichen Zuordnung wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong><br />

die gemessene Menge im Verhältnis <strong>de</strong>r jeweils bestätigten<br />

Nominierung zur Summe <strong>de</strong>r bestätigten<br />

Nominierungen (pro rata) auf die einzelnen Transporte<br />

aufgeteilt.<br />

6.2.5.3 Weitere Zuordnungsverfahren<br />

Die beteiligten Netzbetreiber können sich auf Mischformen<br />

<strong>de</strong>r zuvor beschriebenen Zuordnungsverfahren<br />

verständigen. Dabei kann, abweichend vom<br />

Grundsatz <strong>de</strong>r Verwendung bestätigter Nominierungen,<br />

die Zuordnung <strong>de</strong>r gemessenen Menge am<br />

Netzpunkt auch auf Basis gemessener Mengen an<br />

Ausspeisepunkten für Letztverbraucher erfolgen.


Messwertersatzverfahren, wie z. B. Standardlastprofile<br />

können hierbei berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine dieser Mischformen ist das „Balancing ShipperU-Verfahren.<br />

Dabei erfolgt für alle Transporte mit<br />

Ausnahme eines Transportes die Zuordnung nach<br />

Deklaration. Dem nicht <strong>de</strong>klarierten Transport wird<br />

für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>r gemessenen<br />

Menge und <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r <strong>de</strong>klarierten<br />

Mengen zugeordnet.<br />

Datenmanagement<br />

7.1 Infomationsflussmo<strong>de</strong>lle für Messwerte<br />

Eine vereinfachte schematische Darstellung <strong>de</strong>r Informationswege<br />

sowie <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Kornponenten<br />

und Funktionen, die in <strong>de</strong>r Messwert-<br />

Datenübertragungskette benötigt wer<strong>de</strong>n, sind in<br />

<strong>de</strong>m „lnformationsflussrno<strong>de</strong>ll für Messwerte" dargestellt<br />

(siehe Anhang 1).<br />

Die Netzbetreiber legen die Randbedingungen für<br />

die Anwendbarkeit dieser Verfahren fest.<br />

7.2 Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung <strong>de</strong>r<br />

Netzkopplungspunkte<br />

6.3 Bilanzierung von Transporten<br />

Die Bilanzierung dient <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />

Abwicklung <strong>de</strong>r Transporte. Die Netzbetreiber<br />

sind für die Aufstellung und Pflege von konsistenten<br />

Bilanzierungsrno<strong>de</strong>llen verantwortlich.<br />

Diese basieren auf Bilanzkreisen, in <strong>de</strong>nen Ein- und<br />

Ausspeisepunkte zusammengefasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Bilanzkreis führen<strong>de</strong>n Netzbetreiber stellen<br />

nach <strong>de</strong>m Transport die Ein- und Ausspeisemengen<br />

gegenüber und machen <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n ihrem<br />

aktuellen Informationsstand entsprechen<strong>de</strong> Informationen<br />

über <strong>de</strong>n Ausgleichsstatus verfügbar. Ein<br />

vereinbarter Ausgleich von Differenzen (Basisbilanzausgleich<br />

und erweiterter Bilanzausgleich) erfolgt<br />

durch <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Netzbetreiber im Rahmen<br />

seiner technischen Möglichkeiten. Die endgültige<br />

Gegenüberstellung erfolgt nach Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Liefermonates.<br />

6.4 Ausgleich von Mehrund<br />

Min<strong>de</strong>rmengen<br />

Zur ein<strong>de</strong>utigen, nicht temporären I<strong>de</strong>ntifikation<br />

von Netzkopplungspunkten ist eine einheitliche<br />

und ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung Voraussetzung. Dis<br />

ermöglicht eine wi<strong>de</strong>rspruchsfreie, nchtungsungebun<strong>de</strong>ne<br />

Transportabwicklung zwischen Transportkun<strong>de</strong><br />

und Netzbetreiber sowie zwischen<br />

Netzbetreibern. Die Netzkopplungspunkte wer<strong>de</strong>n<br />

entsprechend <strong><strong>de</strong>s</strong> von <strong>de</strong>r EASEE-Gas Workgroup<br />

"Message Codification and Maintenance" nach<br />

ETSO/EIC-Schema zur Codierung <strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />

Netzkopplungspunkte genutzten Verfahrens<br />

codiert. Die ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung<br />

(ETSO/EIC-Co<strong>de</strong>) wird für Deutschland vom <strong>DVGW</strong><br />

entsprechend <strong>de</strong>r nachfolgend angeführten Struktur<br />

vergeben und in einer Liste geführt. Die Netzbetreiber<br />

stellen <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong> die entsprechen<strong>de</strong>n Informationen<br />

vollständig und aktuell zur Verfügung.<br />

Die Bezeichnungen aller <strong>de</strong>utschen Netzkopplungspunkte<br />

wer<strong>de</strong>n in einer vom <strong>DVGW</strong> aufgestellten<br />

und aktualisierten Liste mit min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong>de</strong>n<br />

Inhalten geführt:<br />

Der Ausgleich von Mehr- bzw. Min<strong>de</strong>rmengen bei<br />

Standardlastprofil-Kun<strong>de</strong>n erfolgt über <strong>de</strong>n Netzbetreiber,<br />

an <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Netz diese Kun<strong>de</strong>n angeschlossen<br />

sind. Nach <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> jährlichen Ablesung<br />

wird <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> über die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Mengen informiert.<br />

Bezeichnung/Ortsangabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzkopplungspunktes<br />

Netzbetreiberl (Klartext)<br />

Name Netzbetreiberl (Klartext und <strong>DVGW</strong>-Netzbetreiber<br />

Bezeichnung)<br />

Bezeichnung/Ortsangabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzkopplungs-<br />

punktes Netzbetreiber2 (Klartext)<br />

Name Netzbetreiber2 (Klartext und <strong>DVGW</strong>-Netz-<br />

betrei ber-Bezeichnung)


Struktur <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte (ETSOIEIC-Co<strong>de</strong>)<br />

Koordinieren<strong>de</strong><br />

Stelle<br />

Kennung<br />

Netzkopp-<br />

I<br />

Reserve Bezeichnung<br />

Beispiel:<br />

Koordinieren<strong>de</strong> Stelle<br />

Kennung Netzkopplung<br />

Reserve<br />

Bezeichnung<br />

Kontrollzeichenl-summe<br />

- = <strong>DVGW</strong> (Anm.: Nummer wird noch festgelegt)<br />

(koordinieren<strong>de</strong> Stelle für nationale Netzkopplungspunkte)<br />

21 = EASEE-Gas Workgroup ,,Message Codification and Maintenance"<br />

(koordinieren<strong>de</strong> Stelle f. grenzüberschreiten<strong>de</strong> Netzkopplungspunkte)<br />

- (Anm.: Buchstabe wird noch festgelegt)<br />

(Beispiel: 0000)<br />

(Beispiel: 1 2 3 4 5 6 7 A)<br />

(Beispiel: 9)<br />

7.3 Messctellenbezeichnungl Die ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung stellt sicher, dass allen<br />

Zählpunktbezeichnung<br />

berechtigten Partnern Messwerte zu einer ein<strong>de</strong>utig<br />

zuzuordnen<strong>de</strong>n Messstelle bereitgestellt wer<strong>de</strong>n<br />

Für <strong>de</strong>n lnformationsaustausch stellt <strong>de</strong>r Netz- und dass im Hinblick auf die Bereitstellung von Inbetreiber<br />

für je<strong>de</strong> Messstelle in seinem Netz eine formationen über die an <strong>de</strong>r Messstelle ermittelten<br />

ein<strong>de</strong>utige, nicht temporäre, alphanumerische Be- Daten Missverständnisse und fehlerhafte Zuordzeichnung<br />

nach U. a. Struktur sicher.<br />

nungen <strong>de</strong>r registrierten Daten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Struktur <strong>de</strong>r Messstellenbezeichnungnahlpunktbezeichnung<br />

Netzbetreiber<br />

Pwtleiizahl<br />

Messstellen-Nummer<br />

L I (20 Stellen alphanumerisch) I<br />

Beispiel:<br />

Land:<br />

Internationale Län<strong>de</strong>rkennung (entspr. ISO)<br />

Deutschland = DE<br />

6-stellige Nummer <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />

Die Vergabe <strong>de</strong>r Netzbetreibernummer wird durch <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong> vorgenommen. Der Netzbetreiber muss die<br />

Netzbetreibernummer beim <strong>DVGW</strong> beantragen.<br />

Postleitzahl:<br />

Messstellen-Nr.:<br />

5-stellige Postleitzahl <strong><strong>de</strong>s</strong> zugeordneten Ortes<br />

20-stellige alphanumerische ein<strong>de</strong>utige Kennung <strong>de</strong>r Messstelle


Die Bezeichnung muss <strong>de</strong>n jeweiligen Partnern bekannt<br />

sein und in <strong>de</strong>n abrechnungsrelevanten Unterlagen<br />

entsprechend dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber stellt sicher, dass die Bezeichnung<br />

in seinem Netzgebiet ein<strong>de</strong>utig ist. Für die<br />

Darstellung <strong>de</strong>r 20-stelligen Netzbetreiber-Messstellennummer<br />

wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Zeichensatz<br />

ISO/IEC 8859-1 (Westeuropa) die Großbuchstaben<br />

A-Z sowie die Ziffern 0-9 verwen<strong>de</strong>t. Bei Vergleichsmesssätzen<br />

ist jeweils eine separate Messstellennummer<br />

zu vergeben. Virtuelle Messstellen<br />

wer<strong>de</strong>n ebenfalls von <strong>de</strong>m Netzbetreiber, <strong>de</strong>r diese<br />

Messstelle <strong>de</strong>finiert, vergeben.<br />

7.5.2 Rohdatensicherung<br />

Die ab-/ausgelesenen örtlichen Messwerte sind als<br />

Rohdaten in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />

unverän<strong>de</strong>rt zu archivieren und entsprechend <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Vorgaben vorzuhalten.<br />

7.5.3 Steuerungsdaten<br />

Der Netzbetreiber stellt für Steuerungs- und Bilanzierungszwecke<br />

vorläufige Daten zur Verfügung,<br />

sofern für <strong>de</strong>n Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

7.5.4 Kennzeichnung <strong>de</strong>r Messwerte<br />

7.4 Zeitbasis und Abrechnungsperio<strong>de</strong>n Die Messwerte sind vollständig und ein<strong>de</strong>utig zu<br />

beschreiben. Je<strong>de</strong>r Wert ist mit einem Status ge-<br />

Für Datenbereitstellung, Bilanzierung und Abrech- kennzeichnet.<br />

nung ist die gesetzliche Zeit anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

beginnt zur vollen Stun<strong>de</strong>. Die Es wird zwischen <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Statusinfomakleinste<br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong>. tionen unterschie<strong>de</strong>n:<br />

7.5 Erfassung, Bearbeitung und<br />

Bereitstellung von Daten<br />

Verantwortlich für die Datenerfassung und Regis-<br />

trierung sowie <strong>de</strong>n Zugriff auf die Messdatenregi-<br />

striereinrichtungen ist <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber. Die<br />

ermittelten Rohdaten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />

ausgelesen, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

Der Netzbetreiber berechnet aus <strong>de</strong>n gemessenen<br />

Gasmengen entsprechend <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-Arbeitsblät-<br />

tern G 486 und G 685 und <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />

Allokationsregeln die ein- und ausgespeisten Wär-<br />

memengen. Die verwen<strong>de</strong>ten Berechnungsgrund-<br />

lagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n auf Verlangen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

7.5.1 Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte<br />

Die Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt durch Able-<br />

sung <strong>de</strong>r Daten vor Ort o<strong>de</strong>r durch Fernauslesung<br />

<strong>de</strong>r Daten. Die dabei verwen<strong>de</strong>ten Ablesezyklen<br />

richten sich nach <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Partnern vereinbarten<br />

Abrechnungsspannen. Bei Lieferantenwech-<br />

sel erfolgt eine stichtagsgenaue Ablesung und Da-<br />

tenbereitstellung. Bei nicht leistungsgemessenen<br />

Kun<strong>de</strong>n kann auf ein Abgrenzungsverfahren gemäß<br />

<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 685 bzw. synthetische/analy-<br />

tische Verfahren gem. Abschnitt 5.3.2.2.8 zurück-<br />

gegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Status<br />

,,(Blank)"<br />

E"<br />

„V'<br />

G<br />

F"<br />

Wird z. B. ein fehlen<strong>de</strong>r Wert durch einen Ersatzwert<br />

ersetzt, so än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Status von „F"<br />

auf „E".<br />

7.5.5 Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte<br />

Die Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt entsprechend<br />

gesetzlicher Vorschriften und <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>-<br />

werk. Die als Rohdaten gespeicherten Volumen-, Zu-<br />

stands-, Gasbeschaffenheits- und Energiemesswer-<br />

te sind auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Plausibilitätsprüfung ist insbeson<strong>de</strong>re zu be-<br />

achten, ob die Daten im erwarteten Bereich liegen<br />

und ob alle relevanten Messsignale weitergeleitet<br />

wur<strong>de</strong>n. Bei nicht leistungsgemessenen Kun<strong>de</strong>n ist<br />

ein Vergleich mit <strong>de</strong>n Mengen <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorjahres aus-<br />

zuführen.<br />

Wahrer Wert<br />

Ersatzwert<br />

Be<strong>de</strong>utung<br />

Vorläufiger Wert<br />

Gestörter/unplausibler Wert<br />

Fehlen<strong>de</strong>r Wert<br />

Priorität<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Fehlen<strong>de</strong>, gestörte o<strong>de</strong>r unplausible Daten wer-<br />

<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />

Durch Anwendung von geeigneten Verfahren errnit-<br />

telt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Ersatzwerte und tauscht die


fehlerhaften Daten gegen diese aus. Die Ersatzwerte<br />

wer<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />

Die Ersatzwertbildung erfolgt gemäß <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong><br />

G 685.<br />

Die Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong> geeigneten Verfahrens obliegt <strong>de</strong>m<br />

Netzbetreiber. Den An<strong>de</strong>rungsgrund, die Basis und<br />

die Metho<strong>de</strong> für die Ersatzwertbildung sind <strong>de</strong>n berechtigten<br />

Datenempfängern auf Anfor<strong>de</strong>ning zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

7.5.6 Datenbereitstellung und Datenweitergabe<br />

Der Netzbetreiber stellt an einer Datenschnittstelle<br />

alle zur Abrechnung erfor<strong>de</strong>rlichen Daten zur Verfügung.<br />

Verfahren, Art und Umfang <strong>de</strong>r Datenweitergabe<br />

ist zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten zu vereinbaren.<br />

Die Messdaten für die Abrechnung von Letztverbrauchern<br />

mit Messdatenregistrierung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />

Transportkun<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber einmal monatlich<br />

bereitgestellt. Die Bereitstellung <strong>de</strong>r Gasbeschaffenheitsmesswerte<br />

durch <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

erfolgt ebenfalls in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> monatlich. An<strong>de</strong>re<br />

Bereitstellungszyklen können bilateral vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Messstellenbetreiber hat die Verantwortung<br />

dafür, dass nur Berechtigte Zugriff auf die jeweiligen<br />

Messwerte erhalten. Zugriffsrechte hat <strong>de</strong>r Mess-<br />

stellenbetreiber mit <strong>de</strong>n Beteiligten zu regeln; <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Netzbetreibern ist ein je<strong>de</strong>rzeitiges<br />

Zutrittsrecht einzuräumen. Die Berechtigungsverwaitung<br />

und je<strong>de</strong>r Zugriff von Dritten auf die Ab-<br />

rechnungsdaten ist zu dokumentieren.<br />

Es sind technische und organisatorische Verfahren<br />

anzuwen<strong>de</strong>n, die eine Verfälschung, Datenverluste<br />

o<strong>de</strong>r einen Datenmissbrauch durch Dritte verhin-<br />

<strong>de</strong>rn.<br />

Die Daten dürfen nur berechtigten Geschäftspart-<br />

nern zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Deren Rechte<br />

sind auf das erfor<strong>de</strong>rliche Minimum zu begrenzen.<br />

Die Messwerte einzelner Messstellen wer<strong>de</strong>n immer<br />

zusammen mit <strong>de</strong>n dazugehören<strong>de</strong>n Informationen<br />

für die ein<strong>de</strong>utige I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r Messstelle<br />

übertragen. Dazu gehören z. B. Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung.<br />

Zeitstempel, OBIS-<br />

Kennzahl, Messwert und Statusinformation.<br />

7.5.7 Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

bereitgestellten Messwerte<br />

In begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann je<strong>de</strong>r Berechtigte vom<br />

Netzbetreiber einen <strong>de</strong>taillierten Nachweis über die<br />

Messwertermittlung verlangen.<br />

7.5.8 Datensicherheit und Datenschutz<br />

Der Netzbetreiber gibt die Daten und Informationen<br />

nur in <strong>de</strong>m für Durchführung und Abrechnung von<br />

Transport und Bilanzierung erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang<br />

an an<strong>de</strong>re Netzbetreiber sowie an die berechtigten<br />

Transportkun<strong>de</strong>n bzw. Dienstleister und sonstige<br />

Berechtigte weiter. Diese Informationen sind vertraulich<br />

zu behan<strong>de</strong>ln.


Anhang 1<br />

lnforrnationsflussrno<strong>de</strong>ll für Abrechnungszählwerte<br />

Messstellen<br />

Zählerstän<strong>de</strong><br />

Lastgänge<br />

Messwerterfassung<br />

Datenaufbereitung<br />

Rohwert- und<br />

Ersatzwertspeicherung<br />

Mobile Datenerfassung,<br />

Datenfernübertragung<br />

Datenbereitstellung<br />

(Datenschnittstelle)<br />

Zugriffsschutzsystem<br />

(Berechtigungsverwaltung)<br />

Kommunikation<br />

(EDIGQS)<br />

Berechtigte<br />

(2. B. Transportkun<strong>de</strong>, Lieferant)

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