Technische Regel - Arbeitsblatt G 2000 des DVGW - Vbh-hoy.de
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<strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong><br />
<strong>Arbeitsblatt</strong> G <strong>2000</strong> 1 Oktober 2006<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen bezüglich Interoperabilität<br />
und Anschluss an Gasversorgungsnetze
ISSN 0176-3490<br />
Preisgruppe: 7<br />
Q <strong>DVGW</strong>, Bonn, Oktober 2006<br />
<strong>DVGW</strong> Deutsche Vereinigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gas- und Wasserfaches e. V.<br />
Technisch-wissenschaftlicher Verein<br />
Josef-Wirmer-Straße 1 - 3<br />
D-53123 Bonn<br />
Telefon: +49 228 9188-5<br />
Telefax: +49 228 9188-990<br />
E-Mail: info@dvgw.<strong>de</strong><br />
Internet: www.dvgw.<strong>de</strong><br />
Nachdruck und fotomechanische Wie<strong>de</strong>rgabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
<strong>DVGW</strong> e. V., Bonn, gestattet.<br />
Vertrieb: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser rnbH, Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 Bonn<br />
Telefon: 0228 91 91-40 - Telefax: 0228 91 91-499<br />
E-Mail: info@wgw.<strong>de</strong> . Internet: www.wvgw.<strong>de</strong><br />
Art. Nr.: 306796
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss<br />
an Gasversorgungsnetze<br />
Inhalt<br />
Vorwort .............................................................. 4<br />
1 Anwendungsbereich ............................ 5<br />
Normative Verweisungen .................... 5<br />
Begriffe ................................................ 6<br />
Beschreibung von Netztypen<br />
und Netzelementen .............................. 9<br />
Netztypen ............................................. -9<br />
Druckgeregelte Netze ............................ 9<br />
Mengengesteuerte Netze ...................... 9<br />
Netzelemente und <strong>de</strong>ren<br />
Transportkapazitäten .............................. 9<br />
Rohrleitungen und Formstücke .............. 9<br />
Verdichteranlagen ................................ 10<br />
Druckregelanlagen ................................ 10<br />
Messanlagen ........................................ 11<br />
Konditionierungsanlagen ................. 11<br />
<strong>Technische</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Netzbetrieb. Netzanschlüsse und<br />
Anlagen .............................................. 1 1<br />
Netzbetrieb .......................................... 11<br />
Planung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes .................. 11<br />
Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes .......... 11<br />
<strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
für <strong>de</strong>n Netzanschluss .......................... 12<br />
Netzkopplungspunkt ............................ 12<br />
Einspeisepunkt .................................... 12<br />
Ausspeisepunkt .................................... 12<br />
Netzanschlusspunkt ............................ 12<br />
<strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
an Anlagen in Netzanschlüssen ............ 13<br />
Planung. Errichtung und Betrieb von<br />
Gas-Druckregel- und Messanlagen ...... 13<br />
Spezielle Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Messanlagen ........................................ 14<br />
Dezentrale Erzeugungsanlagen<br />
(Biomethananlagen).............................. 16<br />
LNG - Anlagen .................................... 16<br />
<strong>Technische</strong>s Netzmanagement .......... 16<br />
Grundsätzliche <strong>Regel</strong>ungen .................. 16<br />
Nominierungsverfahren 17<br />
........................<br />
Nominierungsersatzverfahren .............. 17<br />
Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf zwischen<br />
Transportkun<strong>de</strong> und Netzbetreiber ........ 18<br />
Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf<br />
zwischen Netzbetreibern ...................... 18<br />
Abwicklung von Transporten ................ 19<br />
Erreichbarkeit und<br />
Kommunikationstest ............................ 19<br />
Nominierung 19<br />
........................................<br />
Nominierungsabgleich .......................... 19<br />
Netzsteuerung ...................................... 20<br />
Mengenzuordnung (Allokation) ............ 20<br />
Bilanzierung von Transporten .............. 21<br />
Ausgleich von Mehrund<br />
Min<strong>de</strong>rmengen .............................. 21<br />
Datenmanagement ............................ 21<br />
Informationsflussmo<strong>de</strong>lle<br />
für Messwerte ...................................... 21<br />
Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung<br />
<strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte .................... 21<br />
Messstellenbezeichnung/Zähl-<br />
punktbezeichnung ................................ 22<br />
Zeitbasis und Abrechnungsperio<strong>de</strong>n .... 23<br />
Erfassung. Bearbeitung und<br />
Bereitstellung von Daten ...................... 23<br />
Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte ...................... 23<br />
Rohdatensicherung .............................. 23<br />
Steuerungsdaten ................................. -23<br />
Kennzeichnung <strong>de</strong>r Messwerte ............ 23<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte .................. 23<br />
Datenbereitstellung und<br />
Datenweitergabe .................................. 24<br />
Oberprüfung <strong>de</strong>r bereitgestellten<br />
Messwerte .......................................... 24<br />
Datensicherheit und Datenschutz ........ 24<br />
Anhang 1<br />
lnformationsflussmo<strong>de</strong>ll für<br />
Abrechnungszählwerte .................................... 25
Vorwort<br />
Das vorliegen<strong>de</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> beschreibt<br />
die technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />
Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze,<br />
und wur<strong>de</strong> unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Regel</strong>ungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Energiewirtschaftsgesetzes formuliert.<br />
Diese<strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong> ist im Auftrag <strong><strong>de</strong>s</strong> Lenkungskomitees<br />
„Gasvercorgung" <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong> unter Mitwirkung<br />
<strong>de</strong>r interessierten Kreise erarbeitet wor<strong>de</strong>n.<br />
Sie repräsentiert eine allgemein anerkannte <strong>Regel</strong><br />
<strong>de</strong>r Technik und wird kontinuierlich an <strong>de</strong>n technischen<br />
Fortschritt angepasst.<br />
Das <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> fügt sich in die bestehen<strong>de</strong><br />
Struktur von Gesetzen, Verordnungen und technischen<br />
<strong>Regel</strong>n zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung<br />
von Gasversorgungsnetzen ein. Es<br />
folgt <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Subsidiarität und stellt gemeinsam<br />
mit <strong>de</strong>m mitgelten<strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk<br />
und an<strong>de</strong>ren relevanten technischen Vorschriften<br />
die technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen dar. Damit<br />
wer<strong>de</strong>n die Objektivität und die Diskriminierungsfreiheit<br />
bezüglich <strong>de</strong>r Interoperabilität und <strong><strong>de</strong>s</strong> Anschlusses<br />
an Gasversorgungsnetze sichergestellt.
Anwendungsbereich<br />
Diese <strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong> beschreibt die Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
bzgl. Interoperabilität und Anschluss<br />
an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasrnarkt.<br />
Sie gilt für Gasversorgungsnetze mit Gasen<br />
nach <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260, 2. Gasfamilie<br />
und für Gase nach <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong> <strong>Arbeitsblatt</strong> G 262.<br />
Sie stellt die Umsetzung <strong>de</strong>r technischen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> EU-weiten und nationalen Energierechtes<br />
sicher.<br />
Die Anwendung dieser <strong>Technische</strong>n <strong>Regel</strong> gewährleistet<br />
objektiv und diskriminierungsfrei<br />
Gesetz, Gesetz über das Mess- und Eichwesen<br />
(Eichgesetz).<br />
Verordnung, Verordnung über <strong>de</strong>n Zugang zu Gasversorgungsnetzen<br />
(Gasnetzzugangsverordnung -<br />
GasNZV).<br />
Verordnung, Verordnung über Gashochdruckleitungen<br />
(GasHL-VO).<br />
DIN EN ISO 6976, Erdgas - Berechnung von Brennund<br />
Heizwert, Dichte, relativer Dichte und Wobbein<strong>de</strong>x<br />
aus <strong>de</strong>r Zusammensetzung.<br />
die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk<br />
<strong>de</strong>n korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze<br />
und<br />
eine korrekte Abwicklung <strong>de</strong>r Transporte zwischen<br />
<strong>de</strong>n Netzbetreibern und ihren Transportkun<strong>de</strong>n<br />
sowie zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern untereinan<strong>de</strong>r.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260, Gasbeschaffenheit.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 262, Nutzung von Gasen aus<br />
regenerativen Quellen in <strong>de</strong>r öffentlichen Gasversorgung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 280-1, Gasodorierung.<br />
Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von<br />
Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiter-<br />
hin die allgemein anerkannten <strong>Regel</strong>n <strong>de</strong>r Technik.<br />
Normative Verweisungen<br />
Die folgen<strong>de</strong>n normativen Dokumente enthalten<br />
Festlegungen, die durch Verweisung in diesem<br />
Text Bestandteil <strong><strong>de</strong>s</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Teils <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes sind. Bei datierten Verweisun-<br />
gen gelten spätere Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Überarbeitungen<br />
dieser Publikation nicht. Anwen<strong>de</strong>r dieses Teils<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes wer<strong>de</strong>n jedoch gebeten,<br />
die Möglichkeit zu prüfen, die jeweils neusten Ausgaben<br />
<strong>de</strong>r nachfolgend angegebenen normativen<br />
Dokumente anzuwen<strong>de</strong>n. Bei undatierten Verweisungen<br />
gilt die letzte Ausgabe <strong><strong>de</strong>s</strong> in Bezug genommenen<br />
normativen Dokumentes. Aufgeführte<br />
DIN-Nomen können Bestandteil <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes<br />
sein.<br />
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 462, Gasleitungen aus Stahl-<br />
rohren bis 16 bar Betriebsdruck; Enichtung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 463, Gasleitungen aus Stahl-<br />
rohren für einen Betriebsdruck > 16 bar; Errichtung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 465-1 bis -4, Überpriifen von<br />
Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 4 bar.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 466-1, Gasleitungen aus Stahlrohren<br />
für einen Betriebsdruck größer als 5 bar; Instandhaltung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 472, Gasleitungen bis 10 bar<br />
Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und<br />
PE-Xa); Errichtung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 486, ßealgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen<br />
von Erdgasen; Berechnung und<br />
Anwendung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 488, Anlagen für die Gasbeschaffenheit<br />
- Planung, Errichtung und Betrieb .<br />
Gesetz, Zweites Gesetzzur Neuregelung <strong><strong>de</strong>s</strong> Energiewirtschaftsrechts<br />
(Energiewirtschaftsgesetz - En WG).
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 491, Gas-Druckregelanlagen<br />
für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar; Pla-<br />
nung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnah-<br />
me und Betrieb.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 492, Gas-Messanlagen für<br />
einen Betriebsdruck bis einschließlich 100 bar; Pla-<br />
nung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnah-<br />
me, Betrieb und Instandhaltung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 495, Gasanlagen-lnstandhal-<br />
tung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 497, Verdichteranlagen.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 499, Erdgas-Vorwärmung in<br />
Gasanlagen.<br />
<strong>Technische</strong> Richtlinien und Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Physi kalisc h-Technisc hen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>anstalt (PTB)<br />
<strong>Technische</strong> Richtlinien G 8, Gas-Druckregelgeräte<br />
für die Gasabrechnung<br />
<strong>Technische</strong> Richtlinien G 13, Einbau und Betrieb<br />
von Turbinenradgaszählern<br />
PTB-Anfor<strong>de</strong>rungen 50.7, Anfor<strong>de</strong>rungen an elek-<br />
tronische und softwaregesteuerte Messgeräte und<br />
Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser<br />
und Wärme<br />
Bezugsquelle:<br />
Physikalisch-<strong>Technische</strong>-Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>anstalt<br />
Referat Gesetzliches Messwesen<br />
(<strong>Technische</strong> Richtlinien TRG) Referat Schrifttum<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 600, <strong>Technische</strong> <strong>Regel</strong>n für (PTB-PrüfregelnIAnfor<strong>de</strong>rungen)<br />
Gas-Installationen (DVG W-TRGI). Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>allee 100<br />
38116 Braunschweig<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 685, Gasabrechnung.<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 1000, Anfor<strong>de</strong>rungen an die 3<br />
Qualifikation und die Organisation <strong><strong>de</strong>s</strong> technischen<br />
Bereiches von Gasversorgungsunternehmen.<br />
Allokation<br />
Begriffe<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> GW 1200, Grundsätze und Orga-<br />
nisation <strong><strong>de</strong>s</strong> Bereitschafts- und Entstörungsdienstes<br />
für Gas- und Wassemersorgungsunternehmen.<br />
Bezugsquelle:<br />
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft<br />
Gas und Wasser mbH<br />
Postfach 14 01 51<br />
53056 Bonn<br />
ISOIIEC 8859-1, Informationstechnik-8-bit einzelbytecodierte<br />
Schriftzeichensätze - Teil 1: Lateini-<br />
sches Alphabet NE 1<br />
Bezugsquelle:<br />
Beuth Verlag GmbH<br />
Burggrafenstraße 6<br />
10787 Berlin<br />
Zuordnung von Gasmengen auf einzelne Trans-<br />
porte, wenn das Gas mehrerer Parteien ungetrennt<br />
voneinan<strong>de</strong>r übernommen o<strong>de</strong>r übergeben und ent-<br />
sprechend ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r gemessen wird.<br />
Anschlussnehmer<br />
Anschlussnehmer ist je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />
Person, die Eigentümer o<strong>de</strong>r Erbbauberechtigte<br />
eines an das Gasversorgungsnetz angeschlossenen<br />
Grundstücks o<strong>de</strong>r Gebäu<strong><strong>de</strong>s</strong> ist. Er ist Partner <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Netzbetreibers am Netzanschlusspunkt.<br />
Ausspeisepunkt<br />
Ein Punkt, an <strong>de</strong>m Gas aus einem Netz o<strong>de</strong>r Teilnetz<br />
eines Netzbetreibers entnommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Befundprüfung<br />
Prüfung <strong>de</strong>r messtechnischen Eigenschaften eines<br />
Messgerätes auf Veranlassung einer <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />
Messung beteiligten Parteien.
Biomethan<br />
Ein auf Erdgasbeschaffenheit aufbereitetes Biogas<br />
bzw. Gas aus Biomasse.<br />
richtungen sowie Leit-, Steuerungs- und Über-<br />
wachungsfunktionen.<br />
Kompatibilität<br />
Brennwert<br />
Die nach DIN EN ISO 6976 bei vollständiger Verbrennung<br />
frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Wärme in Kilowattstun<strong>de</strong><br />
pro Norrnkubikmeter. Nähere Informationen sind<br />
<strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260 zu entnehmen.<br />
Einspeisepunkt<br />
Ein Punk, an <strong>de</strong>m Gas an einen Netzbetreiber in<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong>sen Netz o<strong>de</strong>r Teilnetz übergeben wer<strong>de</strong>n kann,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen,<br />
Hubs o<strong>de</strong>r Misch- und Konversionsanlagen.<br />
Ersatzwert<br />
Das Gas muss einen ausreichen<strong>de</strong>n Druck und eine<br />
Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>r eichrechtlichen Bestimmungen<br />
und unter Einhaltung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werkes<br />
erlaubt.<br />
Letztverbraucher<br />
Kun<strong>de</strong>n, die Gas für <strong>de</strong>n eigenen Verbrauch kaufen.<br />
Lieferant<br />
Natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person, <strong>de</strong>ren Geschäftstätigkeit<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf <strong>de</strong>n Vertrieb von<br />
Gas zum Zwecke <strong>de</strong>r Belieferung von Letztverbrauchern<br />
ausgerichtet ist.<br />
Hilfswert zum Ausgleich fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r unplausibler<br />
Messwerte.<br />
Mess-, Steuer- und <strong>Regel</strong>anlagen<br />
(MSR-Anlagen bzw. MRS-Anlagen)<br />
Gasbeschaffenheit<br />
Die Gasbeschaffenheit bzw. die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die Brenngase <strong>de</strong>r öffentlichen Gasversorgung<br />
wer<strong>de</strong>n in technischen <strong>Regel</strong>n festgelegt. Das<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 260 <strong>de</strong>finiert verschie<strong>de</strong>ne<br />
technische Begriffe sowie brenntechnische Kenndaten<br />
(Beispiele: Wobbe-In<strong>de</strong>x, Brennwert, Methanzahl<br />
und relative Dichte) und klassifiziert Gasfamilien<br />
mit zugelassenen Bandbreiten für <strong>de</strong>n Gehalt<br />
an Gasbestandteilen und Gasbegleitstoffen.<br />
Einrichtungen im Gasversorgungsnetz, die zur Messung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Volumenstromes und ggf. <strong>de</strong>r Beschaffenheit<br />
sowie zur Druck- o<strong>de</strong>r Durchflussregelung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
ein- o<strong>de</strong>r ausgespeisten Gases dienen.<br />
Messdatenregistriereinrichtung<br />
Einrichtung zur Aufzeichnung <strong><strong>de</strong>s</strong> stündlichen Gasverbrauches<br />
und an<strong>de</strong>rer Daten an einer Messstelle.<br />
Messgerät<br />
Gastag<br />
Für die Gaswirtschaft spezifische Definition <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Tages. Tagesbeginn ist um 06:OO Uhr (MEZ/MESZ),<br />
En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Tages ist um 06:OO Uhr (MEZ/MESZ) <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Folgetages.<br />
Gasversorgungsnetz<br />
Gasversorgungsnetze im Sinne dieses <strong>Arbeitsblatt</strong>es<br />
sind Fernleitungsnetze und Gasverteilnetze<br />
nach EnWG als System aus Gasleitungen, Gasübernahmestationen,<br />
Mess-, Steuer- und <strong>Regel</strong>anlagen,<br />
Druckabsicherungseinrkhtungen, ggf. Verdichterstationen,<br />
allen relevanten Fernübertragungsein-<br />
Gerät zur Erfassung einer o<strong>de</strong>r mehrerer physika-<br />
lischer Größen (z. B. Gaszähler, Mengenumwerter.. .).<br />
Messstelle<br />
Ort an <strong>de</strong>m Gas gemessen wird. An einer Mess-<br />
stelle befin<strong>de</strong>t sich eine Messanlage mit allen zur<br />
abrechnungsrelevanten Messung <strong>de</strong>r Gasmengen<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Messeinrichtungen/Messgeräten.<br />
Messstellenbetreiber<br />
Für <strong>de</strong>n Einbau, <strong>de</strong>n Betrieb und die Instandhaltung<br />
von einer Messstelle zugeordneten Messeinrich-<br />
tungen verantwortliche juristische Person.
Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung<br />
Nummer zur ein<strong>de</strong>utigen I<strong>de</strong>ntifikation einer Mess-<br />
stelle.<br />
sowie die Normtemperatur<br />
Tn = 273,15 K = 0 "C<br />
festgelegt.<br />
Messstellennummer<br />
Online-Messwert<br />
20stellige alphanumerische Kennung, die vom Netz-<br />
betreiber vergeben wird. Teil <strong>de</strong>r Mecsstellenbe-<br />
zeichnung/Zählpunktbezeichnung.<br />
Nicht abrechnungsrelevanter Messwert, <strong>de</strong>r zu<br />
Steuerungszwecken in kurzen Abstän<strong>de</strong>n (z. B.<br />
3 Minuten) übertragen wird.<br />
Netz<br />
Renominierung<br />
Siehe Gasversorgungsnetz.<br />
Netzanschlusspunkt<br />
An<strong>de</strong>rung einer bereits abgegebenen Nominierung<br />
vor o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>ren Gültigkeitszeitraum mit<br />
einem zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung.<br />
Der Punkt, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> Gas an <strong>de</strong>n<br />
Letztverbraucher übergibt.<br />
Netzbetreiber<br />
Rohdaten<br />
Unverän<strong>de</strong>rte, vom Messgerät o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Mess-<br />
datenregistriereinrichtung übernommene Daten.<br />
Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne von<br />
5 3 Nr. 5,6 und 7 EnWG.<br />
Netzbetreibernummer<br />
Shipper-Co<strong>de</strong><br />
Alphanumerischer Schlüssel, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anonymisie-<br />
rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportkun<strong>de</strong>n dient.<br />
Sechsstellige, vom <strong>DVGW</strong> vergebene Nummer zur<br />
ein<strong>de</strong>utigen l<strong>de</strong>ntifikation eines Netzbetreibers im<br />
Datenaustausch.<br />
Netzkopplungspunkt<br />
Transportkapazität<br />
Physikalisches Vermögen eines o<strong>de</strong>r mehrerer hydraulisch<br />
verbun<strong>de</strong>ner Netzelemente, Gasvolumina<br />
pro Zeiteinheit fortleiten zu können.<br />
Verbin<strong>de</strong>t zwei Gasversorgungsnetze miteinan<strong>de</strong>r.<br />
Transportkun<strong>de</strong><br />
Netzpunkt<br />
Oberbegriff für Ausspeisepunkt, Einspeisepunkt,<br />
Netzanschlusspunkt und Netzkopplungspunki.<br />
Nominierung<br />
Angabe über die zu transportieren<strong>de</strong> (Wärme-)<br />
Menge (in kWh) innerhalb bestimmter Zeiträume<br />
und für bestimmte Netzpunkte.<br />
Normvolumen<br />
Volumen, das eine Gasmenge im Normzustand<br />
einnimmt. Der Normzustand ist <strong>de</strong>r Bezugs- bzw.<br />
Referenuustand. Er ist durch <strong>de</strong>n Normdruck<br />
Pn = 1013,25 hPa = 1,01325 bar<br />
Großhändler, Lieferant einschließlich <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsabteilung<br />
eines vertikal integrierten Unternehmens<br />
und Letztverbraucher.<br />
Wärmemenge<br />
Der Energieinhalt einer bestimmten Menge Gas (in<br />
kWh). Er entspricht <strong>de</strong>m Produkt aus Brennwert<br />
und Volumen im Normzustand.<br />
Zählpunktbezeichnung<br />
Siehe Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung.
Beschreibung von Netztypen<br />
und Netzelementen<br />
4.1 Netztypen<br />
4.1.1 Druckgeregelte Netze<br />
Druckgeregelte Netze wer<strong>de</strong>n durch technische<br />
<strong>Regel</strong>einrichtungen auf einem eingestellten Druck-<br />
niveau gehalten.<br />
Die Berechnung von Transportkapazitäten in Gasversorgungsnetzen<br />
kann in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> nicht grundsätzlich<br />
geschlossen analytisch durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
vielmehr sind entsprechend komplexe<br />
numerische Rechenverfahren (Algorithmen), welche<br />
in Netzberechnungsprogrammen implementiert<br />
sind, einzusetzen. Über Simulationsrechnungen<br />
können dann unter Variation <strong>de</strong>r Randbedingungen<br />
Erkenntnisse über die Lastflüsse und damit über<br />
die verfügbaren Kapazitäten gewonnen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.1.2 Mengengesteuerte Netze<br />
4.2.1 Rohrleitungen und Formstücke<br />
In mengengesteuerten Netzen mit übewiegend<br />
höheren Druckstufen wer<strong>de</strong>n eingestellte Durchflussmengen<br />
(Tages- o<strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nmengen) gesteuert.<br />
Der Druck <strong>de</strong>r Netze stellt sich in vorgegebenen<br />
Grenzwertbereichen als Folgegröße ein.<br />
4.2 Netzelemente und <strong>de</strong>ren<br />
Transportkapazitäten<br />
Zu einem Gasversorgungsnetz gehören neben Rohrleitungen<br />
weitere Netzelemente, die in ihrer technischen<br />
Ausgestaltung die physikalischen Parameter<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Gasflusses im Gasversorgungsnetz, wie zum<br />
Beispiel <strong>de</strong>n Druck o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Volumenstrom, wesentlich<br />
beeinflussen. Die Transportkapazität bezeichnet<br />
das Vermögen eines o<strong>de</strong>r mehrerer hydraulisch<br />
verbun<strong>de</strong>ner Netzelemente, Gasvolumina pro<br />
Stun<strong>de</strong> fortleiten zu können. Dieses Vermögen ist<br />
bei Transporten zwischen Ein- und Ausspeisepunkten<br />
im wesentlichen durch die Leitungs- bzw. Netztopographie,<br />
die verwen<strong>de</strong>ten Netzelemente sowie<br />
die entsprechen<strong>de</strong>n Randbedingungen wie beispielsweise<br />
<strong>de</strong>m Vorhan<strong>de</strong>nsein und <strong>de</strong>r Höhe<br />
weiterer Ein- und/o<strong>de</strong>r Ausspeisungen, die jeweilig<br />
dazugehören<strong>de</strong>n Einspeisedrücke, minimal vorzuhalten<strong>de</strong><br />
Leitungsdrücke sowie <strong>de</strong>n Parametern<br />
<strong>de</strong>r zu transportieren<strong>de</strong>n Gase bestimmt.<br />
Ausgehend vom Fortleitungsgesetz, lässt sich<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Zustandsgleichung<br />
für reale Gase nach <strong>de</strong>m Ansatz von Darcy und<br />
Weisbach folgen<strong>de</strong>r funktionaler Zusammenhang<br />
zwischen <strong>de</strong>r Kapazität und <strong>de</strong>m Anfangs- und<br />
Enddruck einer waagerecht verlegten Rohrleitung<br />
entwickeln:<br />
q n =E. 4 J P,,-P,,-K.T ' ~ A.I L<br />
p,, p, Absolutdrücke am Anfang und En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r betrachteten Leitung<br />
Rohrreibungszahl<br />
p, Dichte <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand<br />
pn<br />
Druck <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand<br />
T, Temperatur <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand<br />
T<br />
d<br />
Gastemperatur<br />
Innendurchmesser <strong><strong>de</strong>s</strong> Rohres<br />
Länge <strong><strong>de</strong>s</strong> Rohres<br />
Die maximal zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Transport-<br />
kapazität einer Gasleitung o<strong>de</strong>r eines Gasversor-<br />
gungsnetzes kann <strong><strong>de</strong>s</strong>halb von Leitung zu Leitung<br />
bzw. Netz zu Netz und von Lastzustand zu Lastzustand<br />
sehr unterschiedlich sein und ist vom<br />
Netzbetreiber unter Berücksichtigung aller jeweils<br />
gelten<strong>de</strong>n Randbedingungen (z. B. Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdrücke;<br />
Fließnchtungen) individuell nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r<br />
Technik zu ermitteln.<br />
Kompressibilitätszahl<br />
q, Volumenstrom <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases im Normzustand.<br />
Der durch Formstücke verursachte Druckverlust<br />
kann durch Aquivaienzumformung auch als Kapa-<br />
zitätsmin<strong>de</strong>rung formuliert wer<strong>de</strong>n. Im Prinzip gilt<br />
Gleichung (1). lediglich das Rohrreibungcglied
wird durch <strong>de</strong>n Einzelwi<strong>de</strong>rstandsbeiwert 6 bzw. die<br />
%<br />
Summe aller Einzelwi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> Xii ersetzt. In <strong>de</strong>r %= Abi<br />
Praxis wer<strong>de</strong>n Formstücke bei <strong>de</strong>r Berechnung von<br />
Transportleitungen durch die Verwendung eines<br />
integralen Rohrrauhigkeitswertes berücksichtigt.<br />
ergibt sich vereinfacht für die Kapazität einer Ver-<br />
dichteranlage<br />
Überwin<strong>de</strong>t die Rohrleitung zwischen <strong>de</strong>m Anfangs- qn = L-<br />
und <strong>de</strong>m Endpunkt einen geodätischen Höhen-<br />
unterschied, so muss zusätzlich die Druckan<strong>de</strong>rung,<br />
die durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r potentiellen Energie ent-<br />
steht, berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />
mit<br />
Pn . u~<br />
X<br />
X -1<br />
'1,. 77s<br />
@h = (pLun - pGas) * (hp - hJ ' g<br />
Aph<br />
PL"~<br />
pGas<br />
h,, h,<br />
Druckän<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Auftrieb<br />
Dichte <strong>de</strong>r Luft<br />
Dichte <strong><strong>de</strong>s</strong> Gases<br />
Geodätische Höhenlage am Anfang und<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betrachteten Leitung<br />
Erdbeschleunigung<br />
(2)<br />
Die Kapazität einer Rohrleitung unter Berücksichti-<br />
gung <strong><strong>de</strong>s</strong> Einflusses <strong>de</strong>r geodätischen Höhe wird<br />
damit zu<br />
Z, Realgasfaktor im Zustand 1 (Saugseite)<br />
R, Spezielle Gaskonstante<br />
P, Kupplungsleistung<br />
Ah, Enthalpieän<strong>de</strong>mng bei isentroper<br />
Verdichtung<br />
Isentropenexponent<br />
Für die Wirkungsgra<strong>de</strong> lassen sich für die bei<strong>de</strong>n<br />
Verdichterbauarten Hubkolbenverdichter und Turboverdichter<br />
folgen<strong>de</strong> Richtwerte angeben<br />
Verdichtertyp<br />
Tm<br />
(3) Hubkolbenverdichter 0,8 . . . 0,9<br />
mit<br />
Turboverdichter<br />
(4) 4.2.3 Druckregelanlagen<br />
Für <strong>de</strong>n Fall horizontaler Leitungen (h, = h,),<br />
kon-<br />
vergiert <strong>de</strong>r letzte Term unter <strong>de</strong>r Wurzel gegen eins<br />
und damit erhält man wie<strong>de</strong>r Gleichung (1).<br />
4.2.2 Verdichteranlagen<br />
Verdichteranlagen dienen <strong>de</strong>r Druckerhöhung im<br />
Gasvercorgungsnetz (siehe hierzu <strong>DVGW</strong>-Arbeits-<br />
blatt G 497). Die zur Verdichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> strömen<strong>de</strong>n<br />
Gases notwendige Leistung P„ ist ein Produkt aus<br />
<strong>de</strong>m Massenstrom m und <strong>de</strong>r Enthalpieän<strong>de</strong>rung<br />
Ahi. Unter Berücksichtigung sowohl <strong><strong>de</strong>s</strong> mechani-<br />
schen Wirkungsgra<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Dnickregelanlagen dienen <strong>de</strong>r Druckrnin<strong>de</strong>rung und<br />
-haltung (siehe hierzu <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 491<br />
und G 495). Druckregelanlagen bestehen aus einer<br />
Vielzahl von in Reihe und/o<strong>de</strong>r parallel angeord-<br />
neten Bauteilen (Formstücke, Filter, Regler, Wärmetauscher,<br />
Impuls- und Steuerleitungen, Ventile<br />
und Absperreinrichtungen). Eine wichtige Anlagen-<br />
komponente ist dabei die eigentliche Drosselstelle<br />
(Druck- o<strong>de</strong>r Mengenregelgerät). Für diese lässt<br />
sich die Durchflussrate wie folgt darstellen.<br />
mit<br />
und <strong><strong>de</strong>s</strong> isentropen Wirkungsgra<strong><strong>de</strong>s</strong>
A, Querschnittsfläche <strong>de</strong>r Drosselstelle<br />
Isentropenexponent<br />
<strong>Technische</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Netzbetrieb, Netzanschlüsse<br />
und Anlagen<br />
Sofern die Hersteller <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong>geräte alternative<br />
Berechnungsverfahren für die Ermittlung <strong>de</strong>r Kapazität<br />
<strong>de</strong>r Armatur zur Verfügung stellen, können<br />
diese verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die maximalen Durchflussraten<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Anlagenkomponenten (z. B.<br />
Sicherheitseinrichtungen, Filter) wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Regel</strong> empirisch für die jeweilige Bauart erfasst und<br />
sind <strong>de</strong>n Datenblättern <strong>de</strong>r Hersteller zu entnehmen.<br />
Die Dimensionierung <strong>de</strong>r Vorwärmung kann<br />
ein weiterer begrenzen<strong>de</strong>r Faktor sein. (Siehe hierzu<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 499). Die Kapazität <strong>de</strong>r<br />
Druckregelanlage wird dann insgesamt durch die<br />
Maximalkapazität <strong>de</strong>r schwächsten Komponente<br />
bestimmt.<br />
4.2.4 Messanlagen<br />
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasvercorgungsnetzen<br />
erfolgen nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Gas HL-VO, und<br />
<strong>de</strong>n einschlägigen technischen <strong>Regel</strong>n <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-Arbeitsblättern G 260,<br />
G 262, G 280-1, G 462, G 463, G 465, G 466, G472,<br />
G 488, G 491, G 492, G 495 und G 685.<br />
5.1 Netzbetrieb<br />
5.1.1 Planung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes<br />
Die Planung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes dient <strong>de</strong>m bestimmungsgemäßen<br />
Betrieb <strong><strong>de</strong>s</strong> Gasversorgungsnetzes.<br />
Messanlagen dienen <strong>de</strong>r Erfassung von Gasmengen,<br />
-1eistungen und -beschaffenheiten (siehe hierzu<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 488, G 492 und G 495). In<br />
Messanlagen wer<strong>de</strong>n unterschiedliche Messkonfigurationen,<br />
mit unterschiedlichen Messgeräten<br />
(z. B. Turbinenradgaszähler, Drehkolbengaszähler,<br />
Wirbelgaszähler, Ultraschallgaszähler) realisiert,<br />
<strong>de</strong>ren maximale Durchflussraten <strong>de</strong>n Zulassungsunterlagen<br />
<strong>de</strong>r Hersteller zu entnehmen sind.<br />
5.1.2 Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes<br />
Die Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetriebes folgt <strong>de</strong>n Vorgaben<br />
<strong>de</strong>r Planung und trägt im Rahmen <strong>de</strong>r kontinuierlichen<br />
Netzüberwachung dafür Sorge, dass<br />
Störungen mit <strong>de</strong>n verfügbaren betrieblichen<br />
Möglichkeiten und Betriebsmitteln vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
in ihren Auswirkungen beherrscht bzw. begrenzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
4.2.5 Konditionierungsanlagen<br />
5.1.2.1 Normalbetrieb<br />
Konditionierungsanlagen dienen <strong>de</strong>r Anpassung<br />
von Gasbeschaffenheiten. Sie bestehen aus Mess-<br />
und <strong>Regel</strong>anlagen, in <strong>de</strong>nen Gasströme unter-<br />
schiedlicher Beschaffenheit kontrolliert gemischt<br />
wer<strong>de</strong>n. In einzelnen Anlagen wer<strong>de</strong>n zur Einstel-<br />
Im Normalbetrieb wer<strong>de</strong>n alle maßgeblichen Be-<br />
triebs- und Kompatibilitätsparameter eingehalten,<br />
und die vereinbarte Transportkapazität steht zur<br />
Verfügung.<br />
lung <strong><strong>de</strong>s</strong> Wobbe-In<strong>de</strong>x und <strong><strong>de</strong>s</strong> Brennwertes z. B. 5.1.2.2 Eingeschränkter Betrieb<br />
Luft o<strong>de</strong>r Stickstoff zugemischt. Hierzu sind weitere<br />
Anlagen (Luitverdichter, Luftzerlegungsanlagen) er-<br />
Planbare Maßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaß-<br />
for<strong>de</strong>rlich. nahmen, wie sie nach <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 466/1<br />
o<strong>de</strong>r <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 495 notwendig sind) an<br />
Das konditionierte Gas muss <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>- <strong>Arbeitsblatt</strong>es G 260 entsprechen.<br />
Leitungen, Verdichtern, Mess- und <strong>Regel</strong>anlagen<br />
können zu vorübergehen<strong>de</strong>n Einschränkungen in<br />
<strong>de</strong>r Transportkapazität <strong><strong>de</strong>s</strong> jeweiligen Netzbetrei-<br />
bers führen. Die voraussichtliche Dauer und <strong>de</strong>r<br />
Umfang von Transporteinschränkungen wer<strong>de</strong>n<br />
weiteren betroffenen Netzbetreibern und, sofern<br />
vereinbart, betroffenen Transportkun<strong>de</strong>n rechtzeitig<br />
mitgeteilt.
5.1.2.3 Gestörter Betrieb<br />
Alle Bedingungen, die vom Normalbetrieb bzw.<br />
<strong>de</strong>m eingeschränkten Betrieb abweichen, sind <strong>de</strong>m<br />
gestörten Betrieb zuzuordnen.<br />
Im gestörten Betrieb wird <strong>de</strong>r Netzbetreiber die<br />
technisch erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zur Vertiin<strong>de</strong>-<br />
rung einer Störungsausweitung bzw. zum effizienten<br />
Transportwie<strong>de</strong>raufbau ergreifen (Störungsmanage-<br />
ment). Diese haben Vorrang vor <strong>de</strong>n Einzelinter-<br />
essen <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>n.<br />
Der Netzbetreiber stellt das Störungsmanagement<br />
auf Grundlage <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong>es G 1000<br />
und <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong>es GW 1200 sicher.<br />
5.2 <strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
für <strong>de</strong>n Netzanschluss<br />
Betreiber von Gasversorgungsnetzen rnüssen nach<br />
5 19 EnWG „<strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die Auslegung und <strong>de</strong>n Betrieb für <strong>de</strong>n Netzan-<br />
schluss an ihr Netz" festlegen und diese Bedingun-<br />
gen im lnternet veröffentlichen.<br />
Diese technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen orientie-<br />
ren sich an <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und<br />
<strong>de</strong>n allgemein anerkannten <strong>Regel</strong>n <strong>de</strong>r Technik.<br />
Aufgrund beson<strong>de</strong>rer betrieblicher und örtlicher<br />
Randbedingungen können zusätzlich netzspezifi-<br />
sche Erfor<strong>de</strong>rnisse bestehen, die in die techni-<br />
schen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> jeweiligen Netz-<br />
betreibers einfließen.<br />
Diese Anlagen müssen entsprechend <strong>de</strong>n jeweils<br />
gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften und <strong>de</strong>n allgemein<br />
anerkannten <strong>Regel</strong>n <strong>de</strong>r Technik, z. B. <strong>de</strong>m<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk und <strong>de</strong>n DIN-Normen sowie <strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Einrichtungen zur Mengenmessung und<br />
ggf. Normvolumenumwertung, Messdatenerfassung<br />
und -registrierung, Gasbeschaffenheitsmessanlagen,<br />
Fernübertragungs- und Fernauslesesystemen<br />
ausgerüstet sein.<br />
h<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Messanlage bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r am Netzkopplungspunkt<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Netzbetreiber.<br />
An einem Netzkopplungspunkt rnüssen die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an die Kompatibilität gewährleistet<br />
sein.<br />
Die ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung <strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte<br />
ist in Abschnitt 7.2 geregelt.<br />
5.2.2 Einspeisepunkt<br />
Punkt, an <strong>de</strong>m Gas in ein Gasversorgungsnetz<br />
übergeben wird. Die Prüfung, ob das Gasversorgungsnetz<br />
grundsätzlich zur Aufnahme <strong>de</strong>r einzuspeisen<strong>de</strong>n<br />
Gasmenge kapazitiv und hydraulisch in<br />
<strong>de</strong>r Lage ist, erfolgt durch <strong>de</strong>n Betreiber <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzes,<br />
in das eingespeist wer<strong>de</strong>n soll. Ansonsten gelten<br />
die gleichen <strong>Regel</strong>ungen wie an Netzkopplungspunkten.<br />
5.2.3 Ausspeisepunkt<br />
Ein Netzanschluss im Sinne dieses <strong>Regel</strong>werkes<br />
kann an Netzkopplungspunkten, Einspeisepunk-<br />
ten und Ausspeisepunkten einschließlich Netzan-<br />
schlusspunkten erfolgen.<br />
5.2.1 Netzkopplungspunkt<br />
Ein Netzkopplungspunkt verbin<strong>de</strong>t zwei Gasver-<br />
sorgungsnetze. Abgrenzungskriterien können U. a.<br />
Eigentum, Netzbetreiber, Netzcharakteristik o<strong>de</strong>r<br />
Gasbeschaffenheiten sein. Einem Netzkopplungs-<br />
punkt ist min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens eine Mess- und ggf. <strong>Regel</strong>-<br />
anlage zugeordnet, um die zum Transport übergebenen<br />
Gasmengen zu messen, zu registrieren und<br />
ggf. zu steuern. Die Netzbetreiber können verein-<br />
baren, zu Abwicklungszwecken geeignete Netz-<br />
kopplungspunkte zusammenzufassen.<br />
Punkt, an <strong>de</strong>m Gas aus einem Gasversorgungsnetz<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n kann. Die Prüfung, ob das Gas-<br />
versorgungsnetz grundsätzlich zur Abgabe <strong>de</strong>r aus-<br />
zuspeisen<strong>de</strong>n Gasmenge kapazitiv und hydraulisch<br />
in <strong>de</strong>r Lage ist, erfolgt durch <strong>de</strong>n Betreiber <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Netzes, aus <strong>de</strong>m ausgespeist wer<strong>de</strong>n soll. Anson-<br />
sten gelten die gleichen <strong>Regel</strong>ungen wie an Netz-<br />
kopplungspunkten, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> speziellen<br />
Falles <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusspunktes.<br />
5.2.4 Netzanschlusspunkt<br />
Ein Netzanschlusspunkt verbin<strong>de</strong>t das Gasversorgungsnetz<br />
mit <strong>de</strong>n technischen Einrichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Letztverbrauchers. Er stellt gleichzeitig die Eigen-<br />
tumsgrenze dar. Einem Netzanschlusspunkt sind<br />
zur Abwicklung und Abrechnung von Transporten
und Lieferungen technische Einrichtungen zuge-<br />
ordnet. Einem Netzanschlusspunkt sind ein o<strong>de</strong>r<br />
mehrere Letztverbraucher zugeordnet.<br />
<strong>Technische</strong> Voraussetzungen einer Liefersperre<br />
Außerbetriebnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> Anschlusses<br />
Für die Abwicklung und Abrechnung eines Transportes<br />
sind beim Letztverbraucher technische Voraussetzungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, um die vom Transportkun<strong>de</strong>n<br />
übergebenen Gasmengen und - soweit<br />
erfor<strong>de</strong>rlich - Stun<strong>de</strong>nleistungen zu messen o<strong>de</strong>r<br />
zu ermitteln, zu registrieren und ggf. zu steuern.<br />
Im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Letztverbraucher<br />
muss rnin<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> schriftlich<br />
fixiert wer<strong>de</strong>n:<br />
<strong>Regel</strong>ungen zum ordnungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong>nanlage (z. B. nach TRGI)<br />
Die hierfür notwendigen Einrichtungen müssen mit Gegebenenfalls die Anschlussleistung<br />
Mengenmessungen und soweit jeweils erfor<strong>de</strong>rlich<br />
mit Messdatenerfassungen und -registrierungen, Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusskun<strong>de</strong>n zum<br />
Fernauslesesystemen, Fernübertragungssystemen, Schutz <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen<br />
Nonnvolurnenumwertungen und Gasbeschaffenheitsmessanlagen<br />
ausgerüstet sein.<br />
<strong>Regel</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Zutrittsrechts und<br />
zur Grundstücksnutzung<br />
Für eine Messanlage mit registrieren<strong>de</strong>r Leistungsmessung<br />
stellt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> dauerhaft und * Einbau, Betrieb und Ablesung <strong>de</strong>r Steuer- und<br />
kostenfrei einen Nie<strong>de</strong>rspannungsanschluss und Messeinrichtungen<br />
ggf. einen geeigneten Kornrnunikationsanschluss<br />
in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Messstelle bereit. Über Voraussetzungen einer Liefersperre<br />
Details stimmt sich <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit <strong>de</strong>m<br />
Transportkun<strong>de</strong>n ab.<br />
<strong>Regel</strong>ungen für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Letztverbraucher<br />
nicht durch einen Lieferanten beliefert<br />
Bei fehlen<strong>de</strong>m, nicht termingerecht verfügbarem wird (teilweiser o<strong>de</strong>r vollständiger Lieferanteno<strong>de</strong>r<br />
dauerhaft gestörtem Kommunikationsan- ausfall)<br />
schluss legt <strong>de</strong>r Netzbetreiber ein alternatives Übertragungsverfahren<br />
fest. Die entstehen<strong>de</strong>n Mehr- 5.3 <strong>Technische</strong> Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
aufwendungen trägt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>.<br />
an Anlagen in Netzanschlüssen<br />
Für <strong>de</strong>n Netzanschlusspunkt muss rnin<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 5.3.1 Planung, Errichtung und Betrieb von<br />
folgen<strong><strong>de</strong>s</strong> schriftlich fixiert wer<strong>de</strong>n:<br />
Gas-Druckregel- und Messanlagen<br />
Anschlusspunkt, Eigentumsgrenze<br />
Anschlussleistung<br />
<strong>Regel</strong>ungen zum ordnungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong>nanlage (z. B. nach TRGI)<br />
Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzanschlusskun<strong>de</strong>n zum<br />
Schutz <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen<br />
<strong>Regel</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> Zutrittsrechts und<br />
zur Grundstücksnutzung<br />
Einbau, Betrieb und Ablesung <strong>de</strong>r Steuer- und<br />
Messeinrichtungen<br />
Für Planung, Errichtung und Betrieb gelten<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Arbeitsblätter <strong>DVGW</strong> G 488,<br />
<strong>DVGW</strong> G 491, <strong>DVGW</strong> G 492, <strong>DVGW</strong> G 495 und<br />
<strong>DVGW</strong> G 497.<br />
Die Gas-Druckregel- und Messanlagen dienen <strong>de</strong>r<br />
Entspannung, Messung und ggf. Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
bezogenen Gases. Planung und Errichtung sowie<br />
Betrieb und Unterhalt <strong>de</strong>r Gas- Druckregel- und<br />
Messanlage (einschließlich Gebäu<strong>de</strong>) erfolgt bei<br />
Netzkopplungspunkten durch einen <strong>de</strong>r Netzbe-<br />
treiber, bei Netzanschlusspunkten durch <strong>de</strong>n Netz-<br />
betreiber o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Anschlussnehmer<br />
Vor <strong>de</strong>r Erstellung einer Gas-Druckregel- und Mess-<br />
anlage durch <strong>de</strong>n Anschlussnehmer stimmen Netzbetreiber<br />
und Anschlussnehmer <strong>de</strong>n geplanten An-
lagenaufbau ab. Dazu stellt <strong>de</strong>r Anschlussnehrner<br />
Zeichnungen und ausreichen<strong>de</strong> schriftliche Unterlagen<br />
rechtzeitig zur Verfügung. Diese <strong>Regel</strong>ung gilt<br />
auch für Än<strong>de</strong>rungen an bestehen<strong>de</strong>n Anlagen.<br />
Wesentliche Baugruppen von Gas-Druckregelanlagen<br />
sind in <strong>DVGW</strong> G 491 aufgeführt.<br />
Der Anschlussnehmer verständigt <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />
vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten zur Errichtung <strong>de</strong>r Anlage.<br />
Die Termine für Prüfung, Abnahme und Inbetriebnahme<br />
<strong>de</strong>r Anlage wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Netzbetreiber<br />
rechtzeitig mitgeteilt und bei Bedarf abgestimmt.<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r fertig montierten Anlage einschließlich<br />
E-Technik wird von <strong>de</strong>n dafür im <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk<br />
benannten Personen durchgeführt. Der Netzbetreiber<br />
hat das Recht, Beauftragte w dieser<br />
Prüfung zu entsen<strong>de</strong>n.<br />
Der Netzbetreiber kann in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Anschlussnehmer weitere <strong>de</strong>r Sicherheit und Zuverlässigkeit<br />
<strong>de</strong>r Anlage sowie <strong>de</strong>m Schutz voro<strong>de</strong>r<br />
nachgelagerter Netze dienen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
festlegen. Die durchgeführten Arbeiten und <strong>de</strong>r<br />
Zeitraum <strong>de</strong>r Anwesenheit sind in geeigneter Form<br />
zu dokumentieren.<br />
Alle vorgenannten <strong>Regel</strong>ungen gelten für Einspeisepunkte<br />
entsprechend.<br />
5.3.2.1 Dokumentation von Verwaltungsund<br />
Messdaten<br />
Es ist Aufgabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Messstellenbetreibers, die Messeinrichtungen<br />
entsprechend <strong>de</strong>n technischen und<br />
eichrechtlichen Vorschriften zu dokumentieren. Für<br />
die Dokumentation <strong>de</strong>r sonstigen Verwaltungs- und<br />
Messdaten an Netzanschlusspunkten ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />
verantwortlich. An Netzkopplungspunkten<br />
stimmen sich die Netzbetreiber diesbezüglich ab.<br />
5.3.2.2 Betrieb von Messanlagen<br />
Der Messstellenbetreiber ist für <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />
Betrieb <strong>de</strong>r Messeinrichtungen verantwortlich.<br />
Der Betrieb von nicht <strong>de</strong>n Messeinrichtungen<br />
zuzuordnen<strong>de</strong>n Anlageteilen obliegt <strong>de</strong>m<br />
Anlagenbetreiber (i. d. R. <strong>de</strong>r Netzbetreiber o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Netzanschlussnehmer).<br />
5.3.2.2.1 Überwachung nach <strong>de</strong>m Eichgesetz<br />
Die Einhaltung <strong>de</strong>r eichrechtlichen Bestimmungen<br />
(z. B. Eichgültigkeitsdauer, Verkehrsfehlergrenzen)<br />
für die Bereithaltung, die Verwendung und <strong>de</strong>n Betrieb<br />
von Messgeräten für Gas ist durch <strong>de</strong>n Messstellenbetreiber<br />
zu gewährleisten.<br />
5.3.2.22 Betriebliche Überwachung<br />
5.3.2 Spezielle Anfor<strong>de</strong>rungen an Messanlagen<br />
Entsprechend <strong>de</strong>m Gesetz über das Mess- und<br />
Eichwesen (Eichgesetz) dürfen im geschäftlichen<br />
Verkehr nur zugelassene und geeichte Mess- und<br />
Zusatzgeräte eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r PTB (z.B. TR G 13 und G 8) und die<br />
<strong>DVGW</strong>-Arbeitsblätter (z. B. G 492, G 685, G 486,<br />
G 488, G 600) sind einzuhalten. Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an Messanlagen, wie z. B. Filterung, Vergleichsmessung,<br />
Schallschutz sind zu beachten.<br />
Einvernehmlich können kleinere Eichfehler- bzw.<br />
Verkehrsfehlergrenzen - als nach <strong>de</strong>m Eichgesetz<br />
vorgegeben - vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Netzbetreiber legt sachlich gerechtfertigte und<br />
nicht diskriminieren<strong>de</strong> technische Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen<br />
an Messeinrichtungen fest.<br />
Die verwen<strong>de</strong>ten Messanlagen wer<strong>de</strong>n entsprechend<br />
<strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>werk regelmäßig überprüft.<br />
Falls eine Übertragung mengenproportionaler Irnpulse<br />
von Zählern zu fern ausgelesenen Zusatzeinrichtungen<br />
vorhan<strong>de</strong>n ist, sind regelmäßige Kontrollablesungen<br />
<strong>de</strong>r Gaszähler (min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens jährlich)<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Wer<strong>de</strong>n Statusinformationen, die Auswirkungen auf<br />
die Messwertbildung haben, von <strong>de</strong>r Messanlage erzeugt,<br />
sind diese auszuwerten. Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r<br />
Messanlage o<strong>de</strong>r aufgetretene Störungen müssen<br />
vom Messstellenbetreiber in geeigneter Form dokumentiert<br />
und unverzüglich <strong>de</strong>m Netzbetreiber mitgeteilt<br />
wer<strong>de</strong>n.
5.3.2.2.3 Austausch von Messgeräten/<br />
Parameterän<strong>de</strong>ningen<br />
Über <strong>de</strong>n Austausch von Messgeräten, z. B. bei Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Eichgültigkeit o<strong>de</strong>r bei Än<strong>de</strong>rungen von Parametern<br />
wird <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber die Netzbetreiber<br />
und ggf. <strong>de</strong>n Letztverbraucher in geeigneter<br />
Form vor <strong>de</strong>m Austausch infomieren. Bei Bedarf<br />
kann <strong>de</strong>r Netzbetreiber eine Abstimmung verlangen.<br />
Der Austausch <strong>de</strong>r Messgeräte darf nur mit<br />
Zustimmung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers erfolgen, wenn als<br />
Neugeräte nicht gleichwertige Messgeräte (gleiche<br />
Zählergröße, gleiche Impulswertigkeit, gleiches<br />
Messprinzip, gleiche Druckstufe ...) zum Einsatz<br />
kommen sollen.<br />
5.3.2.2.4 Schaltzustand von Messanlagen<br />
Bei mehrschienigen Messanlagen ist <strong>de</strong>r normale<br />
Schaltzustand zu <strong>de</strong>finieren. Abweichungen hiervon<br />
müssen <strong>de</strong>n Beteiligten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3.2.25 Überprüfung <strong>de</strong>r Messeinrichtung<br />
Bestehen Zweifel an <strong>de</strong>r Richtigkeit einer Messung<br />
kann je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Messung beteiligten Parteien,<br />
die ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>de</strong>r Messung hat, eine Befundprüfung<br />
bei <strong>de</strong>r zuständigen Eichbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einer staatlich<br />
anerkannten Prüfstelle beantragen.<br />
Der Netzbetreiber bzw. <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber hat<br />
zu beachten, ob Sommer-/Winterzeitumstellungen<br />
erfolgen.<br />
5.3.2.2.7 Messdatenregistriereinrkhtung<br />
In Anlagen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr<br />
als 1,5 Mio. kWh o<strong>de</strong>r einer Leistung von mehr<br />
als 500 kW sind, soweit vom Netzbetreiber nicht<br />
an<strong>de</strong>re Grenzen festgelegt wur<strong>de</strong>n, Messdatenregistriereinrichtungen<br />
einzubauen, die stündlich<br />
<strong>de</strong>n Verbrauch aufzeichnen und, soweit für <strong>de</strong>n<br />
Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich, übertragen.<br />
Die Übertragungskette von <strong>de</strong>r örtlichen Messdatenregistriereinrichtung<br />
zur Abrechnungsdatenschnittstelle<br />
muss <strong>de</strong>r PTB-Anfor<strong>de</strong>rung 50.7 entsprechen.<br />
Solange keine eichrechtlich gesicherte Datenübertragung<br />
eingesetzt wird, müssen die an <strong>de</strong>n Messanlagen<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Datenspeicher für die Messwerte<br />
so dimensioniert sein, dass die für die<br />
Abrechnung verwandten Rohdaten vor Ort überprüft<br />
wer<strong>de</strong>n können. Dies gilt als erfüllt, wenn die<br />
abrechnungsrelevanten Daten in <strong>de</strong>r eichpflichtigen<br />
Messdatenregistriereinrichtung <strong><strong>de</strong>s</strong> Messgerätes<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtung ausreichend lange gespeichert<br />
wer<strong>de</strong>n (in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> ein Monat nach Abrechnungsdatum).<br />
5.3.2.2.6 Zeitsynchronisation<br />
Alle Transport- und die zugehörigen Abrechnungs-<br />
vorgänge stützen sich auf <strong>de</strong>n Gastag. Maßgeblich<br />
ist die gesetzliche Zeit, die von <strong>de</strong>r PTB dargestellt<br />
und mittels <strong><strong>de</strong>s</strong> Langwellensen<strong>de</strong>rs DCF 77 verbrei-<br />
tet wird.<br />
Die Messperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong> und beginnt<br />
zeitsynchron bei je<strong>de</strong>r Messstelle, ausgehend von<br />
<strong>de</strong>r vollen Stun<strong>de</strong>.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rliche Synchronisation von Zählern und<br />
Zusatzeinrichtungen kann durch eine sen<strong>de</strong>rgeführte<br />
Uhr o<strong>de</strong>r beim Abruf <strong>de</strong>r Daten über eine<br />
DCF 77-synchronisierte Zeitbasis in <strong>de</strong>r Daten-<br />
fernübertragungs-Leitstelle erfolgen. Die Synchronisation<br />
kann auch auf an<strong>de</strong>rem Wege erfolgen,<br />
wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Genauigkeit von i 108 Se-<br />
kun<strong>de</strong>n bezogen auf die gesetzliche Zeit erreicht<br />
wird.<br />
5.3.2.2.8 Ersatzverfahren für Leistungsmessung<br />
(Standardlastprofile)<br />
Bei Messstellen ohne Leistungsmessung erfolgt<br />
die Ermittlung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nwerte durch <strong>de</strong>n Netz-<br />
betreiber mit Hilfe von Standardlastprofilen. Der<br />
Netzbetreiber gibt das anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren<br />
(analytisch o<strong>de</strong>r synthetisch) vor und liefert die not-<br />
wendigen Informationen zum Verfahrensablauf.<br />
Beim synthetischen und erweiterten analytischen<br />
Verfahren legt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Kun<strong>de</strong>ngruppen<br />
fest und ordnet diesen repräsentative Standard-<br />
lastprofile zu. Danach ordnet er die einzelnen Standardlastprofilkun<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>ngruppen zu. Beim<br />
einfachen analytischen Verfahren wer<strong>de</strong>n alle Stan-<br />
dardlastprofilkun<strong>de</strong>n ein und <strong>de</strong>rselben Kun<strong>de</strong>ngruppe<br />
zugeordnet.<br />
Beim synthetischen Verfahren verwen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />
die vor <strong>de</strong>m Transport festgelegten (tem-
peraturabhängigen) Standardlastprofile. Beim ana- fischen Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerlytischen<br />
Verfahren ermittelt <strong>de</strong>r Netzbetreiber die ten Netzes zu erfolgen.<br />
analytischen Lastprofile nach <strong>de</strong>m Transport entsprechend<br />
<strong>de</strong>m von ihm festgelegten Verfahren. Die Inbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />
mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />
5.3.3 Dezentrale Erzeugungsanlagen<br />
(Biomethananlagen) 5.3.4 LNG-Anlagen<br />
Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />
Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />
die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von Anlagen<br />
zur Biomethanherstellung und -einspeisung<br />
zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n technischen<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers nicht<br />
ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs wird auf<br />
die Einhaltung von <strong>DVGW</strong> G 262 und <strong>DVGW</strong> G 488<br />
hingewiesen.<br />
Bei Einspeisung mit grenzüberschreiten<strong>de</strong>m Transport<br />
sind die Empfehlungen gemäß Common<br />
Business Practice <strong>de</strong>r EASEE-Gas zu beachten.<br />
Der Einspeiser hat Angaben über <strong>de</strong>n minimal und<br />
maximal einzuspeisen<strong>de</strong>n Gasvolumenstrom, die<br />
zu erwarten<strong>de</strong> Gasbeschaffenheit und die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
in <strong>de</strong>r zeitlichen Verteilung (z. B. geplante<br />
Instandhaltungsarbeiten) mitzuteilen. Der Einspeiser<br />
muss <strong>de</strong>m Netzbetreiber weitere für <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />
Netzbetrieb erfor<strong>de</strong>rliche Angaben,<br />
die vom Netzbetreiber in je<strong>de</strong>m Einzelfall konkretisiert<br />
wer<strong>de</strong>n, zur Verfügung stellen.<br />
Grundsätzlich sind alle in <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>republik<br />
Deutschland gelten<strong>de</strong>n <strong>Regel</strong>n und Richtlinien für<br />
die Planung, die Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb von<br />
LNG-Anlagen zu beachten, auch wenn sie in <strong>de</strong>n<br />
technischen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong>de</strong>rungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />
nicht ausdrücklich erwähnt wer<strong>de</strong>n.<br />
LNG muss in gasförmiger Phase eingespeist wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />
Gasversorgungsnetzes in Bezug auf Temperatur,<br />
Druck und Einspeisemenge etc. müssen<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />
Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />
Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />
<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezifischen<br />
Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Betreibers <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten<br />
Netzes zu erfolgen.<br />
Die lnbetriebnahme von Einspeiseeinrichtungen ist<br />
mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber abzustimmen.<br />
Eine Einspeisung von Gas aus <strong>de</strong>zentraler Erzeugung<br />
kann nur in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, in <strong>de</strong>m<br />
im Gasversorgungsnetz eine zeitgleiche Nutzung<br />
durch Verbraucher gewährleistet ist. Die je<strong>de</strong>rzeitige<br />
Abnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases an <strong>de</strong>r<br />
Ausspeisung muss vertraglich und physikalisch<br />
gesichert sein.<br />
Sowohl zum nachgelagerten Netz als auch zur einspeisen<strong>de</strong>n<br />
Anlage ist eine Druckabsicherung vorzusehen.<br />
Das einzuspeisen<strong>de</strong> Gas ist vom Einspeiser<br />
auf <strong>de</strong>n für das nachgelagerte Netz geeigneten<br />
Druck zu verdichten.<br />
Die abrechnungsrelevanten Kenngrößen und, soweit<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, die Gasbegleitstoffe <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten<br />
Gases sind messtechnisch zu erfassen.<br />
<strong>Technische</strong>s Netzmanagement<br />
Das technische Netzmanagement hat zum Ziel, die<br />
vom Transportkun<strong>de</strong>n am Einspeisepunkt bereitgestellten<br />
Gasmengen gemäß allen jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
relevanten <strong>Regel</strong>ungen, die zur Durchführung von<br />
Transporten notwendig sind, am AusspeisepunM<br />
verfügbar zu machen. Der Netzbetreiber ist für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r vereinbarten Transporte in seinem<br />
Gasversorgungsnetz und für die Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren am Transport beteiligten Netzbetreibern<br />
verantwortlich. Es gelten alle gesetzlichen<br />
Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re das EnWG sowie die<br />
Gasnetzzugangsverordnung.<br />
6.1 Grundsätzliche <strong>Regel</strong>ungen<br />
Die Odorierung <strong><strong>de</strong>s</strong> eingespeisten Gases hat gemäß<br />
<strong>DVGW</strong> G 280-1 und entsprechend <strong>de</strong>n spezi-<br />
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes<br />
muss <strong>de</strong>r Netzbetreiber Informationen über die zu
transportieren<strong>de</strong>n Mengen erhalten, sowie trans- Der Transportkun<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>t je<strong>de</strong> Woche zu bestimmportrelevante<br />
Daten bzgl. <strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte ten vereinbarten Zeiten seinen Transportbedarf für<br />
mit <strong>de</strong>n Netzbetreibern <strong>de</strong>r jeweils vor- und nachge- je<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Folgewoche an. Die wöchentliche<br />
schalteten Netze austauschen und abgleichen. Nominierung kann zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>m Netzbetreiber vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Datenübertragung (z. B. Prozessdaten, Übertragungsweg,<br />
Übertragungssystem, etc.) muss zwi- m Tägliche Transportnominierung<br />
schen Transportkun<strong>de</strong> und Netzbetreibern sowie<br />
zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern vereinbart wer<strong>de</strong>n. Der Transportkun<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Netzbetreibern<br />
Zum Datenaustausch ist eine Standardisierung <strong>de</strong>r täglich die zu transportieren<strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nmengen<br />
Nachrichtenformate erfor<strong>de</strong>rlich. Für Geschäfts- für <strong>de</strong>n Folgetag an. Diese Anmeldung muss am<br />
nachrichten sind EDIG@S-Nachrichtentypen zu ver- Vortag bis 14:OO Uhr eintreffen. Liegt keine tägliche<br />
wen<strong>de</strong>n. Zusätdich können nicht diskriminieren<strong>de</strong> Transportnominierung vor, wer<strong>de</strong>n die Werte aus<br />
Alternativen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>de</strong>r letzten für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Zeitraum gültigen<br />
wöchentlichen o<strong>de</strong>r längerfristigen Transportnomi-<br />
6.1.1 Nominierungsverfahren nierung übernommen, sofern diese vorliegen.<br />
Grundsätzlich muss eine tägliche Nominierung<br />
Nominierungen dienen als Basis für die an einem erfolgen. Abweichend hiervon kann vereinbart<br />
Netzkopplungspunkt in einem bestimmten Zeitraum wer<strong>de</strong>n, dass die Nominierung mit Abgabetermin<br />
zu steuern<strong>de</strong>n Mengen. Informationen vom Trans- an Sonn- und Feiertagen bereits am letzten Werkportkun<strong>de</strong>n<br />
sind in Form von Nominierungen bei tag vor<strong>de</strong>m jeweiligen Sonn- und Feiertag abgege-<br />
Netzbetreibern erfor<strong>de</strong>rlich. Der Datenaustausch ben wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern ist zur Transportabwicklung,<br />
insbeson<strong>de</strong>re zum Nominieningsabgleich, Renominierung<br />
zur Netzsteuerung und zur Allokation notwendig.<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> kann seinen bereits nominier-<br />
Die Nominierung für nicht Lastgang gemessene ten Transportbedarf beim Netzbetreiber nur für<br />
Letztverbraucher erfolgt getrennt als Summierung einen zukünftigen Zeitraum durch eine Renominie<strong>de</strong>r<br />
Standardlastprofile.<br />
rung än<strong>de</strong>rn. Bei Än<strong>de</strong>rungen am aktuellen Gastag<br />
gilt eine Vorlaufzeit von zwei Stun<strong>de</strong>n zur nächsten<br />
Netzbetreiber können vereinbaren, dass auf eine vollen Stun<strong>de</strong>, bevor geän<strong>de</strong>rte Werte wirksam<br />
Nominierung für Netzkopplungspunkte mit nach- wer<strong>de</strong>n. Transportkun<strong>de</strong>n haben die Möglichkeit,<br />
gelagerten druckgeregelten Netzen ohne Bilanz- für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Gastages zu renominieren. Der<br />
ausgleich für Lastgang gemessene Mengen ver- Renominierungs-Annahmeschluss für die erste<br />
zichtet wird. Dabei muss die Allokation für <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Folgetages ist 4:00 Uhr am Vortag, <strong>de</strong>r<br />
Netzkopplungspunkt gewährleistet sein.<br />
Renominierungs-Annahmeschluss für die letzte<br />
Stun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> aktuellen Gastages ist 3:00 Uhr.<br />
Folgen<strong>de</strong> Nominierungstypen können eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n: 6.1.2 Nominierungsersatzverfahren<br />
Längerfristige Transportnominierung<br />
(nach Vereinbarung)<br />
Längerfristige Transportnominierungen erfolgen un-<br />
Abweichend von <strong>de</strong>n unter 6.1.1 genannten Verfah-<br />
ren können zwischen Netzbetreiber und Transport-<br />
kun<strong>de</strong> alternative Verfahren vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
abhängig von nachfolgend aufgeführten Nominie- 6.1.2.1 Bereitstellung von Onlinedaten<br />
rungsfristen. Die längerfristige Nominierung kann<br />
zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Netz-<br />
betreiber vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> sorgt für die Bereitstellung von<br />
Online-Messwerten für <strong>de</strong>n transportrelevanten<br />
Ausspeisepunkt (Netzkopplungspunkt o<strong>de</strong>r Netz-<br />
* Wöchentliche Transportnominierung anschlusspunkt).
Mit Hilfe dieser Online- Messwerte können durch Angaben zu <strong>de</strong>n Ausspeisepunkten, an <strong>de</strong>nen<br />
die Netzbetreiber Flexibilitätsdienstleistungen, z. B. das Gas das Netz <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers verlässt<br />
Onlinesteuerung angeboten wer<strong>de</strong>n. Eine Voraus- (Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong> nachgelagerten Netz-/Speisetzung<br />
für dieses Verfahren ist eine zyklische cherbetreibers, ein<strong>de</strong>utige Netzkopplungspunkt-<br />
Online-Datenfernübertragung <strong><strong>de</strong>s</strong> Messwertes. bezeichnung gemäß 7.2 ...)<br />
6.1.2.2 Zeitversatzverfahren Für Ausspeisungen an Letztverbraucher sind zusätzlich<br />
min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong>de</strong> Angaben zum Netz-<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> sorgt für die Bereitstellung von anschlusspunkt erfor<strong>de</strong>rlich:<br />
stündlichen Messwerten <strong>de</strong>r Energiemenge für <strong>de</strong>n<br />
transportrelevanten Ausspeisepunkt. Dieser Mess- ein<strong>de</strong>utige I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r Ausspeisestelle mit<br />
wert gilt als Nominierung für eine in <strong>de</strong>r Zukunft Name, Adresse, Zählernummer o<strong>de</strong>r Messstellenliegen<strong>de</strong><br />
Stun<strong>de</strong>. Der Zeitversatz und die Modali- bezeichnung/Zählpunktbezeichnung,<br />
täten sind zu vereinbaren, i. d. R. beträgt <strong>de</strong>r Zeitversatz<br />
zwei bis drei Stun<strong>de</strong>n.<br />
bei Standardlastprofilkun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lastprofiltyp<br />
Mit Beginn <strong>de</strong>r Ausspeisung stellt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong><br />
für die ersten Stun<strong>de</strong>n (im Umfang <strong><strong>de</strong>s</strong> Zeitversatzes)<br />
die prognostizierten Ausspeisemengen<br />
<strong>de</strong>m Netzbetreiber zur Verfügung.<br />
Die Allokation erfolgt ohne Zeitversatz. Der allokierte<br />
Wert <strong>de</strong>r Ausspeisung wird <strong>de</strong>m allokierten<br />
Einspeisewert zeitgleich gegenübergestellt.<br />
6.1.3 Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf zwischen<br />
Transportkun<strong>de</strong> und Netzbetreiber<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> muss am Einspeisepunkt das<br />
zu transportieren<strong>de</strong> Gas grundsätzlich in <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nleistung<br />
übergeben, die zeitgleich und wärmeäquivalent<br />
am Ausspeisepunkt entnommen wird.<br />
Dabei ist die Kompatibilität zu beachten.<br />
Zwischen Netzbetreiber und Transportkun<strong>de</strong> sind<br />
Vorgehensweisen für <strong>de</strong>n Fall von Transporteinschränkungen<br />
zu vereinbaren. Hierbei sind die <strong>Regel</strong>ungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern gern. Kap.<br />
6.1.4 zu beachten.<br />
Zur Durchführung eines Transportes müssen min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />
folgen<strong>de</strong> Informationen vorliegen:<br />
Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportkun<strong>de</strong>n (Adresse,<br />
Ansprechpartner, e-Mail, Telefon- und Faxnum-<br />
mer, . . .)<br />
Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong> Beauftragten <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportkun<strong>de</strong>n<br />
(falls vorhan<strong>de</strong>n)<br />
Vorgehensweisen sind:<br />
Festlegung von Abläufen und Maßnahmen bei<br />
Störungen, o<strong>de</strong>r<br />
Sicherstellung <strong>de</strong>r ständigen Erreichbarkeit<br />
(24 Stun<strong>de</strong>n pro Tag, 7 Tage je Woche) von handlungsbefähigten<br />
Personen unter o. g. Kontaktdaten,<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Allgemeine Angaben zum Netzzugang (Beginn,<br />
En<strong>de</strong>, Transportkapazität, geplante Jahres-<br />
menge, Verbrauchsspezifika, Bilanzausgleichen-<br />
<strong>de</strong>r, zugehöriger Bilanzkreis, Bilanzkreisverant-<br />
wortlicher, ...)<br />
Angaben zu <strong>de</strong>n Einspeisepunkten an <strong>de</strong>nen das<br />
Gas in das Netz <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers eintritt (Kon-<br />
taktdaten <strong><strong>de</strong>s</strong>/<strong>de</strong>r vorgelagerten Netz-/Spei-<br />
cherbetreiber(s) sowie ggf. <strong>de</strong>n Shipper-Co<strong>de</strong><br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> vorgelagerten Lieferanten, ein<strong>de</strong>utige Netz-<br />
kopplungsbezeichnung gemäß 7.2 ...)<br />
Kombinationen aus bei<strong>de</strong>n.<br />
6.1.4 Minimaler <strong>Regel</strong>ungsbedarf<br />
zwischen Netzbetreibern<br />
Für netzübergreifen<strong>de</strong> Transporte stimmen sich die<br />
betroffenen Netzbetreiber durch bilaterale Vereinbarungen<br />
für die Netzkopplungspunkte untereinan-<br />
<strong>de</strong>r technisch, betrieblich und abrechnungstech-<br />
nisch ab.<br />
Die wesentlichen zwischen Netzbetreibern zu re-<br />
geln<strong>de</strong>n Sachverhalte sind:
Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzkopplungs-<br />
punktes<br />
Zugeordnete Gasdruckregel- und Messanlage<br />
Systemgrenze/Betriebsführungsgrenze/<br />
Gefahrenübergang<br />
Nominierungen und Nominierungsabgleich<br />
(Matching)<br />
Festlegung <strong><strong>de</strong>s</strong> Allokationsverfahren<br />
Gasbeschaffenheit<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdurchflussrate<br />
Sonstige <strong>Regel</strong>ungen und technische Rahmen-<br />
bedingungen<br />
Die Betriebsführung mit <strong>de</strong>n jeweiligen Verantwor-<br />
tungsbereichen ist für <strong>de</strong>n Normalbetrieb, ebenso<br />
wie für Abweichungen davon, klar zu <strong>de</strong>finieren und<br />
zu dokumentieren. Hierzu zählt auch <strong>de</strong>r Informa-<br />
tionsaustausch.<br />
Ein etwaiger Nominierungsabgleich für einen Netz-<br />
kopplungspunkt erfolgt zum Zwecke <strong>de</strong>r Prüfung<br />
<strong>de</strong>r erfolgten Nominierungen und entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Zuordnung auf Transporte. Die Ergebnisse wer<strong>de</strong>n<br />
untereinan<strong>de</strong>r ausgetauscht.<br />
Die Allokation <strong>de</strong>r am Netzkopplungspunkt übernommenen<br />
Menge auf die an diesem Punkt zugeordneten/gültigen<br />
Transporte erfolgt grundsätzlich<br />
auf Basis <strong>de</strong>r für die jeweiligen Transporte nominierten<br />
o<strong>de</strong>r gemessenen Mengen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Allokation sind verschie<strong>de</strong>ne Verfahren möglich<br />
(siehe 6.2.5), die vor Aufnahme <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes<br />
zwischen <strong>de</strong>n Netzbetreibern abzustimmen und<br />
über die die Transportkun<strong>de</strong>n zu informieren sind.<br />
Nur so ist die ein<strong>de</strong>utige Zuordnung auf die jeweiligen<br />
Transporte ein<strong>de</strong>utig möglich.<br />
6.2 Abwicklung von Transporten<br />
6.2.1 Erreichbarkeit und Kommunikationstesr<br />
Der Netzbetreiber und <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> bzw. <strong>de</strong>r<br />
von ihm Beauftragte (Bilanzkreisverantwortlicher)<br />
verpflichten sich, an je<strong>de</strong>m Gaswirtschaftstag<br />
24 Stun<strong>de</strong>n erreichbar zu sein. Die Erreichbarkeit ist<br />
min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens telefonisch unter nur einer Telefonnummer<br />
und nach Möglichkeit über einen weiteren<br />
Kommunikationsweg sicherzustellen.<br />
Vor <strong>de</strong>m Beginn <strong><strong>de</strong>s</strong> Transportes führt <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />
mit <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n bzw. mit <strong>de</strong>m<br />
von ihm Beauftragten einen Komrnunikationstest<br />
durch. In diesem Kommunikationstest prüft <strong>de</strong>r<br />
Netzbetreiber, ob seine Kommunikationsanfor<strong>de</strong>rungen<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n und ob <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong><br />
bzw. <strong>de</strong>r Beauftragte in <strong>de</strong>r Lage ist, Meldungen<br />
und Mitteilungen, die die Abwicklung <strong>de</strong>r Transporte<br />
betreffen, an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu versen<strong>de</strong>n<br />
sowie <strong>de</strong>rartige Meldungen und Mitteilungen vom<br />
Netzbetreiber zu empfangen und zu verarbeiten.<br />
Der Netzbetreiber informiert <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n<br />
bzw. <strong>de</strong>n von ihm Beauftragten über das Ergebnis<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Kommunikationstestes.<br />
6.2.2 Nominierung<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> nominiert entsprechend <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Verfahren nach Abschnitt 6.1.1 bzw.<br />
6.1.2 die zu transportieren<strong>de</strong> Menge bei <strong>de</strong>n Netzbetreibern.<br />
Sofern <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> an Netzkopplungspunkten<br />
nicht nominieren muss, wer<strong>de</strong>n die aggregierten<br />
Nominierungen <strong>de</strong>r einzelnen Transportkun<strong>de</strong>n vom<br />
Netzbetreiber, an <strong>de</strong>n jeweils vorgelagerten Netzbetreiber,<br />
übermittelt.<br />
Der Netzbetreiber bestätigt <strong>de</strong>n ordnungsgemäßen<br />
Empfang <strong>de</strong>r Nominierung in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> mit automatisierten<br />
Verfahren.<br />
Eine Ablehnung <strong>de</strong>r Nominierung kann dann erfolgen,<br />
wenn Vertragsparameter verletzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
fehlen.<br />
6.2.3 Nominierungsabgleich<br />
Ein Abgleich <strong>de</strong>r an die Netzbetreiber erfolgten<br />
Nominierungen wird durchgeführt, wenn und soweit
einer <strong>de</strong>r Netzbetreiber dieses wünscht und es aus<br />
transporttechnischer Sicht erfor<strong>de</strong>rlich und angemessen<br />
ist. Der Abgleich basiert auf Stun<strong>de</strong>nwerten.<br />
Die an einem Netzkopplungspunkt abzuwickeln<strong>de</strong>n<br />
Transporte müssen mittels Kennung ein<strong>de</strong>utig<br />
Bilanzkreisen und ggf. Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> zugeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Shipper-Co<strong><strong>de</strong>s</strong> wer<strong>de</strong>n vom jeweiligen<br />
Netzbetreiber vergeben.<br />
Die Netzbetreiber tauschen die Informationen über<br />
die zum Transport nominierten Mengen aus und<br />
vergleichen diese mit <strong>de</strong>n ihnen vorliegen<strong>de</strong>n Nominierungen<br />
je Bilanzkreis und ggf. Shipper-Co<strong>de</strong>-<br />
Paar für <strong>de</strong>n gleichen Gültigkeitszeitraum. Bei Differenzen<br />
in <strong>de</strong>n Nominierungen wer<strong>de</strong>n die für <strong>de</strong>n<br />
Netzkopplungspunkt vereinbarten Abgleichsregeln<br />
angewen<strong>de</strong>t. Die Abgleichsregeln berücksichtigen<br />
sowohl die Menge als auch <strong>de</strong>ren Fließrichtung.<br />
Die Netzbetreiber informieren sich über das Ergebnis<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs. Dies erfolgt<br />
An<strong>de</strong>rnfalls bedarf es bilateraler <strong>Regel</strong>ungen <strong>de</strong>r<br />
Netzbetrei ber.<br />
6.2.5 Mengenzuordnung (Allokation)<br />
Die Allokation von ein- und ausgespeisten Mengen<br />
wird notwendig, wenn das Gas mehrerer Transportkun<strong>de</strong>n<br />
an einem <strong>de</strong>r unter Abschnitt 5.2 <strong>de</strong>finierten<br />
Netzpunkte ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r übernommen<br />
o<strong>de</strong>r übergeben und entsprechend ungetrennt voneinan<strong>de</strong>r<br />
gemessen wird. Diese Zuordnung erfolgt<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage von Messwerten, <strong>de</strong>r nach Anwendung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Nominierungsabgleiches bestätigten<br />
Nominierungen und <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen Netzpunkt<br />
festgelegten Allokationsverfahren.<br />
Je<strong>de</strong>r Netzbetreiber informiert seine Transportkun<strong>de</strong>n,<br />
soweit erfor<strong>de</strong>rlich, über das für ihre Transporte<br />
gelten<strong>de</strong> Allokationsverfahren. Die für <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen Transport relevanten Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Allokation an <strong>de</strong>n Netzpunkten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />
ermittelt und zur Verfügung gestellt.<br />
täglich bis 16:OO Uhr am Vortag sowie<br />
6.2.5.1 Zuordnung nach Deklaration<br />
nach Erhalt von Renominierungen bis zur übernächsten<br />
vollen Stun<strong>de</strong>.<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> wird bei auftreten<strong>de</strong>n Differen-<br />
Zen beim Abgleich seiner Nominierungen informiert<br />
und zu Korrekturen aufgefor<strong>de</strong>rt, sofern nichts an<strong>de</strong>res<br />
vereinbart ist.<br />
6.2.4 Netzsteuerung<br />
Bei <strong>de</strong>r Zuordnung nach Deklaration wer<strong>de</strong>n alle<br />
Mengen entsprechend bestätigten Nominierungen<br />
allokiert. Die Differenz zwischen <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r<br />
bestätigten Nominierungen und <strong>de</strong>r gemessenen<br />
Menge wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> durch die bei<strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />
ausgeglichen.<br />
Die Netzbetreiber legen die Randbedingungen für<br />
die Anwendbarkeit dieses Verfahrens fest.<br />
Auf Basis <strong>de</strong>r Nominierungen und unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong><strong>de</strong>s</strong> Abgleichs wer<strong>de</strong>n<br />
Fahrpläne für <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zeitraum erstellt.<br />
Diese Fahrpläne dienen als Grundlage für die Mengensteuerung<br />
an <strong>de</strong>n relevanten Netzkopplungspunkten.<br />
Im eingeschränkten o<strong>de</strong>r gestörten Betrieb (siehe<br />
Abschnitt 5.1.2) kann es zu Kürzungen für einen<br />
o<strong>de</strong>r mehrere Transportkun<strong>de</strong>n an Ein- o<strong>de</strong>r Ausspeisepunkten<br />
kommen. Hierbei wird wie folgt verfahren:<br />
Ist ein Transportkun<strong>de</strong> Verursacher <strong><strong>de</strong>s</strong> Problems<br />
und als solcher ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifiziert, so wird nur<br />
diese Partei gekürzt.<br />
6.2.5.2 Ratierliche Zuordnung<br />
Bei <strong>de</strong>r ratierlichen Zuordnung wird für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong><br />
die gemessene Menge im Verhältnis <strong>de</strong>r jeweils bestätigten<br />
Nominierung zur Summe <strong>de</strong>r bestätigten<br />
Nominierungen (pro rata) auf die einzelnen Transporte<br />
aufgeteilt.<br />
6.2.5.3 Weitere Zuordnungsverfahren<br />
Die beteiligten Netzbetreiber können sich auf Mischformen<br />
<strong>de</strong>r zuvor beschriebenen Zuordnungsverfahren<br />
verständigen. Dabei kann, abweichend vom<br />
Grundsatz <strong>de</strong>r Verwendung bestätigter Nominierungen,<br />
die Zuordnung <strong>de</strong>r gemessenen Menge am<br />
Netzpunkt auch auf Basis gemessener Mengen an<br />
Ausspeisepunkten für Letztverbraucher erfolgen.
Messwertersatzverfahren, wie z. B. Standardlastprofile<br />
können hierbei berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine dieser Mischformen ist das „Balancing ShipperU-Verfahren.<br />
Dabei erfolgt für alle Transporte mit<br />
Ausnahme eines Transportes die Zuordnung nach<br />
Deklaration. Dem nicht <strong>de</strong>klarierten Transport wird<br />
für je<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>r gemessenen<br />
Menge und <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r <strong>de</strong>klarierten<br />
Mengen zugeordnet.<br />
Datenmanagement<br />
7.1 Infomationsflussmo<strong>de</strong>lle für Messwerte<br />
Eine vereinfachte schematische Darstellung <strong>de</strong>r Informationswege<br />
sowie <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Kornponenten<br />
und Funktionen, die in <strong>de</strong>r Messwert-<br />
Datenübertragungskette benötigt wer<strong>de</strong>n, sind in<br />
<strong>de</strong>m „lnformationsflussrno<strong>de</strong>ll für Messwerte" dargestellt<br />
(siehe Anhang 1).<br />
Die Netzbetreiber legen die Randbedingungen für<br />
die Anwendbarkeit dieser Verfahren fest.<br />
7.2 Ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung <strong>de</strong>r<br />
Netzkopplungspunkte<br />
6.3 Bilanzierung von Transporten<br />
Die Bilanzierung dient <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />
Abwicklung <strong>de</strong>r Transporte. Die Netzbetreiber<br />
sind für die Aufstellung und Pflege von konsistenten<br />
Bilanzierungsrno<strong>de</strong>llen verantwortlich.<br />
Diese basieren auf Bilanzkreisen, in <strong>de</strong>nen Ein- und<br />
Ausspeisepunkte zusammengefasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Bilanzkreis führen<strong>de</strong>n Netzbetreiber stellen<br />
nach <strong>de</strong>m Transport die Ein- und Ausspeisemengen<br />
gegenüber und machen <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n ihrem<br />
aktuellen Informationsstand entsprechen<strong>de</strong> Informationen<br />
über <strong>de</strong>n Ausgleichsstatus verfügbar. Ein<br />
vereinbarter Ausgleich von Differenzen (Basisbilanzausgleich<br />
und erweiterter Bilanzausgleich) erfolgt<br />
durch <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Netzbetreiber im Rahmen<br />
seiner technischen Möglichkeiten. Die endgültige<br />
Gegenüberstellung erfolgt nach Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Liefermonates.<br />
6.4 Ausgleich von Mehrund<br />
Min<strong>de</strong>rmengen<br />
Zur ein<strong>de</strong>utigen, nicht temporären I<strong>de</strong>ntifikation<br />
von Netzkopplungspunkten ist eine einheitliche<br />
und ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung Voraussetzung. Dis<br />
ermöglicht eine wi<strong>de</strong>rspruchsfreie, nchtungsungebun<strong>de</strong>ne<br />
Transportabwicklung zwischen Transportkun<strong>de</strong><br />
und Netzbetreiber sowie zwischen<br />
Netzbetreibern. Die Netzkopplungspunkte wer<strong>de</strong>n<br />
entsprechend <strong><strong>de</strong>s</strong> von <strong>de</strong>r EASEE-Gas Workgroup<br />
"Message Codification and Maintenance" nach<br />
ETSO/EIC-Schema zur Codierung <strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />
Netzkopplungspunkte genutzten Verfahrens<br />
codiert. Die ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung<br />
(ETSO/EIC-Co<strong>de</strong>) wird für Deutschland vom <strong>DVGW</strong><br />
entsprechend <strong>de</strong>r nachfolgend angeführten Struktur<br />
vergeben und in einer Liste geführt. Die Netzbetreiber<br />
stellen <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong> die entsprechen<strong>de</strong>n Informationen<br />
vollständig und aktuell zur Verfügung.<br />
Die Bezeichnungen aller <strong>de</strong>utschen Netzkopplungspunkte<br />
wer<strong>de</strong>n in einer vom <strong>DVGW</strong> aufgestellten<br />
und aktualisierten Liste mit min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens folgen<strong>de</strong>n<br />
Inhalten geführt:<br />
Der Ausgleich von Mehr- bzw. Min<strong>de</strong>rmengen bei<br />
Standardlastprofil-Kun<strong>de</strong>n erfolgt über <strong>de</strong>n Netzbetreiber,<br />
an <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Netz diese Kun<strong>de</strong>n angeschlossen<br />
sind. Nach <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> jährlichen Ablesung<br />
wird <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> über die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Mengen informiert.<br />
Bezeichnung/Ortsangabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzkopplungspunktes<br />
Netzbetreiberl (Klartext)<br />
Name Netzbetreiberl (Klartext und <strong>DVGW</strong>-Netzbetreiber<br />
Bezeichnung)<br />
Bezeichnung/Ortsangabe <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzkopplungs-<br />
punktes Netzbetreiber2 (Klartext)<br />
Name Netzbetreiber2 (Klartext und <strong>DVGW</strong>-Netz-<br />
betrei ber-Bezeichnung)
Struktur <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>r Netzkopplungspunkte (ETSOIEIC-Co<strong>de</strong>)<br />
Koordinieren<strong>de</strong><br />
Stelle<br />
Kennung<br />
Netzkopp-<br />
I<br />
Reserve Bezeichnung<br />
Beispiel:<br />
Koordinieren<strong>de</strong> Stelle<br />
Kennung Netzkopplung<br />
Reserve<br />
Bezeichnung<br />
Kontrollzeichenl-summe<br />
- = <strong>DVGW</strong> (Anm.: Nummer wird noch festgelegt)<br />
(koordinieren<strong>de</strong> Stelle für nationale Netzkopplungspunkte)<br />
21 = EASEE-Gas Workgroup ,,Message Codification and Maintenance"<br />
(koordinieren<strong>de</strong> Stelle f. grenzüberschreiten<strong>de</strong> Netzkopplungspunkte)<br />
- (Anm.: Buchstabe wird noch festgelegt)<br />
(Beispiel: 0000)<br />
(Beispiel: 1 2 3 4 5 6 7 A)<br />
(Beispiel: 9)<br />
7.3 Messctellenbezeichnungl Die ein<strong>de</strong>utige Bezeichnung stellt sicher, dass allen<br />
Zählpunktbezeichnung<br />
berechtigten Partnern Messwerte zu einer ein<strong>de</strong>utig<br />
zuzuordnen<strong>de</strong>n Messstelle bereitgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
Für <strong>de</strong>n lnformationsaustausch stellt <strong>de</strong>r Netz- und dass im Hinblick auf die Bereitstellung von Inbetreiber<br />
für je<strong>de</strong> Messstelle in seinem Netz eine formationen über die an <strong>de</strong>r Messstelle ermittelten<br />
ein<strong>de</strong>utige, nicht temporäre, alphanumerische Be- Daten Missverständnisse und fehlerhafte Zuordzeichnung<br />
nach U. a. Struktur sicher.<br />
nungen <strong>de</strong>r registrierten Daten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Struktur <strong>de</strong>r Messstellenbezeichnungnahlpunktbezeichnung<br />
Netzbetreiber<br />
Pwtleiizahl<br />
Messstellen-Nummer<br />
L I (20 Stellen alphanumerisch) I<br />
Beispiel:<br />
Land:<br />
Internationale Län<strong>de</strong>rkennung (entspr. ISO)<br />
Deutschland = DE<br />
6-stellige Nummer <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />
Die Vergabe <strong>de</strong>r Netzbetreibernummer wird durch <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong> vorgenommen. Der Netzbetreiber muss die<br />
Netzbetreibernummer beim <strong>DVGW</strong> beantragen.<br />
Postleitzahl:<br />
Messstellen-Nr.:<br />
5-stellige Postleitzahl <strong><strong>de</strong>s</strong> zugeordneten Ortes<br />
20-stellige alphanumerische ein<strong>de</strong>utige Kennung <strong>de</strong>r Messstelle
Die Bezeichnung muss <strong>de</strong>n jeweiligen Partnern bekannt<br />
sein und in <strong>de</strong>n abrechnungsrelevanten Unterlagen<br />
entsprechend dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Netzbetreiber stellt sicher, dass die Bezeichnung<br />
in seinem Netzgebiet ein<strong>de</strong>utig ist. Für die<br />
Darstellung <strong>de</strong>r 20-stelligen Netzbetreiber-Messstellennummer<br />
wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Zeichensatz<br />
ISO/IEC 8859-1 (Westeuropa) die Großbuchstaben<br />
A-Z sowie die Ziffern 0-9 verwen<strong>de</strong>t. Bei Vergleichsmesssätzen<br />
ist jeweils eine separate Messstellennummer<br />
zu vergeben. Virtuelle Messstellen<br />
wer<strong>de</strong>n ebenfalls von <strong>de</strong>m Netzbetreiber, <strong>de</strong>r diese<br />
Messstelle <strong>de</strong>finiert, vergeben.<br />
7.5.2 Rohdatensicherung<br />
Die ab-/ausgelesenen örtlichen Messwerte sind als<br />
Rohdaten in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong><strong>de</strong>s</strong> Netzbetreibers<br />
unverän<strong>de</strong>rt zu archivieren und entsprechend <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Vorgaben vorzuhalten.<br />
7.5.3 Steuerungsdaten<br />
Der Netzbetreiber stellt für Steuerungs- und Bilanzierungszwecke<br />
vorläufige Daten zur Verfügung,<br />
sofern für <strong>de</strong>n Netzzugang erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
7.5.4 Kennzeichnung <strong>de</strong>r Messwerte<br />
7.4 Zeitbasis und Abrechnungsperio<strong>de</strong>n Die Messwerte sind vollständig und ein<strong>de</strong>utig zu<br />
beschreiben. Je<strong>de</strong>r Wert ist mit einem Status ge-<br />
Für Datenbereitstellung, Bilanzierung und Abrech- kennzeichnet.<br />
nung ist die gesetzliche Zeit anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
beginnt zur vollen Stun<strong>de</strong>. Die Es wird zwischen <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Statusinfomakleinste<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> beträgt eine Stun<strong>de</strong>. tionen unterschie<strong>de</strong>n:<br />
7.5 Erfassung, Bearbeitung und<br />
Bereitstellung von Daten<br />
Verantwortlich für die Datenerfassung und Regis-<br />
trierung sowie <strong>de</strong>n Zugriff auf die Messdatenregi-<br />
striereinrichtungen ist <strong>de</strong>r Messstellenbetreiber. Die<br />
ermittelten Rohdaten wer<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber<br />
ausgelesen, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />
Der Netzbetreiber berechnet aus <strong>de</strong>n gemessenen<br />
Gasmengen entsprechend <strong>de</strong>n <strong>DVGW</strong>-Arbeitsblät-<br />
tern G 486 und G 685 und <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Allokationsregeln die ein- und ausgespeisten Wär-<br />
memengen. Die verwen<strong>de</strong>ten Berechnungsgrund-<br />
lagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n auf Verlangen<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
7.5.1 Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte<br />
Die Erfassung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt durch Able-<br />
sung <strong>de</strong>r Daten vor Ort o<strong>de</strong>r durch Fernauslesung<br />
<strong>de</strong>r Daten. Die dabei verwen<strong>de</strong>ten Ablesezyklen<br />
richten sich nach <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Partnern vereinbarten<br />
Abrechnungsspannen. Bei Lieferantenwech-<br />
sel erfolgt eine stichtagsgenaue Ablesung und Da-<br />
tenbereitstellung. Bei nicht leistungsgemessenen<br />
Kun<strong>de</strong>n kann auf ein Abgrenzungsverfahren gemäß<br />
<strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong> G 685 bzw. synthetische/analy-<br />
tische Verfahren gem. Abschnitt 5.3.2.2.8 zurück-<br />
gegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Status<br />
,,(Blank)"<br />
E"<br />
„V'<br />
G<br />
F"<br />
Wird z. B. ein fehlen<strong>de</strong>r Wert durch einen Ersatzwert<br />
ersetzt, so än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Status von „F"<br />
auf „E".<br />
7.5.5 Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte<br />
Die Bearbeitung <strong>de</strong>r Messwerte erfolgt entsprechend<br />
gesetzlicher Vorschriften und <strong>de</strong>m <strong>DVGW</strong>-<strong>Regel</strong>-<br />
werk. Die als Rohdaten gespeicherten Volumen-, Zu-<br />
stands-, Gasbeschaffenheits- und Energiemesswer-<br />
te sind auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Plausibilitätsprüfung ist insbeson<strong>de</strong>re zu be-<br />
achten, ob die Daten im erwarteten Bereich liegen<br />
und ob alle relevanten Messsignale weitergeleitet<br />
wur<strong>de</strong>n. Bei nicht leistungsgemessenen Kun<strong>de</strong>n ist<br />
ein Vergleich mit <strong>de</strong>n Mengen <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorjahres aus-<br />
zuführen.<br />
Wahrer Wert<br />
Ersatzwert<br />
Be<strong>de</strong>utung<br />
Vorläufiger Wert<br />
Gestörter/unplausibler Wert<br />
Fehlen<strong>de</strong>r Wert<br />
Priorität<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
Fehlen<strong>de</strong>, gestörte o<strong>de</strong>r unplausible Daten wer-<br />
<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />
Durch Anwendung von geeigneten Verfahren errnit-<br />
telt <strong>de</strong>r Netzbetreiber Ersatzwerte und tauscht die
fehlerhaften Daten gegen diese aus. Die Ersatzwerte<br />
wer<strong>de</strong>n entsprechend Abschnitt 7.5.4 gekennzeichnet.<br />
Die Ersatzwertbildung erfolgt gemäß <strong>DVGW</strong>-<strong>Arbeitsblatt</strong><br />
G 685.<br />
Die Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong> geeigneten Verfahrens obliegt <strong>de</strong>m<br />
Netzbetreiber. Den An<strong>de</strong>rungsgrund, die Basis und<br />
die Metho<strong>de</strong> für die Ersatzwertbildung sind <strong>de</strong>n berechtigten<br />
Datenempfängern auf Anfor<strong>de</strong>ning zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
7.5.6 Datenbereitstellung und Datenweitergabe<br />
Der Netzbetreiber stellt an einer Datenschnittstelle<br />
alle zur Abrechnung erfor<strong>de</strong>rlichen Daten zur Verfügung.<br />
Verfahren, Art und Umfang <strong>de</strong>r Datenweitergabe<br />
ist zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten zu vereinbaren.<br />
Die Messdaten für die Abrechnung von Letztverbrauchern<br />
mit Messdatenregistrierung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
Transportkun<strong>de</strong>n vom Netzbetreiber einmal monatlich<br />
bereitgestellt. Die Bereitstellung <strong>de</strong>r Gasbeschaffenheitsmesswerte<br />
durch <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />
erfolgt ebenfalls in <strong>de</strong>r <strong>Regel</strong> monatlich. An<strong>de</strong>re<br />
Bereitstellungszyklen können bilateral vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Messstellenbetreiber hat die Verantwortung<br />
dafür, dass nur Berechtigte Zugriff auf die jeweiligen<br />
Messwerte erhalten. Zugriffsrechte hat <strong>de</strong>r Mess-<br />
stellenbetreiber mit <strong>de</strong>n Beteiligten zu regeln; <strong>de</strong>n<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Netzbetreibern ist ein je<strong>de</strong>rzeitiges<br />
Zutrittsrecht einzuräumen. Die Berechtigungsverwaitung<br />
und je<strong>de</strong>r Zugriff von Dritten auf die Ab-<br />
rechnungsdaten ist zu dokumentieren.<br />
Es sind technische und organisatorische Verfahren<br />
anzuwen<strong>de</strong>n, die eine Verfälschung, Datenverluste<br />
o<strong>de</strong>r einen Datenmissbrauch durch Dritte verhin-<br />
<strong>de</strong>rn.<br />
Die Daten dürfen nur berechtigten Geschäftspart-<br />
nern zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Deren Rechte<br />
sind auf das erfor<strong>de</strong>rliche Minimum zu begrenzen.<br />
Die Messwerte einzelner Messstellen wer<strong>de</strong>n immer<br />
zusammen mit <strong>de</strong>n dazugehören<strong>de</strong>n Informationen<br />
für die ein<strong>de</strong>utige I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r Messstelle<br />
übertragen. Dazu gehören z. B. Messstellenbezeichnung/Zählpunktbezeichnung.<br />
Zeitstempel, OBIS-<br />
Kennzahl, Messwert und Statusinformation.<br />
7.5.7 Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
bereitgestellten Messwerte<br />
In begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann je<strong>de</strong>r Berechtigte vom<br />
Netzbetreiber einen <strong>de</strong>taillierten Nachweis über die<br />
Messwertermittlung verlangen.<br />
7.5.8 Datensicherheit und Datenschutz<br />
Der Netzbetreiber gibt die Daten und Informationen<br />
nur in <strong>de</strong>m für Durchführung und Abrechnung von<br />
Transport und Bilanzierung erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang<br />
an an<strong>de</strong>re Netzbetreiber sowie an die berechtigten<br />
Transportkun<strong>de</strong>n bzw. Dienstleister und sonstige<br />
Berechtigte weiter. Diese Informationen sind vertraulich<br />
zu behan<strong>de</strong>ln.
Anhang 1<br />
lnforrnationsflussrno<strong>de</strong>ll für Abrechnungszählwerte<br />
Messstellen<br />
Zählerstän<strong>de</strong><br />
Lastgänge<br />
Messwerterfassung<br />
Datenaufbereitung<br />
Rohwert- und<br />
Ersatzwertspeicherung<br />
Mobile Datenerfassung,<br />
Datenfernübertragung<br />
Datenbereitstellung<br />
(Datenschnittstelle)<br />
Zugriffsschutzsystem<br />
(Berechtigungsverwaltung)<br />
Kommunikation<br />
(EDIGQS)<br />
Berechtigte<br />
(2. B. Transportkun<strong>de</strong>, Lieferant)