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Bebauungsplan 30 II e „Stadtkern - Hemer

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Umweltbericht<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>30</strong> <strong>II</strong> e<br />

„Stadtkern / Fachmarktcenter -<br />

Süd“<br />

Auftraggeber: Ten Brinke Bertram<br />

Projektentwicklung GmbH, Dinxperloer<br />

Straße 18-20, 46399 Bocholt<br />

Bearbeitung: Ute Lomb, Dipl. Geogr.,<br />

Im Sonnenpütz 16, 53129 Bonn


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

2<br />

1. 1. Einleitung 5<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

1.2 Übergeordnete Planung<br />

1.2.1 Landesentwicklungsplan<br />

1.2.2 Regionalplanung<br />

1.2.3 Landschaftsplan<br />

1.2.4 Flächennutzungsplan<br />

Seite<br />

2. Ziele des Umweltschutzes 10<br />

2.1 Grundsätzliches zu den Schutzgütern aus früheren<br />

Untersuchungen<br />

2.1.1 Amtliches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes<br />

vom November 1997<br />

2.1.2 Ermittlung der Luftqualität in <strong>Hemer</strong> mit Flechten als<br />

Bioindikatoren vom November 1990<br />

2.1.3 Stadtökologischer Fachbeitrag der LÖBF NRW, November 2006<br />

3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 12<br />

3.1. Umweltbezogene Auswirkungen auf die Menschen und ihre<br />

Gesundheit<br />

3.2 Beschreibung des Lebensraums<br />

3.3 Schalltechnisches Gutachten, Immissionsschutz<br />

3.4 Verkehr<br />

3.4.1 Schall- und Luftschadstofftechnische Untersuchung für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 95 „Straßenplanung östliche Innenstadt“<br />

3.5 Boden und Altlasten<br />

3.6 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Mensch bei<br />

Durchführung der Planung<br />

3.7 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Mensch bei<br />

Nichtdurchführung der Planung


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

3<br />

4. Schutzgut Tiere und Pflanzen; biologische Vielfalt 15<br />

4.1 Städtebauliche Eingriffsregelung - zu erwartende<br />

Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt<br />

bei Durchführung der Planung<br />

4.2 Städtebauliche Eingriffsregelung - zu erwartende<br />

Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

4.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen<br />

4.4 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere<br />

und Pflanzen bei Durchführung der Planung<br />

4.5 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere<br />

und Pflanzen bei Nichtdurchführung der Planung<br />

5. Schutzgut Boden 17<br />

5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden<br />

5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bei<br />

Durchführung der Planung<br />

5.3 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Seite<br />

6. Schutzgut Wasser 18<br />

6.1 Entwässerung<br />

6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bei<br />

Durchführung der Planung<br />

6.3 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

7. Schutzgüter Klima / Luft 18<br />

7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft<br />

7.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft<br />

bei Durchführung der Planung<br />

7.3 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft<br />

bei Nichtdurchführung der Planung


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

4<br />

8. Schutzgut Landschafts- / Ortsbild 19<br />

8.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes<br />

Landschafts- / Ortsbild<br />

8.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschafts- / Ortsbild bei Durchführung der Planung<br />

8.3 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschafts- / Ortsbild bei Nichtdurchführung der Planung<br />

9. Kulturgüter und sonstige Sachgüter 20<br />

9.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

10. Wechselwirkungen 20<br />

11. Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes 21<br />

11.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung<br />

11.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />

12. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und 21<br />

zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen<br />

12.1 Schutzgut Mensch<br />

12.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

12.3 Minimierungsmaßnahmen<br />

12.4 Schutzgut Boden<br />

12.5 Schutzgut Wasser<br />

13. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten 22<br />

technischen Verfahren<br />

14. Hinweise auf Schwierigkeiten 22<br />

15. Monitoring 22<br />

16. Zusammenfassung 22


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

5<br />

Umweltbericht<br />

1. Einleitung<br />

Aufgrund des Artikels 6 des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG –Bau) in der seit<br />

20.07.2004 geltenden Fassung ist für jeden <strong>Bebauungsplan</strong> eine Umweltprüfung (UP)<br />

durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die<br />

Umweltbelange, auf die die Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche<br />

Umweltauswirkungen haben kann.<br />

Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen<br />

Umweltauswirkungen bei Verwirklichung der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die<br />

Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der<br />

Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und<br />

§ 2a BauGB.<br />

Ebenen der Erfassung und Bewertung in der Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB<br />

sind:<br />

Pflanzen und Tiere<br />

Boden / Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Landschaftsbild / Erholung<br />

Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />

Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern,<br />

welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen<br />

berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden<br />

Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben<br />

anderer Pläne, Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. Hinsichtlich der<br />

Zielvorgaben anderer Planungen sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />

Gebiete), Vogelschutzgebiete mit ihren Schutz- und Erhaltungszielen sowie die<br />

Darstellungen (bzw. Festsetzungen) von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen in die<br />

Prüfung einzustellen. Unter dem Stichwort „Umweltvorsorge“ sind die Aspekte „Abfälle und<br />

Abwässer“ sowie „Erneuerbare Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von<br />

Energie“ darzulegen.<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“ wird der zurzeit<br />

rechtkräftige <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> „Stadtkern“, Teil <strong>II</strong> a von 1988 geändert. Dieser weist<br />

ein Gewerbegebiet (GE mit GRZ 0,8), ein Kerngebiet (MK mit GRZ 1,0) und eine Fläche für<br />

den Gemeinbedarf, hier Feuerwehr (GRZ 1,0) aus. Im Jahre 2002 wurde im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

Nr. <strong>30</strong> Teil <strong>II</strong> a der Bereich der Feuerwehr aufgehoben.<br />

Ziel des neu aufzustellenden <strong>Bebauungsplan</strong>s ist es die Fläche einer geordneten<br />

städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Die Fläche unterliegt zurzeit einer eher<br />

uneinheitlichen, in Teilbereichen minderwertigen gewerblichen Nutzung.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

6<br />

Die Überplanung des Areals ist mit dem Erstellen eines Umweltberichts (vergl. § 2 BauGB<br />

Abs. 4 Satz 1) verbunden. Nach Anlage 1 „Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben“ Nr. 18.8<br />

unterliegt das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Nach § 17 UVPG<br />

entfällt eine Vorprüfung im Einzelfall, wenn für den aufzustellenden <strong>Bebauungsplan</strong> eine<br />

Umweltprüfung durchgeführt wird. Die Umweltprüfung ist Gegenstand des vorliegenden<br />

Umweltberichtes zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern /<br />

Fachmarktcenter - Süd“.<br />

Die wesentlichen umweltfachlichen Ziele, die hinsichtlich der Schutzgüter für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> von Bedeutung sind, werden in den einschlägigen Fachgesetzen<br />

ausgeführt.<br />

Tabelle 1: Fachgesetze und deren umweltrelevanten Ziele<br />

Fachgesetze<br />

BNatSchG in Verbindung mit dem BauGB<br />

BBodSchG<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen<br />

Bodenveränderungen und zur Sanierung von<br />

Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz).<br />

Gesetz über Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

(Bundesnaturschutzgesetz)<br />

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und<br />

zur Entwicklung der Landschaft<br />

Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

(LG-NRW)<br />

Wassergesetz für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (Landeswassergesetz – LWG)<br />

TA-Lärm<br />

Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung<br />

(BBodSchV)<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG<br />

Umweltrelevante Ziele<br />

Sparsamer und schonender Umgang mit<br />

Grund und Boden<br />

Sicherung und Wiederherstellung der<br />

Funktionen des Bodens.<br />

Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf<br />

den Boden<br />

Städtebauliche Eingriffsregelung.<br />

Arten- und Biotopschutz.<br />

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des<br />

Naturhaushalts.<br />

Zu berücksichtigten sind insbesondere:<br />

Auswirkungen auf die Qualität von Oberflächengewässern<br />

und das Grundwasser.<br />

Möglichkeiten zur Versickerung von<br />

Niederschlagswasser.<br />

Überschwemmungsschutz.<br />

Schutz der Allgemeinheit und der<br />

Nachbarschaft vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie<br />

der Vorsorge gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen durch Geräusche.<br />

Die BBodSchV enthält Prüfwerte zur<br />

Beurteilung von Bodenbelastungen und<br />

Nutzungsverträglichkeiten.<br />

Das BImSchG enthält Grenzwerte zur<br />

Beurteilung von schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

7<br />

Zum konkreten Planungsvorhaben liegen folgende Gutachten vor:<br />

Ermittlung der Luftqualität in <strong>Hemer</strong> mit Flechten als Bioindikatoren, Rheinisch-<br />

Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein e.V., Essen, November 1990<br />

Deutscher Wetterdienst - DWD, Amtliches Gutachten zur Klimauntersuchung im<br />

Bereich der Stadt <strong>Hemer</strong>, November 1997<br />

Stadtökologischer Fachbeitrag der Stadt <strong>Hemer</strong>, LÖBF NRW – Landesanstalt für<br />

Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />

Recklinghausen, November 2006<br />

Biotopkartierung der Stadt <strong>Hemer</strong>, Umweltamt der Stadt <strong>Hemer</strong>, April 2008<br />

Schalltechnisches Gutachten, Fachmarktcenter Süd an der Hauptstraße <strong>Hemer</strong>,<br />

Graner + Partner, Lichtenweg 15, 51465 Bergisch Gladbach, 09.05. 2008<br />

Gutachten Orientierende Gefährdungsabschätzung, Erdbaulabor Dr. F. Krause,<br />

Harkortstraße 14, 48163 Münster, <strong>30</strong>.04.2008<br />

Geotechnisches Gutachten, Erdbaulabor Dr. F. Krause, Hartkortstraße 14, 48163<br />

Münster, 07.05.2008<br />

Schall- und luftschadstofftechnische Untersuchung für den <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 95<br />

„Straßenplanung östliche Innenstadt“ in <strong>Hemer</strong>, Entwurf des Schlussberichts, Brilon<br />

Bondzio Weiser Ingenieursgesellschaft für Verkehrswesen mbH, April 2008


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

8<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“ ist es, die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auf der Fläche zwischen<br />

Hauptstraße und ehemaliger Eisenbahntrasse ein Fachmarktcenter mit unterschiedlichen<br />

Geschäften sowie Dienstleistungsnutzung zu entwickeln und eine städtebaulich verträgliche<br />

und ansehnliche Gestaltung des Raumes zu gewähren. Derzeit existiert ein rechtwirksamer<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> „Stadtkern“, Teil <strong>II</strong> a. Er setzt überbaubare Grundstücksflächen mit<br />

einer GRZ von 0,8 für die Gewerbeflächen bzw. eine GRZ von 1,0 für das Kerngebiet sowie<br />

die Fläche Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ fest.<br />

Die derzeitige Situation innerhalb des Geltungsbereiches des neu aufzustellenden<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e zeigt eine überwiegend gewerbliche Nutzung des Areals mit<br />

einer fast vollständigen Versiegelung. Ein Einzelhaus im südlichen und ein Doppelhaus im<br />

nördlichen Randbereich des Plangebietes sind die einzigen Wohnnutzungen. Freiflächen<br />

beschränken sich auf die Gartenanlagen der drei Wohnhäuser. Die verbleibenden<br />

Restflächen sind fast völlig versiegelt und werden als Verkehrsweg, Zuwegung oder Stellund<br />

Parkplatz genutzt.<br />

Die Stadt <strong>Hemer</strong> ist Ausrichter der Landesgartenschau im Jahr 2010 und möchte mit<br />

Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s die innerstädtischen Flächen neu gestalten und die<br />

gewünschte städtebauliche Entwicklung bewirken. Der neu aufzustellende <strong>Bebauungsplan</strong><br />

Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e weist das gesamte Gebiet als Kerngebiet (MK) mit einer GRZ von 1,0 aus.<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e hat eine Größe von ca.16.100 m 2 . Die<br />

zukünftige Flächenverteilung stellt sich wie folgt dar:<br />

Kerngebiet, überbaubare Grundstücksfläche ~ 8.900 m 2<br />

Kerngebiet, nicht überbaubare Grundstücksfläche ~ 4.600 m 2<br />

Verkehrsflächen ~ 2.200 m 2<br />

Grünflächen ~ 400 m 2<br />

1.2 Übergeordnete Planung<br />

1.2.1 Landesentwicklungsplanung<br />

Die geltenden Landesentwicklungspläne basieren auf dem Landesentwicklungsprogramm,<br />

das die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Gesamtentwicklung des Landes<br />

festlegt. Im zentralörtlichen Gliederungssystem ist die Stadt <strong>Hemer</strong> ein Mittelzentrum,<br />

welches die Versorgung der Bevölkerung mit Waren, Dienstleistungen und<br />

Infrastrukturangeboten des periodischen Bedarfs wahrnimmt.<br />

<strong>Hemer</strong> gehört zur Ballungsrandzone am südöstlichen Rand des Ruhrgebietes und zur<br />

Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr. Besonderes Augenmerk gilt nach<br />

§ 21 Abs. 3b) LEProgramm der geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen in den<br />

Ballungsrandzonen.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

9<br />

1.2.2 Regionalplan<br />

Die im LEP formulierten Ziele für Raumordnung und Landesplanung werden im<br />

Gebietsentwicklungsplan, Regionalplan konkretisiert bzw. ergänzt. Die Stadt <strong>Hemer</strong> wird im<br />

Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg – Oberbereich Bochum / Hagen von 2001<br />

als allgemeiner Siedlungsraum (ASB) dargestellt. Der Regionalplan formuliert folgende<br />

Ziele, die für das Projekt bemerkenswert sind:<br />

Ziel 3 (2):<br />

Neue Bauflächen sollen an vorhandene Siedlungsflächen anschließen. Die Möglichkeit der<br />

baulichen Innenentwicklung und Verdichtung, der Auffüllung von Baulücken, der<br />

Wiedernutzung von Flächen sollen- soweit dies siedlungsstrukturell und naturräumlich<br />

sinnvoll- bevorzugt genutzt werden.<br />

Ziel 9 (1):<br />

Neue gewerbliche und industrielle Bauflächen der Bauleitpläne sollen in räumlich<br />

konzentrierter Form aus den Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung entwickelt<br />

werden. Hierbei sind solche Nutzungen anzustreben, die der spezifischen Standorteignung<br />

am besten entsprechen.<br />

Ziel 13 (1):<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von<br />

§ 11 Abs. 3 BauNVO vorrangig aus den „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ zu entwickeln.<br />

1.2.3 Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan <strong>Hemer</strong> deckt 95 % des Stadtgebietes ab, hat aber keine Rechtskraft.<br />

Die Ortslage der Stadt <strong>Hemer</strong> unterliegt keiner Schutzausweisung, besonders geschützte<br />

Flächen und Bestandteile werden nicht überplant.<br />

1.2.4 Flächennutzungsplan<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Hemer</strong> stammt aus dem Jahr 1978, und<br />

wird durch Flächennutzungsplanänderungen ständig fortgeschrieben. Derzeit läuft die<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, die noch nicht abgeschlossen ist. Der<br />

Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e ist im FNP von 1978 als gewerbliche<br />

Baufläche und als gemischte Baufläche dargestellt. Der derzeit rechtskräftige<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> „Stadtkern“, Teil <strong>II</strong> a, der das Planungsrecht für den neu<br />

aufzustellenden <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e vorgibt, setzt für das Areal ein Gewerbegebiet,<br />

ein Kerngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung<br />

Feuerwehr fest.<br />

Im neu aufzustellenden <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“ wird<br />

die gesamte Fläche als Kerngebiet (MK) festgesetzt.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

10<br />

2. Ziele des Umweltschutzes<br />

Im Baugesetzbuch (BauGB) werden ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz festgelegt<br />

(§ 1a BauGB). Sie sind neben den in § 1 BauGB benannten Grundsätzen als die zentralen,<br />

im Zuge der Bauleitplanung zu berücksichtigen Vorschriften zu verstehen.<br />

Nach § 1 a BauGB sind als Vorschriften anzuwenden:<br />

Der sparsame Umgang mit Grund und Boden.<br />

Die Vermeidung und der Ausgleich der voraussichtlich erheblicher<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.<br />

Die Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung<br />

(Immissionsschutz).<br />

2.1 Grundsätzliches zu den Schutzgütern aus früheren Untersuchungen<br />

Bevor die Auswirkungen der Planungen auf die einzelnen Umweltaspekte im Detail durch<br />

aktuell erstellte Gutachten bewertet werden, wird ein kurzer allgemeiner Überblick über<br />

bereits vorliegende Gutachten gegeben.<br />

2.1.1 Amtliches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom November 1997<br />

Das von der Stadt <strong>Hemer</strong> beauftragte Gutachten beschäftigt sich mit verschiedenen<br />

Klimaelementen und macht aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen für die<br />

zukünftigen Planungen der Stadt. Bedingt durch die halbkesselförmige Lage des<br />

Innenstadtbereichs gilt ein besonderes Augenmerk dem Entstehen von Inversionslagen, der<br />

Windgeschwindigkeit, den Kaltluftseen, dem Kaltluftstau bzw. –abfluss, den bodennahen<br />

Durchlüftungsverhältnissen und der Freiflächensicherung. Im Stadtgebiet von <strong>Hemer</strong><br />

kommt es, wie in anderen Stadtgebieten, öfter zu abgehobenen Inversionen. Die<br />

Inversionsuntergrenze verhindert einen Austausch mit den oberen Luftschichten<br />

(Deckeleffekt), so dass sich die Schadstoffe nur in der schmalen Schicht zwischen Boden<br />

und Inversion ausbreiten können. Bei längerer Dauer der Inversionslage können sich die<br />

Schadstoffe bis zur Smogbildung in dieser Schicht anreichern. Die Untersuchung der<br />

Windgeschwindigkeiten zeigten, dass die lokalen Einflussfaktoren (Topographie, Siedlungsund<br />

Freiflächenanteil, Bewuchs u. ä.) das Jahresmittel der Windgeschwindigkeiten deutlich<br />

stärker beeinflussen als die Geländehöhe. Daraus lässt sich folgern, dass<br />

Nutzungsänderungen die lokalen Windverhältnisse stärker verändern, während die<br />

regionale Windgeschwindigkeitsverteilung davon unberührt bleibt. Eine Verdichtung bereits<br />

bestehender Bebauung wirkt sich auf die Windverhältnisse ebenfalls geringer aus, als eine<br />

Überplanung von Freiflächen. Unzureichende Durchlüftung ist in <strong>Hemer</strong> selten, viele<br />

Bereiche der Stadt sind mäßig bis gut durchlüftet. Um die Durchlüftungsverhältnisse nicht<br />

zu verschlechtern, sind die Freiflächen in Tal- und Kessellagen, die für den Luftaustausch<br />

wichtig sind, zu sichern. Gleiches gilt für Freiflächen die im Einzugsbereich von<br />

Talabwinden liegen.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

11<br />

2.1.2 Ermittlung der Luftqualität in <strong>Hemer</strong> mit Flechten als Bioindikatoren vom<br />

November 1990<br />

Die Stadt <strong>Hemer</strong> gab beim Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungs-Verein<br />

e.V. eine Untersuchung und Beurteilung der lufthygienischen Situation in Auftrag.<br />

Untersuchungsgegenstand waren auf Bäumen wachsende Flechtenarten, die<br />

unterschiedlich sensibel auf Luftverunreinigungen reagieren. Der Deckungsgrad und die<br />

Vitalität der Flechten erlaubten Rückschlüsse auf die Immissionsbelastung. Es wurde für die<br />

einzelnen Stadtbereiche die Luftgüte mit Hilfe des vom Rheinisch-Westfälischen TÜV<br />

entwickelten Luftgüte-Index bestimmt. Die berechneten Luftgüte-Indizes reichen von 1,0 bis<br />

1,8. Wobei die Luftgüte für den Kernbereich der Stadt 1,1 bis 1,2 beträgt. Die Luftqualität<br />

wird bestimmt von der herrschenden Grundbelastung vornehmlich aus dem Ruhrgebiet und<br />

mit lokalen Immissionen. Um die Luftgüte zu erhalten bzw. zu verbessern werden im<br />

Gutachten aktive und passive Maßnahmen zur Luftverbesserung genannt. Zu den aktiven<br />

Maßnahmen zählen z.B. Verbesserung des ÖPNV, Rückbau von Straßen, Ausbau von<br />

Fußgängerzonen, Förderung schadstoffarmer Brennstoffe, Reduzierung des<br />

immissionsintensiven Energiebrauchs. Zu den passiven Maßnahmen gehören unter<br />

anderem die erhöhte Bepflanzung in Gewerbe- und Industriegebieten, die Durchgrünung<br />

der städtischen Freiflächen und der Erhalt der Durchlüftungszonen.<br />

2.1.3 <strong>Hemer</strong>, Stadtökologischer Fachbeitrag, Landesanstalt für Ökologie,<br />

Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen,<br />

November 2006<br />

Das übergeordnete Ziel des Stadtökologischen Fachbeitrages ist es, die Lebensqualität der<br />

Menschen in der Stadt zu erhöhen. Im Rahmen des Fachbeitrages wurden zu den<br />

Themenbereichen „Freiraumversorgung und naturbezogene Erholung“ sowie Biotope und<br />

Arten“ Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmenvorschläge formuliert. Die Aussagen<br />

beruhen auf eigens erhobenen aktuellen Daten aus den Jahren 2004 und 2006. Es wurde<br />

eine flächendeckende Nutzungstypenkartierung für das Stadtgebiet, eine Erfassung der<br />

wertvollen Lebensräume im Siedlungsbereich incl. der Randlagen und eine genaue<br />

Aufnahme und Beschreibung der Erholungsräume im Wohnumfeld durchgeführt. Die<br />

Teilstudie hatte das erfreuliche Ergebnis, dass ca. 95 % der Stadt <strong>Hemer</strong> eine sehr gute bis<br />

zufriedenstellende Erreichbarkeit der erholungswirksamen Freiräume vorweisen können.<br />

Die Aussagen zu „Biotope und Arten“ beruhen auf Kartierungen der wertvollen<br />

Lebensräume in den besiedelten Bereichen. Es wurden 48 Stadtbiotope identifiziert, die<br />

insgesamt eine ca. 60 ha große Fläche einnehmen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei<br />

die große Bedeutung von Elementen der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft.<br />

Diese Elemente sind für die Biotopverbundstruktur wichtig und ihre Gefährdung liegt in der<br />

Nutzungsaufgabe (Grünland, Obstwiesen) und im Ausbau der zahlreich vorhandenen<br />

Fließgewässer. Die Längsausdehnung der Gewässer ist besonders für die innerstädtische<br />

Biotopvernetzung von großer Wichtigkeit. Aus der Analyse der „Biotope und Arten“ folgten<br />

Maßnahmenvorschläge für wertvolle Lebensräume, zur Stärkung des Biotopverbundes und<br />

Handlungsempfehlungen für geplante Siedlungserweiterungen/Baugebiete. Allgemein<br />

dienen die Vorschläge ebenfalls dem Wohlbefinden der Stadtbevölkerung und bewirken ein<br />

Naturerleben in unmittelbarer Nähe des Wohnbereiches und erhöhen die Lebensqualität<br />

der Stadtbevölkerung.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

12<br />

3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

3.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf die Menschen und ihre Gesundheit<br />

3.2 Beschreibung des Lebensraums<br />

Ein Großteil des Plangebiets ist bebaut und damit versiegelt. Auf dem Gelände ist die<br />

Fabrik „VAI Seuthe GmbH“ mit den Produktionshallen und dem Verwaltungsgebäude<br />

angesiedelt. Die Fabrik nimmt einen Großteil des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes ein. Ein kleiner<br />

Bereich wird von der Firma „C.D. Hücking“ genutzt. Gegenüber dem Fabrikgelände befindet<br />

sich die ehemalige Feuerwache der Stadt <strong>Hemer</strong>. Die gewerbliche Nutzung überwiegt. Die<br />

reine Wohnnutzung beschränkt sich auf drei Wohnhäuser, ein Doppelhaus im Norden und<br />

ein freistehendes Einzelhaus mit Garten im Süden des Geltungsbereiches. Größere<br />

Grünflächen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der gesamte Bereich wird durch die Nähe<br />

zur Innenstadt gekennzeichnet. Die Bebauung ist relativ dicht mit einem hohen<br />

Versiegelungsgrad durch Gebäude, Zuwegungen, Stellplätzen und Verkehrswegen. In<br />

unmittelbarer Umgebung des Plangebietes liegt die Kernstadt mit ihrer Fußgängerzone.<br />

3.3 Schalltechnisches Gutachten, Immissionsschutz<br />

Die Errichtung des Fachmarktcenters an der Hauptstraße in <strong>Hemer</strong> ist mit zusätzlichen<br />

Geräuschimmissionen verbunden. Diese resultieren aus dem PKW- und LKW-Verkehr zu<br />

den Läden, aus den Fahrbewegungen auf dem Parkplatzgelände und aus dem Betrieb der<br />

technischen Anlagen. Die Geräuschimmissionen des zukünftigen Betriebs der Geschäfte<br />

unter Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung der Gebäude sind der Inhalt des<br />

Gutachtens des Büros Graner und Partner.<br />

Maßgebend für die Untersuchung sind folgende Regelwerke und Richtlinie: das BImSchG,<br />

die TA-Lärm (1998), Schallschutz im Städtebau Juli 2002 (DIN 18005), Dämpfung des<br />

Schalls bei der Ausbreitung im Freien Oktober 1999 (DIN ISO<br />

9613-2), Untersuchung aus Schallimmissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und<br />

Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage 2007, Bayerisches<br />

Landesamt für Umweltschutz, Richtlinien für den Schallschutz an Straßen 1990 (RLS 90)<br />

und Mitteilung von Schallpegeln Juni 1990 ( DIN 45641). Die Prognoseergebnisse werden<br />

für die Immissionspunkte IP 1 MK-Gebiet westlich Bahnhofstraße, IP 2 MK-Gebiet<br />

Bahnhofstraße 140-144 und IP 3 WA-Gebiet westlich „Am Perick“ berechnet. Die<br />

berechneten Werte liegen für alle drei Immissionspunkte unter dem zulässigen<br />

Beurteilungspegel von 60 dB (A) für die Immissionspunkte 1 und 2 und unter 55 dB(A) für<br />

den Immissionspunkt 3. Die zulässigen Spitzenwerte von 90 dB(A) für IP1 und IP2 und 85<br />

dB(A) für den Immissionspunkt 3 werden ebenfalls deutlich unterschritten. Diese für den<br />

Tagesbetrieb vorhergesagten Werte ermöglichen die geplante Nutzung des<br />

Fachmarktcenters mit einer Frühanlieferung des Discounters. Zu beachten sind die vom<br />

Gutachterbüro formulierten schallschutztechnischen Schutzmaßnahmen. Die<br />

Parkplatzoberfläche ist aus Asphalt oder aus Verbundsteinen ohne Fase zu gestalten. Die<br />

Kühl- und Lüftungsgeräte sowie zum Einsatz kommende Kondensatoren, die der<br />

Lebensmittelmarkt benötigt, sollen technisch so gestaltet sein, dass auch bei nächtlichem<br />

Betrieb die zulässigen Immissionsrichtwerte der benachbarten Gebiete nicht überschritten<br />

werden. Empfohlen wird vom Gutachterbüro ein Gerät der Firma Linde AG (Typ S-GW<br />

082/2 E (D)), welches in 5 m Abstand einen Schalldruckpegel von 39 dB(A) im Nachtbetrieb<br />

verursacht. Werden zusätzliche Quellen oder Abweichungen von den schalltechnischen<br />

Vorgaben angestrebten, ist von den Anlagenherstellern bzw. den ausführenden Firmen der<br />

Nachweis zu führen, dass die geltenden Nachtwerte eingehalten werden.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

13<br />

Die Erfahrungen mit der schalltechnischen Prognose, auf der die Lärmsituation beruht,<br />

haben gezeigt, dass die Vorhersagesicherheit im Rahmen von ca. +/- 2 dB(A) liegt.<br />

3.4 Verkehr<br />

Die Verkehrserschließung des Fachmarktcenters mit seinen ca. 190 Stellplätzen erfolgt<br />

über eine Anbindung an die Bahnhofstraße sowie über die geplante Umgehungsstraße.<br />

Der Parkplatzverkehr kann dadurch in Nord-Süd und in Ost-West Richtung über das<br />

bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Neben dem Kundenverkehr zum Fachmarkt<br />

und dem PKW-Verkehr auf dem Parkplatz wird es Verkehrsbewegungen durch die<br />

Belieferung der Fachmärkte und des Discounters geben. Die Prognose für die drei<br />

Fachmärkte liegt bei jeweils einem LKW pro Tag und für den Discounter bei jeweils drei<br />

LKW pro Tag. Die Belieferung der Textilfachmärkte erfolgt direkt vom Parkplatz aus.<br />

Dem Verkehrsgutachten des Büros Dr. Brenner GmbH ist zu entnehmen, dass der<br />

durchschnittliche tägliche Verkehr auf der Bahnhofstraße 16.750 bis 17.100 Kfz pro 24<br />

Stunden im Szenario 2015 Hochrechnung betragen wird. Der Ziel- und Quellverkehr zum<br />

Fachmarktcenter wird mit 3.800 Kfz pro 24 Stunden angegeben und wird vornehmlich über<br />

die Bahnhofstraße fließen.<br />

3.4.1 Schall- und luftschadstofftechnische Untersuchung für den <strong>Bebauungsplan</strong> Nr.<br />

95 „Straßenplanung östliche Innenstadt“ in <strong>Hemer</strong><br />

Zeitgleich mit dem <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e beabsichtigt die Stadt <strong>Hemer</strong> die<br />

ehemalige Bahntrasse, die das Plangebiet im Osten begrenzt, als Gemeindestraße<br />

auszubauen. Die beiden <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren stehen in enger Verbindung miteinander.<br />

Von der Stadt <strong>Hemer</strong> wurde ein Gutachten zur Untersuchung der Schall- und<br />

Schadstoffimmissionen des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr.95 „Straßenplanung östliche Innenstadt“<br />

beauftragt.<br />

Das Untersuchungsgebiet wird im Westen durch die Bahnhofstraße, die mit einem<br />

durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von ca.17.000 der größte Emittent für<br />

Lärm und Schadstoffe ist, begrenzt. Im Norden grenzt das Gebiet an die<br />

Ostenschlahstraße, im Osten an die Straße „Im Perick“ und im Süden an den geplanten<br />

Neubau der Seuthestraße.<br />

Die Berechnung der Lärmbelastung erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an<br />

Straßen (RLS-90), die in der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) verankert ist. Die Baumaßnahme Bahnhofstraße, Ostenschlahstraße, Urbecker<br />

Straße und Am Perick ist nach der VLärmSchR 97 ein „erheblicher baulicher Eingriff“.<br />

Die bauliche Maßnahme in der Seuthestraße stellt einen Neubau im Sinne des § 1 der 16.<br />

BImSchV dar. Es sind die dort festgeschriebenen Immissionsgrenzwerte der Lärmbelastung<br />

in Abhängigkeit von der Nutzung einzuhalten. Berücksichtigt wird der überplante Abschnitt;<br />

für den Abschnitt, der keine Änderung erfährt, wird angenommen das kein Verkehr<br />

stattfindet.<br />

Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an vier Immissionsorten,<br />

Jübergstraße 1, Ennertsweg 2, Am Perick 1, Hauptstraße 1<strong>30</strong>, Schallschutzmaßnahmen<br />

ergriffen werden müssen, da die Grenzwerte überschritten werden. Die anderen<br />

Immissionsorte unterschreiten bzw. halten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ein,<br />

hier bedarf es keiner Schallschutzmaßnahmen, da die Anspruchsvoraussetzungen nicht<br />

vorliegen.<br />

Für die Schallschutzmaßnahmen an den vier Immissionsorten stehen aktive und passive<br />

Maßnahmen zur Verfügung, wobei der aktive Schallschutz vorrangig ist. Für die Punkte


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

14<br />

Jübergstraße 1 und Hauptstraße 1<strong>30</strong> können nur passive Schallschutzmaßnahmen<br />

angewendet werden. Die Errichtung einer Schallschutzwand ist aufgrund der Nähe zum<br />

Straßenrand aufgrund der Höhe der Wand nicht möglich. Der Schallschutz kann durch<br />

Lärmschutzfenster, als passive Maßnahme erreicht werden. Der Ennertsweg 2 und Am<br />

Perick 1 kann mit einer Lärmschutzwand an der Hinterkante des Gehweges aktiv vor<br />

Geräuschimmissionen geschützt werden. Im Zuge der Baumaßnahme an der<br />

Ostenschlahstraße und an der Straße Am Perick werden für drei Immissionsorte die<br />

Anspruchsvoraussetzungen für Schallschutzmaßnahmen erfüllt. Es handelt sich um die<br />

Jübergstraße 1 und die Ostenschlahstraße 12 und 14. Die städtebaulichen<br />

Rahmenbedingungen, die zurzeit in der Ostenschlahstraße und Am Perick vorliegen<br />

erlauben keine aktiven Schallschutzmaßnahmen. Um die Anwohner vor Lärm zu schützen<br />

kann nur der passive Schallschutz in Form von Lärmschutzfenstern zur Anwendung<br />

kommen.<br />

In der Bahnhofstraße und in der Jübergstraße werden an keinem der Immissionspunkte die<br />

Grenzwerte überschritten. Damit bestehen keine Anspruchsvoraussetzungen und keine<br />

Veranlassungen für Schallschutzmaßnahmen in diesem vom Straßenbauprojekt<br />

Straßenplanung östliche Innenstadt berührten Abschnitt.<br />

Die Aussagen über Luftschadstoff beruht auf der Analyse des Schadstofftransportes unter<br />

Berücksichtigung einer mehrjährigen Statistik über die Windverhältnisse im<br />

Untersuchungsgebiet. Da für die Stadt <strong>Hemer</strong> keine aktuellen Daten zur Windrichtung und<br />

zur Windgeschwindigkeit vorliegen, wurden vom Gutachterbüro die Werte der drei<br />

benachbarten Städte Unna-Königsborn, Schwerte und Finnentrop, herangezogen. Die<br />

Verteilung der Luftschadstoffe beruht auf dem mikroskaligen Ausbreitungsmodell von<br />

Eichhorn auf Grundlage der Windrichtungsstatistik der Jahre 2003 bis 2006 der Messstation<br />

Schwerte.<br />

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Benzolbelastung im Bereich der<br />

Wohnnutzung deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 5 µg/m 3 liegt. Im<br />

Fahrbahnbereich der Bahnhofstraße überschreitet der Jahresmittelwert der PM10<br />

Belastung den Grenzwert von 40 µg/m 3 . Der Fahrbahnabschnitt Bahnhofstraße,<br />

Ostenschlahstraße, südliche Urbecker Straße und Seuthestraße weist eine 35 -malige<br />

Überschreitung des Grenzwertes von 50 µg/m 3 für die PM10 Belastung auf. Das<br />

Jahresmittel für die NO 2 Belastung zeigt an den Immissionspunkten Nöllenhof 3 und 4 eine<br />

Grenzwertüberschreitung von 1 bis 3 µg/m 3. Die Überschreitung ist keine Folge der<br />

Überplanung des Gewerbegebietes, da das Verkehrsaufkommen in diesem Teilbereich<br />

leicht verringert wird.<br />

Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind zum großen Teil eine Folge des<br />

derzeitigen Verkehrsaufkommens, wobei über die Hälfte des straßenbedingten NO 2<br />

Ausstoßes an der Bahnhofstraße auf den Schwerverkehr zurückzuführen ist. Das<br />

Gutachterbüro kommt zu dem Schluss, dass die hohe Belastung der Landesstraße durch<br />

PKW- und LKW-Verkehr der Hauptgrund für die Überschreitung der Grenzwerte für PM10<br />

und NO 2 darstellt.<br />

3.5 Boden und Altlasten<br />

Die Böden im Plangebiet sind deutlich anthropogen überformt. Eine genauere<br />

Beschreibung basiert auf dem Gutachten des Erdbaulabors Dr. F. Krause und wird im<br />

Kapitel „Schutzgut Boden“ dargestellt. Unter der Oberflächenbefestigung aus<br />

Pflastersteinen oder Schwarzdecke ist der Untergrund mit Bauschutt und anderen


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

15<br />

Materialien verfüllt. Die Nachfrage beim Märkischen Kreis, Fachdienst 45 – Abfallwirtschaft,<br />

Bodenschutz und Wasserbau, Herrn Hickel ergab, dass bei der Elsa-Brandström-Straße 17<br />

eine Altlastenverdachtsfläche vorliegt. Die früher an diesem Standort ansässigen Betriebe,<br />

eine Betriebsgalvanik und eine Rollerei sind als Verursacher identifiziert. Ein weiterer<br />

belasteter Bereich befindet sich in Ecklage hinter der Elsa-Brandström-Straße 27, auf dem<br />

ehemaligen Standort einer ARAL-Tankstelle. Das Altlastenkataster weist die Fläche, die<br />

außerhalb des Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s liegt, als Mineralölhandel aus. Dieser<br />

Umstand ist der Stadt <strong>Hemer</strong> ebenfalls bekannt. Die Aufnahme von Untersuchungen bzgl.<br />

Altlasten wird bei einer Überplanung, der zurzeit noch untervermieteten Räumlichkeiten der<br />

Firma „VAI Seuthe“ aufgenommen. Der nördliche Abschnitt des Plangebietes Richtung<br />

Nöllenhof, der ca. 1 m in eine Altlastenverdachtsfläche des Bahnhofsgeländes ragt, hat<br />

nach Aussage des Märkischen Kreises keine Auswirkungen auf die Planung. Alle<br />

bekannten Altlastenverdachtsflächen sowie die entsprechenden Gutachten liegen der Stadt<br />

<strong>Hemer</strong> vor.<br />

3.6 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Mensch bei Durchführung der<br />

Planung<br />

Die Auswirkungen auf den Menschen bei der Realisierung der Planung sind gemäß den<br />

Aussagen der Gutachten innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die Lärmimmissionen<br />

liegen unter den zulässigen Spitzenwerten, gleiches gilt für die Immissionen durch Kühlund<br />

Belüftungsgeräte, wenn die Vorgaben des Gutachters erfüllt werden. Der Verkehr kann<br />

über die geplante Umgehungsstraße und durch die innere Erschließung verträglich<br />

abgewickelt werden. Weitere Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e wird eine Änderung der Verkehrsführung<br />

einhergehen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 95 „Straßenplanung östliche Innenstadt“ behandelt<br />

den Neubau einer Gemeindestraße auf der ehemaligen Eisenbahntrasse als<br />

Verkehrswegeergänzung. Die damit einhergehende Belastung durch Lärm und<br />

Luftschadstoffe wurde gutachterlich untersucht. Die Lärmimmissionen befinden sich an den<br />

allermeisten Immissionsorten innerhalb der geltenden Grenzwerte. An den Punkten, wo die<br />

Grenzwerte überschritten werden können durch aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

die Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung reduziert werden.<br />

Das Gutachten resümiert in seiner abschließenden Stellungnahme, dass die<br />

Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe, PM10 und NO 2 , ein „altes Problem“<br />

darstellen. Es liegt in der hohen Verkehrsbelastung der Landesstraße, besonders durch<br />

Schwerverkehr, begründet und sollte langfristig zufriedenstellend gelöst werden.<br />

3.7 Zu erwartende Entwicklung für das Schutzgut Mensch bei Nichtdurchführung der<br />

Planung<br />

Würde die angestrebte Planung nicht realisiert, bliebe der derzeitige Zustand erhalten.<br />

4. Schutzgut Tiere und Pflanzen; biologische Vielfalt<br />

Nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile<br />

des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu<br />

schützen. Auch ihre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen,<br />

zu pflegen, zu entwickeln und gegebenenfalls wiederherzustellen. Biologische Vielfalt ist im<br />

Plangebiet durch die bereits vorhandene intensive Nutzung nicht vorhanden.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

16<br />

4.1 Städtebauliche Eingriffsregelung - zu erwartende Auswirkungen auf den Naturund<br />

Landschaftshaushalt bei Durchführung der Planung<br />

Die Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e bedingt einen baulichen Eingriff. Die<br />

festgesetzte GRZ von 1,0 im neu aufzustellenden <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e gilt für das<br />

gesamte Gebiet, und stellt eine „Verschlechterung“ gegenüber der geltenden GRZ von 0,8<br />

des geltenden <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> „Stadtkern“ Teil <strong>II</strong> a dar. Die tatsächliche Situation<br />

vor Ort zeigt aber, dass das Gewerbegebiet schon jetzt fast voll versiegelt ist und nicht den<br />

Vorgaben des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> „Stadtkern“ Teil <strong>II</strong> a gerecht wird. Dies bedeutet,<br />

dass eine reale Verschlechterung des jetzigen Zustandes durch die Vorgaben des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e nicht stattfinden wird. Der angestrebte Planungszustand<br />

entspricht dem tatsächlichen Zustand, damit sind Auswirkungen auf den Natur- und<br />

Landschaftshaushalt nicht zu erwarten. Aus diesem Grund sind Ausgleichs- und<br />

Minimierungsmaßnahmen des baulichen Eingriffs nicht notwendig.<br />

Die Nachfrage beim Umweltamt der Stadt <strong>Hemer</strong> ergab desweiteren, dass eine<br />

Eingriffsregelung für den Bereich des o.g. Planverfahrens nicht erforderlich ist, da mit dem<br />

rechtsgültigen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> „Stadtkern" Teil <strong>II</strong> a bereits Baurecht flächendeckend<br />

vorliegt.<br />

4.2 Städtebauliche Eingriffsregelung - zu erwartende Auswirkungen auf den Naturund<br />

Landschaftshaushalt bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Würde die Planung nicht durchgeführt, bliebe die jetzige Bebauung erhalten. Der Natur- und<br />

Landschaftshaushalt wird durch die Ausführung der Planung nicht betroffen.<br />

4.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s bestehen keine naturschutzrechtlichen<br />

Schutzausweisungen. Es kommen keine besonders geschützten Arten vor. Gebiete von<br />

gemeinschaftlichem Interesse (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete werden von der<br />

Planung nicht berührt.<br />

Im Plangebiet sind auch keine besonders geschützten Pflanzenarten bekannt. Die jetzige<br />

intensive Nutzung mit sehr geringen Grünflächen weist keine planungsrelevanten Arten auf.<br />

4.4 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen bei<br />

Durchführung der Planung<br />

Die angestrebte Überplanung des Geländes bedeutet keinen Verlust des Lebensraumes für<br />

Pflanzen und Tiere, da das Gelände bereits intensiv zu Gewerbe- und Wohnzwecken<br />

genutzt wird. Der neuaufzustellende <strong>Bebauungsplan</strong> bewirkt keine weitere Verdichtung der<br />

Bebauung. Die Festsetzungen garantieren eine geordnete, städtebauliche Entwicklung. Der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> weist vereinzelt Bepflanzungen als gestalterisches Element in Form von<br />

Straßenbegleitgrün und als Parkraumanpflanzung aus. Insgesamt wird die Situation nicht<br />

verschlechtert, die Neuplanung nutzt das derzeit fast vollständig versiegelte Gelände in<br />

ähnlicher Weise.<br />

4.5 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Der Lebensraum für Tiere und Pflanzen bleibt unverändert erhalten, wenn die Planung nicht<br />

ausgeführt wird.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

17<br />

5. Schutzgut Boden<br />

5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden<br />

Die Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens vom Erdbaulabor Dr. F. Krause<br />

ermittelten ein Bodenprofil aus drei getrennten Schichten. Unter der Befestigung aus Beton,<br />

Pflasterung u.ä. folgen anthropogene Auffüllungen über Schluff. Den C Horizont bildet ein<br />

schwach sandiger bis lehmiger Schotter, der z.T. dicht gelagert ist.<br />

Die 18 niedergebrachten Rammkernsondierungsbohrungen ergaben nur bei einer Bohrung<br />

gestautes Sicker- und Schichtwasser.<br />

Im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens wurde eine Untersuchung auf mögliche<br />

Schadstoffbelastungen des Untergrunds verbunden mit einer Gefährdungseinschätzung<br />

beauftragt. Zur Bewertung der Altlasten, zur Einschätzung der Untergrundverhältnisse und<br />

zur chemischen Analyse wurden im Plangebiet detaillierte Untersuchungen durchgeführt.<br />

Die mit Hilfe von Rammkernsondierungen gewonnenen Bodenproben der<br />

Altlastenuntersuchung hatten zum Ergebnis, dass das Bodenmaterial der Mischproben MP1<br />

und MP3 der Kategorie Z 1.1 der LAGA –Richtlinie (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)<br />

zugeordnet werden muss. Die Mischproben MP 2 und MP 4 gehören nach der LAGL –<br />

Richtlinie in die Kategorie 1.2. Im Rahmen der Bautätigkeit ist der Aushub in diesem Areal<br />

gemäß ihrer Einstufung ordnungsgemäß zu verwerten. Es besteht die Möglichkeit, nach<br />

Absprache mit den zuständigen Behörden, den Aushub auch auf dem Gelände wieder<br />

einzubauen.<br />

Für die Mischproben MP 1 bis MP 4 wurden chemische Untersuchungen auf<br />

Kohlenwasserstoffe und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)<br />

vorgenommen. Die Mischproben MP 1 bis MP 4 fallen nach der LAGA – Richtlinie in die<br />

Einbauklassen Z 0 und Z 1.1und lagen deutlich unter den unteren Prüfwerten der LAWA<br />

(Länderarbeitsgemeinschaft Wasser). Da die Bodenproben nicht auffällig rochen wurde<br />

gefolgert, dass die Schadstoffe eng an die mineralischen Fremdbestandteile wie z. B.<br />

Bauschutt gebunden und kaum wasserlöslich sind. Dieser Tatsache in Verbindung mit den<br />

geringen Schadstoffkonzentrationen und dem Grad der zukünftigen Versiegelung schließt<br />

eine Gefährdung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser aus.<br />

Die Prüfwerte für Schadstoffe der BBodSchV für Industrie- und Gewerbeflächen werden<br />

ebenfalls deutlich unterschritten. Die im Plangebiet vorliegenden Schadstoffkonzentrationen<br />

würden sogar die Errichtung eines Kinderspielplatzes erlauben, somit ist eine Gefährdung<br />

für den Wirkungspfad Boden – Mensch nicht gegeben.<br />

5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bei Durchführung der<br />

Planung<br />

Die <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung geht mit keiner zusätzlichen Flächeninanspruchnahme<br />

einher. Der bereits anthropogen überformte Untergrund wird durch den Abriss, den Neubau<br />

und den Betrieb der Gewerbegebäude nur unwesentlich verändert. Die Eigenschaften eines<br />

gewachsenen und belebten Bodens, mit seinen Funktionen als Vegetationsstandort,<br />

Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit gelten für die Böden<br />

des Plangebiets nur sehr eingeschränkt.<br />

5.3 Zu erwartende Entwicklung für das Schutzgut Boden bei Nichtdurchführung der<br />

Planung.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Bereich weiterhin gewerblich genutzt. Die


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

18<br />

jetzigen Bodenverhältnisse würden unverändert bestehen bleiben.<br />

6. Schutzgut Wasser<br />

Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein oberirdisches Fließgewässer. Die<br />

Grundwasserfließrichtung verläuft nordwestlich und ist auf den Vorfluter <strong>Hemer</strong>bach<br />

ausgerichtet. Im Zuge der Untersuchungen durch das Erdbaulabor Dr. F. Krause wurde<br />

festgestellt, dass der geschätzte maximale Grundwasserstand im nordwestlichen Abschnitt<br />

des Untersuchungsgebietes bei ungefähr 209 m über NN und im südöstlichen Bereich bei<br />

ungefähr 210 m über NN ansteht .<br />

Die durchgeführten Rammkernsondierungen zeigten kein Grundwasser außer bei der<br />

Rammkernsondierung 2. Hier trat Grundwasser in Form von gestautem Sicker- und<br />

Schichtwasser auf.<br />

6.1 Entwässerung<br />

Im Untergrund stehen verlehmte Schotter des <strong>Hemer</strong>bachs an. Dessen mittlerer<br />

Durchlässigkeitsbeiwert liegt innerhalb des DWA Regelwerkes. Das geotechnische<br />

Gutachten des Erdlabors Dr. F. Krause besagt das der Untergrund im Plangebiet eine<br />

Versickerung des anfallendem Niederschlags- und Oberflächenwasser über Mulden- oder<br />

Rigolenversickerung grundsätzlich zulässt. Im <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren wird aufgrund der<br />

herrschenden Rahmenbedingungen an der derzeitigen Ableitung des<br />

Niederschlagswassers in die Kanalisation festgehalten.<br />

6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bei Durchführung der<br />

Planung<br />

Der Bau des Fachmarktcenters führt zu keiner zusätzlichen Versiegelung der Flächen. Das<br />

anfallende Niederschlags- und wird, wie es zurzeit geschieht, der Kanalisation zugeführt.<br />

Die wasserrechtlichen Voraussetzungen werden für die Ableitungsart erfüllt.<br />

6.3 Zu erwartende Entwicklung für das Schutzgut Wasser bei Nichtdurchführung der<br />

Planung<br />

Die Beibehaltung der aktuellen Situation bringt keine Veränderungen für das Schutzgut<br />

Wasser.<br />

7. Schutzgüter Klima / Luft<br />

7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft<br />

Naturräumlich gehört das Untersuchungsgebiet zur Großlandschaft Sauerland und<br />

Siegerland. <strong>Hemer</strong> befindet sich in der naturräumlichen Einheit Bergisch-Sauerländisches<br />

Gebirge (Süderbergland) mit den Haupteinheiten Bergisch-Sauerländisches Unterland und<br />

Westsauerländer Oberland. Der höchste Punkt in <strong>Hemer</strong> liegt im Balver Wald mit 546 m<br />

über NN, der niedrigste Punkt mit 160 m in der Niederung der Oese bei Edelburg.<br />

Kennzeichnend für das Gebiet ist ein kühlfeuchtes, niederschlagsreiches submontanes<br />

Mittelgebirgsklima. Die Tagesschwankungen sind in <strong>Hemer</strong> vergleichsweise gering. Das<br />

mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur liegt bei 9 0 C, der mittlere Jahresniederschlag<br />

beträgt 1000 mm mit einem Maximum im Sommer. Frost kann an ca. 90 Tagen im Jahr<br />

auftreten. Die klimatischen Bedingungen werden durch das stark unterschiedliche Relief,


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

19<br />

Höhenunterscheide von 400 m, beeinflusst bzw. verändert. In den Tallagen kann es zum<br />

Kaltluftstau mit entsprechenden Spätfrösten und Nebeln kommen.<br />

Generell beeinflusst jede Bautätigkeit das Mikroklima. Im vorliegenden Fall, der die reale<br />

kleinklimatische Situation nicht maßgeblich verschlechtert, wird das Mikroklima des<br />

Plangebietes weitgehend unbeeinflusst belassen.<br />

Großklimatische Gegebenheiten bleiben davon ebenfalls unberührt. Das lokale Klima<br />

beschränkt sich auf den Einflussbereich einzelner unterschiedlicher Topographien, wie z. B.<br />

Tal- oder Hanglagen, während sich das Mikroklima über einer bodennahen Reibungszone,<br />

wie z. B. über einer Ackerfläche oder einem Parkplatz ausbildet.<br />

Die Lufthygiene wird hauptsächlich durch den Verkehr auf der Hauptstraße beeinflusst.<br />

7.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft bei Durchführung der<br />

Planung<br />

Nach der Realisierung der Planung wird ein Großteil des Gebietes wieder versiegelt sein.<br />

Die versiegelten Flächen tragen - wie jetzt auch - zur Erhöhung der Temperatur im<br />

Plangebiet bei. Es handelt sich um ein lokales Phänomen, welches auf die<br />

großklimatischen Verhältnisse keinen nennenswerten Einfluss haben wird. Der Bau des<br />

Fachmarktcenters ist mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden.<br />

7.3 Zu erwartende Entwicklung für das Schutzgut Klima bei Nichtdurchführung der<br />

Planung<br />

Eine Nichtdurchführung der Planung bewirkt einen Status quo des derzeit herrschenden<br />

Lokalklimas und der lufthygienischen Situation.<br />

8. Schutzgut Landschafts- / Ortsbild<br />

8.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild<br />

Das Plangebiet ist in seiner visuellen Wirkung stark geprägt durch die Kernstadt mit ihrer<br />

starken Verdichtung und Versiegelung. Im Umkreis des Geltungsbereiches liegen weitere<br />

Gewerbeflächen und Wohnbauflächen, Verkehrswege und andere Siedlungsbereiche. In<br />

unmittelbarer Nähe sind keine größeren Frei- oder Grünflächen zu finden.<br />

Für den Betrachter ist das Landschaftsbild durch diesen Umstand weniger reizvoll, ihm<br />

präsentiert sich vielmehr in erster Linie ein Stadtbild mit den typischen Merkmalen einer<br />

verstärkten Bebauung, unterbrochen von wenigen kleineren Grünflächen und<br />

Anpflanzungen.<br />

8.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild bei<br />

Durchführung der Planung<br />

Die Realisierung der Planung hat zur Folge, dass die jetzigen Gewerbe- und Wohnflächen<br />

auch in Zukunft dieser Nutzung unterliegen werden. Durch die städtebauliche Neuordnung<br />

der Flächen wird das Areal nach Planungsdurchführung besser in die bestehende<br />

Bebauung eingepasst sein. Unter Einhaltung der baulichen und grünordnerischen<br />

Festsetzungen werden die unmittelbaren Auswirkungen auf die angrenzende Umgebung<br />

minimiert.<br />

8.3 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild bei<br />

Nichtdurchführung der Planung


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

20<br />

Ein Verwerfen der Planung hätte zur Folge dass das jetzige Gelände mit seiner Bebauung<br />

unverändert genutzt würde und das Landschaftsbild unverändert bliebe.<br />

9. Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

9.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von<br />

gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische<br />

Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden<br />

könnte.<br />

Kulturgüter, kulturgeschichtliche Bodendenkmäler und archäologische Funde sind für das<br />

Plangebiet nach Kenntnisstand des LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe nicht<br />

bekannt. Da bei den Erdarbeiten Fundstellen zu Tage treten können, ist der Stadt als<br />

Untere Denkmalbehörde und / oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe<br />

(Tel.: 02761/93750, Fax: 02761/2466), der Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig, das heißt<br />

etwa zwei Wochen vorher zu melden. Dadurch wird sichergestellt, dass im weiteren Verlauf<br />

der Erdbewegungen etwaige kulturhistorische Funde keinen Schaden nehmen und<br />

sachgerecht behandelt werden können. Im konkreten Fall sind die Bodendenkmäler<br />

unverzüglich den genannten Stellen anzuzeigen und die Entdeckungsstäte ist mindestens<br />

drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§ 15und 16 Denkmalschutzgesetz<br />

NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der<br />

Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,<br />

auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monate in Besitz zu<br />

nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).<br />

10. Wechselwirkungen<br />

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich<br />

gegenseitig und in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe<br />

Wirkungszusammenhänge zwischen den Schutzgütern zu betrachten. Die aus<br />

methodischen Gründen auf Teilstücke des Naturhaushalts, die so genannten Schutzgüter,<br />

bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />

Im Plangebiet führt die Überbauung zu keiner weitreichenden Verschlechterung des Status<br />

quo, da das Gelände bereits einer intensiven gewerblichen / wohnbaulichen Nutzung<br />

unterliegt. Aufgrund der derzeitigen Nutzung einerseits und der großflächigen Versiegelung<br />

bei gleichzeitiger Festsetzung von Bepflanzungen im Gebiet sind die Umweltfolgen der<br />

möglichen Wechselwirkungen als gering zu beurteilen. Eine Verstärkung der erheblichen<br />

Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet<br />

nicht zu erwarten.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

21<br />

11. Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes<br />

11.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Durch die Umsetzung der Planung ergeben sich unvermeidbare Umweltauswirkungen. Die<br />

dargestellten Beeinträchtigen der Umweltbelange können im weiteren Verfahren durch<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kompensiert werden.<br />

11.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />

Ohne die Baugebietsentwicklung würde das Gelände weiterhin durch das ansässige<br />

Gewerbe intensiv genutzt und hätte somit weiterhin geringe Bedeutung für die Schutzgüter<br />

Pflanzen und Tiere, Boden und Wasser.<br />

12. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der<br />

erheblich nachteiligen Auswirkungen<br />

Aus der Beschreibung der Umweltbelange ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen<br />

Zielvorstellungen folgende Anforderungen:<br />

12.1 Schutzgut Mensch<br />

Die Auswirkungen auf den Menschen bewegen sich innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.<br />

Die Beeinträchtigungen durch Lärm können durch Einhaltung der Vorgaben des<br />

Gutachterbüros bezüglich der Kühl- und Belüftungsgeräte reduziert werden. Die negativen<br />

Auswirkungen durch den Neubau der „Seuthestraße“ können was die Lärmimmissionen<br />

angeht durch aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen verringert werden. Die Belastung<br />

durch Schadstoffe, PM 10 und NO2 überschreitet an einigen Immissionsorten die geltenden<br />

Grenzwerte. Sie wird hauptsächlich durch die starke Verkehrsbelastung auf der<br />

Bundesstraße verursacht und kann nur durch eine sinnvolle Änderung der<br />

Verkehrssituation im Abschnitt Bundesstraße/Hauptstraße zufriedenstellend gelöst werden.<br />

12.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Die Suche und Erörterung sinnvoller Planungsalternativen bis hin zur Nullvariante, trägt<br />

dem Grundsatz der Vermeidung und Minderung gemäß BauGB § 1a Rechnung. Der im §<br />

1a BauGB genannte Ausgleich des baulichen Eingriffs wurde durch das Umweltamt der<br />

Stadt <strong>Hemer</strong> bereits bei der Aufstellung des zurzeit gültigen <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>30</strong> <strong>II</strong> a<br />

beziffert und ausgeführt. Die Versiegelung von Böden durch die geplante Überbauung im<br />

Rahmen der <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e und der damit verbundene Verlust von<br />

Lebensräumen verschlechtern den derzeitigen Zustand im Gebiet nicht.<br />

12.3 Minimierungsmaßnahmen<br />

Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Plangebiet nicht durchgeführt, wie<br />

unter Punkt 4.1 erläutert. Aus gestalterischen Aspekten werden vereinzelte Anpflanzungen<br />

im Bereich der Stellplätze, der Straßen und auf der Grünfläche vorgenommen.<br />

12.4 Schutzgut Boden<br />

Die städtebauliche Neuordnung der überbaubaren Flächen bedingt wieder eine<br />

Versiegelung der Böden und ist im Zuge der Planungsausführung unvermeidbar.<br />

Gemessen am Ausgangszustand des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes verschlechtert sich der<br />

Zustand nicht.


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

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12.5 Schutzgut Wasser<br />

Die Realisierung der Planung reduziert die Oberflächenversickerung unwesentlich zum<br />

Ausgangszustand. Der Grundwasserschutz wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der<br />

vorliegenden Gutachten gewährleistet.<br />

13. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren<br />

Für das Plangebiet liegen aktuell eine geotechnische Untersuchung und eine orientierende<br />

Gefährdungsabschätzung bzgl. Altlasten, Aussagen zur Entwässerung, eine Prognose der<br />

Verkehrsbelastung und eine Standortbewertung zur schalltechnischen Lärmsituation vor.<br />

Die älteren Untersuchungen zur Luftqualität und zum Klima der Stadt <strong>Hemer</strong>, die<br />

Biotopkartierung und der Stadtökologische Fachbeitrag der LÖBF wurden ebenfalls im<br />

Umweltbericht berücksichtigt.<br />

14. Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

Der Umweltbericht greift auf vorliegende Behördeninformationen, erarbeitete Gutachten und<br />

auszuwertendes Kartenmaterial zurück. Die Eingriffswirkungen konnten damit hinreichend<br />

eingeschätzt werden.<br />

15. Monitoring<br />

Nach Aussage des Umweltamtes der Stadt <strong>Hemer</strong> sind keine Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen zu leisten. Damit entfällt auch eine Überwachung. Die Einhaltung<br />

anderer Vorgaben innerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens wird durch die Stadt <strong>Hemer</strong><br />

abgenommen und überwacht.<br />

16. Zusammenfassung<br />

Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht mit seinen Darlegungen und Bewertungen<br />

ist der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“ sowie<br />

die Aussagen der vorliegenden Fachgutachten. Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e ist es,<br />

die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf den Gewerbe- und<br />

Wohnflächen nach geltendem Planungsrecht und städtebaulich verträglich ein<br />

Fachmarktcenter und Dienstleistungseinrichtungen erstellt werden können.<br />

Mit Realisierung der vorliegenden Planung sind in unterschiedlichem Masse Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter verbunden. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen und der<br />

Einhaltung der gültigen Bestimmungen und Grenzwerte für die Schutzgüter ist die<br />

Verträglichkeit der Planung für den angrenzenden Siedlungsbereich weitgehend<br />

gewährleistet. Die Nichteinhaltung von Grenzwerten an einigen Immissionsorten bei der<br />

luftschadstofftechnischen Untersuchung beruht hauptsächlich auf der verkehrstechnischen<br />

Status Quo Situation im Bereich der stark befahrenen Bundesstraße.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter werden durch den Bau des Fachmarktcenters nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur<br />

Vermeidung die angestrebte Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

erwarten lässt. Die Realisierung der Planung geht mit keiner Verschlechterung des


Umweltbericht <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>30</strong> <strong>II</strong> e „Stadtkern / Fachmarktcenter - Süd“<br />

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Ausgangszustands einher. Aus diesem Grund war es nicht notwendig eine<br />

Eingriffsbilanzierung bezogen auf die Auswirkungen auf den Natur-und<br />

Landschaftshaushalt vorzunehmen. Dadurch entfällt die Festlegung und Ausweisung<br />

geeigneter Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs.

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