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s Politische Strategien gegen die extreme Rechte in Parlamenten

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„Ausschussbesetzungen nach d’Hondt werden bei uns vorgenommen, da gibt’s<br />

verschiedene Methoden. Aber wenn, müssen ja dann alle gewählten Vertreter<br />

grundsätzlich gleichberechtigt behandelt werden. Es ist aber möglich, dass <strong>die</strong><br />

anderen Parteien sich zusammentun und <strong>die</strong> Ausschussbesetzung absprechen. So<br />

haben wir das gemacht, dass wir das Wahlverhalten vorher, das taktische Wahlverhalten,<br />

vorher absprechen, so dass <strong>die</strong> NPD <strong>in</strong> den Ausschüssen selbst, ich<br />

glaube, immer nur als Verh<strong>in</strong>derungsvertreter vertreten ist. Also, man kann sie<br />

gar nicht wählen bei den gesetzten Ausschüssen. Man kann aber <strong>die</strong> Platzierung<br />

bee<strong>in</strong>flussen, <strong>die</strong> nach <strong>die</strong>ser d’Hondt-Regelung sich ergibt. Es ist wohl so, wenn<br />

e<strong>in</strong>e Partei, <strong>die</strong> 50 Prozent der Stimmen hat, 50 Prozent der Stadtratsitze hat, auch<br />

mit 50 Prozent <strong>in</strong> den Ausschüss en repräsentiert se<strong>in</strong> muss; so gibt’s wohl <strong>die</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>e Regelung, so ist es uns jedenfalls erklärt worden. Und da <strong>die</strong> NPD ja<br />

sich um <strong>die</strong> zehn Prozent <strong>in</strong> Sebnitz bewegt und wir <strong>die</strong> meisten Ausschüsse nur<br />

mit fünf oder sechs Personen besetzt haben, besteht also ke<strong>in</strong> automatischer Anspruch<br />

für <strong>die</strong> NPD, mit ihren zehn Prozent den Sitz zu bekommen. Da kann man<br />

das e<strong>in</strong> bisschen steuern. Wenn <strong>die</strong> zwanzig Prozent hätten, wäre es schwieriger.<br />

Da hätten sie immer irgendwo mal e<strong>in</strong>en Sitz bekommen müssen.“<br />

„Da haben sich <strong>die</strong> anderen dann zum Teil zusammengetan, und eben <strong>die</strong> drei<br />

E<strong>in</strong>zelparteien, <strong>die</strong> haben dann eben e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Liste gemacht. […] Und<br />

haben also bei <strong>die</strong>ser Besetzung der Ausschüsse dann <strong>die</strong> Listen so geme<strong>in</strong>sam<br />

gebildet, dass das halt funktioniert hat, dass aus <strong>die</strong>ser Liste immer jemand mit<br />

<strong>in</strong> den Ausschuss kam und <strong>die</strong> NPD dann außen vor blieb.“<br />

Ebenso wie <strong>in</strong> Sebnitz wird auch <strong>in</strong> Stralsund auf das d’Hondt-Verfahren<br />

zurückgegriffen, wenn es um <strong>die</strong> Besetzung von Ausschüssen geht,<br />

von denen es <strong>in</strong> der Hansestadt dreizehn gibt. Die Anwendung <strong>die</strong>ses<br />

Sitzzuteilungsverfahrens erfolgt dabei mit dem Ziel, <strong>die</strong> beiden NPD-Abgeordneten<br />

aus den Gremien der Bürgerschaft herauszuhalten. Zwar s<strong>in</strong>d<br />

<strong>die</strong> Rechts<strong>extreme</strong>n dadurch tatsächlich <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Ausschuss oder sonstigem<br />

Gremium vertreten, doch g<strong>in</strong>g <strong>die</strong>ser Erfolg auch zu Lasten anderer<br />

kle<strong>in</strong>erer Gruppierungen im Parlament.<br />

„Ja, das war gleich nach der Kommunalwahl. Die Hauptsatzung haben wir geändert,<br />

nicht <strong>die</strong> Geschäftsordnung. […] Und <strong>die</strong> Hauptsatzung legt ja fest, wie<br />

groß <strong>die</strong>se Gremien se<strong>in</strong> müssen, ne Und das kann man ja selber bestimmen und<br />

auch, wie sie besetzt s<strong>in</strong>d, nach der Hare-Niemeyer und nach der d’Hondt. Und<br />

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