Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung

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Tarif Futura Kurz und bündig: DRK 1850 O1JT3771 07.08 42 Krankenversicherungsverein a.G. Tarifwechseloption Im Falle eines Tarifwechsels während der ersten fünf Versicherungsjahre verzichtet der Deutsche Ring zu bestimmten Terminen auf zusätzliche Risikozuschläge, Wartezeiten und Leistungsausschlüsse für die Mehrleistungen. Allgemeine Versicherungsbedingungen 1 Annahmefähigkeit 2 Vertragsdauer 3 Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes 4 Beitragszahlung 5 Ende des Versicherungsschutzes DRK 1850 O1JT3771 07.08 Seite 1 von 2

Tarif Futura (Stand 1.7.2008) Allgemeine Versicherungsbedingungen 1 Annahmefähigkeit Der Tarif Futura kann nur zusammen mit den Tarifen der Produktlinien Classic, Esprit oder Comfort abgeschlossen werden. Das Höchstaufnahmealter beträgt 45 Jahre. Als Alter des Versicherten gilt die Differenz aus dem Kalenderjahr und seinem Geburtsjahr. 2 Vertragsdauer Der Tarif Futura wird für fünf Versicherungsjahre abgeschlossen. Dabei endet das erste Versicherungsjahr mit dem ersten vollen Kalenderjahr. Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht einem Kalenderjahr. 3 Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherer ist verpflichtet, Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung anzunehmen. Soweit bei einem Wechsel in einen Tarif der Produktlinien Classic, Esprit oder Comfort die Leistungen höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, verzichtet der Deutsche Ring zu den nachfolgend festgelegten Zeitpunkten auf a) eine Gesundheitsprüfung und insoweit auch auf b) einen Leistungsausschluss für die Mehrleistungen sowie c) eine zusätzliche Wartezeit. d) Hinsichtlich bereits eingetretener Versicherungsfälle werden für Behandlungszeiten nach Durchführung des Tarifwechsels die vollen tariflichen Leistungen zur Verfügung gestellt. 4 Beitragszahlung DRK 1850 O1JT3772 07.08 43 Im bisherigen Tarif eventuell vereinbarte Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder Wartezeiten werden bei einem Wechsel auf den neuen Tarif übertragen. Dabei bleibt das prozentuale Verhältnis zwischen Risikozuschlag und Tarifbeitrag unverändert. Der vereinfachte Tarifwechsel ist jeweils zum 1. Januar unmittelbar nach dem ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Versicherungsjahr möglich. Zur Ausübung der Tarifwechseloption genügt es, wenn der Antrag drei Monate vor dem gewünschten Umstellungstermin gestellt wird. Während der Vertragsdauer ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung des im Versicherungsschein genannten Beitrags verpflichtet. 5 Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz nach Tarif Futura endet aus folgenden Gründen: a) Nach Ablauf der Versicherungsdauer von fünf Versicherungsjahren b) Nach Ausübung eines Tarifwechsels in einen Tarif mit Mehrleistungen c) Mit dem Wegfall des Grundtarifs d) Bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, wenn die Kündigung bis 30.09. des Versicherungsjahres vorgelegen hat. DRK 1850 O1JT3772 07.08 Hat der Versicherte zum Zeitpunkt der Beendigung das Alter 40 noch nicht erreicht, kann der Versicherungsnehmer die Beendigung aus den Gründen a) und b) einmalig auf Antrag abwenden. Der Vertrag verlängert sich dadurch um weitere fünf Versicherungsjahre. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird der zu diesem Zeitpunkt für das dann erreichte Alter gültige Beitrag zugrunde gelegt. Seite 2 von 2

Tarif Futura<br />

(Stand 1.7.2008)<br />

Allgemeine <strong>Versicherungsbedingungen</strong><br />

1 Annahmefähigkeit<br />

Der Tarif Futura kann nur zusammen mit den Tarifen der Produktlinien Classic, Esprit oder Comfort abgeschlossen werden. Das<br />

Höchstaufnahmealter beträgt 45 Jahre. Als Alter des Versicherten gilt die Differenz aus dem Kalenderjahr <strong>und</strong> seinem Geburtsjahr.<br />

2 Vertragsdauer<br />

Der Tarif Futura wird für fünf Versicherungsjahre abgeschlossen. Dabei endet das erste Versicherungsjahr mit dem ersten vollen<br />

Kalenderjahr. Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht einem Kalenderjahr.<br />

3 Gegenstand <strong>und</strong> Umfang des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherer ist verpflichtet, Anträge auf Wechsel in andere<br />

Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung<br />

der aus dem Vertrag erworbenen Rechte <strong>und</strong> der Alterungsrückstellung<br />

anzunehmen.<br />

Soweit bei einem Wechsel in einen Tarif der Produktlinien Classic,<br />

Esprit oder Comfort die Leistungen höher oder umfassender<br />

sind als in dem bisherigen Tarif, verzichtet der Deutsche Ring<br />

zu den nachfolgend festgelegten Zeitpunkten auf<br />

a) eine Ges<strong>und</strong>heitsprüfung <strong>und</strong> insoweit auch auf<br />

b) einen Leistungsausschluss für die Mehrleistungen sowie<br />

c) eine zusätzliche Wartezeit.<br />

d) Hinsichtlich bereits eingetretener Versicherungsfälle werden<br />

für Behandlungszeiten nach Durchführung des Tarifwechsels<br />

die vollen tariflichen Leistungen zur Verfügung gestellt.<br />

4 Beitragszahlung<br />

DRK 1850 O1JT3772 07.08<br />

43<br />

Im bisherigen Tarif eventuell vereinbarte Leistungsausschlüsse,<br />

Risikozuschläge oder Wartezeiten werden bei einem Wechsel<br />

auf den neuen Tarif übertragen. Dabei bleibt das prozentuale<br />

Verhältnis zwischen Risikozuschlag <strong>und</strong> Tarifbeitrag unverändert.<br />

Der vereinfachte Tarifwechsel ist jeweils zum 1. Januar unmittelbar<br />

nach dem ersten, zweiten, dritten, vierten <strong>und</strong> fünften<br />

Versicherungsjahr möglich. Zur Ausübung der Tarifwechseloption<br />

genügt es, wenn der Antrag drei Monate vor dem gewünschten<br />

Umstellungstermin gestellt wird.<br />

Während der Vertragsdauer ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung des im Versicherungsschein genannten Beitrags verpflichtet.<br />

5 Ende des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz nach Tarif Futura endet aus folgenden<br />

Gründen:<br />

a) Nach Ablauf der Versicherungsdauer von fünf Versicherungsjahren<br />

b) Nach Ausübung eines Tarifwechsels in einen Tarif mit Mehrleistungen<br />

c) Mit dem Wegfall des Gr<strong>und</strong>tarifs<br />

d) Bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende<br />

eines jeden Versicherungsjahres, wenn die Kündigung bis<br />

30.09. des Versicherungsjahres vorgelegen hat.<br />

DRK 1850 O1JT3772 07.08<br />

Hat der Versicherte zum Zeitpunkt der Beendigung das Alter 40<br />

noch nicht erreicht, kann der Versicherungsnehmer die Beendigung<br />

aus den Gründen a) <strong>und</strong> b) einmalig auf Antrag abwenden.<br />

Der Vertrag verlängert sich dadurch um weitere fünf Versicherungsjahre.<br />

Im Falle einer Vertragsverlängerung wird der zu<br />

diesem Zeitpunkt für das dann erreichte Alter gültige Beitrag<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

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