Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung

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12.11.2012 Aufrufe

DRK 3181 O1JT7945 01.12 32 Krankenversicherungsverein a.G. Wichtige Information zu Ihrem Versicherungsschutz nach Tarif Esprit MX oder: Was wir von unseren Kunden häufig gefragt werden 1 Was ist nicht in Ihrem Versicherungsschutz enthalten? Bei ambulanter Behandlung Z. B. Sport-, Sonnen- und Arbeitsbrillen, einige Schutzimpfungen (z. B. für Fernreisen), Nähr- und Stärkungsmittel (z. B. Vitaminund Mineralstoffpräparate), Hilfsmittel, die nicht ausdrücklich im Tarif genannt werden. Bei stationärer Behandlung Z. B. Schwangerschaftsunterbrechungen aus nicht medizinischen Gründen, Sterilisation, privatärztliche Behandlung, Unterbringungszuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer, Krankenhausnebenkosten für Sonderservice wie Telefongespräche, Fernsehen oder Video. Bei zahnärztlicher Behandlung Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung, die die Höchstpreise des gültigen Preis-/Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen übersteigen, rein kosmetische Leistungen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen, Amalgamaustausch ohne nachweisbare medizinische Notwendigkeit. 2 Was ist im Versicherungsfall zu beachten? Grundsätzliches Erstattungsfähig sind ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen (nicht: Verlangensleistungen und kosmetische Leistungen). Bitte verwenden Sie für die Einreichung von Rechnungen die dafür vorgesehenen Vordrucke. Wir können Ihre Leistungsansprüche dann schneller bearbeiten. Sie erhalten diese Vordrucke bei jeder Abrechnung. Sollte Ihnen kein Vordruck zur Verfügung stehen, achten Sie bitte auf folgende Angaben, ohne die eine Bearbeitung leider nicht möglich ist: – Versicherungsnummer – Originalbeleg der Rechnung – Angabe der Diagnose auf allen Rechnungen und Bescheinigungen Bei ambulanter Behandlung In der Arztrechnung müssen die Bezeichnung der Krankheit (Diagnose), die Behandlungstage und die Ziffern der Gebührenordnung, nach denen der Arzt sein Honorar berechnet, enthalten sein. Rezepte sollten Sie möglichst zusammen mit der Arztrechnung einreichen. Eine Kostenerstattung erfolgt auch bei noch nicht bezahlten Rechnungen. Heil- und Hilfsmittel (z. B. physikalische Therapie, Bandagen, Prothesen) müssen vorher ärztlich verordnet werden. Für Sehhilfen ist eine vorherige augenärztliche Verordnung erforderlich. Folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen) bedürfen ab einem Rechnungsbetrag von 950,– EUR einer vorherigen Leistungszusage: Hörgeräte, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), Krankenfahrstühle. DRK 3181 O1JT7945 01.12 Generell einer vorherigen Leistungszusage bedürfen Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte). Bei stationärer Behandlung Legen Sie im Krankenhaus Ihre RingCard für Privatversicherte vor. Wir können dann direkt mit dem Krankenhaus abrechnen und Sie brauchen in der Regel nicht in Vorleistung zu treten. Eine vorherige Kostenzusage ist empfehlenswert, wenn Sie ein Krankenhaus wählen, das weit von Ihrem Wohnort entfernt oder im Ausland liegt. Zahnärztliche Behandlung wird auch im Krankenhaus nach den tariflichen Bestimmungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie abgerechnet. Denken Sie bitte daran, in diesem Fall einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Sie erfahren dann, welche Leistungen Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag erwarten können. Weitere Informationen zum Heil- und Kostenplan können Sie auch den Ausführungen zur zahnärztlichen Behandlung entnehmen. Bei zahnärztlicher Behandlung Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von über 3.500,– EUR reichen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen den Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes oder (Fach-)Zahnarztes ein. Wir sagen Ihnen dann, welche Leistungen Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag zu erwarten haben und wie hoch ggf. Ihr Eigenanteil ist. Die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans übernehmen wir im Rahmen des Tarifs. Bei verspäteter Vorlage des Heil- und Kostenplans wird die Versicherungsleistung gekürzt. Bei Behandlung im Ausland Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlungen in Europa. Zudem besteht ohne besondere Vereinbarung während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten gilt der Versicherungsschutz weltweit. Wir empfehlen Ihnen, uns bereits vor einem längerfristigen Auslandsaufenthalt zu benachrichtigen und einen in Deutschland wohnenden Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen und Willenserklärungen zu benennen. Trotz der prinzipiellen Auslandsdeckung legt dieser Tarif die Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem zu Grunde und sieht mitunter Höchstgrenzen vor. Aufgrund unterschiedlich ausgestalteter Gesundheitssysteme in anderen Ländern ist es denkbar, dass bei Behandlungen außerhalb Deutschlands die Tarifleistungen allein zur Deckung aller Kosten nicht ausreichen. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, gleich bzw. rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise beim Deutschen Ring eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Unsere Außendienstmitarbeiter/-partner beraten Sie gerne, welcher Tarif für Sie der zweckmäßigste ist. Sie können sich auch an eine unserer Geschäftsstellen oder an die Hauptverwaltung in Hamburg wenden. Seite 5 von 5

Katalog der Gesundheitsvorsorgeleistungen für alle Tarife der Produktlinien Classic und Esprit (Stand: 1.7.2011) Gesundheitsvorsorgeleistungen, die ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung erstattet werden. Vorsorgeleistungen DRK 1986 O1JT7601 07.11 33 Krankenversicherungsverein a.G. Die Zahlen in den Klammern sind die vom Arzt abrechenbaren Aufführungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach denen Leistung und Abrechnung spezifiziert sind. Die technischen sowie die Laborleistungen sind nur im Zusammenhang mit den persönlichen Vorsorgeleistungen (6/Glaukomvorsorge, 23, 26 – 29, 750/Hautkrebsvorsorge) abrechnungsfähig. Aus der Rechnung muss sich ergeben, dass die Leistungen im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung nach den o. g. GOÄ-Nummern erbracht wurden. I. Persönliche Leistungen Krebsvorsorgeuntersuchung für den Mann: Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung – (28) Krebsvorsorgeuntersuchung für die Frau: – Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung – (27) – Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik – (4851) Gesundheitsvorsorgeuntersuchung für Erwachsene: Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung – (29) Glaukomvorsorge: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems, in diesem Falle Augen im Rahmen der Glaukomvorsorge ab dem 45. Lebensjahr – (6) Schwangerschaftsvorsorge: Erste Vorsorgeuntersuchung Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins, einschließlich der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, einschließlich Hämoglobinbestimmung – (23) Vorsorgeuntersuchungen für Kinder: Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen) - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) - entsprechend der gesetzlich eingeführten Vorsorgeuntersuchungen (U1-n) – (26) Dermatoskopie: Auflichtmikroskopie der Haut, eine Sitzung/Jahr – (750) Sonographie: – Ultraschalluntersuchung ein Organ – (410) – Ultraschalluntersuchung bis zu 3 weiteren Organen – (420) – Ultraschalluntersuchung Mutterschaftsvorsorge – (415) – Ultraschalluntersuchung Schilddrüse – (417) – Ultraschalluntersuchung Brustdrüse – (418) – Zuschlag transkavitäre Untersuchung – (403) – Zuschlag Duplexverfahren – (401) Vorsorgedarmspiegelung – (687): ab dem 50. Lebensjahr DRK 1986 O1JT7601 07.11 Seite 1 von 3

DRK 3181 O1JT7945 01.12<br />

32<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />

Wichtige Information zu Ihrem Versicherungsschutz nach Tarif Esprit MX<br />

oder: Was wir von unseren K<strong>und</strong>en häufig gefragt werden<br />

1 Was ist nicht in Ihrem Versicherungsschutz<br />

enthalten?<br />

Bei ambulanter Behandlung<br />

Z. B. Sport-, Sonnen- <strong>und</strong> Arbeitsbrillen, einige Schutzimpfungen<br />

(z. B. für Fernreisen), Nähr- <strong>und</strong> Stärkungsmittel (z. B. Vitamin<strong>und</strong><br />

Mineralstoffpräparate), Hilfsmittel, die nicht ausdrücklich im<br />

Tarif genannt werden.<br />

Bei stationärer Behandlung<br />

Z. B. Schwangerschaftsunterbrechungen aus nicht medizinischen<br />

Gründen, Sterilisation, privatärztliche Behandlung, Unterbringungszuschläge<br />

für Ein- oder Zweibettzimmer, Krankenhausnebenkosten<br />

für Sonderservice wie Telefongespräche, Fernsehen<br />

oder Video.<br />

Bei zahnärztlicher Behandlung<br />

Sachkosten bei zahnärztlicher <strong>und</strong> kieferorthopädischer Behandlung,<br />

die die Höchstpreise des gültigen Preis-/Leistungsverzeichnisses<br />

für zahntechnische Leistungen übersteigen, rein kosmetische<br />

Leistungen, die über das medizinisch notwendige Maß<br />

hinausgehen, Amalgamaustausch ohne nachweisbare medizinische<br />

Notwendigkeit.<br />

2 Was ist im Versicherungsfall zu beachten?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Erstattungsfähig sind ausschließlich medizinisch notwendige<br />

Leistungen (nicht: Verlangensleistungen <strong>und</strong> kosmetische Leistungen).<br />

Bitte verwenden Sie für die Einreichung von Rechnungen die<br />

dafür vorgesehenen Vordrucke. Wir können Ihre Leistungsansprüche<br />

dann schneller bearbeiten. Sie erhalten diese Vordrucke<br />

bei jeder Abrechnung. Sollte Ihnen kein Vordruck zur<br />

Verfügung stehen, achten Sie bitte auf folgende Angaben, ohne<br />

die eine Bearbeitung leider nicht möglich ist:<br />

– Versicherungsnummer<br />

– Originalbeleg der Rechnung<br />

– Angabe der Diagnose auf allen Rechnungen <strong>und</strong> Bescheinigungen<br />

Bei ambulanter Behandlung<br />

In der Arztrechnung müssen die Bezeichnung der Krankheit<br />

(Diagnose), die Behandlungstage <strong>und</strong> die Ziffern der Gebührenordnung,<br />

nach denen der Arzt sein Honorar berechnet, enthalten<br />

sein.<br />

Rezepte sollten Sie möglichst zusammen mit der Arztrechnung<br />

einreichen.<br />

Eine Kostenerstattung erfolgt auch bei noch nicht bezahlten<br />

Rechnungen.<br />

Heil- <strong>und</strong> Hilfsmittel (z. B. physikalische Therapie, Bandagen,<br />

Prothesen) müssen vorher ärztlich verordnet werden. Für Sehhilfen<br />

ist eine vorherige augenärztliche Verordnung erforderlich.<br />

Folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen) bedürfen ab<br />

einem Rechnungsbetrag von 950,– EUR einer vorherigen Leistungszusage:<br />

Hörgeräte, Körperersatzstücke <strong>und</strong> Prothesen (z. B.<br />

künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), Krankenfahrstühle.<br />

DRK 3181 O1JT7945 01.12<br />

Generell einer vorherigen Leistungszusage bedürfen Blutzuckermessgeräte,<br />

Sauerstoffgeräte <strong>und</strong> Sauerstoffkonzentratoren,<br />

Schlafapnoegeräte, Atmungs- <strong>und</strong> Herzüberwachungsmonitore,<br />

lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte).<br />

Bei stationärer Behandlung<br />

Legen Sie im Krankenhaus Ihre RingCard für Privatversicherte<br />

vor. Wir können dann direkt mit dem Krankenhaus abrechnen<br />

<strong>und</strong> Sie brauchen in der Regel nicht in Vorleistung zu treten.<br />

Eine vorherige Kostenzusage ist empfehlenswert, wenn Sie ein<br />

Krankenhaus wählen, das weit von Ihrem Wohnort entfernt oder<br />

im Ausland liegt.<br />

Zahnärztliche Behandlung wird auch im Krankenhaus nach den<br />

tariflichen Bestimmungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz <strong>und</strong><br />

Kieferorthopädie abgerechnet. Denken Sie bitte daran, in diesem<br />

Fall einen Heil- <strong>und</strong> Kostenplan erstellen zu lassen. Sie<br />

erfahren dann, welche Leistungen Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag<br />

erwarten können. Weitere Informationen zum Heil- <strong>und</strong><br />

Kostenplan können Sie auch den Ausführungen zur zahnärztlichen<br />

Behandlung entnehmen.<br />

Bei zahnärztlicher Behandlung<br />

Bei Zahnersatz <strong>und</strong> Kieferorthopädie mit einem voraussichtlichen<br />

Rechnungsbetrag von über 3.500,– EUR reichen Sie bitte rechtzeitig<br />

vor Beginn der Maßnahmen den Heil- <strong>und</strong> Kostenplan<br />

des behandelnden Arztes oder (Fach-)Zahnarztes ein. Wir sagen<br />

Ihnen dann, welche Leistungen Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag<br />

zu erwarten haben <strong>und</strong> wie hoch ggf. Ihr Eigenanteil ist.<br />

Die Kosten für die Erstellung des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans übernehmen<br />

wir im Rahmen des Tarifs.<br />

Bei verspäteter Vorlage des Heil- <strong>und</strong> Kostenplans wird die Versicherungsleistung<br />

gekürzt.<br />

Bei Behandlung im Ausland<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlungen<br />

in Europa. Zudem besteht ohne besondere Vereinbarung während<br />

des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes<br />

auch Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland.<br />

Nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten gilt der<br />

Versicherungsschutz weltweit.<br />

Wir empfehlen Ihnen, uns bereits vor einem längerfristigen Auslandsaufenthalt<br />

zu benachrichtigen <strong>und</strong> einen in Deutschland<br />

wohnenden Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen<br />

<strong>und</strong> Willenserklärungen zu benennen.<br />

Trotz der prinzipiellen Auslandsdeckung legt dieser Tarif die Leistungserbringung<br />

im deutschen Ges<strong>und</strong>heitssystem zu Gr<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> sieht mitunter Höchstgrenzen vor. Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlich<br />

ausgestalteter Ges<strong>und</strong>heitssysteme in anderen Ländern ist es<br />

denkbar, dass bei Behandlungen außerhalb Deutschlands die<br />

Tarifleistungen allein zur Deckung aller Kosten nicht ausreichen.<br />

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, gleich bzw. rechtzeitig<br />

vor Antritt einer Auslandsreise beim Deutschen Ring eine Auslandsreise-<strong>Krankenversicherung</strong><br />

abzuschließen. Unsere Außendienstmitarbeiter/-partner<br />

beraten Sie gerne, welcher Tarif für<br />

Sie der zweckmäßigste ist. Sie können sich auch an eine unserer<br />

Geschäftsstellen oder an die Hauptverwaltung in Hamburg<br />

wenden.<br />

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