Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung
Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung
Tarif Esprit X Kurz und bündig: Ambulante Behandlung 100 % ambulante Behandlung ambulante absolute Selbstbeteiligung von 900,– EUR/Jahr (450,– EUR/Jahr bis Alter 20) Die Selbstbeteiligung entfällt für gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen Stationäre Behandlung 100 % Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen im Zweibettzimmer Zahnärztliche Behandlung 100 % Zahnbehandlung 80 % Zahnersatz und Kieferorthopädie Allgemeine Versicherungsbedingungen (Teil III) 1 Leistungen des Deutschen Rings 1.1 Ambulante Behandlung 1.2 Stationäre Behandlung 1.3 Zahnärztliche Behandlung 2 Versicherungsjahr 3 Erstattungsfähige Kosten 3.1 Ambulante Behandlung 3.2 Stationäre Behandlung 3.3 Zahnärztliche Behandlung 4 Beitragszahlung 5 Anpassung des Versicherungsschutzes Wichtige Information zu Ihrem Versicherungsschutz nach Tarif Esprit X 1 Was ist nicht in Ihrem Versicherungsschutz enthalten? 2 Was ist im Versicherungsfall zu beachten? DRK 3180 O1JT7921 01.12 DRK 3180 O1JT7921 01.12 18 Krankenversicherungsverein a.G. Seite 1 von 5
Tarif Esprit X (Stand 1.1.2012) Allgemeine Versicherungsbedingungen (Teil III) Gültig in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Ring-Schutz-Tarife (Teil I und II) 1 Leistungen des Deutschen Rings Der Deutsche Ring ersetzt von den erstattungsfähigen Kosten gemäß Ziffer 3 je Person und Kalenderjahr für 1.1 Ambulante Behandlung 1.2 Stationäre Behandlung 1.3 Zahnärztliche Behandlung 2 Versicherungsjahr Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag nicht am 1. Januar eines Jahres, so endet das erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des darauffolgenden Kalenderjahres. Bei einem Wechsel in den Tarif Esprit X gilt für die Mehrleistungen der Zeitpunkt des Wechsels als Beginn des ersten Versicherungsjahres. Der vorgenannte Absatz gilt entsprechend. DRK 3180 O1JT7922 01.12 DRK 3180 O1JT7922 01.12 Ambulante ärztliche Behandlungen 100 % Für Leistungen nach dieser Ziffer gilt je versicherter Person und Kalenderjahr eine Selbstbeteiligung von – 900,– EUR bei Erwachsenen bzw. – 450,– EUR bei Kindern und Jugendlichen. Diese Selbstbeteiligung bezieht sich nicht auf ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Liegt der Versicherungsbeginn im 2. Quartal, beträgt die Selbstbeteiligung für das erste Kalenderjahr 3/4, bei Versicherungsbeginn im 3. Quartal die Hälfte und im 4. Quartal 1/4 des Jahreswertes. Endet die Versicherung vor Ablauf eines Kalenderjahres, ermäßigt sich die Selbstbeteiligung nicht. Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird, gilt die Selbstbeteiligung für Erwachsene. Allgemeine Krankenhausleistungen, Wahlleistungen im Zweibettzimmer 100 % und Krankentransporte Anstelle von Kostenersatz werden unter bestimmten in Ziffer 3.2 genannten Voraussetzungen ersatzweise Krankenhaustagegelder gezahlt. a) Zahnbehandlungen, zahnärztliche prophylaktische Leistungen 100 % b) Zahnersatz und Kieferorthopädie 80 % Die tarifliche Leistung für zahnärztliche Behandlung nach Buchstabe a) und b) wird je Person und Versicherungsjahr begrenzt, und zwar im 1. Versicherungsjahr auf 1.200,– EUR, im 2. Versicherungsjahr auf 2.400,– EUR, im 3. Versicherungsjahr auf 3.600,– EUR, im 4. Versicherungsjahr auf 4.800,– EUR, im 5. Versicherungsjahr auf 6.000,– EUR und ab dem 6. Versicherungsjahr auf 12.000,– EUR. Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Kosten. Unter bestimmten in Ziffer 3.3 genannten Voraussetzungen ist dem Deutschen Ring vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes oder (Fach-)Zahnarztes vorzulegen. 19 Seite 2 von 5
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Tarif Esprit X<br />
(Stand 1.1.2012)<br />
Allgemeine <strong>Versicherungsbedingungen</strong> (Teil III)<br />
Gültig in Verbindung mit den Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> für die Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung<br />
der Ring-Schutz-Tarife (Teil I <strong>und</strong> II)<br />
1 Leistungen des Deutschen Rings<br />
Der Deutsche Ring ersetzt von den erstattungsfähigen Kosten gemäß Ziffer 3 je Person <strong>und</strong> Kalenderjahr für<br />
1.1 Ambulante<br />
Behandlung<br />
1.2 Stationäre<br />
Behandlung<br />
1.3 Zahnärztliche<br />
Behandlung<br />
2 Versicherungsjahr<br />
Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag nicht am 1. Januar eines Jahres, so endet das erste<br />
Versicherungsjahr am 31. Dezember des darauffolgenden Kalenderjahres.<br />
Bei einem Wechsel in den Tarif Esprit X gilt für die Mehrleistungen der Zeitpunkt des Wechsels als Beginn des ersten Versicherungsjahres.<br />
Der vorgenannte Absatz gilt entsprechend.<br />
DRK 3180 O1JT7922 01.12<br />
DRK 3180 O1JT7922 01.12<br />
Ambulante ärztliche Behandlungen 100 %<br />
Für Leistungen nach dieser Ziffer gilt je versicherter Person <strong>und</strong> Kalenderjahr<br />
eine Selbstbeteiligung von<br />
– 900,– EUR bei Erwachsenen bzw.<br />
– 450,– EUR bei Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen.<br />
Diese Selbstbeteiligung bezieht sich nicht auf ärztliche Leistungen bei gezielten<br />
Vorsorgeuntersuchungen <strong>und</strong> Schutzimpfungen.<br />
Liegt der Versicherungsbeginn im 2. Quartal, beträgt die Selbstbeteiligung für das<br />
erste Kalenderjahr 3/4, bei Versicherungsbeginn im 3. Quartal die Hälfte <strong>und</strong> im<br />
4. Quartal 1/4 des Jahreswertes.<br />
Endet die Versicherung vor Ablauf eines Kalenderjahres, ermäßigt sich die<br />
Selbstbeteiligung nicht.<br />
Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird,<br />
gilt die Selbstbeteiligung für Erwachsene.<br />
Allgemeine Krankenhausleistungen, Wahlleistungen im Zweibettzimmer 100 %<br />
<strong>und</strong> Krankentransporte<br />
Anstelle von Kostenersatz werden unter bestimmten in Ziffer 3.2 genannten<br />
Voraussetzungen ersatzweise Krankenhaustagegelder gezahlt.<br />
a) Zahnbehandlungen, zahnärztliche prophylaktische Leistungen 100 %<br />
b) Zahnersatz <strong>und</strong> Kieferorthopädie 80 %<br />
Die tarifliche Leistung für zahnärztliche Behandlung nach Buchstabe a) <strong>und</strong> b)<br />
wird je Person <strong>und</strong> Versicherungsjahr begrenzt, <strong>und</strong> zwar<br />
im 1. Versicherungsjahr auf 1.200,– EUR,<br />
im 2. Versicherungsjahr auf 2.400,– EUR,<br />
im 3. Versicherungsjahr auf 3.600,– EUR,<br />
im 4. Versicherungsjahr auf 4.800,– EUR,<br />
im 5. Versicherungsjahr auf 6.000,– EUR <strong>und</strong><br />
ab dem 6. Versicherungsjahr auf 12.000,– EUR.<br />
Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Kosten.<br />
Unter bestimmten in Ziffer 3.3 genannten Voraussetzungen ist dem Deutschen Ring<br />
vor Behandlungsbeginn ein Heil- <strong>und</strong> Kostenplan des behandelnden Arztes oder<br />
(Fach-)Zahnarztes vorzulegen.<br />
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