Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung
Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung Versicherungsbedingungen und - Private Krankenversicherung
DRK 1701 O1JV481 01.09 104 Krankenversicherungsverein a.G. Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 10a Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) In der Presse und in der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung Begriffe gebraucht, die erklärungsbedürftig sind. Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kurz erläutern. Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert. Prinzipien der privaten Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer - mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif - keine Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertragen werden. 1 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; anderenfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. 1 Waren Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen. DRK 1701 O1JV481 01.09 Seite 1 von 1
Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgabe nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit der Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 1 Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers/ Maklers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen KFZ-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2 Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. DRK 3159 O1JT3451 07.11 DRK 3159 O1JT3451 07.11 105 Krankenversicherungsverein a.G. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3 Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadensabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, KFZ-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4 Hinweis- und Informationssystem Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene, deren Daten in HIS gespeichert werden, werden darüber informiert. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind (sog. Selbstauskunft). Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa insurance risk and fraud prevention GmbH Rheinstraße 99 76532 Baden-Baden Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-irfp.de. Kompositversicherung (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) Eine Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese Totalschäden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Seite 1 von 3
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Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
Vorbemerkung<br />
Versicherungen können heute ihre Aufgabe nur noch mit Hilfe der<br />
elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen<br />
sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell <strong>und</strong> wirtschaftlich abwickeln;<br />
auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft<br />
vor missbräuchlichen Handlungen als die<br />
bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen<br />
Daten zu Ihrer Person wird durch das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung<br />
<strong>und</strong> -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift<br />
sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.<br />
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung <strong>und</strong> -nutzung stets,<br />
wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses<br />
oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht<br />
oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der<br />
speichernden Stelle erforderlich ist <strong>und</strong> kein Gr<strong>und</strong> zu der Annahme<br />
besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen<br />
an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />
Einwilligungserklärung<br />
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung<br />
<strong>und</strong> im Hinblick auf eine sichere Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine<br />
Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden.<br />
Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus,<br />
endet jedoch - außer in der Lebens- <strong>und</strong> Unfallversicherung<br />
- schon mit der Ablehnung des Antrags oder durch Ihren<br />
jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei<br />
Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U.<br />
nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw.<br />
teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung<br />
<strong>und</strong> -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen<br />
Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.<br />
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für<br />
die Datenverarbeitung <strong>und</strong> -nutzung nennen.<br />
1 Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig<br />
sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten).<br />
Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische<br />
Daten wie K<strong>und</strong>ennummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />
Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls<br />
die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers/<br />
Maklers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).<br />
Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben<br />
zum Schaden <strong>und</strong> ggf. auch Angaben von Dritten, wie<br />
z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit oder<br />
die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen KFZ-Totalschaden<br />
oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag<br />
(Leistungsdaten).<br />
2 Datenübermittlung an Rückversicherer<br />
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets<br />
auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten.<br />
Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer<br />
im In- <strong>und</strong> Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />
ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben<br />
von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes<br />
<strong>und</strong> des Risikos <strong>und</strong> Risikozuschlags sowie im<br />
Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der<br />
Risiko- <strong>und</strong> Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch<br />
die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />
DRK 3159 O1JT3451 07.11<br />
DRK 3159 O1JT3451 07.11<br />
105<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer<br />
Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.<br />
3 Datenübermittlung an andere Versicherer<br />
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei<br />
Antragstellung, jeder Vertragsänderung <strong>und</strong> im Schadenfall dem<br />
Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses <strong>und</strong> die<br />
Schadensabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu<br />
gehören z. B. frühere Krankheiten <strong>und</strong> Versicherungsfälle oder<br />
Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,<br />
bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch<br />
zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben<br />
des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den<br />
Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann<br />
es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten<br />
oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen,<br />
gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen)<br />
eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den<br />
Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,<br />
wie Name <strong>und</strong> Anschrift, KFZ-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes<br />
<strong>und</strong> des Risikos oder Angaben zum Schaden,<br />
wie Schadenhöhe <strong>und</strong> Schadentag.<br />
4 Hinweis- <strong>und</strong> Informationssystem<br />
Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- <strong>und</strong> Informationssystem<br />
der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden<br />
wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte<br />
Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug<br />
hindeuten könnten <strong>und</strong> daher einer näheren<br />
Prüfung bedürfen.<br />
Betroffene, deren Daten in HIS gespeichert werden, werden darüber<br />
informiert. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH<br />
Auskunft darüber zu erhalten, ob <strong>und</strong> mit welchen Daten sie im<br />
System gespeichert sind (sog. Selbstauskunft).<br />
Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind:<br />
informa insurance risk and fraud prevention GmbH<br />
Rheinstraße 99<br />
76532 Baden-Baden<br />
Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter<br />
www.informa-irfp.de.<br />
Kompositversicherung<br />
(Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung)<br />
Eine Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich<br />
<strong>und</strong> kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen.<br />
Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft<br />
Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der<br />
Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer<br />
müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende<br />
oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon<br />
einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Gr<strong>und</strong> melden<br />
wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese Totalschäden haben,<br />
gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne<br />
Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn<br />
wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen.<br />
Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS<br />
melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns<br />
benachrichtigt.<br />
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