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Diagnostisch- therapeutische Massnahmen - hep Verlag

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15 | training & transfer Pflege | <strong>Diagnostisch</strong>-<strong>therapeutische</strong> <strong>Massnahmen</strong><br />

Bluttransfusion<br />

Die Studierende/der Studierende …<br />

… ist sich der Bedeutung einer fachgerechten Überwachung bei Bluttransfusionen<br />

bewusst.<br />

… kennt die eigenen Kompetenzen und Verantwortungsbereiche.<br />

Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten<br />

Vitalfunktionen<br />

Die Studierende/der Studierende …<br />

… erkennt Zeichen für eine akute Blutung und leitet fachgerecht Sofortmassnahmen<br />

ein.<br />

… erkennt eine Bewusstlosigkeit und leitet fachgerecht Sofortmassnahmen<br />

ein.<br />

… erkennt Zusammenhänge in Notfallsituationen, pflegt/überwacht den Patienten/die<br />

Patientin korrekt und begründet ihre/seine Handlungen fachlich.<br />

… setzt fachgerecht eine Notfallmeldung an die entsprechende Stelle ab.<br />

Zentraler Venenkatheter, Thoraxdrainage<br />

Die Studierende/der Studierende …<br />

… führt fachgerecht einen Verbandwechsel beim zentralen Venenkatheter aus.<br />

… führt fachgerecht das Messen des zentralen Venendruckes aus.<br />

… führt fachgerecht einen Verbandwechsel bei einer Thoraxdrainage aus.<br />

Bluttransfusion<br />

Die Studierende/der Studierende …<br />

… richtet unter Einhaltung aller Sicherheitskriterien Bluttransfusionen.<br />

1.2 Methoden<br />

Vorgaben<br />

Das vorliegende pädagogische Konzept zeigt die notwendigen Grundlagen<br />

auf, um den neuen Entwicklungen in der beruflichen Bildung gerecht zu werden<br />

und um diese neuen Anforderungen der beruflichen Bildung umsetzen zu<br />

können.<br />

Neben den Vorgaben des Rahmenlehrplans sind für die Bildungsanbieter folgende<br />

Vorgaben von Bedeutung:<br />

Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem<br />

Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen<br />

Berufstätigkeiten erforderlich sind.<br />

Im Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 15, werden bereits folgende<br />

Anforderungen an die berufliche Grundbildung formuliert, welche auch für<br />

die Tertiärstufe richtungsweisend sind:<br />

1<br />

Die berufliche Grundbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der<br />

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (nachfolgend Qualifikationen), die<br />

12

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