Diagnostisch- therapeutische Massnahmen - hep Verlag
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15 | training & transfer Pflege | <strong>Diagnostisch</strong>-<strong>therapeutische</strong> <strong>Massnahmen</strong><br />
Bluttransfusion<br />
Die Studierende/der Studierende …<br />
… ist sich der Bedeutung einer fachgerechten Überwachung bei Bluttransfusionen<br />
bewusst.<br />
… kennt die eigenen Kompetenzen und Verantwortungsbereiche.<br />
Fähigkeiten und<br />
Fertigkeiten<br />
Vitalfunktionen<br />
Die Studierende/der Studierende …<br />
… erkennt Zeichen für eine akute Blutung und leitet fachgerecht Sofortmassnahmen<br />
ein.<br />
… erkennt eine Bewusstlosigkeit und leitet fachgerecht Sofortmassnahmen<br />
ein.<br />
… erkennt Zusammenhänge in Notfallsituationen, pflegt/überwacht den Patienten/die<br />
Patientin korrekt und begründet ihre/seine Handlungen fachlich.<br />
… setzt fachgerecht eine Notfallmeldung an die entsprechende Stelle ab.<br />
Zentraler Venenkatheter, Thoraxdrainage<br />
Die Studierende/der Studierende …<br />
… führt fachgerecht einen Verbandwechsel beim zentralen Venenkatheter aus.<br />
… führt fachgerecht das Messen des zentralen Venendruckes aus.<br />
… führt fachgerecht einen Verbandwechsel bei einer Thoraxdrainage aus.<br />
Bluttransfusion<br />
Die Studierende/der Studierende …<br />
… richtet unter Einhaltung aller Sicherheitskriterien Bluttransfusionen.<br />
1.2 Methoden<br />
Vorgaben<br />
Das vorliegende pädagogische Konzept zeigt die notwendigen Grundlagen<br />
auf, um den neuen Entwicklungen in der beruflichen Bildung gerecht zu werden<br />
und um diese neuen Anforderungen der beruflichen Bildung umsetzen zu<br />
können.<br />
Neben den Vorgaben des Rahmenlehrplans sind für die Bildungsanbieter folgende<br />
Vorgaben von Bedeutung:<br />
Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem<br />
Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen<br />
Berufstätigkeiten erforderlich sind.<br />
Im Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 15, werden bereits folgende<br />
Anforderungen an die berufliche Grundbildung formuliert, welche auch für<br />
die Tertiärstufe richtungsweisend sind:<br />
1<br />
Die berufliche Grundbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der<br />
Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (nachfolgend Qualifikationen), die<br />
12