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Download Bedienungsanleitung Valentine One ... - Radarwarner.de

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Fehlalarme<br />

Unglücklicherweise strahlen aber auch an<strong>de</strong>re Geräte wie z. B. automatische Türöffner o<strong>de</strong>r<br />

einige Alarmanlagen Radarwellen aus. Wenn diese im Bereich <strong>de</strong>r vom <strong>Radarwarner</strong> empfangenen<br />

Frequenzen liegen, kann Alarm ausgelöst wer<strong>de</strong>n. Am stärksten betroffen ist das K-<br />

Band, selten das X-Band, fast nie das Ka-Band. Ka-Band Warnungen sollten immer ernst genommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Anzahl <strong>de</strong>r K-Band Radargeräte (Traffipax) steigt. Zur Unterdrückung<br />

<strong>de</strong>r Fehlalarme besitzt das <strong>Valentine</strong> <strong>One</strong> Filter. Typische Quellen von Störeinstrahlungen sind<br />

Supermärkte, Tankstellen, Verkehrszählungsgeräte, Industrieanlagen etc. Beson<strong>de</strong>rs betroffen<br />

sind daher Innenstadtbereiche und Gewerbegebiete. Auf Landstraßen und Autobahnen<br />

sollte es kaum Fehlalarme geben. Die Unterdrückung von Fehlalarmen ist das Hauptziel bei<br />

<strong>de</strong>r Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Gerätes. Zukünftige Verbesserungen wer<strong>de</strong>n sich durch Updates<br />

nachrüsten lassen. Bei LKW-Mautüberwachungsanlagen kann es einen Laser-Fehlalarm geben.<br />

Laser-Geschwindigkeitsmessungen<br />

Bei <strong>de</strong>r Messung mit Hilfe von Laserstrahlmeßgeräten wie z. B. <strong>de</strong>m fernglasartigen Gerät<br />

"LAVEG" von Jenoptik o<strong>de</strong>r die Laserpistole "Riegel", wird ein unsichtbarer Infrarotlaser auf<br />

das Fahrzeug, meistens auf das reflektieren<strong>de</strong> Kennzeichen gerichtet. Durch die Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Laufzeiten <strong>de</strong>s Infrarotlichts kann die Geschwindigkeit bei optimalen Bedingungen in 0,36<br />

sek ermittelt wer<strong>de</strong>n. Die Reichweite <strong>de</strong>r Geräte beträgt max. 150 m (bei Anpeilung <strong>de</strong>s reflektieren<strong>de</strong>n<br />

Kennzeichens 300 m). Der Laserstrahl wird erst bei <strong>de</strong>r Messung eingeschaltet, erst<br />

dann kann ein Laserwarngerät <strong>de</strong>n Strahl erfassen und Alarm geben. Im ungünstigsten Fall<br />

kann die Warnung dann zu spät erfolgen. In <strong>de</strong>r Praxis ist allerdings durch die große Empfindlichkeit<br />

<strong>de</strong>s <strong>Valentine</strong> <strong>One</strong> (bis zu 7 km!) in <strong>de</strong>n meisten Fällen eine frühzeitige Warnung möglich.<br />

Da es im Laserbereich nur sehr selten Fehlalarme gibt, ist eine Laserwarnung auf je<strong>de</strong>n<br />

Fall ernst zu nehmen.<br />

An<strong>de</strong>re Metho<strong>de</strong>n von Geschwindigkeitsmessungen<br />

Das Funkstoppverfahren bei <strong>de</strong>m die benötigte Zeit von zwei Polizeibeamten mit <strong>de</strong>r Stoppuhr<br />

gemessen wird.<br />

Die Messung mit an <strong>de</strong>r Straßenseite angebrachten Drillingslichtschranken.<br />

Die Messung durch Induktionsschleifen o<strong>de</strong>r Kontaktkabel in o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Fahrbahn die beim<br />

Überfahren aktiviert wer<strong>de</strong>n (häufig verwen<strong>de</strong>t bei stationären Geräten).<br />

Vi<strong>de</strong>oaufzeichnungen ohne <strong>de</strong>n Einsatz von Radar.<br />

Bei diesen Verfahren ist ein elektronisches Warngerät machtlos.<br />

Rechtliche Situation<br />

Seit <strong>de</strong>m 1. März 2002 gibt es einen Zusatz im <strong>de</strong>utschen Bussgeldkatalog:<br />

"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben o<strong>de</strong>r betriebsbereit mitgeführt, das dafür<br />

bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen o<strong>de</strong>r zu stören - §§ 23 Abs. 1b,<br />

49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro" (75,-- Euro Bußgeld). Besitz o<strong>de</strong>r Mitführen im PKW (nicht "kurzfristig<br />

betriebsbereit") sind nicht betroffen. In einigen Deutschen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn kann das Gerät<br />

zur "Gefahrenabwehr" eingezogen wer<strong>de</strong>n (juristisch fragwürdig). Im Ausland sind die dort<br />

gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbeson<strong>de</strong>re an Grenzübergängen in<br />

die Schweiz (Besitz dort illegal) ist äußerste Vorsicht angebracht.<br />

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