Die neuen Gesundheitskurse - Salus BKK
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8 News<br />
Konsequenzen der Gesundheitsreform<br />
Änderungen bei der<br />
freiwilligen Krankenversicherung<br />
Zum 1. Januar 2009 treten neue<br />
einheitliche Regelungen für die<br />
Beitragsfestsetzung in der freiwilligen<br />
Krankenversicherung in<br />
Kraft. Wir haben zusammengefasst,<br />
welche Neuerungen sich<br />
gegebenenfalls für Sie ergeben.<br />
Ehegattenversicherung<br />
Bei Mitgliedern, deren Ehegatte<br />
nicht gesetzlich krankenversichert<br />
ist, wird das Einkommen<br />
des nicht gesetzlich versicherten<br />
Ehegatten mit herangezogen.<br />
<strong>Die</strong>s war auch in der Ver-<br />
gangenheit der Fall. Neu ist<br />
allerdings, dass maximal die<br />
halbe Beitragsbemessungsgrenze<br />
(1.837,50 EUR) berücksichtigt<br />
wird, sofern das Mitglied<br />
nicht selbst über höhere<br />
Einkünfte verfügt.<br />
Einnahmen aus Vermietung<br />
und Verpachtung<br />
(V+V)<br />
<strong>Die</strong> Einnahmen aus V+V werden<br />
künftig genau wie Einnahmen<br />
aus selbstständiger Tätigkeit<br />
ausschließlich anhand des letz-<br />
ten aktuellen Steuerbescheides<br />
herangezogen. Hierbei gilt die<br />
Höhe der Einnahmen ab dem<br />
Folgemonat der Ausstellung bis<br />
zur Ausstellung des nächsten<br />
Steuerbescheides. Das heißt,<br />
dass die Einnahmen zeitversetzt<br />
zugrunde gelegt werden.<br />
Schätzung bei<br />
fehlender Mitwirkung<br />
Wurde ein Fragebogen zur Einkommensermittlung<br />
trotz mehrfacher<br />
Aufforderung nicht zurückgesandt,<br />
so galt bei Selbstständi-<br />
Eckdaten zur freiwilligen Krankenversicherung 2009<br />
Allgemeiner Beitragssatz 15,5%<br />
Ermäßigter Beitragssatz 14,9%<br />
Beitragssatz Pflegeversicherung 1,95%<br />
Beitragssatz Pflegeversicherung ohne Kinder 2,20%<br />
Beitragsbemessungsgrenze 3.675,– EUR<br />
Mindesteinnahme freiwillige Krankenversicherung 840,– EUR<br />
Mindesteinnahme Selbstständige 1.890.– EUR<br />
Mindesteinnahme Selbstständige mit<br />
Gründungszuschuss oder Beitragsentlastung<br />
1.260,– EUR<br />
Geringfügigkeitsgrenze Versorgungsbezüge 126,– EUR<br />
Einkommensgrenze Familienversicherung 360,– EUR<br />
Einkommensgrenze Familienversicherung<br />
bei Ausübung eines Minijobs<br />
400,– EUR<br />
Versicherungsfreigrenze 4.050,– EUR<br />
Besondere Versicherungsfreigrenze für Personen,<br />
die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren<br />
EUR-Werte beziehen sich jeweils auf den Monat<br />
3.675,– EUR