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Die neuen Gesundheitskurse - Salus BKK

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8 News<br />

Konsequenzen der Gesundheitsreform<br />

Änderungen bei der<br />

freiwilligen Krankenversicherung<br />

Zum 1. Januar 2009 treten neue<br />

einheitliche Regelungen für die<br />

Beitragsfestsetzung in der freiwilligen<br />

Krankenversicherung in<br />

Kraft. Wir haben zusammengefasst,<br />

welche Neuerungen sich<br />

gegebenenfalls für Sie ergeben.<br />

Ehegattenversicherung<br />

Bei Mitgliedern, deren Ehegatte<br />

nicht gesetzlich krankenversichert<br />

ist, wird das Einkommen<br />

des nicht gesetzlich versicherten<br />

Ehegatten mit herangezogen.<br />

<strong>Die</strong>s war auch in der Ver-<br />

gangenheit der Fall. Neu ist<br />

allerdings, dass maximal die<br />

halbe Beitragsbemessungsgrenze<br />

(1.837,50 EUR) berücksichtigt<br />

wird, sofern das Mitglied<br />

nicht selbst über höhere<br />

Einkünfte verfügt.<br />

Einnahmen aus Vermietung<br />

und Verpachtung<br />

(V+V)<br />

<strong>Die</strong> Einnahmen aus V+V werden<br />

künftig genau wie Einnahmen<br />

aus selbstständiger Tätigkeit<br />

ausschließlich anhand des letz-<br />

ten aktuellen Steuerbescheides<br />

herangezogen. Hierbei gilt die<br />

Höhe der Einnahmen ab dem<br />

Folgemonat der Ausstellung bis<br />

zur Ausstellung des nächsten<br />

Steuerbescheides. Das heißt,<br />

dass die Einnahmen zeitversetzt<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

Schätzung bei<br />

fehlender Mitwirkung<br />

Wurde ein Fragebogen zur Einkommensermittlung<br />

trotz mehrfacher<br />

Aufforderung nicht zurückgesandt,<br />

so galt bei Selbstständi-<br />

Eckdaten zur freiwilligen Krankenversicherung 2009<br />

Allgemeiner Beitragssatz 15,5%<br />

Ermäßigter Beitragssatz 14,9%<br />

Beitragssatz Pflegeversicherung 1,95%<br />

Beitragssatz Pflegeversicherung ohne Kinder 2,20%<br />

Beitragsbemessungsgrenze 3.675,– EUR<br />

Mindesteinnahme freiwillige Krankenversicherung 840,– EUR<br />

Mindesteinnahme Selbstständige 1.890.– EUR<br />

Mindesteinnahme Selbstständige mit<br />

Gründungszuschuss oder Beitragsentlastung<br />

1.260,– EUR<br />

Geringfügigkeitsgrenze Versorgungsbezüge 126,– EUR<br />

Einkommensgrenze Familienversicherung 360,– EUR<br />

Einkommensgrenze Familienversicherung<br />

bei Ausübung eines Minijobs<br />

400,– EUR<br />

Versicherungsfreigrenze 4.050,– EUR<br />

Besondere Versicherungsfreigrenze für Personen,<br />

die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren<br />

EUR-Werte beziehen sich jeweils auf den Monat<br />

3.675,– EUR

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