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Die neuen Gesundheitskurse - Salus BKK

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Was sich für wen ändert<br />

Durch eine Gesetzesänderung<br />

wird zum 01.01.2009 für gesetzlich<br />

krankenversicherte Selbstständige,<br />

Künstler und Publizisten<br />

sowie unständig Beschäftigte<br />

der gesetzliche Anspruch auf<br />

Krankengeld vollständig entfallen.<br />

<strong>Die</strong>se Änderung betrifft insbesondere<br />

auch Beschäftigungsverhältnisse<br />

mit einer (im<br />

Voraus befristeten) Dauer von<br />

weniger als 10 Wochen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Salus</strong> <strong>BKK</strong> ist Kraft Gesetzes<br />

ab dem 01.01.2009 verpflichtet,<br />

die Versicherungen dieser<br />

Personen nur noch ohne einen<br />

Anspruch auf Krankengeld<br />

weiterzuführen. <strong>Die</strong> Umstellung<br />

wird automatisch erfolgen. Im<br />

Gegenzug werden die Krankenversicherungsbeiträgeangepasst.<br />

Hierzu erhalten die<br />

betroffenen Versicherten in den<br />

nächsten Tagen ein Schreiben,<br />

in dem ihnen der neue Beitrag<br />

mitgeteilt wird.<br />

Bitte beachten Sie, dass die<br />

Änderungen nur die oben<br />

genannten Personengruppen<br />

betreffen. Für versicherungspflichtige<br />

Beschäftigte (z.B.<br />

Arbeiter, Angestellte, Auszubildende)<br />

ändert sich nichts.<br />

Was das für die<br />

Betroffenen bedeutet<br />

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit<br />

wird künftig kein Krankengeld<br />

mehr gezahlt. <strong>Die</strong>se Versorgungslücke<br />

können Sie<br />

jedoch durch unseren Kranken-<br />

4 News<br />

Neuer Wahltarif<br />

Wichtige Änderungen<br />

beim Krankengeld<br />

tagegeld-Wahltarif oder eine<br />

private Zusatzversicherung<br />

Ihrer Wahl absichern.<br />

Das sind<br />

unsere Angebote<br />

Wahltarif für hauptberuflich<br />

Selbstständige:<br />

Auch hier richtet sich die Prämie<br />

nach dem Alter. Das Krankengeld<br />

ist ebenfalls in 10-Euro-<br />

Schritten wählbar und darf<br />

maximal das entgehenden Einnahmen<br />

betragen. Zusätzlich<br />

können Sie entscheiden, ab<br />

wann der Krankengeldan-<br />

So sind die Prämien gestaffelt:<br />

spruch einsetzen soll (ab dem<br />

22. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit).<br />

Der Ausfall der Einkünfte<br />

ist nachzuweisen. Bei<br />

Negativeinkünften besteht kein<br />

Anspruch auf Krankengeld.<br />

Wahltarif für Künstler<br />

und Publizisten:<br />

Der Anspruch auf Krankengeld<br />

für den Zeitraum ab dem 15. Tag<br />

bis max. zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />

kann gegen eine<br />

monatliche Prämie von 4,90 EUR<br />

abgesichert werden. Das Krankengeld<br />

wird einkommensabhängig<br />

(nach SGB V) errechnet.<br />

Altersklasse*<br />

Prämie je 10,00 EUR kalendertägliches<br />

Krankengeld<br />

0 – 30 Jahre 4,90 EUR<br />

31 – 40 Jahre 7,70 EUR<br />

41 – 50 Jahre 11,40 EUR<br />

51 – 60 Jahre 16,00 EUR<br />

61 Jahre und älter 21,50 EUR<br />

* Bei Erreichen einer Altersgrenze erfolgt automatisch die<br />

Umgruppierung in die nächste Altersklasse

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